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    Comroad - Sammelklage, kann man noch mitmachen - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 04.10.02 14:20:23 von
    neuester Beitrag 15.05.03 22:50:10 von
    Beiträge: 29
    ID: 642.274
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      Avatar
      schrieb am 04.10.02 14:20:23
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ich habe auch eine Menge Geld mit Comroad verloren, hat jemand eine Ahnung ob man sich noch beteiligen kann.
      Vielleich weiß jemand auch wie man selbst Schadenersatz fordern kann.
      Avatar
      schrieb am 04.10.02 14:33:46
      Beitrag Nr. 2 ()
      versuchs doch da
      dort bekommst du eine erste kostenlose auskunft
      http://hometown.aol.de/hcpzuhoch/homepage/firma.html
      Avatar
      schrieb am 04.10.02 14:41:06
      Beitrag Nr. 3 ()
      www.sdk.org bietet eine Sammelklage auch für Nichtmitglieder an
      Avatar
      schrieb am 04.10.02 14:52:13
      Beitrag Nr. 4 ()
      Avatar
      schrieb am 04.10.02 15:34:51
      Beitrag Nr. 5 ()
      Kann ich auch mitklagen,

      wenn ich sie erst jetzt kaufe?

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      Avatar
      schrieb am 04.10.02 16:30:41
      Beitrag Nr. 6 ()
      sorry link dürfte so funktionieren:
      http://hometown.aol.de/gveit13360/homepage/firma.html
      Avatar
      schrieb am 04.10.02 16:40:02
      Beitrag Nr. 7 ()
      Schönen Dank für die Auskünfte.

      Gruß Myral
      Avatar
      schrieb am 12.10.02 22:08:48
      Beitrag Nr. 8 ()
      Sueddeutsche Zeitung:Schnabel-Strafprozeß verschiebt sich
      um ungefähr 1 Monat auf den 14.11.02,weil einer von Schnabels drei Verteidigern Terminprobleme hat und ein weiterer ausgetauscht wird.

      Kann er sich ja alles leisten,der gute.
      Avatar
      schrieb am 14.10.02 17:44:38
      Beitrag Nr. 9 ()
      die Firma wird lediglich weitergeführt,damit laufende
      Kosten entstehen,wie Miete,Strom und natürlich die Gehaltskosten für Schwamm und Co.Das Ziel ist das noch verbleibende Geld der Gesellschaft aufzubrauchen bis nix mehr da ist und sich noch soviel nehmen wie es geht.
      Ob Schwamm zur Zeit wohl auch 750,000,-Mark im Jahr als Vorstandsvorsitzender von Comroad bekommt,so wie damals Schnabel?Ein Blick in den diesjährigen Geschäftsbericht,der
      wahrscheinlich gar nicht existiert,würde es verraten.Umsätze hat die Gesellschaft jedenfalls so gut wie keine.Hatte sie ja auch nie.Nur (noch) Cashbestand.
      Avatar
      schrieb am 15.10.02 18:58:19
      Beitrag Nr. 10 ()
      Per E-Mail erhalten:


      "Sehr geehrte Damen und Herren,

      spätestens am 23.10.2002 werden nach Auskunft unseres Anwaltes
      Prospekthaftungsansprüche im Bezug auf Fehler im Zulassungsprospekt der
      COMROAD-Aktien verjähren.

      Dies betrifft alle Aktionäre, die in der Zeit vom
      26.11.1999 (Zulassung der Aktien) bis zum
      26.05.2000 (Ende der 6-Monatsfrist)
      Aktien der COMROAD AG erworben haben.

      Diejenigen, die in diesem Zeitraum Aktien der Comroad AG erworben haben, haben
      nach Ansicht unseres Anwaltes durchaus Chancen auf Schadensersatz. Der mögliche
      Schadensersatz ist allerdings auf den damaligen Ausgabepreis (20,50 € vor Splitt
      bzw. 5,125 € nach Aktiensplitt am 28.7.2000) in der Höhe pro Aktie begrenzt.

      Mögliche Schadensersatzansprüche aus anderen Gründen werden dadurch nicht
      betroffen.

