Entschädigungen für Kleinanleger in NEMAX-Werten weiter ungewiss - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 02.10.02 19:00:09 von
neuester Beitrag 03.10.02 13:40:25 von
neuester Beitrag 03.10.02 13:40:25 von
Beiträge: 4
ID: 641.651
ID: 641.651
Aufrufe heute: 0
Gesamt: 265
Gesamt: 265
Aktive User: 0
ISIN: DE0009147207 · WKN: 914720
2,2800
EUR
-0,87 %
-0,0200 EUR
Letzter Kurs 26.09.19 Tradegate
Werte aus der Branche Unterhaltung
Wertpapier | Kurs | Perf. % |
---|---|---|
1,0650 | +17,03 | |
2,8400 | +10,08 | |
1,7750 | +9,23 | |
1,4000 | +6,46 | |
0,5200 | +5,69 |
Wertpapier | Kurs | Perf. % |
---|---|---|
5,2500 | -8,22 | |
1,1700 | -10,00 | |
10,175 | -12,74 | |
0,8400 | -17,32 | |
21,930 | -84,61 |
Entschädigungen für Kleinanleger in NEMAX-Werten weiter ungewiss
München (vwd) - Nach dem tiefen Fall der einstigen Stars am Neuen Markt
Infomatec, ComROAD und EM.TV ist in den nächsten Monaten die Justiz am Zug.
Die Ex-Vorstände aller drei Gesellschaften müssen sich wegen Insiderhandels,
Kursbetrugs oder unrichtiger Pflichtmitteilungen vor Gericht verantworten.
Ob dadurch auch die Chancen der gebeutelten Kleinanleger auf
Schadensausgleich steigen, ist derzeit aber nicht absehbar. Vielmehr
erhielten die Hoffnungen der Kleinaktionäre durch das jüngste Urteil des
Oberlandesgerichts (OLG) Augsburg einen herben Dämpfer.
Die Richter wiesen bekanntlich die Schadenersatzklage eines Aktionärs
gegen die früheren Infomatec-Vorstände Alexander Häfele und Gerhard Harlos
zurück. Nunmehr muss der Anleger auf die Revision vor dem Bundesgerichtshof
hoffen. Gerade der Fall Infomatec zeigt, wie schwierig Schadenersatz für
"Otto Normalverbraucher" zu erlangen ist: Während eine Kammer des Augsburger
Landgerichts dem Aktionär aus Dortmund in erster Instanz Recht zugesprochen
hatte, wies eine andere Kammer des selben Gerichts die
Schadenersatzforderung anderer Kleinaktionäre ab.
Selbst im anscheinend eindeutigen Fall ComROAD - bei dem der
Unternehmensgründer und ehemalige Vorstandsvorstandsvorsitzende Bodo
Schnabel vor der Staatsanwaltschaft ein Geständnis abgelegt hat - wird der
Erfolg von Zivilklagen äußerst unterschiedlich eingeschätzt. Der Grünwalder
Rechtsanwalt Klaus Rotter will in den nächsten Tagen für rund 350
Kleinanleger eine Klage gegen ComROAD einreichen, nachdem das Unternehmen
einen Vergleich abgelehnt hat. "Wenn nicht im Fall ComROAD, wo dann hätte
eine Schadenersatzklage Erfolg", meint Rotter.
Auch für Schadenersatzansprüche gegen EM.TV zeigt sich der Anwalt
zuversichtlich. Allerdings will er die erst nach Ende des Strafprozesses
gegen die ehemaligen Vorstände - Verhandlungsbeginn ist am 4. November -
abwarten und wollen unsere Mitglieder nicht in unsichere Prozesse stürzen",
sagt Markus Straub von der SdK.
Ebenso werden Prospekthaftungsklagen gegen die die Unternehmen
begleitenden Banken sehr differenziert beurteilt. Sowohl SdK-Anwalt Jochen
Jahn als auch Rotter gehen davon aus, dass ein Erfolg im Strafprozess nicht
zugleich den Erfolg einer Prozesshaftungsklage nach sich ziehen muss. Rotter
verweist zugleich auf die kurze Verjährungfrist, die bei sechs Monaten nach
Kenntnis des Prospektmangels liegt. Zudem erhalte ein Aktionär im Falle,
dass ihm Schadenersatz auf Basis der Prospekthaftung zugesprochen wird, nur
den Emissionskurs der Aktie. Viele Kleinaktionäre aber haben einen über dem
Ausgabekurs liegenden Preis bezahlt. Ob die Bereitschaft, dafür zu klagen
sehr ausgeprägt ist, sei fraglich..
