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    Alkoholkranke Lehrerin - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 20.09.02 09:09:41 von
    neuester Beitrag 24.09.02 13:38:13 von
    Beiträge: 58
    ID: 635.752
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      Avatar
      schrieb am 20.09.02 09:09:41
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hi @all

      meine tochter hat eine stadtbekannte alkoholikerin in mathematik.
      die frau bringt einfach nichts auf die reihe.dem entsprechend fällt auch der notendurchschnitt der klasse aus.
      ein gespräch mit klassenlehrer und rektorin hat nichts gebracht.
      achselzucken und die bemerkung man könne da nichts machen.
      diese lehrerin war des öfteren längere zeit krankgeschrieben,
      und man munkelt das sie auf entzug war.ohne erfolg.....

      gibt es wirklich keine möglichkeit hier in irgendeiner art einzuwirken. z.b. eine entziehungskur erwirken? und erst wenn sie "trocken" ist darf sie ihren job wieder antreten.

      oder einmal beamter immer beamter:confused:
      Avatar
      schrieb am 20.09.02 09:15:50
      Beitrag Nr. 2 ()
      Kultusministerium einschalten mit detaillierter Fallbeschreibung.
      Avatar
      schrieb am 20.09.02 09:16:48
      Beitrag Nr. 3 ()
      Tja, so wird mit Alkoholkranken, oder süchtigen, oder allgemein nicht "funktionsfähigen" in dieser Gesellschaft umgegangen, nämlich:

      Achselzucken.


      Ich finde immer das Beispiel um den Trainer Daum so bezeichnend.
      Da brüsten sich die Sportvereine mit "Keine Macht den Drogen" und das die Vereine die Kinder eben fernhalten.
      aber wenn mal einer duchfällt (eben Daum), dann wird er wie ne heiße Kartoffel fallen gelassen.

      Man kann sich um solche Menschen auch kümmern, eben auch die alkoholkranke Lehrerin und denen helfen.
      Das wäre dann angewandte "Keine Macht den Drogen".

      Aber nein, alles laufen lassen wie es ist, nur keinen Aufwand, nur sich ja nicht um andere kümmern.

      Toll!
      Avatar
      schrieb am 20.09.02 09:22:48
      Beitrag Nr. 4 ()
      Wenn nichts geht dann Schule wechseln!
      Es geht immerhin um die Zukunft.
      Gerade Mathematik ist wichtig.
      Guss
      "Ralfi" :)
      Avatar
      schrieb am 20.09.02 09:25:29
      Beitrag Nr. 5 ()
      Könnte mal jemand dem #Kerlle den Deppenalarm zeigen?

      Danke!

      So long

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      Avatar
      schrieb am 20.09.02 09:27:05
      Beitrag Nr. 6 ()
      Du solltest unverzüglich das Kultusministerium einschalten, die müssen und werden sich darum kümmern.
      Avatar
      schrieb am 20.09.02 09:28:28
      Beitrag Nr. 7 ()
      Die Schilderung des Sachverhalts deutet darauf hin, dass die Lehrerin irgendwann wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt wird. Dies kann allerdings noch dauern ...
      Wenn ein Gespräch mit Klassenlehrer und Rektorin nichts gebracht hat, wäre daran zu denken, den Sachverhalt der vorgesetzten Behörde zur Kenntnis zu bringen.
      Sehr hilfreich wäre es, wenn möglichst viele Eltern unterschreiben würden.
      Avatar
      schrieb am 20.09.02 09:31:25
      Beitrag Nr. 8 ()
      #5 Ein_Pferd_vor_der_Apotheke

      Wieso? Kerlle hat doch recht?
      Auch den Suchtkranken muss geholfen werden... meist ist aber so, dass die Gesellschaft beispielsweise einen alkoholkranken Menschen eher ausschließt und dadurch wird der Teufelskreis doch noch verstärkt!
      Avatar
      schrieb am 20.09.02 09:32:08
      Beitrag Nr. 9 ()
      @KerlieNaa: Ich finde die Sorge der Eltern wegen ihrer Tochter berechtigt.
      Avatar
      schrieb am 20.09.02 09:35:36
      Beitrag Nr. 10 ()
      #9 NATALY

