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    MWSt auf 25%, ESt runter - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 24.09.02 22:56:55 von
    neuester Beitrag 25.09.02 08:44:28 von
    Beiträge: 20
    ID: 638.308
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      Avatar
      schrieb am 24.09.02 22:56:55
      Beitrag Nr. 1 ()
      Bei Vollbeschäftigung direkte Steuern (ESt) bei Arbeitslosigkeit indirekte Steuern (MWSt)



      Ich würde MWSt auf 25% heraufsetzen und um diesen Betrag ESt im unteren Bereich herabsetzen. Niedrige MWSt für Lebensmittel, Kindersachen, Medikamente.
      Durch MWSt erwische ich Schwarzarbeiter, durch niedrige Eingangssteuern habe ich größeren Abstand zu Soz. Hilfe. Bei den Rentnern müsste man sehen.

      Keine Steuerfreie Einnahmen (Nachtzuschläge, Sonntagsarbeit, Km-Pausch., Werbungskosten (das ist Sache der AN-AG, Selbständige-Kunde) keine Sondertatbestände für Gruppen.

      z.B. (ob es reicht, weiß ich nicht – nur zum Nachdenken)
      bis 12.000 = 0 %
      12.001 - 20.000 = 0% auf 5 % steigend linear
      15.000 - 99.999 = 5% auf 45 % steigend progres.
      ab 100 T = 45%

      Für einen Familien Mitglied muß der Staat einen Job zur Verfügung stellen - wir haben in manchen Familien Soz.Hilf. in 4. Generation, deren Kindern sind von vorne benachteiligt - keine Ordnung im Tagesablauf. Für solche Fälle evtl. negative Steuern.

      gruß
      rudi
      Avatar
      schrieb am 24.09.02 23:04:24
      Beitrag Nr. 2 ()
      die besteuerung von Nachtarbeit kannste aber schnell wieder vergessen. Da bekomm ich 70 cent/h mehr dafür dass ich meine Gesundheit ruinier (Studien belegen dass Menschen in Wechselschicht bis zu 7 Jahren kürzer leben) und dann soll ich die auch noch versteuern??? Und der, der montag bis freitag schön von 8:00 bis 16:00 ins Büro schlappt, bekommt dann genauso den niedrigen Eingangssteuersatz? Oder wie willst du Schichtarbeit dann irgendwie vergünstigen?

      Bin mal gespannt wie du das lösen willst.

      Turgo(der ständig in Wechselschichten ist und diesen Vorschlag nicht toll findet)
      Avatar
      schrieb am 24.09.02 23:06:50
      Beitrag Nr. 3 ()
      so ähnlich habe ich mir das vorerst auch gedacht;)


      über diesen Weg langfristig auf die Produktsteuer zu wechseln!


      pF
      Avatar
      schrieb am 24.09.02 23:10:59
      Beitrag Nr. 4 ()
      Man sieht; die Benelux- und Nordländer machens uns mal wieder was vor...


      Armes Deutschland, so nie!
      Avatar
      schrieb am 24.09.02 23:11:23
      Beitrag Nr. 5 ()
      Was soll dieser steuerfreie Nachtarbeitszuschlag? Es muß der Arbeitgeber dafür sorgen, daß er die entsprechenden Mitarbeiter findet, sprich: er muß den Lohn für diese Stunden erhöhen. Gruß Stephen

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      Avatar
      schrieb am 24.09.02 23:14:46
      Beitrag Nr. 6 ()
      @ Turgo

      Ich gebe Dir recht, die Arbeit muß bezahlt werden, dafür sind die Arbeitgeber und Gewerkschaften die dann eben für Nachtarbeit nicht 0,70 Euro, sondern 1,00 oder 1,50 vereinbaren müssen. Diese Arbeit ist wichtig und muß bezahlt werden.
      Diese Regeln (Nachtarbeit, Sonn-, Feiertagsarbeit) sind in Guten Alten Zeiten in ESt/LSt eingeführt, wo Arbeitskräfte fehlten und Leute zur Mehrarbeit bereit sein sollten. Da hat der Staat ein Teil durch Steuerbefreiung gebracht.
      Im Grunde muß der Arbeitgeber dafür gerade stehen.
      Die Gewerkschaften müssen solche Sachen regeln, es hilft nicht diese Probleme dem Staat vor die Füsse abzulegen und mit Arbeitgebern über den Staat zu schimpfen - anpacken.

