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    Eigenheimzulage bei Kauf Genossenschaftsanteil - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 02.10.02 09:32:13 von
    neuester Beitrag 22.06.06 22:58:15 von
    Beiträge: 97
    ID: 641.333
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      schrieb am 02.10.02 09:32:13
      Beitrag Nr. 1 ()
      @ all

      habe gerade von einem recht lustigen Modell gehört. Es gibt unter bestimmten Umständen die Möglichkeit Eigenheimzulage auf einen erworbenen Genosschanschatsanteil für 8 Jahre abzugreifen. Beim Beispiel mit 2 Kindern sieht das wie folgt aus:

      (Genoss.-Anteil muss mindestens 5.200 Euro wert sein)

      Beispiel:

      - Genoss.-Anteil 5.400 Euro
      - Grundzulage 3% = 162 Euro p.a.
      - Kinderzulage 512 Euro p.a.
      - Zulage p.a. 674 Euro
      - x 8 Jahre = 5.392 Euro

      d.h. der Anteil ist durch die Förderung am Ende der 8 Jahre bezahlt und i.d.R. gibt es p.a. Ausschüttungen auf den Anteil. Im jahr 9 kann man theoretisch verkaufen, wobei da jede Genossenschaft andere Regelungen hat (Wartezeiten, höhere Ausschüttungen als Anreiz, FK-Aufnahme der Genossenschaft + Auszahlung).

      Läßt sich wohl auch mit Bausparverträgen kombinieren...Müßt Ihr Euch mal bei Euren Finanzberatern erkundigen.

      Ciao

      Art
      Avatar
      schrieb am 02.10.02 10:49:20
      Beitrag Nr. 2 ()
      Tag

      Das stimmt alles es gibt mehrere sache hier der beste ist
      Astoria, vertrieben über netfonds hamburg
      Avatar
      schrieb am 02.10.02 10:53:19
      Beitrag Nr. 3 ()
      @ Hugo

      konkrete Produkte kenn ich ehrlich gesagt keine; es sollen in den nächsten Wochen wohl einige auf den Markt kommen. Dachte eigentlich, man könnte sich einfach bei vorliegen der persönlichen und sachlichen Voraussetzungen an eine Genossenschaft wenden - gibt ja genug.

      Art
      Avatar
      schrieb am 02.10.02 20:01:00
      Beitrag Nr. 4 ()
      Das einzige Problem dabei scheint mir zu sein, dass Du dann die Eigenheimzulage für Dich verbraucht hast. Und was ist wenn Du später einmal Geld hast und Dir ein Haus bauen oder kaufen willst. Eigenheimzulage gibt es nämlich nur einmal im Leben.
      Avatar
      schrieb am 02.10.02 20:25:54
      Beitrag Nr. 5 ()
      @ Teresamaria,

      ist ja gerade eine der Einschränkungen. Ist nur geeignet für Leute, die eh schon wissen, dass sie nix mehr machen wollen in die Richtung. Wenn Du in der "Genossen-Phase" eine Wohnung kaufst, dann bekommst Du aber m.W. dennoch die Ei-Zulage für die Wohnung und die auf den Gen-Anteil wird lediglich angerechnet - das klingt fair. Außerdem kann man ja Ehepartner-Splitting machen oder sich neue Identitäten verschaffen oder oder oder - man braucht halt Phantasie für solche Produkte. Gibt da immer so Tüftler, die sich sowas ausdenken, z.B. auch das letzte Steuersparmodell am Immobilienhimmel "ErhaltungsaufwendungsFonds" - auch ne feine Sache, wenn man ein Märker wegdrücken muß.

      Ciao

      Art

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      Avatar
      schrieb am 03.10.02 09:07:46
      Beitrag Nr. 6 ()
      ArtBechstein

      "Erhaltungsaufwendungs Fond" davon habe ich noch nichts gehört. Wäre aber sehr interessiert daran, weil bei uns die Steuerbelastung in diesem Jahr durch einige Sonderfaktoren
      sehr hoch ist.
      Bin für jeden Tipp dankbar.

      Viele Grüße
      Maria-Theresia
      Avatar
      schrieb am 03.10.02 13:03:51
      Beitrag Nr. 7 ()
      @ Teresamaria

      Also das Modell ist auf den ersten Blick recht kompliziert -es sollen sich aber gerade PRodukte in der Entwicklung befinden, die recht bald (noch für dieses Jahr) auf den Markt kommen sollen. Ob man dieses Jahr allerdings noch steuerlich profitieren kann, bezweifle ich
      - hab Dir mal ein bißchen dazu aufgeschrieben...

      Auf Grundlage einer druckfrischen BFH-Rechtsprechung ergibt sich das "letzte legale Steuersparmodell" im Immobilienfondsbereich. Um die Sache nicht allzu kompliziert zu machen, nur die Grundzüge.

      Es gibt eine neue Rechtsprechung zur Abgrenzung von Erhaltungsaufwand und anschaffungsnahen Aufwand (im Wohnungsbereich), der bekanntlich über Aktivierungspflicht und sofortiger Abzugsfähigkeit der Aufwendungen (Erhaltungsaufwand) entscheidet. Rechtlicher Ansatzpunkt ist der § 255 (2) HGB Satz 3, wo es um die Konkretisierung des Passus "wesentliche Verbesserung" (einer Wohnung) ging. Grundsätzlich liegt demnach zu aktivierender Aufwand nur dann vor, wenn eine Wohnung durch die Modernisierung von einem einfachen in einen mittleren bzw. von einem mittleren in einen hohen Standard überführt wird. Dazu wiederum bedient sich die Rechtsprechung der 4 entscheidenden Gewerke:

      - Heizung
      - Sanitär
      - Elektro
      - Fenster

      Nur wenn mindestens 3 dieser 4 Gewerke durch die Modernisierung wesentlich verbessert werden, könne man von einer oben beschriebenen Standardanhebung ausgehen, die somit zur Aktivierungspflicht führen würde. Ein paar Beispiele:

      - 70er Jahre Fliesen gegen moderne austauschen --> Erhaltungsaufwand
      - Kapazitätserweiterung Elektro --> kein Erhaltungsaufwand (Aktivierung)
      - Einzelöfen durch Zentralheizung --> kein Erhaltungsaufwand (Aktivierung)
      - Instandsetzung von Doppelfenstern --> Erhaltungsaufwand

      Nachdem dieser Punkt hinreichend definiert ist, geht es für die Fondskonstruktion nun darum, dass der Anleger zur Inanspruchnahme der Steuervorteile, die durch den Erhaltungsaufwand entstehen würden nicht als Erwerber, sondern als Bauherr behandelt werden muss. Bei einem Bauherren geht man jedoch regelmäßig davon aus, dass er frei darüber entscheiden kann, was er baut und worin er investiert, was bei den herkömmlichen geschlossenen Fonds nicht der Fall ist, da hier ein "all-inklusive-Management" dem Anleger sämtliche Entscheidungen abnimmt. Die Lösung liegt hier in der Einführung einer Anlegerdemokratie dergestalt, dass dem Anleger auf der 1. Gesellschafterversammlung mehrere echte Investitionsalternativen vorgelegt werden (auch eine mit Aktivierungsaufwand) und die Anleger dann in einer "echten freien" Abstimmung (möglichst ohne Vollmachterteilung) die erhaltungsaufwandfähige Investition auswählen. Damit werden sie zu Bauherrn und kommen auf Gesellschafterebene in den Genuss der abzugsfähigen Aufwendungen.

      Bzgl. der Definition von wesentlichen Verbesserungen im gewerblichen Modernisierungen hat die Finanzverwaltung Berlin eine Kontaktgruppe eingerichtet, zu der Gewerbebauträger herzlich eingeladen sind, um an der Erarbeitung entsprechender Kriterien mitzuwirken.

      Es soll ebenfalls in Kürze eine Verwaltungsverordnung zur Abzugsfähigkeit von Eigenkapitalwerbekosten herausgegeben werden, die für Fonds offensichtlich großzügigere Übergangszeiten festlegt..

      Also, wenn ich mal was über ein Produkt höre, kann ich es hier ja mal reinstellen....

      Ciao

      Art
      Avatar
      schrieb am 04.10.02 12:54:47
      Beitrag Nr. 8 ()
      @ all

      wer sich zum Thema "Genossenschaftsmodell" ernsthaft informieren will, dem sei folgende Veranstaltung am 17.10 in FFM ans Herz gelegt:

      http://www.dfi-report.de/dfi/wohnungsgen.htm


      Ciao

      Art
      Avatar
      schrieb am 19.10.02 10:52:05
      Beitrag Nr. 9 ()
      @Art Bechstein

      Wird die EigZul auf den eingezahlten Betrag oder den gezeichneten Betrag (Nennwert der noch voll einzuzahlenden Genossenschaftsanteile) gewährt? Nach Durchsicht des § 17 Satz 3 EigZulG bin ich der Meinung dier geleistete Einlage entspricht dem eingezahlten Betrag und nicht demgezeichneten Betrag, so dass die Rendite auf insgesamt ca. 7% bis 8% absinkt.

      Mit freundlichem Gruß
      J. Kreusch
      Avatar
      schrieb am 26.10.02 14:01:23
      Beitrag Nr. 10 ()
      # 9

      tut mir leid, verstehe die Frage nicht. Wo ist der Unterschied zwischen eingezahlten und gezeichneten Anteil ?

      Du zahlst den Anteil in voller Höhe in to ein und bekommst anschließend 8 Jahre die Förderung.

      Art
      Avatar
      schrieb am 27.10.02 02:08:52
      Beitrag Nr. 11 ()
      Nicht nur, wie bei den Steuersparmodellen, die staatliche Förderung im Auge behalten, sondern auch an den Ausstieg denken.

      Nach Ablauf der Förderung ist ein weiterer Verbleib in der Genossenschaft idR nicht mehr lukrativ.
      Die Hauptfrage vor einer Investition sollte also sein: Was tut das Management, um mir als Anleger in 8 Jahren mein Geld wieder auszahlen zu können?
      Wenn`s in Immobilien gebunden ist, nützt es wenig. Und Genossenschaften mit ausreichendem Altbestand sind von der Förderung ausgeschlossen. Stichtag 31.12.1995, soweit ich mich erinnere.

      Hier noch ein interessanter Artikel dazu:

      ***********************************************************
      I.1. Kapitalanlage Wohnungsbaugenossenschaft
      ***********************************************************

      Die Entscheidung des Bundesfinanzhofs München (BFH) vom 15.1.2002 (Az.: IX R 55/00) machte es möglich: Die Kapitalanlage „Wohnungsbaugenossenschaft“ über die staatliche Eigenheimzulage bei der Anschaffung von Genossenschaftsanteilen gemäß § 17 Eigenheimzulagengesetz (EigZulG). Finanzvertriebe locken mit vielversprechenden Spitzenrenditen für Familien mit Kindern über einen Zeitraum von bis zu acht Jahren. Denn wer die Förderungskriterien erfüllt und mindestens zwei Kinder hat, dem zahlt der Staat innerhalb von acht Jahren dank 12,5 Prozent Eigenheimzulage seinen Einsatz durch Fördermittel wieder zurück.

      Doch wer sich heute als Kapitalanleger an einer Genossenschaft beteiligt, sollte auch bedenken, was nach den acht Jahren passiert:

      Vielfach sind die in Aussicht gestellten Ausschüttungen der Genossenschaften so niedrig, dass viele Anleger von dem ihnen durch die Genossenschaftsrichtlinien gewährten Kündigungsrecht ihrer Mitgliedschaft innerhalb einer Frist von fünf Jahren Gebrauch machen. Als Genossen verbleiben dann oftmals nur die Mieter der Wohnungen, die in der Regel nur den Mindestanteil gezeichnet haben. Die dadurch entstehenden Liquiditätsengpässe können schließlich zum Konkurs der Genossenschaft führen.

      Einige Genossenschaften versuchen diesem Prozess entgegen zu steuern, indem sie die Gelder für die Auszahlung der Genossenschaftsanteile durch Kreditaufnahme oder Verwertung der Immobilien bereitstellen. Andere versuchen durch die Anlage eines Teils des Kapitals in Wertpapieren das nötige Liquiditätspolster für die Rückzahlungen der Anteile zu schaffen. Inwieweit dies gelingt, ist jedoch stets von den Renditen am Kapitalmarkt abhängig. Einzelne Genossenschaften sehen schon von vornherein ihre Auflösung zu einem bestimmten Zeitpunkt vor. Bis dahin aufgelaufene Kapitalerträge sollen dann die Erlöse aus den Wohnungsverkäufen ergänzen. Mit dem Verkaufserlös sollen die Anleger ausgezahlt werden. Fallen die Verkaufserlöse höher aus, sind Anleger bei Auflösung der Genossenschaft am Wertzuwachs beteiligt.

      Manche Genossenschaften wehren sich auch gegen vorzeitige Aussteiger. Bis zu einem bestimmten Zeitpunkt anfallende Verluste mindern hier den Wert des Genossenschaftsanteils, so dass der Anleger seine Einlage bis dahin nicht vollständig zurück erhält.

      Wer sich an einer Wohnungsbaugenossenschaft beteiligt, sollte deshalb auch die Ausstiegsmöglichkeiten im Auge behalten.

      www.emissionsmarktplatz.de
      Avatar
      schrieb am 27.10.02 02:10:13
      Beitrag Nr. 12 ()
      Nicht nur, wie bei den Steuersparmodellen, die staatliche Förderung im Auge behalten, sondern auch an den Ausstieg denken.

      Nach Ablauf der Förderung ist ein weiterer Verbleib in der Genossenschaft idR nicht mehr lukrativ.
      Die Hauptfrage vor einer Investition sollte also sein: Was tut das Management, um mir als Anleger in 8 Jahren mein Geld wieder auszahlen zu können?
      Wenn`s in Immobilien gebunden ist, nützt es wenig. Und Genossenschaften mit ausreichendem Altbestand sind von der Förderung ausgeschlossen. Stichtag 31.12.1995, soweit ich mich erinnere.

      Hier noch ein interessanter Artikel dazu:

      ***********************************************************
      I.1. Kapitalanlage Wohnungsbaugenossenschaft
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      Die Entscheidung des Bundesfinanzhofs München (BFH) vom 15.1.2002 (Az.: IX R 55/00) machte es möglich: Die Kapitalanlage „Wohnungsbaugenossenschaft“ über die staatliche Eigenheimzulage bei der Anschaffung von Genossenschaftsanteilen gemäß § 17 Eigenheimzulagengesetz (EigZulG). Finanzvertriebe locken mit vielversprechenden Spitzenrenditen für Familien mit Kindern über einen Zeitraum von bis zu acht Jahren. Denn wer die Förderungskriterien erfüllt und mindestens zwei Kinder hat, dem zahlt der Staat innerhalb von acht Jahren dank 12,5 Prozent Eigenheimzulage seinen Einsatz durch Fördermittel wieder zurück.

      Doch wer sich heute als Kapitalanleger an einer Genossenschaft beteiligt, sollte auch bedenken, was nach den acht Jahren passiert:

      Vielfach sind die in Aussicht gestellten Ausschüttungen der Genossenschaften so niedrig, dass viele Anleger von dem ihnen durch die Genossenschaftsrichtlinien gewährten Kündigungsrecht ihrer Mitgliedschaft innerhalb einer Frist von fünf Jahren Gebrauch machen. Als Genossen verbleiben dann oftmals nur die Mieter der Wohnungen, die in der Regel nur den Mindestanteil gezeichnet haben. Die dadurch entstehenden Liquiditätsengpässe können schließlich zum Konkurs der Genossenschaft führen.

      Einige Genossenschaften versuchen diesem Prozess entgegen zu steuern, indem sie die Gelder für die Auszahlung der Genossenschaftsanteile durch Kreditaufnahme oder Verwertung der Immobilien bereitstellen. Andere versuchen durch die Anlage eines Teils des Kapitals in Wertpapieren das nötige Liquiditätspolster für die Rückzahlungen der Anteile zu schaffen. Inwieweit dies gelingt, ist jedoch stets von den Renditen am Kapitalmarkt abhängig. Einzelne Genossenschaften sehen schon von vornherein ihre Auflösung zu einem bestimmten Zeitpunkt vor. Bis dahin aufgelaufene Kapitalerträge sollen dann die Erlöse aus den Wohnungsverkäufen ergänzen. Mit dem Verkaufserlös sollen die Anleger ausgezahlt werden. Fallen die Verkaufserlöse höher aus, sind Anleger bei Auflösung der Genossenschaft am Wertzuwachs beteiligt.

      Manche Genossenschaften wehren sich auch gegen vorzeitige Aussteiger. Bis zu einem bestimmten Zeitpunkt anfallende Verluste mindern hier den Wert des Genossenschaftsanteils, so dass der Anleger seine Einlage bis dahin nicht vollständig zurück erhält.

      Wer sich an einer Wohnungsbaugenossenschaft beteiligt, sollte deshalb auch die Ausstiegsmöglichkeiten im Auge behalten.

      www.emissionsmarktplatz.de
      Avatar
      schrieb am 27.10.02 02:10:36
      Beitrag Nr. 13 ()
      Nicht nur, wie bei den Steuersparmodellen, die staatliche Förderung im Auge behalten, sondern auch an den Ausstieg denken.

