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    Minusgeschäft für Insolvenzverwalter - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 17.09.02 08:29:26 von
    neuester Beitrag 17.09.02 11:41:23 von
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      schrieb am 17.09.02 08:29:26
      Beitrag Nr. 1 ()
      Gerichte ertrinken in Insolvenzverfahren


      Maximilian Steinbeis, Handelsblatt


      Seit Dezember 2001 können mittellose Schuldner Insolvenz beantragen, ohne die Kosten vorschießen zu müssen. Seitdem explodieren die Verfahrenszahlen. Gerichte und Verwalter warnen vor dem Kollaps des Systems.


      DÜSSELDORF. Bei den deutschen Insolvenzrichtern und -verwaltern ist der Unmut unüberhörbar: Wir schaffen das nicht mehr, heißt es allenthalben. Es sind zu viele.

      Gemeint sind Verbraucher und andere Einzelpersonen, die sich mit Hilfe eines Insolvenzverfahrens ihrer Schulden entledigen wollen. Seit Dezember 2001 geht dies unter stark erleichterten Bedingungen. Die Folge: Die Verfahrenszahlen sind im ersten Halbjahr 2002 explodiert. Rund 20 000 Insolvenzen von Verbrauchern und anderen Einzelpersonen gab es nach Auskunft des Statistischen Bundesamts – im letzten Jahr waren es nur 7 400.

      Der Grund: Im Dezember trat eine Rechtsänderung in Kraft, nach der auch Schuldner, die die Verfahrenskosten nicht mehr bezahlen können, Insolvenz beantragen können – die Kosten werden gestundet. Seither können auch völlig Mittellose Insolvenz beantragen. Dazu kommt, dass sehr viele ehemalige Selbstständige jetzt statt des vereinfachten Verbraucher-Insolvenzverfahrens das aufwendigere Regelinsolvenzverfahren durchlaufen müssen – nach Schätzungen der Fachzeitschrift INDat-Report handelt es sich um knapp 11 000 Fälle.

      Schwarzer Peter für die Länder

      Die Gerichte stecken im Dilemma: Binnen dreier Monate nach Eröffnung des Verfahrens müssen sie die erste Gläubigerversammlung abhalten. Doch es gibt in der Regel schlicht keine Termine mehr. Die Folge: „Entweder lassen wir die Sachen liegen oder wir ignorieren die Frist“, klagt Heinz Vallender, Leiter der Insolvenzabteilung am Amtsgericht Köln. „Es kann doch nicht angehen, dass wir ständig gezwungen sind, gegen Gesetze zu verstoßen“.

      Beim Bundesjustizministerium schiebt man den schwarzen Peter an die Länder: Sie seien zuständig, für genügend Richterstellen zu sorgen und die vorhandenen Stellen angemessen zu verteilen, sagt Sprecherin Maritta Strasser. Generell ist der Anstieg der Verfahrenszahlen aus Sicht des Bundesjustizministeriums keine per se schlechte Sache: „Es war natürlich unsere Absicht, gerade den völlig Mittellosen den Zugang zum Insolvenzverfahren zu eröffnen“, so Strasser. Die Folge sei natürlich, dass es jetzt mehr solche Fälle gibt. Dies sei „gewollt“ und „politisch positiv“.

      Die Insolvenzverwalter sehen dies grundlegend anders. Durch die Öffnung des Insolvenzverfahrens für Mittellose habe man es jetzt überwiegend mit Fällen zu tun, in denen das Verfahren „den Gläubigern überhaupt nichts bringt“, klagt der Münchener Insolvenzverwalter Bruno M. Kübler. Das sei eine „Ressourcenvergeudung ersten Ranges“.

      Minusgeschäft für die Verwalter

      Nach der Beobachtung von Richter Vallender ist nahezu jeder Insolvenzantrag einer Einzelperson heute mit einem Antrag auf Stundung der Verfahrenskosten verknüpft. Und weil auch die Pfändungsgrenzen kürzlich spürbar angehoben wurden, bekommen die Schuldner in der Regel ihr Gratis-Insolvenzverfahren, so Vallender.

      Für die Verwalter sind diese Verfahren ein Minusgeschäft: Die Kosten lägen bei 3 000 bis 3 500 Euro, rechnet Kübler vor. Bei Stundung gebe es nur die Mindestgebühr von 500 Euro. Bei 20 000 Verbraucherinsolvenzverfahren käme ein Verlust von bis zu 60 Mill. Euro auf die Verwalterzunft zu.

      Dazu kommt, dass die Finanzämter den Verwaltern auf die Pelle rücken: In Kassel wurden die örtlichen Verwalter informiert, dass sie für die steuerlichen Pflichten des Schuldners persönlich gerade zu stehen haben. Ein Kasseler Richter berichtete kürzlich in einem Fachzeitschriftenbeitrag von einem Insolvenzverwalter, der zur Vermeidung von Zwangsgeldern dem Schuldner die Steuererklärung erledigte. Auf seinen Auslagen von mehreren Tausend Euro sitze er noch heute.

      Tausende Schuldner stauen sich bei Beratungsstellen

      Nicht wenige Verwalter im Bezirk Kassel weigerten sich daraufhin schlicht, so genannte „Nullmasse-Insolvenzverfahren“ überhaupt noch zu übernehmen. Jetzt hat das Insolvenzgericht einen Kompromiss erreicht: Jeder Verwalter erklärt sich bereit, im Monat zwei solche Verfahren zu übernehmen. Im Gegenzug lässt das Gericht per Gutachten vorab klären, ob es noch unerledigte Steuerangelegenheiten des Schuldners gibt. Wenn ja, muss der Schuldner die geschätzten Kosten vorschießen oder absichern. Sonst wird das Verfahren nicht eröffnet, punktum.

      Die Schuldnerberatungen machen wenig Hoffnung auf Besserung: Bei den Beratungsstellen stauen sich nach wie vor Tausende von zahlungsunfähigen Schuldnern, sagt Heidrun Gress von der Schuldnerberatung Frankfurt/Ost. Die Rechtsänderungen waren vor allem auch zur Entlastung der Schuldnerberatungsstellen gedacht, die beim Verbraucher-Insolvenzverfahren für die Durchführung der vorgeschriebenen außergerichtlichen Einigungsversuche zuständig sind. „Der Flaschenhals ist breiter geworden, aber er existiert noch“, so Gress. „Gäbe es genügend Schuldnerberater, wäre der Andrang noch viel höher.“
      Avatar
      schrieb am 17.09.02 11:41:23
      Beitrag Nr. 2 ()
      @all,

      bald wird eine zurückgezogen.
      589050

      bagg


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