Rotter prüft derzeit eine Prospekthaftungsklage im Fall ComROAD. Bei
des Unternehmens bereits gegen die Westdeutsche Landesbank Girozentrale
(WestLB) Düsseldorf/Münster, eine deratige Klage eingereicht. Rotter will
damit vor dem Frankfurter Landgericht einen Musterprozess für rund zehn
Aktionäre mit einer Schadenersatzsumme von unter 100.000 EUR führen.
Der Anwalt wirft der Bank vor, dass das im Emissionsprospekt der
Infomatec angegebene Gutachten nur als Entwurf bestehe. Der Unternehmenswert
habe damals nicht wie im Prospekt angegeben bei 220 Mio EUR gelegen, sondern
nur bei fünf Mio EUR, erklärte Rotter. Diese Summe habe ein unabhängiger
Gutachter errechnet, sagte er. Deshalb sehe er "eine Chance" auf
Prospekthaftung. +++ Marion Brucker/Rolf Neumann
vwd/2.10.2002/mbu/rne/rio
München (vwd) - Nach dem tiefen Fall der einstigen Stars am Neuen Markt
Infomatec, ComROAD und EM.TV ist in den nächsten Monaten die Justiz am Zug.
Die Ex-Vorstände aller drei Gesellschaften müssen sich wegen Insiderhandels,
Kursbetrugs oder unrichtiger Pflichtmitteilungen vor Gericht verantworten.
Ob dadurch auch die Chancen der gebeutelten Kleinanleger auf
Schadensausgleich steigen, ist derzeit aber nicht absehbar. Vielmehr
erhielten die Hoffnungen der Kleinaktionäre durch das jüngste Urteil des
Oberlandesgerichts (OLG) Augsburg einen herben Dämpfer.
Die Richter wiesen bekanntlich die Schadenersatzklage eines Aktionärs
gegen die früheren Infomatec-Vorstände Alexander Häfele und Gerhard Harlos
zurück. Nunmehr muss der Anleger auf die Revision vor dem Bundesgerichtshof
hoffen. Gerade der Fall Infomatec zeigt, wie schwierig Schadenersatz für
"Otto Normalverbraucher" zu erlangen ist: Während eine Kammer des Augsburger
Landgerichts dem Aktionär aus Dortmund in erster Instanz Recht zugesprochen
hatte, wies eine andere Kammer des selben Gerichts die
Schadenersatzforderung anderer Kleinaktionäre ab.
Selbst im anscheinend eindeutigen Fall ComROAD - bei dem der
Unternehmensgründer und ehemalige Vorstandsvorstandsvorsitzende Bodo
Schnabel vor der Staatsanwaltschaft ein Geständnis abgelegt hat - wird der
Erfolg von Zivilklagen äußerst unterschiedlich eingeschätzt. Der Grünwalder
Rechtsanwalt Klaus Rotter will in den nächsten Tagen für rund 350
Kleinanleger eine Klage gegen ComROAD einreichen, nachdem das Unternehmen
einen Vergleich abgelehnt hat. "Wenn nicht im Fall ComROAD, wo dann hätte
eine Schadenersatzklage Erfolg", meint Rotter.
Auch für Schadenersatzansprüche gegen EM.TV zeigt sich der Anwalt
zuversichtlich. Allerdings will er die erst nach Ende des Strafprozesses
gegen die ehemaligen Vorstände - Verhandlungsbeginn ist am 4. November -
abwarten und wollen unsere Mitglieder nicht in unsichere Prozesse stürzen",
sagt Markus Straub von der SdK.