      Natürlich sind sie das.... Aber man sollte auch über die betroffene Person nachdenken und wie man ihr helfen kann.... und nicht nur schaun, wie man "dieses Subjekt" entfernen kann!
      Avatar
      schrieb am 20.09.02 09:37:24
      Beitrag Nr. 11 ()
      Welches Bundesland ?
      Avatar
      schrieb am 20.09.02 09:49:19
      Beitrag Nr. 12 ()
      @caiox: Es ist mit Sicherheit nicht die Aufgabe der Eltern, sich um die alkoholkranke Lehrerin zu kümmern. Sie haben auch gar keine Möglichkeit dazu. (Daher gehen die Ablenkungsmanöver von KerlieNaa ins Leere.) Hier ist vielmehr der Dienstherr gefordert.
      Avatar
      schrieb am 20.09.02 10:07:17
      Beitrag Nr. 13 ()
      @maxwell,
      du sprichst ein Tabuthema an!:)
      Wir hatten den gleichen Fall mit der Deutschlehrerin vor 3 Jahren mit unserer Tochter (Oberstufe Kl 12);
      zumindest wurde sie vom LK Deutsch entfernt,
      Ergebnis: unsere jüngere Tochter, damals Kl 9, bekam sie!

      Trotz Beschwerde an den Dienstherrn, wie Nataly schön formuliert hat, will sie keine andere Schule nehmen;

      das förmliche Versetzen in den einstweiligen Ruhestand dauert immer noch an!

      ..und ist heute nach 3 Jahren noch nicht beendet!

      Grüsse
      Gilly
      Avatar
      schrieb am 20.09.02 10:11:23
      Beitrag Nr. 14 ()
      #12 NATALY

      Natürlich ist es nicht deren Aufgabe.... ..aber evtl. könnten Sie auch bei der Schulleitung nachfragen, wie man gedenkt Ihr zu helfen? ..und was man für die Schüler tun wolle?

      Wenn man immer sagt... das ist nicht unsere Aufgabe.... ....dann ist es plötzlich die Aufgabe von niemandem mehr.. ..mir geht es um das Bewusstsein.. und die Wahrnehmung dessen...
      Avatar
      schrieb am 20.09.02 11:36:09
      Beitrag Nr. 15 ()
      tolle resonanz:)

      Der Weg übers Kultusministerium ist mir bestens bekannt:D
      Ich hatte schon mal ein ähnliches Problem mit einer psychisch gestörten Lehrerin , die ihre Schüler geschlagen hat. Trotz Unterschriftensammlung und einen "netten" Brief an die Hohlmeier (Eustach1 also Bayern;) ), ist die Lehrerin noch im Dienst:(

      Aber mir wird nur dieser Weg übrigbleiben, so wie es aussieht.

      Vorallem ist Zeit das größte Problem. Bis irgendwas passiert. ist bestimmt schon das erste Halbjahr vorbei.

      Das zweite Problem ist, daß leider vielen Eltern das doch tatsächlich am A... vorbeigeht. Das habe ich bei dem obigen Problem erfahren.

      vielen Dank euch allen, und ich melde mich mal, wenn´s was neues gibt.
      Avatar
      schrieb am 20.09.02 11:51:25
      Beitrag Nr. 16 ()
      Mir geht diese ganze Sche... mit den ach so schützenswerten Alkohol"kranken" und sonstigen Süchtigen ganz schön auf den Keks.
      Sicher muß solchen Leuten geholfen werden, und das kann man auch aber nicht so wie es mitlerweile in unserer Gesellschaft abläuft.

      Das Bundesarbeitsgericht hat so hohe Hürden für eine Kündigung wegen Krankheit, insbesondere wegen Alkoholkrankheit aufgestellt, dass diese Leute nahezu unkündbar sind.

      Bei den Beamten ist es noch etwas einfacher, Amtsarzt und weg in den Ruhestand.

      Die Schulleitung hat sowohl gegenüber der Lehrerin als auch gegenüber den Kindern Sorgfaltspflichten zu beachten.

      Wenn die Dame tatsächlich und nachweisbar im Unterricht Verfehlungen begeht, muß die Schulleitung entprechend reagieren und das wohl der Kinder in den Vordergrund stellen.

