checkAd

    Wer ist gegen die Todesstrafe im Fall Metzler? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 01.10.02 15:33:52 von
    neuester Beitrag 08.01.06 00:25:17 von
    Beiträge: 370
    ID: 641.076
    Aufrufe heute: 3
    Gesamt: 8.352
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 01.10.02 15:33:52
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ich plädiere für solche Schweine für die Abschaffung des Artikels 102 GG (Die Todesstrafe ist abgeschafft). Ein solch hinterlistiger Mord muss auch mit Mord bestraft werden dürfen, wenn der Täter eindeutig identifiziert werden kann und eine Falschverurteilung auszuschließen ist.
      Avatar
      schrieb am 01.10.02 15:37:45
      Beitrag Nr. 2 ()
      Jaja, am Schreibtisch läßt sich viel fordern.
      Mit Mausklick willst du einen Menschen, wenn auch schuldig, umbringen.
      Toll.
      Avatar
      schrieb am 01.10.02 15:37:59
      Beitrag Nr. 3 ()
      :mad: gottseidank gibt es noch vernünftige menschen hierzulande und gegen die todesstrafe sind.
      Länder mit Todesstrafe sind für mich primitive Länder wozu auch die USA gehört!
      Avatar
      schrieb am 01.10.02 15:39:12
      Beitrag Nr. 4 ()
      Mit den Tot umgeht man alles;)

      Die Todesstrafe ist eine lächerliche Strafe,aber so weit können letzter Zeit W.O. immer weniger denken:(
      Avatar
      schrieb am 01.10.02 15:39:16
      Beitrag Nr. 5 ()
      Ich bin auch dafür, die Todesstrafe in solchen Fällen wieder einzuführen.

      Aber die Mehrheit der Deutschen wählt ja SPD und Grün, die die Täter schützen!!

      Vielleicht sollte wirklich mal ein Mann wie Schill in den Bundestag einziehen

      Trading Spotlight

      Anzeige
      InnoCan Pharma
      0,1900EUR +2,98 %
      Aktie kollabiert! Hier der potentielle Nutznießer! mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 01.10.02 15:40:00
      Beitrag Nr. 6 ()
      ich bin ganz klar gegen die todesstrafe.
      Avatar
      schrieb am 01.10.02 15:40:39
      Beitrag Nr. 7 ()
      dagegen
      Avatar
      schrieb am 01.10.02 15:41:26
      Beitrag Nr. 8 ()
      Todesstrafe ist doch viel zuharmlos.

      Toatalenteignung und Zwangsarbeit im Bergwerk bis zum Umfallen...
      Avatar
      schrieb am 01.10.02 15:41:27
      Beitrag Nr. 9 ()
      Ich bin nicht dagegen, die Mörder dieses Jungen hinzurichten. Da ich aber wohl davon auszugehen habe, dass dies in einem Rechtsstaat nur geht, wenn die Todesstrafe nicht für diesen speziellen Fall, wenn es denn 100% sicher ist, gelten würde, sondern für abstrakte Tatbestände auch in Zukunft, bin ich gegen die Einführung der Todesstrafe, so gern ich den/die Mörder tot sehen würde.
      Avatar
      schrieb am 01.10.02 15:41:46
      Beitrag Nr. 10 ()
      Wie sollten Eurer Meinung nach solche Mörder bestraft werden??
      Avatar
      schrieb am 01.10.02 15:42:25
      Beitrag Nr. 11 ()
      Ich bin ganz klar für die Todesstrafe.

      Man sollte von Dienstag bis Freitag immer zwischen 23.15Uhr und 00.15Uhr solche Individuen hinrichten und das Ganze live auf SAT 1 übertragen.

      Damit würde man gleich fünffach Wirkung erzielen!!!

      1. Dem Täter die gerechte Strafe
      2. Dem Sender eine geile Quote
      3. Der Pro Sieben Sat 1 Media Aktie eine Hausse
      4. Dem Aktionär einen Doppelorgasmus dank Livespektakel und Kurssteigerungen

      und

      5. Keinen Dirty Harry mehr.

      :)
      Avatar
      schrieb am 01.10.02 15:43:27
      Beitrag Nr. 12 ()
      Auch ich bin fassungslos über diese Tat.
      Ich empfinde tiefes Mitleid mit der Familie.
      Einfach grauenhaft.

      Eine Diskussison um die Todesstrafe ist eine, die man nicht zum jetzigen Zeitpunkt führen sollte.
      Aber gegen alle "Scharfmacher"


      Zur Strafe:
      Todesstrafe kann es bei uns nicht mehr geben.
      Der Mißbrauch in der Vergagenheit und die wenig abschreckende Wirkung hat diese Strafe, zu recht wie ich finde, in Verruf gebracht.

      Kein Staat hat das Recht zu töten!

      In diesem schlimmen Fall, sagt mein Rechtsempfinden:
      Lebenslang + Sicherheitsverwahrung und gesellschaftsnützliche Arbeit.

      Man darf nicht vergessen, dass dies eine wirklich harte Strafe sein kann, wenn der Täter im Laufe der Zeit, begreifen wird, wie er das Leben anderer zerstört hat und seines dazu.
      Avatar
      schrieb am 01.10.02 15:43:46
      Beitrag Nr. 13 ()
      als vater zweier kinder wüsste ich das schiksal der täter selber zu bestimmen.
      Avatar
      schrieb am 01.10.02 15:44:09
      Beitrag Nr. 14 ()
      Was passiert dann mit den vielen zu Unrecht zum Tode verurteilten (Justizirrtümer sind immer möglich).
      Diese unschuldig getöteten habt ihr dann auf dem Gewissen.

      Niemand hat das Recht eines anderen Menschen Leben zu nehmen.
      Avatar
      schrieb am 01.10.02 15:44:23
      Beitrag Nr. 15 ()
      Keine Einzelzelle,die Knackis freuen sich über solche Schweine;)
      Avatar
      schrieb am 01.10.02 15:44:31
      Beitrag Nr. 16 ()
      ich bin betroffen ,,,,, das sind Auswüchse einer Gesellschaft , die Neidgene produziert, und Diskussionen fördert, die solchen Schweinen noch Anlass gibt zu glauben , das Ihr Handeln richtig ist . Auch die Diskussionen der fetten Landesfürsten sind ein kleiner Baustein ind diesen Auswüchsen ......
      Avatar
      schrieb am 01.10.02 15:45:39
      Beitrag Nr. 17 ()
      Vielleicht kann man ja auch davon ausgehen, dass einflussreiche Bankiers auch einflussreiche Freunde haben. Und das auch in italienischen Familien. Und die wissen, wie solche Probleme zu behandeln sind.

      In Italien würden sich derartige Entführer vermutlich nie wieder aus dem Gefängniss heraus trauen.
      Avatar
      schrieb am 01.10.02 15:46:03
      Beitrag Nr. 18 ()
      Wer für die Todesstrafe ist, sollte überlegen, wem er dieses
      Machtmittel in die Hände gibt: Missbrauch vorprogrammiert.
      Avatar
      schrieb am 01.10.02 15:46:31
      Beitrag Nr. 19 ()
      zuerst eine frage zur überschrift: bin ich hier bei der BILD ?
      nun zum inhalt: emotionen kann ich ja verstehen, aber die todesstrafe ist abgeschafft und das ist ok so.
      wenn der /die täter gefasst, und vor gericht verurteilt werden ,dann da stimme ich den hardlinern zu, bitte die höchststrafen, das ist dem schwurgericht unbenommen.
      unser problem ist ,dass oftmals die bestehenden gesetze nicht voll angewendet werden.
      dies ist allerdings nich ein parteienproblem, sondern ein juristenproblem.
      Avatar
      schrieb am 01.10.02 15:47:05
      Beitrag Nr. 20 ()
      ich bin definitiv gegen die todestrafe, aber ich bin ein befürworter von selbstjustiz. gebt dem vater ne knarre, damit er sein leid lindern kann. (wenn das überhaupt möglich ist)

      ich hoffe nur, dass dieser bastarde nicht in einzelzellen kommen. kindermörder sind im knast nicht unbedingt beliebt und einige knackis haben meist einen gerechtigkeitssinn.

      easy dogi
      Avatar
      schrieb am 01.10.02 15:47:13
      Beitrag Nr. 21 ()
      Solche Menschen mit dem Tod zu bestrafen, hiesse, den Teufel mit dem Belzebub auszutreiben.

      So was bringt nix. In den USA gibts dadurch auch nicht weniger Straftäter.
      Avatar
      schrieb am 01.10.02 15:47:22
      Beitrag Nr. 22 ()
      Wir Steuerzahler finanzieren auch noch die 20-jährige Haftstrafe der Kindermörder!!
      Wer selbst Kinder hat, der soll sich mal in die Situation der Eltern der ermordeten Kinder hineinversetzen!
      Und wenn das immer noch nicht funktioniert, so stellt euch vor der Mörder kommt nach 20 Jahren Haft heraus u. holt sich dann euer Kind!!!
      Ob Ihr dann noch genauso denkt??
      Ich bin auch Christ, aber Kindermörder haben einfach keine 2. Chance verdient und deshalb gibt es bei eindeutigem Beweis (kein Indizienprozess!!) nur ein Urteil!!!
      Todesstrafe nicht wie in USA nach 10 oder 15 Jahren, sondern innerhalb von 6 Monaten!!!
      Avatar
      schrieb am 01.10.02 15:47:37
      Beitrag Nr. 23 ()
      Wenn schon nicht die Todesstrafe, dann müßten die Täter durch Dtl geführt werden mit einem Schild um den Hals `Ich habe ein Kind für eine Million getötet`.

      Dann könnte sich der Täter nicht in einer Zelle verstecken, sondern würde öffentlich vorgezeigt!
      Avatar
      schrieb am 01.10.02 15:47:50
      Beitrag Nr. 24 ()
      Zudem ist der Hauptverdächtige erst 27. Da freuen sich schon einige Knackis...
      Avatar
      schrieb am 01.10.02 15:50:14
      Beitrag Nr. 25 ()
      @Aktientiger

      Vielleicht ist die abschreckende Wirkung tatsächlich gering, aber Du hast mit Sicherheit keine Wiederholungstäter. Ist es nicht auch einen Gedanken wert, wieviele Menschenleben unser Staat auf dem Gewissen hat, weil er solcherlei Degenerierte wieder auf die Gesellschaft losgelassen hat?
      Avatar
      schrieb am 01.10.02 15:51:04
      Beitrag Nr. 26 ()
      Was macht man mit Kindern,die Kinder morden?Morden?

      Todesstrafe war noch nie eine Abschreckung,sondern nur die Befriedigung von Rachegelüsten seitens der Gesellschaft.

      Ich bin dagegen.
      Avatar
      schrieb am 01.10.02 15:51:38
      !
      Dieser Beitrag wurde vom System automatisch gesperrt. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an feedback@wallstreet-online.de
      Avatar
      schrieb am 01.10.02 15:51:56
      Beitrag Nr. 28 ()
      In diesen Thread: Teil 1: Würdet Ihr für 1 Million DM den Knopf für den tödlichen Stromstoß eines verurteilten Mörders ist seinerzeit teilweise gut und sachlich über das Thema Todesstrafe diskutiert worden.
      Schaut mal rein.

      Gruß
      dickdiver
      Avatar
      schrieb am 01.10.02 15:52:05
      Beitrag Nr. 29 ()
      @pascald

      20 jahre knast ?????

      im härtesten fall kommen die nach acht jahren raus und dann nur die, denen man die direkte tat nachweisen kann. die mittäter bekommen keine 4 jahre haft und ich würde mich nicht mal wundern, wenn einige von denen auf bewährung freikommen.

      easy dogi
      Avatar
      schrieb am 01.10.02 15:52:43
      Beitrag Nr. 30 ()
      Ach ja, jetzt regen sich wieder alle auf, weil so ein Millionärssöhnchen gestorben ist.

      Die Familie Metzler hatte es bisher ja nicht nötig, an die Öffentlichkeit zu gehen und sich mit dem niederen Fußvolk zu streiten.

      Jetzt wissen die Gelackten aber nicht weiter und verzweifeln. An ihrem Schmerz darf die Öffentlichkeit also ruhig teilhaben. Wie schön.

      Ein Beleg dafür, dass es Wichtigeres gibt als Geld & Aktienkurse. Für manche kommt diese Erkenntnis eben zu spät.

      Wer gedenkt eigentlich der Kinder, die täglich verhungern oder bei kriegerischen Konflikten sterben?
      Avatar
      schrieb am 01.10.02 15:55:37
      !
      Dieser Beitrag wurde vom System automatisch gesperrt. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an feedback@wallstreet-online.de
      Avatar
      schrieb am 01.10.02 15:56:43
      Beitrag Nr. 32 ()
      Für sowas gibt es nur eine Lösung:
      Avatar
      schrieb am 01.10.02 15:57:19
      Beitrag Nr. 33 ()
      @Micky_Maus
      ohne Worte!!!!



      @Beefcake
      in Amerika gibt es keine Wiederholungstäter, wenn sie vorher hingerichtet wurden!!!
      Avatar
      schrieb am 01.10.02 15:57:53
      Beitrag Nr. 34 ()
      Micky_Maus, was bist du denn für eine Knallcharge? Unfaßbar, was du da von dir gibst! Das muß man nicht kommentieren. *kopfschüttel* (Übrigens gilt im Kreise ihrer Angestellten die Familie Metzler als extrem mitarbeiternah.)

      Im Übrigen bin ich klar gegen die Todesstrafe. Die Idee mit dem Steinekloppen finde ich richtig gut.
      Avatar
      schrieb am 01.10.02 15:57:53
      !
      Dieser Beitrag wurde vom System automatisch gesperrt. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an feedback@wallstreet-online.de
      Avatar
      schrieb am 01.10.02 15:58:14
      Beitrag Nr. 36 ()
      @Micky_Maus

      ...bist Du von der RAF????????
      Avatar
      schrieb am 01.10.02 15:58:21
      Beitrag Nr. 37 ()
      @micky_maus

      das ist genauso schlimm. aber kein elternteil hat es verdient, dass sein kind ermordet wird, egal wieviel millionen man auf dem konto hat.

      der vater kann von mir das letzte arschloch sein, aber verdient hat das niemand.

      deine aussage finde ich echt schlimm, du solltest mal darüber nochmal nachdenken.

      was haben die täter gedacht, als sie das kind ermordet haben, " diesem millionärsschwein geschieht das recht " ??
      Avatar
      schrieb am 01.10.02 16:00:01
      Beitrag Nr. 38 ()
      In Amerika sind mittlerweile mehrere Menschen nachweislich zu Unrecht zu Tode verurteilt wurden (es wurden im Nachhinein Umstände bekannt, die die eindeutigen Gerichsturteile und die Schuld widerlegten, bis hin zu den richtigen Tätern)

      Ich möchte dich schreien und zetern hören, wenn du angeklagt da sitzt und umgebracht werden sollst. Ja dich, der du gerade die Todesstrafe forderst. Ich wette von diesem Tag an wärst du dann einer der schärfsten Gegner der Todesstrafe.

      Jede andere Strafe kann man im Falle eines Justizirrtums aufheben, die Todesstrafe nicht.

      Das nur mal völlig abgesehen von den ganzen anderen Gründen gegen die Todesstrafe. Jeder, der sich auch nur länger als in einem emotionalen Moment damit ernsthaft beschäftigt, und dabei einen Hauch von Intelligenz besitzt kann nur dagegen sein....
      Avatar
      schrieb am 01.10.02 16:00:08
      Beitrag Nr. 39 ()
      Micky_Maus deine begründung kommt einem Kopfstand in der Herkunft nahe.
      Avatar
      schrieb am 01.10.02 16:02:02
      Beitrag Nr. 40 ()
      .
      es gibt in Deutschland keine Todesstrafe. Basta

      Ich kann die Trauer und die Wut gut verstehen. Aber, wir sind nicht mehr im Mittelalter.
      Avatar
      schrieb am 01.10.02 16:02:11
      Beitrag Nr. 41 ()
      @micky_maus

      dann schau dir mal Spenden und andere Hilfsprojekte an, die die Familie Metzler ins Leben gerufen hat, du pissiger Neidhammel.
      Avatar
      schrieb am 01.10.02 16:06:59
      Beitrag Nr. 42 ()
      Ingendwo hat Mickkey doch Recht. Die öffentliche Ensetzen wird immer durch die Medien gesteuert. Wer merkt schon daß solche Meldungen fast jeden Tag kommen.

      Soldaten erschießen elfjährigen Palästinenser im Westjordanland - Erste Zusammenfassung (neu: Kämpfe in Nablus)
      Jerusalem (AP) Einen Tag nach dem Rückzug der israelischen Armee aus Ramallah ist es in Nablus im Westjordanland zu schweren Gefechten gekommen. Im angrenzenden Flüchtlingslager Balata erschossen Soldaten am Montag einen elfjährigen Palästinenser. Bei Kämpfen im Zentrum von Nablus wurden mindestens 25 Personen verletzt. Wegen der zehntägigen Belagerung des Hauptquartiers des palästinensischen Präsidenten Jassir Arafat wurde in Israel deutliche Kritik an Ministerpräsident Ariel Scharon laut.
      Avatar
      schrieb am 01.10.02 16:08:38
      Beitrag Nr. 43 ()
      zu #11
      Lebenslange Haft in einem Knast wäre eine schlimmere Bestrafung.
      In China wirds glaub ich live übertragen.... willst du dich mit dem Land gleichstellen. Außerdem würde es nicht abschrecken, denn ein Täter rechnet immer damit das er nicht erwischt wird. Siehe USA, die haben als einzige in der "westlichen Welt" die Todesstrafe, aber die höchste Mordrate.

      zu #1
      Die die zu 100% schuldig sind sollen also getötet werden, wenn aber jemand nur zu 80% schuld ist müsste er dann nicht freigelassen werden?? Und wer entscheidet zu wieviel % jemand schuldig ist??

      Ich bin zwar auch dafür solche Täter brutal

      zu bestrafen aber aus den oben genannten Gründen möcht ich nicht solch eine Entscheidung fällen.
      Avatar
      schrieb am 01.10.02 16:09:55
      Beitrag Nr. 44 ()
      Immer schön brav schreiben, was angesagt ist:

      Todesstrafe hin- oder her.

      Familie Metzler muß sich damit abfinden, letztlich klein & erbärmlich zu sein, wie alle anderen auch. Da nützt auch das viele Geld nichts.

      Solche Schicksalschläge erleiden auch ganz andere Leute, ohne dass dabei solch ein Zirkus versanstaltet wird. Viele müssen im Stillen leiden, ohne Beistand & Gottesdienst.

      Der Täter soll bestraft werden, wie sich das für unseren Rechtsstaat gehört. Bei größeren Verbrechen von prominenter seite wird dagegen schon mal ein Auge zugedrückt.

      So ist die Realität.
      Avatar
      schrieb am 01.10.02 16:11:22
      Beitrag Nr. 45 ()
      pascald

      Überlege mal,was du da eben gesagt hast.Woher weist du denn,daß die ganzen hingerichteten Wiederholungstäter gewesen wären?

      Und warum wurden die Täter durch die zu erwartende Strafe nicht abgeschreckt?

      Ich verstehe den Zorn und die Ohnmachtsgefühle der Eltern schon.Ich hab selbst eine Tochter.Aber durch die Todesstrafe werden die Opfer nicht wieder lebendig.Und wie gesagt:Einen Täter schreckt sie nicht ab.

      Warum nicht einfach bestehende Gesetze anwenden?
      Z.B: Lebenslänglich halt wirklich ein Leben lang.
      Avatar
      schrieb am 01.10.02 16:12:20
      Beitrag Nr. 46 ()
      Mice, natürlich sind die Medien eine Macht, spätestens bei der Entführung von Gladbeck ist das wohl allen schmerzhaft vorgeführt haben.

      Aber was micky_maus hier von sich gibt, ist einfach unpassend. Die Familie Metzler lebt hier bei uns, und mein Mitgefühl gilt den Eltern. Soll ich nicht so empfinden???

      In Nordkorea verhungern ganze Dörfer. Darüber redet keiner. In der Sahelzone verdursten die Kinder. Darüber redet keiner. Insbesondere nicht die intellektuellen Gutmenschen.

      Trotzdem: Was konnte dieser 11-jährige dafür, dass seine Eltern Geld haben? Warum mußte er umgebracht werden?

      Mit deiner Argumentation werden wir übrigens bei den nächsten Kindermorden einfach sagen: Na ja, was soll`s, in anderen Ländern ist es ja noch schrecklicher. Solange es nicht mein Kind ist...

      So was gefühlloses...
      Avatar
      schrieb am 01.10.02 16:14:40
      !
      Dieser Beitrag wurde vom System automatisch gesperrt. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an feedback@wallstreet-online.de
      Avatar
      schrieb am 01.10.02 16:14:41
      Beitrag Nr. 48 ()
      Steineklopfen in Sibirien
      gefällt mir zu diesem Thema ausnehmend gut...
      Avatar
      schrieb am 01.10.02 16:14:50
      Beitrag Nr. 49 ()
      Micky_maus, du bist ein penetranter Neidhammel... Wahrscheinlich haben die Eltern der kürzlich ermordeten Jennifer für dich auch zu viel Geld gehabt! :mad:
      Avatar
      schrieb am 01.10.02 16:16:51
      Beitrag Nr. 50 ()
      @ jettschuff, # 10:

      in Bayern gibt es dafür einen "gwabbelt´n Ausdruck:
      "Sackl o zwickt".

      SFK
      Avatar
      schrieb am 01.10.02 16:21:16
      Beitrag Nr. 51 ()
      @Beefcake

      es gibt Statistiken über Wiederholungstäter und ein einziger ist halt schon einer zuviel!
      Avatar
      schrieb am 01.10.02 16:23:44
      Beitrag Nr. 52 ()
      Könnt ihr alle sagen was ihr wollt, egal aus welcher Familie das Kind kommt.
      Auf die Abschreckung kommt es an.
      Avatar
      schrieb am 01.10.02 16:24:42
      Beitrag Nr. 53 ()
      Hessische Verfassung enthält die Todesstrafe:

      Artikel 21
      Ist jemand einer strafbaren Handlung für schuldig befunden worden, so können ihm auf Grund der Strafgesetze durch richterliches Urteil die Freiheit und die bürgerlichen Ehrenrechte entzogen oder beschränkt werden. Bei besonders schweren Verbrechen kann er zum Tode verurteilt werden.
      Avatar
      schrieb am 01.10.02 16:28:55
      Beitrag Nr. 54 ()
      @Martin Krüger

      Hammerhaie sind für Menschen harmlos.
      Avatar
      schrieb am 01.10.02 16:34:33
      Beitrag Nr. 55 ()
      Am Ende der Pressekonferenz auf NTV wollte der wortführende Komissar noch etwas sagen. Soviel wie ich verstanden habe, wollte die Familie das die Entführung ihres Sohnes nicht von der Presse ausgeschlachtet wird. Leider ging diese Bitte im Getümmel der Journalisten unter, die schon genug Stoff für eine Story erhalten hatten und abzogen. Auch NTV unterbrach die Übertragung an dieser Stelle. Schien ihnen wohl etwas peinlich zu sein das im Newsticker nur noch über die Entführung berichtet wurde und in der oberen Hälfte des Bildes die Meldung prangerte "entführter 11j-Junge warscheinlich tot" oder so ähnlich. Also ich weis nicht was schlimmer ist, der Mord(der Junge ist jetzt definitiv tot) oder diejenigen die aus dieser Tragödie noch Kapital schlagen wollen.
      Avatar
      schrieb am 01.10.02 16:34:58
      Beitrag Nr. 56 ()

      Todesstrafe ist nicht notwendig.
      Kindermörder sind in der Knast-Hierarchie ganz unten. Um so einen Häftling werden sich die Mitgefangenen entsprechend "kümmern".


      Da kann man dann als Aufseher schon mal ein Auge zudrücken.
      Avatar
      schrieb am 01.10.02 16:38:04
      Beitrag Nr. 57 ()
      @43. i.O.
      Die Schdensfeude von M.Maus unterstütze ich natürlich nicht.
      Avatar
      schrieb am 01.10.02 16:41:02
      Beitrag Nr. 58 ()
      @ll

      Einige besonders krasse Auswüchse in diesem Thread wurden entfernt.

      MfG
      Avatar
      schrieb am 01.10.02 16:41:16
      Beitrag Nr. 59 ()
      pascald

      Jetzt wiedersprichst du dir selbst.Wie soll es denn Statistiken geben,wenn man die Ersttäter umbringt???
      Oder redest du im allgemeinen von Straftätern-vergleichst also einen Dieb mit einem Mörder?

      Wie ich schonmal sagte: Die konsequente Anwendung des bestehenden Rechtssysthems reicht völlig aus.Allerdings vergaß ich zu sagen,daß natürlich auch psychologische Gutachter (geschlossene Anstalt) überprüft werden müsten.
      Avatar
      schrieb am 01.10.02 16:42:28
      Beitrag Nr. 60 ()
      Kapitalverbrechen zusammen mit einem Tötungsdelikt sollte generell mit dem Tode bestraft werden.
      Avatar
      schrieb am 01.10.02 16:42:53
      Beitrag Nr. 61 ()
      Menschen sind schon eigenartige Geschöpfe. Ein elfjähriger Junge wird ermordet von Heranwachsenden bzw. Zwanzigjährigen.

      Ein kurzes Beileidbekenntnis für die Eltern und dann gehts los: Wer darf bestimmen, wie zu richten ist?

      Jeder hat eine Meinung, manche sind tolerant und akzeptieren auch gegenteilige Meinungen, andere sind egoistisch und akzeptieren nur ihre eigene Meinung.

      Aber woran keiner denkt: Was wäre, wenn es das eigene Kind gewesen wäre?

      Würdet Ihr dann auch nur darüber nachdenken, was Ihr mit den Mördern macht? Oder würdet Ihr vielleicht auch einfach mal aus dem Fenster gucken, traurig sein und weinen?

      Es liegt wohl nicht an uns, zu entscheiden, welche Bestrafung richtig ist. Wäre es einer meiner beiden Söhne gewesen, könnte es passieren, daß ich in einem Anfall von Wut, Zorn und Trauer zur Selbstjustiz greifen würde. Vielleicht würde ich mir aber auch wünschen, daß die Täter lebenslang eingesperrt werden, oder Zwangsarbeit verrichten müssen, oder....

      Was wohl die Eltern des kleinen Jacob für eine Bestrafung richtig finden werden, wenn Sie nach der ganzen Trauer einmal darüber nachdenken?

      Ich maße mir nicht an, hier eine klare Entscheidung darüber zu treffen, welches die richtige Bestrafung ist.

      Ich bin nur sehr, sehr traurig.........

      Ein Vater von zwei gesunden Buben, 3 und 8 Jahre alt.
      Avatar
      schrieb am 01.10.02 16:43:31
      Beitrag Nr. 62 ()
      ..wenn ich ein Posting wie von MickyMaus lese, dann wird mir klar, wie tief der moralische Niedergang in Deutschland schon fortgeschritten ist...zu Kotzen!!!! :mad: :mad:

      Michy: wenn es nicht so unanständig wäre, DIR würde ich wünschen, dass Dein Kind das nächste wäre.
      Avatar
      schrieb am 01.10.02 16:45:30
      Beitrag Nr. 63 ()
      wirklich unglaublich, ein solcher Zynismus...
      Avatar
      schrieb am 01.10.02 16:47:58
      Beitrag Nr. 64 ()
      @xylophon
      Sein Kind hat hier keinen Beitrag abgegeben.Wenn schon dann er selber.
      Beachte die Feinheiten.
      Avatar
      schrieb am 01.10.02 16:59:52
      Beitrag Nr. 65 ()
      Avatar
      schrieb am 01.10.02 17:30:49
      Beitrag Nr. 66 ()
      Schon unglaublich, wie sich hier die BILD-Zeitungs-Meute als Moralapostel aufspielt.

      Aber jeder weiß, dass die Meute stets falsch liegt. wenns nach dem Mob ginge, würde der Tatverdächtige am nächsten Baum schon lange hängen. Zuvor natürlich kräftig verstümmelt.

      Und ihr wollt besser sein, da lachen ja die Hühner.

      Und @xylophon wünscht das gleiche Schicksal meinen Kindern, weil ich nicht seine bescheidene Meinung teile....TsTs, was für irre Typen hier am Board schreiben.

      Was mußte man hier alles lesen übern 11.September und heute überschlagt ihr euch wegen dem armen Jungen.

      Tut doch nicht so blöd, spätestens übermorgen ist das alles vergessen. Dann steht wieder ganz oben auf der Agenda, ob MLP pleite geht oder nicht. Wen interessiert dann noch der Metzler?
      Avatar
      schrieb am 01.10.02 17:43:31
      Beitrag Nr. 67 ()
      Das Wort lebenslang sollte keine Mogelpackung sein,
      sondern halten was daraufsteht.
      Dann bräuchte sich die Gesellschaft über Wiederholungstäter nicht mehr den Kopf zerbrechen.
      Avatar
      schrieb am 01.10.02 17:57:28
      Beitrag Nr. 68 ()
      Ich bin gegen die Todesstrafe!

      All den "Rübe ab" - Spezialisten, "Moses" - Tanten rufe ich zu: "Haut doch ab nach Texas!"
      Avatar
      schrieb am 01.10.02 18:29:43
      Beitrag Nr. 69 ()
      #29
      Zitat:
      "Ach ja, jetzt regen sich wieder alle auf, weil so ein Millionärssöhnchen gestorben ist."

      Micky, der ist nicht einfach so gestorben, der wurde ermordet.

      Wahrscheinlich sogar ziemlich brutal. Was ja wohl ein winzig kleiner Unterschied ist, comprende?
      Avatar
      schrieb am 01.10.02 18:54:13
      Beitrag Nr. 70 ()
      so, Du liebe MickyMaus: ich habe es Dir nicht gewünscht, wenn Du mal genauer hinschaust...und ich habe DIR bewußt groß geschrieben, weil Deine (vermutlich nicht existierenden) Kinder nichts dafür könnten.

      Aber wer sich so nonchalant über das Leid anderer Menschen hinwegsetzt, in leicht klassenkämpferisch angehauchter Art und Weise - (ein Millionärssöhnchen kann man ja umbringen, wieviele haben denn die Millionäre auf dem Gewissen, so ähnlich muss man es doch wohl verstehen) - wer sich also dermaßen eiskalt über die ERMORDUNG eines Kindes hinwegsetzt, geschehen aus Geldgier, dem sollte tatsächlich mal deutlich vor Augen geführt werden, welches Leid andere jetzt erfahren. Die er hier mit seinen läppschen Sprüchen hier verhöhnt.
      Avatar
      schrieb am 01.10.02 18:59:52
      Beitrag Nr. 71 ()
      Tja, das Leben ist hart & ungerecht, das Glück mit den Dummen.

      Wenn lebenslang wirklich lebenslang heißen würde, bräuchten wir aber noch viele Knäste. Und dann greift wieder das St.Florians-Prinzip, nach dem Motto: "Knast ja- aber bloß nicht bei mir in der Nähe.

      Wer soll dann das alles bezahlen, rund-um-versorgung der Gefangenen?

      Man muß sich damit abfinden, dass es in unserer Gesellschaft immer wieder Perverse & Verbrecher geben wird.
      Avatar
      schrieb am 01.10.02 19:10:47
      Beitrag Nr. 72 ()
      ..und dann mal zum Thema zurück:

      Ich bin bis vor ein paar Jahren entschiedener Gegner der Todesstrafe gewesen. Es gibt nach wie vor sehr gute Gründe gegen diese, insbesondere die Frage, ob es nicht mehr schadet als nützt, wenn der Staat sich über den "absoluten Schutz des Lebens" hinwegsetzt. Wenn er also nicht mehr darauf besteht, dass das Leben als "Kern der Menschenwürde" unanstastbar bleiben muss.

      Es gibt wohl eine Reihe von Studien, die genau diesen Zusammenhang belegen, dass also ein Staat, der tötet, die Hemmschwelle beim Bürger sinken läßt, auch zu töten. Wenn es wirklich so wäre, dann könnte man guten Gewissens die Todesstrafe nicht befürworten, weil sie dann letztlich zu mehr Morden statt weniger führen würde...



      Andererseits scheint sich die Gesellschaft aber auch ohne die Aufhebung des staatlichen Tötungsverbotes in eine Richtung zu bewegen, dass das Leben nicht mehr heilig ist, wie Postings wie das von MickyMaus oder andere zum WTC oder Erfurt zeigen - und die Leute, die diese Postings hier schreiben, dürften ja im Gegensatz zu einigen echten Problemfällen, die unsere Gefängnisse bevölkern, noch ein Mindestmaß an Erziehung genossen haben.
      Wenn die Ermordung von Lehrern "verständlich" ist, wegen des hohen Leistungsdrucks, die Ermordung von Millionärssöhnchen, weil die Millionäre ihr Geld ja auf Kosten von anderen verdient haben (sollen) und die Ermordung von WTC-Mitarbeitern, weil sie ja im bösen Amerika gearbeitet haben.

      Wenn also anscheinend die moralische Verkommenheit schon so weit ins Zentrum der Gesellschaft vorgedrungen ist, dass man den Wert menschlichen Lebens derart relativiert, wenn es der eigenen politischen Richtung genehm ist, dann kann eventuell eine Freigabe der Tötung von Menschen durch den Staat gar nicht mehr viel kaputt machen.
      Dann wäre es wirklich eventuell das Richtige, durch den gezielten Einsatz der Todesstrafe gegen besonders zynische Verbrecher ein deutliches Zeichen zu setzen, wo die Grenzen verlaufen, unterhalb derer menschliches Leben nicht mehr unter den Schutz der Menschenwürde fällt.
      Wobei ich einen Dutroux, den Mörder von heute oder den Vermieter aus Düsseldorf, der ein Wohnhaus samt Mietern in die Luft jagte, um die Versicherungssumme zu kassieren, auf eine Stufe stellen würde. An der Grenze dessen, was ich noch als menschlich ansehe in der eiskalten Planung und Ausführung von Morden aus reiner Gewinnsucht.
      Da sind Kinderschänder fast noch besser, sofern sie Krank sind und nicht gezielt handeln. Die gehören auch für immer weggesperrt, aber sie handeln wohl ganz überwiegend nicht kalt vorausplanend...
      Avatar
      schrieb am 01.10.02 19:27:18
      Beitrag Nr. 73 ()
      zuletzt noch kurz zu holzaugen: es könnte doch sein, dass gerade deshalb, weil viele von uns denken "es könnte das eigene Kind sein" die Emotionen so hoch kochen...

      Jawohl, natürlich wäre ich auch traurig. Ich wäre aber auch unglaublich wütend auf dieses Arschloch, dass mir aus reiner Geldgier meinen Sohn genommen hätte. Ein junges Leben vernichtet, weil er neidisch/geldgeil oder sonstwas war....
      Avatar
      schrieb am 01.10.02 20:29:14
      Beitrag Nr. 74 ()
      #67 micky_maus: Wirr ist (wie immer) der Sinn deiner Rede. Und was ist nun deine Schlußfolgerung? Man könnte ja auf Basis deiner vorhergehenden Postings folgern, dass die Haftdauer für Mord antiproportional zum Vermögen der Eltern des unschuldigen Opfers verlaufen sollte...

