Machen Sie Ihre Stimme zu Geld !!!! - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 15.09.02 11:07:29 von
neuester Beitrag 15.09.02 11:18:22 von
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„Machen Sie Ihre Stimme zu Geld“
Angebote zum Kauf und Verkauf von Wahlstimmen via Internet und Zeitungsannoncen beschäftigen derzeit die Justiz. Ein Unbekannter hatte am 31. August in einer Chiffre-Anzeige der „Frankfurter Rundschau“ seine Stimme für die Bundestagswahl gegen einen Arbeitsplatz zum Verkauf angeboten. Jetzt soll die Anzeigenredaktion des Blattes durchsucht werden, wie die „Bild am Sonntag“ berichtete. Auch im Internet seien solche Angebote erschienen.
„Mittlerweile haben wir einen Durchsuchungsbeschluss für die Anzeigenredaktion dieser Zeitung bei Gericht beantragt“, wurde der Frankfurter Oberstaatsanwalt Job Tilmann zitiert. In der Anzeige stand wörtlich: „Akademiker bietet Erst- und Zweitstimme am 22. September gegen Arbeitsplatz.“
Bundeswahlleiter Johann Hahlen übte in dem Bericht scharfe Kritik an dem angebotenen Stimmenverkauf: „Ich halte solche Aktionen für eine perverse, hochkriminelle Art und Weise, unsere Demokratie zu schädigen.“ Ihm seien mehrere Fälle aus dem Internet bekannt. „Wir haben sofort die Betreiber der betroffenen Foren abgemahnt, die zuständigen Staatsanwaltschaften eingeschaltet.“
Hahlen nannte als extremen Fall den Kieler Anbieter Cashvote.com. Dort seien Kunden aufgefordert worden: „Machen Sie Ihre Stimme zu barem Geld“. Jeder erhalte zehn Euro, wenn „wir Ihre Stimme erfolgreich an einen Kaufinteressenten vermittelt haben“. Per E-Mail will Cashvote die Kunden dann informieren, „welche Partei Sie am 22. September mit Ihrer Stimme unterstützen werden“.
Käufer können demnach für alle zur Wahl antretenden Parteien, darunter auch die NPD, 1000 Zweitstimmen für 6250 Euro und 10 000 Zweitstimmen für 59 000 Euro erwerben.
Laut Hahlen boten auch im Internet-Auktionshaus ebay bereits mehrere Wähler ihre Stimmen an. Nach Angaben eines Firmensprechers seien dies bisher etwa 10 bis 15 Fälle gewesen. „Als wir sie entdeckten, haben wir sie sofort gelöscht.“
Hintergrund: Stimmenkauf und -verkauf sind laut Strafgesetzbuch verboten. Im Paragrafen 108 b StGB heißt es: „Wer einem anderen dafür, dass er nicht oder in einem bestimmten Sinne wählt, Geschenke oder andere Vorteile anbietet, verspricht oder gewährt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft.“
Quelle:
Focus online
Angebote zum Kauf und Verkauf von Wahlstimmen via Internet und Zeitungsannoncen beschäftigen derzeit die Justiz. Ein Unbekannter hatte am 31. August in einer Chiffre-Anzeige der „Frankfurter Rundschau“ seine Stimme für die Bundestagswahl gegen einen Arbeitsplatz zum Verkauf angeboten. Jetzt soll die Anzeigenredaktion des Blattes durchsucht werden, wie die „Bild am Sonntag“ berichtete. Auch im Internet seien solche Angebote erschienen.
„Mittlerweile haben wir einen Durchsuchungsbeschluss für die Anzeigenredaktion dieser Zeitung bei Gericht beantragt“, wurde der Frankfurter Oberstaatsanwalt Job Tilmann zitiert. In der Anzeige stand wörtlich: „Akademiker bietet Erst- und Zweitstimme am 22. September gegen Arbeitsplatz.“
Bundeswahlleiter Johann Hahlen übte in dem Bericht scharfe Kritik an dem angebotenen Stimmenverkauf: „Ich halte solche Aktionen für eine perverse, hochkriminelle Art und Weise, unsere Demokratie zu schädigen.“ Ihm seien mehrere Fälle aus dem Internet bekannt. „Wir haben sofort die Betreiber der betroffenen Foren abgemahnt, die zuständigen Staatsanwaltschaften eingeschaltet.“
Hahlen nannte als extremen Fall den Kieler Anbieter Cashvote.com. Dort seien Kunden aufgefordert worden: „Machen Sie Ihre Stimme zu barem Geld“. Jeder erhalte zehn Euro, wenn „wir Ihre Stimme erfolgreich an einen Kaufinteressenten vermittelt haben“. Per E-Mail will Cashvote die Kunden dann informieren, „welche Partei Sie am 22. September mit Ihrer Stimme unterstützen werden“.
Käufer können demnach für alle zur Wahl antretenden Parteien, darunter auch die NPD, 1000 Zweitstimmen für 6250 Euro und 10 000 Zweitstimmen für 59 000 Euro erwerben.
Laut Hahlen boten auch im Internet-Auktionshaus ebay bereits mehrere Wähler ihre Stimmen an. Nach Angaben eines Firmensprechers seien dies bisher etwa 10 bis 15 Fälle gewesen. „Als wir sie entdeckten, haben wir sie sofort gelöscht.“
Hintergrund: Stimmenkauf und -verkauf sind laut Strafgesetzbuch verboten. Im Paragrafen 108 b StGB heißt es: „Wer einem anderen dafür, dass er nicht oder in einem bestimmten Sinne wählt, Geschenke oder andere Vorteile anbietet, verspricht oder gewährt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft.“
Quelle:
Focus online
schröder hat sich doch gerade stimmen der mobilcom mitarbeiter gekauft. 200 mio euro ist ihm der spass wert. warum wird der nicht verfolgt und durchsucht?
die Insolvenzverschleppung
nur für ein paar Stimmen
vielleicht überweist im Schmiddi auch was privat?
ein Hoch auf das SPD Medienimperium
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