      gruß
      rudi
      Avatar
      schrieb am 24.09.02 23:16:52
      Beitrag Nr. 7 ()
      ... dieser Abstand zu den Sozialhilfen erreichst du aber nur dann, wenn man diese fiktive Mehrwertsteuer (= 25 %) ohne Kompensation auch wirken läßt, was faktisch einer Absenkung des Sozialhilfesatzes um 9 % gleich käme (Differenz zw. 16 und 25 %). Und nu`, du Käpfer für die ärmsten der Armen, wo bleibt deine soziale Verantwortung? Aber interessant zu erfahren, in welche Richtung sozialdemokratisches Gedankengut ausufert, wenn in den Kassen Ebbe ist! :look:
      Avatar
      schrieb am 24.09.02 23:17:01
      Beitrag Nr. 8 ()
      wer hält die wirtschaft tag und nacht am laufen

      DIE SCHICHTARBEITER

      OHNE DIE WÜRDE NICHTS MEHR GEHEN.
      Avatar
      schrieb am 24.09.02 23:30:52
      Beitrag Nr. 9 ()
      @ Lifetrader

      bitte, bitte, nicht gleich beissen.
      Lebensmittel, Kindersachen, Medikamente und ... sollen für alle im ermässigten Steuersatz bleiben, dass hilft allen - mit 9% ist nichts, aber ich habe für die, die arbeiten Steuer starck abgesetzt.

      @ immernoch

      bitte, keine kann es wollen, dass die wie Du sagst, Wirtschaft Tag und Nacht am laufen halten was verlieren.
      ICH BLEIBE DABEI,
      PRODUKT/DIENSTLEISTUNG muß sich lohnen, also der Kunde muß es bezahlen. Die Gewerkschaft hat dafür zu sorgen und der Arbeitgeber der die Arbeit anordnet muß bezahlen.

      gruß
      rudi
      Avatar
      schrieb am 24.09.02 23:39:43
      Beitrag Nr. 10 ()
      #9,

      und was ist mit den anderen Lebenshaltungskosten, wie Miete, Nebenkosten, Pkw, Versicherungen, Möbel, Bekleidung, Literatur und Kultur, Tabak, Alkohol, Internetnutzung etc. :D

      Aber schön, dass du den Hebel bei Eurer eigenen Klientel ansetzten möchtest, die den Gerd erst vor wenigen Stunden erneut ins Amt befördert haben! :look:

      Lifetrader
      Avatar
      schrieb am 24.09.02 23:52:30
      Beitrag Nr. 11 ()
      @ Lifetrader

      ich freue mich, wenn wir uns einig sind keine 9%.
      Mein Freund, wenn Du nur DAGEGEN bist ok. damit kann ich Leben, aber ernsthaft, Literatur und Kultur sind HEUTE auch mit 7% MWSt dabei, einen PKW darf eigentlich ein Soz.H. nicht haben.
      Bitte, wenn Du nur beissen willst, dafür bin ich nicht zu haben.

      gruß
      rudi
      Avatar
      schrieb am 24.09.02 23:52:34
      Beitrag Nr. 12 ()
      PRODUKT/DIENSTLEISTUNG muß sich lohnen, also der Kunde muß es bezahlen.