      Macht doch zeitgleich etwas über die Schulpflegschaft (wenn es die in Bayern gibt) und über die örtliche Presse. (Vorsicht wegen Verleumdung)

      Oder tyranisiert die Frau in geeigneter Weise, so dass sie sich selber Krank meldet. :mad:
      Avatar
      schrieb am 20.09.02 13:00:35
      Beitrag Nr. 17 ()
      Ich versuche gar nicht abzulenken.

      Natürlich ist es Scheiße, daß Maxwells Kind in dieser Situation ist.

      Vielleicht kann sich die Elternschaft ja mal mit der Lehrerin zusammensetzen, damit die ihr Problem anfängt zu bewältigen.
      Wenn ein Kind aus dem Rahmen fällt, kommt die Lehrerin (idealerweise) ja auch gleich zu den Eltern und weist diese auf die Situation hin und versucht zu helfen.
      Warum sollte das nicht auch umgekehrt gelten?
      Schließlich ist diese Lehrerin teil von Maxwells´ Tochters Leben, also mal drum kümmern.
      So könnte eine intakte Gesellschaft funktionieren, nicht unsere Wegschau-, Wegschließ-, Wegguck-Gesellschaft.
      Avatar
      schrieb am 20.09.02 13:23:47
      Beitrag Nr. 18 ()
      "Schließlich ist diese Lehrerin teil von Maxwells´ Tochters Leben, also mal drum kümmern." (KerlieNaa)

      Maxwell will sich doch darum kümmern, dass die Alki-Frau nicht mehr Teil des Lebens seiner Tochter bleibt; der Vorwurf, er würde sich nicht drum kümmern, ist demnach unberechtigt.
      Avatar
      schrieb am 20.09.02 13:43:56
      Beitrag Nr. 19 ()
      @ Maxwell

      Ich glaube, Du wirst nicht drum herum kommen, ihr konkrete Verfehlungen nachzuweisen. Also die Tatsache, dass sie Alkoholikerin als solche ist, reicht vermutlich nicht aus. Du müsstest also genau wissen, was an welchem Tag sie verbockt hat und die Sache dann daran aufziehen. Viel Glück dabei. Je früher die Frau eine Pause macht, desto besser - für die Kinder und für sie selbst.

      Ist schon eine merkwürdige Vorstellung, dass eine Alkoholikerin den Kindern ein Beispiel und "Vorbild" sein soll. Und die Gleichgültigkeit, die solchen Lehrern (wie auch Schülern) oft entgegengebracht wird, spricht Bände. Und dass die meisten Eltern da weggucken, kann ich mir gut vorstellen. Ich hoffe, Du kannst etwas bewirken.

      TS
      Avatar
      schrieb am 20.09.02 14:06:39
      Beitrag Nr. 20 ()
      Zu #19: Der Nachweis konkreter Verfehlungen wäre sicherlich hilfreich; falls die Darstellung in #1, wonach der Notendurchschnitt der Klasse erheblich niedriger sein soll als in anderen Klassen, begründet dies jedoch zumindest den Vorwurf, dass die Lehrerin nicht die erforderlichen Leistungen erbringt. Und falls die Lehrerin im Unterricht nach Alkohol riechen sollte, wäre dies nach meiner Auffassung eine konkrete Verfehlung.
      Avatar
      schrieb am 20.09.02 14:08:43
      Beitrag Nr. 21 ()
      Sorry, habe in #20 zwei Wörter versehentlich weggelassen. Es muss natürlich heißen:
      "falls die Darstellung ... zutreffen sollte."
      Avatar
      schrieb am 20.09.02 14:16:03
      Beitrag Nr. 22 ()
      ..mal ganz abgesehen von den rechtlichen Dingen..
      5 von 23 Schüler, die die Leistung und einen guten Unterricht erwarten (auch unser Tochter) sind frustiert;
      die Masse der Schüler denkt sich "Auszeit" = happy hour,
      die Minderheit 2 bis 3 macht es nach:
      wenn die sich zukippt, kann ich hier erst recht kiffen :mad:
      Avatar
      schrieb am 20.09.02 14:39:17
      Beitrag Nr. 23 ()
      :D so einfach ist es wirlich nicht.