      Nach Ablauf der Förderung ist ein weiterer Verbleib in der Genossenschaft idR nicht mehr lukrativ.
      Die Hauptfrage vor einer Investition sollte also sein: Was tut das Management, um mir als Anleger in 8 Jahren mein Geld wieder auszahlen zu können?
      Wenn`s in Immobilien gebunden ist, nützt es wenig. Und Genossenschaften mit ausreichendem Altbestand sind von der Förderung ausgeschlossen. Stichtag 31.12.1995, soweit ich mich erinnere.

      Hier noch ein interessanter Artikel dazu:

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      I.1. Kapitalanlage Wohnungsbaugenossenschaft
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      Die Entscheidung des Bundesfinanzhofs München (BFH) vom 15.1.2002 (Az.: IX R 55/00) machte es möglich: Die Kapitalanlage „Wohnungsbaugenossenschaft“ über die staatliche Eigenheimzulage bei der Anschaffung von Genossenschaftsanteilen gemäß § 17 Eigenheimzulagengesetz (EigZulG). Finanzvertriebe locken mit vielversprechenden Spitzenrenditen für Familien mit Kindern über einen Zeitraum von bis zu acht Jahren. Denn wer die Förderungskriterien erfüllt und mindestens zwei Kinder hat, dem zahlt der Staat innerhalb von acht Jahren dank 12,5 Prozent Eigenheimzulage seinen Einsatz durch Fördermittel wieder zurück.

      Doch wer sich heute als Kapitalanleger an einer Genossenschaft beteiligt, sollte auch bedenken, was nach den acht Jahren passiert:

      Vielfach sind die in Aussicht gestellten Ausschüttungen der Genossenschaften so niedrig, dass viele Anleger von dem ihnen durch die Genossenschaftsrichtlinien gewährten Kündigungsrecht ihrer Mitgliedschaft innerhalb einer Frist von fünf Jahren Gebrauch machen. Als Genossen verbleiben dann oftmals nur die Mieter der Wohnungen, die in der Regel nur den Mindestanteil gezeichnet haben. Die dadurch entstehenden Liquiditätsengpässe können schließlich zum Konkurs der Genossenschaft führen.

      Einige Genossenschaften versuchen diesem Prozess entgegen zu steuern, indem sie die Gelder für die Auszahlung der Genossenschaftsanteile durch Kreditaufnahme oder Verwertung der Immobilien bereitstellen. Andere versuchen durch die Anlage eines Teils des Kapitals in Wertpapieren das nötige Liquiditätspolster für die Rückzahlungen der Anteile zu schaffen. Inwieweit dies gelingt, ist jedoch stets von den Renditen am Kapitalmarkt abhängig. Einzelne Genossenschaften sehen schon von vornherein ihre Auflösung zu einem bestimmten Zeitpunkt vor. Bis dahin aufgelaufene Kapitalerträge sollen dann die Erlöse aus den Wohnungsverkäufen ergänzen. Mit dem Verkaufserlös sollen die Anleger ausgezahlt werden. Fallen die Verkaufserlöse höher aus, sind Anleger bei Auflösung der Genossenschaft am Wertzuwachs beteiligt.

      Manche Genossenschaften wehren sich auch gegen vorzeitige Aussteiger. Bis zu einem bestimmten Zeitpunkt anfallende Verluste mindern hier den Wert des Genossenschaftsanteils, so dass der Anleger seine Einlage bis dahin nicht vollständig zurück erhält.

      Wer sich an einer Wohnungsbaugenossenschaft beteiligt, sollte deshalb auch die Ausstiegsmöglichkeiten im Auge behalten.

      www.emissionsmarktplatz.de
      Avatar
      schrieb am 27.10.02 02:17:14
      Beitrag Nr. 14 ()
      Nicht nur, wie bei den Steuersparmodellen, die staatliche Förderung im Auge behalten, sondern auch an den Ausstieg denken.

      Nach Ablauf der Förderung ist ein weiterer Verbleib in der Genossenschaft idR nicht mehr lukrativ.
      Die Hauptfrage vor einer Investition sollte also sein: Was tut das Management, um mir als Anleger in 8 Jahren mein Geld wieder auszahlen zu können?
      Wenn`s in Immobilien gebunden ist, nützt es wenig. Und Genossenschaften mit ausreichendem Altbestand sind von der Förderung ausgeschlossen. Stichtag 31.12.1995, soweit ich mich erinnere.

      Hier noch ein interessanter Artikel dazu:

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      I.1. Kapitalanlage Wohnungsbaugenossenschaft
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      Die Entscheidung des Bundesfinanzhofs München (BFH) vom 15.1.2002 (Az.: IX R 55/00) machte es möglich: Die Kapitalanlage „Wohnungsbaugenossenschaft“ über die staatliche Eigenheimzulage bei der Anschaffung von Genossenschaftsanteilen gemäß § 17 Eigenheimzulagengesetz (EigZulG). Finanzvertriebe locken mit vielversprechenden Spitzenrenditen für Familien mit Kindern über einen Zeitraum von bis zu acht Jahren. Denn wer die Förderungskriterien erfüllt und mindestens zwei Kinder hat, dem zahlt der Staat innerhalb von acht Jahren dank 12,5 Prozent Eigenheimzulage seinen Einsatz durch Fördermittel wieder zurück.

      Doch wer sich heute als Kapitalanleger an einer Genossenschaft beteiligt, sollte auch bedenken, was nach den acht Jahren passiert:

      Vielfach sind die in Aussicht gestellten Ausschüttungen der Genossenschaften so niedrig, dass viele Anleger von dem ihnen durch die Genossenschaftsrichtlinien gewährten Kündigungsrecht ihrer Mitgliedschaft innerhalb einer Frist von fünf Jahren Gebrauch machen. Als Genossen verbleiben dann oftmals nur die Mieter der Wohnungen, die in der Regel nur den Mindestanteil gezeichnet haben. Die dadurch entstehenden Liquiditätsengpässe können schließlich zum Konkurs der Genossenschaft führen.

      Einige Genossenschaften versuchen diesem Prozess entgegen zu steuern, indem sie die Gelder für die Auszahlung der Genossenschaftsanteile durch Kreditaufnahme oder Verwertung der Immobilien bereitstellen. Andere versuchen durch die Anlage eines Teils des Kapitals in Wertpapieren das nötige Liquiditätspolster für die Rückzahlungen der Anteile zu schaffen. Inwieweit dies gelingt, ist jedoch stets von den Renditen am Kapitalmarkt abhängig. Einzelne Genossenschaften sehen schon von vornherein ihre Auflösung zu einem bestimmten Zeitpunkt vor. Bis dahin aufgelaufene Kapitalerträge sollen dann die Erlöse aus den Wohnungsverkäufen ergänzen. Mit dem Verkaufserlös sollen die Anleger ausgezahlt werden. Fallen die Verkaufserlöse höher aus, sind Anleger bei Auflösung der Genossenschaft am Wertzuwachs beteiligt.

      Manche Genossenschaften wehren sich auch gegen vorzeitige Aussteiger. Bis zu einem bestimmten Zeitpunkt anfallende Verluste mindern hier den Wert des Genossenschaftsanteils, so dass der Anleger seine Einlage bis dahin nicht vollständig zurück erhält.

      Wer sich an einer Wohnungsbaugenossenschaft beteiligt, sollte deshalb auch die Ausstiegsmöglichkeiten im Auge behalten.

      www.emissionsmarktplatz.de
      Avatar
      schrieb am 27.10.02 02:18:29
      Beitrag Nr. 15 ()
      Sorry für die Mehrfachpostings, aber WO hatte mal wieder einen Durchhänger.

      Gruß

      W.P.
      Avatar
      schrieb am 27.10.02 09:10:19
      Beitrag Nr. 16 ()
      @ Winnie

      es gibt da wohl verschiedene Ausstiegsmodelle. Man muß aber ganz klar sagen, dass sich das Genossenschaftsmodell zunächst für den Anbieter lohnt - 5% Agio + Kaufaufschlag (z.B. 100 Euro sind üblich). Dann gehen nochmal rd. 10% der Nettozeichnungssumme für diverse Beratungsleistungen, Marketing usw. weg. Der Anleger bekommt in den 8 Jahren, wo die Eigenheimzulage läuft gar keine Renditen ausgeschüttet und nach Ablauf etwa 3-4%, manchmal auch 5% und muß je nach Modell noch einige Jahre in der Genossenschaft bleiben. Das eigentlich ärgerliche ist jedoch, dass der "Genosse" nicht an den stillen Reserven und/oder Rücklagen beteiligt ist, die satzungsgemäß wieder in einer neu zu gründenden Genossenschaft angelegt werden. Wird kein Gewinn/überschuß erwirtschaftet, ist sogar die magere Rendite von 3-5% gefährdet. Die "Genossenschaften" dürften auch oft genug dazu mißbraucht werden, aus einer privaten Kerngesellschaft, die die Gründung betrieben hat, Objekte in die Genossenschaft zu verschieben, um sich so fast zum Nulltarif zu refinanzieren (siehe Vivacon AG). Die Anlage ist aus meiner Sicht nur für Familien mit mind. 2 Kindern interessant. Kein Gegenargument ist der evtl. Verfall einer "ordentlichen" Eigenheimzulage, da es hier im Laufzeitraum Anrechnungsmöglichkeiten gibt.

      Ciao

      Art
      Avatar
      schrieb am 27.10.02 12:04:22
      Beitrag Nr. 17 ()
      Hallo Art,

      kennst Du ein vernünftiges Angebot?

      Bisher mal kurz angeschaut und wenig überzeugend gefunden:
      Convent eG, Dresden
      Odin; Rostock? oder da "oben Richtung Ostsee"; hab`s jetzt nicht zur Hand
      Vivacon; Unterlagen angefordert; den von Dir geschilderten Sachverhalt habe ich bereits vermutet.

      Allen Angeboten gemein ist: Erst werden die Taschen der Anbieter unter dem Label der "staat/stattlichen" EHZ gefüllt;

      Kennst Du wirklich gute Anbgebote?

      Die örtlichen Genossenschaften sind leider alle schon "zu alt". Hier kann man ja den Bestand relativ gut einschätzen; Irgendwo 100e km weg ist`s schwierig.

      Gruß

      W.P.
      Avatar
      schrieb am 27.10.02 13:35:56
      Beitrag Nr. 18 ()
      @ winnie

      es scheint wirklich so zu sein, dass Genossenschaften immer dort eingesetzt werden, wo eine "normale" Finanzierung bereits gescheitert ist. Vivacon wird einen hohen Anteil ihrer eigenen unverkauften Objekten in die Genossenschaft schieben (wäre gutes Argument für den Kauf der Vivacon Aktie). Die Initiatoren gehen auch Null-Risiko ein. Sie bekommen zunächst fürstliche Pauschalhonorare (Vivacon z.B. bis zu 700TEUR für Beratungsleistungen), dann werden teure Vorstände und Aufsichtsräte beschäftigt und bei Vermittlung von Objekten wird schön dick Vermuttlungsprovision von der einen in die andere Tasche gezahlt. Die Verwaltung (5% von der Nettomiete) bleibt natürlich auch in der Familie oder wird mit kick-backs vergeben (dafür ist bei 5% noch genug Luft). Dazu bekomme die Genossenschaft eine 0% Finanzierung und kann sehr günstiges Fremdkapital aufnehmen. Das Geschäftsrisiko tragen alleine die Genossen und wenn eine Genossenschaft zu wenig Rendite erwirtschaftet oder in Immobilienleichen investiert, dann ist auch das egal, denn es kann nicht nur die 3-5% Rendite ab Jahr Nr. 9 ausfallen, nein auch der Genosschenschaftsanteil kann untergehen, wenn das Immobilienvermögen deutlich schrumpft. Da die meisten Genosschaenschaften in Ostdeutschland aktiv sind, scheint das Risiko nicht zu vernachlässigen. M.E. machen es sich die Genosschaften ein wenig zu einfach, ausschließlich den Staat für die Rendite aufkommen zu lassen. Wo ist denn da die Managementleistung ? und die Motivation für das Management. Auch wenn das Handelsblatt am 18.10.2002 schreibt "...Das Angebot der Vivacon sieht von vornherein die Auflösung der Genossenschaft im Jahr 2015 vor. Auch hier sollen bis dahin aufgelaufene Kapitalerträge die Erlöse aus den Wohnungsverkäufen ergänzen. 55 Prozent des Verkaufserlöses sollen genügen, um dann die Anleger auszuzahlen. Dabei hat Vivacon die Kapitalerträge mit 6 Prozent kalkuliert. Fallen die Verkaufserlöse höher aus, sind Anleger bei Auflösung der Genossenschaft am Wertzuwachs beteiligt..." bleibe ich dabei, dass dies nicht stimmt - der Autor des Artikels hätte sich § 48 (Auflösung) der Satzung einmal durchlesen sollen, wo es heißt: "..Verbleibt ein Restvermögen [nach Auskehrung des eingezahlten Geschäftsguthabens + Darlehenskonten] wird dies nicht zur Verteilung an die Mitglieder ausgeschüttet, sondern als Sondervermögen der noch zu gründenden "Wohnspar Zukunft e.G., Köln" zur Verfügung gestellt, um weiterhin der in § 2 genannten Aufgaben zu dienen.

      Ciao

      Art

      -----------

      Anbei einige Links zu solchen Angeboten...



      Die Newog hat ein Prospektgutachten erstellen lassen und der Prospekt ist unter dem 2. Link abrufbar...

      http://www.anlegerschutz-check.de/pa_newo1.htm

      http://www.dcm-ag.de/Download/Newog/Emissionsprospekt_Newog_…


      Etwas vorsichtiger sollte man bei der Saxonia (Berlin) sein. Ein Prospektgutachten liegt noch nicht vor und auch kmi (2. Link) rät von einer Zeichnung ab.

      http://www.anlegerschutz-check.de/as_sax.htm

      http://www.markt-intern.de/jourservice/020712-02-kmi.htm

      Hier noch eine Meinung zu Vivacon Genossenschaft...und ein Link zu efonds (mit password dann dort) zu Odin und Familien Spar (Vivacon)

      http://www.anlegerschutz-check.de/as_viva.htm

      http://www.efonds24.de/sid/42ez75jbqy/af1.xml?ftyp=sbf

      http://www.welt.de/daten/2002/08/22/0822ia351875.htx


      Hier das unkommentierte Angebot der GenoRenta...

      http://www.genorenta.de/angebot.html
      Avatar
      schrieb am 31.10.02 00:14:09
      Beitrag Nr. 19 ()
      Kam mir gerade hereingeflattert:


      http://www.vem.ag/downloads/2002/wohnspar/prospekt_de.pdf

      Gruß Kollektor
      Avatar
      schrieb am 31.10.02 07:56:05
      Beitrag Nr. 20 ()
      @ Kollektor

      danke, das ist die Vivacon Genossenschaft. Auf Seite 62, § 48 ist das übrigens mit der Auflösung der Genossenschaft nachzulesen - der "stille Reserven Fall" wird vermutlich ja gar nicht eintreten (Overheadkosten, Restantenerwerb, niedrige Mieten...), aber der Passus ist ein echter Knock-Outer.

      Ciao

      Art
      Avatar
      schrieb am 31.10.02 23:31:37
      Beitrag Nr. 21 ()
      @Art Bechstein

      Das Angebot wurde mir vom Virtuellen Emissionshaus zugespielt, das auch schon die Vivacon-Aktie mit "durchschlagendem" Erfolg an die Börse gebracht hat.

      Die Idee mit der Genossenschaft finde ich ja super, habe aber auch meine Zweifel ob von dem Geld am Schluss noch viel übrig ist. Bei einem Rücklauf von 50 % wäre die Sache aber immer noch sehr profitabel, da ja die Eigenheimzulage bereits die Einzahlung kompensiert ( 2 meiner 3 Kinder sind mit ihrem Studium bzw. ihrer Ausbildung aber in den nächsten 3 bis 4 Jahren fertig und fallen dann wohl aus der Förderung raus ).

      Man soll auch nie etwas nur wegen irgendwelcher Zulagen oder Steuergeschenken machen, wenn sich die Sache nicht auch so rechnen würde.

      Den alten §7b und den §10e habe ich schon beide genutzt, nach dem Prospekt würde das aber nichts machen.

      Wenn ich einen Anbieter wüsste, der mein Geld mit Sicherheit zurückzahlt, würde ich das Modell sofort machen. Vom Volumen her kann man nicht reich werden, trotzdem sollte man mitnehmen was nur irgendwie möglich ist. Für meine Anleihen bekomme ich keine 5 % mehr und zahle auch noch Steuern dafür.