      Übrigens originell, dass du gleich alle hier weiter oben in einen Topf wirfst und sie mit einem Bild-Mob vergleichst. Wenn du mal wirklich richtig hinschauen würdest in deinem Klassenkampf, dann hättest du festgestellt, dass es sehr wohl Leute gibt, die genau keine Todesstrafe und keine Lynchustiz haben wollen (vielleicht sind sogar Bild-Leser darunter?). Ich gehöre beispielsweise dazu (`tschuldigung übrigens, ich bin kein Bild-Konsument), andere Schreiber ebenfalls. Und vermutlich empfindet der Großteil auch dieser gemäßigten Leute dein Exzerpt hier als widerlich.
      Avatar
      schrieb am 01.10.02 20:40:14
      Beitrag Nr. 75 ()
      Auch ich bin für die Todesstrafe , wenn wir dann alle die die Kinderumgebracht haben getötet haben und wir wissen das es keine Kindermorde mehr gibt dann bin ich dafür das wir alle Töten die die überhaubt Menschengetötet haben, danach die welche ausländischer herkunft oder anderer Religion sind und in unserem land verbrechengegen Menschen ausgeführt haben. Wenn dann noch welche übrigbleiben allle Glatzen, danach Kurzhaarträger najya es bleiben blos noch langhaarträger übrig. Also auf zum Todesurteil über... für....
      g.-midas
      Avatar
      schrieb am 01.10.02 21:25:40
      Beitrag Nr. 76 ()
      Todesstrafe
      und Hirnichtung auf die gleiche Art und Weise wie das Opfer umgebracht wurde.
      Avatar
      schrieb am 01.10.02 22:48:35
      Beitrag Nr. 77 ()
      jetzt wird erst mal nach einer krankheit gesucht - dann ist der täter krank - kommt in eine anstalt - wird geheilt und am ende ist der bub noch selber schuld umgebracht worden zu sein.

      wie viele vergewaltiger / mörder sind geflohen , haben nochmal vergewaltigt , nochmal gemordet u.s.w.

      ich habe keine interesse solche leute zu resozialisieren , taten zu verharmlosen.
      es ist doch einfach keine abschreckung mehr vorhanden - ein werteverfall ist eingestreten.

      also meine meinung - den täter öffentlich hinrichten.

      alles andere ist nutzlos für solche schweine .
      Avatar
      schrieb am 01.10.02 23:04:39
      Beitrag Nr. 78 ()
      @

      Ein ganz schlimmes Verbrechen.
      Trotzdem bin ich aus diversen Gründen gegen die Todesstrafe.

      MFG
      Nickelz
      Avatar
      schrieb am 01.10.02 23:17:30
      Beitrag Nr. 79 ()
      tja, das alte problem: bei der todesstrafe muss es 100%ig sein. allein mit indizien ist es nicht zu "richten", siehe usa. und das ist das problem. hundert pro ist die ausnahme beim prozess.

      aber kein staat sollte es sich leisten dürfen, eigene bürger umzubringen, weil vieles darauf hindeutet. die amis haben es uns gezeigt: manchmal, und sogar manchmal oft, irrt der staat.

      bei der todesstrafe ist es halt nicht mehr zu "richten".

      tragisch, vor allem wenns einem selber trifft, nicht wahr.

      fazit: dagegen.
      Avatar
      schrieb am 01.10.02 23:24:47
      Beitrag Nr. 80 ()
      Also meine Meinung nach Schnellgericht und dann sofort
      hinrichten. Ich kann die Leute sowieso nicht verstehen,
      die bei solch einem Fall nicht für die Todesstrafe sind.
      Avatar
      schrieb am 01.10.02 23:28:34
      Beitrag Nr. 81 ()
      Es ist schon interessant, wie viele orthodoxe Juden diesen Thread bevölkern (Auge um Auge, Zahn um Zahn)....

      Ich finde es schade, daß am heutigen Tag der Trauer um ein ermordetes Kind überhaupt schon wieder so viele selbsternannte Richter unterwegs sind, die meinen es wäre Heute angebracht über Strafen zu diskutieren. Lasst doch die Familie von Metzler in Ruhe trauern und wartet das Ergebnis der Ermittlungen ab. Wenn dann der Tatverdächtigte angeklagt und das Urteil gesprochen ist, könnt Ihr doch dann darüber diskutieren, ob unser Rechtssystem angemessen reagiert hat oder nicht.

      Gruß

      nasdaq10 :(
      Avatar
      schrieb am 01.10.02 23:32:03
      Beitrag Nr. 82 ()
      Solche Mörder haben keine Lebensberechtigung mehr.
      Avatar
      schrieb am 01.10.02 23:47:16
      Beitrag Nr. 83 ()
      Ach du Sch...!!!

      Verkommener und verrohter als in den Ländern mit Todesstrafe (inklusive USA) ist es ja wohl nirgends.

      Gibts hier wirkich so viele vom dummen Mob ?

      Ihr müsst doch keine Zustimmung bei den 2,8 Promille Kumpels am Stammtisch erheischen.

      Im Ärger über so manche Dumpfbacke hier wie klastaats oder zielinski :(
      Avatar
      schrieb am 01.10.02 23:48:14
      Beitrag Nr. 84 ()
      Hi nasdaq10!

      Schon `mal über den Zivilisationsschub nachgedacht, den das Prinzip Auge um Auge, Zahn um Zahn in Gang hat? Nein? Denken kommt bei Dir nicht an allererster Stelle? Gebärdest Dich lieber als so `ne Art Überblicker, Lautsprecher und natürlich Moderator. Ein guter und strenger Hirte? Auch schön.

      GK
      Avatar
      schrieb am 02.10.02 00:08:08
      Beitrag Nr. 85 ()
      @Aehnlichdingsda

      sollen solche MÖRDER irgendwann mal freikommen?
      Das passiert hier in Deutschland aútomatisch.
      So Penner wie Du labern doch nur Müll.
      Ich glaube das die Angehörigen der vielen Opfer von Mördern
      die gleich Meinung wie ich haben.
      Avatar
      schrieb am 02.10.02 00:34:27
      Beitrag Nr. 86 ()
      @klastaats

      Geht es auch ohne Beleidigungen?

      MfG
      Avatar
      schrieb am 02.10.02 00:34:48
      Beitrag Nr. 87 ()
      Opferschutz ??
      ==============

      Beispiel Kanada:
      Nach Abschaffung der Todesstrafe 1976 ist die Mordrate so niedrig wie noch nie. Sie ist weitaus niedriger als in den benachbarten USA. - Das spricht für die häufig von Kriminologen geäußerte Meinung, die Todesstrafe würde eher verrohen als abschrecken. Der Staat zeigt, dass Töten legitim ist.


      Abschreckung ??
      ===============

      Damit eine abschreckende Wirkung zum Tragen kommt, muss der Täter rational denken, d.h. er muss Vor- und Nachteile seines Handelns gegeneinander abwägen.

      Doch wie viele rational denkende Mörder gibt es?
      Mord aus Leidenschaft (sexuelle Motive oder Habgier) wird bestimmt durch momentanes Gefühl nicht durch nüchternes Überlegen. Bei Mord aus Gier lockt ein naher Gewinn zudem mehr als eine ferne Unannehmlichkeit. Politisch motivierte Fanatiker lassen sich durch keinerlei Strafandrohung abschrecken.

      Diese Leidenschaftsmorde machen etwa die Hälfte aller Mordtaten aus. Gemeinsam mit den von geisteskranken Tätern verübten Morden machen sie den weit größten Teil aller Tötungsdelikte aus.
      Avatar
      schrieb am 02.10.02 00:42:36
      Beitrag Nr. 88 ()
      @ Board

      Wenn du meine Postings sit 2000 liest, siehst du das ich
      normalerweise keinen beleidige. Aehnlichkeitsgesetz hat damit angefangen ( Dumpfbacken ). Warum werde ich direkt angesprochen. Ist nicht richtig.
      Avatar
      schrieb am 02.10.02 00:47:11
      Beitrag Nr. 89 ()
      @klastaats

      Ich habe bereits ALLE angesprochen.
      Das kannst du in meinem Thread nachlesen.

      MfG
      Avatar
      schrieb am 02.10.02 00:50:09
      Beitrag Nr. 90 ()
      Kidnapper müssen rational denken können, um ihre Taten planen und durchführen zu können. Die Todesstrafe würde sie abschrecken, den Entführten zu töten - selbst wenn sie die Geiselnahme und Erpressung ansonsten trotzdem machen würden.

      Terroristen und Leidenschaftsmörder müssen eliminiert werden, weil sie sonst wieder zuschlagen werden, sobald sich ihnen die Gelegenheit bietet - selbst bei einem Freigang aus dem Gefängnis oder bei einer Entlassung nach 15 Jahren sind sie eine untragbare Gefahr für alle anderen Menschen.

      Ich wüßte keinen vernünftigen Grund, einen Killer wieder auf die Menschheit loszulassen anstelle ihn hinzurichten.
      Avatar
      schrieb am 02.10.02 00:51:29
      Beitrag Nr. 91 ()
      nachdem das amtsgericht oder wars das landgericht berlin(kann ich jetzt auf die schnelle nicht sagen) festgestellt hat... ein menschenleben ist nicht mehr wie 15.000 euro wert... handelt es sich hier um eine sachbeschädigung mit versuchter persönlicher bereicherung in einem minderschweren fall?!?!?!?!??!?!

      gruss
      Avatar
      schrieb am 02.10.02 01:01:23
      Beitrag Nr. 92 ()
      Und noch was von amnesty international:
      ========================================

      Hinrichtungen wurden 2001 in folgenden Ländern durchgeführt:

      ÄGYPTEN
      AFGHANISTAN
      BANGLADESCH
      BELARUS (WEISSRUSSLAND)
      BOTSWANA
      CHINA
      GUINEA
      INDONESIEN
      IRAK
      IRAN
      JAPAN
      JEMEN
      JORDANIEN
      KASACHSTAN
      KOREA (Nord)
      KUWAIT
      MALAYSIA
      OMAN
      PAKISTAN
      PALÄSTINENSISCHE AUTONOMIEGEBIETE
      SAUDI-ARABIEN
      SIMBABWE
      SINGAPUR
      SOMALIA
      SUDAN
      TADSCHIKISTAN
      TAIWAN
      THAILAND
      USBEKISTAN
      VEREINIGTE STAATEN VON AMERIKA
      VIETNAM

      Die große Mehrheit der Hinrichtungen fand in lediglich einer Handvoll von Staaten statt.
      2001 wurden 90% der Hinrichtungen in China, Iran, Saudi-Arabien und den USA durchgeführt.


      Fast alles Terrorstaaten und Diktaturen sowie die Amis und Japaner. Sollte manchem auch zu denken geben.
      Avatar
      schrieb am 02.10.02 01:08:34
      Beitrag Nr. 93 ()
      Warum entfallen wohl soviele Todesurteile auf diese Staaten?

      1. Diktaturen kennen die Todesstrafe auch für politische Gegner.

      2. Die westeuropäischen Staaten haben die Todesstrafe abgeschafft, sodaß in der Statistik zwangsläufig neben den USA und Japan überproportional viele zweifelhafte Länder vertreten sind.
      Avatar
      schrieb am 02.10.02 01:25:05
      Beitrag Nr. 94 ()
      #86 Big-Apple,andere meinungen gehen vom gegenteil aus,es würde aus Angst vor der Todesstrafe ,im Verbrechensfall mehr Morde geben,da der Täter nichts mehr zu verlieren hat.
      Avatar
      schrieb am 02.10.02 01:34:19
      Beitrag Nr. 95 ()
      Mit der Bitte um Kenntnisnahme (ein `rationaler Diskurs` dürfte hier mangels ethischer Masse wohl zum Scheitern verurteilt sein) :

      Rache,
      Vergeltung erlittenen Unheils oder einer als Unrecht empfundenen Tat durch eine gleichwertige Gegenreaktion.

      In der christlich-abendländischen Kultur ist Rache prinzipiell verpönt, im rationalen Diskurs gilt sie als Unrecht, das streng von der gerechten Strafe, die staatlichen Institutionen obliegt, unterschieden wird. Sie wird deshalb grundsätzlich als abnorme Reaktion gewertet. Auf dieser Grundlage betrachtet die moderne Psychologie Rache als destruktive Aggression, verbunden mit Allmachtsphantasien und Realitätsverlust; wenn sie chronisch in Form von Rachsucht auftritt, gar als antisoziale Persönlichkeitsstörung.

      Microsoft® Encarta® Enzyklopädie Professional 2003 © 1993-2002 Microsoft Corporation. Alle Rechte vorbehalten.
      Avatar
      schrieb am 02.10.02 01:57:21
      Beitrag Nr. 96 ()
      @ Oktopodius

      Wenn der Täter "nur" eine Entführung begeht, so sollte er nicht von der Todesstrafe bedroht sein - wohlaber, wenn er sein Opfer umbringt.

      @ AdHick

      Rache, sprich Selbstjustiz durch die Angehörigen des Opfers, darf es in einem Rechtsstaat nicht geben. In einem Rechtsstaat müssen die Angehörigen des Opfers aber darauf vetrauen können, daß der Staat ein gerechtes Urteil fällt und duchsetzt. Dazu gehört, die Todesstrafe für Mörder wieder einzuführen.
      Avatar
      schrieb am 02.10.02 01:59:48
      Beitrag Nr. 97 ()
      Viele Gegner der Todesstrafe sagen, dass sie
      nicht zur Abschreckung taugt.
      Das ist richtig.
      In Ländern mit Todesstrafe (z.B. USA, Thailand, China)
      gibt es enorm viele Kapitalverbrechen.

      Man kann und muss bei entsprechender
      ethischer und religöser Überzeugung GEGEN
      die Todesstrafe sein.

      Man kann natürlich auch aus rein VERNÜNFTIGER
      Überzeugung FÜR die Todesstrafe sein.

      Warum sollte eine Gesellschaft einen für sie
      höchst gefährlichen Menschen unter sich weilen
      lassen?
      Das ist im höchsten Maße unvernünftig.

      Warum sollte eine Gesellschaft einen für
      sie höchst gefährlichen Menschen unter Aufbringung
      von Kosten am Leben lassen?

      Auch das ist in höchstem Maße unvernünftig.

      Es gibt islamische Länder, die es den
      Opfern bzw. den Angehörigen von Opfern überlassen,
      ob der Täter zu Tode gebracht wird oder nicht.

      Nach unserer westlichen Ansicht, ist dies ein
      archaisches Rechtsverständnis und nicht (mehr)
      akzeptabel.

      In Indien gibt es noch heute orthodoxe Jainas,
      die mit Mundschutz herumlaufen, nur um nicht aus
      Versehen ein Insekt einzuatmen und es dadurch zu
      töten. Für uns absurd, aber nicht nicht zu belächeln.

      Strikte Gegner der Todesstrafe, sind zu respektieren.
      Befürworter der Todesstrafe sind auch zu respektieren.

      Gegen die Todesstrafe zu sein, hat viele Gründe.
      Aber KEINEN, den die Vernunft diktiert.

      FÜR die Todesstrafe zu sein, ist jedenfalls
      NATÜRLICHER, als GEGEN sie zu sein.
      Avatar
      schrieb am 02.10.02 02:05:01
      Beitrag Nr. 98 ()
      @ GRUENDERKRACH

      Ich weiß, daß das Heute bzw. Gestern ein Tag war, an dem bei uns allen wahrscheinlich die Emotionen hoch gegangen sind. Gerade deshalb habe ich etwas gegen diese Todesstrafendiskussionen, die jedesmal hier im Board losgehen, wenn Kinder umgebracht werden. Wenn ich Dir mit meinem Posting zu nahe getreten bin tut es mir leid! Warum Du mich dann allerdings gleich persönlich angreifen mußt, verstehe ich nicht. Ich bin gerne bereit über meine Meinung zu diskutieren und mich auch, wenn Deine Argumente stichhaltig sind, von etwas Anderem überzeugen zu lassen. Aber auf der Basis von persönlichen Beleidigungen mit Sicherheit nicht.

      Gruß

      nasdaq10
      Avatar
      schrieb am 02.10.02 02:05:48
      !
      Dieser Beitrag wurde vom System automatisch gesperrt. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an feedback@wallstreet-online.de
      Avatar
      schrieb am 02.10.02 02:06:59
      !
      Dieser Beitrag wurde vom System automatisch gesperrt. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an feedback@wallstreet-online.de
      Avatar
      schrieb am 02.10.02 08:03:17
      Beitrag Nr. 101 ()
      cyberwilly

      Wenn du schon anfängst von Kosten zu reden die ein nicht zum Tode verurteilter verursacht,dann solltest du aber nicht vergessen zu erwähnen daß im Land der meisten durchgeführten Todesstrafen (USA) die Kosten für dieselben weitaus höher sind,als die Kosten für den lebenslangen Aufenthalt.Die könntest du natürlich verringern,wenn du ihnen die rechtstaatliche Möglichkeit auf einen Anwalt oder die Berufung verweigerst und die Todesstrafe anders ausübst,als sie bisher praktiziert wird.Es wäre natürlich noch billiger,wenn man gleich auf eine Gerichtsverhandlung verzichten würde,und das"vernünftige" Volksempfinden zur Geltung kommen lassen würde.

      Ich kann auch nicht ganz nachvollziehen,wie du die Todesstrafe als"vernünftig"ansehen kannst.Es gibt weder moralische noch finanzielle Gründe für die Todesstrafe.
      Du gibst als Beispiele für deine Argumentation u.A.Islamische Staaten an.Das sind auch die Staaten,die in ihrem Rechtssystem die Steinigung und das Abhacken der Hände praktizieren.In denen die Zeugenaussage der Frauen nur halb soviel Wert ist,wie die des Mannes.Möchtest du tatsächlich hier die Sharia einführen?
      Die lieferst kein einziges stichhaltiges Argument für die Todesstrafe.
      Und wenn du davon sprichst daß es"natürlich"sei die Todesstrafe zu vollziehen,dann würde ich dich bitten uns hier doch mal zu erläutern,was du damit meinst.Für mich klingt das nämlich nach mittelalterlichen bzw steinzeitlichen Argumentationsweisen.Das kannst du bestimmt nicht meinen.Also könntest du mir das vielleicht nochmal erklären???

      :)

      Btm
      ( Unnatürlich??? )
      Avatar
      schrieb am 02.10.02 11:03:11
      Beitrag Nr. 102 ()
      zur 95:

      Ich verstehe cyberwilli durchaus, wenn er es für vernünftig hält, für die Todesstrafe zu sein (wie ja auch das Gegenteil nach seiner Auff. vernünftig sein kann):

      Wenn ich davon ausgehe, dass ein Mensch völlig unsozialisierbar ist oder dass er durch seine Tat sein Leben verwirkt hat, sich außerhalb der menschlichen Gemeinschaft gestellt, weil er beispielsweise kaltblütig aus reiner Gewinnsucht ein/mehrer Menschenleben vernichtet hat - dann stellt sich eben die Frage, wieso man ihn noch mit hohem Schutzaufwand am Leben hält, damit das Risiko eingeht, dass er ev. doch noch einmal in Freiheit kommt (Ausbruch, Freipressung, o.ä.), das Argument der Kosten mal ganz außer Acht lassend.

      Man kann diese Frage zumindest stellen. Die Antwort kann man wohl niemandem vorschreiben, ich halte aber nichts davon, grundsätzlich die Befürworter der Todesstrafe als moralisch minderwertig anzusehen.
      Meine ablehnende Haltung gerät jedenfalls immer mehr in Zweifel.
      Avatar
      schrieb am 02.10.02 11:19:37
      Beitrag Nr. 103 ()
      @88

      zähl mal die Bevölkerungsanzahl der aufgelisteten Länder zusammen. Erstaunliches Ergebnis.
      Avatar
      schrieb am 02.10.02 11:22:39
      Beitrag Nr. 104 ()
      Mich würde von denen, die hier wieder mal die Todessrafe fordern, deren Biographie interessieren. Die müssen alle eine verdammt beschissene Kindheit gehabt haben. Dieses Schicksal teilen sie mit dem Mörder.
      Avatar
      schrieb am 02.10.02 11:24:17
      Beitrag Nr. 105 ()
      #96
      Wer will entscheiden, ob jemand "durch seine Tat sein Leben verwirkt hat"?

      Kann ein Mensch sein Leben verwirken?
      Avatar
      schrieb am 02.10.02 11:24:42
      Beitrag Nr. 106 ()
      Ich bin dagegen.
      Avatar
      schrieb am 02.10.02 11:27:32
      Beitrag Nr. 107 ()
      @benica

      meine Kindheit war sehr schön. Schon etwas pervers von Dir in diesem Zusammenhang darauf abzuspielen.

      Wer aus Geldgier ein Kind vorsätzlich ermordet hat sein Lebensrecht verwirkt. Man kann sich über das für und wieder streiten und über die mögliche Methode. Wenns nach mir ginge sollten die Eltern nach Ablauf einer Frist x entscheiden zwischen lebenslanger Haft oder Todesstrafe.
      Avatar
      schrieb am 02.10.02 11:30:20
      Beitrag Nr. 108 ()
      @MArtin: Da fängt es schon mit dem Satz vorsätzlich an.
      Wie willst du so etwas beweisen?
      Und warum meint ihr, dass die Todestrafe eine höhere Abschreckung als echtes lebenslänglich.
      Avatar
      schrieb am 02.10.02 11:30:51
      Beitrag Nr. 109 ()
      ..dann noch ein Wort zur Frage der Justizirrtümer:

      Nun, natürlich gibt es diese Möglichkeit immer. Allerdings gibt es eben auch Fälle, in denen ein solcher mit Sicherheit ausgeschlossen werden kann, wenn die Täter also zum Beispiel bei der Tat beobachtet und sofort festgenommen wurden. Die DNA-Analyse ist auch ein sehr sicherer Beweis.
      Auch der Fall von gestern lässt einen Irrtum fast sicher ausschließen.


      Allerdings auch ein Gegenargument: wenn das Gericht sich nicht sicher ist, darf es ja GAR NICHT verurteilen, sondern muss freisprechen. Eine Beschränkung der Todesstrafe auf "sichere" Fälle wird daher nicht wirklich viel bringen.

      Und noch ein Gegenargument: nehmen wir an, es gäbe schon die Todesstrafe: hätte der Täter von gestern der Polizei das Versteck des Opfers wirklich gezeigt? Hätte er nicht eher versucht, die Tötung zu verbergen, sich herauszureden, dass er zB einen Mittäter gehabt habe, der mit dem Kind verschwunden sei - er wisse nicht, wohin. Und wenn man es doch gefunden hätte, dann wäre der Mord ohne sein Wissen passiert. Das Gegenteil zu beweisen wäre sehr schwierig. Und damit auch die Sicherheit geringer.

      Für die Eltern ist es so schon schlimm genug. Es ist für sie aber mit Sicherheit besser, dass sie durch das Verhalten des Täters bei der Polizei jetzt Sicherheit haben als weiter in Ungewissheit leben zu müssen. Diese Ungewissheit wäre aber bei Erwartung der Todesstrafe sehr wahrscheinlich die Folge gewesen.
      Avatar
      schrieb am 02.10.02 11:32:47
      Beitrag Nr. 110 ()
      @ # 11


      :D:laugh: dieser Beitrag könnte glatt von Harald Schmidt persönlich verfasst worden sein :laugh:
      Avatar
      schrieb am 02.10.02 11:34:23
      Beitrag Nr. 111 ()
      o-mar:

      Das würde dann der Gesetzgeber entscheiden, indem er entsprechende Fälle bestimmt.
      Und dann Gerichte, die darüber entscheiden, ob ein solcher Fall vorliegt, wie ihn der Gesetzgeber für die Todesstrafe vorgesehen hat.
      Avatar
      schrieb am 02.10.02 11:44:57
      Beitrag Nr. 112 ()
      schon komisch:

      wenn in Texas ein jahrelang Inhaftierter hingerichtet werden soll, kommen Proteste und Bitten um Gnade. Schließlich sei er (oder sie) inzwischen reuig und bekehrt. Ganz egal, wie schlimm das Verbrechen Jahre zuvor mal war.

      Und hier & heute wollt ihr einen Tatverdächtigen und noch nicht mal Verurteilten auf der Stelle öffentlich hinrichten, ohne ihn auch nur anzuhören.

      Paßt aber bloß auf! Wenn die Meute zähnefletschend durch die Gassen zieht, bleibt schon mal der eine odere andere auf der Strecke. Wer eine andere Meinung hat (so wie ich), sollte -wenn es nach dem Mob ginge- auch gleich aufgehängt werden, nicht wahr?

      Wie es scheint, ist der arme Metzler-Junge unter grausamen Umständen ermordet worden. Der Täter sollte jahrelang in einer Zelle schmoren. Dagegen ist ein schneller Tod noch viel zu milde. Meine Ansicht.
      Avatar
      schrieb am 02.10.02 11:47:19
      Beitrag Nr. 113 ()
      @puhvogel

      es liegt nicht an mir den Vorsatz nachzuweisen, dafür gibt es Gerichte und die Unterscheidungen zwischen vorsätzlichem Mord, Totschlag, Notwehr usw.

      Mir ist durchaus klar, dass die Todesstrafe ein sehr schwieriges Thema ist und ein Anhänger davon bin ich wahrlich auch nicht. Was macht man beispilsweise mit werdenden Müttern/Eltern die ihr Kind wegen finanziellen Notlagen abtreiben?

      Ich denke halt nur, dass es gewisse Fälle gibt, wo man diese Strafe durchaus einführen sollte. Der Gedanke dass so jemand (immer mal den Vorsatz unterstellt) jetzt von Physchologen untersucht,möglicherweise jahrelang in einer Klinik mit Fernseher, monatlichen Kosten von 4ooo€ und evtl. in 10Jahren wegen guter Führung wieder draussen ist, finde ich, sicherlich auch in Anbetracht der zeitlichen Nähe zur Tat, einfach unerträglich.
      Avatar
      schrieb am 02.10.02 11:49:19
      Beitrag Nr. 114 ()
      ...der Schlaf hat Dir ja offenbar gut getan, MickyMaus.

      Dennoch vermute ich, dass es nicht dieselben sind, die Du im ersten und im zweiten Absatz beschreibst.
      Diejenigen, die für Todeskandidaten in Texas demonstrieren werden vermutlich diejenigen sein, die auch hier eher gegen die Todesstrafe argumentieren.

      Und die anderen sind eben die anderen....
      Avatar
      schrieb am 02.10.02 11:52:12
      Beitrag Nr. 115 ()
      @btm

      Dass die Hinrichtung in den USA angeblich
      teurer ist als die lebenslange Einsperrung
      hab ich auch schon mal gelesen.
      Halte die Rechnung aber für absurd und getragen
      von dem Gedanken, Munition gegen die Befürworter
      der Todesstrafe zu finden.

      Nimm das "natürlich" wortwortlich, bezogen auf Natur.
      Oder umgekehrt: Man mag es als "menschlicher" deuten,
      GEGEN die Todesstrafe zu sein.
      "Natürlicher" ist es in diesem Sinne, FÜR sie zu sein.

      Ich bin weiß Gott kein Anhänger der Scharia.
      Ich habe allerdings einen großen Teil meines Lebens
      in Kulturkreisen verbracht, in denen die Todesstrafe
      weit mehr von der breiten Bevölkerung akzeptiert wird,
      als hier bei uns.

      Nun kann man hergehen und sagen, die sind halt
      noch nicht so zivilisiert wie wir.
      Wenn man mit völlig anderen Denkweisen konfrontiert
      wird, kann man aber auch hergehen und seinen eigenen
      Standpunkt zu hinterfragen.

      Als junger Mensch war ich ohne für und wider
      entschiedener Gegner der Todesstrafe. Ich hielt
      sie ethisch und moralisch für völlig inakzeptabel.

      Diesen Standpunkt habe ich im Laufe der Jahre oft
      überdacht und schließlich geändert.

      Es ist richtig, dass ich kein "stichhaltiges"
      Argument für die Todesstrafe liefere. Es gibt keines.
      Es gibt aber auch kein "stichhaltiges" Argument
      GEGEN die Todesstrafe.

      Es geht hier um eine Glaubensfrage, in der Emotionen
      eine extreme Rolle spielen.

      Ich versuche, meine Emotion dabei so weit wie irgend
      möglich auszuschalten.
      Avatar
      schrieb am 02.10.02 12:01:11
      Beitrag Nr. 116 ()
      @xylo:
      Der Gesetzgeber erstellt die Regeln des Zusammenlebens einer Gesellschaft. M.E. hat er aber kein Recht, über Leben und Tod zu entscheiden. Kein Mensch kann sein Leben verwirken, er kann jedoch sein Recht verwirken, ein Teil der Gesellschaft zu sein - und wird dann wegen der Gefahr, die von ihm ausgeht, weggeschlossen.

      Wer sich durch die Androhung einer lebenslangen Strafe nicht von einer Tat abhalten lässt, wird auch bei einer höheren(?) Strafandrohung nicht umdenken.
      Avatar
      schrieb am 02.10.02 12:01:30
      Beitrag Nr. 117 ()
      Für Lebenslänglich mit Aussicht auf Bewährung nach 50 Jahren , stimme ich sofort zu !
      Solange unser Rechtssystem genauso luschig ist wie z.b. weite Teile unserer Gesellschaft und es einem Sträfling besser geht als einem Penner unter der Brücke oder so manchem Sozialfall, solange sollte man die Todesstrafe bei Kapitalverbrechen mit Todesfolge nicht ausschliessen.
      Avatar
      schrieb am 02.10.02 12:02:59
      Beitrag Nr. 118 ()
      Die Gerichte verurteilen eben nicht nur, wenn sie 100 % sicher sind, sondern wenn sie an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit (sprich zu 95 %) sicher sind und das ist eigentlich auch richtig so, weil es sosnt praktisch keine Justiz gäbe.

      Wenn Geheimdienste ihre Trickkisten öffnen und Fälle zumindestens theoretisch manipulieren können, dann ist einfach nichts mehr sicher. Zeugen kann man bestechen, erpressen.
      DNA Spuren auf den Kleider vom Kind: Vielleicht hat ja der Mörder das Kind auch nur vorher zufällig umarmt oder sie wurden absichtlich appliziert. Seit 10 Jahren sehen wir niemals den echten Hussein sondern nur seine Doppelgänger.

      Ich habe auch wenig Zweifel, dass der Jurastudent der Täter war, von dem was ich bisher gehört habe. Das Leben meiner Familie würde ich aber nicht darauf setzen, und die meisten Richter auch nicht.
      Als Allerletztes: Es gibt einfach Leute, die sind im Hirn krank wie andere ihr Leiden an der Prostata haben. Die Seele steckt im Kopf und lässt sich durch Chemikalien beeinflussen. Wenn du mal einen Angehörigen mit Schlaganfall oder Kopftumor haben solltest , dann wirst du wissen was ich meine.
      Avatar
      schrieb am 02.10.02 12:04:34
      Beitrag Nr. 119 ()
      @ o-mar
      Nach meinem Beitrag natürlich mit der beste !
      Avatar
      schrieb am 02.10.02 12:15:09
      Beitrag Nr. 120 ()
      o-mar: so ist die Rechtslage, und es gibt gute Gründe, daran festzuhalten. Das GG sagt eben, dass die Würde des Menschen unantastbar ist und dazu gehört unmittelbar das Recht auf Leben.
      In diesem Sinne kann ev. Deutschland die Todesstrafe gar nicht einführen, weil die Menschenwürde des Täters auch mit GG-Änderung nicht angetastet werder dürfte.

      Das ist die eine Seite.


      Die andere Seite ist eben die, was wir als Privatleute für richtig halten. Und da bin ich wie cyberwilly durch die Entwicklung der letzten 10 Jahre immer mehr am zweifeln, ob ich meine Privatmeinung zu diesem Thema nicht ändern sollte (oder gar schon geändert habe).
      Die Brutalisierung, die hier passiert ist, die immer größere Rücksichtslosigkeit, mit der Leute sich über Gesundheit und Leben ihrer Mitmenschen hinwegsetzen, lässt mich zweifeln, ob man nicht deutlich mehr Härte braucht, um solchen Menschen zu begegnen.

      Es geht nicht um Abschreckung, daran glaube ich auch nicht. Sondern darum, deutlich zu machen, wo die Grenzen sind.
      Avatar
      schrieb am 02.10.02 12:16:34
      Beitrag Nr. 121 ()
      @cyberwill


      Eben doch.Es gibt vernünftige Argumente gegen die Todesstrafe.
      -Auch wenn du die Kostenrechnung für abstrus hältst,so ist sie dennoch eine Tatsache,auf die sich u.A.auch viele hochrangige US Politiker berufen.Nicht nur die Menschenrechtsorganisationen
      -Die angebliche Abschreckungsfunktion ist nicht erfüllt.
      -Der Satisfaktionsfaktor.Hmmm.Schön und gut.Aber Blutrache?Wer will so etwas?Und der hingerichtete Kindermörder hat auch Eltern,die nicht unbedingt mitbestraft werden müssen.Auch deren Familien werden da mit einbezogen.(Zugegeben-Manche Eltern gehören für ihr Erziehung bestraft.Aber das ist ein anderes Thema.)

      Wenn du unter Berücksichtigung der oben genannten Punkte deine Emotionen ausschaltest,welche Argumente sprechen dann noch dafür?
      Sicher.Immer wenn so ein Fall aufkommt dann kochen auch bei mir die Emotionen hoch,und ich will meine Tochter nicht mehr vor die Tür lassen.Aber wer darf denn die Maßstäbe setzen?Meine persönlichen Emotionen kochen auch wenn ich an Kindesmissbrauch,fahrlässige Umweltzerstörung,Heroindealer die ihre scheiße an kinder verkaufen,Menschenhändler,Neonazis,korrupte Politiker/Beamte/Bosse usw.denke.

      Aber auch ich versuche dabei meine Emotionen auszuschalten.Und ich komme zu dem Schluß,daß es nichts bringt diese Leute hinzurichten.Dadurch werden Taten nicht ungeschehen gemacht.

      Alles in allem nochmal:
      Die korrekte Anwendung bestehender Gesetzé reicht völlig aus.


      :)

      BtM
      Avatar
      schrieb am 02.10.02 12:30:19
      Beitrag Nr. 122 ()
      zur Erläuterung dieses Satzes:

      "Es geht nicht um Abschreckung, daran glaube ich auch nicht. Sondern darum, deutlich zu machen, wo die Grenzen sind."

      Niemand wird sich vorher überlegen: "wenn ich das und das mache, dann werde ich ev. hingerichtet. Also lasse ich es lieber". So sagen jedenfalls Kriminologen.
      Deshalb geht man heute im Strafrecht auch nicht mehr davon aus, dass die Strafe den Zweck hat, den Einzelnen im o.g. Sinn von der Tat abzuhalten. Daran hat man vielleicht vor 100 Jahren geglaubt.

      Der Zweck ist heute zweierlei: zum einen dem überführten Verbrecher deutlich zu machen, dass sein Verhalten nicht hingenommen wird und für ihn schmerzhafte Konsequenzen hat. Auch, damit er beim nächsten Mal auch dieses Risiko in seine Planung einfließen lässt und nicht nochmals straffällig wird. Er hat ja jetzt gemerkt, wie unangenehm die Folgen sein können.

      Der wichtigere ist der, der Allgemeinheit zu vermitteln, dass sich ihr korrektes Verhalten lohnt. Dass man mit Verbrechen eben nicht "durchkommt". (Wenn man zB in letzter Zeit häufig über Durchsuchungen bei Leuten liest, die Kinderpornos aus dem Internet geladen haben, dann wird vermutlich der eine oder andere dies unterlassen. Eigentlich scheint es ja ziemlich risikolos zu sein, zuhause am Schreibtisch, keiner kriegt was mit. Aber offenbar kommt es doch raus, wie man sieht. Und diese Peinlichkeit, die Polizei durchsucht die Wohnung, die Nachbarn stellen Fragen, Kinderpornoverdacht - das wird sicher den einen oder anderen sehr vorsichtig werden lassen).

      Daneben stellen die Strafen natürlich auch noch eine Art Unrechtsskala auf. Der Dieb wird eher milde bestraft, der Vergewaltiger schon härter und der Mörder am härtesten.
      Wenn man jetzt die Skala - ob durch Todesstrafe oder durch konsequentere Umwandlung von lebenslang in "wirklich lebenslang" - erweitert, dann wird der "normale" Mord eventuell auch in seinem Unrecht relativiert, weil es eben den "besonderen" Mord mit Todesstrafe gäbe.

      Das wäre sehr schlecht und spräche gegen eine solche Verschärfung.
      Avatar
      schrieb am 02.10.02 12:36:39
      Beitrag Nr. 123 ()
      @btm

      Gestatte mir, dass ich diese Kostenrechnung
      weiterhin für abstrus halte.
      Es kann mir keiner einreden, dass es billiger
      ist, jemanden z.B. 20 Jahre zu bewachen, zu
      versorgen und unterzubringen, als ihn zu töten.

      Dass Todesstrafe NICHT abschreckt, ist klar.
      Darum geht es m.E. auch gar nicht.

      Es geht darum, dass ein Mensch,
      der einen anderen in völlig entmenschter Weise
      quält und umbringt, sich außerhalb einer
      Wertegesellschaft stellt.
      Und warum sollte ihn dann diese Wertegesellschaft
      noch behalten?

      Wie gesagt: "stichhaltig" ist da gar nichts.
      Es ist eine Glaubensfrage.
      Avatar
      schrieb am 02.10.02 12:36:58
      Beitrag Nr. 124 ()
      @ xylophon, # 114:

      Zitat:
      "Das GG sagt eben, dass die Würde des Menschen unantastbar ist und dazu gehört unmittelbar das Recht auf Leben."

