Zertifikate über eigene Firma emittieren? Spekufrist so legal einhalten? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 26.09.02 23:36:58 von
neuester Beitrag 03.10.02 11:24:40 von
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Hi Leute, hab ne Idee gehabt, man hört doch immer wieder vom Grauen Kapitalmarkt, daß irgendwelche GmbHs, AGs oder sogar GbRs Zertifikate, Genußscheine usw. emittieren, z.B. eine GmbH tradet mit dem Geld und soll in einem Jahr ein paar 100% erzielt haben.
Kann man sowas nicht legal steuerlich ausnutzen indem man eine Firma gründet und über Zertifikateverkauf (oder vergleichbare Schuldverschreibungen) Kapital einsammelt und dann es mit Traden zu vermehren. Wenn nun diese Zertis über 1 Jahr gehaltern werdenm, sind sie dann mit Gewinn steuerfrei veräußerbar?
Könnte sowas klappen?
Meinungen erbeten.
Viele Grüße
casel
Kann man sowas nicht legal steuerlich ausnutzen indem man eine Firma gründet und über Zertifikateverkauf (oder vergleichbare Schuldverschreibungen) Kapital einsammelt und dann es mit Traden zu vermehren. Wenn nun diese Zertis über 1 Jahr gehaltern werdenm, sind sie dann mit Gewinn steuerfrei veräußerbar?
Könnte sowas klappen?
Meinungen erbeten.
Viele Grüße
casel
Die BFA in Berlin wird Dir dann sage wie lange Du sitzen könntest
der Staatsanwalt wiviel er Beantragt
und der Richter wie lange Du gehst
der Staatsanwalt wiviel er Beantragt
und der Richter wie lange Du gehst
Ich meinte natürlich, daß ich mein Kapital einsammle, will aus Prinzip nicht für andere Traden, also warum dieser Kommentar? Was ist daran verboten, legale Möglichkeiten zum Steuern sparen auszuloten?
@casel
Am Ausloten von rechtlich unbedenklichen Möglichkeiten die Steuerlast so
gering wie möglich zu halten, ist sicherlich nichts Verwerfliches dran.
Aber so wie es Du -verkürzt- darstellst, funktioniert es sicherlich nicht,
da Du bei der Konstruktion schon mal mit Sicherheit ein genehmigungspflichtiges
Einlagen(Bank)geschäft betreiben würdest. Da hat schon mal das BAFin erheblich was dagegen.
Gruss
NmA
Am Ausloten von rechtlich unbedenklichen Möglichkeiten die Steuerlast so
gering wie möglich zu halten, ist sicherlich nichts Verwerfliches dran.
Aber so wie es Du -verkürzt- darstellst, funktioniert es sicherlich nicht,
da Du bei der Konstruktion schon mal mit Sicherheit ein genehmigungspflichtiges
Einlagen(Bank)geschäft betreiben würdest. Da hat schon mal das BAFin erheblich was dagegen.
Gruss
NmA
Zu #2 von E-L-Schu 27.09.02 00:11:26 Beitrag Nr.: 7.466.634 7466634
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"Die BFA in Berlin wird Dir dann sage wie lange Du sitzen könntest "
Die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) in Berlin erteilt solche Auskünfte nicht.
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"Die BFA in Berlin wird Dir dann sage wie lange Du sitzen könntest "
Die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) in Berlin erteilt solche Auskünfte nicht.
Zu #4:
Nachdem casel klargestellt hat, dass er nur sein eigenes Kapital "einsammelt", liegt ein genehmigungspflichtiges Einlagen (Bank-) Geschäft sicherlich nicht vor. Es handelt sich um genehmigungsfreie Verwaltung des eigenen Vermögens.
Nachdem casel klargestellt hat, dass er nur sein eigenes Kapital "einsammelt", liegt ein genehmigungspflichtiges Einlagen (Bank-) Geschäft sicherlich nicht vor. Es handelt sich um genehmigungsfreie Verwaltung des eigenen Vermögens.
P.S.: Es ist auch zulässig, die Verwaltung des eigenen Vermögens über eine Firma zu betreiben. Nur: Wozu das Ganze hier gut sein soll, erschließt sich mir nicht.
ganz kurz nur:
1. Wenn Du nicht für andere Traden willst, an wen willst Du denn die Zertifikate nach einem Jahr veräußern?
2. Die von Dir angedachten Gestaltungen dürften aus meiner Sicht im Regelfall eine Art stille Beteiligung bzw. ein partiarisches Darlehen (Fremdkapital mit gewinnabhängiger Vergütung) sein, womit der ganze Gewinn zu den Einkünften aus Kapitalvermögen zählt.
3. Wenn Du mit den "Zertifikaten" Bruchteilseigentum an den getradeten Papieren erwirbst, dann bist Du mit diesen Bruchteilen wieder Spekusteuerpflichtig.