      Die drohende Verjährung kann nur durch den Erlass eines Mahnbescheides oder
      durch Klageerhebung unterbrochen werden.

      Daher wird die SdK noch vor dem 23.10.2002 eine Klage initiieren, der sich
      weitere Anleger anschließen können.

      Für Rückfragen – in Bezug auf eine mögliche Teilnahme an der Klage – steht die
      SdK telefonisch unter 089-59998733 zur Verfügung.

      Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre e.V.
      München, 08.10.2002"

      Weiß jemand, ob es möglich ist, auch dann Schadensersatz zu benanspruchen, wenn die Aktien nicht in dem oben angegebenen Zeitraum, sondern im Jahr 2001 erworben wurden?
      Avatar
      schrieb am 14.11.02 14:01:17
      Beitrag Nr. 11 ()
      es gibt immer noch weitere möglichkeiten , sich einer sammelklage anzuschließen

      siehe #4
      Avatar
      schrieb am 14.11.02 14:26:30
      Beitrag Nr. 12 ()
      sorry, der link funktioniert so wie bei #6
      Avatar
      schrieb am 05.12.02 17:02:26
      Beitrag Nr. 13 ()
      up,
      voraussichtlich dürfte die klage gegen comroad selbst die vermutlich beste alternative sein einen schadensersatz zu realisieren, nachdem bzgl. des privaten vermögens der eheleute schnabel der verfall zugunsten des staates richterlich angeordnet ist.

      je mehr kläger, desto günstiger der prozeß (s.u.)
      Avatar
      schrieb am 09.12.02 10:33:25
      Beitrag Nr. 14 ()
      positives Rechtsschutzurteil des Langerichts (siehe dort
      http://hometown.aol.de/gveit13360/homepage/firma.html) ist offenbar vom Oberlandesgericht München bestätigt
      Avatar
      schrieb am 09.12.02 13:58:11
      Beitrag Nr. 15 ()
      sollte auf Schneider auch anwendbar sein.
      einfach mal die eigene rechtschutzversicherung anrufen und auf das urteil des LG München hinweisen!!
      dann kann es los gehen!!

      Comroad
      Klage

      stelle meine eigene Klageschrift gegen Comroad gerne per Fax dem interessierten Comroadgeschädigten zu

      Rechtsschutz - Comroad
      das erstinstanzliche Urteil des LG München gegen Rechtsschutzversicherer zum Kostenschutz ist inzwischen veröffentlicht(NJW 24/02)
      nach LG München ist Kostendeckung zu gewähren

      http://hometown.aol.de/gveit13360/homepage/firma.html
      Avatar
      schrieb am 11.12.02 20:16:23
      Beitrag Nr. 16 ()
      Schaut mal Leute.Aus der Traum von unserem Geld!
      Bodo bzw.der Staat werden das was sie einbehalten haben nicht wieder herausgeben.

      http://http://www.manager-magazin.de/geld/artikel/0,2828,226… :mad: :O
      Avatar
      schrieb am 18.01.03 22:22:53
      Beitrag Nr. 17 ()
      Aus der Comroad Website:

      ENTSPRECHENSERKLÄRUNG
      des Vorstands und des Aufsichtsrats der COMROAD Aktiengesellschaft, Unterschleißheim
      zu den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex
      gem. § 161 AktG


      Unterschleißheim, 19. Dezember 2002

      Vorstand und Aufsichtsrat der COMROAD AG, Unterschleißheim, geben hiermit gemäß § 161 AktG die folgende Entsprechenserklärung zu den Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ vom 14. November 2002 ab:

      Die COMROAD AG entspricht den Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ mit folgenden Ausnahmen:

      1. Der Deutsche Corporate Governance Kodex empfiehlt hinsichtlich der Hauptversammlung, den Aktionären die persönliche Wahrnehmung ihrer Rechte zu erleichtern, die Stimmrechtsausübung zu unterstützen sowie einen Stimmrechtsvertreter zu bestellen, der das Stimmrecht der Aktionäre weisungsgebunden ausübt (Ziffer 2.3.3). Die Gesellschaft hat sich dazu entschlossen, diesen Empfehlungen aus Kostengründen nicht nachzukommen.