      Frage: Hat der Mörder eines elfjährigen Kindes überhaupt eine Würde?

      Mord bitte nicht mit Todschlag verwechseln: Mord ist immer vorsätzlich.

      SFK
      Avatar
      schrieb am 02.10.02 12:44:11
      Beitrag Nr. 125 ()
      ..nun, wenn das GG sagt, dass die Würde des Menschen unantastbar ist, dann liegt darin schon die Antwort.

      Weil man den Mörder nach allen gängigen Definitionen als "Mensch" bezeichnen muss, dann ist auch seine Würde unantastbar - er kann sie durch keine noch so grausame Tat verlieren....

      Deshalb ist es auch nicht sehr sinnvoll, die Rechtslage zu diskutieren. Die Privatmeinung kann durchaus anders ausfallen.
      Wie gesagt, der Düsseldorfer Vermieter (Mietshaus gesprengt, samt Mietern) oder ein Dutroux oder auch der Täter von gestern - nach meiner Privatmeinung haben sie sich so weit von allen menschlischen Grundwerten entfernt, dass man sie ev. nicht mehr schützen müßte.

      Ob das ein Argument für die Todesstrafe ist, weiß ich nicht. Am besten würden diese Leute sich selbst umbringen, weil sie sich ihrer Schuld bewußt werden und damit nicht länger leben wollen. Aber im Gegensatz zur Tötung anderer sind sie dazu in der Regel zu feige. Oder zu selbstgerecht.
      Avatar
      schrieb am 02.10.02 12:53:28
      Beitrag Nr. 126 ()
      @xylo:
      Die andere Seite ist eben die, was wir als Privatleute für richtig halten. Und da bin ich wie cyberwilly durch die Entwicklung der letzten 10 Jahre immer mehr am zweifeln, ob ich meine Privatmeinung zu diesem Thema nicht ändern sollte (oder gar schon geändert habe).
      Die Brutalisierung, die hier passiert ist, die immer größere Rücksichtslosigkeit, mit der Leute sich über Gesundheit und Leben ihrer Mitmenschen hinwegsetzen, lässt mich zweifeln, ob man nicht deutlich mehr Härte braucht, um solchen Menschen zu begegnen.

      Sehr guter Beitrag! Aber ich würde als erstes die überfällige Reform bei der Strafgesetzgebung in Gang setzen.
      Das Schaden am Material zT wesentlich härter bestraft wird als Schaden an der Person, dass will mir nicht einleuchten.
      Es gibt halt ein deutliches Strafmassunterschied zwichen jemanden "Zusammenschlagen" (Körperverletzung) und "jemanden Zusammenschlagen und dessen Zigaretten klauen" (Raub).
      Auch die Differenzierung zwischen angedrohter Waffengewalt und angedrohter physischer Gewalt will mir nicht einleuchten.
      Früher auf dem Land war das noch ok, aber es gibt eine immer geringere Tötungshemmung bei den Leuten. aber ich schweife ab.
      Avatar
      schrieb am 02.10.02 13:04:23
      Beitrag Nr. 127 ()
      puhvogel: das mit den Gesetzen ist so eine Sache.

      Ich glaube nicht, dass die Gesetze in der heutigen Form nicht ausreichen, sondern sehe eher Defizite in der Anwendung.
      Wobei die Richter gar nicht alle so schlecht oder so milde sind, wie einige Presseartikel den Eindruck erwecken. Die Mehrzahl ev. sogar eher nicht.
      Ich kenne selbst Richter - auch im Bereich Strafrecht. Da gibt es eben wie überall Leute, die eher für Härte sind und welche, die davon weniger halten. So fallen dann natürlich auch die Urteile verschieden aus.

      Ich bin jedenfalls jedesmal froh, wenn ein Täter sich als Erwachsener herausstellt. Denn die 10-jährige Höchststrafe für Jugendliche ist für die mit "lebenslänglichem Schmerz" (ohne vorzeitige Begnadigung) gestraften Angehörigen der Opfer ein Schlag ins Gesicht. Finde ich.
      Da könnte tatsächlich eine Gesetzesänderung sinnvoll sein.
      Avatar
      schrieb am 02.10.02 13:06:33
      Beitrag Nr. 128 ()
      @cyberwilly

      In den USA müssen zweimal vier verschiedene Gutachten von Psychiatern, Geistlichen und Psychologen vor der Exekution erstellt werden. Dazu kommt, dass laufend Verfahren um Aufschübe geführt werden müssen. In Texas kostet ein Todesurteil durchschnittlich 2,3 Millionen $, dies ist ungefähr drei mal soviel, als ein Häftling kostet, der 40 Jahre lang in einer Einzelzelle eines Hochsicherheitsgefängnisses ist.
      In Florida kostet eine Exekution den Staat etwa 3,2 Millionen $. Eine lebenslange Haftstrafe würde etwa 600`000 $ kosten.
      Die grössten Kosten machen nicht etwa die Berufungprozesse, Gesuche, Anträge oder Begnadigungsversuche aus, sondern vorrangig der erste Prozess, wo die Angeklagten zum Tod verurteilt werden.
      In einem Capital-Case-Prozess gibt es immer zwei Phasen. Zuerst geht es darum, dass dem Angeklagten die Tat nachgewiesen werden soll, die sog. Schuldphase. Dann geht es darum, ob der Angeklagte die Todesstrafe erhalten soll oder nicht. Hier wird besonders auf das Vorleben des Angeklagten geachtet, aus welchem Grund er die Tat begangen hat, ob er ein Gewohnheitsverbrecher ist und ob von ihm auch zukünftig eine eine für die Mitmenschen untragbare Gefahr ausgehen wird. Diese beiden Prozessphasen werden stickt voneinander getrennt behandelt, was grosse Verwaltungskosten verursacht.

      Quelle:
      Amnesty International

      :)
      Avatar
      schrieb am 02.10.02 13:17:59
      Beitrag Nr. 129 ()
      Mir wäre es egal welches Gesetz dem Mörder meines Sohnes schützt,ich würde alles mögliche dafür Tun um ihn in Jenseits zu befördern,eine Strafe meinerseits würde ich
      gelassen entgegen sehen. Mein gerechtigkeitsgefühl möchte ich als betroffener nicht an einem evtl. bescheuerten Gutachter und Richter abgetreten haben.
      Avatar
      schrieb am 02.10.02 13:34:59
      Beitrag Nr. 130 ()
      Bei dieser Disjkussion sieht man wirklich richtig gut wie es um Deutschland bestellt ist, nämlich dass hier viele sind, die einen Mörder schützen, die aber gleichzeitig andere die mit den Eltern mitfühlen können, als Dumpfbacken bezeichnen.

      Wie weit ist es bei uns gekommen, wenn einem Kindesmörder mehr Gefühl und Gerechtigkeitsgelabere entgegengebracht wird als dieser jemals bereit war, seinem Opfer zuzugestehen.

      Ich gebe euch etwas zum Nachdenken mit auf den weiteren Verlauf dieser Diskussion:
      Wie würdet ihr euch verhalten, wenn jeder Kindesmörder lediglich ein ewiges Zeichen auf der Stirn tragen müsste, für jedermann sichtbar. Und dieser Mensch bezieht dann unmittelbar neben euch ein Haus oder eine Wohnung!

      Ihr braucht nicht darauf zu antworten, denn was ihr wirklich machen würdet, das weiß ich heute schon, ihr wollt es nur nicht zugeben. Aber vergesst nicht, euch auch Munition zu besorgen.
      Avatar
      schrieb am 02.10.02 13:53:21
      Beitrag Nr. 131 ()
      Es wäre schön, wenn die Todesstrafenbefürworter einsehen würden, daß die Todesstrafengegener nicht Mitgefühl mit dem Täter treibt, sondern das Wissen, daß auch eine lange Haftstrafe bis Hin zu lebenslänglicher Haft mit Sicherheitsverwahrung nach Ende der Haftstrafe eine harte Bestrafung ist, vielleicht für die meisten Menschen sogar die härtere Bestrafung. Schwere Straftäter begehen manchmal Selbstmord, weil sie sich so die Auseinandersetzung mit ihrer Schuld ersparen. Der Tod kann sanfter sein als das Leben mit der eigenen Schuld an einem Ort, wo man an diese Schuld immer erinnert wird.

      Es wäre auch schön, wenn sie anerkennten, daß es Untersuchungen gibt, die zeigen, daß die Todesstrafe nicht mehr abschreckt als lebenslange Haft.

      Und es wäre schön, wenn sie anerkennten, daß Todesstrafengegener ebenso ein Interesse daran haben, daß Gerichte mit der angemessenen Härte urteilen und Verurteilte nicht zu schnell aus der Haft entlassen werden. Ich möchte an den Fall Simpson erinnern, der anscheinend seine Frau ermordet hat, jedoch in dem Prozeß, wo ihm eine Todesstrafe drohte, freigesprochen wurde. Wäre es um eine lange Haftstrafe gegangen, hätten ihn möglicherweise die gleichen Geschworenen schuldig gesprochen, denn im Zivilprozeß über Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche wurde gegen ihn auf "schuldig" erkannt.
      Avatar
      schrieb am 02.10.02 14:02:17
      Beitrag Nr. 132 ()
      Bei einer sogenannten "lebenslangen Haft" wird der Täter in der Regel nach 15 Jahren wieder entlassen. Außerdem kann er auf eine Gelegenheit zur Flucht hoffen - ggf. unter Begehung weiterer Straftaten gegen das Aufsichtspersonal.
      Avatar
      schrieb am 02.10.02 14:05:42
      Beitrag Nr. 133 ()
      @xylo: Höchstwahrscheinlich hast du recht. Man sieht nur, wie manche brutalen Attacken bestraft werden und man kann nur mit dem Kopf schütteln.
      http://216.239.39.100/search?q=cache:kAZqsH7fj80C:www2.tages…

      @oktopodius: Ich versteh dich volkommen, aber die meisten Eltern haben gerade nach dem schrecklichen Ereignis schlicht und einfach keine Kraft mehr dazu. Und der Staat muss alles versuchen, sein Gewaltmonopol zu behalten, ansonsten drohen wir zu einer Vendetta Kultur wie in Albanien zu werden.
      Avatar
      schrieb am 02.10.02 14:09:06
      Beitrag Nr. 134 ()
      Bei den Entführungen mit Ermordung des Opfers wurde auf lebenslängliche Haft mit anschließender Sicherheitsverwahrung entschieden. Da ist der Täter nicht nach 15 Jahren raus.

      Es wäre wichtiger, man würde sich darum kümmern, daß die Gerichte das Strafmaß ausschöpfen, als dauernd nach veralteten Strafen zu rufen.
      Avatar
      schrieb am 02.10.02 14:17:27
      Beitrag Nr. 135 ()
      for4zim,ein schönes beispiel der fall Simpson,nur ziehe ich daraus eine andere schlussfolgerung.So schützt Prominenz
      verbunden mit Geld ,Anwälten etc. vor einer gerechten Strafe
      und verhindert ein lebenslänglich,das dürfte nicht sein.
      Ich bin somit nicht Automatisch ein Anhänger der Todesstrafe,schon garnicht nach Amerikanischer Praxis,aber die Deutsche Kotzt mich stark an,je fürchterlicher die Tat
      umsomehr Täterbetreung findet statt.
      Avatar
      schrieb am 02.10.02 14:26:20
      Beitrag Nr. 136 ()
      es ist auch möglich, bei der Verurteilung die "Besondere Schwere der Schuld" festzustellen. Auch dann ist das nix mit 15 Jahren, und dieser Fall hier sollte diese besondere Schwere nun wirklich beinhalten.


      Stichwort dazu:

      Bei Verhängung einer lebenslangen Haftstrafe wegen
      Mordes muß das jeweilige Schwurgericht feststellen, ob eine "besondere
      Schwere der Schuld" vorliegt. Dies kann der Fall sein, wenn die
      Tatausführung oder die Motive besonders verwerflich sind. Auch bei
      mehreren Opfern und bei der Begehung mehrerer Mordtaten oder
      weiterer schwerer Straftaten kann das Gericht dem Angeklagten eine
      besondere Schwere der Schuld attestieren.

      Diese Feststellung ist für spätere Entscheidungen der Gerichte wichtig, die eine
      Vollstreckung lebenslanger Haft frühestens nach 15 Jahren zur Bewährung
      aussetzen können. Voraussetzung dafür ist aber, daß keine besondere Schwere
      der Schuld vorliegt. Außerdem muß die "Sozialprognose" günstig sein.
      Avatar
      schrieb am 02.10.02 14:30:29
      Beitrag Nr. 137 ()
      Interessant ist diese Diskussion schon.

      Todesstrafe, ja oder nein.

      Dies vor dem Hintergrund, daß man gerade im Moment der USA u.a. vorzuhalten wünscht, ein rückständiges Rechtssystem zu haben, weil dort die Todesstrafe verhängt wird.

      Der Beitrag von @oktopodius und Co ist in diesem Zusammenhang aufschlußreich.

      Wie bringe ich meinen Antiamerikanismus unter einen Hut mit meinem Wunsch, für besonders niederträchtige Morde die Todesstrafe zu befürworten, dies vor dem Hintergrund, die USA anpinkeln zu wollen für deren rückständiges Rechtssystem, das noch die Todesstrafe vorsieht.

      Schwierig, schwierig. Gegenläufige Emotionen.

      In einem anderer thread geht es darum, daß der New Yorker Bürgermeister Giuliano gerne der Hinrichtung von Bin Laden vorstehen würde. Sollte dieser gefaßt werden, wie man hinzufügen muß.

      Auch hier melden sich nun User zu Wort, die sowas völlig barbarisch finden.

      Ich könnte mir vorstellen, daß diejenigen, die hier nun die Todesstrafe fordern für den Mörder des kleinen Jungen aus Frankfurt, auch diejenigen sein könnten, die zur Todesstrafe für die Verursacher des WTC- Anschlags greifen würden.

      Sie müßten dafür nur in den USA wohnen, und womöglich Angehörige haben, die vielleicht elendlich verreckt sind bei diesem Anschlag. Vielleicht in den Flugzeuigen gesessen haben. Vielleicht aus den Fenstern gesprungen sind, oder aber im Gebäude das Rumpeln über sich hörten, bevor Sie so platt gequetscht wurden, daß man sie nicht einmal wiederfinden konnte. Oder die Höllenfahrt in die Tiefe mitgemacht haben in den obersten Stockwerken.

      Ja, es würde, nach der Auslöseschwelle, die hier existiert, wahrscheinlich sogar ausreichen, daß sie als Amerikaner in einer entfernten Weise indirekt betroffen wären von diesem Anschlag. Vielleicht nur, weil sie den Job verloren hätten, wie etwa 100 000 Amerikaner.

      Und schon wäre die Forderung nach der Todesstrafe ganz oben auf der Tagesordnung.

      Das zeigt die Scheinheiligkeit der Debatte zu dieser Frage. Die Scheinheiligkeit, dem Giuliano was auswischen zu wollen. Die Scheinheiligkeit der Argumente der Däumler Gmelin zur Frage der Todesstrafe, zur Rückständigkeit der USA in dieser Frage. Die Scheinheiligkeit derer, die Däumler Gmelin in diesem Punkt zu verteidigen suchten.

      Wer die Todesstrafe befürwortet, kann nicht die Überlegenheit unserer Rechtsauffassung gegenüber den Amerikanern in dieser Frage herausstellen.

      Die Mehrheit der Bundesbürger tritt für die Todesstrafe ein, und

      die Mehrheit der Bürger verurteilt die USA.

      An der Todesstrafe kann es nicht liegen. Es muß wohl irgendwie an uns, den Deutschen liegen.

      SEP
      Avatar
      schrieb am 02.10.02 14:34:11
      Beitrag Nr. 138 ()
      Sep
      "Die Scheinheiligkeit der Argumente der Däumler Gmelin zur Frage der Todesstrafe, zur Rückständigkeit der USA in dieser Frage. Die Scheinheiligkeit derer, die Däumler Gmelin in diesem Punkt zu verteidigen suchten."

      Häh???? Hat die gute herta irgendwo guntgetan, dass sie den Mörder von Jakob am liebsten zum Tode verurteilt sähe? Argumente sind nicht scheinheilig, sondern sie können allenfalls von jemandem scheinheilig vorgetragen werden. Du maßt dir an, zu wissen, was sie denkt, ja?
      Avatar
      schrieb am 02.10.02 14:48:54
      Beitrag Nr. 139 ()
      #131 sep,interessant deine unterstellungen was mich betrifft.Ich habe keine schwierikeiten bei Bin Laden,Saddam
      oder Sharons mögliche himmelsfahrt klammheimliche freude zu empfinden.Ein bisschen abwegig finde ich schon von Dir,hier einen zusammenhang mit dem ermordeten jungen aus Frankfurt und dem WTC etc. zu ziehen.
      Avatar
      schrieb am 02.10.02 14:55:44
      Beitrag Nr. 140 ()
      Ich bin grundsätzlich gegen "Todesstrafe" und ich bin auch ganz entschieden dagegen, wie in einem anderen Thread vom gleichen Urheber indirekt gefordert, jetzt alle "Verbrecher" für immer und ewig hinter Schloss und Riegel zu belassen.
      Sicher gibt es rückfällige Straftäter und jeder einzelne Fall ist eigentlich untragbar aber auf jeden rückfälligen Straftäter kommen zig nie mehr rückfällig werdende.
      Daran sollte man auch denken!
      Avatar
      schrieb am 02.10.02 15:32:30
      Beitrag Nr. 141 ()
      @oktopodius

      da werden Sie geholfen:

      Der Zusammenhang zwischen dem Jungen in Frankfurt und dem WTC besteht

      in der Todesstrafe

      die hier durch den Mord an dem Jungen thematisiert und gefordert wird

      und

      die generelle Ablehnung der Verhängung der Todesstrafe in den USA

      und

      denjenigen, der die Verantwortlichen für das WTC eigenhändig hängen würde.

      Der Zusammenhang ergibt sich weiterhin dadurch, daß diejenigen, die eine Ablehnung der USA propagieren, häufig aus dem Lager kommen, die eine Todesstrafe beführworten.

      Die Ablehnung der USA durch diese Gruppe kann man auch daran festmachen, daß diese wiederum Herta Däubler Gmelin zur Seite stehen, weil diese die USA als rückständig bezeichnete deswegen, weil dort die Todesstrafe noch vollstreckt wird.

      Unterstützung für Herta,
      weil Herta gegen die USA hetzte.

      Da sind die Zusammenhänge.

      Todesstrafe für die Hintermänner des WTC. Giuliano würde gerne als Henker von Bin Laden fungieren.

      Schon ziehen diejenigen, die eigentlich ansonsten für die Todesstrafe eintreten, gegen Giuliano los.

      Die Hauptsache, es bedient die antiamerikanischen Ressentiments.

      @neemann, Argumente können nicht scheinheilig sein ?
      Das ganze Board hier trieft vor scheinheilgen Argumenten.

      HDG hat nirgendwo etwas über den Mord an diesem Jungen gesagt. Und nirgendwo habe ich so etwas behauptet.

      Ist dies schon Scheinheiligkeit Deines Argumentes, oder hast Du Dich dabei nur "vertan" ?

      In meinem Text liest Du:

      Die Scheinheiligkeit der Argumente der Däumler Gmelin zur Frage der Todesstrafe, zur Rückständigkeit der USA in dieser Frage. Die Scheinheiligkeit derer, die Däumler Gmelin in diesem Punkt zu verteidigen suchten.

      Die Scheinheiligkeit der HDG bestand darin, sich auf die Welle antiamerikanischer Ressentiments schwingen zu wollen, die von ihrer Regierung aus Wahltaktischen Gründen losgetreten wurden, und die uns noch gehörig um die Ohren geschlagen werden wird.

      Was Möllemann an der rechtsradikalen Kante versucht hat, die Instrumentalisierun von Antisemitischen Vorbehalten, das hat Schröder in ganz großem Maßstab mit der entzündung von Antiamerikanismus in Gang gesetzt.

      Es hat nur noch niemand in der BRD bemerkt, was sich da in Gang gesetzt hat. Aber gemacht, es wird bemerkt werden.

      Die Bemerkung hinsichtlich eines Rücktritts von Schröder durch Perle, den Berater von Rumsfield, zeigt ja schon, wie ungewöhnlich ernst man in den USA diese Pöbeleien der Schröder- Regierunmg nimmt.

      Hat es sonst jemals solche Erörterungen aus dem Hintergrund einer Regierung gegenüber einer anderen Regierung erlebt ?

      (Ja, hat man, ich beantworte dies kleinlaut gleich selber.
      Schröder, Fischer, gegen Haider. Das war ähnlich krass.
      Irgendwie scheint dieser Schröder ein doller Hecht zu sein. Das nur nebenbei).

      Die Scheinheiligkeit besteht weiterhin darin, daß HDG damit auf die vermeintliche Fortschrittlichkeit der BRD in dieser Frage hinweisen wollte, und dabei sicherlich nicht ohne Bedacht ein Beispiel wählte, das in ihre Ressort- Kompetenz fällt.

      Als ob wir es der HDG zu verdanken haben, daß die Todesstrafe in der BRD nicht zulässig ist.

      Mit falschen Argumenten (Wir, die Besseren, haben keine Todesstrafe), an den falschen Stellen(Gewerkschaftertreffen), falsche Zusammenhänge auf sich lenken ( Ich, Justizministerin des besseren Systems), für die falsche Sache (Antiamerikanismus) eintreten, und dann dafür von der falschen Seite (den Antiamerikanern) auf Beifall hoffen. Und tatsächlich auch nachträglich erhaltend.
      (Herta hat doch Recht gehabt... Lies es nach hier bei W0).

      @Neemann, nenne mir ein anderen Begriff, wenn Dir "Scheinheiligkeit" nicht zusagt.

      SEP
      Avatar
      schrieb am 02.10.02 15:42:09
      Beitrag Nr. 142 ()
      man sollte doch schon die Sache differenzierte betrachten.
      den Fall von Frankfurt mit Massenmördern unter einen Hut zu bringen, hinkt doch sehr.
      Avatar
      schrieb am 02.10.02 15:50:48
      Beitrag Nr. 143 ()
      @juvenile,

      hast Recht,

      mir viel nur auf, daß aus der Ecke, die für die Todesstrafe eintritt, auch die Stimmen gegen die USA, also der Antiamerikanismus kommen.

      Und da gibts dann einen Widerspruch.

      Ich bin auch berührt von diesem Mord, und ich kann nachvollziehen, daß sowas tiefer als nur an die Nieren geht.

      Und auch die Jennifer- Sache schlägt mir auf den Magen. Meine Tochter ist 16.

      SEP
      Avatar
      schrieb am 02.10.02 15:51:09
      Beitrag Nr. 144 ()
      SEP,
      vorweg:
      " sich auf die Welle antiamerikanischer Ressentiments schwingen zu wollen..."

      Es hört sich arg absichtsvoll an, was die gute HDG da getan haben soll - in irgendeinem Kaff vor 30 Gewerkschaftlern zu irgendwas reden und das dabei auch bringen - das zeugt erst einmal nicht von irgendeiner öminösen Welle, auf der sie reiten will, sonst hätte sie wohl ein Forum gewählt, von dem sie annehmen durfte, es würde echte Aufmerksamkeit erregen :D

      Daneben scheint es entsprechend eher ihre tatsächliche Ansicht zu sein.

      Wenn Du ihr also Scheinheiligkeit in der hier diskutierten Frage unterstellst, impliziert dies, dass sie in der Frage der Todesstrafe etwas anderer Ansicht ist, als sie kundtut. Wüsste gerne, womit das zu begründen wäre. Alles andere, was du da schreibst, nervt mich nur - dass überlass ich anderen zur Diskussion. Schröder hat eine eindeutige Stellung zum Irak-Konflikt eingenommen - das bläht sich jetzt zu einem popanz auf, der mich höchstens noch amüsiert, so wie dein geschreibsel auch. Und welch scheinheiliger Sturm der Entrüstung das Land daraufhin überschwemmt :laugh: - die USA stehen schliesslich auch mitten im Wahlkampf, und es scheint ziemlich eindeutig, dass dies auch eine Welle ist, auf der andere gerne mitreiten ;)
      Avatar
      schrieb am 02.10.02 15:52:46
      Beitrag Nr. 145 ()
      PSA. Sep,





      könntest Du nicht mal Ross und Reiter nennen - wer gehört denn alles zu den vielen hier im Board, die für die Todesstrafe eintreten und auf der Welle des Antiamerikanismus reiten? nenn mal ein paar user, denn mir ist das bislang absolut nicht aufgefallen
      Avatar
      schrieb am 02.10.02 18:14:53
      Beitrag Nr. 146 ()
      ...zu den "milden Urteilen" zurück und dem Link von puhvogel.

      Nun, das erste Urteil in Sachen Pitbull war natürlich wirklich ein Witz...wobei die gemeinnützige Arbeit andeutet, dass es sich um Jugendliche handelt, wo die Strafen ohnehin teilweise nicht nachvollziebar sind.
      Aber die 4-5 Jahre kann man doch durchaus für angemessen halten, die jetzt verhängt wurden.

      Ein Problem ist eher, wenn die Staatsanwaltschaften manchmal solche milden Urteile nicht angreifen, so dass sie rechtskräftig werden. Hier ja zum Glück nicht geschehen.
      Avatar
      schrieb am 02.10.02 19:08:13
      Beitrag Nr. 147 ()
      Also nochmals ich bin für die Todesstrafe in den Fällen wo der Beweis eindeutig ist. Ich glaube auch die meisten die
      hier schreiben sie seien dagegen haben nur solange diese Meinung solange Sie es nicht persönlich betrifft. Aus der Entfernung kann ich so etwas leicht sagen, aber wenn es im
      privaten Umfeld passiert sind die meisten garantiert für
      Rache. Ich wünsche allen das Sie NIE in so eine Situation
      kommen. Wie gesagt es ist nur meine Meinung.
      Avatar
      schrieb am 02.10.02 19:11:12
      Beitrag Nr. 148 ()
      @ all

      wer über die Todesstrafe diskutiert, sollte mal die Motive nennen, die aus seiner Sicht dafür oder dagegen sprechen. Aus meiner Sicht gibt es 4 Hauptmotive:

      - Rache (Auge um Auge)
      - Abschreckung
      - Kostenersparnis (Häftling kostet richtig Geld
      - Verhinderung einer Straftat durch die selbe Person

      1) ist mir zu billig
      2) greift erwiesenermaßen nicht (das belegen zig Studien)
      3) Kostengründe find ich den zweit triffstigsten Grund, aber das dürfte nicht ausreichen, um die Todesstrafe durchzusetzen bzw. dann könnten Delinquenten freigekauft werden (weil damit die Rechtsgrundlage für die Vollstreckung wegfällt)
      4) für mich am wichtigsten - der Staat muß mir versichern, dass einer überführter Mörder nie wieder eine solche Tat begeht - dann bin ich gegen Todesstrafe. Im Moment liegt es weniger an den Gesetzen, sondern mehr an der Juristikation bzw. der aus meiner Sicht zu schnellen Rehabilitation

      Fazit: Ich bin klar gegen Todesstrafe, da der Staat nicht aus bloßen Rachegelüsten töten darf und die anderen Argumente weitesgehend entkräftbar sind.

      Ciao

      Art
      Avatar
      schrieb am 02.10.02 19:31:03
      Beitrag Nr. 149 ()
      Wie will der Staats dir denn garantieren das ein verurteilter Mörder nicht mehr rauskommt?
      Es gibt genug die schon ausgebrochen sind ?
      Avatar
      schrieb am 02.10.02 19:37:28
      Beitrag Nr. 150 ()
      @ klastaats

      meinte mehr diejenigen zu früh rauskommen, ohne auszubrechen - das ärgert mich immer maßlos.

      Art
      Avatar
      schrieb am 02.10.02 20:02:08
      Beitrag Nr. 151 ()
      Und was machst du mit denen die ausgebrochen sind und dann wieder verhaftet wurden ? Die Gefahr eingehen das sie wieder rauskommen ?
      Avatar
      schrieb am 02.10.02 20:12:00
      Beitrag Nr. 152 ()
      @ klataats

      nichts - ich kann doch keinen Entflohenen dafür bestrafen, dass er flüchtet - das ist doch wider dem Drang der individuellen Freiheit. Ich würde den bestrafen, der für die Flucht verantwortlich ist...

      Art
      Avatar
      schrieb am 02.10.02 20:23:53
      Beitrag Nr. 153 ()
      @art bechstein,
      @all,

      in wahrheit gibt es ganz genau ein argument -allerdings ein entscheidendes- gegen die todesstrafe, und das ist die möglichkeit von justizirrtümern.
      und solche kommen früher oder später vor - auch wenn bei der verurteilung noch jeder irrtum ausgeschlossen scheint.

      deshalb bin ich entschieden gegen die todesstrafe.
      Avatar
      schrieb am 02.10.02 20:36:57
      Beitrag Nr. 154 ()
      @ big-mac

      richtig, das ist ein Argument gegen die Todesstrafe, aber vorhin ging es ja um die Entkräftung bzw. meine Einschätzung der Argumente, die für die Todesstrafe sprechen können und - ohne dass ich ein das jetzt werten will - ist das Argument der Wiederholungstat aus meiner Sicht das stärkste Argument, das für die Todesstrafe spricht, da hier der Staat abwägen muss, ob er seine Bürger beschützen kann, wenn er gleichzeitig verurteilte Mörder rehabilitiert - drastisch gesagt - tötet der Staat auch dadurch und der Freilassung würde immer ein genauso großer Irrtum vorausgehen, wie bei der Hinrchtung eines Unschuldigen.

      Allerdings kann der Staat hier etwas tun, um das Argument zu entkräften, indem er die Latte für die Rehabilitierung von Mördern derart hoch legt, dass mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit kein Mord mehr von dieser Person begangen wird, ein Kriterium, das für mich nicht bei einer Freilassung nach 7 - 12 jahren erfüllt wäre.
      Ciao

      Art
      Avatar
      schrieb am 02.10.02 20:51:52
      Beitrag Nr. 155 ()
      art bechstein,

      volle zustimmung.
      gegen echtes lebenslänglich oder sehr strenge kriterien bei einer vorzeitigen entlassung habe ich nichts. und das sollte zum schutz der gesellschaft genügen.
      daß u.U. eben auch einmal einer erfolgreich ausbricht wird sich nicht verhindern lassen - aber das passiert ja gottseidank nicht so oft.
      Avatar
      schrieb am 02.10.02 20:54:59
      Beitrag Nr. 156 ()
      p.s.: wobei mein ursprünglicher punkt natürlich war,
      daß die möglichkeit eines justizirrtums eigentlich die diskussion um die todesstrafe beenden sollte.
      Avatar
      schrieb am 02.10.02 21:04:50
      Beitrag Nr. 157 ()
      ..nun, das Risiko von Justizirrtümern besteht doch wohl auch, wenn die Leute für den Rest ihres Lebens weggesperrt werden. Und die Wahrscheinlichkeit, dass sie sich nachträglich als Irrtümer erweisen, ist nicht unbedingt groß....ob es für den Gefangenen schöner ist, bis zum 80. Lebensjahr in einer Zelle zu leben, obwohl er weiß, dass er unschuldig ist?

      Von dem Argument halte ich nicht so viel...
      Avatar
      schrieb am 02.10.02 22:46:20
      Beitrag Nr. 158 ()
      Verhindert die Todesstrafe derartige Verbrechen, nein

      Jeder Verbrecher verübt seine Straftat mit dem Hintergrund, nicht erwischt zu werden.

      Es gibt nur eines - wegsperren bis er diese Welt verläßt.
      Man sollte ihm die Gelegenheit bieten selbst über sein weiterleben zu entscheiden.
      Avatar
      schrieb am 02.10.02 22:54:42
      Beitrag Nr. 159 ()
      xylophon,

      eingesperrte kann man freilassen (ist oft genug vorgekommen!),
      hingerichtete aber niemals wiederbeleben !

      leo,

      natürlich hast du recht - der ausblick auch auf nur 10 jahre knast ist ja auch nicht wirklich attraktiv.
      abschrecken kann man wohl nur, wenn die täter damit rechnen müssen, auch erwischt zu werden.
      Avatar
      schrieb am 02.10.02 23:00:57
      Beitrag Nr. 160 ()
      ...klar kommt das gelegentlich vor. Aber wie oft denn in Deutschland? Dass das amerikanische Rechtssystem in der Frage von Schuld/Unschuld dem deutschen gleichwertig wäre, möchte ich auch eindeutig bestreiten, dafür gibt es in den USA einfach zuviele Möglichkeiten, die Laien zu beeindrucken, zuviel hängt von der Qualität der Verteidiger bzw. Staatsanwälte ab und so weiter...
      Wenn in Deutschland ein Mörder letztinstanzlich verurteilt wird, dann hat er nach meiner Kenntnis kaum eine Chance, da wieder rauszukommen, bevor die Haft zu Ende ist...

      Ich weiß genau einen Fall, wo jemand freikam, der (oder besser die) allerdings schuldig war und dann im 3. Verfahren auch wieder schuldig gesprochen wurde.
      Ansonsten ist mir keine einzige erfolgreiche Wiederaufnahme in einem Mordfall bekannt.
      Avatar
      schrieb am 02.10.02 23:37:45
      Beitrag Nr. 161 ()
      xylophon,

      die dame war (wenn ich es richtig im kopf habe) zuerst schuldig, dann unschuldig, dann wieder schuldig.
      und so jemanden willst du hinrichten ???

      mir sind aus den letzten jahren allein schon bei uns in österreich 2 fälle bekannt, in denen es zu sehr umstrittenen verurteilungen wegen mordes gekommen ist -
      und zwar durchaus mit großen chancen auf wiederaufnahme.
      Avatar
      schrieb am 02.10.02 23:40:35
      Beitrag Nr. 162 ()
      p.s.: daß ein verurteilter keine chance hat herauszukommen besagt ja a priori nichts über die richtigkeit der verurteilung oder die qualität des verfahrens.
      es kann auch am unwillen, potentielle fehler zu korrigieren, liegen.
      Avatar
      schrieb am 02.10.02 23:55:20
      Beitrag Nr. 163 ()
      Bin gegen die Todesstrafe, lebenslange Haft ist ausreichend.
      Wenn ihr für die Todesstrafe für Mörder seid, dann müßt ihr alle gleich behandeln.
      Demzufolge müßten sämtliche Regierungschef aller Länder der Welt zum Tode verurteilt werden, die einen Angriffskrieg führen lassen.
      Bush stünde da ganz oben auf der Liste, Schröder und Fischer wären auch betroffen.
      Wer für die Todesstrafe ist, müßte konsequenterweise auch Schröder und Fischer zum Tode verurteilen. Ihr müßtet jeden Soldaten zum Tode verurteilen, der im Krieg war.
      Es gibt einfach keinen Unterschied zu einem staatlich liszensierten Mord und einem Mord aus niedrigen Beweggründen. Für den Ermordeten macht das keinen Unterschied !
      Fragt die 10.000 ermordeten Zivilisten in Afghanistan, die hatten genauso ein Recht auf Leben wie der ermordete 11 jährige Junge.

      Euer Seuchenvogel
      Avatar
      schrieb am 03.10.02 01:04:24
      Beitrag Nr. 164 ()
      Deiner Logik zufolge müßten alle kriegführende Regierungen lebenslang eingesperrt werden - auch solche, die gegen Tyrannen kämpfen. Willst Du das? Ich denke, man muß nach den Motiven des Handelns unterscheiden. Wenn jemand selbst Täter ist und Menschen umbringen läßt, so ist es legitim, ihn und seine Gefolgsleute militärisch zu bekämpfen. Die Ermorderung eines unschuldigen Kindes ist dagegen nicht zu rechtfertigen.
      Avatar
      schrieb am 03.10.02 08:29:36
      Beitrag Nr. 165 ()
      seuchenvogel,

      notwehr bzw. nothilfe fällt wohl kaum unter "mord".
      Avatar
      schrieb am 03.10.02 09:09:18
      Beitrag Nr. 166 ()
      Ich glaube, daß die Todesstrafe eine wirkungsvolle Lösung ist, einen Schwerverbrecher auf Nimmerwiedersehen verschwinden zu lassen.
      Das einzige Argument, was zählt.
      Das Problem ist die einwandfreie Beweislage und hier sind der Willkür keine Grenzen gesetzt, wie wir aus der Geschichte wissen.
      Es kommt immer auf die Qualität der Richter an und gerade diejenigen, die für die Todesstrafe sind, sollten sich gut überlegen, was sie normalerweise , gerade in Deutschland, über unsere Richter ( nun ja, eben die einer bestimmten politischen Couleur) denken und sich dann fragen, ob sie die Todesstrafe immer noch befürworten.
      Das könnte natürlich auch irgendwann drehen- Also ist dies immer gefährlich!
      Nun, da ich für härtere Gangart bei Strafen bin, befürworte ich auch die Todesstrafe, aber immer nur bei klarer und für jeden transparenten Sachlage.
      Das beste Beispiel wäre hier das Gladbecker Geiseldrama.....
      für mich kein Problem, hier war die Lage glasklar!
      Und wetten, daß wir demnächst wieder etwas von Rösner und Degowski hören werden....
      Wann werden die entlassen?
      Wo wäre z.b. hier die Gegenargumentation?
      Avatar
      schrieb am 03.10.02 09:37:36
      Beitrag Nr. 167 ()
      Ich werde mal ein paar Tipps für die w:o Hobby-Henker in spe posten:

      Strang

      Dem Hinrichtungsopfer wird eine Schlinge um den Hals gelegt, und es stirbt infolge des Drucks, den der Strang beim Fall des Körpers bewirkt. Bewußtlosigkeit und Tod des Opfers treten durch Verletzung der Wirbelsäule ein, oder der Gefangene erleidet den Erstickungstod.