      wie unten schon angedeutet, hatte ich das problem schon in einem ähnlichen fall.
      es ist ein sehr schweres unterfangen eine verfehlung nachzuweisen.
      nach sehr vielen elternabenden mit endlos diskusionen (die rektorin war sogar auf unserer seite), waren wir uns sicher,
      daß die lehrerin in den ruhestand versetzt wird.
      fakt ist :die lehrerin war ein halbes jahr weg und dann plötzlich wieder da.
      die rektorin zu diesem thema nicht mehr zu sprechen.:eek:

      von daher such ich halt nach anderen wegen für eine lösung.

      ich denke mal das #20 am besten nachzuvollziehen ist.
      wenn der notendurchschnitt eklatant unter denen der anderen klassen liegt.

      schaun mer ma:D

      @GillyBear
      so ist es. im hinterkopf schon den notenausgleich mit einem ander fach. das kanns ja aber auch nicht sein, denn der mathestoff kommt bestimmt wieder und dann schauen sie in die röhre.
      Avatar
      schrieb am 20.09.02 16:16:54
      Beitrag Nr. 24 ()
      @MS: Besteht keine Möglichkeit, die Tochter auf eine andere Schule zu schicken? (Bringt natürlich wieder andere Probleme mit sich).
      Avatar
      schrieb am 20.09.02 16:24:57
      Beitrag Nr. 25 ()
      Wie kommt es eigentlich Maxwell, dass gerade Du von einer derart großen Vielzahl von Kiffern, Säufern und seelisch Kranken Menschen umgeben bist?

      und man munkelt das sie auf entzug war.ohne erfolg.....
      Ist ein Zitat deines Eingangspostings.
      Was soll denn an einem Entzug erfolgreich sein??


      waren wir uns sicher,
      daß die lehrerin in den ruhestand versetzt wird.
      fakt ist :die lehrerin war ein halbes jahr weg und dann plötzlich wieder da.
      Kann es sein, dass diese Lehrerin jetzt nüchtern lebt nach ihrer halbjährigen Therapie und die Schüler besser unterrichtet als so mancher "normaltrinkende" Lehrer?

      Aber Du versuchst dieser Lehrerin noch nachträglich Knüppel zwischen die Beine zu werfen?

      Helft der Lehrerin des jetzigen Falles,zusammen mit der Schulleitung, dass sie auch eine mehrmonatige Therapie macht, dann ist allen geholfen!
      Euren Kindern und der Lehrerin!
      Avatar
      schrieb am 20.09.02 23:55:24
      Beitrag Nr. 26 ()
      Zu dem Fall habe ich keine zusätzlichen Ratschläge. Ist denn alles in Ordnung, wenn die Lehrerin einfach den Notendurchschnitt anhebt? Sie vergibt ja wohl die Zensuren.
      Avatar
      schrieb am 21.09.02 00:43:35
      Beitrag Nr. 27 ()
      "die frau bringt einfach nichts auf die reihe" -

      Maxwell, schon mal darüber nachgedacht, ob Deine Tochter vielleicht einfach (nett formuliert) nur kein Naturtalent in Mathematik ist ? Die Schuld wird ja immer beim Lehrer gesucht. Und dann findet man auch schnell einen Grund.

      "Ich hatte schon mal ein ähnliches Problem mit einer psychisch gestörten Lehrerin , die ihre Schüler geschlagen hat"

      Ja, ja die bösen Lehrer. Schon mal miterlebt, mit was für Dumpfbacken, rotzfrechen Gören (und Eltern) sich unsere Lehrer (nein, ich bin keiner) im wortwörtlichste Sinne oftmals herumschlagen müssen...
      Ich kann gut nachvollziehen, daß es in mancher Situation extreme Nervenstärke erfordert, nicht zuzuschlagen.
      Und für manchen Schüler dürfte die Wiedereinführung der Prügelstrafe vielleicht von Vorteil sein... Die Schule soll doch, so heißt es doch immer, das leisten bzw. nachholen, was das Elternhaus versäumt....

      Spieler0815
      Avatar
      schrieb am 21.09.02 18:52:14
      Beitrag Nr. 28 ()
      Ein Forum "Schule & Beruf" wäre nicht schlecht! Würden bestimmt viele Nutzen und Ihre Probleme bzw. Fragen los werden - und evtl. passende Antworten bekommen.
      Avatar
      schrieb am 21.09.02 19:03:42
      Beitrag Nr. 29 ()
      @NATALY in # 20:

      "die Darstellung in #1, wonach der Notendurchschnitt der Klasse erheblich niedriger sein soll als in anderen Klassen, begründet dies jedoch zumindest den Vorwurf, dass die Lehrerin nicht die erforderlichen Leistungen erbringt."


