Jennifers Mörder mehrfach vorbestraft wegen Sexualdelikten - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 02.10.02 14:18:01 von
neuester Beitrag 04.10.02 21:43:52 von
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Was haben wir nur für ein beschissenes Rechtssystem! Der festgenommene im Mordfall Jennifer ist mehrfach vorbestraft wegen Sexualdelikten. Es kann nicht sein, dass Täter besser geschützt werden, als zukünftige Opfer. Solche Verbrecher gehören für immer eingesperrt (oder eine noch härtere Bestrafung). Vielleicht brauchen wir doch mehr Politiker wie Schill (aber natürlich nur in der Opposition)
unsere gesetze sind schon ok. oder bist du ein fan von der usa "gerechtigkeit" ?
Hallo Windpocke.
Falls Du das hier zufällig liest: Was meinst Du jetzt zu Deinem tollen Rechtsstaat???
Falls Du das hier zufällig liest: Was meinst Du jetzt zu Deinem tollen Rechtsstaat???
uops , mehrfach!! vorbestraft?
wegen sexualdelikten?
da hätt ich jetzt aber nicht mit gerechnet.
ne , mal im ernst.der mehrheit unserer bürger scheint das derzeitige
rechtssystem ja ausreichend zu sein.oder wo bleibt seit jahren der
der "aufschrei"????
es ist doch immer das gleiche geeier.
kinderschänder : 4-6 jahre
nach 3 jahren auf bewährung wieder raus.
ein armutszeugnis der gesellschaft.
gerade die schutzbedürftigste und schützenswerteste gesellschaftsgruppe
so im stich gelassen....
pfui teufel
wegen sexualdelikten?
da hätt ich jetzt aber nicht mit gerechnet.
ne , mal im ernst.der mehrheit unserer bürger scheint das derzeitige
rechtssystem ja ausreichend zu sein.oder wo bleibt seit jahren der
der "aufschrei"????
es ist doch immer das gleiche geeier.
kinderschänder : 4-6 jahre
nach 3 jahren auf bewährung wieder raus.
ein armutszeugnis der gesellschaft.
gerade die schutzbedürftigste und schützenswerteste gesellschaftsgruppe
so im stich gelassen....
pfui teufel
@allbiches,frag das doch mal die eltern von dem mädel!mal sehen ob du den hof lebendig verlässt!
@ herbststurm............für die familie ist dies sehr tragisch, dennoch sollten einzelschicksale nicht pauschalisiert und polemisiert werden
!
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wenn man den hof dort nicht lebendig verlässt gehören die eingesperrt - lebenslang !
ich sag dazu nichts mehr sonst werde ich noch gesperrt oder sogar eingesperrt!
wie gut, dass der Gesetzgeber nicht jeder Stimmung im Volke nachgibt. Sonst hätte wir längst wieder die Todesstrafe. Die Gesetze, die wir haben sind völlig ausreichend, sie müssen nur angewendet werden. Wenn Richter und Psychologen eine falsche Zukunftsprognose stellen, kann das Gesetz nichts dafür sondern Richter und Psychologe.
@ herbststurm
du kannst die wahrheit nicht vertragen
für mord muss es lebenslang geben - auch auf dem hof !
du kannst die wahrheit nicht vertragen
für mord muss es lebenslang geben - auch auf dem hof !
@cso,das war doch nur dazu gedacht zu zeigen das mann mal an die opfer und hinterbliebenen denken soll und nicht daran was mann gutes dem täter bringen kann!
ist schon ok...
@all
ich bin mit sicherheit nicht für dir todesstrafe, aber einige hier sehen das ziemlich locker. würde mich mal interessieren, wenn unsere "is doch alles ok"-freunde selbst in diese lage kämen.
lebenslänglich sind in deutschland 15 jahre, ziemlich wenig für ein menschenleben, vor allem wenn man bedenkt, dass das meiste gesockse schon nach sieben jahren wieder frei ist.
ich bin mit sicherheit nicht für dir todesstrafe, aber einige hier sehen das ziemlich locker. würde mich mal interessieren, wenn unsere "is doch alles ok"-freunde selbst in diese lage kämen.
lebenslänglich sind in deutschland 15 jahre, ziemlich wenig für ein menschenleben, vor allem wenn man bedenkt, dass das meiste gesockse schon nach sieben jahren wieder frei ist.
doch todesstrafe für alle auch all die Autofahrer die Kinder überfahren und sich dann wieder ans Steuer setzten und die Mütter die die ganzen Kinder auf die Welt bringen dann haben wir endlich Ruhe !!????!!!
Eurofuchser hat 100% recht! Die Gesetze sind da und sie sind an sich auch scharf genug!
Nur gehören Richter und Gutachter zu den wenigen Menschen, die für ihre (teilweise extrem schlechte) Arbeit nicht verantwortlich gemacht werden.
Könnte man einen Gutachter, der einem Sexualstraftäter eine "positive Sozialprognose" attestiert, wegen Beihilfe ´drankriegen, würden wohl nicht "80% Rückfallquote" in diesem Bereich bei uns auf den Strassen ´rumlaufen!
