Frage zur Wahl - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 21.09.02 08:59:23 von
neuester Beitrag 21.09.02 21:49:12 von
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Kann mir mal irgendjemand darüber Auskunft geben, welche Sitzverteilung es im Bundestag geben wird und wie die Mehrheit aussieht, wenn sämtliche Wähler mit ihrer Erststimme ausschließlich die Kandidaten der Partei A wählen und ihre Zweitstimme ausschließlich Partei B geben.
Meiner Meinung nach, haben die beiden Parteien A und B gleich viele Stimmen! Was dann aber passiert, wenn die Abgeordnetenzahl ungerade ist, ist mir schleierhaft
Gruß von Stephen
Gruß von Stephen
Interessante Frage!
Dann würde das Parlament zuerst mit den Zweitstimmen veon Partei B besetzt. Dazu müsste es dann eine genauso große Zahl von Überhangmandaten für Partei A geben. Der Bundestag würde also doppelt so viele Mitglieder haben wie es Wahlkreise gibt.
Und eine Mehrheit gibt es natürlich nicht, denn die beiden Parteien haben ja gleichviele Sitze.
#2
Die Zahl der Abgeordneten kann ja nicht ungerade sein, da es genau doppelt so viele Abgeordnete geben würde wie normal (wegen Überhangmandaten).
Diese Vorstellung ist aber ein wenig utopisch, oder?
Dann würde das Parlament zuerst mit den Zweitstimmen veon Partei B besetzt. Dazu müsste es dann eine genauso große Zahl von Überhangmandaten für Partei A geben. Der Bundestag würde also doppelt so viele Mitglieder haben wie es Wahlkreise gibt.
Und eine Mehrheit gibt es natürlich nicht, denn die beiden Parteien haben ja gleichviele Sitze.
#2
Die Zahl der Abgeordneten kann ja nicht ungerade sein, da es genau doppelt so viele Abgeordnete geben würde wie normal (wegen Überhangmandaten).
Diese Vorstellung ist aber ein wenig utopisch, oder?
#2 #3
Das entspräche aber nicht dem Wählerwillen, denn schließlich hat Partei B mit 100% die absoluteste Mehrheit die es gibt.
Überhandmandate kann es keine geben, denn Partei A hat keine Zweitstimmen erhalten.
Folglich erhält Partei B sämtliche normalen Sitze im Bundestag und anschließend wird der Bundestag um die Zahl der direkt erzielten Mandate der Partei A aufgestockt.
Das entspräche aber nicht dem Wählerwillen, denn schließlich hat Partei B mit 100% die absoluteste Mehrheit die es gibt.
Überhandmandate kann es keine geben, denn Partei A hat keine Zweitstimmen erhalten.
Folglich erhält Partei B sämtliche normalen Sitze im Bundestag und anschließend wird der Bundestag um die Zahl der direkt erzielten Mandate der Partei A aufgestockt.
warst du vielleicht Mitte August in Fulda?
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