      ... aber nur, sofern dieser kein Sozialhilfeempfänger nach deinem etwas abstrusen Mehrwertsteuermodell ist, stimmt`s? :laugh:

      Und die Durchsetzung von Tariferhöhungen zu Kompensation der Versteuerung von Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschlägen halte ich schlichtweg für einen Witz. Übrigens werden erhöhte Lohnkosten zwangsläufig auf die Verbraucher umgelegt. Im öffentlcihen Dienst, wo ja Hundertausende monatlich Mio von Stunden im Schichtdienst ableisten, wär`s dann eben der Steuerzahler. Und spätestens hier beißt sich die Katze in den Schwanz. :p

      Lifetrader

      Ergänzung zu #10: Fahrtkosten ÖPNV, ein ebenfalls nicht unerheblicher Kostenfaktor! ;)
      Avatar
      schrieb am 25.09.02 00:05:31
      Beitrag Nr. 13 ()
      #11,

      mit dem "eigentlich" hast du eigentlich ;) schon die richtige Formulierung gewählt. Und die Positionen "Literatur" und "Kultur" (übrigens für alle gleich) dienten nur der Vervollständigung, wobei sie bei der von dir anvisierten Zielguppe ohnehin nur eine extrem untergeordnete Rolle spielen sollten. Dafür dürften aber andere Genußmittel sicherlich höher zu gewichten sein. :look:

      Um keine Mißverständnisse aufkommen zu lassen, ich persönlich hab` nix gegen eine Ausweitung des allseits geforderten so genannten "Lohnabstandsgebotes". Nur eben wirr und unausgegoren sollten die Modelle aber nun doch nicht sein. Dennoch wünsche ich dir und deiner Partei viel Erfolg in Sachen Sozialhilfekürzung. Und immer daran denken: "Nach der Wahl ist vor der Wahl" und wenn`s nur eine auf Landesebene ist. :p

      Lifetrader
      Avatar
      schrieb am 25.09.02 00:15:38
      Beitrag Nr. 14 ()
      Neben Sozialhilfeempfängern gibts auch noch Rentner mit niedrigen Renten. Aber die werden dann ja auch Sozialhilfeempfänger, wie übrigens auch die Arbeitslosen.
      Die Sache ist halt doch etwas komplexer.

      Gruss, Machaeberle
      Avatar
      schrieb am 25.09.02 00:18:31
      Beitrag Nr. 15 ()
      @ Lifetrader

      ich habe von Dir nichts gehört über Schwarzarbeiter, die dadurch eine Beitrag leisten, nichts gehört das in der Zeiten mit große Arbeitslosigkeit bessere Weg über indirekte Steuern ist oder auch nicht. Du hast Dich verbissen in Kleinigkeiten. Wenn die Schwarzarbeiter durch Konsum mehr in die Kasse bringen, kann ich einiges mehr ausgleichen, oder?
      Nur beissen hilft nichts, im übrigen ich bin Mitglied keiner Partei!

      gruß
      rudi
      Avatar
      schrieb am 25.09.02 00:28:59
      Beitrag Nr. 16 ()
      @ machaeberle

      in #1 habe ich dieses Problem schon angeführt.
      Ich würde MWSt auf 25% heraufsetzen und um diesen Betrag ESt im unteren Bereich herabsetzen. Niedrige MWSt für Lebensmittel, Kindersachen, Medikamente.
      Durch MWSt erwische ich Schwarzarbeiter, durch niedrige Eingangssteuern habe ich größeren Abstand zu Soz. Hilfe.
      Bei den Rentnern müsste man sehen.

      gruß
      rudi
      Avatar
      schrieb am 25.09.02 07:15:25
      Beitrag Nr. 17 ()
      @rudi,

      dann will ich dir hier den Gefallen tun:

      Schwarzarbeit und Schattenwirtschaft ist immer auch unter dem Aspekt von Angebot und Nachfrage zu betrachten. Sie wäre dann augertrocknet, wenn sich für denjenigen, der sie in Anspruch nimmt, kein Kostenvorteil ergäbe. Das dürfte wohl nicht zu bestreiten sein.

      Jetzt betrachten wir folgendes Beispiel:

      Ein Klempner oder Fliesenleger muss (wird) wegen der von dir vorgeschlagenen Mehrwertsteuererhöhung auf 25 % seine Preise um den Differenzbetrag zu 16 % erhöhen. Eine handwerkliche Leistung, die ehemals z. b. 116 € kostete, verteuert sich somit auf 125 €. So weit verstanden?