Ähnliches gilt für Richter, die Tätern die x-te Bewährungstrafe gewähren!
Der Satz: "der mehrfach vorbestrafte..." KOTZT mich sowas von an!
Nur gehören Richter und Gutachter zu den wenigen Menschen, die für ihre (teilweise extrem schlechte) Arbeit nicht verantwortlich gemacht werden.
Könnte man einen Gutachter, der einem Sexualstraftäter eine "positive Sozialprognose" attestiert, wegen Beihilfe ´drankriegen, würden wohl nicht "80% Rückfallquote" in diesem Bereich bei uns auf den Strassen ´rumlaufen!
Ähnliches gilt für Richter, die Tätern die x-te Bewährungstrafe gewähren!
Der Satz: "der mehrfach vorbestrafte..." KOTZT mich sowas von an!
@herbststurm
Ich habe ein Posting von dir entfernt.
Das sollte als dezenter Hinweis genügen.
MfG
Ich habe ein Posting von dir entfernt.
Das sollte als dezenter Hinweis genügen.
MfG
Warum lassen linke Ideologen deratige Täter immer wieder laufen ?
Warum werden Psychiater, Pschologen, Sozialpädagogen usw, die solche Typen als geheilt entlassen nicht zu Schadensersatz verpflichtet, bzw an der weiteren Ausübung ihres Berufs gehindert ?
Warum werden Psychiater, Pschologen, Sozialpädagogen usw, die solche Typen als geheilt entlassen nicht zu Schadensersatz verpflichtet, bzw an der weiteren Ausübung ihres Berufs gehindert ?
...zur Nr. 17:
vor 1-2 Jahren wurden die Kriterien deutlich verschärft, wer als Gutachter arbeiten darf und was die Mindeststandard solcher Gutachten betrifft, gerade auch im Hinblick auf einige Skandale in jener Zeit.
Dadurch lassen sich die früheren Fehler natürlich nicht mehr korrigieren. Aber es besteht Hoffnung, dass sich die Lage bessert und in Zukunft besser gearbeitet wird, was Wiederholunggefahr angeht.
Man sollte aber nicht vergessen, dass natürlich über die vielen Fälle, wo nichts mehr passiert, niemals berichtet wird. Gibt es ja auch keinen Grund für....
Ich kann aber einen ählich skandalösen Fall aus Köln beitragen: da wurde vor 2-3 Wochen ein jugoslawischer Vergewaltiger festgenommen, der eine Frau übelst zugerichtet hat.
Auch er war wegen Gewalt- und Sexualdelikten vorbestraft, darunter auch eine Vergewaltigung. Und er lebte hier auch noch von Sozialhilfe...wird also von unseren Steuergeldern - sogar denen seines Opfers - durchgefüttert, bis er die nächste Vergewaltigung begeht.
Da fragt man sich doch wirklich, was in den Ausländerämtern so passiert, wenn solche Leute noch hier sind.
vor 1-2 Jahren wurden die Kriterien deutlich verschärft, wer als Gutachter arbeiten darf und was die Mindeststandard solcher Gutachten betrifft, gerade auch im Hinblick auf einige Skandale in jener Zeit.
Dadurch lassen sich die früheren Fehler natürlich nicht mehr korrigieren. Aber es besteht Hoffnung, dass sich die Lage bessert und in Zukunft besser gearbeitet wird, was Wiederholunggefahr angeht.
Man sollte aber nicht vergessen, dass natürlich über die vielen Fälle, wo nichts mehr passiert, niemals berichtet wird. Gibt es ja auch keinen Grund für....
Ich kann aber einen ählich skandalösen Fall aus Köln beitragen: da wurde vor 2-3 Wochen ein jugoslawischer Vergewaltiger festgenommen, der eine Frau übelst zugerichtet hat.
Auch er war wegen Gewalt- und Sexualdelikten vorbestraft, darunter auch eine Vergewaltigung. Und er lebte hier auch noch von Sozialhilfe...wird also von unseren Steuergeldern - sogar denen seines Opfers - durchgefüttert, bis er die nächste Vergewaltigung begeht.
Da fragt man sich doch wirklich, was in den Ausländerämtern so passiert, wenn solche Leute noch hier sind.
Sexualverbrecher, die 2 x nachweislich vergewaltig haben, sollten, meine ich, nur mehr die Wahl haben zwischen:
SCHWANZ abschneiden (Kastration)oder 20 Jahre Gefängis ohne wenn und aber!
Die derzeitge Deutsche Rechtssprechung fördert doch geradezu Verbrechen! Vielen, die nix zu verlieren haben, gehts im Gefängnis eh besser als draussen. Sind sie wieder draussen, werden sie mit der Situation nicht fertig und schon schlagen sie wieder zu und werden rückfallig.
SCHWANZ abschneiden (Kastration)oder 20 Jahre Gefängis ohne wenn und aber!
Die derzeitge Deutsche Rechtssprechung fördert doch geradezu Verbrechen! Vielen, die nix zu verlieren haben, gehts im Gefängnis eh besser als draussen. Sind sie wieder draussen, werden sie mit der Situation nicht fertig und schon schlagen sie wieder zu und werden rückfallig.