      1888 berichtete ein offizielles britisches Komitee, das beauftragt worden war, Möglichkeiten einer geziemenden Art der Hinrichtung zu prüfen, über Methoden, die einen schnellen und schmerzlosen Tod durch Ausrenkung der Wirbelsäule gewährleisten, ohne daß das Opfer enthauptet wird. Die heute in vielen Ländern angewandte moderne Form des Erhängens basiert auf den Empfehlungen dieses Ausschusses. Zuerst legt man einen Strick um den Hals des Verurteilten und zieht ihn zusammen, dann wird eine unter dem Opfer befindliche Falltür geöffnet. Die Fallhöhe hängt von der Länge des Strickes ab, die entsprechend der Größe und dem Gewicht des zum Tode Verurteilten berechnet wird und so bemessen sein muß, daß das Genick gebrochen, nicht aber der Kopf abgetrennt wird.

      Diese Art der Hinrichtung erfordert ein hohes Maß an Erfahrung und Kenntnissen seitens des Henkers, der in der Lage sein muß, die Länge des Strickes so zu berechnen, daß der Fall des Körpers zu einem schnellen Tod führt.

      Die Königliche Kommission über die Todesstrafe im Vereinigten Königreich überprüfte verschiedene Hinrichtungsmethoden auf ihre Menschlichkeit, Zuverlässigkeit und Schicklichkeit und kam dabei zu dem Ergebnis, daß die Hinrichtung durch den Strang -- die damals übliche Form der Hinrichtung im Vereinigten Königreich -- beibehalten werden sollte. Die Autopsie von 58 Hinrichtungsopfern habe gezeigt, daß die wirklichen Todesursachen Brüche des Halswirbels mit Zerreißungen oder Quetschungen der Wirbelsäule gewesen seien. Die Kommission kam zu dem Schluß daß derartige Brüche eine sofortige Bewußtlosigkeit zur Folge haben und eine spätere Wiedererlangung des Bewußtseins ausgeschlossen ist, da keine Atemmöglichkeit mehr besteht.

      Ob ein Hinrichtungsopfer das Bewußtsein durch eine Schädigung des Rückgrats direkt oder langsam durch Strangulierung verliert, hängt jedoch von der angewandten Methode ab. Das Leiden des Opfers kann sich durch eine Fehlberechnung des Henkers oder durch unvorhergesehene Zwischenfälle bei der Hinrichtung verlängern.

      Bevor man im 19. Jahrhundert den modernen Galgen entwickelte, starben die zum Tode durch den Strang Verurteilten einen langsamen und grausamen Tod durch Erdrosselung. Die alte, langsame Hinrichtungsmethode wird auch heute noch in einigen Ländern angewandt.

      Die Verurteilten werden dabei an einem um ihren Hals befestigten Strick hochgezogen, oder die Fallhöhe ist viel zu gering. amnesty international hat in den letzten zehn Jahren Berichte über derartige Hinrichtungen aus Iran und Libyen erhalten.

      Auch bei der Anwendung der neuen Methode starben die Opfer bisweilen erst, nachdem die Wärter sie an den Beinen nach unten gezogen hatten. Selbst wenn der Gefangene bereits bewußtlos ist, kann sein Körper noch krampfartig zucken und das Herz für einige Minuten weiterschlagen.

      Als ein zum Tode durch den Strang verurteilter thailändischer Bauarbeiter am 16. November 1981 in Kuwait kurz vor seiner Hinrichtung in die schaulustige Menge blickte, zeigte sein Gesicht für einen Moment seine ganze Fassungslosigkeit, Angst und Verzweiflung, berichtete die Zeitung Arab Times. Sein Todeskampf dauerte mehr als neun Minuten, da -- wie die ärztlichen Berichte später ergaben -- sein Gewicht nicht ausgereicht hatte, ihm beim Fall das Genick zu brechen. Er starb durch Ersticken. Seit 1985 sind in Kuwait keine öffentlichen Hinrichtungen mehr vollzogen worden.
      Avatar
      schrieb am 03.10.02 09:41:37
      Beitrag Nr. 168 ()
      Exekution

      Hinrichtungen durch Erschießen werden entweder durch einen Einzelschützen oder durch ein Exekutionskommando ausgeführt. Das Hinrichtungsopfer stirbt durch Verletzungen lebenswichtiger Organe wie beispielsweise des Herzens, durch Schädigung des zentralen Nervensystems oder durch Verbluten.

      Eine gezielte Kugel in den Kopf hätte die sofortige Bewußtlosigkeit zur Folge. Der Vorgang dauert jedoch länger, wenn die Hinrichtung durch ein Erschießungskommando vollzogen wird, da die Soldaten aus einer größeren Entfernung und daher mit geringerer Genauigkeit schießen und möglicherweise angewiesen sind, auf den Rumpf zu zielen, der leichter zu treffen ist als der Kopf.

      Die Königliche Kommission im Vereinigten Königreich hat dieses Problem bei der Überprüfung verschiedener, in Großbritannien möglicherweise anwendbarer Hinrichtungsmethoden erkannt und erklärt, die Exekution durch ein Erschießungskommando sei nicht annehmbar; zum einen mache sie eine Vielzahl von Vollstreckern notwendig, und zum anderen fehle ihr bereits das Mindesterfordernis einer wirksamen Methode -- nämlich die Gewißheit, daß der sofortige Tod verursacht wird.

      Während selbst bei normalen Hinrichtungen durch ein Erschießungskommando die Möglichkeit besteht, daß die zum Tode Verurteilten nach dem ersten Schuß noch bei Bewußtsein sind, dienten einige Hinrichtungen dem Zweck, die Qualen der Opfer noch zu verlängern.

      Im Juli 1986 hieß es in Berichten, daß auf Anordnung des Militärgouverneurs des nigerianischen Bundesstaates Niger wegen bewaffneten Raubüberfalls verurteilte Gefangene durch schrittweises Erschießen hingerichtet worden sind. Am Fußgelenk beginnend wurden auf die Opfer mit Unterbrechungen immer wieder Schüsse abgefeuert. Ein Sprecher des Bundesstaates wurde am 25. Juli 1986 in der Zeitung National Concord mit folgender Äußerung zitiert: Durch schrittweises Erschießen zahlt der bewaffnete Räuber nicht nur teuer für sein Verbrechen, sondern er leidet bis in den Tod. Berichten zufolge wurden zwei Menschen auf diese Weise hin gerichtet.
      Avatar
      schrieb am 03.10.02 09:43:31
      Beitrag Nr. 169 ()
      Gaskammer

      Bei dieser Methode wird das Opfer in einer luftdichten Kammer auf einen Stuhl geschnallt, und ein auf der Brust des Gefangenen befestigtes Stethoskop wird über ein Kabel in den angrenzenden Raum geleitet, so daß ein Arzt den Verlauf der Hinrichtung überwachen kann. Dann wird Zyanid-Gas in die Kammer geleitet, das den Gefangenen tötet, sobald er es einatmet. Der Tod tritt durch Ersticken ein, da das Zyanid die Bildung von Atemenzymen hemmt und dadurch die Sauerstoffversorgung der Körperzellen verhindert.

      Möglicherweise tritt eine sofortige Bewußtlosigkeit ein. Das Verfahren kann sich jedoch verzögern, wenn der Verurteilte versucht, sein Leben zu verlängern, indem er den Atem anhält oder langsamer atmet. Wie auch bei anderen Hinrichtungsmethoden können lebenswichtige Organe noch für kurze Zeit weiterfunktionieren, unabhängig davon, ob der Gefangene bereits bewußtlos ist oder nicht.

      Jimmy Lee Gray, der am 2. September 1983 in Mississippi in der Gaskammer starb, wurde beispielsweise noch acht Minuten lang von Krämpfen geschüttelt, er keuchte und schlug wiederholt mit dem Kopf gegen eine hinter ihm angebrachte Stange. Einige der Zeugen erklärten sogar, er habe noch gelebt, als Gefängnisbeamte sie aufforderten, den Zeugenraum zu verlassen.
      Avatar
      schrieb am 03.10.02 09:45:27
      Beitrag Nr. 170 ()
      Elektrischer Stuhl

      Die Hinrichtung auf dem elektrischen Stuhl wurde 1888 in den USA mit der Begründung eingeführt, sie sei humaner als das Erhängen.

      Die Methode ist folgende: Nachdem das Opfer auf einem eigens dafür gebauten Stuhl festgeschnallt ist, befestigen die Vollstrecker angefeuchtete Kupferelektroden an Kopf und Bein des Häftlings, und zwar an solchen Stellen, die vorher glattrasiert wurden, um einen wirkungsvollen Kontakt zwischen den Elektroden und der Haut sicherzustellen. Dann werden für kurze Zeit starke Stromstöße ausgelöst. Der Tod tritt durch Herzstillstand und Lähmung der Atemwege ein.

      Die Hinrichtung auf dem elektrischen Stuhl hinterläßt durch das Verbrennen der inneren Organe des Opfers sichtbare Spuren. Oft werfen die Stromstöße den Gefangenen nach vorn in die angelegten Haltegurte; er uriniert, entleert den Darm oder erbricht Blut. Augenzeugen berichten immer wieder, daß die Luft vom Geruch verbrannten Fleisches erfüllt ist.

      Obwohl bereits nach dem ersten Stromstoß Bewußtlosigkeit eintreten soll, ist dies nicht immer der Fall. Als 1946 im Bundesstaat Louisiana Willie Francis, ein 17jähriger Schwarzer, auf dem elektrischen Stuhl hingerichtet werden sollte, überlebte er den ersten Versuch. Ein Augenzeuge berichtete: Ich sah, wie der Beamte an dem Schalter drehte und wie die Lippen (des Gefangenen) anschwollen, sein Körper sich spannte und streckte. Ich hörte, wie der verantwortliche (Beamte) den Mann draußen anschrie, er solle mehr Saft (Strom) geben, nachdem er gesehen hatte, daß Willie Francis noch nicht tot war. Der von draußen schrie zurück, mehr sei nicht möglich. Dann keuchte Willie Francis: Hört auf. Laßt mich Luft holen.

      Später berichtete Willie Francis: Ich fühlte ein Brennen in meinem Kopf und meinem linken Bein und schlug gegen die Gurte. Ich sah kleine blaue, rosa und grüne Punkte. Ein neuer Hinrichtungsbefehl wurde ausgestellt und Willie Francis ein Jahr später exekutiert, nachdem der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten entschieden hatte, daß eine zweite Hinrichtung nicht gegen die Verfassung verstoße.
      Avatar
      schrieb am 03.10.02 09:49:58
      Beitrag Nr. 171 ()
      Enthaupten

      Bei dieser in Katar und Saudi-Arabien praktizierten und in den Gesetzbüchern der Arabischen Republik Jemen und der Vereinigten Arabischen Emirate enthaltenen Hinrichtungsmethode wird der Kopf mit einem Schwert vom Körper abgetrennt.

      Zwar ist vorgesehen, daß die scharfe Klinge die Wirbelsäule umgehend durchtrennt und das Opfer dadurch bewußtlos wird, in der Praxis können dazu jedoch mehrere Hiebe notwendig sein, da das Schwert eine verhältnismäßig leichte Waffe ist und die Dauer der Hinrichtung von der Kraft und Genauigkeit des Henkers abhängt.
      Avatar
      schrieb am 03.10.02 09:51:39
      Beitrag Nr. 172 ()
      Da lacht das Herz des Hobby-Henkers, oder?? :) :)
      Avatar
      schrieb am 03.10.02 09:53:43
      Beitrag Nr. 173 ()
      Schon in der Bibel beliebt:

      Steinigung

      Beim Vollzug der Todesstrafe durch Steinigung wird das Opfer normalerweise vorher bis zum Hals in die Erde eingegraben oder auf andere Weise festgehalten. Der Tod tritt durch Ersticken oder durch Verletzungen am Kopf oder an anderen Körperteilen ein. Da es durchaus sein mag, daß ein Mensch mehrere Steinwürfe übersteht, ohne das Bewußtsein zu verlieren, kann eine Steinigung ein langsames Sterben bewirken.

      In Iran, einem von sieben Ländern, in denen die Steinigung als Hinrichtungsmethode gesetzlich vorgesehen ist, heißt es in Artikel 119 des Islamischen Strafgesetzbuches: Die Steine, die bei der Steinigung verwandt werden, dürfen nicht so groß sein, daß die Person, wenn sie von einem oder zwei Steinen getroffen wird, stirbt; sie dürfen nicht so klein sein, daß man sie nicht mehr als Steine bezeichnen kann;

      In einem Bericht, der von dem Augenzeugen einer Steinigung stammen soll, heißt es: Der Lastwagen lud eine große Menge Steine und Kiesel am Rande des unbebauten Feldes ab. Dann wurden zwei weißgekleidete Frauen mit Säcken über den Köpfen an den Ort geführt... (sie) wurden von einem Hagel von Steinen getroffen, und bald sahen sie aus wie zwei rote Säcke... Die verwundeten Frauen ßelen zu Boden, und Angehörige der Revolutionsgarden zerschmetterten ihre Köpfe mit einer Schaufel, um sicherzustellen, daß sie tot waren.
      Avatar
      schrieb am 03.10.02 09:57:38
      Beitrag Nr. 174 ()
      Hobby-Tipps aus guten alten Zeiten:

      Lebendig begraben

      Das lebend Begraben werden wurde schon im alten Rom zur Bestrafung praktiziert. Die Verurteilten mussten in eine eigens zu diesem Zwecke gebaute unterirdische Kammer steigen. Diese wurde dann verschlossen und die Tür mit Erde zugeschüttet.
      Im Mittelalter war das lebendig Begraben vor allem den Frauen vorbehalten, und zwar für die Straftaten Ehebruch und Kindesmord. Der Verurteilte musste sich in eine Mauernische setzen, welche dann mit Ziegeln zugemauert wurde. Der Verurteilte verdurstete bzw. verhungerte. Eine "Erleichterung" war es, wenn man einen kleinen Spalt frei ließ, wodurch man Essen und Wasser reichen konnte. Aber auch hier wurde der Tod nur weitere Tage herausgezögert.
      Doch es gab auch andere Arten des Begrabens. So wurde der Delinquent gefesselt in einer Grube gestellt und mit Erde zugeschüttet bis nur noch der Kopf herausragte. Eine Verschärfung der Exekution bestand darin, dem Verurteilten einen Schlauch in den Mund zu stecken, bevor auch sein Haupt mit Erde bedeckt wurde.
      Avatar
      schrieb am 03.10.02 10:00:27
      Beitrag Nr. 175 ()
      Der Feuertod

      Das Verbrennen ist eine der ältesten Todesstrafen. Ihr Sinn lag darin, einen Körper so zu zerstören, dass nichts mehr von ihm übrig blieb. Denn man war der Ansicht, nur das Feuer sei imstande, Geister und Dämonen zu zerstören.
      Der Verurteilte wurde dann auf den Richtplatz gebracht und das Urteil verlesen. Dann wurde er mit Eisenketten an den Pfahl gebunden. Bei manchen Hinrichtungen wurde das Holz um den Verurteilten herum aufgetürmt, so dass er den Blicken der Zuschauer entzogen war.
      Bei vielen Hinrichtungen bekam der Verurteilte auch den sogenannten Gnadenerweis. Dieser bestand darin, dass der Henker unbemerkt sein Opfer mit einer Schnur erdrosselte. Dies musste aber geheimgehalten werden, da sonst das Publikum rebellierte, weil es sich um das Schauspiel einen Menschen bei lebendigem Leib brennen zu sehen, betrogen fühlte.
      Ein anderer Gnadenerweis bestand darin, dem Verurteilten einen Beutel mit Schwarzpulver um den Hals zu hängen. Wenn dieser sich dann explodierte, wurde dem Verurteilten ein schnelles Ende gesetzt.
      Als Verschärfung wurde der Verurteilte vor der Exekution mit glühenden Zangen gezwickt, oder man schlug ihm vor der Hinrichtung die Arme ab. Das Feuer brannte solange, bis vom Verurteilten nur noch Knochen und Asche zurückblieben. Diese wurden dann von den Henkersknechten mit Hämmern und Knüppeln zerschlagen und über das Land verteilt bzw. in einen Fluss geschüttet.

      Avatar
      schrieb am 03.10.02 10:02:38
      Beitrag Nr. 176 ()
      Vierteilen

      Das Vierteilen wurde bis zum Anfang des 19. Jahrhunderts angewandt. Es wurde in Europa, Afrika, Asien und in Japan vollzogen. Meist wurde der Delinquent vor dem Vierteilen gefoltert und dann auf den Richtplatz geführt. Dort wurde er zwischen zwei Pferde gespannt, und durch diese wurden ihm die Gliedmaßen ausgerissen. Da jedoch die menschlichen Sehnen und Muskeln sehr stark sind, wurden dem Opfer vor der Hinrichtung die Muskeln und Gliedmaßen mit einem scharfen Messer durchgeschnitten.
      Oft wurde wegen mangelndem Platz die Hinrichtung in folgender Weise vereinfacht: Das "Opfer" wurde auf ein Schafott geführt und dann auf einer Erhöhung festgebunden. Nun wurden seine Gliedmaßen an jeder Ecke gefesselt. Das Urteil wurde durch den Scharfrichter mit einem Beil vollstreckt, mit dem er ihm seine Glieder abhackte. In England wurde diese Hinrichtungsart noch verfeinert: Dort wurde dem Delinquenten vor der eigentlichen Vierteilung der Brustkorb aufgeschnitten und seine Organe herausgerissen, wobei es die "Kunst" des Henkers war nur so viel zu entfernen, dass sein Opfer noch so lange wie möglich am Leben gehalten wird und so seine eigene Hinrichtung verfolgen kann.

      Hier noch ein Bericht, den man lieber nicht lesen sollte, wenn man ein schwaches Gemüt hat: "...man solle ihn auf das Schafott bringen. An Brust, Armen, Schenkel und Waden mit glühenden Zangen gerissen werden, seine rechte Hand, das Messer, mit dem er den besagten Mord begangen hat, haltend, soll an Schwefelfeuer verbrannt werden, und in die Stelle, an denen er mit Zangen gerissen, soll geschmolzenes Blei, siedendes Öl und brennendes Pechharz, Wachs und geschmolzener Schwefel zusammengegossen und darauf sein Körper von vier Pferden auseinandergerissen werden,..."
      Dann wurde Francois Damiens auf dem Andreaskreuz befestigt, und an jedem seiner Glieder wurden Schlaufen für die Pferde geschnürt. Während dieser Vorbereitung schloss er seine Augen, und es kam kein Laut aus dem Munde des Delinquenten. Der Pfarrer von Saint-Paul, der die ganze Zeit bei ihm war, redete ihm zu, dass er ihn nicht verlassen werde. Darauf hin gab Francois Damiens ein Zeichen, aber er öffnete seine Augen nicht. Man hatte das Gefühl, er wolle mit seinen Augen nicht die Menschen sehen, die ihn so entsetzlich quälten. Doch immer wieder schrie er: "Jesus Maria, komm zu mir. Jesus Maria, komm zu mir." ....... Charles Henri Sanson stand auf dem Schafott, und auf sein Signal hin wurden die Pferde angetrieben, dem Leben von Francois Damiens ein Ende zu setzen. Die Pferde zogen und zogen, eines der Pferde stürzte auf den Boden nieder. Aber die Muskeln und Sehnen hielten diesem furchtbaren Ziehen stand. Man bemerkte nur, dass die Arme und Beine immer länger wurden. Aber Francois Damiens lebte noch, man hörte seinen Atemzug, er röchelte um Luft. Dem Oberhenker Charles Henri Sanson stand der Schrecken im Gesicht, der Pfarrer wurde ohnmächtig. Die Herren des Gerichtes standen kreidebleich da, und die Volksmenge kochte. Boyer, der Wundarzt, rannte zum Rathaus und verkündete den dortigen Richtern, dass das Urteil nicht vollstreckt werden könne, da es den Pferden nicht gelänge, Francois Damiens zu zerreißen. Man müsse den Pferden zu Hilfe kommen und die Sehnenstränge der Glieder zerschneiden. Die Richter gaben die Genehmigung dazu. Zurück auf dem Richtplatz war aber kein Messer aufzufinden, und so hackte Andre Legris in die Gelenke von Francois Damiens. Im gleichen Moment wurden die Pferde wieder angetrieben, ein Fuß riss aus dem Rumpf, dann der andere, dann ein Arm. Jetzt, als die Pferde am letzten Glied von Francois Damiens zogen, öffnete er die Augen und starb. Als die Knechte den Rumpf vom Andreaskreuz losbanden, um ihn zu verbrennen, bemerkten sie, dass die Haare von Francois Damiens, die als er den Richtplatz betrat noch braun waren, jetzt weiß wie Schnee waren.. "...man solle ihn auf das Schafott bringen. An Brust, Armen, Schenkel und Waden mit glühenden Zangen gerissen werden, seine rechte Hand, das Messer, mit dem er den besagten Mord begangen hat, haltend, soll an Schwefelfeuer verbrannt werden, und in die Stelle, an denen er mit Zangen gerissen, soll geschmolzenes Blei, siedendes Öl und brennendes Pechharz, Wachs und geschmolzener Schwefel zusammengegossen und darauf sein Körper von vier Pferden auseinandergerissen werden,..."
      Avatar
      schrieb am 03.10.02 10:04:47
      Beitrag Nr. 177 ()
      Schon was Passendes gefunden??? :)
      Avatar
      schrieb am 03.10.02 10:09:41
      Beitrag Nr. 178 ()
      Falls nein:
      Gleichgesinnte haben sich ja noch mehr einfallen lassen :):

      Das Rädern
      die Strafe für Mord, Straßenraub, Gatten- und Elternmord

      Das Rädern wurde noch bis zum Anfang des 19. Jahrhundert in Deutschland, Österreich, Schweiz sowie Frankreich vollzogen. Diese Strafe stand auf Verbrechen wie Mord, Straßenraub, Gatten- und Elternmord. Das Rädern war im großen und ganzen den Männern vorbehalten. Meistens wurden die Opfer vorher noch einer Folter unterzogen, ehe sie auf den Richtplatz geführt wurden. Dort wurde der Delinquent meistens auf ein Schafott geführt und entkleidet. Nun wurde er auf den Boden geworfen und festgebunden. Dann stellte sich der Scharfrichter mit einem neuen Wagenrad über sein Opfer und ließ es mit voller Kraft auf die Unterschenkel fallen, wodurch diese brachen. Er setzte diese Prozedur weiter fort mit den Knien und den Oberschenkeln. Nach dieser Marter führte der Henker die gleiche Prozedur mit den Unter- und Oberarmen des Delinquenten durch. Danach setzte der Henker sein Treiben mit Schlägen gegen den Brustkorb des Opfers fort, was oft den Tod des Delinquenten zur Folge hatte. Diese verschärfte Form des Rädern, wobei der Scharfrichter von den Beinen anfängt, bedeutete für das Opfer unvorstellbare Qualen.



      Beim Rädern brach man dem Verurteilten die Glieder und flocht den zerschmetterten Körper zwischen die Speichen des Rades.
      Avatar
      schrieb am 03.10.02 10:13:54
      Beitrag Nr. 179 ()
      Das Retentum:

      In Frankreich wurde das Schlagen auf die Gliedmassen nicht mit dem Rad, sondern mit einer langen Eisenstange vollzogen. Dazu gab es einen geheimen Artikel, der die Schläge bestimmte, die auf den Verurteilten abgegeben wurden, das sogenannte Retentum. Das Retentum bestimmt genau die Schläge mit der Barre (einer Eisenstange), die auf den Delinquenten gegeben werden. Wenn die Anzahl der Schläge erreicht ist, befahl das Retentum dem Scharfrichter den Verurteilten heimlich zu erwürgen.
      So sollte ihm das Leiden erspart bleiben, das ihn erwartet, wenn er auf das Rad geflochten wird.
      Die "Kunst" des Henkers bestand darin, die Knochen zu brechen, ohne die Haut zu beschädigen. Nach dem ersten Teil der Strafe, wo über die Hälfte der Opfer noch lebten, folgte der zweite Teil. Der geschundene Körper wurde auf ein Wagenrad gelegt, wo man seine zerbrochenen Glieder durch die Sprossen des Rades geflochten hat.
      Wenn der Tod endlich über den Verurteilten kam, wurde der Leichnam sich selbst überlassen und durfte nicht abgenommen werden. Die Vögel und Tiere gaben ein übriges. In manchen Gegenden war es ein ungeschriebenes Gesetz, "wenn der Verurteilte nach drei Tagen immer noch lebe, ihn vom Rad wieder abzunehmen".



      Das Ereignis für die ganze Spießerfamilie!! :)
      Avatar
      schrieb am 03.10.02 10:16:29
      Beitrag Nr. 180 ()
      Sondertipp, falls jemand Zicken macht ;) :

      Zu Tode gepresst
      Strafe für den Angeklagten wegen Verweigerns einer Aussage vor Gericht

      Das zu Tode pressen wurde etwa im 14. Jahrhundert in England eingeführt und erst im 17. Jahrhundert wieder abgeschafft. Wenn ein Verbrecher in England keine Aussage machte und einfach schwieg, konnte er nicht verurteilt werden. Erst im 19. Jahrhundert wurde ein Gesetz erlassen, dass das Schweigen als "nicht schuldig" auslegte. Bis zu diesem Tage konnte aber kein Angeklagter verurteilt werden, der keine Aussage vor Gericht machte. Im Falle einer Aussage wie "nicht schuldig" oder "schuldig" wurde bei einem Schuldspruch sein ganzer Besitz konfisziert und seine Familie stand alleine da. Daher war es ein großer Anreiz zu schweigen. So wurde die "Peine forte et dure" ins Leben gerufen, damit wollte man das Geständnis erzwingen. Der Gefangene wurde auf dem Boden festgebunden und man stellte Gewichte auf seinen Körper. Die Gewichte wurden mehr erhöht und dem Angeklagten blieb nur noch die Wahl zwischen Schuld-Eingeständnis und Tod.

      1586 wurde Margaret Clitherow, die Stieftochter des Bürgermeisters von Tollbooth, zum Tode verurteilt. Ihr Verbrechen bestand darin, dass sie ihrem katholischen Glauben nicht abschwor. Als sie das Urteil vernahm, dankte sie Gott dafür. Die Exekution sollte mit pressen bis zum Tod vollzogen werden. Am Morgen des 25. März 1586 wurde sie auf den Richtplatz gebracht. Dort wurde sie auf den Boden gelegt und ihre Hände an hölzerne Pfosten gebunden. Dann schob man ihr einen ballgroßen Stein unter den Rücken. Um 9 Uhr in der Früh wurde die Hinrichtung vollzogen, in dem man ihr 400 Kilo Steine auf ihren zierlichen Körper stellte. Diese brachen ihr die Rippen. Nach 15 Minuten setzte der Tod dem grausamen Spiel ein Ende.
      1920 wurde sie als Märtyrerin selig und 1970 von Papst Paul VI heilig gesprochen.
      Avatar
      schrieb am 03.10.02 11:05:53
      Beitrag Nr. 181 ()
      Mein Geheimtipp (wenn schon barbarisch, dann richtig!! ;) ) :

      Bei lebendigem Leib gekocht

      Das Kochen bei lebendigem Leib reicht bis in die Urzeit der Menschheit zurück. Im alten Rom zur Zeit der Christenverfolgung wurden große Eisenpfannen mit Wasser gefüllt über das Feuer gestellt, in denen die Christen einen langsamen Tod fanden. Doch selbst im späten Mittelalter im Jahre 1531 erließ König Heinrich VIII von England ein Gesetz, das für verurteilte Giftmischer diesen Tod vorsieht. 1532 verübte Richard Roose ein Giftattentat auf den Bischof von Rochester. Der Bischof entging diesem Anschlag, doch zwei seiner Bediensteten hatten nicht so viel Glück. Am 15. April 1532 wurde Richard Roose gefesselt und mit Steinen beschwert in einem Topf bei lebendigem Leib gekocht. Nach der Hinrichtung wurde er dann im Kessel, der zugleich sein Sarg war, beerdigt.
      Avatar
      schrieb am 03.10.02 11:15:47
      Beitrag Nr. 182 ()
      Die Garotte, das Würgeisen,

      wirkt ähnlich wie der Galgen. Der Delinquent sitzt an einem Pfahl, eine Eisenklammer um den Hals. Mit einer Schraube zieht der User hinter ihm diese Klammer so an, dass sie das Opfer erdrosselt.

      User B. aus W. schreitet beherzt zur Tat (und geht hernach wahrscheinlich als braver Bürger in die Kirche):

      Avatar
      schrieb am 03.10.02 11:20:25
      Beitrag Nr. 183 ()
      Im Mittelalter wurden auch Hinrichtungsarten wie Zerstückeln, Ausweiden und Ausdärmen praktiziert. Sie gehören zu den blutigsten Metzeleien, die sich menschlicher "Erfindungsgeist" ausdenken konnte.

      Auszug aus der "Carolina", der "Peinlichen Gerichtsordnung" Karls V. von 1532:
      "Es wird dem Delinquenten von des Scharfrichters Knechten erstlich mit einem grossen, dazu bereiten Messer ...
      die Brust gleich herunter von vorn aufgeschnitten, die Rippen herumgebrochen und herumgelegt,
      sodann das Eingeweide samt dem Herzen, Lunge und Leber, auch alles, was im Leibe ist, herausgenommen und in die Erde verscharret, anbei wohl dem armen Sünder vorhero aufs Maul geschmissen.
      Nach diesem wird derselbe auf einen Tisch, Bank oder Klotz gelegt, und ihm mit einem besonderen Beil erstlich der Kopf abgehauen, nach diesem aber der Leib durch sothanes Beil in vier Teile zerhauen, welche sämtlich, neben dem Kopfe ... an den Strassen aufgenagelt werden."
      Avatar
      schrieb am 03.10.02 11:28:14
      Beitrag Nr. 184 ()
      Mit den Frauen meinten es die Herren der Schöpfung schon immer gut ;) :

      Als Frauenstrafe hatte man sich das Ertränken ausgedacht. Die Delinquentin wurde entkleidet :eek: (ein Schelm, wer an die Befriedigung der Geilheit des Pöbels denkt! ;) ) und gefesselt ins Wasser gestossen, die Henkersknechte drückten sie mit Stangen unter Wasser.
      Avatar
      schrieb am 03.10.02 11:43:39
      Beitrag Nr. 185 ()
      Damit die Delinquenten auch ja die Wahrheit sagen (man möchte ja keinen Justizirrtum ;) ), nehmen sie vor dem Schnellgericht auf einem speziellen `Befragungsstuhl` Platz.

      Avatar
      schrieb am 03.10.02 11:47:46
      Beitrag Nr. 186 ()
      Ketzer wie mich hängte man kurzerhand in einem Käfig auf.
      Zur Freude und Abschreckung für den Pöbel.

      Avatar
      schrieb am 03.10.02 11:51:43
      Beitrag Nr. 187 ()
      Für verleumderische Anschuldigungen (auch im Board ;) ) könnte man den Fasspranger wieder einführen:

      Avatar
      schrieb am 03.10.02 12:12:08
      Beitrag Nr. 188 ()
      Auch Kombinationen sind denkbar.

      "Nicht selten wurde bei der
      Enthauptung daneben ge-
      schlagen, sodass bis zu 10
      Hiebe notwendig waren um
      die "Hexe" zu enthaupten.
      Eine Enthauptung vor der
      Verbrennung auf dem
      Scheiterhaufen galt als
      milde Strafe.


      Wer der Kirche genug Geld
      spendete, blieb verschont. "



      Avatar
      schrieb am 03.10.02 12:19:32
      Beitrag Nr. 189 ()
      Mein Fazit:

      Selbst angesichts eines barbarischen Verbrechens bin ich nicht bereit, mich auf die gleiche Ebene zu begeben und meinerseits ein solches zu fordern (was ich auch bereit sein müsste, auszuführen).

      Punktum!!
      Avatar
      schrieb am 03.10.02 12:24:30
      Beitrag Nr. 190 ()
      Nachtrag:

      Bei der Suche nach der optimalen Hinrichtungsmethode stiess man 1890 in Amerika auf den elektrischen Stuhl.
      Die "Illustrierte Zeitung" berichtete ausführlich über die erste Hinrichtung mit einem elektrischen Stuhl im Auburn-Gefängnis von New York:
      "Der Schilderung von Augenzeugen zufolge bot die Hinrichtung selbst ein wahrhaft grässliches Schauspiel dar. Nach dem ersten elektrischen Schlage versteifte sich der Körper, und die anwesenden Ärzte erklärten, dass der Tod eingetreten sei, ... als sich Lebenszeichen bemerkbar machten.
      Der elektrische Strom wurde daher von neuem geschlossen ... Erst nach der dritten. vier Minuten langen Anwendung des Stromes erfolgte der Tod ...
      In der amerikanischen Presse haben diese Ergebnisse der neuen elektrischen Hinrichtungsmethode einen solchen Sturm der Entrüstung hervorgerufen, dass die Wiederabschaffung derselben wohl außer Zweifel steht."

      Die "Illustrierte Zeitung" sollte sich jedoch gründlich irren: Noch heute steht in den Gefängnissen einiger US-Bundesstaaten der elektrische Stuhl, und noch immer ereignen sich bei der Hinrichtung durch Strom grauenvolle Horrorszenarien. :mad:
      Avatar
      schrieb am 03.10.02 12:41:57
      Beitrag Nr. 191 ()
      ..so, nach 20 Postings über Hinrichtungsmethoden, die uns wohl verdeutlichen sollen, dass ersäuft, aufgehängt oder vergiftet zu werden nicht besonders angenehm ist, was die meisten aber wohl schon wußten, antworte ich mal auf big mäc.

      Und so jemanden willst Du hinrichten? Nein, ich habe ohnehin geschrieben, dass ich gar nicht sicher weiß, ob ich für oder gegen die Todesstrafe bin.
      Ich habe mich lediglich gegen das Argument "Justizirrtümer" gewandt, weil es m.E. in Deutschland - und darüber reden wir hier - keine große Relevanz hat.

      Besagter Fall Weimar ist meines Wissens das einzige Beispiel, wo eine Verurteilung wegen eines Tötungsdeliktes durch Wiederaufnahme zunächst beseitigt wurde. Wobei es in der Presse hieß, dass der Freispruch im 2.Prozess gegen den Willen der Berufsrichter aufgrund der Entscheidung von 2 Laienrichtern und gegen alle Vernunft nach dem Argument "Eine Mutter kann so etwas nicht und dieser netten Frau trauen wir das nicht zu" erfolgte.
      Weshalb die Berufsrichter, die das Urteil schreiben mußten, auch nicht in der Lage waren, den Freispruch so zu begründen, dass er nicht aufgehoben wurde.
      Weshalb es dann aufgehoben wurde und im nächsten Prozess das Urteil dann auch wieder "schuldig" hieß.
      Avatar
      schrieb am 03.10.02 12:56:38
      Beitrag Nr. 192 ()
      @xylophon
      Die Art und Weise, in der du über das geschilderte Grauen hinweg gehst, lässt sehr tief blicken!! :(
      Avatar
      schrieb am 03.10.02 13:01:26
      Beitrag Nr. 193 ()
      ....das "geschilderte Grauen" ist in genau der gleichen Weise ein Argument wie es ein Argument für die Todesstrafe wäre, hier das Grauen zu schildern, wie das eine oder andere Opfer zu Tode kam...nämlich gar nicht.

