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    Bayern ein eigenständiger Staat? Wie ist die Rechtslage? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 23.09.02 08:42:17 von
    neuester Beitrag 23.09.02 12:10:30 von
    Beiträge: 65
    ID: 637.038
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     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 23.09.02 08:42:17
      Beitrag Nr. 1 ()
      Wie sieht der Ländervertrag oder Staatenvertrag hier aus?
      Könnte Bayern diesem unsäglichen Restdeutschland entfliehen oder ist dies rechtlich unmöglich?
      Wenn ja, wie?
      Ein Dr.Alleswisser, der doch nicht alles weiß.
      Avatar
      schrieb am 23.09.02 08:46:15
      Beitrag Nr. 2 ()
      ich hätte gut lust bei deinem vorschlag mitzumachen...sehr enttäuschend...die leute haben nichts gelernt!! uns ging es die letzten 4 jahre nun wirklich nicht toll, aber alles so gleich bleiben.....und dann schaue ich auf bayern , wo die CSU 59% erhält....das sind mal wahlergebnisse !!
      Avatar
      schrieb am 23.09.02 08:50:33
      Beitrag Nr. 3 ()
      Ich komme aus Hessen und schaue mit Neid auf Bayern, denn die werden die nächsten Jahrzehnte am besten überstehen.
      Wie muß dies erst für einen realistisch Denkenden sein, der z.b. in Bremen oder Mecklenburg- Vorpommern wohnt?
      Oh je!
      Sollte sich auch nur die kleinste Möglichkeit auftuen, daß Bayern wieder Freistaat wird, würde ich sofort die Koffer packen.
      Also vorher schon ein kleines Häuschen gekauft, bevor die Preise nach oben schießen.
      Denn wie wir denken jede Menge andere auch.
      Avatar
      schrieb am 23.09.02 08:51:54
      Beitrag Nr. 4 ()
      Avatar
      schrieb am 23.09.02 08:52:08
      Beitrag Nr. 5 ()
      Warum hat dann Roland Kochs Hessen so mies abgeschnitten?

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      Avatar
      schrieb am 23.09.02 08:54:05
      Beitrag Nr. 6 ()
      @Sophisto und weitweg
      Genau wegen solchen argumentationsarmen Menschen wird Deutschland das bekommen was es verdient.
      Avatar
      schrieb am 23.09.02 08:54:44
      Beitrag Nr. 7 ()
      Bayern wäre sofort pleite!
      Sofortige Rückzahlungen aller Subventionen, früherer Länderfinanzausgleich und Fördermittel vom Bund!
      Avatar
      schrieb am 23.09.02 08:55:00
      Beitrag Nr. 8 ()
      wenn bayern ein eigener staat wird dann ziehe ich komplett mit firma nach bayern :-)
      Avatar
      schrieb am 23.09.02 08:59:06
      Beitrag Nr. 9 ()
      @Dr.Alleswisser

      Sophisto ist ein Typischer SPD Wähler :laugh:!!!
      Ohne Hirn und Verstand !!!
      Avatar
      schrieb am 23.09.02 09:01:36
      Beitrag Nr. 10 ()
      und die webseite gibts auch schon dazu.

      http://www.bye-bye-bayern.de :D

      der rest von deutschland wird es euch danken!!
      Avatar
      schrieb am 23.09.02 09:03:22
      Beitrag Nr. 11 ()
      Ein großer Teil der deutschen Rüstungsindustrie sitzt in Bayern..
      Ich glaube nicht, daß die deutsche Regierung sich von einem ausländischen
      Staat abhängig machen will.
      Und Bayern wird ohne die Staatsaufträge an MBB, KrausMaffei, MTU, Siemens,
      MAN etc. wieder zum Agrarstaat.
      Ob dies der Stoiber will ???
      Avatar
      schrieb am 23.09.02 09:04:46
      Beitrag Nr. 12 ()
      bin dafür, dass die bayerischen Rotgrün-Wähler mit den Schwarz-Wählern anderer Länder ihre Wohnorte, Arbeit usw. tauschen müssen. Und dann kann sich Bayern selbstständig machen.
      Avatar
      schrieb am 23.09.02 09:06:53
      Beitrag Nr. 13 ()
      komischer agrarstaat, bei dem nur %5 der Bevölkerung in der Landwirtschaft tätig sind ...?!?!?
      Avatar
      schrieb am 23.09.02 09:21:01
      Beitrag Nr. 14 ()
      Nachdem nun ein wenig Zeit vergangen ist, muß ich erfreut feststellen, daß dieser Thread von den Krawallmachern weitgehend verschont bleibt.
      Positiv und meinen Wunsch stützend, scheint es bei uns viele Gleichgesinnte zu geben.
      Es ist nur merkwürdig, daß gerade die Argumentation "Argrarland" ...hahaha von solcher Klientel zur Hand genommen wird, die auf dem besten Weg sind, Deutschland dazu verkommen zu lassen.
      Doch nur soviel dazu:
      Ein geringerer Wohlstand wäre halb so schlimm, bei dem Bewußtsein mit Leuten zusammenzuleben, die die gleiche Einstellung haben.
      Und nur das zählt !
      Avatar
      schrieb am 23.09.02 09:25:21
      Beitrag Nr. 15 ()
      @JoeUp
      Da meinte ich jetzt nicht Dich, sondern die Fraktion der Rot Grünen, die immer betonen, wie wichtig die Unterstützung der Bundesstaaten für die Bayern ist und das ohne die usw. usw.!
      Avatar
      schrieb am 23.09.02 09:27:55
      Beitrag Nr. 16 ()
      Es hat leider immer noch keiner eine Antwort auf die Frage: "Wie kann Bayern ein eigenes Land werden?"
      Auf legale Art natürlich.
      Avatar
      schrieb am 23.09.02 09:32:37
      Beitrag Nr. 17 ()
      Bayern nur Rüstungsindustrie.
      da lach ich doch.

      Schau dir mal den DAX an wieviele bayerische Unternehmen dort gelistet sind.
      Siemens, Münchner Rück, Allianz, Hypovereinsbank, Infineon, Adidas, MAN, BMW,
      Dazu noch Audi.
      Die hängen nicht wie Niedersachsen an einem Konzern.
      Wir wären die zweite Schweiz, daß könnt ihr mir glauben.
      Wohlstand pur ohne die roten Ossis.
      Avatar
      schrieb am 23.09.02 09:36:11
      Beitrag Nr. 18 ()
      Und selbst wenn es nur Rüstungsindustrie gäbe-
      wer sagt denn, daß Bayern mit Waffenexport nicht besser gestellt ist, als mit den Brosamen der maroden Bundeswehr?
      Avatar
      schrieb am 23.09.02 09:39:13
      Beitrag Nr. 19 ()
      Die bayrische Staatsregierung und vielleicht zusammen mit der aus BW, Sachsen und Thüringen erklären sich für unabhängig und untermauern das einfach mit einer Volksabstimmung dort.
      Avatar
      schrieb am 23.09.02 09:39:17
      Beitrag Nr. 20 ()
      von einem unabhängigen bayern träumen viele bayern, ich auch.........und heute ganz besonders.......freistaat sind wir sowieso


      leider wird es sich nicht realisieren lassen :(
      Avatar
      schrieb am 23.09.02 09:39:38
      Beitrag Nr. 21 ()
      Und was noch viel wichtiger ist:
      Made in Germany (wer kann sich noch daran erinnern?)
      wird ersetzt durch Made in Bayern!
      Auch wenn es dann unter Mitwirkung von z.b. einem Hessen ist.
      Ich sage doch: Hauptsache die Einstellung, der Rest ist Selbstläufer!
      Avatar
      schrieb am 23.09.02 09:42:09
      Beitrag Nr. 22 ()
      Ich denke nicht, daß es mit einer einfachen Volksabstimmung geht.
      Aber wer weiß, die Welt ist klein und vielleicht halten unsere Politiker mit Absicht solche einfachen Informationen vom verdummten Volk fern, damit dieses weiterhin unbesorgt die Kohle für "Bedürftige" ranschaffen kann!
      Avatar
      schrieb am 23.09.02 09:44:23
      Beitrag Nr. 23 ()
      An alle, die nach Bayern, wenn es denn selbständig ist, auswandern wollen:
      Leute, Leute, ich kann euch nur warnen. Ich würde mir mal die Ansichten der CSU zu Zuwanderung ansehen.
      Ich fürchte, die werden euch net reinlassen;)
      Avatar
      schrieb am 23.09.02 09:48:17
      Beitrag Nr. 24 ()
      Avatar
      schrieb am 23.09.02 09:48:36
      Beitrag Nr. 25 ()
      So wie ich die Bayern einschätze, werden die Zuwanderungsgesetze für Qualifizierte kein Problem darstellen.
      Der Rest kann ja weiterhin im Betriebsrat die rote Fahne hochhalten!
      Avatar
      schrieb am 23.09.02 09:49:05
      Beitrag Nr. 26 ()
      ich glaube, wir sollten eine Partei gruenden, Vorschlaege sind erwuenscht

      FPB : Freiheitliche Partei Bayern?
      Avatar
      schrieb am 23.09.02 09:51:49
      Beitrag Nr. 27 ()
      #25

      wie wäre es mit NSDAP?
      Avatar
      schrieb am 23.09.02 09:52:38
      Beitrag Nr. 28 ()
      Parteien mit separatistischer Tendenz werden bei uns sofort verboten!
      Deswegen die Eingangsfrage der Legetimität.
      Dabei spielt es auch keine Rolle, daß unsere Regierung die militanten Seperatisten aus aller Welt bei uns aufnimmt, sie belohnt , hofiert und verköstigt, um mit Ihnen die multurelle Gesellschaft aufzubauen.
      Viel Glück dabei!
      Avatar
      schrieb am 23.09.02 09:53:48
      Beitrag Nr. 29 ()
      sorry, ich meinte natürlich #26!

      aber nicht umsonst liegt die wiege der in #27 genannten partei in münchen! :D
      Avatar
      schrieb am 23.09.02 09:55:08
      Beitrag Nr. 30 ()
      @FriedhelmPush
      Es ist immer wieder zu deutlich, das demokratische Bestrebungen, die gegen das linke Selbstbedienungsprofil verstoßen, von solchen Leuten wie Dir aggressiv bekämpft werden.
      Dabei sollte man die Kuh die man melkt gut pflegen!
      Avatar
      schrieb am 23.09.02 09:55:26
      Beitrag Nr. 31 ()
      Europa 2004:
      Avatar
      schrieb am 23.09.02 09:55:28
      Beitrag Nr. 32 ()
      Interessant, welches - wenig demokratisches - Gedankengut sich hier so präsentiert ...

