checkAd

    juristisch: fonds und Aktien fürs Vereinsheim ? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 14.02.00 18:16:34 von
    neuester Beitrag 17.02.00 17:40:01 von
    Beiträge: 2
    ID: 63.950
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 314
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 14.02.00 18:16:34
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ein gemeinütziger Verein möchte gerne in 5-10 Jahren
      mehr Vereinsmitglieder haben und dann
      auch gerne eine Art Clubheim (EFH oder ETW).
      Darf der Vorstand zweckgebundenes Fonds- oder Aktiensparen
      betreiben (mit Spenden und Mitgliesbeiträgen) um so ein Ziel
      zu erreichen ?
      Weil... Vereine dürfen ja keine Gewinne erwirtschaften.

      Gruß
      Forticus
      Avatar
      schrieb am 17.02.00 17:40:01
      Beitrag Nr. 2 ()
      hallo forticus

      war selbst ca 12 jahre vorsitzender eines fördervereins (gemeinnützig)

      ich bin immer gut damit gefahren, trotz meiner eigenen steuerl.kenntnisse, oder gerade deswegen,
      die dinge vor ort mit dem verankagungsfinanzamt zu klären

      grundsätzlich dürfen vereine rücklagen bilden
      beschluss der mitgliederversammlung und des vorstandes(durch vorschlag an diese)
      halte ich allerdings für wichtig
      was geschieht wenn verluste entstehen?
      also müße ein stoploss immer mindestens beim kaufkurs liegen
      sieht bei fonds dann schon anders aus
      also, ab zum finanzamt
      gruß
      mikke

      also rück


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      juristisch: fonds und Aktien fürs Vereinsheim ?