      Der Schwarzarbeiter hingegen, zumal wenn er Familienvater und -ernährer ist, profitiert von den minder mehrwertversteuerten Lebensmitteln und Medikamenten ohnehin sowie darüber hinaus infolge der Steuervorteile auf "Kindersachen" bzw. von weiteren in deinem Beitrag mit "und" umschriebenen Vergünstigungen, wie du es ja in #9 so schön nebulös formuliert hast.

      Daher bräuchte er seine Leistungen zukünftig z. B. lediglich ca. 5 % teurer anbieten, um "Kosten deckend" - also neutral - aus der von dir vorgeschlagenen Mehrwertsteueranhebung herauszukommen, denn seine persönlichen Lebenshaltungskosten stiegen ja nicht in dem Maße, wie sich die Preise in der legalen Wirtschaft verteuerten. Die Folge wäre somit eine relative Verbilligung der Schwarzarbeit, da die Schere zwischen dieser und geregelter Dienstleistung noch weiter auseinander ginge. Schlägt er aber z. B. 7 % auf, so haben beide - der Auftraggeber und der Schwarzarbeiter - ihren Schnitt gemacht.

      Ich hoffe, nun auch mit deiner zweiten asozialdemokratischen (a.... i. S. von unsozial) Legende aufgeräumt zu haben. Oder ist das nur ein Förderprogramm für Dunkelmänner, was du hier unters Volk bringen möchtest? :look:

      Lifetrader

      PS: Dein Abzockmodell belastet also insbesondere allein erziehende Mütter und Mio. von Kindern, die wehrlos direkt oder indirekt von der Sozialhilfe abhängig sind. :(

      PPS: Vergiss mir bloß die Rentner nicht, ein millionenstarkes Heer von potenziellen Wählerstimmen, die bei deinem Vorschlag nach wie vor auf der Strecke blieben. :p

      PPPS: Steuerpolitik ist, insbesondere unter dem Verfassungsgebot der Steuergerechtigkeit, weitaus komplexer, als so mancher rudi (ratlos) es glauben mag. ;)

      PPPPS: Jetzt bist du wieder dran, persönlich zu werden. :D
      Avatar
      schrieb am 25.09.02 07:57:20
      Beitrag Nr. 18 ()
      PPPPS: Dieses Mehrwertsteuerfantasterei führte im übrigen auch zu Investitions- und Konsumverzicht, mit den entsprechend nachhaltig negativen Auswirkungen für Wirtschaft und Beschäftigung.

      PPPPPS: ... Für einen Familien Mitglied muß der Staat einen Job zur Verfügung stellen ... ===> Mein Kommentar: (Teil)Verstaatlichung des Arbeitsmarktes, finanziert durch Steuermittel / -erhöhungen)? Der Teufelskreis nimmt Fahrt auf! :laugh:
      Avatar
      schrieb am 25.09.02 08:02:32
      Beitrag Nr. 19 ()
      rudi&marion, ich sehe viele Vorteile in dem, was Du vorschlägst (im Gegensatz zu meinem Vorredner), aber ich wundere mich gewaltig, weil das, was Du vorschlägst, so ziemlich das Gegenteil von dem ist, was die von Dir im Wahlkampf so stark unterstützten SPD möchte (und speziell der Gewerkschaftsflügel).

      Daher die durchaus ernst gemeinte Frage: willst Du uns eigentlich veräppeln?
      Avatar
      schrieb am 25.09.02 08:44:28
      Beitrag Nr. 20 ()
      @ for4zim

      ernstgemeinete Antwort - nein ich will euch nicht veräppeln

      @ Lifetrader

      es wird doch einen Grund geben warum andere Länder, siehe Tabelle oben MWSt-Sätze bis zu 25% haben ohne Sozialkalt zu sein.

      Diese Konsumgesteuerte Staatseinahmen hat der Prof. Manfred Rose in Kroatien und Rumänien eingeführt.