Ebenso werden Prospekthaftungsklagen gegen die die Unternehmen
begleitenden Banken sehr differenziert beurteilt. Sowohl SdK-Anwalt Jochen
Jahn als auch Rotter gehen davon aus, dass ein Erfolg im Strafprozess nicht
zugleich den Erfolg einer Prozesshaftungsklage nach sich ziehen muss. Rotter
verweist zugleich auf die kurze Verjährungfrist, die bei sechs Monaten nach
Kenntnis des Prospektmangels liegt. Zudem erhalte ein Aktionär im Falle,
dass ihm Schadenersatz auf Basis der Prospekthaftung zugesprochen wird, nur
den Emissionskurs der Aktie. Viele Kleinaktionäre aber haben einen über dem
Ausgabekurs liegenden Preis bezahlt. Ob die Bereitschaft, dafür zu klagen
sehr ausgeprägt ist, sei fraglich..
Rotter prüft derzeit eine Prospekthaftungsklage im Fall ComROAD. Bei
des Unternehmens bereits gegen die Westdeutsche Landesbank Girozentrale
(WestLB) Düsseldorf/Münster, eine deratige Klage eingereicht. Rotter will
damit vor dem Frankfurter Landgericht einen Musterprozess für rund zehn
Aktionäre mit einer Schadenersatzsumme von unter 100.000 EUR führen.
Der Anwalt wirft der Bank vor, dass das im Emissionsprospekt der
Infomatec angegebene Gutachten nur als Entwurf bestehe. Der Unternehmenswert
habe damals nicht wie im Prospekt angegeben bei 220 Mio EUR gelegen, sondern
nur bei fünf Mio EUR, erklärte Rotter. Diese Summe habe ein unabhängiger
Gutachter errechnet, sagte er. Deshalb sehe er "eine Chance" auf
Prospekthaftung. +++ Marion Brucker/Rolf Neumann
vwd/2.10.2002/mbu/rne/rio
Hier der komplette artikel!Sorry aber der erste ist fehlerhaft
Entschädigungen für Kleinanleger in NEMAX-Werten weiter ungewiss
München (vwd) - Nach dem tiefen Fall der einstigen Stars am Neuen Markt Infomatec, ComROAD und EM.TV ist in den nächsten Monaten die Justiz am Zug. Die Ex-Vorstände aller drei Gesellschaften müssen sich wegen Insiderhandels, Kursbetrugs oder unrichtiger Pflichtmitteilungen vor Gericht verantworten. Ob dadurch auch die Chancen der gebeutelten Kleinanleger auf Schadensausgleich steigen, ist derzeit aber nicht absehbar. Vielmehr erhielten die Hoffnungen der Kleinaktionäre durch das jüngste Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Augsburg einen herben Dämpfer.
Die Richter wiesen bekanntlich die Schadenersatzklage eines Aktionärs gegen die früheren Infomatec-Vorstände Alexander Häfele und Gerhard Harlos zurück. Nunmehr muss der Anleger auf die Revision vor dem Bundesgerichtshof hoffen. Gerade der Fall Infomatec zeigt, wie schwierig Schadenersatz für "Otto Normalverbraucher" zu erlangen ist: Während eine Kammer des Augsburger Landgerichts dem Aktionär aus Dortmund in erster Instanz Recht zugesprochen hatte, wies eine andere Kammer des selben Gerichts die Schadenersatzforderung anderer Kleinaktionäre ab.
Selbst im anscheinend eindeutigen Fall ComROAD - bei dem der Unternehmensgründer und ehemalige Vorstandsvorstandsvorsitzende Bodo Schnabel vor der Staatsanwaltschaft ein Geständnis abgelegt hat - wird der Erfolg von Zivilklagen äußerst unterschiedlich eingeschätzt. Der Grünwalder Rechtsanwalt Klaus Rotter will in den nächsten Tagen für rund 350 Kleinanleger eine Klage gegen ComROAD einreichen, nachdem das Unternehmen einen Vergleich abgelehnt hat. "Wenn nicht im Fall ComROAD, wo dann hätte eine Schadenersatzklage Erfolg", meint Rotter.