      2. Der Deutsche Corporate Governance Kodex enthält sowohl für Vorstands- als auch für Aufsichtsratsmitglieder die Empfehlung, dass im Falle des Abschlusses einer D & O – Versicherung jeweils ein angemessener Selbstbehalt festgelegt wird (Ziffer 3.8). Die laufenden Versicherungsverträge sehen keinen derartigen Selbstbehalt vor. Aufgrund der schwierigen Lage der Gesellschaft ist diesbezüglich derzeit auch keine Änderung geplant.

      3. Die COMROAD AG wird aus Kostengründen zukünftig bis auf weiteres keinen Geschäftsbericht mehr erstellen. Die Empfehlung des Deutschen Corporate Governance Kodex an den Vorstand, über die Corporate Governance im Unternehmen im Geschäftsbericht zu berichten (Ziffer 3.10), wird daher nicht eingehalten. Abweichungen von den Empfehlungen des Kodex werden aber im Rahmen der Entsprechenserklärung erläutert.

      4. Nach den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex soll der Vorstand aus mehreren Personen bestehen (Ziffer 4.2.1). Der Vorstand der COMROAD AG besteht derzeit nur aus einem Mitglied. Aufgrund der zur Zeit geringen Betriebsgröße der Gesellschaft ist es weder rentabel, weitere Vorstandsmitglieder zu bestellen, noch möglich, qualifizierte Bewerber zu finden.

      5. Es existiert derzeit bei der COMROAD AG kein Aktienoptionsprogramm als Vergütungsmodell mit langfristiger Anreizwirkung, so dass die hierauf bezogenen Empfehlungen des Corporate Governance Kodex (in den Ziffern 4.2.3 und 7.1.3) bereits aus diesem Grund nicht eingehalten werden können.

      6. Der Deutsche Corporate Governance Kodex sieht als Empfehlung vor, dass hinsichtlich der Besetzung von Vorstandspositionen eine langfristige Nachfolgeplanung in Absprache mit dem Vorstand erfolgen soll (Ziffer 5.1.2). Der Aufsichtsrat der COMROAD AG wird sich hierum bemühen, kann die Einhaltung dieser Empfehlung aufgrund der schwierigen wirtschaftlichen Situation der Gesellschaft jedoch nicht gewährleisten.

      7. Der Deutsche Corporate Governance Kodex empfiehlt, dass der Aufsichtsrat abhängig von den spezifischen Gegebenheiten des Unternehmens und der Anzahl seiner Mitglieder fachlich qualifizierte Ausschüsse bilden soll (Ziffer 5.2, 5.3.1, 5.3.2). Der Aufsichtsrat der COMROAD AG setzt sich derzeit satzungsgemäß aus drei Mitgliedern zusammen. Ein Ausschuss muss aus mindestens zwei Mitgliedern bestehen, so dass die Bildung von Ausschüssen nicht zu einer effizienteren Tätigkeit des Aufsichtsrats führen würde.

      8. Der Deutsche Corporate Governance Kodex empfiehlt, dass die Mitglieder des Aufsichtsrats neben einer festen eine erfolgsorientierte Vergütung erhalten sollen (Ziffer 5.4.5). Die Mitglieder des Aufsichtsrats der COMROAD AG erhalten bislang lediglich eine feste Vergütung. Eine erfolgsabhängige Vergütung ist aus Sicht der Verwaltung aufgrund der schwierigen wirtschaftlichen Situation derzeit nicht sinnvoll. Vorstand und Aufsichtsrat beabsichtigen daher nicht, der kommenden ordentlichen Hauptversammlung eine entsprechende Änderung der Vergütungsregelung vorzuschlagen.

