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    Riester-Förderung für Studenten u. Freiberufler ??? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 17.09.02 19:40:58 von
    neuester Beitrag 17.09.02 22:53:10 von
    Beiträge: 6
    ID: 634.410
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      schrieb am 17.09.02 19:40:58
      Beitrag Nr. 1 ()
      Gibt es eigentlich auch ein Förderplan für Studenten mit Nebenjobs oder Freiberufler ?


      GauJones
      Avatar
      schrieb am 17.09.02 19:50:04
      Beitrag Nr. 2 ()
      Freiberufler dürfen definitiv nicht mitmachen, aber da wäre ich nicht so traurig drum;)
      Avatar
      schrieb am 17.09.02 20:04:51
      Beitrag Nr. 3 ()
      Stimmt nicht.
      Wenn ein Selbstständiger verheiratet ist mit einem förderfähigen Arbeitnehmer kann er ebenfalls ein Riestervertrag abschließen.
      Er muß nicht einmal eigene Beiträge zahlen, sondern kann nur die Zulagen ansparen.
      Avatar
      schrieb am 17.09.02 20:38:08
      Beitrag Nr. 4 ()
      Bedingung ist das der förderfähige einen Riestervertrag hat und, da bin ich mir aber nicht ganz sicher, beide eine gemeinsame Steuererklärung machen.
      Avatar
      schrieb am 17.09.02 20:51:23
      Beitrag Nr. 5 ()
      Du hast recht,Versman!

      Google hat mir geholfen!

      Riester-Rente durch die Hintertür – Zulagen auch für Selbständige



      Nicht versicherungspflichtige Selbständige sind eigentlich von der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge ausgeschlossen. Eigentlich! Durch die Hintertür ist das nämlich durchaus möglich. Einzige Voraussetzung: Der Ehepartner muss in der Rentenversicherung pflichtversichert sein. Nichteheliche Lebensgemeinschaften und auch die Homo-Ehen gehen dagegen leer aus.

      Selbständige Frauen profitieren sogar noch mehr, da ihnen automatisch die Kinderzulage gutgeschrieben wird. In der Endstufe können das für eine selbständige Frau mit einem pflichtversicherten Mann immerhin 525 Euro sein. Im umgekehrten Falle funktioniert die Ehepartnerförderung natürlich auch. Wenn beispielsweise ein selbständiger Architekt seine Ehefrau als 630-Mark-Kraft einstellt, muss sie nur auf ihre „Versicherungsfreiheit“ verzichten und ist damit automatisch rentenversicherungspflichtig.

      Ihr Mann bekommt die zusätzliche Altersversorgung quasi geschenkt, wenn er einen eigenen, zertifizierten Vetrag abschließt. Die geringfügig beschäftigte Ehefrau zahlt dagegen den Mindestbeitrag und erhält ebenfalls die staatlichen Zulagen. Wenn sie als Pflichtversicherte ihre eigenen Zahlungen noch aufstockt, kann das Ehepaar in der Endstufe sogar bis zu 2.100 Euro als zusätzliche Sonderausgaben absetzen. Bei einem hohen Einkommen kann das bis zu 1000 Euro Steuern im Jahr sparen helfen. Die Zuschüsse für die Partnerförderung müssen jedoch – wie bereits erwähnt – extra beantragt werden. Die Zahlungen vom Staat erfolgen nicht automatisch:
      Weitere Beispiele, wie auch Selbständige die Riester-Zulage bekommen:

      Beispiel 1: Eine Frau arbeitet rentenpflichtversichert, ihr Mann ist selbständig. Schließt seine Frau einen Altersvorsorgevertrag ab, der das offizielle Zertifikat erhalten hat, und zahlt sie den Mindestbeitrag von 1 Prozent des Vorjahresbruttoentgelts ein, so steht ihr im Jahr 2002 ein staatlicher Zuschuss von 38 Euro zu - gegebenenfalls plus 46 Euro pro Kind. Bis 2008 steigen diese Zulagen auf 154/185 Euro pro Jahr.

      Die Zulagen können jeweils von der Eigenleistung abgezogen werden - es genügt, wenn die Gesamtsumme (Eigenleistung plus Zulage) "1 Prozent" ausmacht. Entscheidet sich auch ihr Ehemann für einen zertifizierten Altersvorsorgevertrag, so gibt`s auch dafür die 38 Euro Zulage pro Jahr, steigend bis auf 154 Euro in 2008 - allerdings keine Kinderzulage.

      Beispiel 2: Wie Beispiel 1 - jedoch mit dem Unterschied, dass die Ehefrau im Rahmen eines 630-Mark-Jobs arbeitet und dadurch rentenpflichtversichert ist und sie den vom Arbeitgeber getragenen 12prozentigen Pauschalbeitrag um 7,1 Prozent aufgestockt hat. Auch in diesem Fall könnte ihr (nicht oder freiwillig rentenversicherter) Ehemann wie seine Frau einen Altersvorsorgevertrag abschließen und die Zulagen darauf kassieren, ohne selbst Beiträge aufwenden zu müssen. Die Zulagen sind seine "Beiträge".

      Beispiel 3: Die Ehefrau eines Großunternehmers, bisher "nur Hausfrau", nimmt im Betrieb ihres Mannes eine Beschäftigung auf und verdient 500 Euro pro Monat. Dadurch wird sie rentenversicherungspflichtig. Schließt sie einen Altersvorsorgevertrag ab, so zahlt sie dafür im Jahr 2002 1 Prozent von 6.000 Euro = 60 Euro ein. Das ist mehr als der Mindest"sockel"beitrag von 45 Euro, der erforderlich ist, um die Zulage von 38 Euro (gegebenenfalls plus 46 Euro pro Kind) kassieren zu können. Selbst muss sie also als Kinderlose nur (60 minus 38 =) 22 Euro aufbringen - weniger als die Hälfte. Der Clou: Auch ihr vermögender Mann bekommt die Zulage, wenn er einen eigenen Altersvorsorgevertrag eingeht - ohne selbst einen Pfennig beizusteuern. Denn für den "abgeleiteten" Zulagenanspruch kommt es darauf nicht an. Mit Kindern lohnt sich diese Konstellation natürlich noch mehr.

      Vermutlich hat der Gesetzgeber an die aufgezeigten Möglichkeiten weniger gedacht als daran, dass die Hausfrau/der Hausmann nicht mit leeren (Altersvorsorge-)Händen dastehen sollen. Nach dem Wortlaut des Gesetzes ist der Zulagensegen aber nicht auf diesen Personenkreis beschränkt.


      Aber die Riesterrente würde ich trotzdem nicht abschließen;)

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      Avatar
      schrieb am 17.09.02 22:53:10
      Beitrag Nr. 6 ()
      Ein Freiberufler (Single) kann doch zusätzlich ein 325 euro Beschäftigungsverhältnis mit Eigenanteil zur Rentenversicherung haben. Damit wäre er auch förderungsberechtigt. PS. weiß nicht ob das schon gesagt wurde, aber das 325 Euro Beschäftigungsverhältnis muß nur einen Monat im jahr bestehen um die Förderung zu erhalten.

      MFG


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