      Sinn einer Demokratie ist nicht, dass diejenigen, die keine Mehrheit bekommen, sich beleidigt abwenden und ihren eigenen Statt aufmachen! Zum Glück sind die Vertreter der von euch so heißgeliebten Partei wenigstens in dieser Hinsicht politisch weit kompetenter als offenbar viele ihrer Wähler ...
      Avatar
      schrieb am 23.09.02 10:00:48
      Beitrag Nr. 33 ()
      Wenn man verliert, analysiert man die Gründe und überlegt, wieso es trotz offensichtlichen Betruges am Wähler so weit kommen konnte.
      Und demokratisch heißt letztendlich genau das, was es auch sein sollte:
      Wie kann ich mit der Mehrheit etwas erreichen?
      Und da spielt es keine Rolle, ob die Bürger Bayerns mehrheitlich bestimmen, sich vom Rest abzukoppeln, oder ob Herr Schröder mehrheitlich beschließt, das seine Worte ja nicht so, nein auch nicht so, sondern eben so interpretiert werden MÜSSEN!
      Avatar
      schrieb am 23.09.02 10:03:30
      Beitrag Nr. 34 ()
      Statt = Staat
      Avatar
      schrieb am 23.09.02 10:04:32
      Beitrag Nr. 35 ()
      @Moralkeule
      So wird es aussehen, wenn das zweite Kernkraftwerk in den Osteuropäischen Staaten in die Luft fliegt, weil es nicht für den hohen Strombedarf des wegen Stillegung von sicheren Atommeilern vom Energieausfall bedrohten Deutschlands ausgelegt war!
      Avatar
      schrieb am 23.09.02 10:10:44
      Beitrag Nr. 36 ()
      @nemux

      volle zustimmung

      @dr.besserwisser

      wenn du separatismus als demokratie verstehst, bitteschön! daß die bayern in deutschland nicht sehr beliebt sind, liegt nämlich genau an der tatsache, daß sie meinen, sowieso die besten in deutschland zu sein, und alle anderen sowieso bescheuert sind. "mir bayern san`s"
      ich würde mal gerne wissen, wie hoch der anteil "bayrischer eingeborener" in münchen ist, welches ja eine technologische hochburg in bayern ist. kein wunder ist genau münchen eine hochburg der SPD.
      Avatar
      schrieb am 23.09.02 10:20:27
      Beitrag Nr. 37 ()
      @friedhelmpush
      Das ist wieder typisch:
      Eine sachliche Diskussion mit hohem Wahrheitsgehalt scheint Euch (Linken) ein Dorn im Auge zu sein.
      Wenn Du mit beiden Augen lesen könntest, hättest Du die Eingangsfrage mit Kompetenz beantworten können.
      Dann hätte sich Deine Seperatismusanschuldigung ganz von alleine erledigt.
      Klassenziel verfehlt- sechs setzten!
      Oh Entschuldigung:
      Das gibt es ja in Rot Grün regierten Ländern de Fakto nicht mehr!
      Avatar
      schrieb am 23.09.02 10:25:10
      Beitrag Nr. 38 ()
      Dr.Alleswisser: "Eine sachliche Diskussion mit hohem Wahrheitsgehalt ..."

      *megalol* :)
      Avatar
      schrieb am 23.09.02 10:29:24
      Beitrag Nr. 39 ()
      Also noch einmal speziell für unsere gut ausgebildeten Kaderschüler:
      Gibt es eine RECHTLICH abgesicherte Möglichkeit der Abtrennung Bayerns vom Rest der BRD?
      Avatar
      schrieb am 23.09.02 10:31:59
      Beitrag Nr. 40 ()
      @Nemux
      Bitte genau den Punkt mit niedrigem Wahrheitsgehalt nennen!
      Vielleicht habe ich mich irgendwo vertan.
      Kann selbst mir passieren.
      Schließlich habe ich Euch für meinen Thread engagiert, um meine Fehler schonungslos offenzulegen.
      Und vergesst meine Frage nicht, Ihr Kompetenzboliden!
      Avatar
      schrieb am 23.09.02 10:39:46
      Beitrag Nr. 41 ()
      @Dr.Besserwisser

      hoher wahrheitsgehalt?
      sachlich???
      :laugh:

      solche wähler hat nicht einmal die CSU verdient!

      übrigens, hab mein abitur und mein studium in Baden-Württemberg gemacht! BW wird von der CDU regiert, aber hier dürfen menschen mit einer anderen politischen meinung auch die schule besuchen! :D

      ich weiß nicht was du willst, du hast ja deinen edmund wieder zurückbekommen.
      Avatar
      schrieb am 23.09.02 10:42:55
      Beitrag Nr. 42 ()
      @friedhelmpush
      Komisch, ich warte immer noch auf AUSSAGEKRÄFTIGE Argumente!
      Avatar
      schrieb am 23.09.02 10:47:33
      Beitrag Nr. 43 ()
      Anscheinend scheint es doch einfacher zu sein, als ich gedacht habe.
      Die Reaktionen bestimmter Klientel veranlassen mich
      gleich heute mal schnell über die hessisch- bayerische Grenze fahren, um mir noch schnell ein Grundstück zu kaufen!
      Dann brauche ich mir demnächst nicht mehr das inkompetente, antidemokratische Diffamierungsgeschwätz anzuhören.
      Heiße Luft habe ich im Urlaub mehr als genug!
      Avatar
      schrieb am 23.09.02 10:54:36
      Beitrag Nr. 44 ()
      @40

      Kannst du haben:
      (Ich bezog mich auf die gesamte "Diskussion" - nicht nur auf deine Beiträge ...)
      - "Könnte Bayern diesem unsäglichen Restdeutschland entfliehen ..." --> sachlich??
      - "Möglichkeit auftuen, daß Bayern wieder Freistaat wird" --> schlich?? Wahrheitsgehalt??
      - "wer sagt denn, daß Bayern mit Waffenexport nicht besser gestellt ist, als mit den Brosamen der maroden Bundeswehr?" --> sachlich?? Wahrheitsgehalt??
      - "Made in Germany (wer kann sich noch daran erinnern?)
      wird ersetzt durch Made in Bayern!" -- sachlich??
      - "Hauptsache die Einstellung, der Rest ist Selbstläufer!" --> sachlich?? Wahrheitsgehalt?
      - "vielleicht halten unsere Politiker mit Absicht solche einfachen Informationen vom verdummten Volk fern" --> sachlich??? Wahrheitsgehalt???????
      - "daß unsere Regierung die militanten Seperatisten aus aller Welt bei uns aufnimmt, sie belohnt , hofiert und verköstigt, um mit Ihnen die multurelle Gesellschaft aufzubauen." --> sachlich???? Wahrheitsgehalt???
      - "wieso es trotz offensichtlichen Betruges am Wähler so weit kommen konnte ..." -->sachlich???? Wahrheitsgehalt????
      - "Klassenziel verfehlt- sechs setzten!
      Oh Entschuldigung: Das gibt es ja in Rot Grün regierten Ländern de Fakto nicht mehr!" --> sachlich???? Wahrheitsgehalt????

      na das soll erstmal reichen ;)
      Avatar
      schrieb am 23.09.02 10:54:38
      Beitrag Nr. 45 ()
      Es ist zu schade:
      Meine einfache Eingangsfrage ist immer noch nicht beantwortet worden!
      Wo sind denn die Leute, die sonst schon nach 5 Minuten mit der Verfassung und dem grundgesetz auftrumpfen?
      Nicht mal schnell den Staatenvertrag zur Hand?
      Oder gibt es da etwas, was keiner wissen darf?
      Avatar
      schrieb am 23.09.02 10:58:19
      Beitrag Nr. 46 ()
      @friedhelmpush

      Auf dein Posting :daß die bayern in deutschland nicht sehr beliebt sind, liegt nämlich genau an der tatsache, daß sie meinen, sowieso die besten in deutschland zu sein, und alle anderen sowieso bescheuert sind. "mir bayern san`s"
      Das heißt : Mir sama wos ma san !!!