Grüße
D.
1. Wenn Du nicht für andere Traden willst, an wen willst Du denn die Zertifikate nach einem Jahr veräußern?
2. Die von Dir angedachten Gestaltungen dürften aus meiner Sicht im Regelfall eine Art stille Beteiligung bzw. ein partiarisches Darlehen (Fremdkapital mit gewinnabhängiger Vergütung) sein, womit der ganze Gewinn zu den Einkünften aus Kapitalvermögen zählt.
3. Wenn Du mit den "Zertifikaten" Bruchteilseigentum an den getradeten Papieren erwirbst, dann bist Du mit diesen Bruchteilen wieder Spekusteuerpflichtig.
Grüße
D.
@NATALY
Gestatte, dass ich noch etwas anmerke. Sicherlich würde casel nur sein eigenes Vermögen verwalten, wenn er es
a) in die Firma einbringt
b) die Firma es beispielsweise via Vollmacht verwalten würde.
Aber: wenn die Firma es in irgendeiner Weise verbrieft - als Zertifikat o.ä. - dann haben wir doch eine "Einlage"
im Sinne des KWG oder sollte ich mich da so irren. Und in dem Fall spielt es doch keine Rolle, von wem das Geld stammt.
Und die Gestaltung als Darlehen oder Schuldverschreibung. Wie sollte da der (mal unterstellte) positive Handelsgewinn transportiert werden? Entweder ist der Gewinn Unternehmensertrag (da die Firma auf eigene Rechnung handelt)und würde anteilsmäßig ausgeschüttet, dann müssten wohl die "Zertifikate" Unternehmensanteile repräsentieren, oder aber die Ausschüttungen wären auf das Zertifikat abgestellt ( Kapital zählt als "Fremdvermögen" ), dann geraten wir aber arg in die Nähe des Investmentgesetzes.
Gruss
NmA
Gestatte, dass ich noch etwas anmerke. Sicherlich würde casel nur sein eigenes Vermögen verwalten, wenn er es
a) in die Firma einbringt
b) die Firma es beispielsweise via Vollmacht verwalten würde.
Aber: wenn die Firma es in irgendeiner Weise verbrieft - als Zertifikat o.ä. - dann haben wir doch eine "Einlage"
im Sinne des KWG oder sollte ich mich da so irren. Und in dem Fall spielt es doch keine Rolle, von wem das Geld stammt.
Und die Gestaltung als Darlehen oder Schuldverschreibung. Wie sollte da der (mal unterstellte) positive Handelsgewinn transportiert werden? Entweder ist der Gewinn Unternehmensertrag (da die Firma auf eigene Rechnung handelt)und würde anteilsmäßig ausgeschüttet, dann müssten wohl die "Zertifikate" Unternehmensanteile repräsentieren, oder aber die Ausschüttungen wären auf das Zertifikat abgestellt ( Kapital zählt als "Fremdvermögen" ), dann geraten wir aber arg in die Nähe des Investmentgesetzes.
Gruss
NmA
@NmA: Mir ist auch nicht klar, wie das Ganze gestaltet werden soll und wozu das gut sein soll. Vielleicht kann casel hier noch Details nennen.
DAnke für die Antworten... Die Idee ist so, daß man bei einem Fonds realisierte Gewinne in der Spekufriist nicht versteuern muss, wenn der Fondsanteil über die Speku gehalten wird. Nur Ausschüttungen wie z.B. Dividenden.
Bloss einen Fonds zu gründen ist schwierig, da man dafür ne Bank braucht.
Aber Finanzinstrumente und Schuldverschreibungen wie Zertifikate sind nach der Spekufrist steuerfrei! Aber wie kann ich mein Geld in Zertifikate umwandeln? Braucht man auch ne Bank dafür oder geht es auch mit ner normalen Finanz GMBH oder AG?
Das war eigentlich die Frage. Obs geht weiß ich auch nicht.
Grüße
casel
Bloss einen Fonds zu gründen ist schwierig, da man dafür ne Bank braucht.
Aber Finanzinstrumente und Schuldverschreibungen wie Zertifikate sind nach der Spekufrist steuerfrei! Aber wie kann ich mein Geld in Zertifikate umwandeln? Braucht man auch ne Bank dafür oder geht es auch mit ner normalen Finanz GMBH oder AG?
Das war eigentlich die Frage. Obs geht weiß ich auch nicht.
Grüße
casel
Die Quadriga Genußscheine sind so ein Produkt. (Gerade Werbung auf WO ) Die österreichische Quadrige AG ist keine Bank. TRotzdem emittierren sie Genußscheine, die nch 1 Jahr spekusteuerfrei sind!
Ist sowas nicht mit einer eigenen GmbH oder AG möglich?
Grüße
casel
Ist sowas nicht mit einer eigenen GmbH oder AG möglich?
Grüße
casel
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