      9. Die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex sehen vor, die Vergütung von Vorstandsmitgliedern, aufgeteilt nach Fixum, erfolgsbezogenen Komponenten und Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung (Ziffer 4.2.4), die Vergütungen für von Aufsichtsratsmitgliedern persönlich erbrachten Leistungen (Ziffer 5.4.5) sowie Informationen über den Kauf und Verkauf von Aktien der Gesellschaft oder ihrer Konzernunternehmen, von Optionen oder sonstigen Derivaten auf diese durch Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglieder (Ziffer 6.6) im Anhang zum Konzernabschluss zu veröffentlichen.

      Bei nur einem Vorstandsmitglied führt die geforderte Angabe hinsichtlich der Vorstandsvergütung jedoch zu einem nicht gewünschten individualisierten Ausweis der Vorstandsbezüge. Des weiteren ist der individualisierte Ausweis von Beratungs- und Vermittlungsvergütungen der Aufsichtsratsmitglieder aufgrund des schwierigen Umfeld der Gesellschaft derzeit nicht zweckdienlich und aus Sicht der Gesellschaft, da der Gesamtaufsichtsrat der Vergütung jeweils zustimmen muß, auch nicht notwendig. Die Informationen hinsichtlich Kauf und Verkauf von Aktien etc. der Gesellschaft durch Organmitglieder werden bereits aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlicht. Die COMROAD AG sieht aus diesen Gründen daher von einer Veröffentlichung der genannten Angaben im Anhang zum Konzernabschluss ab.

      10. Nach der Empfehlung des Deutschen Corporate Governance Kodex sollen Konzernabschluss und Zwischenbericht der Gesellschaft nach internationalen Rechnungslegungsstandard erstellt werden (Ziffer 7.1.1). Darüber hinaus soll der Konzernabschluss binnen 90 Tagen nach Geschäftsjahresende und der Zwischenbericht binnen 45 Tagen nach Ende des jeweiligen Berichtszeitraums öffentlich zugänglich sein (Ziffer 7.1.2).

      Aus Kostengründen wird die Gesellschaft ihren Konzernabschluss sowie die Zwischenberichte nicht nach internationalen Rechnungslegungsstandards, sondern ausschließlich nach HGB erstellen. Um nicht unnötig unter Zeitdruck zu geraten, wird die Gesellschaft hinsichtlich der öffentlichen Zugänglichmachung sowohl des Konzernabschlusses als auch der Zwischenberichte die gesetzlich bzw. durch die Börsenordnung der Frankfurter Wertpapierbörse vorgesehenen, weniger strengen Fristen in Anspruch nehmen.

      11. Der Deutsche Corporate Governance Kodex empfiehlt, eine Liste von Drittunternehmen, an denen die Gesellschaft eine Beteiligung von nicht untergeordneter Bedeutung hält, zu veröffentlichen und dabei deren Name und Sitz, die Höhe des Anteils, die Höhe des Eigenkapitals und das Ergebnis des letzten Geschäftsjahres anzugeben (Ziffer 7.1.4). Darüber hinaus sollen im Konzernabschluss die Beziehungen zu Aktionären erläutert werden, die als nahestehende Personen zu qualifizieren sind. Die Gesellschaft wird sich um die Erstellung einer solchen Liste sowie darum bemühen, die Beziehungen zu als nahestehende Personen zu qualifizierende Aktionären zu erläutern, kann dies jedoch angesichts der augenblicklichen Situation nicht gewährleisten.

      COMROAD Aktiengesellschaft


      Unterschleißheim, im Dezember 2002

      Vorstand Aufsichtsrat


      Ihre Ansprechpartner:



      ComROAD AG

      Hartmut Schwamm

      Vorstand

      Edisonstr. 8

      85716 Unterschleißheim

      Tel.: +49-(0) 89-315 719-0

      Fax: +49-(0) 89-315 16 94

      Email: investorrelations@comroad.com



      P.S:kiss: :kiss:
      Darf man mal fragen,wie hoch denn das Gehalt des Herrn Schwamm zur Zeit ist-über welches er uns keine Auskunft geben will?
      Doch nicht etwa so hoch wie Bodos damaliges Gehalt oder?
      Hoffentlich nicht.Doch ganz gleich wie hoch es auch sein mag,gerechtfertigt ist es ganz bestimmt nicht.
      Wer erinnert sich noch an Schwamm auf der HV?
      Richtig,der selbstbewußt wirkende,dicke Mann mit leicht bayerischem Dialekt,der damals alle Vorwürfe von sich wies
      und von seiner langen Erfahrung bei Daimler Chrysler erzählt hat.:kiss: :laugh:
      Avatar
      schrieb am 21.01.03 18:28:11
      Beitrag Nr. 18 ()
      zinsschraube, ich dachte du wolltest mal persönlich Hand anlegen bzw. legen lassen, dass diese Herrschaften nicht weiter auf deine Kosten ein angenehmes Leben führen.
      Wann gibt es denn mal ne HV bei Comroad?
      Wieviel Mios sind noch in der Comroad Kasse und wieviele Mitarbeiter ausser Schwamm noch übrig, die davon in den nächsten Jahren ein geruhsames Leben fristen können?

      Ausserdem hat der Schwamm niemals beim Daimler gearbeitet. Der war schon immer Bodos Vasall gewesen, schon in den siebzigern, wo beide zusammen bei Data General gearbeitet haben.
      Avatar
      schrieb am 22.01.03 17:10:47
      Beitrag Nr. 19 ()
      dann hab ich ihn vielleicht mit einer anderen Gestalt bei Comroad verwechselt.Es war davon die Rede,dass noch ca.20 Mio.E.in der Kasse bei Comroad stecken.Alles andere weiß ich nicht.
      Wie gesagt,das jetzige Gehalt von Schwamm würde mich interessieren.Er weigert sich ja,dies offenzulegen.

      Welche Summe wäre wohl als Vorstands-Gehalt angebracht-für eine Firma die zur Zeit nur kosten produziert und nichts leistet?Gar nichts.

      Noch verlasse ich mich auf die unserige Justiz .Soviel zum Thema "selbst Hand anlegen".Wie gesagt.Noch.Auch wenn meine Zweifel an ihr jeden Tag größer werden.


      Schaut euch mal den heutigen Artikel bei Boerse-Online.de zum Thema Comroad-Klagen an.Demnach schauts nicht gut aus.


      Und einen interessanten Artikel zu Comroad bei Manager-Magazin.de gibts auch.Und zwar über Frau Daum,das ist die Börse-Online Journalistin,die den Comroad-Skandal aufdeckte.
      Avatar
      schrieb am 22.01.03 17:20:47
      Beitrag Nr. 20 ()
      Schnabel sitzt zur Zeit in der Justizvollzugsanstalt Straubing in Niederbayern seine wohlverdiente Strafe ab.
      Sein Anwalt will ihn übrigens wegen guter Führung schon nach etwa zwei Jahren rausholen und den Rest der Strafe auf Bewährung aussetzen lassen.
      Seine Frau kommt ihn regelmäßig besuchen.
      Hat man Schnabel eigentlich auch die Villa in Florida und die teueren Autos weggenommen?Ob bei den Schnabels wohl noch irgendwo ein paar Mios hängengeblieben sind?
      In ihrem Heimatort galten die Schnabels als unauffällige,freundliche Leute,die in keinster Weise irgendwie aufgefallen sind.Sie waren halt viel unterwegs.
      In Florida und so.
      Avatar
      schrieb am 22.01.03 22:30:52
      Beitrag Nr. 21 ()
      das kanns ja wohl nicht sein:
      nur weil ein Münchner Richter sich weigert,ein Urteil zu sprechen,damit betrogene Kleinanleger wieder ein Teil ihres Geldes sehen weil er alle NM-Firmen prinzipiell über einen Kamm schert,soll Comroad weiter existieren bis das letzte bißchen Geld aufgebraucht ist und das ohne dass die Firma im Moment irgendetwas herstellt oder leistet.
      Avatar
      schrieb am 22.01.03 23:19:59
      Beitrag Nr. 22 ()
      Hallo Zinsschraube,

      dort lässt es sich doch locker 2 Jahre aushalten, mit der ganzen Kohle, oder ?

      Rechtsstaat Deutschland ?