      Und auf die Frage "Warum sind die Bayern so unbeliebt"in meinen Thread(Bayern soll Unabhängig werden)kam die Antwort von Dir :Entschuldigung, aber weißt du nicht, daß Bayern in Deutschland als Deppen gelten?
      So wer wird jetzt da beleidigend ??
      Entschuldige aber Ich glaub Du bist hier eher der Oberdepp :D

      Ohne Gruß
      Avatar
      schrieb am 23.09.02 11:03:59
      Beitrag Nr. 47 ()
      @Nemux
      Da Du Dir sehr viel Mühe gemacht hast, was mir immer imponiert:
      Für mich ist der Wahrheits- und sachverhalt in den angesprochenen Punkten natürlich klar!
      Aber Deiner Sichtweise zufolge ist es Polemik.
      Du interpretierst die Zusammenhänge natürlich anders als ich.
      Daraus folgt:
      Bei einer Abstimmung gäbe es zwei gespaltene Lager.
      Im Endeffekt gewinnt aber immer der, der in weiser Voraussicht das Richtige macht.
      Wer denn nun Recht hat, könnten wir in 10 bis 20 Jahren noch einmal erörtern!
      Bis dahin möchte ich trotzdem mein Anliegen, sei es auch noch so unsinnig (in Deinen Augen) geklärt haben.
      Denn es kann mir doch keiner verbieten meinen Wohnort zu wechseln, auch wenn dem ein oder anderen dadurch meine Steuern wegfallen.
      (Ein paar (paar kleingeschrieben! ) ziehe ich schon mit durch.
      Avatar
      schrieb am 23.09.02 11:05:53
      Beitrag Nr. 48 ()
      "Alle Macht den Räten!"
      Vor 80 Jahren: Revolution in Bayern

      Von Nick Brauns


      Gerne rühmt sich die CSU des "Freistaates" Bayern. Ein bißchen Separatismus schwingt hier mit und die Hoffnung, am bayerischen Wesen solle Deutschland genesen. Der "Freistaat" wird dann zum Synonym für Intoleranz, Law-and-Order-Politik, für Bayern als rechte Ordnungszelle Deutschlands. Nur ungern wollen Stoiber und Co. daran erinnert werden, daß es ein Sozialist war, der diesen Freistaat ausrief - in einer Revolution, die vor 80 Jahren zur kurzfristigen Errichtung einer sozialistischen Räterepublik führen sollte.

      Es waren 80.000 Menschen, die sich am 7.November 1918 auf der Theresienwiese versammelten: Arbeiter der Münchner Großbetriebe, meuternde Soldaten, Bauern aus dem Münchner Umland und die obligatorischen Schwabinger Kaffehausliteraten und Bierkellerpolitiker. Die beiden Arbeiterparteien MSPD und USPD hatten zur Kundgebung gegen den Krieg und die Monarchie aufgerufen. Die Mehrheitssozialdemokraten (MSPD) hatten in der Vergangenheit einen Burgfrieden mit dem Kaiser geschlossen und den Krieg unterstützt. Die Kriegsgegner in der SPD hatten sich daraufhin zur Unabhängigen Sozialdemokratie (USPD) zusammengeschlossen. Von pazifistischen Kriegsgegnern bis hin zu den Kommunisten des Spartakusbundes reichte das Spektrum der USPD-Mitglieder. Zur Friedenskundgebung am 7.November mußte auch die MSPD aufrufen, wollte sie nicht noch mehr Mitglieder an die radikaleren Unabhängigen verlieren. Man werde den beleibten Führer der Münchner USPD, den Schriftsteller Kurt Eisner, schon an die Wand drücken, versicherte der rechte Mehrheitssozialdemokrat Erhard Auer zuvor untertänig den Ministern des bayerischen Königs. Dutzende von Rednern sprachen gleichzeitig auf der Theresienwiese. Erhard Auer und seine MSPD-Genossen versuchten, die von Hunger und Kriegsverdruß gezeichnete Menge zu beruhigen. Radikale wie der anarchistische Dichter Erich Mühsam riefen zur Errichtung eines Rätesystems nach russischem Vorbild auf. Von allen Politikern wird der Rücktritt des Kaisers und die Demokratisierung des Staates gefordert. Auch die Annahme der Waffenstillstandsbedingungen der Alliierten fordern die Demonstranten. Kurt Eisner und der sozialistische Bauernbundführer Ludwig Gandorfer führen einen Demonstrationszug zu den nahegelegenen Kasernen. Eisner fordert die Soldaten auf, die Befehle ihrer Offiziere zu verweigern.

      Die kriegsverdrossenen Truppen laufen zu den Aufständischen über. Am Abend sind alle Münchner Kasernen in den Händen der Umstürzler. Während König Rupprecht überstürzt flieht schließen sich die Menschen zu Arbeiter,- Bauern,- und Soldatenräten zusammen, um ihr Schicksal in die eigenen Hände zu nehmen. Auch in anderen bayerischen Städten kommt es zu Aufständen gegen Krieg und Monarchie. Bis zu 8000 Arbeiter, Soldaten- und Bauernräte bildeten sich damals in jeder größeren Gemeinde und Stadt Bayern. Diese Räte zeichneten sich durch eine jederzeitige Wähl- und Abwählbarkeit ihrer Funktionträger aus, die von den Wählern mit einem verpflichtenden Mandat ausgestattet wurden. Am 8.November erklärte der Vorsitzende des Münchner Arbeiter,-Soldaten- und Bauernrat Kurt Eisner Bayern zum Freistaat. Eisner wird zur bayerischen Ministerpräsidenten ernannt und verspricht politische und soziale Reformen. Die wichtigsten davon sind die Einführung des 8-Stundenarbeitstages und das Frauenwahlrecht. Ein bayerischer Nationalrat bildet eine provisorische Landesregierung. Jeweils drei Minister der USPD und der MSPD - darunter auch Erhard Auer als Innenminister - bilden die Regierung. Hatte Eisner gehofft, so die Arbeiterparteien wieder zu vereinen, stellte sich heraus, daß die rechte MSPD alles tat, um die Revolution einzudämmen und die Räte zu lähmen. Die MSPD hoffte, die basisdemokratischen Räte bald gegen eine parlamentarische Republik einzutauschen. In einigen Räten auf dem Land wurden die bisherigen konservativen Bürgermeister einfach zu Ratsvorsitzenden ernannt, an ihrer Politik änderte sich sonst nichts. MSPD-Anhänger und bürgerliche Politiker sabotierten gezielt die Räte. Linke USPD-Anhänger, Kommunisten und Anarchisten sahen dagegen in den Räten eine wirklich demokratische Alternative zur parlamentarischen Stellvertreterdemokratie. Vor allem im Münchner "Revolutionären Arbeiterrat" hatten sich die kommunistischen und anarchistischen Anhänger des Rätesystems versammelt. Die Vereinigung revolutionärer Internationalisten" um die Anarchisten Erich Mühsam und Gustav Landauer schlossen sich trotz Differenzen zeitweilig der neugegründeten Kommunistischen Partei KPD an.

      Ministerpräsident Kurt Eisner wollte in der Rätefrage eine Kompromiß. Die Macht sollte beim Landtag liegen und die Räte nur kontrollierende und beratende Funktion haben. Dabei zögerte Eisner nicht, auch polizeilich gegen die radikalen Linken vorzugehen. Als es nach einer Demonstration von Arbeitslosen am 7.Januar zu Ausschreitungen kam, lies Eisner KPD-Funktionäre und Mitlieder des Revolutionären Arbeiterrates verhaften, darunter den Münchner KPD-Chef Max Levien und Erich Mühsam. Eine Spontandemonstration vor das bayerische Außenministerium, in dem sich Eisner befand, konnte die sofortige Freilassung der verhafteten Genossen erzwingen. Die bayerischen Landtagswahlen waren am 13.Januar 1919 waren eine Niederlage für die Linken. Kommunisten und Anarchisten hatten fatalerweise zum Wahlboykott aufgerufen. Die USPD des Ministerpräsidenten erreichte nur 3 Landtagsmandate, während die MSPD 61 Abgeordnete stellte und die konservative Bayerische Volkspartei sogar 66. Durch den Wahlboykott der Linken blieben die Rätegegner im Landtag unter sich. Die Kommunisten hatten sich um die Möglichkeit gebracht, den Parlamentarismus im Landtag selber als Instrument des Volksbetruges zu brandmarken.

      Eisner fügte sich der neuen Mehrheit und plante für die erste Sitzung am 21.Februar seinen Rücktritt als Ministerpräsident. Dazu sollte es nicht mehr kommen. Auf dem Weg zum Landtag ermordet der 22jährige Leutnant Anton Graf von Arco-Valley den Ministerpräsidenten. Arco stand der rechtsradikalen Thule-Gesellschaft nahe, die auch an der Gründung der NSDAP beteiligt war. Zum Dank für diese Mordtat sollte Arco später zum Lufthansadirektor ernannt werden!

      Die Linken reagieren sofort. Der Anarchist Lindner stürmt in den Landtag und schießt auf den MSPD-Vorsitzenden Erhard Auer. Nicht zu Unrecht sieht er in dem rechten Sozialdemokraten den geistigen Verantwortlichen für das Eisner Attentat. Auer hatte mit seiner Hetze gegen die Linken die Stimmung bereitet, in der der rechtsradikale Arco handelte. Die Schüsse Lindners treiben den Landtag auseinander. Plötzlich lag die Macht beim neugeründeten Zentralrat der Arbeiter,-Bauern- und Soldatenräte, dem MSPD, USPD und KPD angehörten. Auf Trauerkundgebungen in ganz Bayern demonstrierten die Anhänger der Arbeiterparteien Einigkeit. Die Wut über den Mord trieb viele Arbeiter und Bauern nach links. Die Anhänger eines Rätesystems gewannen wieder an Zustimmung. Gerade auf dem bayerischen Land bildeten sich neue Räte. Parallel zur am 18.März gebildeten MSPD-USPD-Regierung unter Ministerpräsidenten Johannes Hoffmann (MSPD) bestanden nun in ganz Bayern die Räte. Mit dieser Doppelherrschaft gaben sich die Räte-Anhänger nicht zufrieden. Am 7.April proklamierten Anarchisten und einzelne Mehrheitssozialdemokraten die bayerische Räterepublik. Eugen Levin von der Münchner KPD lehnte die Beteiligung der Kommunisten an dieser Räterepublik ab. Er warnte, diese am grünen Tisch beschlossene "Scheinräterepublik" sei in Wirklichkeit eine Provokation der MSPD. Es sei vielmehr notwendig, die Räterepublik von unten, getragen von den Arbeitern in den Betrieben zu erreichten.