Wenn zB ein Architekt oder Ingenieur ein Gutachten zu etwas abgibt, und dieses sich hinterher als fehlerhaft oder falsch heruasstellt, kann er auf Schadensersatz verklagt werden.
Warum wird das nicht genau so bei Psychiatern, Psychologen, Richtern usw eingeführt, die derartige Straftäter begutachten ?
Warum wird das nicht genau so bei Psychiatern, Psychologen, Richtern usw eingeführt, die derartige Straftäter begutachten ?
..was würde das denn nützen? Mit Geld kann man den Schaden eh nicht beziffern und die Architekten usw. haben alle eine Haftpflichtversicherung....persönlich täte es den Gutachtern also auch nicht besonders weh, wenn man ihre Haftung einführen würde...die Versicherungen würden sich freuen, sonst keinerlei Unterschied.
xylophon,
pardon, aber im strafverfahren nützt dir eine haftpflichtversicherung wenig ! die stellt keinen ersatzhäftling !
und selbstverständlich landet ein ingenieur, arzt, etc. vor dem strafrichter, wenn durch ein fehlerhaftes gutachten menschen zu tode gekommen sind.
genausogut könnte man auf die strafverfolgung von unfallverursachern im straßenverkehr verzichten.
nicht daß die strafdrohung hier automatisch fehler und unfälle verhindert, aber der ernst der lage wird klargelegt.
und die gesellschaft wird wohl nicht als versuchskarnickel für psychiater mißbraucht.
pardon, aber im strafverfahren nützt dir eine haftpflichtversicherung wenig ! die stellt keinen ersatzhäftling !
und selbstverständlich landet ein ingenieur, arzt, etc. vor dem strafrichter, wenn durch ein fehlerhaftes gutachten menschen zu tode gekommen sind.
genausogut könnte man auf die strafverfolgung von unfallverursachern im straßenverkehr verzichten.
nicht daß die strafdrohung hier automatisch fehler und unfälle verhindert, aber der ernst der lage wird klargelegt.
und die gesellschaft wird wohl nicht als versuchskarnickel für psychiater mißbraucht.
22: ich habe auf die Frage der "Schadensersatzpflicht" in Nr. 20 geantwortet, die man einführen müsse.
Wenn es ums Strafrecht geht: natürlich kann man auch heute schon einen Gutachter wegen fahrlässiger Tötung bestrafen, wenn sein Fehler so krass war, dass neue Taten vorhersehbar waren. Das ist aber eben ein Beweisproblem, man muss es dem Gerichtsgutachter wie auch dem Architekten nachweisen.
Wenn es ums Strafrecht geht: natürlich kann man auch heute schon einen Gutachter wegen fahrlässiger Tötung bestrafen, wenn sein Fehler so krass war, dass neue Taten vorhersehbar waren. Das ist aber eben ein Beweisproblem, man muss es dem Gerichtsgutachter wie auch dem Architekten nachweisen.
xylophon,
natürlich bleibt das beweisproblem. manchmal wird es beweisbar sein, manchmal nicht.
daraus die konsequenz zu ziehen, daß man nichts tun kann/soll ist allerdings eine sehr fragwürdige einstellung.
natürlich bleibt das beweisproblem. manchmal wird es beweisbar sein, manchmal nicht.
daraus die konsequenz zu ziehen, daß man nichts tun kann/soll ist allerdings eine sehr fragwürdige einstellung.
...nun, ich fürchte, da kann man wenig ändern.
Ich sehe keinen Sinn in zivilrechtlicher Haftung - darauf bezog sich Nr. 21.
Und eine strafrechtliche Haftung gibt es bereits. Jeder Gutachter macht sich ggf. strafbar, wenn ihm Fahrlässigkeit bzgl. der späteren Tat vorzuwerfen wäre.
Ich sehe keinen Sinn in zivilrechtlicher Haftung - darauf bezog sich Nr. 21.
Und eine strafrechtliche Haftung gibt es bereits. Jeder Gutachter macht sich ggf. strafbar, wenn ihm Fahrlässigkeit bzgl. der späteren Tat vorzuwerfen wäre.
xylophon,
ich kann mich nicht erinnern, daß in so einem fall jemals untersuchungen angestellt wurden, geschweige denn eine anklage eingebracht.
sollte man vielleicht einmal machen ...
ich kann mich nicht erinnern, daß in so einem fall jemals untersuchungen angestellt wurden, geschweige denn eine anklage eingebracht.
sollte man vielleicht einmal machen ...
....ich auch nicht. Ich weiß aber, dass eine Polizeiorganisation (ich glaube im Fall Zurwehme?) eine entsprechende Anzeige erstattet hat. Was draus geworden ist??
Jedenfalls haben die damals sich häufenden Skandale zu den in Nr. 18 angesprochenen Änderungen geführt.
Jedenfalls haben die damals sich häufenden Skandale zu den in Nr. 18 angesprochenen Änderungen geführt.
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