      Alle Konsumieren, Steuern bezahlen aber nicht


      System von Rose (Die Einfachsteuer)

      Sparbereinigte Besteuerung der Renten, zinsbereinigte Besteuerung des Wertpapier- und Kontensparens, zinsbereinigte Besteuerung der Unternehmensgewinne

      Idee: Die Einfachsteuer ist ein konkreter Systemvorschlag des Finanzwissenschaftlers Manfred Rose (Universität Heidelberg) für ein langfristig anzustrebendes neues deutsches Steuersystem. Es wurde in seinen Grundzügen bereits 1994 erfolgreich in Kroatien umgesetzt.(*1) Die theoretische Konzeption geht auf Arbeiten von Boadway / Bruce (1982, 1984) und Wenger (1983) zurück. Es handelt sich bei der Einfachsteuer um ein konsumbasiertes System aus lebenszeitlicher Sicht, das vollständig frei von lenkungspolitischen Regelungen ist. Unternehmensgewinne werden zinsbereinigt (*2) besteuert, d.h. neben Fremdkapitalzinsen dürfen auch Eigenkapitalzinsen abgezogen werden. Als Eigenkapitalzins (Schutzzins) ist die von der Deutschen Bundesbank ermittelte Durchschnittsrendite risikoloser Kapitalmarktanlagen (z.B. in Höhe des Zinssatzes einer zweijährigen Bundesanleihe) zu wählen.
      Weiterhin sieht die Einfachsteuer bezüglich gesparter Einkommensteile vor: (a) im Sinne einer sparbereinigten Einkommensbesteuerung die nachgelagerte Besteuerung von Renten u.ä. Altersvorsorgebezügen und (b) im Sinne einer zinsbereinigten Einkommensbesteuerung die Steuerfreiheit marktüblicher Erträge festverzinslicher Kapitalmarktanlagen, die aus versteuertem Einkommen erworben wurden. Hiermit ist eine einmalige steuerliche Belastung der auf Märkten erwirtschafteten Einkünfte eines Bürgers in lebenszeitlicher Sicht gewährleistet.

      Ausgestaltung: Auf der Haushaltsebene wird die bestehende Einkünftevielfalt im deutschen Steuerrecht beseitigt. Vorgesehen sind nur drei Einkunftsarten: Neben (1) Einkünften aus nichtselbständiger Erwerbstätigkeit umfaßt die Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer (2) Einkünfte aus selbständiger Erwerbstätigkeit und (3) Einkünfte aus Vorsorgevermögen. In der letzten Einkunftsart werden alle Versorgungsbezüge (Renten, Beamtenpensionen etc.) nachgelagert besteuert, d.h. Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung und in andere vom Gesetzgeber explizit vorgesehene Altersvorsorgeanlagen sind abzugsfähig. Einkünfte der Selbständigen beinhalten Anteile am Gewinn/Verlust von Inhaberunternehmen und sonstige Einkünfte, die wie bisher auf selbständige Erwerbstätigkeiten zurückgehen. In dieser Einkunftsart werden auch prinzipiell Zinseinkünfte besteuert, die über den marktüblichen Zins hinausgehen.(*3) Im Unterschied zur Steuerpraxis in vielen Ländern sind Aufwendungen für Humankapitalinvestitionen von der Bemessungsgrundlage abzugsfähig. Zudem sind mit der Einfachsteuer Verluste unbegrenzt vortragsfähig, soweit hierfür nicht schon eine Steuervergütung gezahlt wurde. Eine solche Steuervergütung wird auch dann gewährt, wenn bei fehlendem oder zu geringem Markteinkommen persönliche Abzüge nicht ausgeschöpft werden können. Steuervergütungen erfolgen, soweit der Bürger aus früheren Steuerzahlungen auf seinem Lebenszeitkonto ein Steuerguthaben hat. Persönliche Abzüge berücksichtigen in Form von Freibeträgen nicht nur den existentiellen Konsumbedarf des Steuerpflichtigen, sondern u.a. auch den Mindestbedarf der von ihm unterhaltenen Personen.