      Diese erste Räterepublik war tatsächlich vor allem ein Abenteuer von anarchistischen Kaffehausliteraten. Die selbsternannten Volksbeauftragten versäumten es, die reaktionären Schützenvereine und Bürgerwehren zu entwaffnen und die Arbeiter zu bewaffnen. Sie dachten nicht daran, die Bauern auf dem Lande durch einen generellen Schuldenerlaß für sich zu gewinnen. Es wurde verpaßt, die Bankkonten der Kapitalisten zu enteignen und die Fabriken unter Arbeiterkontrolle zu stellen. Die Volksbeauftragten erließen schönklingende Proklamationen, ohne größeren Rückhalt in der Arbeiterschaft konnten sie nichts durchsetzen. Die Hoffmann-Regierung war nach Bamberg geflohen, in Nordbayern hatten die Räte wenig Unterstützung. In München putschten am 13.April sozialdemokratische Militärs gegen die Räteregierung. Mühsam und andere Anführer kamen in Haft. Doch radikalisierte Arbeiter unter kommunistischer Führung schlugen den Putsch zurück. Jetzt - mit Unterstützung der Arbeiterklasse - war für die Kommunisten der Moment gekommen, eine wirkliche Räterepublik zu erkämpfen. Ein kommunistischer Aktionsausschuß löste den wehrlosen Rat der Volksbeauftragten ab. Der Matrose Rudi Eglhofer stand an der Spitze einer bayerischen Roten Armee, die kapitalistische Vermögen enteignete und beschlagnahmte Lebensmittel an die Bevölkerung verteilte.

      Die sozialdemokratische Regierung Hoffmann zögerte nun nicht mehr, gegen diese kommunistische Räterepublik rechtsradikale Freicorps einzusetzen. Solche Freicorps hatten auf Befehl des sozialdemokratische Reichswehrministers Noske bereits im Januar die KPD-Führer Karl Liebknecht und Rosa Luxemburg sowie unzählige Arbeiter in Berlin ermordet. Preußische Militärs und Freicorps marschierten in der zweiten Aprilhälfte auf Weisung der SPD-Regierung gegen München. Am 1.Mai 1919 drangen die rechten Truppen in München ein. Ein letzter Versuch, mit der Regierung Hoffmann zu verhandeln, um ein Blutbad zu verhindern scheiterte. Die Sozialdemokraten hatten keinen Verhandlungsspielraum mehr, nachdem sie sich einmal an die Truppen der Konterrevolution verkauft hatten. Die Rote Armee in München konnte nur geringen Widerstand leisten. Die Stadt München wurde auch von der konservativen Landbevölkerung im Sticht gelassen, die begann, München auszuhungern. Die rechtsextremen Mörderbanden richteten ein Massaker unter Münchner Arbeitern an. Dem weißen Terror fielen über 1000 Menschen zu Opfer, darunter der Kommandant der Roten Armee Eglhofer und der Anarchist Landauer, der im Gefängnis Stadelheim erschlagen wurde. Selbst 21 katholische Handwerksgesellen wurden niedergeschlachtet, weil sie für Kommunisten gehalten wurden. Der Kommunist Eugen Levin wurde nach einem fragwürdigen Prozeß hingerichtet, der Anarchist Erich Mühsam zu langjähriger Festungshaft verurteilt.

      Die bayerische MSPD (und später SPD) sollte sich von ihrem Verrat nicht mehr erholen. In den folgenden Gemeinde- und Landtagswahlen vervierfachten sich die Stimmen für die USPD, nachdem sich die MSPD mit ihrem Packt mit dem preußischen Militär in den Augen vieler Arbeiter entlarvt hatte. Dieser Linksruck blieb für Bayern allerdings folgenlos. Die von den Sozialdemokraten ins Land gerufenen Freicorps blieben in Bayern als sicherem Rückland, um von hier aus die Zerschlagung der verhaßten Weimarer Republik vorzubereiten. Auch Adolf Hitler konnte nun in München seine ersten Anhänger sammeln. Die sozialdemokratische Verräter hatten ihre Schuldigkeit als Steigbügelhalter der Rechten getan. Von den bürgerlichen Parteien wurden sie von nun an systematisch von der Macht in Bayern ferngehalten. Unter der rechts-konservativen Bayerischen Volkspartei wurde Bayern zu der "Ordnungszelle Deutschlands" ausgebaut, die es nach wie vor ist.
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      schrieb am 23.09.02 11:06:46
      Beitrag Nr. 49 ()
      Der bundesdeutsche Föderalismus im Dauerstreit
      Warum Bayern das Grundgesetz ablehnte
      von: Arne Wilsdorff und Maximilian Steinbeis


      O-Ton: "Prüschenk, Josef: Nein, Pösl, Johann: Nein, Riedmiller, Lorenz: Ja ...".

      In den frühen Morgenstunden des 20. Mai 1949 war es soweit: Die Debatte war beendet, es konnte abgestimmt werden. Mehr als vierzehn Stunden hatten die Abgeordneten des bayerischen Landtages heftig und leidenschaftlich gestritten. Zur Entscheidung stand in dieser dramatischen Nacht, ob der Freistaat Bayern dem Grundgesetz, der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland, zustimmen sollte oder nicht.

      O-Ton Horlacher: "Das Ergebnis der namentlichen Abstimmung ist folgendes: Abgestimmt haben 174 Abgeordnete; davon stimmten 64 mit "Ja", 101 mit "Nein und 9 mit "Ich enthalte mich". Ich habe demgemäß festzustellen: Das Grundgesetz in der vorliegenden Fassung hat nicht die Zustimmung des Bayerischen Landtags gefunden (Zurufe: Pfui!, Pfui!). Ich bitte diese Zwischenrufe zu unterlassen! (Weitere Zurufe) …

      Die bayerische Staatsregierung hatte dem Landtag empfohlen, das Grundgesetz abzulehnen. Große Teile der regierenden CSU empfanden das Grundgesetz in seiner vorliegenden Fassung als Angriff auf die Eigenständigkeit Bayerns. Bereits im Parlamentarischen Rat in Bonn, wo die Verfassung erarbeitet worden war, hatten die meisten CSU-Abgeordneten dagegen gestimmt. Es gab in ihren Augen dem Bund zu viel Gewicht und schmälerte die Gesetzgebungs- und Finanzhoheit der Länder. In der CSU herrschte die Meinung vor, daß dem Bund nur so viel zustehe, wie die Länder ihm zu geben bereit seien. Der CSU-Abgeordnete Carljörg Lacherbauer begründete den Standpunkt seinen Partei – und erregte lautstarken Widerspruch, unter anderem von dem späteren FDP-Bundesjustizminister Thomas Dehler:

      O-Ton Lacherbauer: "Die Länder sind nicht die Kinder des Bundes, sondern der Bund ist das Gebilde der Länder (Zuruf). Die Länder übertragen Rechte auf den Bund, und nicht umgekehrt. (Zuruf Dehler: Da unterscheiden wir uns grundsätzlich, Herr Kollege Lacherbauer!) Dann folgen Sie eben unitarischer Konzeption, Herr Kollege Dehler! (Zuruf Dehler: Nein, dagegen verwahre ich mich!) Der Bundesstaat entsteht durch Zusammenschluß von Einzelstaaten. (Zuruf Korff: Deutschland braucht nicht mehr zu entstehen; Deutschland ist!) Mein lieber Herr Kollege Korff, Sie sind nach meiner Meinung von der Idee des Jahres 1933 staatspolitisch zu sehr infiziert! (Zuruf Korff: Deutschland ist das Höhere, das besteht! Zuruf Baumgartner: Das Reich existiert doch gar nicht mehr! Tumult)"

      Nicht nur als zu zentralistisch, auch als zu wenig christlich wurde das Grundgesetz von manchem Abgeordneten empfunden. Die Kirchen hatten ihren Einfluß im Parlamentarischen Rat massiv geltend gemacht. Mit einigen ihrer Hauptanliegen, etwa der Wiedereinführung der Konfessionsschule, hatten sie jedoch nicht durchdringen können. Der katholische Prälat und CSU-Abgeordnete Meixner über das Grundgesetz:

      O-Ton Meixner: "Mein Kollege Dr. Kroll hat bereits ausgeführt (Zuruf), daß das Bonner Verfassungswerk trotz der Anrufung Gottes in der Präambel und trotz mancher von unseren Freunden schwer errungenen Zugeständnisse doch letztlich ein Werk des säkularisierten Geistes unseres Jahrhunderts ist! (tumulthafte Zurufe)"

      Die Oppositionsparteien SPD und FDP versuchten vergeblich, die Bedenken der CSU zu zerstreuen. Sie beschworen ihre konservativen Kollegen, dem Grundgesetz und den darin niedergelegten demokratischen Werten die Zustimmung nicht zu versagen. Vor allem Thomas Dehler malte die Folgen einer solchen Tat in den düstersten Farben:

      O-Ton Dehler: "Wir schlagen einen unheilvollen Weg ein. Unsere Kinder sollen unter diesem Grundgesetz groß werden und in die Demokratie hineinwachsen. (Zurufe) Meine Damen und Herren, wie stellen Sie sich die Möglichkeit vor, daß überhaupt ein demokratisches Lebensgefühl erwächst, wenn Sie Bayern in die Spannung zu den anderen hineinstellen, auch in die Spannung zu den demokratischen Grundsätzen, die in diesem Grundgesetz enthalten sind? Darum geht es doch!"