      Justizvollzugsanstalt Straubing

      --------------------------------------------------------------------------------
      Zur Fotoseite

      Über die Anstalt Die Justizvollzugsanstalt Straubing wurde in der Zeit von 1898-1902 erbaut. Die Anlage besteht aus zwei sternförmig zusammengefügten Bauten. Seit 1998 ist der Sicherheitsstandard der Anstalt auf dem neuesten Stand. Eine neue Mauer wurde errichtet und die elektronischen Anlagen modernisiert.

      Die JVA Straubing ist für den Vollzug der Freiheitsstrafe zuständig. 820 Haftplätze für ausschließlich männliche Gefangene sind vorhanden. Dabei handelt es sich um Verurteilte mit Freiheitsstrafen von mindestens fünf Jahren bis lebenslänglich. Zudem gibt es gesonderte Sicherheitsverwahrungen in einer psychatrischen Abteilung.

      Die Häftlinge arbeiten in Gefängnisbetrieben. Es gibt in der JVA insgesammt 31 Arbeitsbetriebe und Werkstätten wie z. B. Schreinerei, Maurerei, Gärtnerei, Küchenbetrieb, Bäckerei, Schneiderei, Buchbinderei, Sattlerei, Cad Zeichenbüro, Herstellung ergonomischer Möbel und verschiedene Produktionen für BMW und MTU. Die meisten Betriebe stellen auch Ausbildungsplätze für die Inhaftierten zur Verfügung. Ferner besteht für die Insassen die Möglichkeit, einen Schulabschluss nachzuholen oder ein Fernstudium zu belegen. Zur EDV Bildung finden regelmäßig Computerkurse statt. Für solche EDV - Schulungen steht ein Raum mit dreizehn Computern zur Verfügung.

      Zur Freizeitgestaltung gibt es verschiedene Möglichkeiten. In der JVA befindet sich eine Bibliothek mit ca. 24.000 Büchern zur allgemeinen Nutzung. Um sich sportliche zu betätigen, dient eine Zweifachturnhalle. Angeboten wird eine Auswahl an Hallensportarten wie Volleyball, Handball, Fußball, Tischtennis u.a. Es gibt auch eine Schachabteilung der Gefangenen (JVA Straubing I), die sogar in der Bezirksliga spielt.

      Besuch Im Gegensatz zu den gewöhnlichen Besuchzeiten im Strafvollzug (eine Stunde pro Monat), können Gefangene der JVA Straubing bis zu fünf Stunden monatlich zu den vorgegebenen Zeiten besucht werden. Pro Besuch dürfen maximal zwei Erwachsene und ein Kind kommen. Der Besuch muss vorher angemeldet und genehmigt werden. Es gibt einen Besucherraum von etwa 50 qm² mit ca. 8 Tischen. Derzeit wird ein neues, größeres Besucherzentrum unter der Eingangshalle gebaut.

      Aktuelles 09.02.01 Besichtigung der JVA Straubing. Nähere Informationen und Anmeldung bei "Treffpunkt Niederbayern-Infos & Service."
      Avatar
      schrieb am 24.01.03 16:09:42
      Beitrag Nr. 23 ()
      Avatar
      schrieb am 19.03.03 23:20:42
      Beitrag Nr. 24 ()
      Hallo Myral,

      Mitte Februar 2003 haben Anleger offenbar einen rechtlichen Erfolg gegen Bodo Schnabel im Hinblick auf Schadensersatz erzielt. Näheres vgl. im Nachrichtenmagazin "Focus" vom 10. März 2003, Seite 226. Dort heißt es, dass diese Anleger von der Münchner Anlegerschutz-Kanzlei Marzillier & Dr. Meier vertreten worden sind.

      Gruß,

      Pat
      Avatar
      schrieb am 19.03.03 23:41:21
      Beitrag Nr. 25 ()
      Hallo Quasselkasper,

      auch Dir folgende Info, die ich im Focus letzte Woche, Ausgabe 10. März 2003, Seite 226, gelesen habe: Anlegern ist es offenbar gelungen, gegen Bodo Schnabel persönlich Schadensersatz zugesprochen zu bekommen. Das Verfahren ist von Münchner Anleger-Anwälten namens Marzillier & Dr. Meier geführt worden. Es muss sich um ein Urteil handeln, das erst kürzlich in Frankfurt erreicht worden ist, so dass es dort vermutlich auch um solche Käufe gegangen sein könnte, die erst nach der von Dir angesprochenen Frist stattgefunden haben.