      Das halte ich für unrichtig. Zunächst erbringen jedenfalls die Schüler nicht die erforderlichen Leistungen. Als Gründe kommen in Betracht - vor dem genannten Grund schlechter Unterricht: Dummheit; Faulheit; gegen die Lehrerin eingestellt/aufgehetzt, z. B. so: "Die ist ja alkoholkrank, das sagen auch meine Eltern".
      Avatar
      schrieb am 21.09.02 19:32:26
      Beitrag Nr. 30 ()
      @Saltus: Vermutlich sind in der Klasse rein zufällig dumme und freche Schüler konzentriert. An der Lehrerin kann es ja nicht liegen *g*
      Avatar
      schrieb am 21.09.02 19:39:19
      Beitrag Nr. 31 ()
      (Natürlich weiss ich auch nicht, was in der Klasse vorgeht, aber das trifft auch für alle zu, die hier kommentieren. Daher unterstelle ich einfach, dass der Sachverhalt in Posting #1 zutrifft).
      Avatar
      schrieb am 21.09.02 22:40:21
      Beitrag Nr. 32 ()
      @oberkreisinspektor

      ich habe doch in keinster weise ihren sofortigen rücktritt gefordert.
      wenn sie auf entzug geht solls mir auch recht sein.
      es hat auch nicht allein mit meiner tochter zu tun, die gesamte klasse ist natürlich betroffen.bei uns hat die schule ja erst angefangen und ich weiss das von der lehrerin
      von einem lehrer, der wiederum ein bekannter ist. es wird schon zutreffend sein;)
      Frage: warum sollte ich nicht das beste für mein kind wollen:confused:

      @spieler

      heisses thema:D

      natürlich sind die lehrer heute extrem gefordert.ich persönlich stell mir das absolut schwierig vor so eine horde kinder zu unterrichten.aber wie gesagt....ein anderes thema.
      Avatar
      schrieb am 22.09.02 00:43:33
      Beitrag Nr. 33 ()
      @Maxwell Smart
      Mich überrascht, dass nach knapp einer Schulwoche schon ein Notenschnitt steht oder hatte Dein Kind diese Lehrerin schon letztes Jahr?

      Hast Du Dir schon Informationen der Parallelklasse beschafft, bzw. mit dem entsprechenden Fachlehrer gesprochen? Mitunter hilft das ja weiter in der Meinungsbildung.

      Eine zusätzliche Möglichkeit wäre, Du beschaffst Dir die Genehmigung, mal an einer Unterrichtsstunde teilnehmen zu dürfen. Solltest du aber nur machen, wenn auch Dein Kind damit einverstanden ist.

      Ansonsten kann ich nur einen Schulwechsel empfehlen, auch wenn`s dem Kind schwer fällt.
      Avatar
      schrieb am 22.09.02 04:29:27
      Beitrag Nr. 34 ()
      es hat auch nicht allein mit meiner tochter zu tun, die gesamte klasse ist natürlich betroffen.bei uns hat die schule ja erst angefangen und ich weiss das von der lehrerin
      von einem lehrer, der wiederum ein bekannter ist. es wird schon zutreffend sein


      :confused:

      Klar, ALLE sind betroffen, ALLE können nichts tun....

      Du hast von einem Bekannten gehört, dass..... bla bla blubb....
      Vielleicht hat die "Säuferin" Deinen "Bekannten" auch nur nicht "rangelassen" :confused:


      Wenn ich so eine Scheisse lesen .... könnt ich *wwwürrrg* :mad:

      Ich glaube eher, Du suchst hier nur "Gesprächspartner" :cry:
      Avatar
      schrieb am 22.09.02 17:22:23
      Beitrag Nr. 35 ()
      Die Mathe-Klasse dieser Lehrerin hat einen schlechten Notendurchschnitt.

      Dazu tun sich 2 Fragen auf

      1.) Unterrichtet diese Lehrerin nur 1 (eine) Klasse?
      2.) Unterrichtet sie auch noch ein anderes Fach?

      Zu 1.) Falls NEIN - wie ist der Notendurchschnitt bei den
      anderen von ihr unterrichteten Klassen?

      Falls JA - wieter bei 2.)