      Gruß Kollektor
      Avatar
      schrieb am 01.11.02 08:11:45
      Beitrag Nr. 22 ()
      @ Kollektor

      bei dem Vivacon Modell hast Du doch fast eine 100% Sicherheit, das zurückgezahlt wird. Wie ich das verstanden habe, wird ja nur 2/3 des vereinnahmten Geldes in Immobilien investiert und 1/3 in festverzinsliche Renten, die sich in den 15 Jahre Laufzeit auf 100% der Einlage aufstocken. Das ist auch nicht das Problem, aber ich finde es gibt eine arge Schieflage in der Gestaltung des Fonds zugunsten des Initiators, da die stillen Reserven in den Immobilien nicht an die Investoren ausgekehrt werden. Vor diesem Hintergrund finde ich die 3% bzw. 4% Rendite für das Jahr 9-15 einfach zu mickrig, zumal das alles ist, was die Genossenschaft an Kapitalkosten hat. Im Prospekt ist dazu zumindest nicht viel gesagt, außer dass sie in eine neu zu gründende Genossenschaft eingebracht werden. D.h. aber m.E., dass sie nicht mehr den Genossen gehören, sondern der Genossenschaft - oder wie verstehst Du das?

      Ciao

      Art
      Avatar
      schrieb am 01.11.02 09:57:33
      Beitrag Nr. 23 ()
      @Art Bechstein

      Danke für die Antwort.

      Ich habe den Prospekt ausgedruckt und meiner Frau gegeben, die sich damit beschäftigt. Ich sehe das wie Du, dass die Initiatoren den größeren Vorteil haben. Bekomme ich mein Geld zurück, wäre mir das im Prinzip auch egal, wenn ich damit selbst eine überdurchschnittliche Rendite generieren könnte.

      Ich kenne mich mit solchen Modellen nicht so gut aus. Wäre es nicht besser, mich an einer Genossenschaft in der Nähe zu beteiligen, die schon seit Jahrzehnten besteht ? Aber da habe ich natürlich ein größeres Problem mit dem Ausstieg. Den weiteren Vorteil dabei, in den Genuss einer billigen Wohnung kommen zu können ist aus heutiger Sicht nicht relevant. Es geht nur um Geldanlage.

      Auf jeden Fall wusste ich bisher nichts von dieser Möglichkeit und finde das einfach super.

      @alle

      Macht da noch jemand mit ? Und wenn nicht warum ?

      Gruß Kollektor
      Avatar
      schrieb am 02.11.02 17:47:42
      Beitrag Nr. 24 ()
      @ Kollektor

      die Genossenschaft, in die Du anlegen darfst für solche EHZLagemodelle müssen nach dem 1.1.1995 ins Genossenschaftsregister eingetragen worden sein - das dürfte die Auswahl erheblich einschränken...

      Ciao

      Art
      Avatar
      schrieb am 03.11.02 12:09:08
      Beitrag Nr. 25 ()
      @Art Bechstein

      Danke für die Antwort, ich hätte den Thread nur aufmerksamer durchlesen sollen, stand ja schon da ;)

      Bei meiner Suche nach möglichen Alternativen bin ich auf einer Webseite einer Genossenschaft in meiner Nähe gelandet:

      http://www.mika-eg.de bzw. das direkte Angebot:

      http://www.mika-eg.de/docs/anlegerinneninfo.pdf

      Eventueller Vorteil für mich ist, dass ich die Gebäude kenne und von einem Agio auch nichts gelesen habe. Möglicher Nachteil ist, dass die Initiatoren weniger den Geldanleger sondern mehr die sozialen Randgruppen in ihrem Fokus haben.

      Ich werde dort mal vorbeischauen und auch in meinem Finanzamt nachfragen ob sie das tatsächlich so durchgehen lassen und dann hier nochmal berichten.

      Schönen Sonntag und Gruß

      Kollektor
      Avatar
      schrieb am 03.11.02 12:27:15
      Beitrag Nr. 26 ()
      @Kollektor

      ja, sieht doch ganz lustig aus das Projekt und vielleicht sinnvoller als in Warnemünde 700 Wohnungen zu bauen...

      - frag nur genau nach, ob die Milka e.G. bereits im Genossenschaftsregister eingetragen ist - auf der URL steht nämlich noch ein i.G. hintendran, was die staatliche Förderung gefährden würde - also Auszug Geno-Register zeigen (!!) lassen

      - frag auf jeden Fall nach der Rückzahlung der Anteile (das ist oft der Haken bei den Modellen)

      Hier noch eine Liste weitere Genossenschaften, die in Frage kämen:

      http://www.anlegerschutz-check.de/wohnge_n.htm

      und die einzige, die ein Prospektgutachten mitschickte..

      http://www.anlegerschutz-check.de/wohnge_p.htm

      und eine, wo eines in Vorbereitung ist...

      http://www.anlegerschutz-check.de/wohnge_a.htm

      Ciao

      Art
      Avatar
      schrieb am 05.11.02 22:26:02
      Beitrag Nr. 27 ()
      @Art Bechstein

      Ein Anruf bei der MIKA-Genossenschaft ergab, dass bereits am 7.März 1997 die MiKa, MieterInneninitiative Karlsruhe, Wohnungsgenossenschaft eG gegründet wurde. Sie hat die Registernummer GuR93 beim Amtsgericht Karlsruhe. Formal würden alle Voraussetzungen erfüllt.

      Auf Nachfrage beim Finanzamt konnte mir der freundliche Beamte zwar nichts über die MIKA-Genossenschaft sagen, aber er nannte mir zwei Genossenschaften bei denen es mit Sicherheit keine Einschränkungen des Finanzamtes gibt, da andere Genossen bereits die Eigenheimzulage bekämen:


      http://www.palatina-wobau.net

      http://www.genobau.com

      Bei der Palatina gab es bereits eine kleine Ausschüttung. Sie scheint sehr konservativ zu planen ( "kaum Fremdkapital" ) Auch ist eine Kündigung mit zweijähriger Kündigungsfrist möglich. Allerdings muss man ein "Eintrittsgeld" von 250 € bezahlen. Insgesamt macht die Palatina einen investorenfreundlichen Eindruck.

      Auch die Webseite der genobau sieht seriös aus. Auch hier wird ein Agio verlangt.

      Ich werde mich weiter informieren und meine weiteren Recherchen hier reinstellen.

      Gruß Kollektor
      Avatar
      schrieb am 12.11.02 12:00:08
      Beitrag Nr. 28 ()
      Ich verfolge euer informatives Zweigespräch schon eine Weile.

      Ich selbst bin noch nicht sicher, ob ich Anteile erwerbe,
      denn ich beziehe z.Zt. noch EHZ. Und ob eine parallele Genossenschaftsförderung möglich ist, scheint nicht ganz sicher zu sein. Mein Finanzamt sagt zwar ja zur Parallelfördrung, aber einige Anbieter, die ich kontaktiert habe, sagen nein.

      Kennt ihr euch da aus?
      Avatar
      schrieb am 12.11.02 20:18:03
      Beitrag Nr. 29 ()
      Hallo 01173

      Ich weiß nur, dass Steuervergünstigungen nach den früheren §7b und §10e unschädlich sind. Habe ich auch beide genutzt. Ich habe auch gelesen, dass die EHZ die man durch eine Genossenschaftsbeteiligung erhält, auf eine spätere Nutzung angerechnet wird. Andererseits kann jeder Ehepartner die EZH nutzen ( war zumindest früher so ).

      Ich würde mir das vom Finanzamt schriftlich bestätigen lassen und dann machen.

      Übrigens hat mich der Finanzbeamte, den ich neulich anrief, jetzt selbst angerufen und mich gefragt ob ich schon mit einer Genossenschaft weitergekommen bin. Er möchte das selbst auch nutzen !
      Avatar
      schrieb am 13.11.02 07:35:31
      Beitrag Nr. 30 ()
      Hi Kollektor,

      danke, das habe ich schon, aber der Teufel steckt wohl im Detail.

      Ansonsten sag ich nur, hab Spaß mit dem Finanzamt, es ist Ernst genug. ;)
      Avatar
      schrieb am 13.11.02 20:47:38
      Beitrag Nr. 31 ()
      Keine Zulagen mehr für Genossenschafts-Modelle
      Förderung steht auf Hans Eichels Giftliste. Ohnehin zweifelhafte Anlagemodelle werden dadurch gänzlich uninteressant

      Von Stefan Loipfinger

      Berlin - Mit vollmundigen Versprechen von risikofreien Toprenditen versuchen viele Wohnungsbaugenossenschaften ihre Anleger zu ködern. Der Rendite-Reiz dieser Anlagemodelle wird sich jedoch mit Hans Eichels neuen Steuergesetzen erledigt haben.

      Des Rätsels Lösung für die Traumrenditen (bis zu zwölf Prozent) der Genossenschaftsmodelle liegt in der Eigenheimzulage. Die zahlt der Staat nämlich auch, wenn der Wohnraum nicht selbst genutzt wird - sofern ein Genossenschaftskonstrukt dahinter steckt. Dieses Schlupfloch haben findige Initiatoren in der Zeit ständig zunehmender Steuerbeschränkungen sofort für sich entdeckt und in Anlagekonzepte umgesetzt. Manch einer hat dabei einfach nur einen geschlossenen Immobilienfonds umgestrickt.

      Das Rechenmodell funktioniert bislang noch so: Ein Familienvater mit zwei Kindern beteiligt sich mit 5400 Euro an einer Wohnungsbaugenossenschaft. Zuzüglich eines meist anfallenden Agios von fünf Prozent müsste er insgesamt 5670 Euro in eine Wohnungsbaugenossenschaft einbezahlen. Pro Kind erhält er dann jährlich eine Eigenheimzulage in Höhe von 256 Euro. Dazu kommt noch die Grundförderung in Höhe von drei Prozent, also 162 Euro jährlich. Über den gesamten Förderzeitraum von acht Jahren kommen so staatliche Zuschüsse von 5392 Euro zusammen; also fast die komplette Einlage, vorausgesetzt die Höchstverdienstgrenzen laut Eigenheimzulagegesetz werden nicht überschritten.

      Dass der ständig klamme Finanzminister Eichel diesem Treiben nicht dauerhaft zusehen wird, ist vorhersehbar. Deshalb ist erwartungsgemäß in dem Entwurf zum Steuervergünstigungsabbaugesetz schon die Streichung der Förderung von Wohnungsbaugenossenschaften enthalten. Ab welchem Zeitpunkt diese Streichung allerdings greift, wurde noch nicht festgelegt.

      Aber auch für rechtzeitig beigetretene Genossen hängt die Gewährung der Eigenheimzulage von diversen Vorschriften ab. Zum Beispiel muss die Genossenschaft überwiegend in Wohneigentum investieren. Eine Auflösung der Genossenschaft vor Ablauf der achtjährigen Förderung wäre ebenfalls steuerschädlich. In diesem Fall weist Ingeborg Esser vom Bundesverband deutscher Wohnungsunternehmen (GdW) darauf hin, dass bereits erhaltene Eigenheimzulage vollständig zurückgeführt werden müsste.

      Selbst wenn allerdings die staatliche Förderung bezahlt wird, sollte das beim Anleger nicht den Blick für das wirtschaftliche Konzept trüben. Wie bei den klassischen Immobilienfonds ist auch bei Genossenschaftsmodellen die Immobilie das Rückgrat der Anlage. Durch sie muss es dem Management möglich sein, nach Abzug der laufenden Kosten noch einen Überschuss für eine Verzinsung zu erwirtschaften.

      Neben der Qualität der Immobilie muss der Anleger auch das Fondskonzept genau prüfen. Häufig sind bei den jungen Genossenschaftsprodukten die Konzepte noch unausgereift. Bei der Prognoserechung werden sehr oft zu optimistische Parameter gewählt. So kalkuliert zum Beispiel die Familien Wohnspar e.G. der Kölner Vivacon AG mit Mieteneinnahmen von Objekten ab Jahresanfang, obwohl die Wohnungen teilweise erst im Laufe des Jahres eingekauft werden. Auch die zu gering angesetzten Rückstellungen für Instandhaltungen sowie nicht realistische Annahmen bei anderen laufende Kosten können gerade bei Wohnimmobilien schnell die Kalkulation wie eine Seifenblase platzen lassen.

      Problematisch ist auch der Punkt, wenn zu vielen Genossen gleichzeitig - zum Beispiel zum Auslaufen der staatlichen Förderung - kündigen. Das Genossenschaftsgesetz räumt nämlich den Anlegern - anders als beim klassischen Immobilienfonds - eine Kündigung mit fünfjähriger Frist ein. Bei zu geringen Rückstellungen kann es dann zu einem Liquiditätsengpass kommen. Im schlimmsten Fall steht am Ende der Konkurs der Gesellschaft.
      Avatar
      schrieb am 13.11.02 21:58:43
      Beitrag Nr. 32 ()
      @ xi320

      der Loipfinger schreibt immer mal so mal so; zur Zeit macht er alles nieder. Die meisten Schwierigkeiten, die er sieht, sind aus kaufmännischer Sicht zu vernachlässigen, sofern die WoGeno. gute Objekte kauft und sparsam haushaltet bzw. einen Teil der Gelder (bis zu 1/3) in Festverzinsliche anlegt. Ich habe den starken Verdacht, dass sich Loipfinger nicht im geringsten mit der Planrechnung einer WoGen. auseinandergesetzt hat. Loipfinger hat IMO seine besten Tage hinter sich und hackt jetzt auf allem Mist unqualifiziert rum --- meine Meinung

      Ciao

      Art
      Avatar
      schrieb am 13.11.02 22:55:57
      Beitrag Nr. 33 ()
      Danke xi320 für den informativen Artikel. Wo er stand sehe ich nicht, ist eigentlich auch nebensächlich, er steht ja hier ;)

      Man muss sich also etwas beeilen. Ich bin dran...

      Gruß Kollektor
      Avatar
      schrieb am 13.11.02 23:59:55
      Beitrag Nr. 34 ()
      @Art Bechstein:
      Welche Genossenschaft ist nun dein Favorit?
      Hast du schon gekauft?
      Was waren die Argumente für diesen Anbieter?
      Avatar
      schrieb am 14.11.02 12:53:39
      Beitrag Nr. 35 ()
      @ DMDKT

      ich schaue mir noch einige Prospekte an; v.a. die Liquidationserlösproblematik ist noch nicht geklärt, also, wem gehört der Übererlös aus der Liquidation der Genossenschaft?

      Art
      Avatar
      schrieb am 16.11.02 19:22:18
      Beitrag Nr. 36 ()
      Ich habe mich heute entschieden und werde Genosse bei der Mika in Karlsruhe.http://www.mika-eg.de

      Grund war der persönliche Eindruck, die räumliche Nähe, der Segen des Finanzamts und dass kein Agio oder Eintrittsgeld fällig wird. Dieses Jahr gab es nur 3 Genossen die der Genossenschaft ausschließlich wegen der Eigenheimzulage beitraten. Die anderen wohnen selbst in den Wohnungen. Früher gab es auch schon Genossen die nur an der EHZ interessiert waren, die konnten nach der veränderten Finanzsteuerlage problemlos wieder aussteigen und bekamen ihr Geld prompt zurück bzw. bekamen eine Verzinsung. Für die dringebliebenen hat sich das besonders gelohnt weil sie jetzt nachträglich doch die Förderung bekamen und den Zins dazu.

      Die Leute von der Mika empfahlen selbst, nach drei Jahren vorsorglich zu kündigen. Das Geld wird bei der Liquiditätsplanung berücksichtigt. Die Mika ist auch interessiert an weiteren Genossen.

      Etwas kurios war der Hinweis, dass u. U. auch beide Ehepartner Genosse werden können und beide parallel die Kinderzulage bekommen könnten. Das sollten wir aber selbst vorher mit dem Finanzamt abklären, da kein Beispiel vorläge.

      Die Mika macht keine Werbung für das Modell und möchte nur Genossen, die von sich aus auf sie zukommen. Das fand ich eigentlich eher unverständlich :confused: , da sie ja einen kostenlosen Kredit bekommen.

      Gruß Kollektor, der von den Erfahrungen der anderen profitiert und seine auch gerne weitergibt :)
      Avatar
      schrieb am 17.11.02 11:58:40
      Beitrag Nr. 37 ()
      zu #36

      "Das fand ich eigentlich eher unverständlich , da sie ja einen kostenlosen Kredit bekommen".

      Den Satz habe ich etwas missverständlich formumliert.

      Ich meinte, dass eine Genossenschaftsbeteiligung de facto wie ein kostenloser Kredit betrachtet werden kann den die Genossenschaft von ihren Genossen erhält.

      Die mika z. B. bekommt Geld ( die Beteiligung ) von den Genossen und verzinst es nicht in den ersten 8 Jahren. Der Genosse holt sich seine Rendite ausschließlich vom Finanzamt während der Förderungsdauer.

      Was noch von großem Interesse ist:

      Kann der Ehepartner das Ganze gleichzeitig nutzen ( also mit den Kindern ) ? Wenn ja: Geht das bei der gleichen Genossenschaft oder muss man hierfür noch eine andere wählen ?

      Früher konnte man den §10e bzw. §7b auch gleichzeitig nutzen ( jeder Ehepartner einmal ), aber nur bei verschiedenen Objekten. Habe ich früher auch gemacht.

      Gruß Kollektor
      Avatar
      schrieb am 22.11.02 00:03:05
      Beitrag Nr. 38 ()
      Für mich schaut das Angebot der Odin Wohnungsgenossenschaft eG (www.odin-ag.de) gut aus.