      ..es würde sich bestimmt jemand finden, der detailierte Schilderungen des Leidens der Opfer von Dutroux hier reinkopiert, der das Leid der Eltern schildert, denen ihr Kind genommen wurde und so weiter...wollen wird das dann als die nächsten 20 Postings hier lesen?
      Avatar
      schrieb am 03.10.02 13:25:03
      Beitrag Nr. 194 ()
      xylophon,

      ich kann dein vertrauen in die justiz nur bewundern.
      sind richter neben dem papst die einzig unfehlbaren ?

      gar nicht zu reden von der gar nicht so lange vergangenen jüngeren deutschen geschichte ....

      adhick,

      das ganze ist ja gottseidank weitgehend geschichte.
      Avatar
      schrieb am 03.10.02 13:34:32
      Beitrag Nr. 195 ()
      ..mein Vertrauen in die Justiz ist gar nicht so groß. Allerdings ist mein Vertrauen in die dt. Straf-Justiz sehr groß in der Frage, ob Unschuldige verurteilt werden....

      Dass ev. einige Strafen zu milde oder zu hart ausfallen, dass sie zum Teil sehr langsam arbeitet oder ob eventuell zuviele Schuldige freigesprochen werden oder zuviele Verurteilte zu früh freigelassen, das sind alles Fragen, wo man Zweifel an der "Unfehlbarkeit" haben kann. Ich bin auch sicher, dass viele Amtsrichter (also Einzelrichter) mit der Zeit ein sehr großes Maß an Selbstherrlichkeit entwicklen und damit für Fehlentscheidungen anfälliger werden können. Die entscheiden aber keine Mordprozesse. Und ihre Urteile können ggf. in der nächsten Instanz revidiert werden.


      Wenn man weiß, wie sorgfältig in Deutschland eine Verurteilung begründet werden muss, damit sie beim BGH nicht aufgehoben wird, dann kann man mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, dass das Risiko zu vernachlässigen ist, zu Unrecht wegen Mordes verurteilt zu werden....
      Avatar
      schrieb am 03.10.02 13:49:18
      Beitrag Nr. 196 ()
      ..und nur zur Bestätigung der Fehlbarkeit: ich bin sogar sicher, dass es bei Amtsgerichten eine Fehlurteilsquote von mindestens 1 % gibt, wo Unschuldige verurteilt werden und das Urteil dennoch annehmen...(wenn man Fehlurteil das nennt, wo man die Wahrheit nicht herausfindet, aus Mangel an Beweisen freispricht, dann sind es dort aber eher 20 % als 10 %. Man kann diese Urteile aber eigentlich nicht als Fehlurteile bezeichnen).

      Diese geschätzte Quote der Verurteilung Unschuldiger kommt vor allem durch Strafbefehle zustande, wo also den Angeklagten eine schriftliche Strafe zugeschickt wird (wie ein Bußgeldbescheid sozusagen), gegen den sie Einspruch einlegen können, worüber es dann eine Verhandlung gibt (zu der die Angeklagten dann aber auch erscheinen müssen).
      Es gibt aber eine gewisse Schicht in der Gesellschaft, die offenbar ihre Briefe überhaupt nicht erst aufmacht - gegen die also alles rechtskräftig wird, ob schuldig oder unschuldig. Und wenn sie doch Einspruch einlegen, dann haben sie am Tag der Gerichtsverhandlung keine Lust, früh aufzustehen und damit wird die Sache dann doch rechtskräftig.
      In den meisten Fällen zu Recht. Aber sicher nicht in allen.
      Avatar
      schrieb am 03.10.02 17:41:57
      Beitrag Nr. 197 ()
      Ich sagte weiter oben schon, dass ich prinzipiell gegen die Todesstrafe bin. Für mich ist es hierbei auch nicht entscheidend, ob das Risiko, wegen Mordes unschuldig verurteilt zu werden, 10% oder 1% beträgt. Jedes unschuldige Leben, das nicht durch eine Todesstrafe vernichtet wird, ist es wert, ebendiese nicht einzuführen. Ansonsten wäre der Staat nicht besser als die Mörder, die er richtet.

      Darüber hinaus ist die Abschreckung der Todesstrafe - auch das wurde schon ausgeführt - eher zweifelhaft.

      Am härtesten für die Todesstrafe wiegt meineserachtens das Argument, daß ein verurteilter Mörder wieder das Licht der Freiheit erblicken kann. Hier ist sicherlich in unserer Rechtsprechung anzusetzen, da es hier hanebüchene Fälle von Freilassungen gibt, die sofort wieder zu einem Mord geführt haben. In der Umkehrung meiner Aussage im ersten Absatz ist hieran natürlich der Staat auch mit Schuld.

      Zu überprüfen sind die Verfahren der Resozialisierung, die immer wieder allzu häufig in Katastrophen enden, nicht aber, ob wir uns anmaßen, das gleiche mit Menschen zu machen, die einen anderen umgebracht haben: Nämlich ebenfalls umzubringen. Und hier stellt sich die Frage: Wer soll das Knöpfchen drücken (heute ist ja alles so schön anonym), um einen anderen Menschen vom Leben zum Tode zu befördern? Ich werde es nicht tun.

      Am zynischsten ist das Argument der Kosten durch einen Strafvollzugs- oder Therapieaufenthalt. Unsere Gesellschaft wird dann also entscheiden, wer es noch wert ist zu leben und wer zu teuer ist... Nun ja...

      Und damit ich nicht mißverstanden werde: Ich finde es genauso erschütternd wie viele Anhänger der Todesstrafe, wenn sich Mörder wieder mal mit einer schweren Kindheit herausreden oder "beweisen", dass die Gesellschaft sie direkt in die Tat drängte oder oder oder... Diesen Ausreden gilt es entgegenzutreten und dann gilt es: Steinekloppen oder ähnlich Schweres zu tun zum Nutzen der Gesellschaft, nachdem der Verbrecher sich an ihr vergangen hat. Sühnen soll er, der Mörder, dauerhaft in seinem Schweiße, und die Buße wird nie ausreichen.
      Avatar
      schrieb am 03.10.02 19:17:27
      Beitrag Nr. 198 ()
      mausschubser,

      volle zustimmung.
      imho sollte auch lebenslänglich ohne aussicht auf vorzeitige freilassung möglich sein.

      es ist tatsächlich irrelevant, wie groß die fehlerquote ist, solange es eine gibt.

      ich bin auch durchaus der meinung, daß man die gutachter, die eine positive prognose bezüglich vorzeitiger freilassung erstellen, zur verantwortung ziehen soll.
      dies in analogie zu kunstfehlern bei ärzten, ingenieuren, etc.
      Avatar
      schrieb am 04.10.02 12:33:56
      Beitrag Nr. 199 ()
      Heute habe ich in der Zeitung gelesen, dass der Mörder von Jennifer bereits mehrfach wegen Sexualdelikten bestraft wurde. Wenn ich das richtig gesehen habe, hat er aber bisher keinen Mord begangen. Das heißt, Jennifer wäre auch bei gültiger Todesstrafe ermordet worden! Trotzdem aber erschütternd, dass es zu diesem Mord kommen mußte!

      Was folgt daraus? Wie schon etliche hier sagten, in den Auslegungen unserer Rechtsvorschriften, in den Ausführungen der Therapien, in den derzeitigen beliebten Spielereien mit "schweren Kindheiten", hier muß angesetzt werden! Auch der Vorschlag von big_mac ist überdenkenswert, Gutachtern ggf. den Folgen ihres Handels rechtlich gegenüberzustellen.
      Avatar
      schrieb am 04.10.02 12:44:42
      Beitrag Nr. 200 ()
      ...mausschubser: dazu gibt es allerdings einen eigenen Threas vom Eröffner auch dieses Threads. Da hab ich ein paar Worte dazu geschrieben, dass in dem Bereich schon was passiert ist und warum eine Haftung der Gutachter wenig nützen würde.
      Avatar
      schrieb am 04.10.02 12:54:21
      Beitrag Nr. 201 ()
      xylo, danke für den Hinweis, werde ich mir mal anschauen. Dass sich übrigens einiges getan hat, streite ich nicht ab, aber offenbar reichen die Schritte nicht aus.
      Avatar
      schrieb am 04.10.02 12:59:42
      Beitrag Nr. 202 ()
      AdHick,
      du hast das Salzsäurebad noch vergessen,superpraktisch-----
      es gibt keine Rückstände!!!
      K.
      Avatar
      schrieb am 04.10.02 13:07:16
      Beitrag Nr. 203 ()
      xylophon,

      dein dortiger hinweis (danke !) deckt nur den schadenersatz, nicht aber die strafrechtlichen folgen.
      Avatar
      schrieb am 04.10.02 14:12:50
      Beitrag Nr. 204 ()
      Die Todesstrafe ist abgeschafft und gehört auch weiter abgeschafft. Das biblische Auge um Auge, Zahn um Zahn ist eine barbarische Aktion von Rache einer geistig minderbemittelten Gesellschaft. Der Henker ist nicht besser als die Person, die er richtet.

      Für den Mord an einem 11jährigen Jungen gibt es nur eine gerechte Strafe. Der Mörder soll sein ganzes langes Leben dafür büßen. Solange wie der Junge vielleicht gelebt hätte. Jeder Tag, den der Junge dadurch verloren hat, soll eine Qual für seinen Mörder sein.

      Aber nicht in so einem deutschen Luxusknast mit Sozialräumen, nett eingerichteter Zelle mit Fernseher und Fenster zum Hof und 3 üppigen Mahlzeiten am Tag. Und nach 15 Jahren Begnadigung wegen guter Führung.

      Der größte Fehler in unserem Strafrecht ist die Vorstellung des Gesetzgebers, man könne so jemanden resozialisieren!

      Ein Mörder hat sich auf Lebenszeit seinen Anspruch auf eine Sozialgemeinschaft verwirkt!

      Packt den Mörder nach US-Vorbild 23 Stunden am Tag in eine neonbeleuchtete Einzelzelle ohne Fenster. Als Bett eine Pritsche aus Beton und eine kratzende Wolldecke. Statt Toilette ein Edelstahlabflussloch direkt neben dem Bett. Kein Fernseher. Karge Mahlzeiten, dann wird er wenigstens nicht fett im Knast. Dafür darf er dann meinetwegen in der Zelle Tüten kleben, damit er ein bisschen Freizeitspass hat. Duschen einmal die Woche reicht völlig. Hofgang zu Weihnachten und am Geburtstag. Kein Besuch!

      Und das ganze so lange - und hoffentlich sehr sehr lange - bis er eines Tages seines natürlichen Todes stirbt!

      Aber wir leben ja in einer "Verzeih mir! Welt. In 15 Jahren ist der Mörder mit 42 Jahren ein freier Mann und kann noch 30-40 Jahre Frauen bumsen, Alkohol saufen, zum Fussball gehen, Fernsehen gucken usw ...

      Warum sollte ein Mörder auch nur einen einzigen Tag nach der Tat jemals etwas können oder dürfen, was er seinem Opfer auf immer verwehrt hat? Also verwehrt dem Mörder in der Isolation alles was Spass macht. Für immer und hoffentlich für sehr lange.
      Avatar
      schrieb am 04.10.02 14:21:05
      Beitrag Nr. 205 ()
      zur 195: ob die Schritte ausreichen, wird man im Prinzip erst in einigen Jahren feststellen können.

      Die Leute, die aufgrund der früheren Situation freigelassen wurden, sind jetzt erstmal frei.

      Wenn dies heute enger gehandhabt wird, auch durch das (deshalb zu begrüßende) öffentliche Aufbegeheren gegen zu täterfreundliche Freilassungspraxis, dann wird man abwarten müssen, ob diejenigen, die jetzt noch freikommen, tatsächlich zu einem ausreichend hohen Anteil kuriert sind.
      Frühere Freilassungen kann man aber natürlich nicht aufgrund der neueren Praxis rückgängig machen, das heißt, es laufen noch einige (zu viele) Leute rum, die schlecht bzw. von inkompetenten Gutachtern in ihrer Gefährlichkeit beurteilt wurden.

      PS: "Ausreichend hoher Anteil" wäre wohl eigentlich 100 %. Die kann man aber eigentlich nicht erreichen. Aber wenn die Rückfallquote niedriger läge als die Ersttäterquote bei der Gesamtbevölkerung, dann wurde offenbar schon gut gefiltert, weil dann eine Risikogruppe sich als weniger gefährlich erweisen würde, als der Bevölkerungsschnitt.
      Und Ersttaten kann man ja leider nie verhindern.
      Avatar
      schrieb am 04.10.02 14:24:00
      Beitrag Nr. 206 ()
      ..langsam habe ich den Eindruck, der eine oder andere sollte mal eine JVA von innen besichtigen. Einige scheinen das mit einem Hotelaufenthalt zu verwechseln....
      Avatar
      schrieb am 04.10.02 16:38:35
      Beitrag Nr. 207 ()
      bearmarketrallye,

      deine methode ist nur eine andere art des "auge um auge",und zwar eine eher sadistische.
      bitte das im auge zu behalten.
      Avatar
      schrieb am 05.10.02 15:57:16
      Beitrag Nr. 208 ()
      ..zum Thema "Todesstrafe" kommt im übrigen der m.E. beste Film zum Thema, den ja bislang gesehen habe, heute nacht auf dem ZDF. "Dead man walking", der nicht - wie einige Anti-Todesstrafen-Filme - einseitig zugunsten des Täters auf die Tränendrüsen drückt, sondern das Opfer, seine Angehörigen und ihr Leid nicht vergißt.
      Und die Möglichkeit zumindest offenläßt, dass für diese Seite eine Art Genugtuung darin liegen kann, den Menschen, der ihnen all dieses Leid zugefügt hat, tot zu wissen.
      Avatar
      schrieb am 05.10.02 16:06:31
      Beitrag Nr. 209 ()
      Was im übrigen für mich nach wie vor völlig unverständlich ist: Der Mörder war offenbar in seinem bisherigen Leben alles andere als ein "Monster".
      Wie kommt es, das jemand, der offenbar eine vernünftige Erziehung genossen hat, der sozial engagiert war und eigentlich nie besonders negativ aufgefallen ist, wie kommt es, dass so jemand eine solche Tat ausführen kann....:( :confused: :(


      http://t-news.t-online.de/zone/news/pano/gewa/ar-h/ar-hinter…
      Der 27-Jährige stand mitten im Examen
      Magnus G. gibt den Ermittlern Rätsel auf

      Der mutmaßliche Mörder des Frankfurter Bankiersohns Jakob von Metzler stand mitten im ersten Jura-Examen: Der 27 Jahre alte Student hatte den schriftlichen Teil gerade hinter sich, die mündlichen Prüfungen standen unmittelbar bevor. In seinem Umfeld galt Magnus G. als unauffällig, war aber durchaus beliebt.
      Vorsitzender eines Eintracht-Fanclubs
      In seiner Freizeit tat er sich vor allem als Vorsitzender des Fanclubs "Southforce" der Frankfurter Eintracht hervor. Ob er so mit seinem elf Jahre alten Opfer in Kontakt kam, war eine Woche nach dem Verschwinden des kleinen Jakob ebenso unklar wie das mögliche Motiv des Mordverdächtigen. Jakob von Metzler galt als ausgesprochener Eintracht-Fan; sein Vater ist Mäzen des Fußballvereins.

      .....

      Nachbarin: Ein herzensguter Mensch
      Der Student im 13. Semester, der aus einer streng katholischen Familie kommen soll, lebt schon seit seiner Kindheit in dem Stadtteil, er besuchte dort bereits die Grundschule. Nachbarn beschreiben Magnus G. als "sympathisch und hilfsbereit". Eine Frau sprach sogar von "einem herzensguten Menschen". Der Verdächtige soll mit vielen Jugendlichen aus dem Viertel Kontakt gehabt haben. Ein 16-Jähriger beschreibt ihn als "eigentlich ganz lustig und nett" und sagt fassungslos: "Das kann man gar nicht glauben."

      Kirchliches Engagement
      Der Pfarrer der katholischen St. Bonifatius-Gemeinde, Richard Weiler, der den Verdächtigen seit seiner Kindheit kennt, ist wie die Nachbarschaft geschockt: "Man kann sich das gar nicht erklären, man kann ihm das gar nicht zuordnen." Weiler beschreibt den Verdächtigten als "ein bisschen scheu, eher verschlossen und nicht besonders kommunikativ". "Aber man konnte sich immer auf ihn verlassen, er war ein guter Organisator und beliebt." Bis vor etwa drei Jahren habe er in der Bonifatius-Gemeinde regelmäßig Kinder- und Jugendgruppen geleitet, dabei sei er nie irgendwie negativ aufgefallen.
      Avatar
      schrieb am 10.10.02 11:13:12
      Beitrag Nr. 210 ()
      Das Bankhaus Metzler


      Das soziale Engagement der Familie von Metzler ist seit mehr als 350 Jahren in Deutschland beinahe ohne Beispiel. 1671 zog der Tuchhändler Benjamin Metzler nach Frankfurt, 1674 wurde die Privatbank Metzler gegründet. Von Anfang an sah sich die Familie sozialen Aufgaben verpflichtet. Von ihrem Mäzenatentum profitierte der Frankfurter Zoo ebenso wie der Palmengarten, die Senckenbergische Naturforschende Gesellschaft, das Städelsche Kunstinstitut oder das Museum für Angewandte Kunst, in alle wissenschaftlichen und kulturellen Neugründungen ist der Name Metzler eingeschrieben. Auch Theater, Oper, Pflegeheime für Schwerstkranke oder die Frankfurter Universität (hier finanzierte das Bankhaus eine wirtschaftswissenschaftliche Gastprofessur): Sie alle wurden mit großzügigen Spenden bedacht, weil die Familie Metzler Geschichte und Tradition nicht als Ruhekissen begreift. "Wir nehmen einen Teil des Gewinns dafür in Anspruch, dass Frankfurt eine schöne Stadt wird, keine Steinwüste. Da fühlen sich die Menschen unwohl und werden aggressiv", so Friedrich von Metzler, der Vater des kleinen Jakob, über die Motive seiner Großzügigkeit im letzten Jahr bei der Einweihung von restaurierten Gebäuden am Mainufer.


      Liebe zur Stadt Frankfurt prägte von jeher den Geist des Bankhauses. Metzler und Bethmann, dies waren die zwei dominierenden Bankiersdynastien nicht nur der Freien Reichsstadt Frankfurt seit dem Ende des Dreißigjährigen Krieges (noch vor den Rothschilds – 1810 gegründet – und dem Haus Oppenheim), sie waren tonangebend in ganz Deutschland. Kaiser, Könige und andere hohe Herren gingen bei den Metzlers aus und ein, ob sie nun Bonaparte, Habsburg, Romanow, Hohenzollern oder auch Goethe hießen. Liebesbriefe, mindestens zwei am Tag, schrieb kein Geringerer als Friedrich Wilhelm II von Preußen zwischen 1793 und 1796 an die schöne Bankierstochter Sophie von Bethmann-Metzler.


      Bismarcks Fürsprache


      Auch Otto von Bismarck, der preußischer Bundestagsgesandter in Frankfurt war, besuchte den Salon des Bankiershauses. An Emma Metzler schrieb der preußische Ministerpräsident 1866 Bismarck: "Ich bin nicht müßig gewesen im Interesse ihres ,armen‘ Frankfurt." Durch Bismarcks Fürsprache würdigte der preußische König das Eintreten der Familie Metzler für gesellschaftliche Belange mit der Erhebung in den Adelsstand. Trotz des Adelstitels blieb die Familie bodenständig und bürgerlich, vor allem aber auch als Bankhaus in allen Zeiten redlich. Keine Finanzskandale, keine negativen Schlagzeilen, die Metzler Holding gehört noch heute mit ihren 600 Mitarbeitern zu den wenigen durch und durch solide arbeitenden Investmentbanken der Welt.


      "Finden Sie nicht auch, dass die Welt besser wird?" fragte Friedrich von Metzler noch vor einem Jahr in einem Gespräch mit der "Frankfurter Rundschau". Nach der Entführung und Ermordung seines Sohnes muss man ergänzen, dass nur eine wehrhafte Demokratie, die in der Lage ist, ihre Bürger auch vor Verbrechern zu schützen, Bestand haben kann. Ohne Glauben aber an Gerechtigkeit ist jedes Gemeinwesen verloren.


      Plädoyers für die Wiedereinführung der Todesstrafe


      Wut und Trauer auch in der deutschen Öffentlichkeit, wo vieltausendfach die Frage gestellt wird: "Warum gibt es keine Todesstrafe für solche Mörder?" Noch schlimmer, schon Zwölfjährige hört man sagen: "Ach, der Mörder ist bald wieder frei. Er hatte gewiss eine schlimme Kindheit oder man kümmerte sich nicht genug um ihn." Wahrlich, so viel Resignation war noch nie im Land. Was wurde aus Kanzler Schröders Wort von den Sexualstraftätern, die "weggesperrt" gehören? "Und zwar für immer!" Nichts.


      Resignation aber auch über eine Politik, bei der immer wieder Täterschutz oberste Priorität hat. Es sei denn, man vermutet den Täter irgendwo im rechten Spektrum. Dann eilen tonangebende Politiker herbei, spenden medienwirksam Trost und leisten umfassend materielle Hilfe.
      Avatar
      schrieb am 10.10.02 17:09:22
      Beitrag Nr. 211 ()
      guter Artikel...
      Avatar
      schrieb am 10.10.02 18:41:56
      Beitrag Nr. 212 ()
      Ich habe schon einmal was zu dem thema geschrieben möchte das hier noch vertiefen. Die überschrift sagt alles über die Person aus die ihn eröffnet hat.
      Der Spieser (wie er auf der ganzen welt vorkommt)der hassthiraden verbreiten und immer zum ruf bereit alles was er nicht versteht anders ist als er oder mit seiner arioganz zu wissen was recht ist alles zu töten ob mensch oder tier. Sein schrei nach der todesstrafe gilt natürlich nur für die anderen. Somit zeigt er sein wahres inneres, der Mörder im schafsrock. Mögen einzelne , und eine humanistische gesellschaft mus diese menschen aushalten können, zu tätern werden welche den tod oder andere mishandlungen an einzelnen vornehmen, so steht diesen eine gruppe gegenüber die auf lange sicht gefährlich ist. wer für die das töten auf staats kosten ist ist verfänglich für inhumanesgedankengut. In deutschland hatten wir das zweimal und die grossen unterstützer dieser Diktaturen waren eben diese gruppe von menschen.
      Grösse zeigt sich im verzeihen nicht im Töten.
      Gedent der Menschen die in den Twin towers angehörige verloren haben unmd von Anfang an gegen den afganistan Krieg waren und heute gegen die Kriegstreibere einer Präsidenten Bush sind.
      Und wer waren die die zuerst nach vergeltung und Rache und Krieg riefen die die dort angehörige verloren haben? Nein!
      Di9e die irgent wo am Fernsehher sassen . Der Spiesser!
      Und ich stelle fest das in diesem trehd einige vertreten sind, sie machen mir mehr Angst als diese einzelnen täter.
      Wie heist es in der Bibel " der schmeisse den ersten stein..." Nun wissen wir wer frei von schuld ist.

      Es ist schade um jedes Leben, denn es wird nur eimal gegeben.

      g. midas

      Achso spart euch beleidigungen und beschipfungen sie treffen(vergiften) nur die selbst die sie aussprechen(schreiben)
      Avatar
      schrieb am 10.10.02 19:01:03
      Beitrag Nr. 213 ()
      midas,hätte nichts dagegen Spieser genannt zu werden,so es mir gelingen würde dem Mörder meines Sohnes selbiges zuteil werden zu lassen.Ich würde ihm vorher gerne midas Posting
      zum Lesen geben und seine Ansicht dazu hören,Steine würde ich allerdings dabei ablehnen.
      Avatar
      schrieb am 10.10.02 19:03:00
      Beitrag Nr. 214 ()
      okto: lass uns mal lieber hoffen, dass unsere Söhne niemals einen Mörder haben werden, oder....???
      Avatar
      schrieb am 10.10.02 19:03:15
      Beitrag Nr. 215 ()
      volle zustimmung, midas.
      Avatar
      schrieb am 10.10.02 20:20:47
      Beitrag Nr. 216 ()
      @oktopus

      ich traure mit dir um den tod deines Sohnes und versuche aus meiner erfahrung mit schmerz deinen nachzufühlen.
      Okto wenn du meine Zeilen richtig gelesen hast spreche ich nicht von den menschen welche auf dieser art einen verlust erlitten haben sondern von denen die noch nicht mal versuchen sich bei anderen Lebenwesen einzufühlen . die immer mit dem Richtscheit durch das Land rennen und hängt sie rufen.
      was ist jetzt schreibe ist rein akademisch.
      Ein mensch der einen Verlusst erleidet durch tötung eines geliebten Menschen(Eltern, Kinder, Geschwister, Oder Partner) ist vieleicht der einzige der ein anrecht auf rache hat und hier auch ein persönliches recht auf die tötung des Mörders.
      Schauen wir uns mal gesellschaften an in dehnen Blutrache vorkam. Es wurde immer auf grund dieses rechtes getötet bis in alle ewigkeit. Nein, es gab sogenannte schlichter welche durch eine Ablösung (materieller art) die blutfehde unterbrochen haben. Warum ? weil es sonst zu einem dauerhaften gegeseitigen töten gekommen wäre , was zurfolge hätte eine vernichtung beiderfamilien oder auch mehr. Da liegt der grund drin das die persönl. rache abgeschaft und der staat das übernommen hat. Aber auch das greift nicht in ländern in denen es die todesstrafe gibt nehmen nicht die tötungsdelikte ab sondern zu. warum also den Mörder, welcher unzweifelhaft sich ausserhalb der gesellschaft stellt, töten. was erreichen wir damit?
      der spiesser will nicht den tot des mörders er will sich als gutmenschaufspielen da er sonst eine null ist ohne Rücktrad. Hier kann er mit seinem gejohle zeigen was für ein Bürger er ist, mutig! Lässt er den anderen in den tod gehen.

      also oktopus glaube mir wenn einer mir meine freudin erschiesst , eines meiner tiere tötet werde ich voll wut , Hass, trauer und gedanken des todes sein welche ich den bringen will der es tat. Aber werde ich es tun? ich weis es nicht!?
      aber was ich weis ich werde nicht den ersten stein auf einen menschen schmeissen, der zwar eine grausamme tat begangen hat, aber dessen Richter ich nicht bin.
      NIemand hat des recht sich über leben und tod zu richten. Und ich spreche hier nicht vom selbstverteidigungrecht
      Also bei aller ablehnung der todesstrafe kenne ich das menschliche gefühl den zu bestrfen der mir etwas weggenommen hat. Ich will Ihn auch etwas nehmen das für Ihn un wiederbringlich ist. Aber ich glaube auch wenn ich es den tue das es mir nicht besser geht, vieleicht schlechter.
      Und die nach der todesstrafe rufen sind es nicht die töten das überlassen sie scjhön den anderen. Und der henker ist nicht gut gelitten in der gesellschaft. den der rufer will nicht durch Ihn an seine rufe erinnert werden. so ist der spiesser halt.
      g. midas
      Avatar
      schrieb am 10.10.02 21:20:59
      Beitrag Nr. 217 ()
      #210 midas,kann ich auch sehr gut verstehen Deine meinung. Meine ist trozdem anders,ich würde ja auch für mich die folgende Strafe akzeptieren da mir das Unsrige "Recht" einfach für einen solchen fall (Metzler) nicht ausreicht. Deshalb habe ich auch zu ländern mit Blutrache eine andere einstellung wie du,die meisten sind korrupt,Polizei,Richter etc. sind bestechlich,gerade deshalb ist die angst vor der blutrache ,ich weiß (klingt blöde),da auf dem fusse folgend tatverhindernd.Oft die einzige möglichkeit gerechtigkeit zu erfahren,was auf Deutschland gottseidank nicht zutrifft.
      Avatar
      schrieb am 11.10.02 20:44:25
      Beitrag Nr. 218 ()
      In den USA wurde jetzt schon quasi entschieden, das der Spinner, welcher wahllos Leute abknallt (gut das unsere Waffengesetze härter sind) sehr wahrscheinlich zum Tode verurteilt wird. Das hat in meinen Augen den Effekt, das er sich jetzt sagt: Ich habe eh nichtsmehr zu verlieren, jetzt noch möglichst viele umbringen.
      Avatar
      schrieb am 11.10.02 22:00:57
      Beitrag Nr. 219 ()
      212: eigentlich kein so gutes Beispiel, weil dieser Verrückte mit Sicherheit nicht von irgendwas zu beeindrucken wäre. Wenn er Leute aus Spaß umbringt, um sich als Gott zu fühlen...
      Avatar
      schrieb am 11.10.02 22:15:11
      Beitrag Nr. 220 ()
      Gletscherratte ist ein
      absoluter Feind der Todesstrafe!!!!!!!!!!!!

      Ausnahme:
      In Fällen wie diesem darf die Vollstreckung einzig und allein durch die Eltern des Kindesopfers vollzuogen werden !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
      Avatar
      schrieb am 12.10.02 10:47:04
      Beitrag Nr. 221 ()
      [...]das er sich jetzt sagt: Ich habe eh nichtsmehr zu verlieren, jetzt noch möglichst viele umbringen.[...]

      Und wenn jeder pot. Wahnsinnige wüsste er bekommt eh eine milde Strafe, würden das noch viel mehr so machen.
      Der Mörder von Jakob hat ihn ja dennoch umgebracht, obwohl es in Deutschland die Todesstrafe nicht gibt. Das ist eine Frage der Gerechtigkeit, da muss es heissen: "Auge um Auge ; Zahn um Zahn".
      Wenn jemand ein Kind umbringt und noch dazu aus niederen Beweggründen wie Habgier, dann darf es keine Gnade mehr geben, das fordern einfach die Menschen. Das ist ein Punkt der viele Leute verärgert. Wieso soll unsere Gesellschaft bei Mördern tolerant sein? Das ist nun wirklich an Absurdität nicht mehr zu überbieten.

      Etwas anderes ist es natürlich wenn sich jemand in Notwehr befindet, das ist klar, ich spreche hier von solchen heimtückischen und habgierigen Tätern.
      Avatar
      schrieb am 12.10.02 10:55:24
      Beitrag Nr. 222 ()
      das ist das problem des internets:

      auch der mob darf schreiben.
      Avatar
      schrieb am 12.10.02 11:04:33
      Beitrag Nr. 223 ()
      @genova

      Das ist doch nicht das Problem. Das Wegleugnen und
      Augenverschließen vor Problemen wäre ein Problem.

      MfG
      Avatar
      schrieb am 12.10.02 11:19:51
      Beitrag Nr. 224 ()
      @ KK

      Deine Theorie ist zigfach widerlegt worden und Rache war schon immer ein schlechtes Motiv. Der staatliche Mord macht nur aus einem Gesichtspunkt Sinn - der Wiederholungsgefahr. Die gilt es besser einzudämmen als bislang, denn die Todesstrafe darf in einem zivilisierten Land keine Alternative sein, denn sonst würden die Mörder den Grad der Ziilisiertheit definieren.

      Art
      Avatar
      schrieb am 12.10.02 11:35:18
      !
      Dieser Beitrag wurde vom System automatisch gesperrt. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an feedback@wallstreet-online.de
      Avatar
      schrieb am 12.10.02 11:35:18
      !
      Dieser Beitrag wurde vom System automatisch gesperrt. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an feedback@wallstreet-online.de
      Avatar
      schrieb am 12.10.02 11:35:18
      !
      Dieser Beitrag wurde vom System automatisch gesperrt. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an feedback@wallstreet-online.de
      Avatar
      schrieb am 12.10.02 11:35:18
      !
      Dieser Beitrag wurde vom System automatisch gesperrt. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an feedback@wallstreet-online.de
      Avatar
      schrieb am 12.10.02 11:35:18
      !
      Dieser Beitrag wurde vom System automatisch gesperrt. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an feedback@wallstreet-online.de
      Avatar
      schrieb am 12.10.02 11:35:18
      Beitrag Nr. 230 ()
      und was macht ihr grossen "Henker" wenn ihr einen unschuldigen "hängt". tut Ihr das ab mit dem satz wo gehobelt wird falln späne.
      Schaut auch die USA an ein land mit dodesstrafe.
      wieviel todes kandidaten sind unschuldig verurteilt worden?
      Wieviel raqssisch bedingte TodesUteile gibt es?
      Und und und

      Ich weis , Nein das wollen wir nicht , wir wollen doch blos das die die "Rübe ab" bekommen die Kinder getötet haben, Nein nicht nuir die auch frauen geschändet haben, und vergesst nicht die die alte leute getötet haben, halt da sind noch die torroristen sind,und und und , jeder hat seine spezielle gruppe, sein feindbild , welches elimenniert wissen will. Und er hat "gute gründe".
      Ihr alle handelt hier mit aktien also beitiligt ihr euch über eure Firmen am weltweiten massenmord in der dritten welt. Also ertmal Rübe ab für die Firmen manager -bloss welche- dafinden wir schon einen oder?. dann kommen die aktionäre... Ich höre schon die stimmen so ein schwachsinn , midas du bist ..., nein bin ichg nicht . Ich denke nur weiter konsequent.
      Jeder der die todesstrafe fordert könnte der nächste sein , es ist niemand davor sicher unschuldig in das rad der justiz zu geraten.
      Erst denken dann redenund schütze das leben.
      herzlichst midas

      nur um irgentwelche irtümer auszuschliessen ich will auch das jeder der tötet zur verantwortung seiner tat gezogen wird. Und auch dafür sühnt aber mit dem Leben. Er muss verstehen was er getan hat, und nicht einfach weggeschlossen wird nur dann ist er zur sühne fähig.

      und korregiert
      Avatar
      schrieb am 12.10.02 16:41:56
      Beitrag Nr. 231 ()
      Also dann küsst den Mördern die Füsse. Es hält euch doch keine davon ab, ihr könnt auch Geld spenden an die Leute, wenn die euch so am Herzen liegen.
      Avatar
      schrieb am 12.10.02 16:42:34
      Beitrag Nr. 232 ()
      Depp...
      Avatar
      schrieb am 12.10.02 16:55:12
      Beitrag Nr. 233 ()
      @ KK

      selbst Dein Namensspender wäre beschämt über den Schwachsinn, den Du hier von Dir gibst. Deine Botschaft, dass Du nicht sachlich über dieses Thema diskutieren willst/kannst ist aber angekommen.

      Art
      Avatar
      schrieb am 12.10.02 18:01:12
      Beitrag Nr. 234 ()
      @ bechstein und xylo
      hallo kk kann nicht ur nicht sachlich diiiiskutieren das er inhalte der verschiednen postings nicht vertsteht könnte ich entschuldigen, wenn da nicht das medium wäre in dem eres postet also kann ich davon ausgehen das ein normaler intellekt dahinter steht. Was die sache nicht besser macht.
      also was soll ich nun davon haten einhschnitlich intellegenter Mensch schreib solch einen unsin. ... Füsse küssen...., was sagt mir das, das das letzte mal ist das ich auf solch einen unsinn eingehe.
      Aber gerne weiter über das Thema leben - Tod - staatliche Gewalt naja und dumheit diskutiere.
      g. midas
      Avatar
      schrieb am 12.10.02 18:14:09
      Beitrag Nr. 235 ()
      daß ihr guls alle verfassungsfeinde seid, wissen doch alle - und ihr selbst am besten!
      Avatar
      schrieb am 12.10.02 18:17:05
      Beitrag Nr. 236 ()
      @ Amtmann

      bitte definiere der Begriff "Verfassungsfeind" unter besonderer Berücksichtigung von Artikel 102 GG - Abschaffung der Todesstrafe "Die Todesstrafe ist abgeschafft."

      Danke

      Art
      Avatar
      schrieb am 22.10.02 01:21:07
      Beitrag Nr. 237 ()
      wie kann ein feind von was sein was es in der bundesrepublik deutschland nicht gibt.
      aber vieleicht lebst du noch in der DDR da gab es nicht nur eine verfassung sondern Rübe ab aber nicht nur für mord.
      g. midas
      Avatar
      schrieb am 22.10.02 01:48:32
      Beitrag Nr. 238 ()
      Ich halte es mit Gandalf:

      „Viele die leben, verdienen den Tod. Und manche, die sterben, verdienen das Leben. Kannst du es ihnen geben? Dann sei auch nicht so rasch mit einem Todesurteil zur Hand."