      Die Bemessungsgrundlage für Unternehmensgewinne wird zunächst unabhängig davon ermittelt, ob es sich um Inhaberunternehmen oder um börsennotierte Publikumsgesellschaften handelt. Inhaberunternehmen sind Einzelunternehmen, Personengesellschaften und persönlich geführte Kapitalgesellschaften (GmbH u.ä.), die für das Inhabermodell optiert haben. Die Anteilseigner dieser Unternehmen versteuern ihren Gewinn- oder Verlustanteil als Einkünfte aus selbständiger Erwerbstätigkeit im Rahmen der persönlichen Einkommensteuer. Dies sichert eine weitgehende Gleichbehandlung von selbständiger und nichtselbständiger Erwerbstätigkeit in einem lebenskonsumbasierten Steuersystem. Die Gewinne der börsennotierten Kapitalgesellschaften, die sich dem breiten nationalen und internationalen Publikum als Sparanlage anbieten, werden auf der Unternehmensebene abschließend besteuert.
      Der zu versteuernde Unternehmensgewinn wird zunächst ganz traditionell nach der Kassenrechnung oder der Bestandsrechnung (Handelsbilanz) ermittelt. Sofern in diesem Gewinn Erträge bzw. Aufwendungen aus Unternehmensbeteiligungen enthalten sein sollten, müssen diese Positionen wieder herausgerechnet werden. Zusätzlich abzugsfähig sind Zinsen auf das Eigenkapital (*4) und einen vorgetragenen Verlust.(*5) Weil die Grenzrendite in Höhe eines marktüblichen Zinssatzes (Schutzzins) damit steuerfrei bleibt, werden nur ökonomische Reingewinne besteuert.
      Die Einfachsteuer unterscheidet sich klar von den dualen Steuersystemen einiger skandinavischer Staaten, in denen Kapitaleinkommen in Höhe einer Marktrendite durchaus besteuert werden. Ähnlichkeit besteht freilich bezüglich des dualen Charakters. Doch auch im Steuertarif unterscheiden sich beide Systeme. Während das nordische System eine Flat Rate für Kapitaleinkommen vorsieht und Arbeitseinkommen stark progressiv besteuert, verlangt die Zinsbereinigung nur die Gleichheit des Spitzensteuersatzes der persönlichen Einkommensteuer mit dem Körperschaftsteuersatz.(*6) "Die Einfachsteuer" sieht einen einheitlichen Steuersatz von nicht mehr als 25% vor, der auf alle Einkommen angewendet wird.

      Vorzüge: Die Zinsbereinigung bei der Einfachsteuer ist ein elegantes Verfahren zur einfachen Umsetzung eines konsumbasierten Steuersystems, ohne die traditionellen Verfahren der Ermittlung von Unternehmensgewinnen abschaffen zu müssen. Durch die Gewährung des Eigenkapitalzinsabzugs (neben dem traditionellen Fremdkapitalzinsabzug) sind wirklich alle ökonomisch relevanten Kapitalkosten steuerlich abzugsfähig, so daß effektiv nur Reingewinne besteuert werden. Die zinsbereinigte Einkommensteuer auf Unternehmensgewinne ist in der Belastungswirkung äquivalent zu den Cash-Flow-Systemen. Aus intertemporaler Sicht bleibt die Kompensation für vergangenen Konsumverzicht somit unbesteuert, so dass die Effizienzkriterien der Steuertheorie in höchstem Maße erfüllt sind. Das heißt: Das Steuersystem genügt weitgehend den Kriterien der intertemporalen Neutralität, Abschreibung- und damit Investitionsneutralität, Finanzierungsneutralität und Rechtsformneutralität. Damit bleibt auch der Kapitalbildungsprozeß auf der Haushalts- und Unternehmensebene steuerlich unbeeinträchtigt. Zahlreiche Arbitragemöglichkeiten traditioneller Systeme entfallen, was sowohl Effizienzgewinne bringt als auch aus administrativer Sicht sehr positiv zu bewerten ist.
      Die Anwendung nur eines einzigen Steuersatzes sowohl auf das persönliche Einkommen wie auch auf die Gewinne von Körperschaften ermöglicht im Vergleich zur heutigen Einkommensbesteuerung eine nahezu als dramatisch zu bezeichnende Senkung der Steuererhebungskosten und eine hohe Transparenz des Steuerrechts. Im Vergleich zu den Cash-Flow-Varianten der Einkommensbesteuerung ist die Einfachsteuer als ausgesprochen übergangsfreundlich zu betrachten. Dies gilt insbesondere unter fiskalischen, ermittlungstechnischen und internationalen Aspekten.