Auch für Schadenersatzansprüche gegen EM.TV zeigt sich der Anwalt zuversichtlich. Allerdings will er die erst nach Ende des Strafprozesses gegen die ehemaligen Vorstände - Verhandlungsbeginn ist am 4. November - geltend machen. Dagegen ist die Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre (SdK) hinsichtlich eines Erfolgs von Zivilklagen sowohl gegen ComROAD als auch bei EM.TV äußerst skeptisch. "Wir werden erst den Ausgang der Strafprozesse abwarten und wollen unsere Mitglieder nicht in unsichere Prozesse stürzen", sagt Markus Straub von der SdK.
Ebenso werden Prospekthaftungsklagen gegen die die Unternehmen begleitenden Banken sehr differenziert beurteilt. Sowohl SdK-Anwalt Jochen Jahn als auch Rotter gehen davon aus, dass ein Erfolg im Strafprozess nicht zugleich den Erfolg einer Prozesshaftungsklage nach sich ziehen muss. Rotter verweist zugleich auf die kurze Verjährungfrist, die bei sechs Monaten nach Kenntnis des Prospektmangels liegt. Zudem erhalte ein Aktionär im Falle, dass ihm Schadenersatz auf Basis der Prospekthaftung zugesprochen wird, nur den Emissionskurs der Aktie. Viele Kleinaktionäre aber haben einen über dem Ausgabekurs liegenden Preis bezahlt. Ob die Bereitschaft, dafür zu klagen sehr ausgeprägt ist, sei fraglich..
Rotter prüft derzeit eine Prospekthaftungsklage im Fall ComROAD. Bei EM.TV sieht er dafür "keine Chance". Mit Blick auf Infomatec ist Rotter allerdings optimistisch und hat im Zusammenhang mit dem Emissionsprospekt des Unternehmens bereits gegen die Westdeutsche Landesbank Girozentrale (WestLB) Düsseldorf/Münster, eine deratige Klage eingereicht. Rotter will damit vor dem Frankfurter Landgericht einen Musterprozess für rund zehn Aktionäre mit einer Schadenersatzsumme von unter 100.000 EUR führen.
Der Anwalt wirft der Bank vor, dass das im Emissionsprospekt der Infomatec angegebene Gutachten nur als Entwurf bestehe. Der Unternehmenswert habe damals nicht wie im Prospekt angegeben bei 220 Mio EUR gelegen, sondern nur bei fünf Mio EUR, erklärte Rotter. Diese Summe habe ein unabhängiger Gutachter errechnet, sagte er. Deshalb sehe er "eine Chance" auf Prospekthaftung. +++ Marion Brucker/Rolf Neumann
vwd/2.10.2002/mbu/rne/rio
2. Oktober 2002, 17:04
Druckversion | Nachricht weiterleiten
Entschädigungen für Kleinanleger in NEMAX-Werten weiter ungewiss
München (vwd) - Nach dem tiefen Fall der einstigen Stars am Neuen Markt Infomatec, ComROAD und EM.TV ist in den nächsten Monaten die Justiz am Zug. Die Ex-Vorstände aller drei Gesellschaften müssen sich wegen Insiderhandels, Kursbetrugs oder unrichtiger Pflichtmitteilungen vor Gericht verantworten. Ob dadurch auch die Chancen der gebeutelten Kleinanleger auf Schadensausgleich steigen, ist derzeit aber nicht absehbar. Vielmehr erhielten die Hoffnungen der Kleinaktionäre durch das jüngste Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Augsburg einen herben Dämpfer.
Die Richter wiesen bekanntlich die Schadenersatzklage eines Aktionärs gegen die früheren Infomatec-Vorstände Alexander Häfele und Gerhard Harlos zurück. Nunmehr muss der Anleger auf die Revision vor dem Bundesgerichtshof hoffen. Gerade der Fall Infomatec zeigt, wie schwierig Schadenersatz für "Otto Normalverbraucher" zu erlangen ist: Während eine Kammer des Augsburger Landgerichts dem Aktionär aus Dortmund in erster Instanz Recht zugesprochen hatte, wies eine andere Kammer des selben Gerichts die Schadenersatzforderung anderer Kleinaktionäre ab.