      Äusserst interessantes Immobilienprojekt:
      Direkt am Wasser entstehen 696 neue Wohnungen sowie 1.100 m² Gewerbefläche, die Lebensraum für weit über tausend Menschen bieten.
      Bereits jetzt steht fest, dass das Immobilienprojekt „Am Tonnenhof“ durch die einzigartige Lage eine hohe Exklusivität mit entsprechendem Wertsteigerungspotential verspricht und sich daher besonders als Immobilieninvestition eignet.
      Avatar
      schrieb am 23.11.02 10:54:58
      Beitrag Nr. 39 ()
      @DerMitDemKochTanzt

      Ich habe die Prospekte mal überflogen. Sieht seriös aus. Zahlen sogar 3 % Gewinnausschüttung. Eigentlich wie ein klassischer geschlossener Immobilienfond, der auf ein Genossenschaftsmodell umgestrickt wurde.

      Das Ganze hat einen hohen spekulativen Charakter. Geht es gut, sind hier allerdings schöne Gewinne zu erwarten.

      Die Gegend kenne ich von meinem letzten Urlaub. Ist sehr schön dort. Aber die Arbeitslosigkeit ist sehr hoch. Von den Einheimischen sind nicht viele in der Lage, sich an einem solchen Projekt zu beteiligen, insbesondere an hohen Beteiligungen um sich eine Wohnung zu ergattern. Im Rahmen der EFZ-Förderung schon, aber damit bringen die das Geld alleine nicht zusammen.

      @alle

      Das Finanzamt ist auf Anfrage nicht bereit, beide Ehepartner gleichzeitig zu förden. Bis 1999 wäre das möglich gewesen.

      Gruß Kollektor
      Avatar
      schrieb am 24.11.02 14:35:19
      Beitrag Nr. 40 ()
      Habe mir den Prospekt nochmal angesehen. Die 3% Gewinnausschüttung gibt es erst ab 2015, vorher 1 % ab 2010.

      Das Projekt mit einem Investitionsvolumen von über 158.000.000 € ist sehr ehrgeizig und nicht frei von Risiken. Interessant vor allem für Leute, die an einer Wohnung in Toplage interessiert sind. Für Anleger sehe ich keinen besonderen Vorteil gegenüber anderen Genossenschaften, außer an einer evtl. Wertsteigerung.

      Aber ein echtes Risiko gibt es nicht für den Anleger, er bekommt seinen Einsatz ja komplett vom Finanzamt zurück und profitiert zusätzlich, wenn das Projekt kein Flop wird.
      Avatar
      schrieb am 24.11.02 21:38:46
      Beitrag Nr. 41 ()
      @Kollektor
      Was hälst du von dem Angebot der Mika in Karlsruhe? Das sieht recht konservativ aus.
      Avatar
      schrieb am 24.11.02 23:55:33
      Beitrag Nr. 42 ()
      @DerMitDemKochTanzt

      Ist es auch, obwohl die Anfänge in Mieterinitiativen und Querverbindungen zur Hausbesetzerszene waren. Hier stand nicht der Investor, sondern Wohnraumbeschaffung und Eigenverwaltung von sozial benachteiligten Gruppen wie Alleinerziehende und Ausländer im Vordergrund. Die Mika hat aber zwischenzeitlich zahlreiche Auszeichnungen und positive Kritik in der örtlichen Presse erhalten. Die Mika übernahm leergewordene amerikanische Kasernen und wandelte sie mit Eigenleistungen der Bewohner in Wohnraum um. Sie wird ehrenamtlich geführt. Die Wohnungen bestehen bereits und sind bereits vermietet. Das Finanzierungskonzept ist schlüssig.

      Ich habe mich bei mehreren Genossenschaften informiert und hatte hier den besten persönlichen Eindruck, nicht nur weil hier kein Agio und keine sonstigen Kosten anfallen, sondern weil mich das Konzept überzeugt. Ich wohne auch in der Gegend.

      Bei allen anderen Genossenschaften stand der Investor und die Förderung der Eigenheimzulage im Vordergrund. Aber die Umsetzung ist Vertrauenssache, hier kamen mir oft Zweifel in der Realisierung auf.

      Das ist jetzt ein rein subjektiver Eindruck. Ich bin übrigens erst der vierte Genosse in diesem Jahr, der nur wegen der Förderung mitmacht. Alle anderen wollen tatsächlich nur wohnen. Ein Risiko ist überall vorhanden, hier scheint es mir sehr minimal zu sein.

      Das Projekt in Warnemünde ist klasse geplant und gefällt mir sehr gut. Ich kenne die Gegend von meinem letzten Urlaub, ich habe ganz in der Nähe der Hohen Düne gewohnt. Das Vorhaben mit den vielen Wohnungen wäre mir persönlich zu ehrgeizig, hier fehlt der Beweis der Realisierung.

      Gruß Kollektor
      Avatar
      schrieb am 27.11.02 21:52:55
      Beitrag Nr. 43 ()
      Mika scheint ganz in Ordnung zu sein. Da ich allerdings nicht in Gegend von Karlsruhe wohne, kann ich mir auch kein Urteil über die Qualität der Immobilien bilden.
      Die Entwicklung des Jahresüberschusses spricht aber eine deutliche Sprache.
      Leider konnte mir noch niemand verbindlich mitteilen, ob eine parallele Genossenschaftsförderung bei Bezug von EHZ für ein Eigenheim möglich ist. Solange das nicht klar ist, werde ich nichts investieren. Auch läßt sich nicht per Vereinbarung mit der Genossenschaft eine sofortige Rückzahlung vereinbaren, wenn die Förderung nicht oder nicht in vollem Umfang gewährt wird, weil eine solche Vereinbarung steuerschädlich wäre und dann von vornherein keine Förderung gewährt werden würde. Es ist schon ein Kreuz mit diesem Paragrafenwildwuchs. :(
      Avatar
      schrieb am 27.11.02 22:50:11
      Beitrag Nr. 44 ()
      Hallo 01173

      Verbindlich kann ich natürlich auch nichts zu einer parallelen Förderung Genossenschaft/Eigenheim sagen. Ich vermute aber Probleme. Irgendwo habe ich gelesen, dass man die Genossenschaftsförderung auf die EHZ angerechnet bekommt. Mir wollte das Finanzamt keine Parallelförderung mit meiner Frau bei zwei Genossenschaftsbeteiligungen genehmigen.

      Frühere Förderung nach §10e und §7b sind unschädlich.

      Wenns auch nicht hilft wollte ich trotzdem antworten. Vielleicht kann ein Steuerberater was dazu sagen.

      Gruß Kollektor
      Avatar
      schrieb am 28.11.02 21:50:48
      Beitrag Nr. 45 ()
      Heute kam die offizielle Bestätigung, dass ich als Genosse bei der Mika-eg aufgenommen wurde. Abgeschickt habe ich den Antrag am 16.11. Das schreibe ich nur, damit man sich einen Eindruck vom timing machen kann. Viel Zeit ist ja nicht mehr ;)

      Morgen geht der Antrag auf EHZ an das Finanzamt.

      Gruß Kollektor

      PS: Wusstet ihr, dass die Deutsche Euroshop AG ( WKN: 748020 ) eine steuerfreie Dividendenrendite von 6,35 % ausschüttet ? Hierbei handelt es sich um eine konservative Immobilienaktie. Ich habe meinen Bestand nach der heutigen positiven Ad hoc aufgestockt.
      Avatar
      schrieb am 11.12.02 19:00:47
      Beitrag Nr. 46 ()
      #44

      Wird also doch voll angerechnet. Somit beträgt die effektive Förderung der Genossenschaftsanteile 0. :(
      Avatar
      schrieb am 14.12.02 00:25:02
      Beitrag Nr. 47 ()
      In der Wirtschaftswoche stand folgender Artikel:


      Wohngenossenschaften: Wackeliges Investment



      Initiatoren von Wohngenossenschaften versprechen Anlegern Traumrenditen. Eine Verzinsung von 12,5 Prozent offeriert beispielsweise Anbieter Vivacon mit der „Familien Wohnspar“.

      Das Rezept der Genossen: Private mit möglichst vielen Kindern investieren noch dieses Jahr mindestens 5113 Euro, der Staat schießt für acht Jahre eine dreiprozentige Förderung zu, plus Zuschlag von 256 Euro je Kind. Danach kann der Anleger wieder aussteigen.

      Der Dezember ist die letzte Chance, ab 2003 soll es die hohe Förderung nicht mehr geben. Doch ist Vorsicht geboten: Für Anleger ist nicht immer zu durchschauen, ob die einzelne Genossenschaft überhaupt die Fördervoraussetzungen erfüllt. Ohne den staatlichen Zuschlag sinken die Renditen jedoch gegen null.

      Auch haben Investoren neben der wackeligen Förderung keine Garantie dafür, dass sie ihren Einsatz zurückbekommen. Bei einem Ausstieg kommt es darauf an, welches Vermögen die Genossenschaft gerade hat. Viele Prospekte lassen eine Einschätzung nicht zu. Beispiel Vivacon: Dass die Rechnungen im Prospekt nicht nachvollziehbar sind, leugnet selbst Vertriebschef Thomas Landschreiber nicht. Sein Erklärungsversuch: „Das sind doch nur Prognosen.“ Der Anbieter Europea in Radeberg gibt überhaupt keine Zahlen bekannt. Fazit: Finger weg!
      Avatar
      schrieb am 28.01.03 21:32:46
      Beitrag Nr. 48 ()
      Heute kam der Bescheid des Finanzamtes über die Eigenheimzulage. Für 2002 und 2003 werden jeweils 930 € überwiesen. Ich habe drei Kinder.

      Meine Geldanlage mit der derzeit höchsten Rendite.

      Ging es bei Euch auch so schnell ?

      Gruß Kollektor
      Avatar
      schrieb am 30.01.03 22:43:03
      Beitrag Nr. 49 ()
      @ Kollektor

      Glückwunsch, freut mich, dass es so super gelaufen ist bei Dir und irgendwie tut man ja auch was Gutes. Du hast wohl die richtige Wahl getroffen...

      Grüße

      Art
      Avatar
      schrieb am 30.01.03 23:18:17
      Beitrag Nr. 50 ()
      @Art Bechstein

      Danke für den Glückwunsch :)

      Aber jetzt bin ich es, der Danke sagt für den hilfreichen Thread, den Du eröffnet hast.

      Das erste Mal habe ich was davon in einer Zeitschrift gelesen, es aber kaum für möglich gehalten dass das Finanzamt so was mitmacht. Erst durch die verdichteten Diskussionen hier im Thread wurde ich aktiv.

      In der heutigen Zeit muss man alles ausschöpfen was irgendwie möglich und ohne großes Risiko ist. Wenn man auch bei einer einzigen Anlage kein großes Geld so rentabel investieren kann, so macht es die Summe aller Anlagen doch. Selbst ein Bausparvertrag ist in der heutigen Zinslandschaft wieder rentabel wenn man einen Tarif mit hohem Ansparzins wählt und durch die ( bescheidene ) Wohnungsbauprämie den Zinsabschlag vermeiden kann.

      Eigentlich wären sogar die 3 % steuerfreie Basisförderung bei dem EHZ-Modell noch lohnenswert gewesen, die man für eine erheblich größere Beteiligung bekommen hätte. Für meine Anleihen bekomme ich nach Steuern derzeit weniger. Allerdings ist das Modell nicht frei von Risiken.

      Gruß Kollektor
      Avatar
      schrieb am 03.05.03 22:53:01
      Beitrag Nr. 51 ()
      @all

      Noch kann die Förderung für Wohngenossenschaftsanteile genutzt werden. Wie lange dies möglich ist, steht allerdings in den Sternen, da die Regierung an ihren Plänen festhalten möchte und die Opposition sich bestimmt hierbei nicht querstellen wird. Die Zeichnung von Wohngenossenschaftsanteilen stellen einen klassischen Mitnahmeeffekte dar.

      Habe mir die im Thread aufgeführten links zu den Genossenschaften angeschaut. Mich hat besonders die Palatina überzeugt. Dies ist wirklich eine konservative Geossenschaft, die keine Investitionen auf Kredit tätigt, so dass neben der Kapitalerhaltung die laufende Ausschüttung im Vordergrund steht. Ein Bearbeitungsentgelt erheben auch andere Genossenschaften.
      Avatar
      schrieb am 10.05.03 14:13:09
      Beitrag Nr. 52 ()
      @jkreusch

      Bei der mika-eg musste ich keine Bearbeitungsgebühr oder sonst irgendein ein Aufgeld bezahlen, bekomme aber dort auch keine Ausschüttung. Die Leute dort machten einen ehrlichen und realistischen Eindruck.

      Die Palatina macht auf ihrer Webseite einen sehr seriösen Eindruck, ich habe mir die Leute und die Projekte nicht selbst angeschaut da ich 100 km davon weg wohne und auch keine Lust auf ein Agio hatte.

      Gruß Kollektor
      Avatar
      schrieb am 24.06.03 07:09:43
      Beitrag Nr. 53 ()
      Hallo alle,

      ich trage mich auch seit einiger Zeit mit dem Gedanken, Genosse zu werden, hab`s nur immer vertagt da man irgendwie sehr schwer an Infos über entsprechende Genossenschaften kommt. Der absolute Flop war es über die Dachverbände zu versuchen: Entweder "Eine Liste von Gesellschaften können wir Ihnen leider nicht geben" oder "Da sind wir gar nicht zuständig".

      Ich befürchte das Modell wird bei dem Reformeifer dieser Regierung nicht mehr lange möglich sein, deshalb möchte ich euch und speziell Kollektor (falls Du so freundlich wärst) um ein paar Infos bitten....

      - Ab wann kann der Förderanspruch nicht mehr verfallen? Ab Abschluß oder ab Zusage vom Finanzamt? Was ist wenn während des Beitritt- und Genehmigungsverfahrens eine schnelle Gesetzesänderung durchgedrückt werden soll?

      - Wie erkennt man überhaupt eine seriöse, erfolgreiche Genossenschaft? (wohl das größte Problem) Auf der Palatina Website sieht das ja ganz gut aus, z.B. ist geprüft vom PSW Prüfungsverband usw.
      Nur: Als Immobilienlaie sagt mir das gar nichts, weil ich auch den Verband nicht kenne. Da scheint es ja genügend Dachorganisationen und Verbände zu geben.....

      - Dann ist das Gesamtvermögen auch ziemlich gering, wenn ich sehe mit was für Zahlen andere hantieren? Immobilien 927000 €, Bank 252000 €, das ist ja wie von einem Privatmann der vermietet. Ist nicht das Risiko umso größer je kleiner der Bestand ist? (falls mal unvorhergesehene Ausgaben kommen) Oder ist das quasi eine Nebenschäftigungs-Genossenschaft? Könnt ihr mir mal bei der Bewertung helfen oder wo mein Denkfehler liegt?

      - Wisst ihr zufällig wo man Bewertungen von Genossenschaften findet, die die §17 Forderungen erfüllen?

      - Die MIKA sieht ziemlich alternativ aus. Deshalb eine Frage an Kollektor: Du warst doch schon da, wie ist Dein Eindruck? Nichts für ungut aber normalerweise heißt es ja die sichersten Einnahmen beim Vermieten kommen wenn der Staat zahlt (Vermietung von Sozialwohnungen), auf der anderen Seite gab und gibt es genug Beispiele dafür das der Immobilienwert durch diese Form von Nutzung schneller abnimmt. Was trifft für dieses Projekt überwiegend zu?
      Die Bilder der MIKA-Page vermitteln jedenfalls einen sympathischen Eindruck der Anlage und die Leute machen einen fleißigen Eindruck. Ich will keinem zu nahe treten, aber falls es zu einem Abschluß bei mir kommt dann dafür um meinen Kindern in einigen Jahren eine Perspektive bei der Ausbildung bieten zu können und da möchte man keine Experimente mitmachen....

      - Dann natürlich noch bei bestehendem Abschluß: Wie sind mittlerweile eure Erfahrungen mit den Genossenschaften?

      Falls sich jemand die Zeit nehmen würde mir die eine oder andere Info zu geben wäre ich dankbar...


      Mfg ing
      Avatar
      schrieb am 28.06.03 15:47:28
      Beitrag Nr. 54 ()
      @ Ing

      Du mußt Dir z.Zt. eine Gesellschaft suchen, die nicht erst über eine Art Fondskonstruktion neue Genossen aufnimmt, weil hier die Wahrscheinlichkeit hoch ist, dass es mangels Nachfrage zur Rückabwicklung kommt. Diese Geschichte von Kollektor macht doch einen vernünftigen Eindruck und zudem fördert man damit einen kleinteiligen Genossenschaftsgedanken. Ruf dort am besten an oder fahr mal vorbei, wenn Du es ermöglichen kannst und laß Dir insbesondere das Konzept für die Rückzahlung Deiner Einlage erläutern. Üblich ist ein Ausstieg ca. 4-5 Jahre NACH Ablauf der 8 jährigen Förderung. Die Verzinsung ist in dieser Phase sehr lausig 2-3%, aber MIKA war da doch recht flexibel. Vielleicht kannst Du eine spezielle Regelung (ratenweiser Ausstieg) o.ä. treffen. Ich habe mir einige Bedingungswerke durchgelesen und auffällig war, dass meist die Auflösung der Genossenschaft am Ende stand und die stillen Reserven in ein neues "Sondervermögen" einfliessen, an dem die abgefundenen Genossen nicht partizipieren. Vermutlich kann man aber über die Versammlungen (ähnlich HV) auch höhere Ausschüttungen durchsetzen und so einen Teil der Reserven retten. Ich habe bereits EHZLG für ETW, würde aber sonst wohl auch zu mIKA gehen - las sich echt ganz vernünftig.