      Die Opposition argwöhnte, daß mancher Landtagsabgeordnete am liebsten wieder einen Wittelsbacher als Oberhaupt eines unabhängigen bayerischen Staates gesehen hätte. Der Vorwurf des Separatismus wurde stets mit Nachdruck zurückgewiesen – der der Königstreue deutlich weniger heftig. Tatsächlich befürchtete beispielsweise der Vorsitzende der mit der CSU an föderaler Unbeugsamkeit wetteifernden Bayernpartei, Josef Baumgartner, unter dem Grundgesetz als Verfassungsfeind eingestuft zu werden:

      O-Ton Baumgartner: "Nach Art. 21 der Bonner Verfassung können, ähnlich wie bei den Nazis, alle Parteien verboten werden, die gegen die Bundesrepublik sind. Ein Entwurf sieht sogar lebenslängliches Zuchthaus vor. Anhänger der Idee zum Beispiel eines Staatenbundes können politisch verfolgt werden."

      Juristisch kam es, da die erforderlichen zwei Drittel der westdeutschen Länder bereits zugestimmt hatten, auf das Votum des bayerischen Landtages nicht mehr an. Das Grundgesetz galt so oder so auch in Bayern. Deshalb, und um jeden Vorwurf des Separatismus zu entkräften, beschloß der Landtag mit den Stimmen der CSU, die Ablehnung des Grundgesetzes durch ein feierliches Bekenntnis zur Bundesrepublik und zur Verfassungstreue zu ergänzen. Den Antrag dazu hatte Ministerpräsident Hans Ehard gestellt:

      O-Ton Ehard: "Wenn die deutsche Bundesrepublik auf Grund der vorgeschriebenen Genehmigungen und Abstimmungen zustandekommt, dann ist Bayern ein Teil dieses Bundesstaates, ob wir zum Grundgesetz ja oder nein sagen. Es besteht die Tatsache – und sie darf und soll ausgesprochen werden – , daß nämlich bei diesem Entstehungsmodus der neuen Bundesrepublik ein alliierter Zwang vorliegt, der uns keine andere Wahl läßt. (Zurufe) Diese Tatsache aber wollen wir in den Hintergrund stellen vor folgendem Bekenntnis: Wir bekennen uns zu Deutschland (Zurufe), weil wir zu Deutschland gehören. Horlacher: Herr Ministerpräsident, hier herüben ist der Zuruf gefallen: Doch Separatisten! Ich weise diesen Zwischenruf mit aller Entschiedenheit zurück. (Zurufe). Das überlassen Sie bitte mir, ich habe den Zwischenruf mit aller Entschiedenheit zurückgewiesen. Ehard: Ich darf wiederholen – vielleicht hört man das nicht gern – : Wir bekennen uns zu Deutschland, weil wir zu Deutschland gehören!"

      In den folgenden 50 Jahren hat sich der Freistaat Bayern mit der anfänglich so ungeliebten Verfassung arrangiert. Bis heute jedoch versteht sich Bayern als kämpferischer Verteidiger der föderalen Eigenständigkeit der Länder – ob es den Preußen paßt oder nicht.
      Avatar
      schrieb am 23.09.02 11:09:23
      Beitrag Nr. 50 ()
      @Dr.Alleswisser:
      Nein, ein Austritt eines Bundeslandes ist aus heutiger Rechtslage ohne Änderung des GG nicht möglich (Art. 23 GG und dessen Umkehrschluss).
      Siehe auch:
      http://www.jura.uni-sb.de/FB/LS/Grupp/Faelle/sezession-fall.… und daran anschliessende Lösungslinks, eine hypothetische Abhandlung am Beispiel des Saarlandes.
      Avatar
      schrieb am 23.09.02 11:09:58
      Beitrag Nr. 51 ()
      #39
      Bayern hat 1948 dem Grundgesetz nicht zugestimmt, hat also eine theoretische Moeglichkeit, aus der Bundesstaatengemeinschaft wieder auszusteigen.
      Avatar
      schrieb am 23.09.02 11:11:49
      Beitrag Nr. 52 ()
      Artikel 178 der bayrischen Verfassung:

      Bayern wird einem künftigen deutschen demokratischen Bundesstaat beitreten. Er soll auf einem freiwilligen Zusammenschluß der deutschen Einzelstaaten beruhen, deren staatsrechtliches Eigenleben zu sichern ist.

      ---
      demnach bedürfte es einer Verfassungsänderung. Die ist nur mit Zweidrittel-Mehrheit möglich - also keine Chance.

      chinon
      Avatar
      schrieb am 23.09.02 11:13:19
      Beitrag Nr. 53 ()
      @kostjagarnix
      Alles schön und gut.
      Da sieht man, das jede Art politischer Couleur zu Morden am eigenen Volk bereit ist, solange es dem Machterhalt dient.
      Das ist nichts Neues, beantwortet aber leider meine Frage immer noch nicht!
      Avatar
      schrieb am 23.09.02 11:16:41
      Beitrag Nr. 54 ()
      Entschuldigung-
      Die Zeitverzögerung!
      Es scheint sich eine befriedigende Antwort anzubahnen.
      Ich werde mir die angebotenen Links ansehen und denke, daß hinterher alles Rechtliche geklärt ist.
      Bis dahin erst einmal vielen Dank für die rege Anteilnahme, die in dementsprechendem Rahmen doch erstaunlich "SACHLICH"
      verlief!
      Avatar
      schrieb am 23.09.02 11:17:58
      Beitrag Nr. 55 ()
      @Dr.Alleswisser

      Vorschlag: Schreib doch mal einen Brief (oder eine Email ... - gibts sowas schon in Bayern? ;) - [Unsachlichkeit off]) an die Führung von CSU und CDU. Frag die mal, was sie von deiner Idee halten.

      Die Antworten, die du dann bekommen wirst, werden dich vielleicht wieder auf den Teppich holen - und von denen kannst du sie dann vielleicht auch hören und akzeptieren.
      Avatar
      schrieb am 23.09.02 11:24:26
      Beitrag Nr. 56 ()
      Rede des Bayerischen Staatsministers für Bundes– und Europaangelegenheiten Reinhold Bocklet, zum Thema: "Föderalismus heute: Landespolitik zwischen Bund und Europa!" anläßlich der Tagung "50 Jahre Grundgesetz" am 19. Mai 1999 im Maximilianeum
      - Manuskriptfassung -



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      Vor 50 Jahren, am 23. Mai 1949, trat das Grundgesetz in Kraft. Auf der Grundlage einer freiheitlich-demokratischen Rechtsordnung kehrte damals ein Teil Deutschlands in die Gemeinschaft der freien Völker zurück. Heute, ein halbes Jahrhundert später, sind Rechtsstaatlichkeit und Demokratie die Garanten für Frieden und Freiheit, soziale Sicherheit und wirtschaftlichen Wohlstand in ganz Deutschland. Auf der Grundlage des Grundgesetzes vollzog sich auch das bedeutendste Ereignis der deutschen Geschichte in den vergangenen 50 Jahren: die friedliche Wiedervereinigung der beiden Teile Deutschlands in Freiheit. Wir haben also guten Grund, den 50. Jahrestag des Inkrafttretens des Grundgesetzes feierlich zu begehen.



      Der 50. Jahrestag der Gründung der Bundesrepublik Deutschland ist aus bayerischer Sicht aber auch Anlass, zu fragen, wie sich die im Grundgesetz unauflöslich festgeschriebene föderale Ordnung Deutschlands in den vergangenen 50 Jahren entwickelt hat.


      Deutschland ist mit seiner Gliederung in Länder in den vergangenen 50 Jahren gut gefahren. Der föderale Staatsaufbau, die Eigenständigkeit, die Leistungskraft und die Kompetenz der Länder haben ganz wesentlich zum Erfolg der Bundesrepublik Deutschland beigetragen.



      In unserer Gesellschaft ist heute der Föderalismus fest verankert. Eine große Mehrheit der Deutschen ist der Auffassung, dass die Landesregierungen sich mehr um die Wünsche und Sorgen kümmern als der Bund. Kein anderes staatliches Ordnungsprinzip erlaubt der Politik eine so große Lebens- und Problemnähe wie der Föderalismus.



      Mit dem Föderalismus steht Deutschland auch ein geeignetes Instrument zur Verfügung, den Herausforderungen der Gegenwart erfolgreich zu begegnen. Der internationale Standortwettbewerb, die Globalisierung der Wirtschaft, das eminente Entwicklungstempo in den Schlüsseltechnologien und die gesellschaftlichen Umbrüche verlangen von der Politik schnelle, flexible und kompetente Antworten. Die dezentralisierte Entscheidungsstruktur einer föderalen Ordnung entspricht genau diesen Anforderungen.



      Aber die Entwicklung des deutschen Föderalismus bestätigt auch die Befürchtungen Bayerns, das schon 1949 eine schleichende Aushöhlung der Eigenstaatlichkeit der Länder vermutete und deshalb dem Grundgesetz seine Zustimmung verweigerte.



      In der Tat ist seit dem Inkrafttreten des Grundgesetzes der politische Gestaltungsspielraum der Länder stetig kleiner geworden. Unter dem Vorzeichen des "kooperativen Föderalismus" hat die Eigenstaatlichkeit der Länder zum Teil massive Einschränkungen erfahren. An drei Entwicklungslinien läßt sich das besonders gut darstellen.



      Erstens: Die unitarischen Tendenzen in der föderalen Ordnung ermöglichten es dem Bund, die legislativen Kompetenzen der Länder langsam aber sicher auszuhöhlen.

      Zuerst hat der Bund seine Kompetenzen bei der konkurrierenden Gesetzgebung voll ausgeschöpft. Dann hat er auch Gesetzgebungskompetenzen an sich gezogen, die den Ländern alleine zustanden. Die dazu notwendigen Verfassungsänderungen verlangten nicht nur im Bundestag, sondern auch im Bundesrat eine Zwei-Drittel-Mehrheit. Die Länder haben sich ihre Zustimmung zum Abfluss ureigener Kompetenzen an den Bund durch eine erweiterte Mitbestimmung bei der Bundesgesetzgebung abkaufen lassen.