      HG
      Avatar
      schrieb am 22.10.02 01:50:46
      Beitrag Nr. 239 ()
      Ich halte es mit Gandalf:

      „Viele die leben, verdienen den Tod. Und manche, die sterben, verdienen das Leben. Kannst du es ihnen geben? Dann sei auch nicht so rasch mit einem Todesurteil zur Hand."

      HG
      Avatar
      schrieb am 22.10.02 19:24:50
      Beitrag Nr. 240 ()
      Als Ergänzung zu #112 ein Artikel aus dem Spiegel, den man sich gut durchlesen sollte.
      http://www.spiegel.de/wissenschaft/mensch/0,1518,219188,00.h…
      Es deckt sich mit meinen Erfahrungen, dass die Identität eines Menschen keine Konstante ist, und jeder, der meint, er wäre Herr über sich selbst, soll wissen über welchen Abhang er spaziert.
      Avatar
      schrieb am 26.02.03 19:23:17
      Beitrag Nr. 241 ()
      Endlich greift unser Rechtsstaat durch:
      1. Es werden die Polizisten bestraft, die es gewagt haben den Mörder von Jakob etwas "härter" anzupacken.
      Was für eine Schweinerei gegenüber den Mörder!Und der ist so empfindlich.......:mad: :mad:

      2.Ich schätze die Polizisten werden "gerechterweise" Ihren Job verlieren....

      3.Der Mörder kommt nach ca. 10Jahren wieder frei, wegen guter Führung oder irgendeine Zeitschrift beantragt ein neues Gutachten......

      4.Der Mörder schreibt einen Bestseller über die "unmenschliche" Polizei, wird steinreich und macht noch Karriere als Anwalt....

      5.Die Polizisten werden zum Sozialfall, weil sie als "Vorbestrafte" keinen neuen Job finden....

      Fast hätte ich es vergessen:
      Die Mörder vom kleinen Pascal haben gestanden.
      Und wehe es denkt hier einer an die Todesstrafe..:mad: :mad: :mad:
      Wir sind ja ein "gerechter Staat"...
      Avatar
      schrieb am 09.01.04 20:17:42
      Beitrag Nr. 242 ()
      der thread wurde aus aktuellem anlass wieder geöffnet.
      Avatar
      schrieb am 09.01.04 20:33:28
      Beitrag Nr. 243 ()
      für wen denn? Die Frau oder den Mann??

      Die Frau ist in solchen Fällen leider oft selbst kaum in der Lage, sich gegen den gewalttätigen Mann durchzusetzen...und der Mann ist zwar ein Schwein, aber die Todesstrafe fände ich auch hier zu hart.
      Er hat ein Kind umgebracht, übelst geschlagen, schwer verletzt. Aber dass er es töten wollte und das vielleicht sogar noch aus Habgier oder ähnlichen Gründen wie im Fall Metzler, das sehe ich dann doch nicht.

      Ein mieser Kerl, der sich nicht unter Kontrolle hat. Am besten lange wegsperren und besser wäre er in einem türkischen Gefängnis aufgehoben, wo die Strafe auch weh tut. Aber kein Grund, eine Todesstrafendiskussion zu führen wie bei Metzler oder Dutroux. Finde ich.
      Avatar
      schrieb am 09.01.04 20:43:32
      Beitrag Nr. 244 ()
      @xylophon,
      ein user hatte mich wegen des tragischen falls von ulm darum gebeten.

      ich hatte ja neulich angeboten, in ausnahmefällen und bei nachvollziehbarem interesse der user alte - nicht aber: geschlossene oder gesperrte threads ;) - wieder zu öffnen, sofern dieser service nicht überstrapaziert wird.

      gruss
      scara
      Avatar
      schrieb am 09.01.04 22:39:58
      Beitrag Nr. 245 ()
      #232,

      >>>und der Mann ist zwar ein Schwein, aber die Todesstrafe fände ich auch hier zu hart. <<<

      Das darf doch wohl nicht wahr sein, dass ein User so etwas schreibt.

      Ob das Kind, wenn es könnte, diese Meinung wohl teilen würde?

      Ich hatte diesbezüglich heute nur eine Assoziation und kam da nicht gegen an: Himmler!
      Avatar
      schrieb am 09.01.04 23:21:02
      Beitrag Nr. 246 ()
      waldsperling,

      du solltest nicht Strafe mit Rache verwechseln. Die einzigen Rechtfertigungen für das Strafrecht sind Abschreckung, Prävention, Schutz vor Wiederholung, Resozialisierung - aber niemals Rache.

      Aus gutem Grund lässt man in einem Rechtsstaat nicht die Opfer oder deren Angehörigige über die Täter richten.
      Avatar
      schrieb am 09.01.04 23:22:42
      Beitrag Nr. 247 ()
      #234 waldsperling,

      wieso nicht? Ich toppe es und schreibe sogar: Ich bin generell gegen die Todesstrafe, da ich mich nicht auf das Niveau hinabbegeben möchte, auf dem sich Mörder bewegen. Nämlich über das Leben eines anderen Menschen zu entscheiden.

      Andererseits wünsche ich solchen Mördern, dass sie den Rest ihres Lebens Steine kloppen sollten. Das ist viel besser, als ihr Leben einfach zu beenden...
      Avatar
      schrieb am 10.01.04 00:46:38
      Beitrag Nr. 248 ()
      rv und mausschubser,

      vielleicht habt ihr ja recht.

      Ich denke, ich bin heute nicht der einzige der überreagiert.

      Ganz allgemein gesehen, sollte m. E. eine möglichst gerechte Urteilsfindung für einen Verbrecher auch nicht erste Priorität genießen, sondern ein möglichst langes fernhalten von der übrigen Gesellschaft absoluten Vorrang haben.

      Am Donnerstag wurde in Aktenzeichen XY gezeigt, wie ein Verbrecher eine Frau mit einem Eisenrohr brutal zusammengeschlagen hat.

      Tut mir leid, in mir steigt dann die kalte Wut über so viel Verachtung für anderer Leute Gesundheit und Leben hoch.

      Ich denke, man muss diesen Verbrechern Achtung vor der Gesundheit und dem Leben anderer ohne Wenn und Aber beibringen.

      Es ist nicht human und nicht sozial Verbrechen eine 100 %
      Gerechtigkeit zu garantieren, sondern human und sozial ist es Wiederholungstaten auszuschließen und neue Verbrechen durch Abschreckung zu minimieren.

      Auch dieses Kind stand erst am Anfang seines Lebens und hatte nur das eine, was jetzt für immer und ewig verloren ist.

      Ich denke, es ist Zeit und Energieverschwendung sich für das Wohl oder Wehe eines solchen Verbrechers zu verwenden.

      Dieses tote Kind muss furchtbare Qualen und furchtbare Angst erlitten haben. Es wusste nicht wie ihm geschah und bekam keine Hilfe von der leiblichen "Mutter".
      Hätte diese "Mutter" dem Täter Salzsäure in sein unmenschliches Antlitz geschüttet, ich glaube sie wäre eine Heldin geworden.

      Ob es in letzter Instanz zu 100 % gerecht wäre ein solches Verbrechen durch den Strang zu sühnen oder nicht, wäre mir eigentlich egal, auf jeden Fall aber zu begrüßen, wenn ein anderer Verbrecher Angst um sein eigenes Leben bekommt.
      Avatar
      schrieb am 10.01.04 01:20:50
      Beitrag Nr. 249 ()
      #238 waldsperling,

      nur ganz kurz, da ich sehr müde bin und ins Bett muß: Mich machen diese ganzen Fälle auch immer wieder betroffen. Deine Emotionen kann ich absolut nachempfinden, die Fotos von dem toten Kind waren fast unerträglich... Es herrschen Fassungslosigkeit, Sprachlosigkeit, Zorn auf den Täter.

      Nur sollte man sich nicht von Emotionen leiten lassen, die Rache sehr nahe kommen, damit ist man nicht gut beraten, auch wenn ich Verständnis hinsichtlich Verwandter habe. Auch ich habe manchmal den Eindruck, dass bei Mördern und Gewaltstraftätern die Resozialisierung als fast zwingender Weg im Vordergrund steht... manchmal mit erschütternden Folgetaten. Und zur Debatte steht auch: Täterschutz vor Opfer- bzw. Opferangehörigenschutz? Subjektiv empfinden das, glaube ich, eine ganze Menge Leute.

      Übrigens: Abschreckung wirkt leider nur sehr selten, siehe USA. Dort führt die Todesstrafe nicht zum Absinken von schweren Gewalttaten.

      Bitte entschuldigt die etwas unsortierten Gedanken, ich muß jetzt erst mal schlafen.
      Avatar
      schrieb am 10.01.04 08:45:08
      Beitrag Nr. 250 ()
      aus focus.de:




      Die Mutter des dreijährigen Mädchens von Weißenhorn hat den brutalen Mord gestanden. Die 24-Jährige und ihr Freund wurden am Freitag auf der Flucht in der italienischen Hafenstadt Brindisi gefasst. Die Frau habe bereits ein Geständnis abgelegt, teilte die italienische Küstenwache mit. Das Amtsgericht Memmingen erließ Haftbefehle wegen Verdachts des gemeinschaftlichen Totschlags.

      „Aktenzeichen XY“ führt zur Spur

      Der Leitende Polizeidirektor Walter Böhm sagte in Krumbach, der entscheidende Hinweis sei nach der ZDF-Sendung „Aktenzeichen XY“ am Donnerstagabend eingegangen. Eine Nachbarin des in der Nähe von Weißenhorn wohnenden Paares hatte das bis dahin nicht identifizierte Kind Carolin erkannt und damit einen anderen Hinweis erhärtet.

      Gegen die aus Polen stammende Zeneta B. und ihren 30-jähriger türkischen Freund Akul M. erließ der Ermittlungsrichter in Memmingen Haftbefehl. Sie gehörten dem Drogenmilieu an, seien vorbestraft und arbeitslos, hieß es aus Ermittlerkreisen. „Es gab Hinweise, dass sie sich in Richtung Süden absetzen wollten„, sagte Oberstaatsanwalt Alfred Stoffel. In ihrer Wohnung hätten die Ermittler Tatspuren gesichert.

      Die Flüchtigen wurden in einer Jugendherberge in Brindisi festgenommen, wie die Küstenwache mitteilte. Offenbar hätten sie nicht gewusst, dass die Fähre nach Griechenland im Winter eingestellt werde.

      Dreijährige mit Messer misshandelt

      Italienischen Medien zufolge gibt die Frau an, von ihrem Lebensgefährten nach Italien verschleppt worden zu sein. Er habe die Dreijährige mit einem Messer und Schlägen misshandelt – angeblich, weil das Kind nicht von ihm gewesen sei.

      Das an Kopf und Körper schwerst misshandelte Kleinkind war am Montag mit kahl rasiertem Schädel in einer Damentoilette des Stiftungskrankenhauses Weißenhorn gefunden worden. Es war nackt in ein Laken eingewickelt. Trotz sofortiger Rettungsversuche auf der Intensivstation starb es wenige Stunden später. Als Todesursache wurde stumpfe Gewalt gegen den Kopf festgestellt.

      Nachdem das Bild des unbekannten Kindes in Zeitungen verbreitet wurde, gingen bei der Polizei rund 200 Hinweise ein, darunter ein erster auf das Mädchen des festgenommenen Paares. Nach der ZDF-Sendung „Aktenzeichen XY“ am Donnerstagabend habe ein zweiter Zeuge dieses Mädchen wieder erkannt. „Das Bild war entscheidend“, sagte Böhm.

      Die Staatsanwaltschaft Memmingen rechnet mit einer raschen Auslieferung der beiden Tatverdächtigen. Ein Ermittlerteam sei bereits nach Italien gereist, um die beiden zu vernehmen, sagte Böhm.

      09.01.04, 18:05 Uhr
      Avatar
      schrieb am 10.01.04 08:47:31
      Beitrag Nr. 251 ()
      Menschen, die einem Kind so etwas antun, es auf brutalste Art mißhandeln, verdienen weder Verständnis noch Gnade.

      Angemessen ist nur eine Bestrafung mit ultimativer Härte.
      Avatar
      schrieb am 10.01.04 09:21:09
      Beitrag Nr. 252 ()
      meine meinung:

      alle unpersonen die kinder töten sollten hingerichtet werden.
      motiv und hergang der tat sind für mich nicht von belang.

      ansonsten bin ich gegen die totesstrafe,
      klare ausnahme ist der kindermord.
      Avatar
      schrieb am 10.01.04 09:27:19
      Beitrag Nr. 253 ()
      die todesstrafe ist viel zu human für solche ``menschen``.

      sie sollten lebenslänglich ohne begnadigungsmöglichkeit bekommen und jeden tag dreimal so durchgeprügelt werden wie sie es mit dem armen kind gemacht haben.

      gruss

      hahnebüchen
      Avatar
      schrieb am 10.01.04 10:06:31
      Beitrag Nr. 254 ()
      Das bestialisch ermordete Kind hat nichts von der Bestrafung der Täter - in diesem Fall nicht einmal die Angehörigen.

      Wenn es der Prävention dienen würde, wäre ich auch für die Todesstrafe bei Mord (selbstverständlich nur auf der Basis einer einigermaßen verlässlichen Justiz, die sich nicht eine Irrtumsquote leistet wie die US-Justiz).
      Allerdings zeigen alle wissenschaftlichen Untersuchungen, dass die Todesstrafe nicht stärker abschreckend wirkt als eine langjährige Gefängnisstrafe. Entweder rechnen Mörder in keinem Fall mit Entdeckung oder sie stehen unter so großem inneren Druck, dass ihnen die Folgen egal sind. In beiden Fällen nutzt die Todesstrafe nichts.

      Der einzige Effekt wäre eine Beruhigung der kochenden Volksseele - und dies kann kein Grund sein, einen Menschen zu töten.

      Noch einmal: Rache ist keine Begründung für das Strafrecht.
      Avatar
      schrieb am 10.01.04 10:28:14
      Beitrag Nr. 255 ()
      es geht nicht um rache.

      auge um auge ,
      zahn um zahn.

      so wie du mir so ich dir.

      #243
      "das bestialisch ermordete kind hat nichts von der bestrafung der täter"

      bist du sicher dieses wissen zu haben?

      ziemlich egoistisch dein gedankengang...
      am besten freilassen...
      Avatar
      schrieb am 10.01.04 10:34:31
      Beitrag Nr. 256 ()
      Vollkommen einverstanden, rv.
      Auch in Staaten mit "ultimativen" Strafen wie in den USA oder auch in islamischen Ländern führt dies zu keinerlei Verbesserung der Verbrechensstatistik.
      Mit der Durchführung eines Todesurteils begibt sich der Staat auf die gleiche Stufe zu den verurteilten Verbrechern, dies ist ein Relikt aus archaischer dunkler Vorzeit und eines modernen Strafvollzugs nicht würdig.
      Avatar
      schrieb am 10.01.04 15:38:49
      Beitrag Nr. 257 ()
      Nach "Focus"-Informationen muss das Mädchen ein wochenlanges Martyrium durchlitten haben. Brennende Zigaretten soll ihr Peiniger - der 30-jährige Türke und neue Lebensgefährte ihrer Mutter - auf Carolins Körper ausgedrückt haben. Das zumindest habe die Mutter, eine 24-jährige Polin, nach ihrer Festnahme in Italien behauptet. Damit nicht genug: Wiederholt soll der Mann den Kopf der Kleinen auf den Tisch geschlagen haben. Gleichzeitig soll er der Mutter gedroht haben, die gesamte Familie zu töten, wenn sie über die Misshandlungen spreche.

      Ich bin in diesem Fall auch gegen eine Todestrafe, dies wäre viel zu Human. Kindsmörder haben im Knast ja kein besonders hohes Ansehen, ich hoffe der Typ wird jeden morgen aufs neue den Tag verfluchen, an dem er das Licht der Welt erblickt hat.
      Avatar
      schrieb am 10.01.04 15:47:08
      Beitrag Nr. 258 ()
      "Auch dieses Kind stand erst am Anfang seines Lebens und hatte nur das eine, was jetzt für immer und ewig verloren ist.

      Ich denke, es ist Zeit und Energieverschwendung sich für das Wohl oder Wehe eines solchen Verbrechers zu verwenden.

      Dieses tote Kind muss furchtbare Qualen und furchtbare Angst erlitten haben. Es wusste nicht wie ihm geschah und bekam keine Hilfe von der leiblichen " Mutter" ."


      Ich kann die Wut zwar verstehen, will aber mal ein realitisches Gegenbild zu dem geschriebenen entwerfen:´
      [/i]
      Das Kind wurde mit 3 Jahren getötet. Damit wurde ein Prozess beendet, mit dem die Eltern über Jahre sein Leben verkorkst haben. Die Wahrscheinlichkeit, dass dieses Kind mit 12 Jahren abgehauen, mit 15 Jahren heroinsüchtig und auf dem Strich oder im Knast gelandet wäre, lag ziemlich hoch. Wie es in zahllosen ähnlichen Familien dann auch passiert, wo Kinder systematisch vernachlässigt und bei sich bietender Gelegenheit dann von vollständig überforderten Eltern auch mal durchgeprügelt oder sonst mißhandelt werden.



      Man sollte das nicht mißverstehen, ich glaube nicht, dass das Mädchen es jetzt besser hat, weil es tot ist oder dass es so hätte kommen müssen. Ich will nur klarstellen, dass tagtäglich in Deutschland in vielen Familien Kinderleben zerstört werden, dieser Fall ist nur etwas schneller und radikaler zu Ende gegangen.
      Und man wird das nicht damit ändern können, dass man all die Eltern, die zwischen Vernachlässigung und Prügeln ohne "Konzept" (also für die Kinder unberechenbar) hin und herschwanken, an den Galgen bringt.

      Diese Eltern waren absoluter Schrott und sie hätten nie Kinder bekommen sollen. Leider gibt es davon aber reichlich. Völlig unfähig zu einer einigermaßen passablen Erziehung, die die Leben ihrer Kinder etwas langsamer, aber ebenso gründlich zerstören.
      Avatar
      schrieb am 10.01.04 16:00:22
      Beitrag Nr. 259 ()
      @ schockreiter, #244

      Aug´um Auge, Zahn um Zahn?
      Willst du bei uns die Scharia einführen?

      Von Freilassen allerdings habe ich nichts gesagt.


      @ Savant, #245

      Mit der Durchführung eines Todesurteils begibt sich der Staat auf die gleiche Stufe zu den verurteilten Verbrechern
      Auch wenn ich ein strikter Gegener der Todesstrafe bin, kann ich dieser Aussage nicht zustimmen. Der Rest deines postings ist ok.
      Avatar
      schrieb am 10.01.04 16:26:13
      Beitrag Nr. 260 ()
      Es war keine tat im Affekt,dem gingen lange misshandlungen an dem Kind voraus und die Schuld ist geklärt.Da lob ich mir doch "archaische" praktiken aus "dunkler" vorzeit ohne mich auf der selben stufe mit dem(die),täter zu finden.Es gibt kein unschuldigeres wesen als ein Kind,pervers ist solch ein verhalten der Täter als "Rechtstaatlich" auch noch durchzufüttern,zumal solche gestalten auch im Gefängnis noch anspruch auf schutz haben.
      Avatar
      schrieb am 10.01.04 16:41:42
      Beitrag Nr. 261 ()
      Diese Tat ist mit Worten nicht zu fassen...... was mich fassungslos macht...... die eigene Mutter sah ohnmächtig zu, wie ihre kleine Tochter qualvolle Schmerzen tagelang durchleben musste........... Keine schützende Mutter stand dem Kind bei, das ist für mich unglaublich und unvorstellbar........Kommt so was raus , wenn man abhängig von einem Partner ist ????? Sagte die Mutter zu sich, lieber das Kind ..... Schmerzen und Qualen ......... als ich ???????? Ich persönlich würde es bei den beiden Tätern genau so machen, die gleichen Misshandlungen .damit die erfahren würden am eigenen Leib , was das Kind für Ängste, Schmerzen usw.ertragen musste.........Nur, darf ich Richter spielen ???? Zur Todestrafe, wer übernimmt die Verantwortung???
      Avatar
      schrieb am 10.01.04 16:50:02
      Beitrag Nr. 262 ()
      Am liebsten würde ich bei solchen Typen persönlich hand anlegen :mad:

      Bei solchen Fällen wird meine prinzipielle Ablehnung der Todesstrafe auf eine harte Probe gestellt. Aber der Staat darf nicht zum Mörder werden, auch nicht bei einem solchen Schwein.

      Ich schließe mich der meinung vieler User an, die für eine lebenslange Haft plädieren (und das sollte in diesem Fall wirklich lebenslang heißen). Die Mitgefangenen werden dafür sorgen, dass unsere Rachegefühle befriedigt werden ;). Ich stehe in diesem Fall offen dazu, dass ich gegen dieses Monstrum Rechegefühle hege. :mad:
      Avatar
      schrieb am 10.01.04 18:51:35
      Beitrag Nr. 263 ()
      also todesstrafe wird immer oft gebrüllt ich bin mir aber sicher das viele nur gerechtigkeit wollen.


      für mich ist die todesstrafe nicht schlimmer als eine lebenslange haftstrafe oder umgekehrt,es ist halt eine ansichtssache.



      aber eins werde ich niemals verstehen: wieso ist der mensch so das er mördern JEMALS wieder ein normales leben ermöglichen will?

      ich will nicht diesen mann foltern oder sonstiges,er soll meinetwegen in einem luxussanatorium bis an sein lebensende allein und in ruhe leben.


      was mir immer wieder die haare zu berge stehen lässt: die kindermörder lewendel und co,der magnus g und sonstige,sie sitzen 20 oder 30 jahre ein

      und führen dann ein ganz normales leben,gründen eine neue familie,lieben und werden geliebt,haben freiheit.


      das verstehe ich nicht,ich wäre für nen paragraphen der jedem mörder das recht auf liebe und geliebt werden entzieht,sein leben muss nur noch im spiegel des ermordeten weitergelebt werden.diese sprüche von wegen genug gestraft sind auch hohl,ich wette damit dieser täter wird in 18 jahren entlassen,mit 48 ,schnappt sich ne neue 20 jährige und der spuk beginnt von vorn,aber in jedem fall wird er das tote kind vergessen,das wird in seinem täglichen erleben keine rolle mehr spielen,es ist traurig wie sehr wir den sozialdarwinismus von staats wegen unterstützen .jeder sextäter der gemordet hat kann sich nach 20 jahren vor den spiegel stellen und brüllen,hier bin ich,ich habe gewonnen...
      Avatar
      schrieb am 10.01.04 19:38:19
      Beitrag Nr. 264 ()
      Die Todesstrafe ist ein gutes Instrument, solche Morde zu sühnen.
      Denn der Täter hatte auch kein Mitleid, mit seinem Opfer.

      Alt68er Phrasen von einer antiquierten Strafe, sind nicht mehr zeitgemäß.

      Wenn es einen eindeutigen DNS-Nachweis gibt und eine eindeutige Schuld, darf der Täter seinem Opfer ebenfalls nachfolgen ins Schatten-Reich des Hades.


      Servus
      der
      Regierungswechsel
      Avatar
      schrieb am 10.01.04 19:43:28
      Beitrag Nr. 265 ()
      vielleicht sind wir doch noch mehr naturwesen als kulturwesen----wir begünstigen den der sich im darwinistischen kampf durchgesetzt hat.


      die rechte eines ermordeten kindes? pah wer fragt nach 20 jahren schon danach---dann geht es um das wohl des täters,das er ein würdiges leben führen kann.


      die todesstrafe halte ich aber auch nicht für eine kulturelle errungenschaft,aber besser als mörder IRGENDWANN wieder in die gesellschaft zu integrieren.
      Avatar
      schrieb am 10.01.04 19:52:43
      Beitrag Nr. 266 ()
      ..ich sehe weiterhin einen großen Unterschied zwischen Leuten wie Lewendel, dem Metzler-Mörder oder Dutroux und dem Typen hier, von der Frau ganz zu schweigen.

      Bei den 3 genannten (sogar Wirtz sehe ich etwas anders) könnte ich mir die Todesstrafe durchaus vorstellen, weil sie m.E. unkurierbar sind und ihr Verbrechen von einer Abscheulichkeit, die keine angemessene menschliche Bestrafung mehr kennt.

      Der Typ hier ist ein Drogen-Wrack, wie es scheint. Ich hab zu wenig gelesen, um ihne in die Kategorie Dutroux oder Lewendel einordnen zu können - und will auch gar nicht zu viel wissen. Ich würde ihn dann für einen "Todeskandidaten" halten, wenn er wirklich bewußt das Kind gequält hat und nicht, weil er als "Ersatz-Vater" überfordert war und nicht wußte, wie man "angemessen" straft - weil er es vermutlich auch nicht erlebt hat, sonders selbst aus einer verrohten Familie stammt.

      Leider kenn ich zuviele ähnliche Leute, die zwar keine Mörder sind, deren Kinder aber auch keine Zukunft haben....der Vater des Mörders wird vielleicht nicht viel besser gewesen sein als der Mörder selbst, nur hat er sein Kind nicht direkt ermordet, sondern ihm jedes Gefühl ausgeprügelt. Soll man den - und die vielen anderen Väter, die es ähnlich machen - dann auch umbringen. Ihr könnt Euch vielleicht nicht vorstellen, was es so alles gibt an Eltern....

      Zum Vater / Elternhaus des Mörders allerdings eine Einschränkung. Wenn ich schreibe, dass die eventuell ihn schon ähnlich beschissen erzogen haben, da gilt natürlich: Muss nicht so sein, kann aber so sein.
      Avatar
      schrieb am 10.01.04 19:55:32
      Beitrag Nr. 267 ()
      Hoppla Hawki,

      welch Töne muß ich hier von einem Linken hören.

      Man sieht, es gibt auch Linke mit Verstand.



      Servus
      der
      Regierungswechsel
      Avatar
      schrieb am 10.01.04 19:58:10
      Beitrag Nr. 268 ()
      verwechselt hier einer whitehawk mit hawkhead??
      Avatar
      schrieb am 10.01.04 20:00:19
      Beitrag Nr. 269 ()
      also ich bin weder links noch rechts,wählen tu ich aber eher protest bis rechts (halte dieses rechts links gefasel für zu simpel)

      aber das problem mit drogenwrack etc oder nicht,es bleibt doch die frage das man einen tod nicht zeitlich tilgen kann,also sagen wir mal nach 5 jahren ist die strafe gebüsst---die frage der integration finde ich auch nicht entscheidend,ich glaube ein magnus g würde keinen mord mehr begehen (ok ich bin kein fachmann).

      es bleibt die philosophische frage für mich: hat jemand der mit absicht jemand anders das leben genommen hat,jemals wieder das recht ein leben zu führen das ihn nicht dazu zwingt sein leben einzuschrenken und dem opfer zu widmen? ich finde nein das hat er nicht,aber hier teilen sich wohl die geister.ich bin aber nicht unbedingt ein fan der todesstrafe.
      Avatar
      schrieb am 10.01.04 20:18:44
      Beitrag Nr. 270 ()
      ..die Position find ich ganz vernünftig. Dass die Leute den Rest ihres Lebens auf irgendeine "sinnvolle" Weise büßen sollen. Ob im Steinbruch für harte Jungs oder als Putzhilfe für die eher weicheren....vielleicht auch in sozialen Aufgaben, wäre was für Magnus G.
      Avatar
      schrieb am 10.01.04 20:40:59
      Beitrag Nr. 271 ()
      Da brodeln sie wieder vor sich hin, unsere Steinzeitmenschen, unsere fehlenden Glieder zum Affen.

      @xylophon
      Wendet sich gegen Prügeln ohne " Konzept"(prügelst du mit Konzept?), sieht auch etwas gutes an der Tat, da die 3-jährige ja mit Sicherheit heroinabhängig oder auf dem Strich gelandet wäre und diagnostiziert die unkurierbarenFälle, die er dann doch hingerichtet sehen möchte.
      Was bist du für ein Mensch?


      @Punk24
      Seine meine prinzipielle Ablehnung der Todesstrafe relativiert er, vielleicht war er in einem früheren Leben doch Henker? Am liebsten würde ich bei solchen Typen persönlich hand anlegen oder sollen es doch besser die anderen machen Die Mitgefangenen werden dafür sorgen, dass unsere Rachegefühle befriedigt werden
      Was bist du für ein Mensch?

      @regierungswechsel
      Seine typische, ehrliche Meinung, kein Kommentar

      @Whitehawk
      Als Technokrat geschrieben, plausibel.
      Avatar
      schrieb am 10.01.04 20:45:48
      Beitrag Nr. 272 ()
      #256

      Und Du wärst gerne der Scharfrichter.
      Gib es zu: Das würde Dir doch Freude bereiten!
      Avatar
      schrieb am 10.01.04 20:48:27
      Beitrag Nr. 273 ()
      @Savant

      Hart, Dein Posting.
      Hart, aber leider angemessen!
      Avatar
      schrieb am 10.01.04 20:58:43
      Beitrag Nr. 274 ()
      Savant: Du bist ein Zitatenfälscher, eventuell auch unbewußt:

      richtig lautet mein Satz:

      "...die zwischen Vernachlässigung und Prügeln ohne " Konzept" (also für die Kinder unberechenbar) hin und herschwanken."


      Es geht also nicht um "Prügeln ohne Konzept" - sondern um Erziehung ohne Konzept, ganz nach Lust und Laune. Am einen Tag lässt man alles durchgehen, am anderen Tag ist man schlecht drauf und prügelt aus Frust das Kind.

      Was Du sonst schreibst ist auch völlig daneben und verkehrt mein Posting ins Gegenteil. Ich vermute, Du bist nicht zu dumm, sondern Du bist einfach ein bißchen perfide. Soll halt so sein, solche Typen wie Dich muss es wohl auch geben.
      Avatar
      schrieb am 10.01.04 21:08:26
      Beitrag Nr. 275 ()
      Ich habe dich schon richtig zitiert, du nimmst auch nur zu einem Teil deiner Aussagen Stellung, du lieferst ein schlechtes Bild ab, Xylophon.
      Avatar
      schrieb am 10.01.04 21:16:35
      Beitrag Nr. 276 ()
      und weil ein Brix gleich auf die Fälschung reingefallen ist noch mal die Klarstellung:

      Das Verbrechen hat nichts " Gutes" Ich habe es nur in Beziehung gesetzt zu dem, was tagtäglich in mindestens 10.000 deutschen Elternhäusern vor sich geht. Worunter Kinder ebenso leiden, auch wenn es nicht unmittelbar zum Tode führt. Sondern nur dazu, dass Kinder kriminell werden, drogensüchtig, sich das Leben nehmen und so weiter....

      Soll man all deren Eltern auch hinrichten?

      Wobei natürlich die Ursachen von Drogensucht nicht immer schlechte Erziehung sind und auch schlechte Erziehung in manchen Fällen ein Kind nicht so ruiniert, dass es kein angenehmes Leben mehr haben kann.
      Aber es gibt genügend Fälle, nicht ganz so spektakulär, wo es leider so endet wie oben beschrieben.


      zu 264: es gibt ja wohl einen ziemlich großen Unterschied zwischen "Prügeln ohne Konzept" und "zwischen Vernachlässigung und Prügeln hin- und herschwanken ohne Konzept".
      Avatar
      schrieb am 10.01.04 21:18:17
      Beitrag Nr. 277 ()
      Xylophon, du schwafelst Unsinn.
      Eine einfache Entschuldigung würde reichen.
      Avatar
      schrieb am 10.01.04 21:32:30
      Beitrag Nr. 278 ()
      @xylophon

      Bitte um Entschuldigung.
      Meine Kritik bezog sich nicht auf Dich,
      sondern auf diverse "Kopf-Ab-Höhlenmenschen"
      Avatar
      schrieb am 10.01.04 21:34:24
      Beitrag Nr. 279 ()
      schon o.k. Brix....

      und Savant: ich verstehe 267 nicht so, dass ich um Entschuldigung bitten soll - und ich sehe auch keinen Anlass dazu....:laugh:
      Avatar
      schrieb am 10.01.04 21:40:57
      Beitrag Nr. 280 ()
      Stimmt, in #267 hatte ich das Wörtlein ich vergessen.
      Jetzt kannst Du mir aber auch wieder mein D zurückgeben ;)
      Avatar
      schrieb am 10.01.04 21:42:04
      Beitrag Nr. 281 ()
      ja o.k., das gepfändete D wird herausgegeben....:D
      Avatar
      schrieb am 10.01.04 21:47:38
      Beitrag Nr. 282 ()
      Xylophon, dein Lachsmilie in einem solchen Thread zeigt, dass du noch nicht Herr deiner Gefühle bist und noch nicht genau weisst, was du willst.
      Überlege dir doch nächstes Mal einfach vorher, was du schreiben willst und formuliere präziser, dann zeigt sich deutlicher, wessen Geistes Kind du bist.
      Avatar
      schrieb am 10.01.04 21:52:37
      Beitrag Nr. 283 ()
      @Savant

      Jetzt lass es mal gut sein.
      Xylophon zählt zur Gruppe der alteingesessenen Demokraten an Board.
      Wichtig ist es, sich den Extremisten ala Proximoxi entgegenzustellen.
      Avatar
      schrieb am 10.01.04 22:01:33
      Beitrag Nr. 284 ()
      Brix, in solchen Threads zeigen unsere "Demokraten" ihr wahres Gesicht. Die paar, die schreien: "Rübe ab" sind nicht die schlimmen, auf die kann man sich einstellen, die schlimmen sind diejenigen, die herumlavieren, nicht klar Stellung nehmen, aber im Endeffekt doch "gesundes" Volksempfinden zeigen, zwischen den Zeilen.
      Und wenns zum Schwur kommt, brüllen sie mit der Meute.
      Avatar
      schrieb am 10.01.04 22:10:33
      Beitrag Nr. 285 ()
      Die "Rübe-ab-Brüller" sind nur so lange harmlos,
      wie sie in der Minderheit sind.

      Hier an Board stellen sie leider schon die Mehrheit! :cry:
      Avatar
      schrieb am 10.01.04 22:50:51
      Beitrag Nr. 286 ()
      Die minderheit ist auch nicht unnütz,sie kann immer noch als schlechtes beispiel dienen.:rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 11.01.04 07:27:27
      Beitrag Nr. 287 ()
      es beunruhigt mich, wenn ich feststelle, daß ein Teil der Diskussionsteilnehmer mehr Energie dafür verschwendet, sich um Fairness für die Täter zu bemühen als sich darüber Gedanken zu machen, daß sie "no second chance" erhalten können.

      Dem türkischen Mann gestehe ich allenfalls einen fairen Strafprozess zu.
      Avatar
      schrieb am 11.01.04 10:25:41
      Beitrag Nr. 288 ()
      als anfang dezember ein terrorist nach über 20 jahren von johannes rau begnadigt wurde hab ich mir auch gedacht,hach was sind wir doch für eine menschliche gesellschaft,wir können verzeihen,ich bin stolz auf diese gesellschaft--wie human.sicher haben auch angehörige dem terroristen verziehen,so ist der mensch eben----aber hier liegt eben genau die gefahr---es steht uns nicht zu ,zu verzeihen,wir haben nichts verloren,die opfer gammeln in der erde vor sich hin.wohl dem der in der religion und im glauben seinen trost findet,derjenige der schlicht nur ans irdische glaubt ,ist schlicht von aussen betrachtet von jemand umgebracht worden der jetzt trotz dieser schuld von anderen gesagt bekommt: hey du hast genug gebüsst,wobei wir das nicht zu entscheiden haben,ist leicht gesagt.
      auch das scheinbar unsinnige leiden das niemand nützt ist kein argument,das unnütze leiden ist ja bereits in der welt,wieviel jahrzehnte werden die eltern von tom und sonja nicht mehr lächeln oder nicht schlafen können?

      indes bleiben diese fragen wie viele ,wohlstandsgesellschaftsfragen,in anbetracht hunderttausender hungertote,abtreibungs-verkehrstoten und anderer unschuldig sterbenden von tätern die nicht zur rechenschaft gezogen werden sind fragen der dauer der haft ebenso wie die reintegration der täter reine luxusdebatten die man sich leisten können muss......
      Avatar
      schrieb am 11.01.04 11:22:05
      Beitrag Nr. 289 ()
      ...das letzte bringt mich auf eine Idee, die aber wohl derzeit nicht umsetzbar ist: bei lebenslanger Freiheitsstrafe darf eine Begnadigung nur mit Zustimmung und eine reguläre vorzeitige Haftentlassung nur nach Anhörung der Angehörigen des Opfer stattfinden.

