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    Jennifers Mörder mehrfach vorbestraft wegen Sexualdelikten - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 02.10.02 14:18:01 von
    neuester Beitrag 04.10.02 21:43:52 von
    Beiträge: 28
    ID: 641.503
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      Avatar
      schrieb am 02.10.02 14:18:01
      Beitrag Nr. 1 ()
      Was haben wir nur für ein beschissenes Rechtssystem! Der festgenommene im Mordfall Jennifer ist mehrfach vorbestraft wegen Sexualdelikten. Es kann nicht sein, dass Täter besser geschützt werden, als zukünftige Opfer. Solche Verbrecher gehören für immer eingesperrt (oder eine noch härtere Bestrafung). Vielleicht brauchen wir doch mehr Politiker wie Schill (aber natürlich nur in der Opposition)
      Avatar
      schrieb am 02.10.02 14:25:34
      Beitrag Nr. 2 ()
      unsere gesetze sind schon ok. oder bist du ein fan von der usa "gerechtigkeit" ?
      Avatar
      schrieb am 02.10.02 14:26:52
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hallo Windpocke.
      Falls Du das hier zufällig liest: Was meinst Du jetzt zu Deinem tollen Rechtsstaat???
      Avatar
      schrieb am 02.10.02 14:28:19
      Beitrag Nr. 4 ()
      uops , mehrfach!! vorbestraft?
      wegen sexualdelikten?

      da hätt ich jetzt aber nicht mit gerechnet.

      ne , mal im ernst.der mehrheit unserer bürger scheint das derzeitige
      rechtssystem ja ausreichend zu sein.oder wo bleibt seit jahren der
      der "aufschrei"????
      es ist doch immer das gleiche geeier.
      kinderschänder : 4-6 jahre
      nach 3 jahren auf bewährung wieder raus.

      ein armutszeugnis der gesellschaft.
      gerade die schutzbedürftigste und schützenswerteste gesellschaftsgruppe
      so im stich gelassen....
      pfui teufel
      Avatar
      schrieb am 02.10.02 14:28:56
      Beitrag Nr. 5 ()
      @allbiches,frag das doch mal die eltern von dem mädel!mal sehen ob du den hof lebendig verlässt!

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      Avatar
      schrieb am 02.10.02 14:31:05
      Beitrag Nr. 6 ()
      @ herbststurm............für die familie ist dies sehr tragisch, dennoch sollten einzelschicksale nicht pauschalisiert und polemisiert werden
      Avatar
      schrieb am 02.10.02 14:33:30
      !
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      Avatar
      schrieb am 02.10.02 14:33:59
      Beitrag Nr. 8 ()
      wenn man den hof dort nicht lebendig verlässt gehören die eingesperrt - lebenslang !
      Avatar
      schrieb am 02.10.02 14:36:30
      Beitrag Nr. 9 ()
      ich sag dazu nichts mehr sonst werde ich noch gesperrt oder sogar eingesperrt!
      Avatar
      schrieb am 02.10.02 14:40:32
      Beitrag Nr. 10 ()
      wie gut, dass der Gesetzgeber nicht jeder Stimmung im Volke nachgibt. Sonst hätte wir längst wieder die Todesstrafe. Die Gesetze, die wir haben sind völlig ausreichend, sie müssen nur angewendet werden. Wenn Richter und Psychologen eine falsche Zukunftsprognose stellen, kann das Gesetz nichts dafür sondern Richter und Psychologe.
      Avatar
      schrieb am 02.10.02 14:44:14
      Beitrag Nr. 11 ()
      @ herbststurm