      Zahlen belegen diese Entwicklung sehr deutlich. War durch das Grundgesetz ursprünglich in 13 Fällen die Zustimmung des Bundesrates vorgesehen, so benötigen heute fast 60% der vom Bundestag verabschiedeten Gesetze die Zustimmung der Länder. Diese Zahlen veranschaulichen nicht nur die Zunahme der Mitwirkungsmöglichkeiten der Länder bei der Bundesgesetzgebung. Sie sind auch eine Maßzahl für den Abfluss von Gesetzgebungskomeptenzen von den Ländern an den Bund.



      Der kooperative Föderalismus führte zweitens zu einer wachsenden Verflechtung und Vermischung der politischen Entscheidungsebenen von Bund und Ländern. Besondere Bedeutung kommt in diesem Zusammenhang der großen Verfassungsreform Ende der 60-er Jahre zu. Sie führte zur Einführung von Mischfinanzierungen und den Gemeinschaftsaufgaben, die nur auf energischen Widerstand der Bayerischen Staatsregierung hin auf drei Bereiche beschränkt wurden. Die Verflechtungen von Zuständigkeiten und Kompetenzen beschränken aber nicht nur die eigenverantwortliche Handlungsfähigkeit der Länder, sie stehen auch im Widerspruch zum demokratischen Gebot der klaren Zuordnung von Verantwortung. Die mangelnde Transparenz politischen Handelns ist heute eine der meist genannten Ursachen für die viel beklagte Politikverdrossenheit.



      Der "kooperative Föderalismus" hat drittens den Wettbewerb unter den Ländern fast zum Erliegen gebracht. Der Wettbewerb ist das vitale Element des Föderalismus.

      Aber eine komplizierte und unüberschaubare Finanzverfassung, die die Auswirkungen der Landespolitik kompensiert, stellenweise sogar überkompensiert, eine Finanzverfassung, die den monetär meßbaren Erfolg oder Mißerfolg politischen Handelns aufhebt, lähmt auch den föderalen Wettbewerb.



      Dabei schließt der föderale Wettbewerb die Solidarität mit schwächeren Ländern nicht aus. Im Gegenteil: Föderaler Wettbewerb setzt Solidarität geradezu voraus, denn Wettbewerb funktioniert nur, wenn alle aus eigener Kraft daran teilnehmen können. Es liegt also im Interesse der starken Länder, die schwächeren Partner an diesen Wettbewerb heranzuführen. Deshalb ist es für die Bayerische Staatsregierung selbstverständlich, dass die neuen Länder diese Solidarität erfahren, so lange es notwendig ist.



      Die skizzierten Entwicklungen haben dazu geführt, dass Verfassungsjuristen und Politikwissenschaftler von der Bundesrepublik als "unitarischem Bundesstaat", ja sogar als "verkapptem Zentralstaat" sprechen. In der Tat haben es die Länder heute sehr schwer, zum eigenen Vorteil und zum Vorteil von ganz Deutschland eigenverantwortlich Landespolitik zu gestalten. Die Dominanz der Bundesstaatlichkeit ist erdrückend. Um die Vorzüge der Länderstruktur in Zukunft wieder in größerem Umfang als bisher nutzen zu können, müssen die Stärken des deutschen Föderalismus wieder stärker profiliert werden.



      In seiner Regierungserklärung zum Föderalismus im vergangenen Jahr hat Ministerpräsident Dr. Edmund Stoiber die bayerischen Forderungen für eine Reform des deutschen Föderalismus vorgelegt:

      Zu den bayerischen Reformzielen gehört erstens die klare Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern. Eigenständige Gesetzgebungskompetenzen für die Länder sind die Voraussetzung für unterschiedliche Lösungen und föderalen Wettbewerb.



      Die Grundgesetzänderung von 1994 markiert hier einen wichtigen Wendepunkt. Erstmals wurde das weitgehende Zugriffsrecht des Bundes auf die Gesetzgebung eingeschränkt. Konnte der Bund bis dato schon dann gesetzgeberisch tätig werden, wenn er das mit der Wahrung der Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse begründen konnte, so greift sein Gesetzgebungsrecht jetzt nur noch, soweit es zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse erforderlich ist. Diese Regelung gilt für künftige Bundesgesetze.



      Im Zuge der Verfassungsänderung von 1994 eröffnete sich den Ländern aber auch die Möglichkeit, verlorengegangene Kompetenzen vom Bund zurückzuholen. Die Länder müssen jedoch von diesem Recht aktiv und selbstbewußt Gebrauch machen. Es ist nicht zu erwarten, dass der Bund von sich aus Bundesrecht in größerem Umfang an die Länder überträgt. Bayern hat im Auftrag der Länder Rechtsbereiche sondiert, die sich für eine Rückholung eignen. Leider mussten wir bei den Beratungen im Bundesrat feststellen, dass manche Länder zu wenig eigenstaatliches Bewußtsein oder zu geringe finanzielle Ressourcen haben, um sich selbst mit einem kleinen Zuwachs an Kompetenz und Verantwortung anzufreunden. Trotzdem müssen die Länder diesen Weg konsequent weitergehen.



      Der zweite Reformpunkt zielt auf die Neugestaltung der Finanzverfassung und der Finanzhoheit der Länder. Zur klaren Zuweisung von Aufgaben gehört die klare Zuweisung der Finanzierungszuständigkeiten. Dies erfordert eine angemessene Finanzausstattung der Länder. Neben dem Abbau der Mischfinanzierungen und einer größeren Steuerautonomie der Länder liegt Bayern vor allem an einer Neugestaltung des Länderfinanzausgleichs. Hier fordert Bayern zusammen mit gleichgesinnten Ländern eine faire und leistungsgerechtere Gestaltung der Finanztransfers zwischen den Ländern.



      Bayern und Baden-Württemberg haben deshalb im Frühjahr 1998 ganz konkret ein Reformmodell vorgelegt: Von künftigen Mehreinnahmen würde jedes Land stets mehr als die Hälfte behalten. Das bisherige Ausgleichsniveau wird beim Übergang in Form von Festbeträgen garantiert und nur sehr langfristig abgeschmolzen.

      Nachdem über diesen ausgewogenen Reformvorschlag eine einvernehmliche Lösung auf dem Verhandlungswege nicht zu erzielen war, haben beide Länder schließlich vor dem Bundesverfassungsgericht Klage erhoben. Hessen hat mittlerweile eine eigene Klage gegen den Finanzausgleich beim Bundesverfassungsgericht eingereicht.



      Eine eigenständige und eigenverantwortliche Politik können Länder nur dann gestalten, wenn sie finanziell auf soliden Beinen stehen. Die Neugliederung der Länder ist deshalb im Rahmen einer Modernisierung der föderalen Ordnung ein drittes bayerisches Reformziel. Das Grundgesetz sieht in Artikel 29 die Möglichkeit einer Länderneugliederung vor. Aus bayerischer Sicht war es keine glückliche Entscheidung, diese ursprüngliche Verpflichtung des Bundes 1976 zu einer Kann-Bestimmung herabzustufen, von der bislang kein Gebrauch gemacht wurde.



      Natürlich erheben sich gegen eine Länderneugliederung große Widerstände. Auch in Ländern, die nicht auf eine so lange staatliche Tradition wie Bayern zurückblicken können, hat sich staatliches Selbstbewußtsein entwickelt. Ich gebe aber zu bedenken, dass regionale Identität in den seltensten Fällen durch Ländergrenzen festgelegt wird. Ein Saarländer oder Bremer kann sich auch in einem größeren Gebilde als Saarländer oder Bremer erkennen, wie sich ein Franke in Bayern in erster Linie als Franke und dann erst (wenn überhaupt) als Bayer fühlt.



      Die Föderalismusdiskussion, die Bayern bewußt ausgelöst hat, hat zu ersten Erfolgen geführt. Nachdem über Jahre hinweg diesem Thema auf Länderebene eine Sachdiskussion verweigert wurde, haben die Ministerpräsidenten der Länder und die Bundesregierung erste Schritte zu einer "Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung" eingeleitet. Eine länderoffene Regierungskommission wird sich noch in diesem Jahr mit grundlegenden Fragen zur Neuordnung der föderalen Ordnung und der Finanzverfassung beschäftigen. Bayern steht "Gewehr bei Fuß", seine Vorstellungen und Forderungen in die gemeinsame Arbeit einzubringen. Mit der Einrichtung der Kommission sind wir auf einem guten Weg, die föderale Ordnung Deutschlands den Erfordernissen der Zukunft anzupassen.



      Die Eigenstaatlichkeit der deutschen Länder ist aber auch durch eine zweite Seite gefährdet. Im Rahmen der europäischen Integration, insbesondere durch die ungezügelte Kompetenzausweitung der Institutionen der EU, werden die eigenverantwortlichen Gestaltungsmöglichkeiten der Länder zusätzlich eingeschränkt.



      Mit dem Vorwurf, die europäische Verwaltung ziehe zu viele Kompetenzen an sich, steht Bayern nicht allein. Schon vor 7 Jahren prangerte das oberste französische Verwaltungsgericht, der Conseil d´Etat, in scharfer Form die Überfülle an gemeinschaftlichen Normen an. Er beklagte, dass fast jeder zweite Rechtsakt, den die französische Nationalversammlung erlasse, nichts anderes mehr sei als die Umsetzung einer Richtlinie der EU.