Selbst im anscheinend eindeutigen Fall ComROAD - bei dem der Unternehmensgründer und ehemalige Vorstandsvorstandsvorsitzende Bodo Schnabel vor der Staatsanwaltschaft ein Geständnis abgelegt hat - wird der Erfolg von Zivilklagen äußerst unterschiedlich eingeschätzt. Der Grünwalder Rechtsanwalt Klaus Rotter will in den nächsten Tagen für rund 350 Kleinanleger eine Klage gegen ComROAD einreichen, nachdem das Unternehmen einen Vergleich abgelehnt hat. "Wenn nicht im Fall ComROAD, wo dann hätte eine Schadenersatzklage Erfolg", meint Rotter.
Auch für Schadenersatzansprüche gegen EM.TV zeigt sich der Anwalt zuversichtlich. Allerdings will er die erst nach Ende des Strafprozesses gegen die ehemaligen Vorstände - Verhandlungsbeginn ist am 4. November - geltend machen. Dagegen ist die Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre (SdK) hinsichtlich eines Erfolgs von Zivilklagen sowohl gegen ComROAD als auch bei EM.TV äußerst skeptisch. "Wir werden erst den Ausgang der Strafprozesse abwarten und wollen unsere Mitglieder nicht in unsichere Prozesse stürzen", sagt Markus Straub von der SdK.
Ebenso werden Prospekthaftungsklagen gegen die die Unternehmen begleitenden Banken sehr differenziert beurteilt. Sowohl SdK-Anwalt Jochen Jahn als auch Rotter gehen davon aus, dass ein Erfolg im Strafprozess nicht zugleich den Erfolg einer Prozesshaftungsklage nach sich ziehen muss. Rotter verweist zugleich auf die kurze Verjährungfrist, die bei sechs Monaten nach Kenntnis des Prospektmangels liegt. Zudem erhalte ein Aktionär im Falle, dass ihm Schadenersatz auf Basis der Prospekthaftung zugesprochen wird, nur den Emissionskurs der Aktie. Viele Kleinaktionäre aber haben einen über dem Ausgabekurs liegenden Preis bezahlt. Ob die Bereitschaft, dafür zu klagen sehr ausgeprägt ist, sei fraglich..
Rotter prüft derzeit eine Prospekthaftungsklage im Fall ComROAD. Bei EM.TV sieht er dafür "keine Chance". Mit Blick auf Infomatec ist Rotter allerdings optimistisch und hat im Zusammenhang mit dem Emissionsprospekt des Unternehmens bereits gegen die Westdeutsche Landesbank Girozentrale (WestLB) Düsseldorf/Münster, eine deratige Klage eingereicht. Rotter will damit vor dem Frankfurter Landgericht einen Musterprozess für rund zehn Aktionäre mit einer Schadenersatzsumme von unter 100.000 EUR führen.
Der Anwalt wirft der Bank vor, dass das im Emissionsprospekt der Infomatec angegebene Gutachten nur als Entwurf bestehe. Der Unternehmenswert habe damals nicht wie im Prospekt angegeben bei 220 Mio EUR gelegen, sondern nur bei fünf Mio EUR, erklärte Rotter. Diese Summe habe ein unabhängiger Gutachter errechnet, sagte er. Deshalb sehe er "eine Chance" auf Prospekthaftung. +++ Marion Brucker/Rolf Neumann
vwd/2.10.2002/mbu/rne/rio
2. Oktober 2002, 17:04
Druckversion | Nachricht weiterleiten
!
Dieser Beitrag wurde vom System automatisch gesperrt. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an feedback@wallstreet-online.de
Was ist eigentlich aus der SER Systems Geschichte geworden? Mir kam das als der schlimmste Betrug überhaupt vor.
Beitrag zu dieser Diskussion schreiben
Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie eine neue Diskussion.
Investoren beobachten auch:
Wertpapier | Perf. % |
---|---|
-1,39 | |
+8,03 | |
-0,95 | |
-1,51 | |
-0,37 | |
+3,42 | |
-0,87 | |
-0,20 | |
+1,40 | |
-1,55 |
Meistdiskutiert
Wertpapier | Beiträge | |
---|---|---|
242 | ||
91 | ||
90 | ||
87 | ||
57 | ||
54 | ||
49 | ||
49 | ||
40 | ||
31 |
Entschädigungen für Kleinanleger in NEMAX-Werten weiter ungewiss