      Probleme: Eine wesentliche Systemänderung im Vergleich zum gegenwärtigen Gewinnsteuerrecht stellt der Zinsabzug auf das im Unternehmen eingesetzte Eigenkapital dar. Die praktische Umsetzung des Abzugs von Schutzzinsen auf der Unternehmensebene und eine hiermit abgestimmte Besteuerung von Zinsen auf der Haushaltsebene sind entscheidend für den Erfolg des ganzen Systems der Einfachsteuer. Bezüglich der Praktikabilität einer Besteuerung des zinsbereinigten Gewinns sind die Erfahrungen in Kroatien allerdings vielversprechend. Zu hinterfragen ist jedoch, ob die Systemumstellung in Deutschland in zufriedenstellendem Maß verwirklicht werden kann, wenn man das in Politik und auch in der Steuerwissenschaft noch weit verbreitete Vorurteil bezüglich der Steuerbarkeit von Zinsen berücksichtigt. Eine Steuerfreiheit marktüblicher Zinsen bedeutet ja nicht, daß Zinsen keiner Steuerbelastung unterliegen. Sie tritt dadurch ein, daß die Besteuerung des gesparten Einkommens den Zinsertrag automatisch in Höhe des Steuersatzes reduziert: "Wer das heutige Saatgut besteuert belastet die morgige Ernte". Die meisten sparenden Bürger verstehen diesen Sachverhalt sehr wohl auch ohne steuertheoretische Grundkenntnisse.
      Käme es nur zu einer mäßigen Abgeltungssteuer auf private Zinseinkünfte, so müßte der marktbestimmte (Brutto-)Schutzzins um den Zinssteuersatz reduziert werden. Ein weiteres Problem könnte in der Bestimmung des Schutzzinssatzes liegen. Die effizienzmäßig erwünschte steuerliche Verzerrungsfreiheit ist nur gegeben, wenn dieser Zinssatz tatsächlich den Zinssatz einer risikolosen Kapitalmarktanlage approximiert. Da auf Kapitalmärkten allein schon laufzeitbedingt verschiedene Zinssätze (relativ) risikoloser Kapitalforderungen vorliegen, ist im Sinne einer typisierenden Regelung ein z.B. indexfundierter Durchschnittssatz zu ermitteln. Durch die Bedeutung, die dem Schutzzins im Einfachsteuersystem zukommt, besteht sowohl für den Fiskus als auch für Unternehmen ein großer Anreiz, diesen politisch zu beeinflussen. Es sollte deshalb sichergestellt werden, dass eine unabhängige Institution – wie z.B. die Deutsche Bundesbank – die jährliche Schutzzinsbestimmung übernimmt.