      Ein ähnlicher Befund ergibt sich auch für Deutschland. Gut die Hälfte aller Gesetze, die der deutsche Bundestag erläßt, haben ihren Ursprung in Brüssel. Angesichts der Regelungsdichte aus Brüssel muss aber die Frage erlaubt sein, ob Bestimmungen über Tourismuskonzepte, Brandschutzvorschriften, die Sicherung von Baustellen oder ob der Metzgermeister trocken oder nass schlachten muss, wirklich in den Zuständigkeitsbereich Europas gehören.



      Die Notwendigkeit, auf allen möglichen Gebieten Regelungen zu erlassen, ich nenne es ketzerisch eine "Allerweltsintegration" zu betreiben, ist für die Europäische Union heute nicht mehr gegeben. Mit der Fertigstellung des Binnenmarktes und der Einführung des EURO als gemeinsame Währung haben sich auch die Rahmenbedingungen für Europa deutlich geändert. Die wirtschaftliche Integration durch Etablierung des Gemeinsamen Marktes ist weitgehend vollendet.



      Die Gemeinschaft steht heute vor einer Vielzahl neuer, großen Herausforderungen.



      Es geht um die Sicherung des Friedens auf unserem Kontinent und den Schutz vor Völkermord und anderen Verbrechen gegen die Menschlichkeit, die im Europa des 21. Jahrhunderts keinen Platz mehr haben dürfen.


      Es geht um die Osterweiterung der EU und damit um die Vollendung der politischen Einheit unseres Kontinents.


      Es geht um die Stärkung des "Wirtschaftsstandortes Europa" in einer globalisierten Weltwirtschaft und um die dauerhafte Sicherung der Stabilität des Euro.


      Es geht um die Bekämpfung der international organisierten Kriminalität und um die gemeinsame Bewältigung der Asyl- und Flüchtlingsprobleme.


      Es geht schließlich auch um eine europäische Antwort auf Umweltprobleme, die nicht an den Grenzen Halt machen.


      Um diese Herausforderungen erfolgreich zu bewältigen, muss sich Europa auf das Wesentliche konzentrieren. Die Handlungsfähigkeit der EU muss in den Bereichen gestärkt werden, die eine europäische Lösung erfordern. Das betrifft vor allem die Außen- und Sicherheitspolitik, betroffen sind aber auch Fragen der Außenwirtschaft.



      Andererseits darf kein zentralistisches Europa entstehen. Das in der Präambel des EU-Vertrages formulierte Ziel einer "immer engeren Union der Völker Europas" ist angesichts der weit fortgeschrittenen Integration überholt. Die EU wird auf absehbare Zeit in der Form eines – wie das BVerfG sagt - Staatenverbundes organisiert sein. Weder die Regierungen der EU-Mitgliedstaaten noch die überwältigende Mehrheit der Bevölkerung wünschen einen europäischen Staat, in dem die Nationen und Regionen Europas aufgehen. Nationalstaaten und Regionen sind unverzichtbare Bindeglieder zwischen europäischer Integration und Bürgern. Der politischen Integration wohnt eine Tendenz zur Zentralisierung und Bürokratisierung inne. Deshalb müssen wir alles tun, um die Einheit Europas voranzubringen, ohne in die Zentralisierungs- und Bürokratisierungsfalle zu tappen.



      Es ist ein Alarmsignal, dass nach Meinungsumfragen über ein Drittel der Europäer nicht mehr glauben, die EU nütze ihrem Land. Europa ist zu kompliziert geworden. Die Entscheidungsverfahren sind undurchsichtig. Kaum jemand weiß, wer wofür in Europa zuständig ist. Kaum jemand kann erkennen, welchen Weg eine europäische Richtlinie oder Verordnung nimmt und wer dafür politische Verantwortung trägt.



      Europa darf deshalb die Identität der Mitgliedstaaten und Regionen nicht aufheben, denn die Identität Europas beruht auf seiner Vielfalt. Wir brauchen ein Europa, in dem die Einheit aus der Vielfalt erwächst und diese Vielfalt gesichert wird.



      "Das künftige Europa muß hochföderal organisiert sein, oder es wird überhaupt nicht zustande kommen". Diesen Satz schrieb der Philosoph Hermann Lübbe kurz vor Abschluss des Vertrages von Maastricht. Mehr Föderalismus, mehr Gestaltungsspielraum für die europäischen Regionen ist auch das politische Ziel Bayerns für die Zukunft Europas.



      Wenn Europa heute bereits eine bescheidene föderale Architektur aufweist, dann haben die deutschen Länder einen substantiellen Beitrag dazu geleistet. Mit dem Vertrag von Maastricht konnten sie erste Erfolge in der Föderalisierung der Europäischen Gemeinschaft erzielen.



      Erstmals wurde in einem europäischen Vertragswerk das Subsidiaritätsprinzip als allgemeine Handlungsmaxime für alle Gemeinschaftsorgane festgeschrieben. Die zentrale Vorschrift ist Art. 3b Abs.2 des EG-Vertrages. Dort ist niedergelegt, dass "die Gemeinschaft nach dem Subsidiaritätsprinzip nur tätig (wird), sofern ... die Ziele der ... Maßnahmen auf Ebene der Mitgliedstaaten nicht ausreichend erreicht werden können..."



      Das zweite wichtige Ziel auf dem Weg zu einem föderalen Europa war die Errichtung des Ausschusses der Regionen. Mit dem Ausschuss, einer bayerischen Idee, sollte die dritte staatliche Ebene in Europa, die Ebene der Länder, Regionen und autonomen Gebietskörperschaften institutionell am europäischen Rechtsetzungsverfahren beteiligt werden. Mit dem Vertrag von Maastricht erhielt der Ausschuss in diesen Verfahren für Teilbereiche eine beratende Stimme. Waren die deutschen Länder unterhalb der Mitgliedstaatsebene vom EWG-Vertrag überhaupt nicht wahrgenommen worden, so bietet ihnen nun der Ausschuss der Regionen nach dem Maastricht-Vertrag wenigstens die Möglichkeit, ihre Interessen in einer Institution der EG unmittelbar zu artikulieren. Ein Problem besteht für die deutschen Länder innerhalb der EU aber nach wie vor vor allem darin, dass nur drei Mitgliedstaaten eine bundesstaatliche Ordnung besitzen, während die übrigen in sehr unterschiedlichem Maß dezentralisiert sind. Dies spiegelt sich auch in der unterschiedlichen Zusammensetzung des AdR von Kommunalpolitikern bis zu Ministerpräsidenten wider.



      Von zentraler Bedeutung für die Länder war es drittens, eine stärkere Beteiligung an der Europapolitik des Bundes zu erreichen. Durch die Neufassung des Art. 146 EG-Vertrag sowie die Verabschiedung des neuen Art. 23 GG ist den Ländern hier ein entscheidender Durchbruch gelungen. Damit wurde ihnen auf europäischer Ebene auch die Möglichkeit der Selbstvertretung eröffnet. Werden auf europäischer Ebene Gesetzesvorhaben beraten, die ausschließlich in die Kompetenz der Länder fallen, sitzen Länderminister als Vertreter Deutschlands mit am Verhandlungstisch. So vertritt z. B. der Bayerische Staatsminister für Wissenschaft, Forschung und Kunst Deutschland im Kulturministerrat der EG.



      Der Vertrag von Amsterdam brachte für die weitere Föderalisierung der EU keine wesentlichen Fortschritte. Zwar konnten die Länder durchsetzen, dass dem Vertrag ein Auslegungsprotokoll zur Subsidiarität beigelegt wurde, um künftig die Auslegung des Subsidiaritätsprinzips als reiner "Besser-Klausel" auszuschließen.Aber es gelang nicht, eine klarere Abgrenzung der Aufgaben zwischen der EU einerseits und den Mitgliedstaaten bzw. Regionen andererseits zu erreichen.



      Entscheidend für die Zukunft des Föderalismus in Europa wird sein, ob es gelingt, die bestehenden föderalen Elemente im Kontext der Verträge auszuweiten und in der Praxis mit Leben zu erfüllen.



      Die vorrangigen Ziele der bayerischen Europapolitik sind deshalb



      die Bewahrung der Identität und Vitalität der Nationen und Regionen; dazu ist es nötig, dass die vertragliche Grundlage der EU erhalten bleibt und alles vermieden wird, was zu einem europäischen Staat mit Kompetenzkompetenz führen kann;


      die strikte Anwendung des Subsidiartätsprinzips. Das heißt, wir müssen uns immer die Frage stellen: Was kann Europa für uns sinnvoller leisten? Aber auch die Frage: Was können die Mitgliedstaaten und Regionen bürgernäher und effizienter selbst regeln? Nicht jedes Problem in Europa ist eine Aufgabe für Europa.


      Die konsequente Anwendung des vertraglich verankerten Subsidiaritätsprinzips muss durch institutionelle Maßnahmen vor allem bei der Kommission und dem Ausschuss der Regionen abgesichert werden. So könnte durch eine Verringerung der Zahl der Geschäftsbereiche der Kommission vermieden werden, dass sich einzelne Kommissare mit subsidiären oder weniger bedeutsamen Bereichen befassen. Das würde vorprogrammierte Verstöße gegen das Subsidiaritätsprinzip verhindern.

      Ein umfassendes Klagerecht für den Ausschusses der Regionen würde zudem die volle Achtung seiner Rechte sichern und darüber hinaus Klagen für den Fall von Subsidiaritätsverstößen ermöglichen.