      Zu 2.) Falls ja - wie sind die Notendurchschnitte in ihrem
      "Zweitfach"?

      Falls nein - wovon lebt die Tussi dann?
      Von 5 oder 6 Unterrichtsstunden pro Woche kann man sich wohl
      kaum regelmäßig einen Vollrausch leisten.

      kroko
      Avatar
      schrieb am 22.09.02 17:26:49
      Beitrag Nr. 36 ()
      Zu #35: Das Gehalt einer beamteten Lehrerin ergibt sich nicht aus der Zahl der Unterrichtsstunden, sondern aus der Besoldungsgruppe (z.B. A 13 oder A 14).
      Avatar
      schrieb am 22.09.02 19:39:48
      Beitrag Nr. 37 ()
      Das Thema Schule ist schon sehr umfangreich!
      Haben die Eltern eigendlich Anspruch auf einen Klassenspiegel von Klassenarbeiten? Bei meinem Sohn in der Klasse ist der Lehrer strickt dagegen einen Klassenspiegel zu erstellen. Aber nur mit solch einem Spiegel kann man doch erkennen, wo das Kind inerhalb der Klasse steht und wo der Klassendurchschnitt der Arbeit liegt.
      Ab welchem Durchschnitt kann man eine Klassenarbeit anfechten?
      Avatar
      schrieb am 22.09.02 20:15:48
      Beitrag Nr. 38 ()
      zu #37: "Ab welchem Durchschnitt kann man eine Klassenarbeit anfechten?"

      Armes Deutschland. Wie wäre es denn damit, den Nachwuchs zum Lernen anzuhalten?
      Avatar
      schrieb am 22.09.02 20:16:30
      Beitrag Nr. 39 ()
      in Bayern ist das aussichtslos!
      Avatar
      schrieb am 22.09.02 20:38:20
      Beitrag Nr. 40 ()
      @ NATALY

      Das Gehalt einer beamteten Lehrerin richtet sich nach der
      Besoldungsstufe - richtig!

      Es gibt aber trotzdem Lehrkräfte, die nur eine 70-% oder 50-%-Stelle
      (ggf. noch weniger) haben und dann eben nur ein anteiliges Gehalt
      bekommen.

      kroko
      Avatar
      schrieb am 22.09.02 21:09:42
      Beitrag Nr. 41 ()
      @kroko: Da hat du recht.
      Avatar
      schrieb am 22.09.02 21:11:07
      Beitrag Nr. 42 ()
      Sorry: Da hast du recht.
      Avatar
      schrieb am 23.09.02 07:54:29
      Beitrag Nr. 43 ()
      hier sinb ja recht ein paar ganz schlaue unterwegs:D
      eigentlich wollte ich nur ein paar tips und mich nicht dumm anmachen lassen.

      syncdesaster, was hast du denn für ein problem:confused:
      kann es sein, daß du keine kinder und nie eine schule gesehen hast:confused:

      krokodil, sie unterrichtet 5 klassen in mathe, latein(bilingual) und französisch.
      den notendurchschnitt weiß ich natürlich nicht (hab ich auch nicht behauptet.es wurde ledeglich erwähnt, daß man eventuell etwas über den notendurchschnitt erreichen kann.
      Avatar
      schrieb am 23.09.02 11:28:15
      Beitrag Nr. 44 ()
      @Smart: Mein Problem beginnt mit Typen, die was gehört haben, was andere behaupten.

      und ich weiss das von der lehrerin
      von einem lehrer, der wiederum ein bekannter ist. es wird schon zutreffend sein


      ... ES WIRD SCHON ZUTREFFEND SEIN... :mad:

      Mein Gott bist DU naiv.

      Ich glaube eher, (ja ich wiederhole mich) daß Dein bekannt ein Notgeiler alter Sack ist, der bei der Lehrerin eine Abfuhr erhalten hat.
      Das ist meistens so... hab ich von Bekannten gehört. Es wird schon zutreffend sein.