      Ciao

      Art
      Avatar
      schrieb am 28.06.03 20:58:32
      Beitrag Nr. 55 ()
      Hallo Art Bechstein,

      danke für Deine Antwort.

      Ich hatte in der Zwischenzeit mit Palatina (zuvor in diesem Thread erwähnt) telefoniert. Da war zunächst eine Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzlei am Telefon, da kam mir gleich der Gedanke daß diese Konstruktion wohl gemacht war um deren Kunden über die Möglichkeit der Teilnahme einen guten Ertrag zu sichern. Die Dame teilte mir auch mit daß im Moment guter Zulauf herrscht, aber ganz richtig: Was ist wenn plötzlich alle, die wegen der Zulage teilgenommen haben, die Rückzahlung wollen? Wenn sich nun der Zulauf häuft, dann wohl auch die Kündigungen für 2011/2012. Ob es dann wohl reicht...?
      Mal sehen wenn ich nächste Woche nach Ludwigshafen muß ob Zeit für einen Abstecher ist.

      Die MIKA Pages vermitteln in der Tat den Eindruck daß es in erster Linie ums Wohnen und Gestalten geht, gefällt mir eigentlich auch.
      Btw: Wo hatten die denn die 2-3% Verzinsung erwähnt? Ich finde das gar nicht so schlecht, im Gegensatz zu anderen die gar nichts bieten. Im Augenblich im Vergleich zu Tagesgeld allemal OK. In 8 Jahren ist`s eh egal, da durch die Zulage die Investition wieder drin ist.

      Ach so, noch etwas: Ich hatte auch mal die ODIN AG angerufen die dieses Modell angeboten hatten. Witzigerweise war das die einzige Gesellschaft die bei www.anlegerschutz-check.de ein positives Rating hatten. Die Dame teilte mir mit, daß in der Tat die ganze Geschichte rückabgewickelt wurde und die Wohnungen nun Eigentumswohnungen werden......



      Mfg ing
      Avatar
      schrieb am 02.07.03 19:05:12
      Beitrag Nr. 56 ()
      @ing

      Ich sehe Dein Posting erst jetzt, der Thread stand nicht mehr unter meinen Postings ( weil 30 Tage vorbei waren), war auch mal zwischendurch auf Reise.

      Zu den Fragen wie lange der Förderanspruch gilt kann ich nichts sagen, denke aber dass der Eintrag ins Genossenschaftsregister zählt.

      Zu der Mika bin ich immer noch positiv gestimmt. Die Mika machte aus Kasernengebäuden sehr schönen Wohnraum und das Ganze sieht sehr rund aus. Hat sich auch in Karlsruhe einen guten Ruf erworben und bekam mehrfach Auszeichnungen. Die wirtschaften auch sehr ordentlich und haben keinerlei Liquiditätsprobleme. Und vor allen Dingen: Es gibt nur sehr wenige Genossenschaftsmitglieder die wegen der EHZ beigetreten sind. Man kann bereits nach 3 Jahren kündigen und bekommt dann nach Ablauf der EHZ sein Geld zurück, die berücksichtigen das in ihrer Finanzplanung. Einfach mal dort anrufen, die nehmen sich Zeit. Selbstverständlich gibt es auch noch andere gute Genossenschaften, die muss man aber erst mal finden.

      Gruß Kollektor
      Avatar
      schrieb am 03.07.03 09:51:26
      Beitrag Nr. 57 ()
      Danke Kollektor für Deine Antwort.

      Ich hatte vor einigen Tagen auch dort angerufen und die Geschäftsführerin am Telefon. Sie hatte eine offene und ehrliche Art und sagte sofort was Sache war (was ich durchaus als positiv empfinde), z.B. es ist nicht geplant nach 8 Jahren Ausschüttungen zu machen, eher werden die Mittel für den Bau von Balkonen verwendet (finde ich aber ganz gut, denn wenn der Wohnwert der Anlage steigt gibt es wohl auch in Zukunft genug Interessenten für Wohnungen).

      Ebenfalls fair und interessant fand ich den Vorschlag, nach Ablauf der Förderung die Genossenschaftsanteile in ein Direktdarlehen unzuwandeln, was der MIKA einen billigen Kredit und dem Genossen doch noch etwas Rendite bringt. Aus Gründen des Fair Play würde ich dann die Anteile sogar noch ein paar Jahre liegenlassen, durchschnittlicher Tagesgeldsatz würde mir vollauf reichen.

      Im Augenblick läuft die Prüfung für 2002, wird wohl in den nächsten Tagen abgeschlossen.

      Ich denke daß ich bis dahin wohl Mitglied sein werde, danke für die Schilderung Deines persönlichen Eindrucks, nach Karlsruhe wollte ich dann irgendwie doch nicht fahren.

      Vielleicht sehen wir uns ja mal auf einer Genossenschaftsversammlung :-)


      Bis dahin...

      MfG ing
      Avatar
      schrieb am 13.07.03 10:48:51
      Beitrag Nr. 58 ()
      ich kann daa nur vor warnen

      die auflagen, um in den genuss der eigenheimzulage bei genossenschaftsanteilen, liegen sehr hoch, sie können auch wieder schnell aberkannt werden, wenn es zu verstößen kommt,

      derzeit werden leider sehr viele angebote über strukkivertriebe in den markt gestreut, da der lv-bereich fast tot ist,
      öfter mal was neues :laugh:

      bevor man sich also für so ein modell endscheidet, es gibt wirklich ein paar gute davon, sollte man sich an kompetenter stelle schlau machen, denn im ernstfall gehen einem hier mal eiin paar tausend euros durch die lappen :)
      Avatar
      schrieb am 17.07.03 09:45:14
      Beitrag Nr. 59 ()
      Hallo taccer,

      ja, ich habe auch eine Zeit nachgeforscht bevor ich mich entschließen konnte. Aber vielleicht hast Du diesen ganzen Thread verfolgt, ich denke mit der MIKA liegt man nicht schlecht:

      1. Ist die Mitgliedschaft in der MIKA bereits als zulageberechtigt anerkannt worden

      2. sagt die MIKA ganz klar, daß das Wohnen sowie Mitgliederinteressen im Vordergrund stehen, d.h. man kann davon ausgehen daß die ganze Gesellschaft noch einige Zeit bestehen sollte. Positiov fand ich hier die Eigenleistung, die von den Mitgliedern eingebracht wird.

      3. hast Du recht, wenn man wie bei der ODIN eine Genossenschaft erwischt, die dann rückabgewickelt wird und in Eigenheime umgewandelt wird, ist das schon peinlich...

      Aber ich hoffe halt daß die Eigenheimzulage noch vor evtl. Gesetzesänderungen durchkommt.

      MfG ing
      Avatar
      schrieb am 11.08.03 18:55:48
      Beitrag Nr. 60 ()
      Eine Frage:
      Mir ist kürzlich eine solche Beteiligung angeboten worden(Bonnfinanz- Münchener Wohnwert e.G.)
      Was ist in den Jahren, wo für ein Kind nicht das ganze Jahr Kindergeld gezahlt wurde (Bspl 01-07 Kindergeld, 08-12 und 01-05 Folgejahr Zivi, danach Studium, also wieder Kindergeld). Gibt es da Förderung ja, nein, anteilig?
      Wer weiß Bescheid?
      Da mir das bei meinen beiden Söhnen bevorsteht, ist das sehr wichtig für mich. Danke!
      Avatar
      schrieb am 13.08.03 12:40:14
      Beitrag Nr. 61 ()
      Hallo mija,

      vielleicht hilft Dir das weiter:

      Zur Bezugsberechtigung, das steht wer Eigenheimzulage bekommt....

      http://www.bauarchiv.com/neu/baugeld/wohnbaufoerderung/eigen…

      und zum Kindergeld (hier steht ausführlich wer Kindergeld bekommt)....

      http://www.biallo.de/archiv/rech/famrech/kindergeld.html

      Hier gleich der Inhalt:

      Gewusst wie: staatliche Geldquelle voll ausschöpfen

      Rund 15 € mehr Kindergeld im Monat winken Eltern seit dem 1. Januar 2002. Doch unabhängig davon, ob sich Eltern dann über 154 € statt bisher 138 € für das erste und zweite Kind freuen dürfen, könnten sie sich über noch viel mehr Geld auf dem Konto freuen, wenn sie die staatliche Geldquelle für die Sprösslinge voll ausschöpfen würden. Doch aus Unwissenheit über die komplizierten Detailregelungen verschenken Eltern oft viel Geld.

      Wer Nachwuchs bekommt, hat ab dem Tag der Geburt des Kindes Anspruch auf Kindergeld. Voraussetzung ist ein Wohnsitz in Deutschland. Monatlich überweist die Familienkasse auf Antrag je 154 € auf das Konto des Kindergeldberechtigten für das erste und zweite Kind, für das dritte 154 € und für jedes weitere Kind 179 €. Die staatliche Finanzspritze gibt es für leibliche, adoptierte und unter bestimmten Umständen auch für Enkel-, Stief- und Pflegekinder.

      Bis zu dem Monat, in dem der Sprössling seinen 18. Geburtstag feiert, fließt die Familienförderung aufs Konto. Danach gibt es nur noch Geld unter ganz bestimmten Voraussetzungen. Solange sich das Kind in einer Schul- oder Berufsausbildung befindet, kann das Kindergeld bis zum Monat der Vollendung des 27. Lebensjahres weitergezahlt werden. Sobald die offiziellen Prüfungsergebnisse vorliegen, ist allerdings Schluss mit den Überweisungen, da hilft es auch nichts, wenn der Nachwuchs noch länger an der Uni immatrikuliert bleibt. Auch bei einem fehlenden Ausbildungsplatz wird weiter Kindergeld gezahlt. Sogar Pausen bis zu vier vollen Monaten zwischen dem Schulabschluss und dem Start der Berufsausbildung hilft der Staat finanziell durch die Fortzahlung des Kindergeldes zu überbrücken. Mit Geschick können daraus sechs Monate werden, in denen das Kindergeld weiterfließt. Denn in jedem Monat, in dem an nur einem Tag die Voraussetzungen für den Kindergeldanspruch bestehen, wird die volle Summe ausbezahlt. Beendet der Sprössling also Anfang Februar die Schule, genügt es, wenn er Ende Juli seine Berufsausbildung beginnt.

      Doch auch die besten Voraussetzungen, um Kindergeld zu kassieren, helfen nichts, wenn der Nachwuchs selbst über ein zu hohes Einkommen verfügt: Bei 7.188 € im Jahr ist Schluss. Nur 0,50 € mehr und der Kindergeldanspruch als auch der Kinderfreibetrag sind verloren. Wenn es aber gelingt, eine Auflistung von Ausbildungskosten des Nachwuchses zusammenzustellen wie Ausgaben für Büchergeld, Studiengebühren oder Fahrtkosten, können die Einnahmen durch Werbungskosten gedrückt werden. Belege und Quittungen sammeln lohnt sich also!

      Die magischen 7.188 € sind auch dann von Bedeutung, wenn Eltern mit Hilfe ihrer Kinder Steuern sparen wollen. Wenn beispielsweise Teile des Einkommens den Kindern übertragen werden, können sich bei einer entsprechenden Summe Kapitalerträge oder Zinseinnahmen, über die das Kind dann verfügt, schnell auf eine Summe oberhalb des Grenzwertes steigern. Dasselbe gilt, wenn Kinder als Steuersparmodell im elterlichen Betrieb gegen Entlohnung beschäftigt werden.


      Viel Erfolg...

      MfG ing
      Avatar
      schrieb am 15.08.03 13:10:21
      Beitrag Nr. 62 ()
      Hallo Ing,
      vielen Dank, hat mir sehr geholfen!;)
      Avatar
      schrieb am 26.08.03 09:35:00
      Beitrag Nr. 63 ()
      Hier nochmal eine Übersicht vieler Angebote mit Genossenschafts(fonds). Guckt mal durch, wer da einigermaßen seriös ist..

      Ciao

      Art


      http://www.anlegerschutz-check.de/wohnge_n.htm
      Avatar
      schrieb am 12.09.03 13:03:35
      Beitrag Nr. 64 ()
      Hallo,

      die EHZ auf Genossenschaftsanteile scheint eine gute Möglichkeit zu sein, die EHZ noch zu sichern, da:
      1. Wird sie gestrichen, hat man noch was von.
      2. Bleibt sie, hat man nichts verloren, da sie nicht zum Objektverbrauch führt (nur zur Anrechnung->unterm Strich also gleiche gesamte Förderhöhe).
      Sie haben sich alle hier schon sehr intensiv damit befasst und ich hoffe Sie können meine Fragen beantworten. Beim FA konnte der zuständige Sachbearbeiter spontan keine Antwort geben, "da Genossenschaftsanteile noch nie bei ihm vorkamen".
      1. Wenn beide Ehepartner momentan gemeinsam die EHZ auf das gemeinsame Haus bekommen, kann dann gemeinsam eine EHZ auf die Genossenschaftsanteile bezogen werden, oder jeder eine für sich oder einer alleine?
      2. Hat das dann Einfluss auf die EHZ für das Haus?
      3. Oder muss einer dem anderen die jetzige EHZ Förderung überschreiben und kann dann die neue EHZ für die Genossen..
      bekommen ohne Auswirkungen auf die laufende Förderung?
      4. Kann die Überschreibung der Förderung auf den anderen und der Beitritt zur Genossen... im gleichen jahr sein, um beide Förderungen zu bekommen?
      5. Für die EHZ auf Genossen... muss man doch auch steuerpflichtig sei? D. h. doch dass der erwerbslose Ehepartner keine EHZ auf Genossen... bekommen kann?
      6. Ist es richtig, dass die EHZ auf Genossen... auch nur einmal im Leben bekommen werden kann?

      Es gibt meiner Meinung nach gute Genossenschaften, bei denen ein Investment meines Erachtens Sinn macht, da sie eine grosse soziale Kompenente haben. Das ist die Mika in KA und die Genova in FR.

      Ich freue mich auf Ihre Antworten.

      MfG gutglck
      Avatar
      schrieb am 12.09.03 22:08:50
      Beitrag Nr. 65 ()
      Durch....

      Habe heute den Bewilligungsbescheid bekommen:

      Situation: 2 Kinder, vh, noch keine EHZ beantragt...

      Habe mich bei der MIKA angemeldet (siehe vorherige Postings)
      Btw: Die MIKA, wie gesagt gibt zwar nach Ablauf keine Dividende, aber die Einlage scheint sicher zu sein, denn das Wohnen steht im Vordergrund.

      Mitte Juli abgegeben, vor ca. 3 Wochen kam dann eine Nachfrage: Es sollte nachgewiesen werden daß "das unwiderrufliche Recht... etc. pp., konnte man mit Satzungsauszug/Satzung erledigen. Dann noch die Frage ob die Wohnung zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden soll, hier einfach auf das Urteil des BFH berufen und das war`s, heute kommentarlos der Bewilligungsbescheid.

      Danke nochmal an alle die hier ihre Infos reingestellt haben.

      MfG ing

      PS: @64, gutglck...

      1. Wenn bisher nur 1 Objekt mit EHZ anliegt, dann schon denke ich. Irgendwo habe ich mal was gelesen, daß das auch parallel geht, versuche mal es wiederzufinden...

      2. Wenn 1 gilt, eher nicht...?

      3. bis 6.

      bitte mal die Links in #61 versuchen, da war`s eigentlich sehr ausführlich beschreiben. Ansonsten war ich eigentlich immer der Meinung, daß wg. der Möglichkeit der parallelen Nutzung die uneingeschränkte Inanspruchnahme auch bei einer laufenden EHZ möglich sein sollte, vielleicht hat jemand einen Gesetzestext parat oder einen guten Link....?
      Avatar
      schrieb am 15.09.03 23:10:25
      Beitrag Nr. 66 ()
      @ 64

      1. Ja - warum sollte das nicht parallel gehen ?

      2. Nein - nur wenn Du dann eine Genossenschaftswohnung erwirbst - wird dann angerechnet

      3. es können sogar beide Ehepartner eine getrennte Förderung für den Mindestbetrag i.H.v. 10.000 DM erhalten

      Genossenschaftsmodell gilt NICHT als Objektverbrauch i.S. der Eigenheimzulage, ABER nur einmal pro Person

      4. Ja, siehe 1

      5. Hat damit nichts zu tun - es gibt einen Anforderungskatalog für die Inanspruchnahme

      - Wohnsitz im Inland
      - Einkunftsgrenze nicht überschreiten
      - mind. 10.000 DM
      - Geno. nach 1.1.1995 im Genosschenschaftsregister eingetragen
      - Einräumung des vererblichen Rechtes auf Erwerb von Eigentum durch Gen.

      !!! Förderung ist auf Bemessungsgrundlage begrenzt, d.h. Du bekommst nicht mehr gefördert, als Du netto eingezahlt hast. Also bei z.B. 3 Kindern und 5.113 Euro Anteil, erhälst Du inden ersten 5 Jahren je 918 Euro und im Jahr 6 523 Euro - dann ist Schluß, weil 5113 erreicht sind.