      3. Hand in Hand mit einer konsequenten Anwendung des Subsidiaritätsprinzips sollte eine klare Aufgabenverteilung zwischen EU, den Mitgliedstaaten und den Regionen gehen. Die fachliche Zuständigkeit muss für jeden Bereich präzise festgelegt sein. Es darf nicht passieren, dass Verantwortlichkeiten hin- und hergeschoben werden und Grauzonen in der europäischen Verwaltung entstehen. Das eröffnet nicht zuletzt bürokratischem Mißbrauch Tür und Tor, wie die jüngsten Vorkommnisse bei der Kommission zeigen. Darüber hinaus begünstigen unpräzise Zuständigkeiten eine schleichende Kompetenzverlagerung auf die europäische Ebene zu Lasten der Mitgliedstaaten und Regionen. Das ist in der Vergangenheit oft genug geschehen.



      Die klare Verteilung von Zuständigkeiten ist aber auch das A und O für eine Stärkung der Eigenverantwortlichkeit der Länder und Regionen.



      Die Agenda 2000, die mit dem Berliner Ratsgipfel Ende März dieses Jahres verabschiedet wurde, war eine Chance, den Ländern im Gegenzug zur Konzentration der Strukturfonds in der Strukturpolitik und regionalen Wirtschaftsförderung mehr Eigenverantwortung einzuräumen. Diese Chance wurde vertan. Die Agenda brachte in diesem Punkt keine Stärkung der Eigenverantwortung der Länder. Im Gegenteil: Sie schränkte die Freiräume der Mitgliedstaaten und Regionen bei der Förderung ihrer Problemgebiete mit eigenen Mitteln weiter ein.



      Wenn die Förderpolitik der EU vernünftigerweise eine zunehmende Konzentration auf wenige ärmere Gebiete vorsieht, dann muss damit eine Erweiterung des Spielraums für eine wettbewerbsneutrale innerstaatliche und innerregionale Strukturpolitik verbunden sein. Nationale und regionale Politik muss auch künftig die Möglichkeit haben, innerstaatlich Ungleichgewichte zu bekämpfen. Das erwarten die Bürger von ihren gewählten Repräsentanten. Das ist auch im Interesse der EU insgesamt.



      Es wird Aufgabe der nächsten Regierungskonferenz sein, sich

      um eine Verbesserung der Kompetenzabgrenzungen,
      um mehr Transparenz in Europa und vor allem
      um eine grundlegende Reform der europäischen Institutionen
      zu bemühen. Bayern und die deutschen Länder sind bereit, ihre Vorstellungen von einem föderalen Europa erneut in die Verhandlungen einzubringen.



      Hinweise auf Fehlentwicklungen in Europa, wie auch in Deutschland, sind Bayern oft genug als Nörgelei, Separatismus oder gar als Europagegnerschaft ausgelegt worden. Das ist falsch. Die europäische Einigung ist auch aus bayerischer Sicht die unverzichtbare Voraussetzung für Frieden und Freiheit in Europa. Die deutsche Wiedervereinigung wäre ohne den europäischen Einigungsprozess nicht möglich gewesen. Die europäische Einigung bietet die Chance, die europäischen Werte, die geprägt sind von christlich-jüdischer Tradition und antiker Philosophie, von Humanismus und Aufklärung, auch in der Welt von morgen zu behaupten.



      Deshalb sagt die Bayerische Staatsregierung uneingeschränkt ja zu Europa. Aber das Ja zu Europa ist nicht zwangsläufig ein Ja zu jeder Entscheidung aus Brüssel. Wir brauchen in Europa eine Politik, die die bayerische Eigenständigkeit wahrt, die deutschen Interessen berücksichtigt und dort, wo es notwendig ist, auf europäischer Ebene wirksam handelt. Vor allem aber brauchen wir die Zustimmung und Mitwirkung der Bürger am europäischen Einigungsprozess.



      Staatengebilde wie ein geeintes Europa können nicht am Reißbrett erschaffen werden. Sie sind nur von Dauer, wenn sie von den Menschen mitgetragen werden. Demokratie, Subsidiarität und Bürgernähe sind deshalb unverzichtbare Bestandteile eines künftigen Europa. Diesem Ziel dienen die Bemühungen Bayerns und der deutschen Länder um die Errichtung einer föderalen Ordnung in Europa. Dieses Ziel ist am 50. Geburtstag des Grundgesetzes aktueller denn je.
      Avatar
      schrieb am 23.09.02 11:28:36
      Beitrag Nr. 57 ()
      @Nemux
      Bevor ich mich in die diversen Anregungen vertiefe hier noch schnell meine Antwort.
      Natürlich ist es klar, daß ich die von Dir erwarteten Antworten bekommen werde.
      Doch was wollen die von uns gewählten demokratischen Parteien machen, wenn es eine Nord Süd Flucht gibt?
      Und wie viele Interesse an einer Bayerischen "Staatsbürgerschaft" haben, siehst Du auch ganz klar an den Reaktionen hier und in den anderen Threads.
      Avatar
      schrieb am 23.09.02 11:29:43
      Beitrag Nr. 58 ()
      @kostjagarnix

      Es reicht.
      Links auf die entsprechenden Dokumente würden auch reichen.


      @all
      Wer seine freistaatlichen Begierden mal ohne Gefahr für andere ein bißchen ausleben möchte, dem empfehle ich:
      http://www.freistaat.com :)
      Avatar
      schrieb am 23.09.02 11:31:25
      Beitrag Nr. 59 ()
      Soviel zum Thema "volksnahe Real-Jurisdikition":

      Bundesverfassungsgericht

      BVerfG Lexetius.com/2000/10/334, Beschluss vom 31. 3. 2000 - 2 BvR 2091/ 99

      1 In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde des Herrn C., gegen das Unterlassen der Bundesrepublik Deutschland, Vorbereitungen für den Beschluss einer Verfassung durch das Volk zu treffen, hat die 4. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch die Richterin Präsidentin Limbach und die Richter Jentsch, Di Fabio gemäß § 93b in Verbindung mit § 93a BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473) am 31. März 2000 einstimmig beschlossen:

      2 Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.

      3 Gründe: Der Beschwerdeführer begehrt von der Bundesrepublik Deutschland gesetzgeberische oder administrative Maßnahmen zur Verwirklichung des vermeintlich aus Art. 146 GG neuer Fassung folgenden Verfassungsauftrags, das deutsche Volk über eine Verfassung beschließen zu lassen.

      4 Seine Verfassungsbeschwerde war nicht zur Entscheidung anzunehmen, weil die Annahmevoraussetzungen aus § 93a BVerfGG nicht gegeben sind. Wie das Bundesverfassungsgericht im Urteil des Zweiten Senats vom 12. Oktober 1993 entschieden hat, begründet Art. 146 GG kein verfassungsbeschwerdefähiges Individualrecht (BVerfGE 89, 155 [180]). Der Beschwerdeführer könnte allenfalls dann ein Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 und 2, Art. 146 GG auf Herbeiführung einer Volksabstimmung über die Verfassung haben, wenn aus Art. 146 GG die Pflicht staatlicher Stellen zur Durchführung einer Volksabstimmung folgte. Weder aus dem Wortlaut noch aus der Entstehungsgeschichte dieses Grundgesetzartikels ergibt sich dafür ein Anhaltspunkt.

      5 Von einer weiteren Begründung wird gemäß § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.

      6 Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

      Avatar
      schrieb am 23.09.02 11:45:11
      Beitrag Nr. 60 ()
      @markmitt

      >Und auf die Frage "Warum sind die Bayern so unbeliebt"in
      >meinen Thread(Bayern soll Unabhängig werden)kam die
      >Antwort von Dir :Entschuldigung, aber weißt du nicht, daß
      >Bayern in Deutschland als Deppen gelten?
      >So wer wird jetzt da beleidigend ??
      >Entschuldige aber Ich glaub Du bist hier eher der Oberdepp

      sorry, aber das was du da oben behauptest, habe ich nicht geschrieben!!! diese aussage stammt von Sophisto!
      kann im Thread: Bayern soll Unabhägig werden !!! nachgelesen werden.

      also, immer schön bei der wahrheit bleiben ;)
      Avatar
      schrieb am 23.09.02 11:51:10
      Beitrag Nr. 61 ()
      @freidhelmpush

      Sorry mein Fehler :laugh:
      Avatar
      schrieb am 23.09.02 11:54:52
      Beitrag Nr. 62 ()
      Also, ich bin kein Jurist, doch wie schon vorher hier von Chinon erwähnt, könnte eine Ausgliederung eines Bundesstaates nur durch eine Zweidrittelmehrheit bei einer Volksabstimmung erfolgen.
      So gesehen müßten etwa eine Millionen potentielle Befürworter nach Bayern ziehen.
      Na ja, wie gesagt, die Welt ist klein und unser kleiner Jack Russel versucht auch ab und zu den großen Hunden ins Bein zu beißen.
      Ich denke, wenn es keine weiteren Fakten gibt ist meine Frage zufriedenstellend beantwortet und nun können wir uns wieder weiter beschimpfen!
      Avatar
      schrieb am 23.09.02 11:59:46
      Beitrag Nr. 63 ()
      @Nemux
      Witzige Seite
      Ich werde mich vielleicht mal als Alleswisserminister vorstellen!
      Avatar
      schrieb am 23.09.02 12:07:39
      Beitrag Nr. 64 ()
      À propos Grundstück in Bayern-
      in Anbetracht der schwierigen Zweidrittelmehrheitssituation versuche ich einen Kompromiß.
      Ich werde mir ein kleineres Grundstück in Bayern zulegen (man kann ja nie wissen)und werde weiterhin in Hessen wohnen bleiben.
      Im Taunus ist es eigentlich auch sehr schön (wenn man aus Frankfurt kommt und dort nicht mehr wohnen muß sowieso!
      (Natürlich meine Meinung, also rein subjektiv.)
      Avatar
      schrieb am 23.09.02 12:10:30
      Beitrag Nr. 65 ()
      Wird Kompromiß nach neuer Rechtschreibung nicht "Kompromiss" geschrieben?
      Ach, auch egal!


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