      Erst wenn deren Wunden also so weit vernarbt sind, dass sie den Gedanken an einen frei herumlaufenden Täter ertragen können. Wobei ich zwischen Gnade und der "normalen" Entlassung unterscheide, weil Gnade letztlich noch weiter geht als die reguläre Entlassung. Da wäre aber eine Anhörung wichtig, damit die entscheidenden Richter wissen, wie die Meinung der Angehörigen zu der Entlassung ist - und damit auch das in seine Entscheidung einfließen kann.




      Vielleicht wird das in 20-30 Jahren mal Rechtslage sein.
      Avatar
      schrieb am 11.01.04 11:43:56
      Beitrag Nr. 290 ()
      xylo, #278

      das ist für einen Juristen eine schlicht abenteuerliche Idee.

      Warum plädierst du nicht gleich für eine Abschaffung der Strafgerichte (oder zumindest des Srafvollzugs): Der Täter wird den Angehörigen zur Aburteilung bzw. Vollstreckung übergeben.

      Allmählich hab ich das Gefühl, dass sich die Diskussions ins Mittelalter, nein eher in die Steinzeit bewegt.


      Der Täter-Opfer-Ausgleich ist eine wichtige neue Idee im Strafrecht. Was soll eine Anhörung der Angehörigen vor einer Entlassung des Täters für einen Sinn haben?

      Hier bewegt sich die Diskussion zunehmend in Richtung Rachejustiz. Und die sollte im modernen Strafrecht keinen Platz haben. Was hast du im Studium denn über Strafzwecke gelernt?
      Avatar
      schrieb am 11.01.04 11:45:51
      Beitrag Nr. 291 ()
      es sind luxusdebatten..

      ich brauche nicht hintergrundwissen über den/die kindermörder,

      das foto sagt doch alles.
      xlo schau dir das foto nochmal genau an und zieh die sonnenbrille aus.

      meine meinung:
      nach der gerichtsverhandlung
      sofort hinrichten.

      habe selber eine tochter in dem alter, da bin ich sehr empfindlich.

      ich denke hier diskutieren einige kinderlose mit, die der sache auch wen sie es glauben nicht wirklich folgen können.
      den spreche ich realismus in dieser sache ab.
      habe meine ansichten auch grundlegend ändern müssen.
      Avatar
      schrieb am 11.01.04 11:50:55
      Beitrag Nr. 292 ()
      ich muss sagen ich hab keine kinder aber die schilderungen des kindermörders aus dem tom und sonja-prozess sind selbst mir sehr nahe gegangen,was diese eltern durchmachen können wir uns glaube ich nicht mal im ansatz vorstellen,keiner will rachjustiz,aber man sollte doch erstmal 10 bis 20 jahre einfach mal in ruhe darüber nachdenken was für eine tat dort begangen wurde.

      resozialisierung ist sicher eine gute idee,doch ein menschenleben kann eben meiner meinung nach nicht mit 15 jahren knast abgegolten werden.15 jahre sind ein witz.
      Avatar
      schrieb am 11.01.04 11:54:06
      Beitrag Nr. 293 ()
      ...ich geh mal davon aus, Schockwellenreiter, dass Du Deine Kinder in den ersten 3 Jahren aber auch schon anders erzogen hast als dieses Mädchen erzogen wurde. Und ich geh davon aus, dass Du nicht ahnst, was in manchen dt. Familien für eine "Erziehung" stattfindet, bis das Jugendamt irgendwann eingreift...bei dem Mädchen hat es ja keinen Anlass gesehen, obwohl beide Eltern drogensüchtig waren, bis es zu spät war.

      Und ich geh davon aus, dass Du - wenn Du es wüßtest - entweder einen großen Teil der Bevölkerung hinrichten müsstest, oder Deine Meinung revidieren.
      Avatar
      schrieb am 11.01.04 12:05:45
      Beitrag Nr. 294 ()
      und zur rv. eine eigene Antwort:

      es gibt 2 Strafzwecke, eigentlich 3. Prävention und Sühne, also eine der Schuld angemessene Strafe zu verhängen.
      Die Prävention lässt sich in Generalprävention (also Einfluss auf die Gesamtgesellschaft) und Spezialprävention (Einfluss auf den Täter) unterteilen, daher 3.


      Und für die Gesamtgesellschaft und für die Sühne ist es durchaus von Belang, wie die Angehörigen des Opfers mit der Bestrafung des Täters umgehen können. Weil es insbesondere für die Akzeptanz von Regeln eine Rolle spielt, was derjenige zu erwarten hat, der die Regeln verletzt...und da gilt: wenn man merkt, dass die Strafen so sind, dass sich Verbrechen "lohnt", dann wird die Verbrechensrate steigen, ob das jetzt Schwarzarbeit ist oder Drogenhandel oder auch gewerblicher Mißbrauch von Kindern oder nur Taschendiebstahl.
      Bei allen Delikten, die nicht spontan begangen werden, gilt dieses Prinzip, der Täter lässt auch die zu erwartende Strafe in seine Kalkulation einfließen, weshalb zum Beispiel Städte mit milder Justiz oft größere Probleme mit solchen Delikten haben als solche, wo "schneidige" Richter sitzen.


      So, und jetzt mag mir rv. erklären, was das mit Mittelalter zu tun hat.


      Im übrigen läuft im Bereich der Strafgesetzgebung und der Strafjustiz tatsächlich endlich eine Diskussion an, wie die Interessen des Opfers von Straftaten im Strafverfahren mehr und besser berücksichtigt werden können, das oft sehr schnell in Vergessenheit gerät. Erste Umsetzung ist wohl ein sog. "Opfer-Anwalt", soweit ich mich erinnere.
      Und es ist überhaupt nichts dagegen einzuwenden, dass auch bei späteren Entscheidungen die Opfer ein Recht haben, vor der Entscheidung gehört zu werden, und Angehörige von Tötungsopfern (ob Mord oder nur versehentlich von einem Besoffenen totgefahren) sind selbstverständlich immer auch selbst Opfer.

      Ich finde es im Gegensatz zynisch von Dir, rv. - wenn Du allein den (armen?) Täter für die Entscheidung berücksichtigen willst, ob man ihn wieder auf die Menschheit loslassen kann, die Opfer aber gar nicht einfließen sollen....warum denn nicht?
      Avatar
      schrieb am 11.01.04 12:17:34
      Beitrag Nr. 295 ()
      Wieder eine typische Wischiwaschi Aussage von Xylophon, was wäre das für eine Rechtsprechung, wenn letztendlich Angehörige über die Dauer der Strafe entscheiden, das Mädchen zB hat keine Angehörigen mehr, wen setzt du dann ein? Dich mit deinem "gesunden" Rechtsempfinden?
      Damit wären wir wieder auf dem direkten Weg zur Lynchjustiz.

      Schockwellenreiter, dem Mädchen wäre in keiner Weise geholfen, wenn du den/die Täter hinrichtest. Nur dein Rachegefühl und das der anderen strammen Todesstrafenverfechtern wäre befriedigt, ihr könntet morgens wieder ruhig die Bildzeitung aufschlagen und sagen: Denen haben wirs aber gezeigt!
      Ich weiss nicht, wie du deine Kinder erziehst, bekannt ist ja, dass diese straighten Law and Order Verfechter schon gerne mal selbst die Hand gegen die Sprösslinge erheben, wenn sie sich nicht in die gewünschte Richtung entwickeln, gell?
      Avatar
      schrieb am 11.01.04 12:22:28
      Beitrag Nr. 296 ()
      also mit der todesstrafe bin ich auch nicht wirklich zufrieden,aber mich würde mal interessieren ob 15 jahre wirklich als gerecht empfunden wird für mord.


      ich für meinen teil sehe ein das die justiz keine totale gerechtigkeit wiederherstellen kann ich würde mich aber bedeutend wohler fühlen,wenn die strafen für totschlag oder mord etwas heraufgesetzt würden,zb 15 jahre für totschlag und 30 jahre für mord,nicht aus rachegedanken sondern einfach aus respekt vor dem leben,das wir noch nicht mal im ansatz verstehen,wir wissen gar nicht was ein mörder wirklich zerstört hat.
      Avatar
      schrieb am 11.01.04 12:32:50
      Beitrag Nr. 297 ()
      #282 Natürlich kann es viele ursachen für solche oder ähnliche taten geben,die ebenso unterschiedlich gewichtet werden können.Dieses mädchen war so durch schläge aufgebläht, das es erstmal für dick gehalten wurde und nur durch Computeranimation in etwa ,ihr tatsächliches aussehen hergestellt werden konnte.Trotzdem bin ich nicht persönlich von ihrem tode betroffen,ich spreche also nur für mich und falls ich betroffener wäre.Ja es wäre Rache,warum denn nicht rv?,glaubst du ein Richterspruch würde dir als betroffener einigermassen frieden geben?,mir jedenfallls nicht.Da ich ungläubig im herkömmlichen sinne bin,ich glaube zum teil in meinem Kind weiterzuleben,würde ich mich ebenso zum teil getötet empfinden und beim Strafmaß zuminderst mitentscheiden können,als einem echten Täter-Opfer ausgleich.Die Angst des Täters von meiner entscheidung abhängig zu sein,ob ein lebenslänglich oder die Todesstrafe dabei rauskommt,würde mir schon ein teil von wiedergutmachung bedeuten. Meiner Steinzeitlichen gefühle schäme ich mich deswegen keineswegs.Werde übrigens mit Sohnemann in einer Stunde das Neanderthalmuseum wieder besuchen,ich liebe die Steinzeit.;)
      Avatar
      schrieb am 11.01.04 12:41:55
      Beitrag Nr. 298 ()
      savant,

      ich denke du träumst wie viele andere auch von einer modernen rechtssprechung.

      sauber ,steril,emotionslos,vollkommen aller tugenden.

      träum weiter.
      Avatar
      schrieb am 11.01.04 12:46:24
      Beitrag Nr. 299 ()
      die Angehörigen sollen nicht entscheiden (außer bei Gnade mitentscheiden), sondern sie sollen gehört werden, auch ihre Meinung soll eine Rolle bei der Entscheidung spielen.


      Und dass das Mädchen keine Angehörigen außer den Tätern hat, stimmt so nicht, es hatte ja wohl noch einen leiblichen Vater.

      Letztlich wäre es aber auch egal, selbst wenn der Vater schon tot wäre: der Zweck der Anhörung von Angehörigen soll ja sein, dass man auch ihren Schmerz und ihre Haltung zu der Frage, dass der Mensch vielleicht wieder frei ist, der ihren Verwandten ermordet hat berücksichtigt.
      Wenn da niemand mehr ist, der diese Schmerzen hat, dann braucht man auch niemanden zu hören. Der Zweck fällt weg.
      Avatar
      schrieb am 11.01.04 15:11:30
      Beitrag Nr. 300 ()
      @ xylo, #283

      der Einfachheit halber die Antworten direkt in dein Posting:



      es gibt 2 Strafzwecke, eigentlich 3. Prävention und Sühne, also eine der Schuld angemessene Strafe zu verhängen.
      Die Prävention lässt sich in Generalprävention (also Einfluss auf die Gesamtgesellschaft) und Spezialprävention (Einfluss auf den Täter) unterteilen, daher 3.
      Wie du vermutlich weißt, ist der Strafzweck der Sühne in den letzten Jahren (auch in den Urteilen des BGH) immer stärker in den Hintergrund getreten. Die Schwere der Tat spielt vor allem eine Rolle als Obergrenze der Strafzumessung

      Und für die Gesamtgesellschaft und für die Sühne ist es durchaus von Belang, wie die Angehörigen des Opfers mit der Bestrafung des Täters umgehen können. Weil es insbesondere für die Akzeptanz von Regeln eine Rolle spielt, was derjenige zu erwarten hat, der die Regeln verletzt...und da gilt: wenn man merkt, dass die Strafen so sind, dass sich Verbrechen "lohnt" , dann wird die Verbrechensrate steigen, ob das jetzt Schwarzarbeit ist oder Drogenhandel oder auch gewerblicher Mißbrauch von Kindern oder nur Taschendiebstahl.
      Das hat doch nichts mit den Angehörigen zu tun!
      Bei allen Delikten, die nicht spontan begangen werden, gilt dieses Prinzip, der Täter lässt auch die zu erwartende Strafe in seine Kalkulation einfließen, weshalb zum Beispiel Städte mit milder Justiz oft größere Probleme mit solchen Delikten haben als solche, wo " schneidige" Richter sitzen.
      Du redest hier aber von Prävention durch Abschreckung. Das hat mit Sühne oder Beteiligung der Angehörigen nichts zu tun. Ich stimme deinen Ausführungen weitgehend zu!

      So, und jetzt mag mir rv. erklären, was das mit Mittelalter zu tun hat.
      Was hat das mit meinem Posting zu tun? Ich habe nichts gegen Abschreckung eingewand!

      Im übrigen läuft im Bereich der Strafgesetzgebung und der Strafjustiz tatsächlich endlich eine Diskussion an, wie die Interessen des Opfers von Straftaten im Strafverfahren mehr und besser berücksichtigt werden können, das oft sehr schnell in Vergessenheit gerät. Erste Umsetzung ist wohl ein sog. " Opfer-Anwalt" , soweit ich mich erinnere.
      Und es ist überhaupt nichts dagegen einzuwenden, dass auch bei späteren Entscheidungen die Opfer ein Recht haben, vor der Entscheidung gehört zu werden, und Angehörige von Tötungsopfern (ob Mord oder nur versehentlich von einem Besoffenen totgefahren) sind selbstverständlich immer auch selbst Opfer.
      Der Täter-Opfer-Ausgleich ist ein guter Ansatz. Hat aber mit unserer diskussion (und dem von dir geforderten Veto-Recht der Angehörigen gegen eine Begnadigung nichts zu tun.

      Ich finde es im Gegensatz zynisch von Dir, rv. - wenn Du allein den (armen?) Täter für die Entscheidung berücksichtigen willst, ob man ihn wieder auf die Menschheit loslassen kann, die Opfer aber gar nicht einfließen sollen....warum denn nicht?
      Habe ich irgendwo vom ,,armen Täter" gesprochen? Kannst du mir diese Stelle vielleicht mal zeigen?
      Allerdings: Auch Täter haben Rechte - sogar wenn sie Taliban sind (du weißt, was ich meine;)).
      Avatar
      schrieb am 11.01.04 18:21:12
      Beitrag Nr. 301 ()
      Es wird in Deutschland bei Gnadenverfahren durchaus praktiziert, dass die Opfer oder deren Angehörigen angehört werden.

      @ Schockwellenreiter
      Ich habe drei Kinder; die Jüngste ist 2, der Älteste 5.
      Ich möchte, dass sie in einem Land leben dürfen,
      in dem die Kultur über die Barbarei dominiert.
      Deshalb stelle ich mich so vehement den diversen Rübe-Ab-Brüllern entgegen.
      Verhältnisse wie in den USA (Chicago: 3 Mio EW, 600 Morde p.a.; Deutschland 81 Mio EW, 400 Morde p.a.)
      wünsche ich meiner Familie nicht.
      Im Gegenteil: Sollten sich eines Tages jene durchsetzen, die für Deutschland Amerikanische Verhältnisse wünschen,
      würden meine Frau und ich auswandern.

      :(
      Avatar
      schrieb am 11.01.04 18:24:40
      Beitrag Nr. 302 ()
      ich glaube die mehrheit sieht das mit der rübe ab auch als barbarei.


      was aber dbrix wenn ein kindermörder nach sagen wir 20 jahren aus dem knast,quietschfidel auch ne familie gründet,an sein opfer vielleicht mal zwischendurch denkt,ansonsten wird aber weiter drauflosgelebt als sei da nie ein kind gewesen?

      ich finde das ist auch barbarei.
      Avatar
      schrieb am 11.01.04 18:34:31
      Beitrag Nr. 303 ()
      #291

      Das Leben draußen ist im Laufe der letzten 60 Jahre immer freier geworden.
      Dementsprechend schwer wiegt der Entzug der Freiheit.

      Nach 20 Jahren kommt niemand mehr quitschfidel aus dem Knast.
      Zwei meiner Freunde arbeiten in JVAs und beide berichten übereinstimmend,
      dass spätestens nach 8 Jahren auch die stärkste Psyche knirscht.

      Extreme Fälle (wie z.B. die Doppelmörder von Aachen) werden auch nach 20 Jahren nicht entlassen.
      Avatar
      schrieb am 11.01.04 18:43:39
      Beitrag Nr. 304 ()
      sorry aber das sehe ich anders.

      nen psychischen knacks kann ich auch in einer sozial benachteiligten familie oder als unfallgeschädigter behinderter etc bekommen.

      wenn magnus gäfgen mit 45 aus dem knast entlassen wird,hat er vielleicht bücher geschrieben,gründlich über alles nachgedacht,ist immerhin noch jurist und kann evtl sogar auswandern,hat keine schulden,evtl sogar etwas gespart von arbeit im knast---das leben wartet auf ihn,er ist dann immer noch ein hochprivilegierter,gebildeter mensch mit wesentlich mehr chancen als viele andere.jetzt wirst du sagen das ist immer so im leben,ungerecht ist dsa leben ohnehin---recht hast du,aber ich persönlich hätte es gerne wenn sich mörder IMMER hinten anstellen müssten,und nicht auf die zeigen die ne tolle freiheit haben,sondern sich an den schwachen,armen und behinderten messen müssten.

      aber ok das ist halt ne ansichtsfrage,da gibts halt kein falsch oder richtig.


      die eltern dürften übrigens von psychischem knacks nur träumen,die haben vermutlich nen dachschaden danach,nach deiner argumentation,aber ppfff was zählt das schon.
      Avatar
      schrieb am 11.01.04 18:47:24
      Beitrag Nr. 305 ()
      So ist es, Brix.
      Wenn die Tür im Knast sich schliesst, wenn Tag ein Tag aus der gleiche monotone Alltag abläuft, ohne Privatsphäre, wenn die langen, schlaflosen Nächte kommen, mit den Bildern, den Gedanken, wenn die Bettelei losgeht um Schlaftabletten, die man in der Regel erst nach einem Suicidversuch bekommt, wenn es Verlegungen gibt, wenn es auf Transport geht, der bei 50 Km Entfernung nicht 1 Stunde, sondern 1 Woche dauert, in engen Transportwagen, überfüllten Zellen...sexuelle Übergriffe, Gewalt jeglicher Art, wenig Chance sich zu melden, denn dann wirds nur noch schlimmer.

      Es ist eine Strafe, eine schwere Strafe und sie muss nicht noch verschärft werden.
      Avatar
      schrieb am 11.01.04 19:32:32
      Beitrag Nr. 306 ()
      #294 Scheinst ja Erfahrungen damit zu haben :laugh:

      Mir ist ehrlichgesagt das individuelle Wohlbefinden eines Gewaltverbrechers scheißegal.

      Opfer und deren Angehörige leiden um ein vielfaches mehr und müssen teilweise noch die behandlung ihrer durch das Verbrechen verursachten Leiden selbst bezahlen.:mad:

      Über Opferhilfe kann man hier einiges lesen http://www.weisser-ring.de/bundesgeschaeftsstelle/so_helfen_…
      Avatar
      schrieb am 11.01.04 19:51:00
      Beitrag Nr. 307 ()
      #294...ich kann mir wirklich schlimmeres vorstellen als einen von Dir beschriebenen langanhaltende Vollroom-service, der bar jeder Existenzangst die Tage kommen und gehen lässt....
      Müssen die Knackis Steine klopfen..? ...oder müssen sie frieren...?
      Nofalls liesse sich in einer kleinen Zelle auch noch ein breites und schweisstreibendes Gymnastik- und Trainingsprogramm ausführe, damit wären die Schlaftabletten dann auch obsolet...
      Nun gut ein Musikinstrument wird man wahrscheinlich dort nicht spielen dürfen, aber wer macht das denn ausserhalb des Knastes schon....
      Doch Radio und Fernsehen stehen den Knackis doch zur täglichen Verfügung....ich kann mir wirklich einiges
      viel Schlechtere vorstellen, als solcher Art Tagesablauf über eine "lebenslängliche"=15 J, Zeit....
      Das hört sich doch fast schon wie 15 Jahre Urlaub an....
      Avatar
      schrieb am 11.01.04 20:00:05
      Beitrag Nr. 308 ()
      #296
      Lass Dich einfach mal einen Tag einsperren in einen 6qm-Raum,
      dessen Tür von innen keine Klinke hat.
      Avatar
      schrieb am 11.01.04 20:13:35
      Beitrag Nr. 309 ()
      ja, rv. der Sühnegedanke ist zuletzt immer mehr in den Hintergrund getreten, wir stehen aber m.E. am Anfang einer Gegenbewegung, wenn der BGH zum Beispiel die Rechtsprechung bei "verminderter Schuldfähigkeit" wegen Trunkenheit in Frage stellt. Die persönliche Schuld und die Sühne werden m.E. bald wieder eine größere Rolle spielen, was nicht falsch ist.

      Zur Tat gehört nicht nur der Täter, sondern auch das Opfer - und die Schuld, die der Täter auf sich geladen hat. Und die Obergrenze (die von der Schuld gebildet wird) ist natürlich dazu da, nicht überschritten zu werden, sie kann aber durchaus öfter mal wieder erreicht werden.
      Avatar
      schrieb am 11.01.04 20:14:50
      Beitrag Nr. 310 ()
      ja Brix, ich bin aber dafür, dass bei "Gnade" ein Veto-Recht der Angehörigen bestünde und die Anhörung auch bei jeder anderen vorzeitigen Haftentlassung stattfände.

      Beides ist meines Wissens derzeit nicht geltendes Recht.
      Avatar
      schrieb am 11.01.04 20:17:48
      Beitrag Nr. 311 ()
      Was ist mit dem was das Opfer durchmachen musste...
      Ein kleines ausgeliefertes Kind mit ständigen Panikattacken gegen ein für es riesiges nicht kontrollierbares Monster,...!!
      Wie war es für das Kind, wenn er wieder hereinkam ins Zimmer um es gegen die Wand zu klatschen und zu quälen,
      war das so zermürbend wie ein warmer Aufenthalt im Knast?...oder war es eher Dantes Inferno...

      Schon hilflos auf Grund des Alters, aber nicht so hilflos
      um nicht überwältigende Angst praktisch in jeder wachen Minute vor dem Monster zu haben ,das sich als ein
      minütliches Zentrum des Schreckens und des Horrors für das Denkens und Fühlens dieses von aussen gesehen ,kurzen Lebens darstellt....
      Wie lang ist lang...? Lang ist ein relativer Begriff....
      15 Jahre Knast können wesentlcih kürzer sein als 10 Minuten des Sitzens auf einer glühenden Herdplatte....
      Wer würde nicht lieber 15 Jahre des Rumgrübelns und Zeitabreissens wählen , um dem anderen 10 minütigen Horror zu entgehen...?
      Das Opfer ist tot...In einem Film "Full Metal Jacket" hiess es mal "Eines wissen die Toten, es ist besser , man lebt" und dieses kleine Bündel Mensch hat vor dem Tod
      schon eine Hölle durchlebt, in der unsere Zeitvorstellungen ausser Kraft waren....Und dagegen soll
      Knast mit einigen Unbequemlichkeiten, 1 Woche Überführung für 50 km , schlimm sein..? Das ist ein Fliegen-Schiss dagegen, was dem Opfer angetan wurde...
      Das Monster hätte doch bequem nach dem Motto verfahren können "Was Du nicht willst, das man Dir tu, das füg auch keinem anderen zu"...und im Knast wird ihm nicht mal annäherend Ähnliches zugefügt.....es ist dort höchstens
      UNBEQUEM aber kein Ort der Hölle wie ihn der
      Täter realisierte....
      Wenn ich mir das so ansehe, dann bin ich unbedingt für eine wesentlich härtere Strafe - egal ob Todesstrafe oder sonst etwas....Es zahlt sich anscheinend aus, ein Monster zu sein...
      Avatar
      schrieb am 11.01.04 20:18:06
      Beitrag Nr. 312 ()
      @ ylophon

      Meines Wissens hat die Stellungnahme des Opfers im Gnadenverfahren durchaus Gewicht.
      Ein uneingeschränktes Vetorecht wäre Willkür.
      Avatar
      schrieb am 11.01.04 20:19:23
      Beitrag Nr. 313 ()
      #297 Richtig DBrix,deshalb mehr Humanität in der behandlung solcher Täter, die Kinder grausam morden,sie garnicht erst solcher langen Qual aussetzen.
      Avatar
      schrieb am 11.01.04 20:20:51
      Beitrag Nr. 314 ()
      @ wolaufensie

      Unrecht lässt sich nicht mit Unrecht vergelten.
      Grausamkeit verdient Verachtung, aber nicht, dass man sie noch vermehrt.
      Alles andere ist - entschuldige das harte Wort - unreif.
      Avatar
      schrieb am 11.01.04 20:24:04
      Beitrag Nr. 315 ()
      #302

      Ja klar, schmeißen wir unsere Abendländische Kultur mal eben locker über Bord!
      Du kannst Dir ja einmal auf dem Balkan ansehen, wohin Blutrache führt :mad:

      Und damit für heute gute Nacht!
      Avatar
      schrieb am 11.01.04 20:37:16
      Beitrag Nr. 316 ()
      #300 wolaufensie gut geschildert,mögen die, die an gerechtigkeit im jenseits glauben darin trost finden ,ich ziehe sie hier vor.
      Avatar
      schrieb am 11.01.04 20:47:43
      Beitrag Nr. 317 ()
      #304 Darüber kannst du dich gerne mit mir austauschen,mache doch einen Thraed darüber auf.:D
      Avatar
      schrieb am 11.01.04 20:49:38
      Beitrag Nr. 318 ()
      -># 303 <-
      ...es könnte auch von einer Gefühlskälte zeugen, die nicht in der Lage ist, sich ausserhalb seiner bequemen 4 Wände und seiner Situation des relativen momentanen Wohlbehagens,
      in etwas hineinzuversetzten, das jedem von uns in der Kindheit hätte blühen können....Wenn für dich Dbrix Phantasielosigkeit und Nicht-Hineinversetzen-Können zu schwer ist, und Du das deshalb mit "Unreife" wegschiebst ,
      dann kommt mir das doch eher der Gefühlslage desjenigem
      nahe, der die Leiden des Opfers ebenfalls nicht wahrnahm...

      ...ansonsten ( nur für dich als kleine Hilfestellung ) probiere einfach mal in Gedanken aus, was wäre, wenn dein Kind , Frau , Mutter usw. einem ähnlichen Monster in die Finger fiele. Und male Dir minütliche Situationen des an ihnen vollzogenen Leidens aus....
      Avatar
      schrieb am 11.01.04 20:54:23
      Beitrag Nr. 319 ()
      @ xylo, #298

      Jetzt wird deine Argumentation aber ganz widersprüchlich:

      Die mildere Strafe bei verminderter Schuldfähigkeit (z.B. bei Vollrausch) entsprechen doch gerade dem Sühnegedanken: ,,Gesühnt" werden kann nur Schuld.
      Wenn man die Prävention (durch Abschreckung) in den Vordergrund stellt, muss man natürlich in solchen Fällen genauso hart bestrafen wie bei Taten ohne Alkohol.
      Gerade das Umschwenken der Rechtsprechung bei Delikten unter verminderter Schuldfähigkeit zeigt eine weitere Abkehr vom Sühnegedanken - der bisher als ein Maß für die Obergrenze der Bestrafung überlebt hatte.
      Avatar
      schrieb am 11.01.04 21:29:40
      Beitrag Nr. 320 ()
      308 - ohne zu sehr in juristische Spitzfindigkeiten abgleicten zu wollen. Der BGH sieht es so wie ich: dass es gerade eine Frage der Schuld ist, wie man den Alkoholeinfluss bewertet. Und dass die verminderte Schuldfähigkeit in der Regel nicht mehr angenommen werden soll, weil die Täter nach heutigem Wissenstand sich darüber im Klaren sein müssen, was Alkohol für Folgen hat, insbesondere bzgl. der Enthemmung.

      Es ist also eine reine Schuldfrage, keine Frage der Prävention, wie man Alkohol im Zusammenhang mit Straftaten und ihrer Begehung wertet.
      Avatar
      schrieb am 11.01.04 21:32:22
      Beitrag Nr. 321 ()
      im übrigen halt ich von Blutrache auch nicht viel. Aber es gibt zahllose Familien, in denen Kinder mit heißem Wasser verbrüht werden, vielleicht nicht auf Herdplatten gesetzt, aber mir harten Stöcken geprügelt - früher mussten die Kinder sie oft noch selbst herbeiholen, als zusätzliche Demütigung....und dann der Spruch: "mir tun die Schläge mindestens so weh wie Dir".

      Das ist noch gar nicht so lange her, dass das eine übliche Erziehungsmethode war - und in vielen Familien ist sie es noch heute.
      Avatar
      schrieb am 11.01.04 22:14:58
      Beitrag Nr. 322 ()
      #310,

      >>>Das ist noch gar nicht so lange her, dass das eine übliche Erziehungsmethode war - und in vielen Familien ist sie es noch heute.

      Das mag zwar sein und ist auf das schärfste zu verurteilen.

      Aber doch nicht mit heißem Wasser verbrühen!:confused:

      Punk und wolaufensie,

      vollste Zustimmung.

      #292,

      >>>dass spätestens nach 8 Jahren auch die stärkste Psyche knirscht.<<<

      Das tut mir entsetzlich leid.

      Wäre ich der Gesetzgeber wäre das schon nach 8 Tagen der Fall.
      Avatar
      schrieb am 11.01.04 22:55:48
      Beitrag Nr. 323 ()
      Wenn durch die fürchterlichsten Verbrechen die „Volksseele kocht“ und nach der Todesstrafe gerufen wird, kommt sofort der Hinweis auf die Wirkungslosigkeit der Abschreckung.

      Die Diskussion darüber wird abgewürgt und eine Optimierung des Schutzes vor Verbrechern verhindert.
      Da möchte ich aber schon mal nach den verwendeten Basisdaten fragen. Dann hätte ja eine öffentliche Hinrichtungswelle stattfinden müssen. Ich bezweifele einfach die Richtigkeit der wissenschaftlichen Untersuchungsergebnisse.

      Der „geborene“ Verbrecher, ja es gibt solche, die immer und immer wieder, mit dem Gesetz in Konflikt geraten „müssen“, ist dumm, feige, hinterhältig, hat Angst, kein Achtung vor fremdes Leben und deren Hab und Gut.

      Ich hoffe, ihr seid mal dabei gewesen, und euch ist nicht das Kotzen gekommen, wenn ein solcher „Prahlhans“ sich und seine „Heldentaten“ gelobt hat. Ein Rechtsstaat muss eine solche prahlende Menschenverachtung im Keim ersticken und zwar ohne wenn und aber.

      Gerade diese negativen Eigenschaften eines Verbrechers müssen ausgenutzt werden.

      Ich denke, es ist ein Unterschied, ob eine Hinrichtung anonym mit einer Giftspritze, oder öffentlich durch ein Fallbeil, bei der Blut fließt, stattfindet. Weiterhin ist es ein Unterschied ob dies an einem Tag 1x, 100x oder 5000x vollzogen wird. Meiner Meinung nach lässt das zukünftige „geborene“ Verbrecher ihre „Karriere“ überdenken.

      Das wollten wir doch einmal sehen ob diese Verbrecher sich unbeeindruckt zeigen würden. Von diesen „Jammerlappen“ geht niemand aufrecht unter „seinen“ Galgen.

      Wieso müssen sich 99 % der anständigen Bevölkerung von 1 % asozialer Verbrecher tyrannisieren lassen?

      Damit keine Missverständnisse aufkommen, ich plädiere nicht für solche öffentlichen Massenhinrichtungen, sondern ich möchte nur die Theorie der wirkungslosen Abschreckung ins Wanken bringen.

      Was wir aber brauchen ist ein Gesetzgeber der dafür sorgt, dass in Deutschland kein Verbrecher mehr lacht.

      Man muss sich schämen in einem "Schlappschwanzstaat" zu wohnen in dem es möglich war, dass vor gar nicht langer Zeit in Ostdeutschland 3 Kleinkinder ihrem Schicksal überlassen wurden und Verhungert bzw. Verdurstet sind.

      Nachbarn hatten Klopfen und Todesschreie der Kleinkinder nicht hören wollen. Dafür wurden evt. andere Nachbarn denunziert die ihre Hecke 10 cm höher wachsen ließen als vorgeschrieben.

      Diese Mentalität lässt einen Staat von innen her "verfaulen" und in einer teuflischen Verbindung mit dem abschmelzen jeglichen Sinns für Gerechtigkeit in 2 Menschengenerationen in der jetzigen Form von der Landkarte verschwinden.
      Avatar
      schrieb am 11.01.04 23:28:02
      Beitrag Nr. 324 ()
      xylo, #309
      Natürlich muss man da was konstruieren - weil man sich noch nicht traut, die durch die Schuld bestimmte Bestrafungsobergrenze aufzugeben. Sinn macht die Kehrtwende nur unter dem (von mir ausdrücklich unterstützten) Präventionsgesichtspunkt.

      #310
      Da stimme ich dir ausdrücklich zu. Ein paar Zahlen:

      Aus wissenschaftlichen Untersuchungen der letzten Jahre ist bekannt, dass die Anwendung körperlicher Gewalt in Familien weit verbreitet ist.

      * So gaben 81,5 % von im Jahr 1992 befragten Jugendlichen aus Ost und West an, geohrfeigt worden zu sein.
      * 43,5 % berichteten über "deftige Ohrfeigen".
      * und 30,6 % über eine Tracht Prügel.

      Das Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen hat in jährlichen Schülerbefragungen, an denen im Jahr 2000 14.000 Jugendliche teilnahmen, festgestellt, dass lediglich 43 % ohne elterliche Gewalt aufgewachsen sind. Nach der Befragung von 16.000 Jugendlichen im Jahr 1998 war etwa jeder Vierte als Kind "schwer gezüchtigt" worden, darunter erlebten 9,8 % sogar Misshandlungen.

      Quelle: http://www.karlsruhe.de/Jugend/Kinderbuero/Fambild/gewaltfr.…
      Avatar
      schrieb am 11.01.04 23:35:09
      Beitrag Nr. 325 ()
      #310 Blutrache ist in einem geordneten Rechtswesen auch nicht notwendig,wird aber fast nur in gebieten ausgeführt wo die Polizei,Richter,Politiker etc. korrupt sind,man als Underdog kein Recht bekommt.Diese oft einzige möglichkeit sich zu erwehren,ermöglicht somit ein einigermassen friedliches beieinanderleben,im bewusstsein evtl. folgen.Es ist müssig hier vergleiche aus Deutscher seite zu ziehen,wir sind trotz vieler fehler ein Rechtsstaat.Ob ich bei einer solchen tötung meines sohnes,wie bei Carolin geschehen ich derselben meinung wäre,lasse ich hier mal bewusst offen.Ich brauche die Peitsche,gebt mir,s.:(
      Avatar
      schrieb am 11.01.04 23:43:46
      Beitrag Nr. 326 ()
      Waldsperling,

      wer hat denn hier was von ,,Wirkungslosigkeit der Abschreckung" gesagt?

      Ich habe nur gesagt, dass die Todesstrafe nachweislich keine stärkere abschreckende Wirkung hat als eine langjährige Gefängnisstrafe. Das was du da erzählst sind Wunschvorstellungen, die mit der Realität nichts zu tun haben.

      Glaubst du im Ernst, dass jemand einen Mord begeht, weil er dafür ,,nur" 15 Jahre sitzen muss?
      Ein berechnender Mörder (sagen wir ein Profi-Killer) kalkuliert keine Bestrafung ein. Er glaubt einfach nicht, gefasst zu werden. in diesem (seiner Meinung nach) unwahrscheinlichen Fall ist ohnehin alles aus.
      Ein Affekt Täter (wozu die ,,Bestie" von Neu-Ulm gehört) denkt bestimmt nicht über die Folgen seiner Taten nach.
      Selbst einen Raubmörder habe ich noch nicht gesehen, der einen Millionenraub begeht, in der Hoffnung nach 15 Jahren Haft die Beute genießen zu können.