      du kannst die wahrheit nicht vertragen

      für mord muss es lebenslang geben - auch auf dem hof !
      Avatar
      schrieb am 02.10.02 14:47:25
      Beitrag Nr. 12 ()
      @cso,das war doch nur dazu gedacht zu zeigen das mann mal an die opfer und hinterbliebenen denken soll und nicht daran was mann gutes dem täter bringen kann!
      Avatar
      schrieb am 02.10.02 14:48:53
      Beitrag Nr. 13 ()
      ist schon ok...
      Avatar
      schrieb am 02.10.02 15:02:48
      Beitrag Nr. 14 ()
      @all
      ich bin mit sicherheit nicht für dir todesstrafe, aber einige hier sehen das ziemlich locker. würde mich mal interessieren, wenn unsere "is doch alles ok"-freunde selbst in diese lage kämen.
      lebenslänglich sind in deutschland 15 jahre, ziemlich wenig für ein menschenleben, vor allem wenn man bedenkt, dass das meiste gesockse schon nach sieben jahren wieder frei ist.
      Avatar
      schrieb am 02.10.02 15:05:39
      Beitrag Nr. 15 ()
      doch todesstrafe für alle auch all die Autofahrer die Kinder überfahren und sich dann wieder ans Steuer setzten und die Mütter die die ganzen Kinder auf die Welt bringen dann haben wir endlich Ruhe !!????!!!
      Avatar
      schrieb am 02.10.02 15:15:56
      Beitrag Nr. 16 ()
      Eurofuchser hat 100% recht! Die Gesetze sind da und sie sind an sich auch scharf genug!

      Nur gehören Richter und Gutachter zu den wenigen Menschen, die für ihre (teilweise extrem schlechte) Arbeit nicht verantwortlich gemacht werden.

      Könnte man einen Gutachter, der einem Sexualstraftäter eine "positive Sozialprognose" attestiert, wegen Beihilfe ´drankriegen, würden wohl nicht "80% Rückfallquote" in diesem Bereich bei uns auf den Strassen ´rumlaufen!

      Ähnliches gilt für Richter, die Tätern die x-te Bewährungstrafe gewähren!

      Der Satz: "der mehrfach vorbestrafte..." KOTZT mich sowas von an!
      Avatar
      schrieb am 02.10.02 15:26:11
      Beitrag Nr. 17 ()
      @herbststurm

      Ich habe ein Posting von dir entfernt.
      Das sollte als dezenter Hinweis genügen.

      MfG
      Avatar
      schrieb am 03.10.02 13:59:24
      Beitrag Nr. 18 ()
      Warum lassen linke Ideologen deratige Täter immer wieder laufen ?

      Warum werden Psychiater, Pschologen, Sozialpädagogen usw, die solche Typen als geheilt entlassen nicht zu Schadensersatz verpflichtet, bzw an der weiteren Ausübung ihres Berufs gehindert ?
      Avatar
      schrieb am 03.10.02 14:18:02
      Beitrag Nr. 19 ()
      ...zur Nr. 17:

      vor 1-2 Jahren wurden die Kriterien deutlich verschärft, wer als Gutachter arbeiten darf und was die Mindeststandard solcher Gutachten betrifft, gerade auch im Hinblick auf einige Skandale in jener Zeit.
      Dadurch lassen sich die früheren Fehler natürlich nicht mehr korrigieren. Aber es besteht Hoffnung, dass sich die Lage bessert und in Zukunft besser gearbeitet wird, was Wiederholunggefahr angeht.
      Man sollte aber nicht vergessen, dass natürlich über die vielen Fälle, wo nichts mehr passiert, niemals berichtet wird. Gibt es ja auch keinen Grund für....


      Ich kann aber einen ählich skandalösen Fall aus Köln beitragen: da wurde vor 2-3 Wochen ein jugoslawischer Vergewaltiger festgenommen, der eine Frau übelst zugerichtet hat.
      Auch er war wegen Gewalt- und Sexualdelikten vorbestraft, darunter auch eine Vergewaltigung. Und er lebte hier auch noch von Sozialhilfe...wird also von unseren Steuergeldern - sogar denen seines Opfers - durchgefüttert, bis er die nächste Vergewaltigung begeht.
      Da fragt man sich doch wirklich, was in den Ausländerämtern so passiert, wenn solche Leute noch hier sind.
      Avatar
      schrieb am 03.10.02 14:48:09
      Beitrag Nr. 20 ()
      Sexualverbrecher, die 2 x nachweislich vergewaltig haben, sollten, meine ich, nur mehr die Wahl haben zwischen:
      SCHWANZ abschneiden (Kastration)oder 20 Jahre Gefängis ohne wenn und aber!
      Die derzeitge Deutsche Rechtssprechung fördert doch geradezu Verbrechen! Vielen, die nix zu verlieren haben, gehts im Gefängnis eh besser als draussen. Sind sie wieder draussen, werden sie mit der Situation nicht fertig und schon schlagen sie wieder zu und werden rückfallig.
      Avatar
      schrieb am 03.10.02 15:41:13
      Beitrag Nr. 21 ()
      Wenn zB ein Architekt oder Ingenieur ein Gutachten zu etwas abgibt, und dieses sich hinterher als fehlerhaft oder falsch heruasstellt, kann er auf Schadensersatz verklagt werden.