      Deswegen ist z.B. 5.400 Euro mit 2 Kindern der förderoptimale Betrag.

      6. Ja, siehe aber Regelung bei Ehepartnern

      ACHTE auf die Zeit nach den 8 Jahren

      - Verzinsung
      - Kündigung
      - v.a. STILLE RESERVEN (wo gehen die hin)

      Art
      Avatar
      schrieb am 16.09.03 09:21:33
      Beitrag Nr. 67 ()
      Danke für die Antworten. Ich habe inzwischen noch etwas recherchiert und bin auf den folgenden Text des §9 Satz 2 des Eigenheimzulagegesetzes gestossen:
      "Der Fördergrundbetrag für die Herstellung oder Anschaffung einer Wohnung mindert sich jeweils um den Betrag, den der Anspruchsberechtigte im jeweiligen Kalenderjahr des Förderzeitraums für die Anschaffung von Genossenschaftsanteilen nach § 17 in Anspruch genommen hat."
      Ich interpretiere dass so, dass wir zwar die EHZ für die Genossenschafts... bekommen (beide jeweils für sich), also Grundfördebetrag und Kinderzulage, aber der Grundförderbetrag für die Genossen... wird bei der EHZ für das Wohneigentum abgezogen - unabhängig ob das Wohneigentum von der Genossenschaft erworben wurde. Bleiben unterm Strich nur die Kinderzulagen.
      Hab` ich da richtig gedacht?

      Gruss gutglck
      Avatar
      schrieb am 16.09.03 10:00:19
      Beitrag Nr. 68 ()
      @ 67

      die parallele Förderung ist anscheinend immer noch sehr umstritten und scheint vom Ermessen des einzelnen FA oder der OFD abzuhängen.

      Frag am besten mal in Deinem konkreten Fall nach.

      Art

      PS: es gibt übrigens Genossenschaften, wo man bereits zum Ende von Jahr 8 kündigen kann - so eine würde ich mir suchen. Oder z.B: die Genova in Freiburg (guter Standort, gutes Konzept, ökologisch sinnvoll) - die zahlen immerhin noch 4%. Alles andere halte ich für unseriös, v.a. die Praktik, dass nach Beendigung der Genossenschaft, die stillen Reserven in ein "Sondervermögen" übergehen - das ist für reine Kapitalanleger uninteressant, z.B. bei Vivacon, Falk o.ä. - hier werden zudem poplige 1,8% oder mal 2% Rendite ab Jahr 9 gezahlt. Angeschafft werden oft Bestandsleichen, die man so günstig entsorgen kann und ggf. nach Sanierung zurückerwerben kann
      Avatar
      schrieb am 17.09.03 08:06:06
      Beitrag Nr. 69 ()
      Hallo,

      kann jemand eine Genossenschaft empfehlen die seriös ist und nicht nur ein Objekt hat, bei der man aber den Genossenschaftsanteil in jährlichen Raten einzahlen kann? Jährliche Ausschüttungen bzw. Verzinsungen sind nicht notwendig. Gut wäre es wenn kein Agio o.ä. verlangt wird.


      ciao Aik
      Avatar
      schrieb am 19.09.03 08:30:07
      Beitrag Nr. 70 ()
      @68
      Zur parallelen Förderung werde ich eine verbindliche Aussage beim FA einholen. Das ist wieder typ. deutsch: Hat man eine Förderung nach §7 und §10 kann man die EHZ für Genossenschaftsanteile voll und ohne Abzüge bekommen. Hat man eine EHZ für Wohneigentum laufen, dann wird sie angerechnet und will man in der Zukunft eine EHZ für Wohneigentum wird sie dann angerechnet. Die Logik soll mal einer verstehen?

      MfG gutglck
      Avatar
      schrieb am 28.10.03 23:29:44
      Beitrag Nr. 71 ()
      Hallo,

      jetzt noch einmal die Nachfrage:

      Wenn ich als Ehemann die Eigenheimzulage für das
      eigene Haus bekomme, bekommt dann meine Frau bei
      Erwerb der Genossenschaftsanteile ebenfalls eine
      volle Eigenheimzulage?
      Avatar
      schrieb am 29.10.03 20:30:11
      Beitrag Nr. 72 ()
      @71
      so wie ich es verstanden habe:
      wenn das geförderte wohneigentum nur einem gehört (grundbuch etc), dann kann der andere die ehz für genossenschaftsanteile erhalten. die fördersätze sind aber anders als bei wohneigentum. nur die kinderzulagen sind gleich. wenn der ehepartner später dann auch eine ehz für eigenes wohneigentum beantragt, wird die gezahlte förderung für die genossenschaftsanteile angerechnet.

      mfg gutglck
      Avatar
      schrieb am 13.11.03 07:41:53
      Beitrag Nr. 73 ()
      kennt jemand von Euch Novarendita?

      http://www.novarendita.de oder

      www.genossenschaftsvergleich.de

      das Angebot kommt von Fiancial Securities.

      zu den Daten:
      -Novarendita erwirbt ausschließlich "begehrte Gebrauchtimmobilien" mit 4-10 Wohneinheiten in guten Wohnlagen, deren rechtzeitiger Verkauf die Rückzahlung sichern soll (bei einer 5-jährigen Kündigungsfrist scheint dies möglich zu sein?)
      -es soll weitgehend ohne Fremdkapital investiert werden
      -Initiatoren sind gleichzeitig Inhaber der Immobilienfirma "B&S Immobilien-,Bauträger- und Hausverwaltungs- GmbH Oelde, deren Vertriebsorganisation die B&S Gesellschaft für die Vermittlung von Versicherungen und Finanzdienstleistungen mbH Oelde" ist
      -10 jährige Erfahrung
      -keine Nachschusspflicht
      -Ratenzahlung möglich

      was haltet ihr davon?

      sbc
      Avatar
      schrieb am 14.11.03 23:41:04
      Beitrag Nr. 74 ()
      Novarendita (http://www.novarendita.de/) bietet ein Ratenmodell, dass sich bei entsprechender Kinderzahl fast von den staatlichen Zuschüssen trägt.

      Da kann man doch nichts falsch machen.

      Wer bietet noch Ratenmodelle?
      Avatar
      schrieb am 18.11.03 13:07:28
      Beitrag Nr. 75 ()
      Noch ein Detail:

      Aktuell bekomme ich für das eigene Haus (ist auf meinen
      Namen eingetragen) Eigenheimzulage.

      Was passiert, wenn jetzt meine Frau Genossenschaftsanteile
      erwirbt.

      - Bekommen wir dann jeweils Eigenheimzulage?

      - Falls ja, was bekommt Sie bei 2 Kindern?
      - Entspricht das der vollen Summe?
      Avatar
      schrieb am 19.11.03 19:20:19
      Beitrag Nr. 76 ()
      hallo

      ich habe jetzt vom FA eine Antwort erhalten:
      Wenn man EHZ für Wohneigentum erhält, dann wird die EHZ für Genossenschaftsanteile für die einzelnen Förderjahre bei der EHZ für Wohneigentum bei den einzelnen Förderjahren in Abzug gebracht - auch nachträglich. Also:
      Die EHZ für Genossenschaftsanteile für das 1. Förderjahr wird bei der EHZ für Wohneigentum für das 1. Förderjahr in Abzug gebracht, auch wenn das 1. Förderjahr für Wohneigentum schon in der Vergangenheit liegt. Dasselbe gilt für die Kinderzulageen. Hab ich das klar rüberbringen können?

      Wenn wie bei #75 jedoch ein Ehepartner als alleiniger Besitzer die EHZ für Wohneigentum bekommt, dann kann der andere die EHZ und Ki-zulagen für Genossenschaftsanteile bekommen ohne Verrechnung. Der Wohneigentum-Besitzende hingegen würde die Zulagen für Genossenschaftsanteile mit der Förderunng für sein Wohneigentum verrechnet bekommen.

      MfG gutglck
      Avatar
      schrieb am 07.12.03 12:32:35
      Beitrag Nr. 77 ()
      WOHNUNGSBAU: Zocken unter Genossen

      Vorsichtig und schnell sollte sein, wer mit Genossenschaften bauen will. Umsichtig wegen der schwarzen Schafe, und fix wegen der drohenden Abschaffung der Eigenheimzulage

      von Thomas Henz

      Windige Immobilienhaie haben eine neue Masche, um gutgläubige Anleger zu ködern. Sie bringen überteuerte oder marode Immobilien in eine Anlageform ein, die sogar staatlich gefördert wird: in Wohnungsbau-Genossenschaften. Seriös gemacht, versprechen sie dabei dank der Förderung durchaus zweistellige Renditen.

      "Doch hier tummeln sich in letzter Zeit einige schwarze Schafe auf dem Markt. Sie könnten die gesamte Anlageform noch in Verruf bringen", schimpft ein Insider. Die Spreu vom Weizen zu trennen, wird immer schwerer: Die Anbieter schießen seit Ende des Jahres 2002 wie Pilze aus dem Boden. Der Grund: Der Bundesfinanzhof hat Mitte des vergangenen Jahres höchstrichterlich entschieden, dass Anleger nicht mehr selbst in die Immobilien ihrer Genossenschaft einziehen müssen, um in den Genuss einer staatlichen Eigenheimzulage zu kommen.

      "Rund 3000 Wohnungsbau-Genossenschaften gibt es inzwischen in Deutschland", schätzt Thomas Mücke, Vertriebsleiter der Raiffeisen-Wohnungsbau-Genossenschaft. Die Raiwo ist mit ihren 7500 Mitgliedern und einem Eigenkapital von 45 Millionen Euro der größte Anbieter. "Allerdings sind davon nur 100 als so genannte junge Genossenschaften zu qualifizieren", so Mücke. Und nur Mitglieder solcher nach 1995 gegründeten Genossenschaften werden vom Staat gefördert – wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen (siehe Kasten Seite 59).

      Schon allein durch die Eigenheimzulage können Anleger mit Kindern richtig abkassieren: "Für Paare mit zwei Kindern ergibt sich eine durchschnittliche staatliche Förderung in Höhe von bis zu 12,5 Prozent – und das acht Jahre lang durch das Finanzamt garantiert und steuerfrei", berichtet Mücke. Ein Risiko aber gilt es zu beachten: Die Genossenschaft muss das Geld später wieder zurückzahlen können. "Wenn die Genossenschaft Pleite geht, sind das eingezahlte Geld und die Eigenheimzulage futsch. Hier liegt das unternehmerische Risiko, das die Investoren eingehen, die Genossenschaftsanteile kaufen", sagt Thorsten Hamm, Vorstandsvorsitzender der kleinen, aber kreativen Deutschen Wohn Wert eG (DWW).

      Es gibt aber auch dreiste Abzocker. Zuallererst muss man die Investitionsobjekte genau prüfen. Misstrauen ist bei allen Wohnungsbaugenossenschaften geboten, die von Bauträgern aufgelegt wurden. "Oftmals handelt es sich bei den eingebrachten Immobilien dann um Objekte, die anderweitig zu entsprechenden Konditionen wohl nur schwer zu veräußern waren. Spätere Verluste für die Anleger sind da leider eher wahrscheinlich", warnt Raiwo-Vertriebs-Chef Mücke.

      DWW-Boss Hamm wird deutlicher: "Überteuerte Immobilien werden so kinderleicht in eine neue, schmucke Hülle gesteckt." Er hält Vorsicht auch für geboten, wenn kein unabhängiges Verkehrswertgutachten eingeholt wird.

      Gründlich informieren muss man sich auch über die Kosten der Initiatoren. In bunten Verkaufsprospekten verbergen sie sich oft im Kapitel "Sonstige betriebliche Aufwendungen": Allein für die Gründung verlangen die Initiatoren der Saxonia rund 2,5 Millionen Euro, während DWW und die Falk Wohnungsgenossenschaft nur 68500 beziehungsweise 68300 Euro für die gleiche Leistung ausgeben. Die Kosten für Vertrieb und Werbung beziffert Saxonia auf 8,3 Prozent des geplanten Kapitals, Falk auf 13,1 Prozent – bei der DWW sind es bescheidene vier Prozent. "Das ist alles ganz legal. Es gibt Firmen, die stopfen sich hier hemmungslos die Taschen voll, bevor auch nur ein Genosse die Chance auf Profit hat", warnt ein Spezialist, der für eine angesehene hessische Steuerberatungskanzlei tätig ist und nicht namentlich genannt werden will.

      Auch Geringverdiener werden geködert. Mit Ratenzahlungsmodellen sollen Kunden zum Zuge kommen, die nicht einmal die gesetzliche Mindesteinlage von 5113 Euro flüssig haben. Doch diese Modelle sind heikel und aufwendig: Der Anleger muss in diesem Fall jedes Jahr einen neuen Antrag auf Änderung der Bemessungsgrundlage stellen, um die Höhe der bereits ausgezahlten Eigenheimzulage zu korrigieren. Zusätzlich muss ein Änderungsantrag für das folgende Jahr gestellt werden.

      "Das versteht kein Mensch, nicht einmal die meisten Finanzbeamten. Daher muss sich ein Steuerberater um die Abwicklung kümmern. Jedes Jahr. Das kostet Zeit und Geld", weiß der Steuerprofi aus Erfahrung. Noch schlimmer für den Anleger: Die Genossenschaft muss, um dieses Modell umzusetzen, nicht nur einen höheren Verwaltungsaufwand betreiben, sondern auch noch Kredite für den Kauf der Immobilien aufnehmen. Das wiederum mindert die Chancen auf Auszahlung des angelegten Geldes.

      Vorsichtig umgehen muss man auch mit scheinbar unabhängigen Genossenschaftsvergleichen, die im Internet auch unter Phantasienamen auftauchen: "Oft handelt es sich hier nur um Vertriebsstellen bestimmter Genossenschaften, die schwächere Produkte pushen wollen", sagt Raiffeisen-Mann Mücke. Schon ein Blick ins Impressum zeige oft, wer wirklich dahinter steckt.

      "Anleger dürfen sich nicht unter Zeitdruck setzen lassen", mahnt DWW-Chef Hamm eindringlich. Doch genau das ist leichter gesagt als getan. Denn auch seriöse Anbieter wie er weisen zu Recht auf die Dringlichkeit hin: Zuschlagen sollten interessierte Anleger noch in den nächsten Wochen. Hamm: "Die Wahrscheinlichkeit, dass Vater Staat die Eigenheimzulage zum Jahresende kürzt oder komplett streicht, ist groß. Und dann ist diese legale Renditequelle erst einmal versiegt." Wer sich die volle Zulage für acht Jahre sichern will, muss also noch bis zum Jahresende Anteile erwerben. Denn die Eigenheimzulage fließt erst dann, wenn die Anteile bezahlt sind.

      Zusätzlich profitieren viele Genossen von nachträglich gezahlten Dividenden, die sich aus Mieteinahmen der Immobilien ergeben. Während einige Genossenschaften wie die Raiwo alle Dividenden erst mal einbehalten, um ein zusätzliches Finanzpolster zu schaffen, will DWW-Chef Hamm seine Genossen damit schon ab 2006 zu beglücken, sollten diese die Ausschüttung per Mehrheitsbeschluss fordern: "Damit können unsere Genossen den Kapitalismus in vollen Zügen auskosten."

      Quelle: Euro am Sonntag vom 7. 12. 03
      Avatar
      schrieb am 11.06.04 21:36:55
      Beitrag Nr. 78 ()
      Heute habe ich eine Einladung der Mika Karlsruhe erhalten zur Mitgliederversammlung mit Sektempfang am Freitag, den 25. Juni um 19:00 Uhr.

      Ich werde kommen und freue mich auf das Kennenlernen von weiteren Genossen hier aus dem Board. Ich bin natürlich auch gerne bereit jemanden zu vertreten ( ich vertrete bereits Genossen aus dem Freundeskreis ). Boardmail genügt.

      Bei der Mika lief bisher alles problemlos und seriös ab, ich bin sehr zufrieden über "meine" Genossenschaft.

      Gruß Kollektor
      Avatar
      schrieb am 14.06.04 12:36:10
      Beitrag Nr. 79 ()
      Hallo Kollektor
      und alle anderen, immer noch interessierten :-)

      an diesem Termin kann ich nicht, würde dann aber um Vertretung bitten. Ich werde Dir noch eine BM schicken.

      Hoffentlich klappt das nächstes Jahr, denn ich fände es schon interessant, einige aus diesem Thread kennenzulernen....
      Avatar
      schrieb am 14.06.04 20:01:20
      Beitrag Nr. 80 ()
      Hallo ing,

      ich habe Deine BM beantwortet und alles weitere mitgeteilt.

      @alle

      Ich vertrete auf Wunsch auch weitere Boardmitglieder.

      Besonders vorteilhaft finde ich die Satzungsänderung mit der auf 6 Monate verkürzerten Kündigungsfrist.

      Viele Grüße
      Kollektor
      Avatar
      schrieb am 15.06.04 18:37:26
      Beitrag Nr. 81 ()
      Frage an die Experten im Board:

      Kann man auch jetzt noch eine Wohnungsbauprämie erhalten für Aufstockungen bei einer Genossenschaftsbeteiligung ? Für eine neue Beteiligung gibts ja nix mehr vom Finanzamt.