      Das Umkehrte ist eher wahr: Eine exzessive Anwendung der Todesstrafe führt zur Verrohung und zu einem Anstieg der Gewaltdelikte, wie man auch in den USA beobachten kann.
      Avatar
      schrieb am 12.01.04 08:02:45
      Beitrag Nr. 327 ()
      rv: das ist Blödsinn. Wenn BGH, BVerwG oder sonstige Obergerichte etwas schreiben zur Frage der Schuld, dann meinen sie auch Schuld. In der ersten oder zweiten Instanz kommen vielleicht so ein paar Krücken, wo man sich nicht traut, zu schreiben, was man meint und es deshalb über einen Umweg löst. Aber die Obergerichte sind dafür da, juristisch sauber und für eine - einigermaßen - einheitliche Linie zu sorgen.

      Ist aber auch egal.




      Noch mal kurz zum Thema Gnade: Gnade bedeutet, dass man "mehr" bekommt, als einem juristisch zusteht. Weil sonst ja ein Gericht die "reguläre" Haftentlassung anordnen könnte.
      Und wenn man sich dann vor Augen hält, dass es auch Opfer gibt, die noch leben, dann fände ich es angemessen, dass diesen das Recht zugesprochen wird, bei der Gnadenfrage mitzuentscheiden. Damit kein Ungleichgewicht entsteht, hier profiliert sich ein Staat als nachsichtig, ein Richter als "guter Mensch" - und dort wird einem Angehörigen der Opfer der nächste Schlag versetzt. Was die Angehörigen der ermordeten Schweizer wohl über die Begnadigung des Herrn Klein denken? Und wieso wurde ein Herr Wagner begnadigt und nicht regulär entlassen???
      Fälle von Gnade wären für mich zum Beispiel eine Erkrankung, die bald zum Tode führt, so dass dem Mörder noch ein paar Monate in Freiheit gewährt werden sollen...und ähnliches. Aber ohne jeden besonderen Anlass sehe ich eingentlich keinen Grund, Leute zu begnadigen, die ja das Recht haben, nach 15 Jahren und danach immer wieder die Fortdauer der Haft prüfen zu lassen.
      Avatar
      schrieb am 12.01.04 08:38:19
      Beitrag Nr. 328 ()
      300, wolaufensie:

      Dein Beitrag spricht mir aus der Seele, Deine Vergleich müßten die letzten 68-er Resozialisierungsfanatiker aus ihren opferverhöhnenden Tagträumen reißen.

      Q
      Avatar
      schrieb am 12.01.04 08:46:33
      Beitrag Nr. 329 ()
      xylo,

      wenn man die in letzter Zeit intensiv diskutierten Erkenntnisse der Gehirnphysiologen über die (Nicht-)Existenz eines freien Willens berücksicht, wird man die Fiktion einer individuellen ,,Schuld" im Strafrecht ohnehin bald aufgeben müssen. Damit bleiben nur noch Präventionsgesichtspunkte übrig.

      Um kein Missverständnis aufkommen zu lassen: Das Aufgeben des Schuldprinzips für die Bestrafung bedeutet keineswegs automatisch geringere Strafen. In einigen Fällen könnte das Gegenteil der Fall sein.

      Und: Das subjektive Empfinden eines freien Willens einschließlich der Phänomene wie Gewissen, Reue etc. sind auch unter Präventionsgesichtspunkten wichtig.
      Avatar
      schrieb am 12.01.04 09:02:23
      Beitrag Nr. 330 ()
      rv: "Ein Affekt Täter (wozu die ,,Bestie" von Neu-Ulm gehört) denkt bestimmt nicht über die Folgen seiner Taten nach. "

      Bedeutet "affektiv" nicht "spontan, unüberlegt, ungeplant?"
      Nach meiner Auffassung nach all den Medienberichten war es der eindeutige Plan dieses Subjekts, die kleine 3-jährige aus niedrigsten, ansonsten nur aus der Tierwelt bekannten Beweggründen zu vernichten.

      Der Affekt scheidet für mich aus.

      Q
      Avatar
      schrieb am 12.01.04 09:18:31
      Beitrag Nr. 331 ()
      ..ich glaube noch an den "freien Willen" - im übrigen wird eine "angemessene Sühne" auch dann erforderlich sein, wenn man sich völlig von der Frage der persönlichen Schuld verabschieden müsste. Denn der normale Mensch würde nie verstehen, wieso jemand aufgrund irgendwelcher "hirnphysiologischer Zusammenhänge" nicht für seinen Mord verantwortlich sein soll und deshalb mit einer milden Strafe davonkommt.

      Für ein abscheuliches Verbrechen wird die Allgemeinheit immer eine harte Ahndung fordern - und das ist auch richtig so. Selbst wenn die Täter oft arme Schweine sind, etwa dieser Markus Wirtz aus Aachen, der hätte ganz was anderes werden können als ein Sexualmörder, aber dessen Vater kommt nicht an den Galgen, nicht mal ins Gefängnis.


      Questorix: das Posting von rv. war nicht auf diesen Fall bezogen, sondern generell auf Prävention. Ich hab zum Glück von dem Fall wenig gelesen - und werde das auch nicht ändern - so dass ich zur Frage von deren Absichten nicht Stellung nehmen kann und will. Ich hab beruflich genug mit solchem Pack zu tun, da brauch in das nicht auch noch in der Freizeit.:mad:
      Avatar
      schrieb am 12.01.04 09:23:59
      Beitrag Nr. 332 ()
      zum letzten Absatz: hab mich wohl geirrt, nämlich die Klammer übersehen.

      "Die Bestie von Neu-Ulm" heißt der Typ also....die Bild ist schon toll.:rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 12.01.04 09:49:13
      Beitrag Nr. 333 ()
      @ xylo,

      gerade weil du beruflich damit zu tun hast wirst du wissen, dass die Zahl der Morde an Kinden in den Jahren und Jahrzehnten nicht angestiegen ist, sondern abgenommen hat - auch wenn die Medien einen anderen Eindruck erwecken.

      Jeder Fall ist ein Fall zu viel. Deshalb muss man weiter über eine Verbesserung der Prävention nachdenken. Der Ruf nach einer Strafrechtsverschärfung oder der Fingerzeig auf den Verfall der Sitten ist aber (gerade wenn es um solche Delikte geht) fehl am Platz.

      Die ,,Bestie" von Neu-Ulm greift nur die Darstellung in einigen Medien und Board-Beiträgen auf.


      @ Questorix

      Du wirst doch hier nicht von einer wohlüberlegten Tat (gar unter Abwägung der Strafrisiken) sprechen? Dafür ist das Verhalten der Täter viel zu kopflos und in sich widersprüchlich. Affekte sind Gefühle; eine Affekt-Handlung muss nicht eine einmalige spontane Kurzschlusshandlung sein.
      Bei den ,,niedrigen Beweggründen" stimme ich dir. Hizufügen würde ich noch die unfassliche Brutalität.

      ,,Aus der Tierwelt bekannte" Beweggründe allerdings sehe ich nicht. Dann könnte man bestimmt nicht von ,,Schuld" reden. In der Tierwelt sind (nach gängiger Meinung jedenfalls) alle Handlungen affektgesteuert.
      Avatar
      schrieb am 12.01.04 09:58:26
      Beitrag Nr. 334 ()
      ...ja, die Zahl der Morde an Kindern nimmt ab.

      Aber die Zahl der Gewalttaten gegen Kinder nimmt zu, oft von Gleichaltrigen und wenig älteren verübt. Dabei ist der statistische Anstieg noch viel zu gering, weil ich sicher weiß, dass viele dieser Taten schon gar nicht mehr angezeigt werden, weil die Opfer mehr Angst vor den Tätern haben als Hoffnung, dass sie vom Staat vor ihnen geschützt werden.

      Und das ist - auch im Sinne der Prävention - eine absolute Katastrophe. Auch darüber sollte mancher Richter, der immer nur an die Täter denkt - mal nachdenken.
      Avatar
      schrieb am 12.01.04 16:57:56
      Beitrag Nr. 335 ()
      @Waldsperling
      Man muss sich schämen in einem " Schlappschwanzstaat"

      Dieses Land ermöglicht seinen Bewohnern einen Wohlstand, den weniger als 10% der Weltbevölkerung erreichen.

      Die Bürger unseres Staates haben demokratische Mitwirkungsrechte, von denen 2/3 der Menschheit nur träumen können.

      Die Kriminalitätsrate in unserem angeblichem Schlappschwanzstaat ist geringer als in den meisten anderen Demokratien.
      In Diktaturen mag sie offiziell noch niedriger sein,
      dafür werden dort die von Staatsorganen begangenen Verbrechen nicht mitgezählt.

      Morde in Chicago (3 Mio Einwohner) 600 per anno.
      Morde in Deutschland (81 Mio Einwohner) 450 per anno.

      Wofür schämst Du Dich also? :O


      @wolaufensie

      Wenn Du meine Weigerung, an den Gewalt- und Rachephantasien diverser anderer Teilnehmer zu partipizieren, als "Phantasielosigkeit" betrachtest, bitteschön.
      Über die übrigen Freundlichkeiten, die Du Dir mir gegenüber herausnimmst, decke ich lieber das gnädige Mäntelchen des Schweigens...
      Avatar
      schrieb am 12.01.04 17:13:11
      Beitrag Nr. 336 ()
      @ Dbrix: die Rache- und Gewaltfantasien einiger User erhalten doch vorwiegend dadurch nahrung, dass die Strafen für Verbrechen gegen Leib und Leben von Menschen so lächerlich gering sind. Für die absichtliche Tötung eines Menschen sollte es grundsätzlich eine Lebenslange freiheitsstrafe geben. die Ausnahmen hiervon sollten sehr knapp gehalten werden. Auch sind die Strafen für schwere Körperverletzung eine Verhöhnung der Opfer :mad:. Im Extremfall bleibt das Opfer den Rest seines Lebens ein Krüppel, während sein Peiniger nach 2-3 Jahren wieder die Gegend unsicher macht. Harte Strafen innerhalb unseres zivilisierten Rechtssystems machen die Sharia-Anhänger schnell Mundtot. Wenn aber eine blutdrünstige Meute jemanden stundenlang zu Tode quält (da war vor einigen monaten so ein Fall) und ihm am ende mit Springerstiefeln den Schädel eintritt, dann dürfen diese nicht mit Pipistrafen von 3 oder 4 jahren davonkommen. Und das nur weil sie erst 20 sind.

      Zum Vergleich: Der Profilneurotiker Dr.Dr. Postel hat 4 1/2 Jahre bekommen, weil er sich zwei falsche Doktortitel zugelegt hat. Als "Chefarzt" in der Psychiatrie war er bei Kollegen und patienten hoch angesehen, obwohl er nie Medizin studiert hat ;).
      Avatar
      schrieb am 12.01.04 17:20:02
      Beitrag Nr. 337 ()
      also diese strafe mit dem zu tode geqältem jugendlichen (die täter sind nach 5 bis 6 jahren wieder draussen) hat mich auch schockiert.
      ich finde die frage wieviel ein leben wert ist,ist gar nicht zu diskutieren,jedenfalls sind 5 jahre ein witz.

      todesstrafe ist aus meiner sicht barbarentum,aber einen totschläger oder mörder nach 5 jahren wieder laufen zu lassen ist es auch,es ist ein hohn,und das soll recht sein?

      man stelle sich vor man selbst wird zu tode gequält oder ein kind oder verwandter und die täter müssen lediglich 5 jahre an einem ort verbringen,dürfen in der zeit sich was hinzuverdienen,werden rundumversorgt und aufs spätere leben vorbereitet?

      dann fühl ich mich in einem land wie den usa wohler,wo ein solcher täter,falls er erwischt wird auf den elektrischen stuhl landet (gefällt mir auch nicht,aber ist besser als die hiesigen strafen)
      Avatar
      schrieb am 12.01.04 17:30:53
      Beitrag Nr. 338 ()
      326 und 325: ja, der Fall spielte wohl in Ostdeutschland, weshalb man in NRW außer dem Urteil wenig mitbekommen hat. Was man aber da hörte, das ließ staunen bis erschaudern, je nach Perspektive...
      Avatar
      schrieb am 12.01.04 17:38:58
      Beitrag Nr. 339 ()
      whitehawk, man stelle sich vor man selbst wird zu tode gequält , ich denke, dann ist es dir egal,was mit deinem Peiniger und Mörder passiert, zumindest sind keine anderslautenden Berichte bekannt.

      Ich denke, das ganze Gejammere hier über viel zu geringe Strafen entspringt einfach der Unkenntnis über den Einzelfall, nicht jede Mordtat ist gleich zu bewerten, das Gericht untersucht, bemüht sich um Aufklärung und differenziert danach das Strafmass.
      Die absolute Aufklärung und Klarlegung eines Falles gelingt in den seltensten Fällen.
      Dann bleiben am Ende eines Verfahrens Zweifel übrig, es gibt strafmindernde Aspekte, aber auch strafverstärkende und das Urteil ist in der Regel gerecht, dh eines Rechtsstaats würdig.

      Keine noch so harten Strafen schrecken Täter von Kapitalverbrechen ab, das lehrt Vergangenheit und Gegenwart.

      Es gibt heute genau so viele Morde, Vergewaltigungen und Gewalttaten gegen Kinder wie früher, heute ist einfach der Pressefluss besser.

      Deshalb beruhigt euch, ihr Hardcore-Freizeitrichter, morgen habt ihr doch die Kleine vergessen und übermorgen gibts den nächsten Fall, dann gibts wieder jede Menge "Rübe ab" Threads, da könnt ihr euch wieder austoben.
      Das ist die bittere Realität.
      Avatar
      schrieb am 12.01.04 18:27:55
      Beitrag Nr. 340 ()
      Ein ehemaliger Arbeitskollege von mir ist auch einer von diesen Rübe-Ab-Brüllern.
      Irgendwann hat er plötzlich über "den Polizeistaat" geschimpft.
      Der Grund: 1 Monat Fahrverbot, weil er mit 90 km/h durch die Stadt gebrettert ist...:mad:
      Avatar
      schrieb am 12.01.04 18:32:22
      Beitrag Nr. 341 ()
      ich weiß auch, was er danach gesagt hat:

      "Jeder Kinderschänder ist nach 6 Wochen wieder draußen - und ich fahr einmal zu schnell und schon werde ich mit aller Härte des Gesetzes bestraft".....

      Stimts oder hab ich Recht??? :D
      Avatar
      schrieb am 12.01.04 20:56:41
      Beitrag Nr. 342 ()
      Ja, DBrix, so sind viele, für andere alles fordern, die schlimmsten Bestrafungen, die grausamsten Foltern, aber selbst aussen vor bleiben, wenn man Grenzen überschreitet.
      Schade, es gibt wenige so vernünftige Leute wie dich im Board.
      Avatar
      schrieb am 12.01.04 21:53:56
      Beitrag Nr. 343 ()
      #329 Bringe doch noch ein paar beispiele davon,damit ich es zu einem kindermord besser einschätzen kann.Kannst ja mit #331 Savant dem Club der vernünftigen gründen.
      Avatar
      schrieb am 12.01.04 22:11:30
      Beitrag Nr. 344 ()
      DBrix,

      Man muss sich dafür schämen mit Leuten die gleiche Luft zu atmen, die ihre Kinder verdursten ließen.
      Avatar
      schrieb am 12.01.04 22:22:06
      Beitrag Nr. 345 ()
      Es ist aber doch bedenklich, dass ein solches Ungeheuer wiederum in sehr viel anderen das Ungeheuer erweckt, er/sie hat seine Kinder verdursten lassen, hat sie vergewaltigt und zu Tode gequält und RuckZuck wollen Millionen "guter Menschen" genau das gleiche mit ihm/ihr machen, quälen, köpfen, hängen, langsam zerstückeln usw.

      Soweit liegen hier Täter und virtueller Lynchmob garnicht auseinander, das solltet ihr auch mal bedenken, gell?
      Avatar
      schrieb am 12.01.04 22:57:03
      Beitrag Nr. 346 ()
      Savant,

      bei Leuten die ihre Kleinkinder verdursten ließen, wäre ich gerne Mob.
      Avatar
      schrieb am 12.01.04 23:01:32
      Beitrag Nr. 347 ()
      Das mein ich, Waldsperling, du hast die gleichen Anlagen wie diese Leute und mit dir sehr viele.
      Daraus rekrutiert sich sehr viel Gewaltpotential.
      Avatar
      schrieb am 12.01.04 23:58:17
      Beitrag Nr. 348 ()
      #336,

      erklär doch mal mit welchen Leuten? Dem Mob oder den Schwerstkriminellen?

      Mach jetzt aber keinen Fehler mehr.

      Auch in der virtuellen Welt sind verbale Entgleisungen und nicht steigerungsfähige Beleidigungen eine Sache für die Staatsanwaltschaft im richtigen Leben.
      Avatar
      schrieb am 13.01.04 00:08:01
      Beitrag Nr. 349 ()
      Bei allem Verständnis dafür, dass solche Verbrechen die Emotionen aufwühlen:
      - Unterlasst bitte Provokationen und persönliche Beleidigungen.
      - Respektiert die Boardregeln.

      Zur Erinnerung ein Auszug:

      Richtlinien zur Sperrung von Threads, Postings oder User:

      1. Krasse Ausdrücke von Rassismus, Hasspropaganda oder Beleidigung

      2. Das Fördern oder Anbieten von anleitenden Informationen über illegale Aktivitäten, wie die Anleitung zum Waffenbau, das Fördern von Spam Emails, Computerviren oder Material welches das intellektuelle Eigentumsrecht Dritter verletzt.

      3. Das Aufrufen zur Gewalt oder die Androhung von Gewalt sowie das Fördern von physischem Schaden oder Verletzung gegen jede Gruppe von Individuen.
      Avatar
      schrieb am 13.01.04 06:51:50
      Beitrag Nr. 350 ()
      Waldsperling, du plädierst für die Todesstrafe, du nennst unseren Staat einen "Schlappschwanzstaat", du kannst dir raussuchen, zu welcher Gruppe du gehören willst.
      Und mit was drohst du, mit dem "Schlappschwanzstaatsanwalt"?
      Lächerlich...
      Avatar
      schrieb am 13.01.04 09:07:17
      Beitrag Nr. 351 ()
      @savant

      Mach Dir nichts daraus!
      Der Befürworter eines eregierten Staates leidet darunter,
      dass die Atmosphäre so gut durchmischt ist,
      und er daher die Atemluft mit allen anderen Menschen teilen muss. ;)
      Avatar
      schrieb am 13.01.04 09:11:25
      Beitrag Nr. 352 ()
      aus dem Leben..

      ich war vor kurzem bei einer Kundschaft deren Verwandte arbeitet als Vollzugsbeamtin!
      Sie ist sowas wie eine Pschychologin/ähnliches!

      Ist für die "Wiedereingliederung" von Strafgefangenen zuständig!

      Und "nach einer gewissen Zeit" bzw. wenn die Entlassung kommt "dürfen" die Jungs zeitweise wieder raus(um sich an das Leben draussen wieder zu gewöhnen!)

      Also "gehen die Beamtin und der Strafgefangene", der wegen Kindesmißbrauch sitzt raus in die Stadt und gehen einkaufen!


      Jetzt kommts

      was glaubt Ihr was der Kerl sich gekauft hat??

      Kinderschokolade!

      Warum?

      Weil ihm das Bild so gefällt das vorne drauf ist
      (Ihr wißt ja wie die Kinderschokolade aussieht-mit den Kind halt vorne drauf!)

      Wenn das nicht krank ist!

      Nachdem dieser Mensch seine Strafe abgebüßt hat "muss" man ihn entlassen!

      seine Gedanken kann sich ja jeder selber machen?

      MFG
      Mannerl
      Avatar
      schrieb am 13.01.04 09:20:41
      Beitrag Nr. 353 ()
      325, punk24:

      100 % Zustimmung für diesen Beitrag !
      Avatar
      schrieb am 13.01.04 09:29:57
      Beitrag Nr. 354 ()
      mit ist das JETZT nicht egal,ob mein mörder nochmal ein chance bekommen dürfte.

      klar ,jeder geht von seinem weltbild aus,wenn ich mir ne angemessene strafe für meinen mörder aussuchen könnte,wäre das,egal wie ich umgebracht worden wäre,sicher keine folter,
      sich auch keine kleine zelle in der man psychische schäden bekommen würde.
      aber es wäre sicher ein lebenslanges erzwungenes nachdenken über die tat,das heisst ein leben in
      freiheit und harmonie würde ich meinem mörder nicht mehr zugestehen.
      luxussanatorium,in weitesgehender einsamkeit und ohne grossartige zwischenmenschliche kontakte (diese würden
      die gedanken von der tat unnötig ablenken).
      ich persönlich finde aber zb den tatbestand der reue ziemlich überflüssig,99,9 prozent dürften wohl selbst enorme
      psychische probleme haben wenn sie im affekt oder aus ner sponatnen gier heraus jemanden umgebracht haben.
      magnus gäfgen fühlt sich sicher fast so elend wie die eltern des toten jungen.
      aber darum gehts nicht---egal wie elend er sich fühlt,er wird ein leben haben das einen
      neubeginn darstellt,er wird glücksempfinden haben das die tat vergessen machen lässt.
      ich fände das schlicht unfair und nicht angemessen und vor allem sähe darin eine art tatsachenentscheidung
      die letzlich den sieg der rohen gewalt unterstüzt.
      Avatar
      schrieb am 13.01.04 09:35:02
      Beitrag Nr. 355 ()
      334, 336, savant:

      kann es sein, daß Deine x- und y-Chromosomen eine leicht Verschiebung aufzeigen?

      Q
      Avatar
      schrieb am 13.01.04 11:05:28
      Beitrag Nr. 356 ()
      #344 Questorix,

      auch wenn ich sicherlich kein Freund von Savant bin, so ist doch seine Äußerung ganz allgemein nicht von der Hand zu weisen. Du mußt - nicht nur hier - einfach mal so in deinem erweiterten Umfeld, Freunde, Bekannte, Kollegen, Urlaubsbekanntschaften etc. über das Thema sprechen, und etliche Leute werden sagen "Rübe ab", "dem müßte man was abhacken", "er soll das Gleiche erleiden wie sein Opfer" und so weiter und so fort.

      Aus emotioneller Sicht ist das vollkommen verständlich, doch kann man - ganz allgemein betrachtet, nicht auf spezielle User hier bezogen, denn so genau habe ich nicht mitgelesen - bei einigen Leuten erkennen, dass sie sich in so ein Thema so reinsteigern, dass ihnen abgenommen werden kann, dass sie zu echten Gewalttaten fähig wären. Wohlgemerkt, ich spreche nicht von Angehörigen oder sehr nahen Freunden eines Opfers, wo das zwar nicht richtig, aber absolut verständlich ist.

      Und nun muß man einfach mal einen Schritt weiter gehen. Eine Gruppe solcher Menschen trifft auf einen Mörder - oder jemanden, der dafür gehalten wird. Was würde passieren? Es mag etwas provokant klingen, aber diese Leute würden denken, sie handelten richtig, wenn sie dem Mörder - oder, Achtung!, der Person, die dafür gehalten wird! - mal eine reinwürgen. Daraus wird sicherlich mehr, ein Geschubse und Gerangel eskaliert. Am Ende entsteht ein echter Blutrausch... Immer im Bewußtsein, dass das Schwein ja Übles getan hat und man moralisch auf der richtigen Seite steht.

      Auf so etwas zielt Savant ab, und ich muß ihm zustimmen. So etwas gibt es, fast jeder trägt so ein Gewaltpotential in sich. Und wir alle sollten es kontrollieren.

      Übrigens spielt es hierbei keine Rolle, ob man selbst so eine Gewalt ausübt oder sie durch andere gutheißt. Jemand, der dem Tod eines anderen Menschen zustimmt, wird damit auch gedanklich gewissermaßen zu seinem Henker.
      Avatar
      schrieb am 13.01.04 11:23:59
      Beitrag Nr. 357 ()
      die Todesstrafe sollte in Deutschland eigentlich kein Thema mehr sein.
      Avatar
      schrieb am 13.01.04 12:13:39
      Beitrag Nr. 358 ()
      345, mausschubser:

      zitat savant: "Es ist aber doch bedenklich, dass ein solches Ungeheuer wiederum in sehr viel anderen das Ungeheuer erweckt, er/sie hat seine Kinder verdursten lassen, hat sie vergewaltigt und zu Tode gequält und RuckZuck wollen Millionen " guter Menschen" genau das gleiche mit ihm/ihr machen, quälen, köpfen, hängen, langsam zerstückeln usw."

      Schubser, offensichtlich konnte ich nicht herausstellen, was mich stört: daß ein Ungeheuer das andere weckt. Mir geht es nicht um das Quälen als Strafe, gleich gar nicht durch eine öffentliche Meute (wie im Mittelalter und in grauer Vorzeit, vergleichbar noch mit der in manchen Ländern angemwendeten Steinigung), sondern um einen rechtsstaatlichen Prozess. Ich erwarte ganz einfach, daß der Richter die ultimative Strafe für derart schlimme Taten ausspricht. In Deutschland ist das lebenslang. Leider aber werden aber aus lebenslang in der Regel weniger als 10 Jahre. Wenn solche Schandtaten an Kindern von einem Gericht so hart wie möglich bestraft werden, dann sehe ich echt keinen Anlaß, daß irgenwo ein neues Ungeheuer / neue Ungeheuer geweckt werden.
      Es muß aber auch gelten: In dubio pro reo;

      Weiter vorne in diesem Thread habe ich gefordert: "Head off"; nicht durch eine Lynchjustiz, sondern nach einem rechtsstaatlichen Prozess, der die Tat eindeutig feststellt.

      "Soweit liegen hier Täter und virtueller Lynchmob garnicht auseinander, das solltet ihr auch mal bedenken, gell?"

      Diese Aussage paßt zu Savant. Da der Lynchmob aber nur virtuell ist, muß ich mich dazu nicht weiter äußern.

      Q.
      Avatar
      schrieb am 13.01.04 13:05:40
      Beitrag Nr. 359 ()
      #345 mausschubser emotional gehst du wohl einen schritt zu weit mit deinen Blutrausch fantasien die du hier unterstellst.Man mag unterschiedlicher meinung zur strafe für kindesmörder und was angemessen (moralisch)dafür ist sein,ebenso was ein "gewaltpotential" ist.Nirgendwo wurde eine todesstrafe allein auf verdacht etc. gefordert,dies ist wohl mehr ein geschubse deinerseits zurückzuführen. :rolleyes:Sollte deine forderung für lebenslanges steineklopfen mit viel schweiß etc. als ein geringeres gewaltpotential gegen solche täter angesehen werden,so fällt es mir ebenso schwer dem zu folgen.Nimm es als gegenseitigen trost oder unverständnis,die gesetzeslage ist dafür bei uns nicht gegeben.;)
      Avatar
      schrieb am 13.01.04 14:04:19
      Beitrag Nr. 360 ()
      Questorix #347,

      gut, ich verstehe jetzt deine Intention. Savant provoziert natürlich durch harsche Worte. Auch hinsichtlich der Bestrafungsfrage sind wir nicht so weit auseinander, wobei ich die Todesstrafe generell ablehne. Ich habe dir übrigens auch nicht unterstellt, dass du eine lynchende Meute propagieren würdest. Das hast du sicherlich so auch nicht gesehen. :)

      endaxi #348,

      mir scheint, jetzt geraten einige Dinge durcheinander: Ich habe niemandem hier unterstellt, dass er eine Todesstrafe auf Verdacht fordern würde. Um Himmels willen! Ich habe auch niemandem unterstellt, dass er bewusst so eine Lynchsituation anstrebt. Das wird kein vernünftiger Mensch absichtlich tun. Alles, worauf ich hinweisen möchte, ist, dass wir alle Gewaltpotential in uns tragen. Und dieses Gewaltpotential kann durch entsprechende Trigger abgerufen werden. Senkst du ganz unbewusst die Schranke, muß der Trigger eine viel geringere Schwelle überschreiten. Ein Beispiel, was sicherlich fast jeder nachvollziehen kann:

      In zig Filmen kommen Helden vor, die sich für andere opfern oder zumindest in aussichtslosen Situationen ihr Leben riskieren, obwohl sie sich aus dem Staub machen könnten. Je nach Qualität des Filmes natürlich manchmal herrlich bescheuert konstruiert. Ich habe zwar seit einem Schlüsselerlebnis in Rangeleien oder Drohsituationen in meiner Umgebung praktisch immer eingegriffen, doch eine echte Situation, in der ich um mein Leben bangen musste, hatte ich gottseidank noch nicht. Ich habe mich immer gefragt: Wie realistisch ist so ein "Opfertum"? Oder zumindest das Eingreifen in Situationen, in denen ich von vornherein eine extrem schlechte Position habe. Und wie würde ich mich verhalten? Ich würde mich nicht opfern für Fremde in einer ausweglosen Situation. Da bin ich fast sicher, auch wenn ich damit vermutlich nie fertigwerden würde. Bei Freunden? Vielleicht. Bei meinen Eltern? Noch wahrscheinlicher, aber wer weiß das schon ohne konkrete Situation - der Himmel verhüte es. Bei meiner Ehefrau? Ich möchte es glauben: Ja! Bei meinem Kind? Hier erwacht ein echter Urinstinkt, und die Krallen werden hormonmäßig ausgefahren: Ja, ich würde für meinen Sohn auch ins Feuer springen! Seit mein Sohn auf der Welt lebt, bekomme ich Zornesschübe nie gekannter Art, wenn ich etwas über Kindesmissbrauch oder ähnliches lese. Nicht, dass mich das vorher nicht berührt hat. Aber die Reaktion ist eine völlig andere geworden.

      Du siehst, der Trigger, etwas zu tun, auch einem anderen etwas anzutun, muß immer geringere Schwellen überwinden. Als ich meinen Sohn noch nicht hatte, war das nur hypothetische Überlegung, eher mit der Erkenntnis, dass man es nicht weiß. Mein Sohn hat aber einen Schalter umgelegt.

      Dieses Beispiel der sinkenden Hemmschwelle empfinde ich hinsichtlich der Verteidigung von anderen natürlich als positiv. Negativ kann dagegen sein, wenn man sich zu oft mit schlimmen Gewalttaten befasst und ständig sich dabei – das ist für mich nicht ehrenrührig – klarmacht, dass so ein Gewalttäter eigentlich eine richtig schmerzhafte Strafe verdient hat. "Kopf, Hände, Eier ab". Ich denke das auch häufig in den ersten Momenten. Aber was geschieht danach? Der Ruf nach einem Henker ist ein erster Schritt. Ich ganz persönlich halte ihn für falsch, aber ich kann es gedanklich noch nachvollziehen. In Verbindung mit einer als zu lasch empfundenen Rechtssprechung kann aber daraus folgen, dass zur Kompensation des enttäuschten Rechtsempfindens andere Töne laut werden. "Die müssen härter bestraft werden! Sie müssen körperlich bestraft werden. Sie müssen getötet werden."

      Einwurf: Ja, auch meine Forderung, dass die Täter Steine kloppen sollen, ist eine Art von Gewaltpotential. Dazu stehe ich. Und sie kommt bei mir aus einer als zu lasch empfundenen Bestrafung von Gewalttätern. Man kann darüber diskutieren. Aber ich sehe einen Unterschied, jemanden mit körperlicher, aber erfüllbarer Arbeit zu bestrafen oder ihn zusammenzuschlagen, zu verstümmeln oder sonst was. Auch hier noch mal der Hinweis: Ich unterstelle diese letzten Worte niemandem gezielt, kann ich auch gar nicht und will ich definitiv nicht. Aber mir ist es wichtig, wenn jeder mal in sich selbst hineinhört, ob er das ggf. doch mit Genugtuung akzeptieren würde, wenn einem Gewalttäter so etwas widerfährt. Ich wette, manche werden erstaunliche Antworten aus ihrem Inneren hören, wenn sie nur mal hinhören würden. Was ist schlimm dabei, wenn man mal herausfindet, was in einem stecken KÖNNTE? Danach weiß man es halt. Und nichts Reales ist geschehen. :)

      Ich habe mit meinem Posting nicht gemeint, dass nun überall Lynchmobs lostoben und Unschuldige wie Schuldige verprügeln. Ich spreche aber von Gruppendynamiken, die sich tatsächlich ausbilden können. Gruppendynamiken, die möglicherweise nicht gleich in aktive Handlungen münden, aber doch ein gewisses Rechtsempfinden erzeugen können, das mir persönlich widerstrebt. Und ob solche Gruppendynamiken generell in realiter oder virtuell entstehen, bringt nur solange den Unterschied, bis eine virtuelle Gruppendynamik eben doch auch im Real Life in Erscheinung tritt.

      Und noch einmal abschließend: Ich habe niemandem hier Blutrausch-Phantasien unterstellt! So etwas haben nur wirklich kranke Leute. Ich habe ausschließlich versucht, mit meinen Worten darzustellen, wie eine Situation entstehen kann, die eigentlich wohl keiner wirklich will, wie ja auch jeder hier hoffentlich bestätigt.
      Avatar
      schrieb am 13.01.04 14:48:42
      Beitrag Nr. 361 ()
      #349 war sehr wichtig für mich,da sich missverständnisse sehr schnell hier verhärten,weil man sich dabei angesprochen und evtl. im reinhören bei sich selbst, falsch eingeschätzt fühlt.Im gegensatz zu Dir bin ich schon mehrmals zeuge tötlicher gewalt geworden,die für dem Täter oder den Tätern aufgrund gesellschaftlicher stellung ohne folgen blieb,im gegenteil zur eigenen bedrohung führte,wie es für korrupte systeme eben eigen ist.Aus diesem grund schätze ich auch das deutsche rechtssystem,trotz vieler dabei von mir empfundener mängel.In diesem zusammenhang möchte ich auch Posting #314 sehen,moralisch mag es jeder für sich,von fall zu fall bewerten,sollte er einmal selbst davon betroffen sein.
      Avatar
      schrieb am 13.01.04 15:00:47
      Beitrag Nr. 362 ()
      endaxi, #350,

      wenn man etwas Mißverständliches geschrieben hat, ist es immer gut, wenn jemand nachfragt, damit man das klarstellen kann. Vielen Dank dafür. :)

      Mir ist nicht daran gelegen, dass sich hier Fronten verhärten.

      Übrigens: Ich widerspreche durchaus nicht dem Deutschen Rechtssystem als solches. Es ist eine der besten Errungenschaften, das wir gegenüber vielen anderen Ländern haben. Nur die Strafmaße empfinde ich in etlichen Punkten als nicht stimmig zueinander, soweit ich das als interessierter Laie beurteilen kann. Auch die Gesetzesauslegung ist mir mehr und mehr mit nur schwer nachvollziehbaren Merkwürdigkeiten behaftet in letzter Zeit, mal ganz losgelöst von diesem Thema hier (natürlich ist das mein eigenes, ganz subjektives Empfinden, das aber offenbar eine ganze Menge Leute teilen). Dies sehe ich übrigens auch nicht als Problem des Rechtssystems an sich an, sondern eben als Frage, wie man Gesetze auslegt.
      Avatar
      schrieb am 13.01.04 15:35:32
      Beitrag Nr. 363 ()
      Da die Todesstrafe nicht nur in Deutschland sondern in fast allen zivilisierten Ländern (was auch immer man darunter versteht) abgeschafft wurde, wird man sich dabei schon was gedacht haben.

      Aber die Relationen Staftat-Strafe sind doch oftmals verzerrt und merkwürdig.

      So bekommt man oftmals für Betrugs oder Diebstahldelikte mehr als für Vergewaltigung oder Mord.

      viele grüße
      com69
      Avatar
      schrieb am 11.06.04 21:02:51
      !
      Dieser Beitrag wurde vom System automatisch gesperrt. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an feedback@wallstreet-online.de
      Avatar
      schrieb am 11.06.04 21:13:51
      !
      Dieser Beitrag wurde vom System automatisch gesperrt. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an feedback@wallstreet-online.de
      Avatar
      schrieb am 04.07.04 20:54:02
      !
      Dieser Beitrag wurde vom System automatisch gesperrt. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an feedback@wallstreet-online.de
      Avatar
      schrieb am 01.12.04 23:38:57
      !
      Dieser Beitrag wurde vom System automatisch gesperrt. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an feedback@wallstreet-online.de
      Avatar
      schrieb am 03.04.05 10:13:54
      !
      Dieser Beitrag wurde vom System automatisch gesperrt. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an feedback@wallstreet-online.de
      Avatar
      schrieb am 03.04.05 10:26:09
      !
      Dieser Beitrag wurde vom System automatisch gesperrt. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an feedback@wallstreet-online.de
      Avatar
      schrieb am 08.01.06 00:25:17
      !
      Dieser Beitrag wurde vom System automatisch gesperrt. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an feedback@wallstreet-online.de


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Wer ist gegen die Todesstrafe im Fall Metzler?