      Warum wird das nicht genau so bei Psychiatern, Psychologen, Richtern usw eingeführt, die derartige Straftäter begutachten ?
      Avatar
      schrieb am 03.10.02 22:19:26
      Beitrag Nr. 22 ()
      ..was würde das denn nützen? Mit Geld kann man den Schaden eh nicht beziffern und die Architekten usw. haben alle eine Haftpflichtversicherung....persönlich täte es den Gutachtern also auch nicht besonders weh, wenn man ihre Haftung einführen würde...die Versicherungen würden sich freuen, sonst keinerlei Unterschied.
      Avatar
      schrieb am 04.10.02 13:05:22
      Beitrag Nr. 23 ()
      xylophon,

      pardon, aber im strafverfahren nützt dir eine haftpflichtversicherung wenig ! die stellt keinen ersatzhäftling !

      und selbstverständlich landet ein ingenieur, arzt, etc. vor dem strafrichter, wenn durch ein fehlerhaftes gutachten menschen zu tode gekommen sind.

      genausogut könnte man auf die strafverfolgung von unfallverursachern im straßenverkehr verzichten.

      nicht daß die strafdrohung hier automatisch fehler und unfälle verhindert, aber der ernst der lage wird klargelegt.
      und die gesellschaft wird wohl nicht als versuchskarnickel für psychiater mißbraucht.
      Avatar
      schrieb am 04.10.02 14:11:12
      Beitrag Nr. 24 ()
      22: ich habe auf die Frage der "Schadensersatzpflicht" in Nr. 20 geantwortet, die man einführen müsse.

      Wenn es ums Strafrecht geht: natürlich kann man auch heute schon einen Gutachter wegen fahrlässiger Tötung bestrafen, wenn sein Fehler so krass war, dass neue Taten vorhersehbar waren. Das ist aber eben ein Beweisproblem, man muss es dem Gerichtsgutachter wie auch dem Architekten nachweisen.
      Avatar
      schrieb am 04.10.02 16:33:10
      Beitrag Nr. 25 ()
      xylophon,

      natürlich bleibt das beweisproblem. manchmal wird es beweisbar sein, manchmal nicht.
      daraus die konsequenz zu ziehen, daß man nichts tun kann/soll ist allerdings eine sehr fragwürdige einstellung.
      Avatar
      schrieb am 04.10.02 21:17:15
      Beitrag Nr. 26 ()
      ...nun, ich fürchte, da kann man wenig ändern.

      Ich sehe keinen Sinn in zivilrechtlicher Haftung - darauf bezog sich Nr. 21.
      Und eine strafrechtliche Haftung gibt es bereits. Jeder Gutachter macht sich ggf. strafbar, wenn ihm Fahrlässigkeit bzgl. der späteren Tat vorzuwerfen wäre.
      Avatar
      schrieb am 04.10.02 21:39:44
      Beitrag Nr. 27 ()
      xylophon,

      ich kann mich nicht erinnern, daß in so einem fall jemals untersuchungen angestellt wurden, geschweige denn eine anklage eingebracht.
      sollte man vielleicht einmal machen ...
      Avatar
      schrieb am 04.10.02 21:43:52
      Beitrag Nr. 28 ()
      ....ich auch nicht. Ich weiß aber, dass eine Polizeiorganisation (ich glaube im Fall Zurwehme?) eine entsprechende Anzeige erstattet hat. Was draus geworden ist??

      Jedenfalls haben die damals sich häufenden Skandale zu den in Nr. 18 angesprochenen Änderungen geführt.


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