      Letztes Jahr gab es ja noch 3 % steuerfrei auch für größere Beträge zusätzlich zum Baukindergeld.
      Avatar
      schrieb am 18.06.04 12:54:39
      Beitrag Nr. 82 ()
      Hallo Kollektor :-)

      Eine ganz gute Zusammenfassung von

      http://www.bauarchiv.com/neu/baugeld/wohnbaufoerderung/eigen…

      Vorab: Die Förderung der Mitgliedschaft in einer Wohnungsgenossenschaft gibt es noch, aber es wird die Eigennutzung spätestens nach Ende des Förderzeitraums vorausgesetzt. Da stellt sich nun die Frage wie das mit nach altem Gesetz geförderten Beteiligungen ist: Gilt für die Aufstockung altes oder neues Gesetz? Das Bundesfinanzhofurteil sagt ja daß keine Eigennutzung stattfinden muß. Hat jemand zufällig den alten Gesetzestext für §17?

      Dann stellt sich natürlich die Frage nach dem Bestandschutz und weiterhin: Soll man schlafende Hunde wecken? In der heutigen Zeit kann man ja nicht sicher sein ob eine Regelung die früher Anwendung gefunden hat nicht heute wieder infrage gestellt wird. Auf einmal findet bei erneuter Einreichung beim FA eine erneute Prüfung statt mit anschließendem abschlägigem Bescheid...!?

      Einen Anwalt wollte ich aber nun auch nicht anrufen :-)


      *** Zusammenfassung

      Das Wichtigste im Überblick
      Hinweis:
      Der Bundestag hat am 19. Dezember 2003 im Rahmen des Haushaltsbegleitgesetzes 2004 beschlossen, die Förderung durch die Eigenheimzulage zum 1. Januar 2004 zu ändern. Nach den Übergangsregelungen gilt das Eigenheimzulagengesetz alter Fassung noch für Bauherren, die vor dem 1. Januar 2004 den Bauantrag für ihr Eigenheim stellen, bzw. für Erwerber, die vor dem 1. Januar 2004 den notariellen Kaufvertrag abschließen.


      Die seit dem 1. Januar 1996 geltende Wohneigentumsförderung hat die von der steuerlichen Progression abhängige Förderung durch die von der Steuerschuld unabhängige Eigenheimzulage ersetzt.

      Die Eigenheimzulage, die jährlich ausgezahlt wird, umfaßt

      den Förderungsgrundbetrag (Grundförderung) und
      die Kinderzulage.
      Einkommensgrenzen: Ab dem 01.01.2004 besteht ein Anspruch nur, wenn die Summe der positiven Einkünfte bei Ledigen
      70.000 ?, bei Ehepaaren 140.000 ? nicht übersteigt. Jedoch erhöhen sich die Einkommensgrenzen für jedes Kind, für das der Anspruchsberechtigte oder sein Ehegatte im Jahr des Einzugs einen Kinderfreibetrag oder Kindergeld erhält und es zu seinem Haushalt gehört, um 30.000 ?.

      Maßgebend ist die Summe der positiven Einkünfte im Jahr des Einzugs, zuzüglich der Summe der positiven Einkünfte im Vorjahr.

      Diese Einkunftsgrenzen gelten für Bauherren und Erwerber, die nach dem 31. Dezember 2003 den Bauantrag für ihr Eigenheim stellen oder den notariellen Kaufvertrag abschließen. Für Bauherren, die den Bauantrag vor dem 01. Januar 2004 gestellt haben, gelten dagegen noch die bisherigen Einkunftsgrenzen von 81.807 / 163.614 ? (Ledige/Verheiratete). Dies gilt auch für Erwerber, die den Kaufvertrag vor diesem Datum abgeschlossen haben.

      Förderzeitraum: 8 Jahre.

      Grundförderung: Jährlich 1% der Anschaffungs- und Herstellungskosten, höchstens 1.250 ? je Jahr.

      Kinderzulage: je Jahr und Kind 800 ?.

      Der Erwerb von Anteilen an neuen Wohnungsgenossenschaften wird unter bestimmten Voraussetzungen je Jahr mit 3% der geleisteten Einlage, höchstens 1.200 ?, und mit einer Kinderzulage von 250 ? je Kind jährlich gefördert.

      Bausparförderung: Um das Vorsparen attraktiv zu erhalten, um also die Eigenkapitalbasis der bau- oder kaufwilligen Familien nach wie vor zu stärken, wurde die Bausparförderung nur modifiziert.

      Die neue Eigentumsförderung im Einzelnen

      Was wird gefördert?

      Durch die Eigenheimzulage wird insbesondere gefördert

      die Herstellung oder die Anschaffung eines neugebauten Einfamilienhauses oder einer neugebauten Eigentumswohnung, oder
      die Anschaffung einer gebrauchten Wohnimmobilie (auch hier Einfamilienhaus oder Eigentumswohnung) sowie die Aufwendungen für Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die innerhalb von zwei Jahren nach der Anschaffung an der Wohnung durchgeführt werden.
      Neubau- / Gebrauchtwohnungen - eigenheime
      Geleistete Einlage beim Erwerb eines Genossenschaftsanteils

      Grundförderung
      ja, max. 1.250 ?
      ja, max. 1.200 ?

      Kinderzulage (je Kind) ja, 800 ?
      ja, 250 ?



      Wie lange wird gefördert?

      Grundsätzlich gilt für die Eigenheimzulage eine Förderdauer von 8 Kalenderjahren.

      Sie wird ab dem Jahr der Fertigstellung oder der Anschaffung des selbstgenutzten Wohneigentums und den folgenden 7 Jahren gewährt, aber nur in den Jahren, in denen die Wohnung tatsächlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird.

      Einkommensgrenzen

      Die Einkommensgrenzen ("Einkunftsgrenzen"), bis zu denen die Förderung beansprucht werden kann, beziehen sich auf einen Zeitraum von zwei Jahren und liegen bei der Summe der positiven Einkünfte

      von 70.000 ? für Ledige und
      von 140.000 ? für Ehepaare
      zuzüglich 30.000 ? für jedes Kind.
      Die Summe der positiven Einkünfte sind im Wesentlichen die Bruttoeinnahmen abzüglich der steuerlichen Werbungskosten, bei betrieblichen Einnahmen der Gewinn. Negative Einkünfte werden nicht berücksichtigt.

      Diese Einkommensgrenzen gelten auch für den Erwerb von Anteilen an Wohnungsbaugenossenschaften.

      Wie hoch sind...
      ...die Grundförderung?

      Die Grundförderung beträgt

      sowohl bei Neubauten als auch bei Kauf einer Gebrauchtimmobilie 1 % der Herstellungs- bzw. Anschaffungskosten (einschl. Grund und Boden sowie Aufwendungen für Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die innerhalb von zwei Jahren nach Anschaffung an der Wohnung durchgeführt werden) bis zu einer Höhe von maximal 125.000 ?,
      das sind maximal 1.250 ? je Jahr.
      ...die Kinderzulage?

      Die Kinderzulage beträgt unabhängig davon, ob Wohneigentum neu errichtet oder gebraucht gekauft wird,

      800 ? je Kind, das zum Haushalt gehört und für das der Eigentümer oder sein Ehegatte einen Kinderfreibetrag oder Kindergeld erhält.


      Beim Erwerb von Anteilen von Wohnungsgenossenschaften beträgt die Kinderzulage 250 ?.
      Für Kinder, die während der Förderung geboren werden, wird die Kinderzulage jeweils für den verbleibenden Zeitraum der Grundförderung gewährt.

      ...die Höchstförderung?

      Die Gesamtförderung aus Grundförderung und Kinderzulage darf innerhalb des achtjährigen Förderzeitraums die Anschaffungs- oder Herstellungskosten nicht überschreiten.

      Wie ist das Verfahren?

      Die Eigenheimzulage wird direkt an den Wohneigentümer ("Anspruchsberechtigten") ausgezahlt und nicht mehr - wie früher - über die Einkommensteuer verrechnet.

      Der besondere Vorteil der Förderung zeigt sich so auch gerade darin, daß sie direkt und kalkulierbar ist.

      Auf die Eigenheimzulage besteht ein Rechtsanspruch, wenn die Voraussetzungen gegeben sind.

      Um die Eigenheimzulage zu erhalten, muß sie beantragt werden. Dazu gibt es Vordrucke, die das Finanzamt bereit hält.

      Wer ist Ansprechpartner für die Eigenheimzulage?

      Ansprechpartner ist das Finanzamt. Alle Anträge (zum Beispiel auch für die Feststellung, daß die Einkommensgrenzen eingehalten werden) sind an das Finanzamt zu richten, in dessen Bereich die Familie ihren ständigen Wohnsitz hat oder nimmt.

      Weitere Informationen

      Die Eigenheimzulage kann bei der Finanzierung auf verschiedene Weise eingesetzt werden, z.B. zur längerfristigen Senkung der Belastung oder für ein "Eigenkapitalersatzdarlehen".

      Der Bescheid des Finanzamtes über die Höhe der Eigenheimzulage wird einmal erteilt und gilt dann in der Regel über die gesamte Förderzeit, also 8 Jahre. Das Finanzamt kann auch umfassend und verbindlich Auskünfte erteilen.

      Auch diese Regelung ist überschaubar und unbürokratisch.

      Wann werden die Zulagen gezahlt?

      Zeitlich sieht das so aus: Die Eigenheimzulage wird innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids ausgezahlt.

      Für die weiteren Jahre der Förderung erfolgt die Zahlung jeweils am 15. März.

      Die neuen Wohneigentümer können also mit diesen Beträgen fest rechnen.

      Wenn Änderungen eintreten, zum Beispiel durch die Geburt eines Kindes, werden diese ab dem entsprechenden Jahr berücksichtigt.

      Erwerb von Genossenschaftsanteilen

      Auch der Erwerb von Genossenschaftsanteilen wird durch eine Zulage gefördert - insbesondere unter den Voraussetzungen,

      daß die Anteile bei einer Genossenschaft erworben werden, die nach dem 1. Januar 1995 in das Genossenschaftsregister eingetragen worden ist,



      daß der Genossenschaftsanteil mindestens 5.000 ? beträgt,


      daß spätestens im letzten Jahr des Förderzeitraums mit der Nutzung einer Genossenschaftswohnung zu eigenen Wohnzwecken begonnen wird,


      daß die Satzung der Genossenschaft dem Mitglied, das in einer Genossenschaftswohnung wohnt, unwiderruflich das vererbliche Recht auf Erwerb des Eigentums an dieser Wohnung für den Fall einräumt, daß die Mehrheit der in diesem Objekt wohnenden Genossenschaftsmitglieder der Umwandlung und Veräußerung der Wohnungen schriftlich zustimmt.
      Sind diese Voraussetzungen gegeben und werden die Einkommensgrenzen eingehalten, dann erhält das Genossenschaftsmitglied im Förderzeitraum von 8 Jahren, wobei Bemessungsgrundlage für die Förderung die geleistete Einlage ist,

      eine jährliche Grundförderung in Höhe von 3% der geleisteten Einlage,
      höchstens aber 1.200 ? (das entspricht einer geleisteten Einlage von 40.000 ?), und
      eine Kinderzulage von 250 ? je Kind.
      Insgesamt darf durch die Förderung die Bemessungsgrundlage nicht überschritten werden.

      Wichtig: Beim späteren Erwerb der Wohnung wird diese Vor-Förderung auf die Ansprüche auf Eigenheimzulage angerechnet.

      Auskünfte über Genossenschaften erteilt der GdW Bundesverband deutscher Wohnungsunternehmen e. V., Bismarckstraße 7, 50672 Köln.

      Bausparförderung

      Um die Eigenkapitalbasis der Familien, die Wohneigentum bilden wollen, zu stärken, erhalten diese die Bausparförderung nach dem Wohnungsbau-Prämiengesetz.

      Die prämienbegünstigten Höchstbeträge (für Ledige bzw. Verheiratete) betragen jährlich 512 ? bzw. 1.024 ? bei Einkommensgrenzen von 25.600 ? bzw. 51.200 ? zu versteuerndem Jahreseinkommen.

      Dafür ist der frühere hälftige Sonderausgabenabzug für Bausparkassenbeiträge entfallen.

      Was noch wichtig ist

      Zwei Sachverhalte, die im Zusammenhang mit der Förderung des selbstgenutzten Wohneigentums wichtig sein können, müssen hier noch erwähnt werden:

      Objektverbrauch

      Jeder Steuerbürger kann für selbstgenutztes Wohneigentum (sein "Objekt") nur einmal die Förderung in Anspruch nehmen ("verbrauchen"). Als Verbrauch gilt auch, wenn in früheren Jahren (ab dem 01.01.1965) die Eigenheimförderung nach §§ 7 b oder 10 e Einkommensteuergesetz in Anspruch genommen wurde.

      Als "Objekt" gilt auch die (bis 31.12.2003 mögliche) geförderte Erweiterung und der Ausbau (zum Beispiel im Dachgeschoß).

      Der Miteigentumsanteil an einer Wohnung bei nicht verheirateten Miteigentümern gilt für jeden als eigenständige Wohnung; folgerichtig ist für die Miteigentümer das "Objekt verbraucht".

      Eheleute, für die die Voraussetzungen einer steuerlichen Zusammenveranlagung vorliegen, können die Wohneigentumsförderung zweimal in Anspruch nehmen.

      Folgeobjekt

      Wenn ein Eigentümer seine Wohnung (das "Erstobjekt") nicht bis zum Ablauf des Förderzeitraums zu eigenen Wohnzwecken nutzt und er deshalb die Eigenheimzulage nicht mehr in Anspruch nehmen kann oder will, dann kann er diese für ein weiteres Objekt (das "Folgeobjekt") nutzen - die gesamte Förderdauer durch die Eigenheimzulage bleibt aber bei 8 Jahren.

      Diese Darstellung zur Eigenheimzulage kann nur einen unverbindlichen Überblick geben.
      Verbindliche Einzelauskünfte kann nur ein sachkundiger Vertreter des steuerberatenden Berufs oder das zuständige Finanzamt erteilen. Dort sind auch die Antragsformulare erhältlich.

      *** Ende der Zusammenfassung

      ***
      und hier noch der Gesetzestext:
      ***


      § 17 Eigenheimzulage bei Anschaffung von
      Genossenschaftsanteilen

      Der Anspruchsberechtigte kann die Eigenheimzulage einmal für die Anschaffung von Geschäftsanteilen in Höhe von mindestens 5 000 Euro an einer nach dem 1. Januar 1995 in das Genossenschaftsregister eingetragenen Genossenschaft (Genossenschaftsanteile) in Anspruch nehmen, wenn er spätestens im letzten Jahr des Förderzeitraums mit der Nutzung einer Genossenschaftswohnung zu eigenen Wohnzwecken beginnt.

      Voraussetzung ist, dass die Satzung der Genossenschaft unwiderruflich den Genossenschaftsmitgliedern, die Förderung erhalten, das vererbliche Recht auf Erwerb des Eigentums an der von ihnen zu Wohnzwecken genutzten Wohnung für den Fall einräumt, dass die Mehrheit der in einem Objekt wohnenden Genossenschaftsmitglieder der Begründung von Wohnungseigentum und Veräußerung der Wohnungen schriftlich zugestimmt hat. Bemessungsgrundlage ist die geleistete Einlage.

      Der Fördergrundbetrag beträgt jährlich 3 vom Hundert der Bemessungsgrundlage, höchstens 1.200 Euro für jedes Jahr, in dem der Anspruchsberechtigte die Genossenschaftsanteile inne hat. Die Kinderzulage beträgt für jedes Kind, für das die Voraussetzungen des § 9 Abs. 5 Satz 1 und 2 vorliegen, jährlich 250 Euro; haben beide Elternteile zugleich für ein Kind Anspruch auf die Kinderzulage, ist bei jedem die Kinderzulage zur Hälfte anzusetzen. Die Summe der Fördergrundbeträge und der Kinderzulagen darf die Bemessungsgrundlage nicht überschreiten. Der Anspruch auf Eigenheimzulage entsteht mit dem Jahr der Anschaffung der Genossenschaftsanteile. Im übrigen sind die §§ 1, 3, 5, 7 und 10 bis 16 entsprechend anzuwenden


      *** Ende Gesetzestext


      MfG ing
      Avatar
      schrieb am 18.06.04 13:00:25
      Beitrag Nr. 83 ()
      ...und dann sei noch verwiesen auf

      http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/8/0,1872,2081544,00.html

      und

      http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/5/0,1872,2081573,00.html

      da steht was recht aktuelles (Nov. 2003) drin, aber leider auch nichts zur Situation in diesem Jahr


      MfG ing
      Avatar
      schrieb am 18.06.04 13:57:49
      Beitrag Nr. 84 ()
      Hallo

      "Die Förderung der Mitgliedschaft in einer Wohnungsgenossenschaft gibt es noch, aber es wird die Eigennutzung spätestens nach Ende des Förderzeitraums vorausgesetzt."

      Wie soll das funktionieren, wenn es bei der Genossenschaft eine Warteliste gibt und sehr lange Wartezeiten, bis eine Wohnung frei wird?