      Tipps :laugh: naiv,... ich sag doch..naiv.
      Avatar
      schrieb am 23.09.02 11:42:26
      Beitrag Nr. 45 ()
      :D echt lustig desaster

      sonst geht´s dir gut:confused:

      falls du auch eine behandlung brauchst, kann ich dir eine gute adresse nennen;)
      Avatar
      schrieb am 23.09.02 13:07:08
      Beitrag Nr. 46 ()
      @ MaxwellSmart

      Ich möchte nicht behaupten, dass die Lehrerin "gut" ist, ich
      weiß, es gibt viele, viel zu viele Lerkräfte, die überhaupt
      keine Ahnung und/oder keinen Bock haben, den Stoff anständig
      durchzunehmen. (Warum? - Darüber kann man nur mutmaßen!)

      Aber, wenn die Lehrerin 5 Klassen in Mathe unterrichtet
      (gleicher Jahrgang?), so ist zwangsläufig mindestens
      eine Klasse "unterdurchschnittlich". Oder ALLE Klassen
      haben exakt, auf zwei Stellen hinterm Komma genau, den
      gleichen Notendurchschnitt!?

      kroko
      Avatar
      schrieb am 23.09.02 13:58:07
      Beitrag Nr. 47 ()
      @smart: lieber lustig, als dumm :D

      Wenn Du bei der Rektorin genauso argumentierst wie hier.... :laugh:

      Im 1. Posting schreibst du, und man munkelt das sie auf entzug war.ohne erfolg
      Es wird viel gemunkelt....

      DEIN 1.Posting: dem entsprechend fällt auch der notendurchschnitt der klasse aus.

      dann DEIN 43. Posting: den notendurchschnitt weiß ich natürlich nicht

      ...:confused:

      Hast Du überhaupt eine Tocher :confused: :laugh:
      Avatar
      schrieb am 23.09.02 16:44:43
      Beitrag Nr. 48 ()
      Also meine alkoholkranken Lehrer fielen nicht durch schlechte Notenvergabe auf, wirklich nicht. :D
      Der Lehrerberuf ist prädestiniert für das Burn-out-Syndrom
      Avatar
      schrieb am 24.09.02 07:26:01
      Beitrag Nr. 49 ()
      @desaster

      danke, du mich auch:D
      Avatar
      schrieb am 24.09.02 10:57:30
      Beitrag Nr. 50 ()
      @smart: Scheisse wenn man bullshit SCHREIBT und damit auffällt :D
      Avatar
      schrieb am 24.09.02 12:35:42
      Beitrag Nr. 51 ()
      ne, du hast es nur nicht verstanden;)

      oder zu wörtlich genommen:rolleyes:

      ich kann mir gut vorstellen, wie du morgens in den spiegel schaust und denkst: man was bin ich doch für ein A...:D

      du scheinst jemand zu sein, der sich selber nicht mag:D

      aber ist auch egal, so typen wie du können mich mal:p
      Avatar
      schrieb am 24.09.02 13:04:21
      Beitrag Nr. 52 ()
      Gehen Dir die Argumente aus :laugh:

      Klar kannst DU DIR DAS gut vorstellen ;)
      Du machst es ja jeden Morgen :D

      Falls DU wirklich eine Tochter haben solltest, tut DIE MIR mehr leid....
      Avatar
      schrieb am 24.09.02 13:07:46
      Beitrag Nr. 53 ()
      [/i]argumente[/i]?

      ich weiß noch immer nicht was du hier rumzickst:confused:

      oder fühlst du dich als alk angesprochen:eek:
      Avatar
      schrieb am 24.09.02 13:09:12
      Beitrag Nr. 54 ()
      :eek:
      ich hab´s .......du bist die lehrerin:eek:
      Avatar
      schrieb am 24.09.02 13:22:52
      Beitrag Nr. 55 ()
      Ich lach mich schlapp :laugh:

      Wenn Du beim Rektor und Klassenlehrerin genauso auftritts wir hier.... :D

      Nicht die Lehrerin ist das Problem, DU BIST DAS PROBLEM, als stark angehauchter Koleriker (und damit meine ich KEINE Alkoholfahne :D )

      :kiss:
      Avatar
      schrieb am 24.09.02 13:24:13
      Beitrag Nr. 56 ()
      BITTE HÖRT AUF.
      Avatar
      schrieb am 24.09.02 13:38:11
      Beitrag Nr. 57 ()
      @nataly: ohne Gesetzestext ;)

      Du brauchst es doch nicht lesen ....
      Avatar
      schrieb am 24.09.02 13:38:13
      Beitrag Nr. 58 ()
      NATALY, du hast recht;)


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