      Diskussion / Bewertung: Das Einfachsteuersystem wird den wesentlichen Anforderungen an ein ‚gutes‘ Steuersystem gerecht. Neben der Umsetzung wichtiger effizienztheoretischer Erkenntnisse der Steuertheorie der letzten Jahrzehnte wird auch den Kriterien der Transparenz, Fairness und internationalen Integrationsfähigkeit in hohem Maße Rechnung getragen. Was die Erzielung eines angemessenen Steueraufkommens betrifft, hat die Einfachsteuer den Cash-Flow-Varianten voraus, dass geltende Abschreibungsregeln beibehalten werden und somit massive Steuerausfälle vermieden werden können. Finanzierungsrechnungen für den Übergang vom derzeitigen Steuerrechtschaos zum Einfachsteuersystem sind Gegenstand noch laufender Forschungen.(*7) Die Abschaffung aller lenkungspolitisch begründeten Ausnahmeregelungen wird sicherlich einer fiskalisch unbedenklichen Einführung des Einfachsteuerrechts dienlich sein.
      Auch bezüglich der vertikalen Verteilungseffekte des Übergangs zur Einfachsteuer liegen bislang noch keine Forschungsergebnisse vor. In einer Simulationsstudie zur zinsbereinigten Einkommen- und Gewinnsteuer kommen allerdings Fehr / Wiegard (1999) interessanterweise zu günstigen intra- und intergenerationalen Veteilungswirkungen.
      Insgesamt ist die Einfachsteuer und die in ihr enthaltene Idee der Zinsbereinigung ein Leitbild für eine Reform der Einkommen-, Gewerbe- und Körperschaftsteuer, das viele in Deutschland derzeit diskutierten Probleme beseitigen würde. Jüngst hat die Arbeitsgemeinschaft selbständiger Unternehmer (ASU) nicht nur aus mittelständischer Sicht empfohlen, die Heidelberger Einfachsteueridee als Grundorientierung für die Etablierung eines neuen deutschen Systems der Einkommens- und Gewinnbesteuerung zu wählen.(*8)
      International hat das Konzept der Besteuerung des zinsbereinigten Gewinns - in der englischsprachigen Literatur unter ACE (allowance for corporate equity) firmierend - zunehmend Unterstützung zahlreicher Ökonomen gefunden.(*9)

      Literatur:


      Boadway, R. / Bruce, N. (1982): "A General Proposition on the Design of a Neutral Business Tax", Discussion Paper Department of Economics Queen’s University, Kingston (Ontario Canada)
      Boadway, R. / Bruce, N. (1984): A Proposition on the Design of a Neutral Business Tax, Journal of Public Economics 24, S. 231-239
      Fehr, H. / Wiegard, W. (1999): "Lohnt sich eine konsumorientierte Neugestaltung des Steuersystems?", in: Smekal,C. u.a.(Hrsg.): Einkommen versus Konsum, Heidelberg, S.65-84
      Institute for Fiscal Studies (1991): Equity for Companies: A Corporation Tax for the 1990s, London
      Greß, M. / Rose, M. / Wiswesser, R. (1998): Marktorientierte Einkommensteuer, München
      Kaiser, M. (1992): Konsumorientierte Reform der Unternehmensbesteuerung, Heidelberg
      Rose, M. (Hrsg.) (1991): Konsumorientierte Neuordnung des Steuersystems, Berlin
      Rose, M. / Wiswesser, R. (1997): "Tax Reform in Transition Economies: Experiences from Participating in the Croatian Tax Reform Process of the 1990s", in: Soerensen, P.B. (Hrsg.): Public Finance in a Changing World, Cambridge, S. 257-278
      Rose, M. (2000): "Das Einfach-Steuersystem: Programm einer grundlegenden Reform der Einkommens- und Gewinnbesteuerung in Deutschland", www.einfachsteuer.de
      Schmidt, P. / Wissel, H. / Stöcker, M. (1996): "The New Croatian Tax System", in: International Bureau of Fiscal Documentation, Bulletin April, S.155-163
      UNI Unternehmerinstitut e.V. der ASU Arbeitsgemeinschaft Selbständiger Unternehmer(2000), Einmalsteuer und Abgabenwettbewerb, Berlin
      Wiswesser, R. (1997), Einkommens- und Gewinnbesteuerung bei Inflation - Analyse bestehender Steuersysteme und Entwicklung eines Reformvorschlags, Heidelberg.
      Wenger, E. (1983): Gleichmäßigkeit der Besteuerung von Arbeits- und Vermögenseinkünften, Finanzarchiv 41, S.207-252
      Links:
      www.einfachsteuer.de

      Kroatische Regierung:
      http://www.mfin.hr/index_eng.htm

      Universitäten / Institute mit Bezug zur Zinsbereinigung:
      http://www.ifs.org
      http://www.siaw.unisg.ch/kirch/index_e.html
      http://www.uni-heidelberg.de/institute/fak18/index_d.html
      http://www.uni-potsdam.de/u/lsfiwi/index.htm
      http://www.wifak.uni-wuerzburg.de/wilan/wifak/bwl/bwl4/bwl4.…
      http://www.vwl.uni-freiburg.de/fakultaet/fiwiI/


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