      Gruss
      Avatar
      schrieb am 18.06.04 21:57:32
      Beitrag Nr. 85 ()
      Tja gutglck,

      das ist nun das wo man einen Fachmann bräuchte. Letztendlich geht es ja um die Zulage, dem FA geht es darum, die Zulage möglichst zu verweigern.
      Die ganze Förderfähigkeit wurde ja erst durch das Urteil des Bundesfinanzhofes ermöglicht. Als ich den Antrag gestellt habe (in 2003) kam ja auch die Nachfrage wie es mit der Eigennutzung aussieht. Nach Verweis auf das in Kopie beigefügte Urteil kam dann die Bewilligung. Nun hat sich aber die Eigenheimförderung per Gesetz zum 1.1.2004 geändert, aber die Wohnungsgenossenschaft ist immer noch drin. Eigentlich müßte das Urteil des Bundesfinanzhofes immer noch rechtskräftig sein, so daß sich bis auf die neue Höchstgrenze nicht geändert hat? Bin ir da nicht sicher....

      MfG ing
      Avatar
      schrieb am 18.06.04 22:06:38
      Beitrag Nr. 86 ()
      Hallo ing,

      vielen Dank für Deine aufwändige Recherche. Ich muss alles erst in Ruhe durchlesen.

      Ich spreche das Thema auf der Versammlung an. Ein Genosse ist auch Finanzbeamter, der soll sich auch noch drum kümmern, ;) schließlich habe ich ihn auch auf die Idee mit der Genossenschaft gebracht.:laugh:

      Ich habe auch eine andere Idee, nämlich ein Solarkraftwerk auf einem der Dächer zu installieren. Da kenne ich mich besser aus - auch mit der Förderung und den Abschreibungsmöglichkeiten.

      Schönes Wochenende und Gruß
      Kollektor
      Avatar
      schrieb am 21.06.04 17:02:05
      Beitrag Nr. 87 ()
      Hallo ing

      Die Regel mit der Notwendigkeit des Einzugs in eine Geno-Wohnung spätestens nach Ablauf des Förderzeitraums geht doch voll an der Realität vorbei. Meiner Meinung nach sind die Wartezeiten bei Genos durchaus länger und bei neuen, förderfähigen Genos scheint der Wohnungsbestand sehr klein und die wenigen Wohnungen sind über Jahre(zehnte) belegt.
      Wie steht dann einer nach 8 Jahren da, wenn keine Wohnung frei ist: Alles Geld zurück ans FA?
      Wieder so was aus dem Land der Dichter, Denker und Träumer, voll an der Realität vorbei.

      Gruss gutglck
      Avatar
      schrieb am 24.06.04 10:00:27
      Beitrag Nr. 88 ()
      Hallo all,

      @gutglck
      wenn dieses Urteil mit dem AZ IX R 55/00, was auf der Seite des Bundesfinanzhofes eingestellt ist, noch gültig ist sollte es eigentlich keine Diskussion geben.

      Ansonsten hast Du natürlich recht, daß hierzulande vieles sehr kompliziert gestaltet wird. Andererseits halte ich die Ausnutzung von Gesetzeslücken für legitim, auch aufgrund meiner eigenen Erfahrungen mit dem FA:
      Als ich das Haus meiner Großeltern von meiner Mutter übernahm (Schenkungsbasis) konnte ich die folgenden Investitionen (ca. 200000 DM) NULL bei der EHZ anrechnen, weile "keine Anschaffungskosten vorlagen". Das haben einem die sauberen Mitarbeiter vom FA natürlich auf vorherige Anfragen nicht mitgeteilt, da hat keiner was anderes getan als direkte Fragen beantwortet und auf Möglichkeiten der Gestaltung weist von denen eh keiner hin. Ein StB hat mir hinterher gesagt daß so eine "Kauf von Eltern mit Kaufpreis Stundung aber Zinszahlung über 10 Jahre"-Konstruktion hätte gemacht werden müssen. Viel zu kompliziert, vor allem wenn man sich schnell festlegen muß! Jetzt hole ich mir einen Teil des Zuschusses halt anders.....

      @Kollektor
      Habe gerade auf der MIKA-HP was gelesen (nach Start mika-eg.de auf Link Geld&Gesetz) daß "für Direktkredite attraktive Konditionen" geboten werden, aber auf der Webseite finde ich weiter nichts dazu. Vielleicht wissen wir morgen abend mehr....?

      MfG ing
      Avatar
      schrieb am 24.06.04 22:40:52
      Beitrag Nr. 89 ()
      Hallo ing,

      ich habe alles notiert und werde morgen alles zwanglos ansprechen und hier berichten, Diskretionen natürlich per BM. Wie schon erwähnt, ist unter meinen Bekannten und Mitgenossen auch ein Finanzbeamter mit dabei und der soll sich gefälligst schlau machen bei seinem Arbeitgeber :laugh:

      Viele Grüße
      Kollektor
      Avatar
      schrieb am 25.06.04 00:12:38
      Beitrag Nr. 90 ()
      An alle:

      Wenn Ihr euch so toll über EHZ § 17 unterhaltet , solltet Ihr das Gesetz auch kennen!!!!! Denn der genosse bekommt nur EHZ , wenn er in eine Genossenschaftsimmobilie einzieht innerhalb der 8 Jahre.Das ist seit dem 1.1.2004 so gereglt. das bedeutet, die förderung muß nach ablauf wieder zurückgezahlt werden,wenn er dieses nicht macht.


      Quelle: Eigenheimzulagegesetz $ 17 neuester stand.

      meines wissens gint es in süddeutschland eine Genossenschaft die noch § 17 förderfähig ist. denn sie realisiert ´für ihre genossen über mietkauf die eigenen 4 wände.
      Avatar
      schrieb am 26.06.04 01:23:57
      Beitrag Nr. 91 ()
      Kurzbericht zur Mitgliederversammlung der MiKa in Karlsruhe am 25.6.2004

      Anwesend waren 76 Genossen, davon 3 die nur wegen der EHZ Mitglied geworden sind ( alles Bekannte von mir ), ich hatte außerdem zwei Vollmachten weiterer Mitglieder.

      Die Leute machten einen sehr interessierten Eindruck und die Versammlung lief sehr harmonisch ab. Alles wurde einstimmig beschlossen, auch die für uns wichtige Änderung der verkürzten Kündigungszeiten.

      Die Geschäftszahlen waren sehr ordentlich, das Bilanzvolumen war 8.100.000 €. Das Eigenkapital war 1,7 Millionen €, davon ca 100000 € von Fördermitgliedern wie wir. Es gibt lediglich 18 Fördermitglieder, die somit eine deutliche Minderheit ausmachen.

      Alles war im grünen Bereich, die Einnahmen nahmen zu und die Ausgaben gingen zurück weil vieles in Selbsthilfe organisiert wird. Der Jahresüberschuss von 148.232 € fließt wie in den Vorjahren in die Rücklage und bis 2015 will man alle Darlehen getilgt haben.

      Eric Müller, ehrenamtlicher Vorstand, nahm sich nach der Versammlung viel Zeit für uns. Er machte deutlich, dass man zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Verzinsung der Anteile gewähren wird, weil man nicht unterscheiden möchte zwischen "normalen" Mitgliedern und Fördermitgliedern. Es kämen normale Darlehen in Betracht für die man aber nur Sparbuchzinsen bezahlen würde. Man brauche im Moment keine Liquidität weil alles durchfinanziert wäre. Herr Müller meinte auch, dass eine nachträgliche Aufstockung der Genossenschaftsanteile ab 2004 nicht vom Finanzamt in der Form anerkannt werden würde, dass reine Fördermitglieder eine zusätzliche EHZ erhalten würden.

      Die Gebäude waren alle in einem sehr ordentlichen Zustand und das Kulturzentrum MIKADO wird gut angenommen und trägt sich finanziell selbst. Alle Genossen waren sehr freundlich zu uns und erzählten aus ihrem Alltag. Das Ganze hatte einen etwas alternativen Touch und war nicht vergleichbar mit üblichen Mietshäusern. Auf den großzügig bemessenen Außenflächen mit alten Bäumen findet noch echte Kommunikation der Bewohner statt, viele saßen im Freien und die Kinder können dort gefahrlos spielen.

      Eine weitere Besonderheit wurde uns erläutert. Bei der MiKa gibt es keine Wartelisten für Wohnungssuchende. Wenn eine Wohnung frei wird, entscheidet der Aufsichtsrat ( 16 Mitglieder !!! ) auf Empfehlung der Genossen wer die bekommt. Man kann sich auch nicht "einkaufen". Es gibt übrigens keine Leerstände.

      Das war jetzt in Kürze mein Eindruck von dort. Ich empfehle auch das Lesen der Webseitehttp://www.mika-eg.de , die sehr engagiert gemacht wird.

      Viele Grüße
      Kollektor
      Avatar
      schrieb am 28.06.04 07:48:12
      Beitrag Nr. 92 ()
      Hallo Alle,

      @Kollektor:
      Besten Dank für Deine Mühe. Sieht ja so aus als ob man hier was relativ sicheres hätte. Neuengagement wird, scheint es mir, nicht unbedingt gewünscht, also erübrigt sich wohl auch die Frage nach dem Aufstocken einer Beteiligung.....
      Mal sehen ob es nicht nächstes Jahr mal klappt :-)

      @Genotrade:
      Der Gesetzestext ist bekannt, siehe #82, trotzdem gibt es noch das Urteil des Bundesfinanzhofs. Das hätte mich halt mal interessiert ob das noch gilt, ich stelle mal die Pressemitteilung vom 6.2.2002 des Bundesfinanzhofs ein:


      ****
      Eigenheimzulage bei Anschaffung von Genossenschaftsanteilen auch bei rein kapitalmäßiger Beteiligung


      Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in mehreren Urteilen vom 15. Januar 2002 entgegen der im Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom 10. Februar 1998 (BStBl I 1998, 190 ff., Tz. 108) vertretenen Auffassung entschieden, dass die Selbstnutzung einer Genossenschaftswohnung durch den Anspruchsberechtigten kein Tatbestandsmerkmal der Eigenheimzulage bei Anschaffung von Genossenschaftsanteilen gemäss § 17 des Eigenheimzulagengesetzes (EigZulG) ist.

      Der Leitentscheidung (IX R 55/00) lag der Rechtsstreit eines Genossenschaftsmitgliedes zugrunde, das 1998 Geschäftsanteile an einer Wohnungsbaugenossenschaft mit dem Sitz in Dresden erwarb und dafür Eigenheimzulage und Kinderzulage beantragte. Das Finanzamt lehnte dies mangels beabsichtigter Selbstnutzung einer Genossenschaftswohnung ab. Die Klage war erfolgreich. Das Finanzgericht (FG) Berlin (EFG 2000, 852) sah für das im BMF-Schreiben (a.a.O.) erstmals eingeführte Selbstnutzungserfordernis keine Rechtsgrundlage.

      Der BFH bestätigte die Auffassung des FG. Im Vordergrund stand für ihn der Wortlaut des § 17 EigZulG und die Systematik des Gesetzes, aus denen sich ein Tatbestandsmerkmal der Selbstnutzung nicht ableiten lässt. Auch ohne die Nutzung einer Genossenschaftswohnung anzustreben erfüllt nach Auffassung des BFH derjenige den Förderzweck des genossenschaftlichen Wohnens, der sich nur kapitalmäßig an der Wohnungsbaugenossenschaft beteiligt und mit dem Erwerb von Anteilen die Kapitalausstattung der Genossenschaften verbessert: Er trägt dazu bei, Wohnraum auch für diejenigen Genossen zu schaffen, die selbst dazu nicht in der Lage sind. Die Subvention einer rein kapitalmäßigen Beteiligung an dieser mitgliedernützigen Vereinigungsform verstößt nach Auffassung des BFH weder gegen Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes noch gegen europäisches Beihilfenrecht.
      ****

      Für mein Verständnis:

      - es gibt ein Gesetz (vor 2002) zur EHZ bei Genossenschaftsanteilen, da steht drin daß man für die Förderung dort einziehen muß.

      - der Bundesfinanzhof entscheidet in 2002, daß man dort nicht einziehen muß, um die Förderung zu erhalten.

      - es wird nach dem Urteil das Gesetz zur EHZ angepaßt, und es steht immer noch drin daß man dort einziehen muß ?!? Gilt das Urteil nun noch oder nicht?


      MfG ing
      Avatar
      schrieb am 11.12.04 00:23:11
      Beitrag Nr. 93 ()
      Es müßte doch so etwas wie einen Bestandsschutz geben. Als wir (bei mir war es die Münchner Wohnwelt) uns in 2003 an der Wohnungsbaugenossenschaft beteiligt haben, war doch die Entscheidung des Bundesfinanzhofes rechtsgültig.

      Angenommen, man müßte die EHZ zurückbezahlen, weil die Selbstnutzung nicht möglich sein wird. Müßte diese Rückzahlung auch mit den üblichen 6% p.a. verzinst werden? Dann gliche das Ganze ja einem österreichischen Revolver? :confused:

      Avatar
      schrieb am 11.12.04 01:38:51
      Beitrag Nr. 94 ()
      #93

      Gibt es irgendeine neue Rechtsprechung ?

      Mir ist nichts bekannt.
      Avatar
      schrieb am 11.12.04 23:57:33
      Beitrag Nr. 95 ()
      Mein Steuerberater hat mir vor kurzem rübergereicht, dass angeblich 2003 in einem noch nicht veröffentlichten Urteil :rolleyes: das mit dem Einzug nach 8 Jahren erforderlich sei. Er will sich noch einmal vergewissern und mir dann Bescheid geben. :confused:
      Avatar
      schrieb am 12.12.04 00:52:59
      Beitrag Nr. 96 ()
      Ich habe nochmal nachgeschaut, meine Mitgliedschaft besteht schon seit Dezember 2002.

      Ich weiß noch, dass das der letzte Termin war um EHZ zu bekommen ohne dort einziehen zu müssen. Dein Steuerberater hat leider Recht mit 2003 :(
      Avatar
      schrieb am 22.06.06 22:58:15
      Beitrag Nr. 97 ()
      Die letzten Postings lassen den Schluss zu, dass man die EHZ nur bis 2002 bekommt wenn man nicht selbst einzieht in der Genossenschaft.

      Auf folgenden Seiten sieht es anders aus:

      http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/8/0,1872,2081544,00.html
      http://www.aktienboard.com/vb/archive/index.php/t-49878.html

      Im letztern steht:
      Neuregelung der Eigenheimzulage ab 2004

      Das Volumen der Eigenheimzulage wird um ca. 30 % gesenkt, in dem die Förderung ab dem Jahr 2004 neu ausgerichtet wird. Für Bauherren, die nach dem 31.12.2003 mit der Herstellung beginnen und Erwerber, die nach dem 31.12.2003 den notariellen Kaufvertrag abschließen oder einer Genossenschaft beitreten, gelten zukünftig folgende Regelungen:


      Neubauten und Bestandserwerb werden einheitlich gefördert. Für Ausbauten und Erweiterungen erfolgt keine Förderung mehr.
      Der Fördergrundbetrag beträgt jährlich über den Förderzeitraum von acht Jahren höchstens 1.250 EUR, die Kinderzulage 800 EUR.
      Begünstigt werden neben den Anschaffungs- und Herstellungskosten des Gebäudes und des Grund und Bodens auch Aufwendungen für Modernisierungsmaßnahmen, die innerhalb von zwei Jahren nach der Anschaffung durchgeführt werden.
      Die Einkunftsgrenze wird für den zu betrachtenden Zweijahreszeitraum (Erstjahr und Vorjahr) auf 70.000 EUR für Alleinstehende sowie 140.000 EUR für Verheiratete abgesenkt. Für jedes Kind erhöht sich der Betrag um 30.000 EUR. Maßgebend ist hierfür zukünftig nicht mehr der Gesamtbetrag der Einkünfte, sondern die Summe der positiven Einkünfte.
      Die Förderung des Erwerbs von Genossenschaftsanteilen erfolgt nur, wenn der Anspruchsberechtigte spätestens im letzten Jahr des Förderzeitraumes mit der Nutzung einer Genossenschaftswohnung beginnt.
      Bauherren, die vor dem 1.1.2004 mit der Herstellung beginnen, und Erwerber, die vor dem 1.1.2004 den notariellen Kaufvertrag abschließen oder einer Genossenschaft beitreten, haben noch Anspruch auf Eigenheimzulage nach den bisherigen Regelungen des Eigenheimzulagengesetzes über den gesamten Förderzeitraum von 8 Jahren. Als Beginn der Herstellung gilt bei Objekten, für die eine Baugenehmigung erforderlich ist, der Zeitpunkt, in dem der Bauantrag gestellt wird; bei baugenehmigungsfreien Objekten, für die Bauunterlagen (z. B. eine Bauanzeige) einzureichen sind, gilt der Zeitpunkt, in dem die Bauunterlagen eingereicht werden. Bei Baumaßnahmen, die weder einen Bauantrag noch die Einreichung von Bauunterlagen erfordern, ist der Zeitpunkt maßgebend, in dem der Anspruchsberechtigte mit den Bauarbeiten beginnt.

      Gruß
      Kollektor


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      Eigenheimzulage bei Kauf Genossenschaftsanteil