      Gruß von

      Pat
      Avatar
      schrieb am 20.03.03 23:49:01
      Beitrag Nr. 26 ()
      Kennt jemand das Aktenzeichen?
      Avatar
      schrieb am 14.04.03 23:33:44
      Beitrag Nr. 27 ()
      Da isses verglichen:

      Comroad-Aktionäre erhalten Emissionspreis zurück

      --------------------------------------------------------------------------------
      (©BörseGo - http://www.boerse-go.de)
      Einige Comroad-Aktionäre waren mit ihrer Prospekthaftungsklage erfolgreich und erhielten ihr eingesetzs Kapital zurück. Die Emissionsbank Concord Effekten hat insgesamt 41.000 Euro an 45 Aktionäre ausbezahlt, hieß es. Dies entspreche dem Emissionspreis der Comroad-Aktien. Im Gegenzug werde die Klage nicht weiter verfolgt.

      Der Vorstand der Comroad AG hatte einen Großteil der Umsätze frei erfunden und falsch in der Bilanz ausgewiesen. Dies war einer der größten Skandale am Neuen Markt. Der ehemalige Konzernchef Bodo Schnabel wurde zu sieben Jahren Haft verurteilt.

      Konnte man da mitmachen wenn man mit Gewinn verkauft hat?
      ;-)
      NilssonComroad-Aktionäre erhalten Emissionspreis zurück
      Avatar
      schrieb am 15.05.03 22:43:34
      Beitrag Nr. 28 ()
      Directors`Dealings:


      Angaben zum mitteilungspflichtigen Geschäft:


      Name: Hartmut Schwamm




      Funktion: Mitglied
      geschäftsführendes Organ


      Name: Brigitte Schwamm



      WKN: 544940

      Bezeichnung: Aktie

      Nennbetrag: 1€

      Kauf/Verkauf: Verkauf

      Datum: 09.12.2002

      Stückzahl: 796.984

      Währung: €

      Kurs/Preis(pro Stück): 0,10€
      Avatar
      schrieb am 15.05.03 22:50:10
      Beitrag Nr. 29 ()
      ComROAD Aktiengesellschaft



      Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
      Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der

      am Mittwoch, den 11. Juni 2003, um 10.00 Uhr,

      in der Luitpoldhalle, Luitpoldanlage 1, in 85356 Freising

      stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.






      Tagesordnung


      1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichts und des Berichts des Aufsichtsrats zum Jahresabschluss zum 31. Dezember 1998, zum 31. Dezember 1999 und zum 31. Dezember 2000 sowie des gebilligten Konzernabschlusses, des Konzernlageberichts des Vorstands und des Berichts des Aufsichtsrats zum 31. Dezember 2000

      Mit Schreiben vom 23. April 2002 hat die KPMG Deutsche Treuhand-Gesellschaft Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin den Widerruf des Bestätigungsvermerks für die Jahresabschlüsse zum 31. Dezember 1998, 31. Dezember 1999 und 31. Dezember 2000 erklärt. Die von der KPMG Deutsche Treuhand-Gesellschaft Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zunächst testierten Jahresabschlüsse sind damit nach § 256 AktG nichtig. Mit Beschluss des Amtsgerichts München – Registergericht – HRB 113712 vom 25. April 2003 wurde die WAPAG Allgemeine Revisions– und Treuhand-Gesellschaft Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, auf Antrag des Aufsichtsrats zum Abschlussprüfer für die Geschäftsjahre 1998, 1999 und 2000 bestellt. Für das Geschäftsjahr 2000 gilt die Bestellung zugleich zum Konzernabschlussprüfer, § 318 Abs. 2 Handelsgesetzbuch. Die WAPAG Allgemeine Revisions– und Treuhand-Gesellschaft Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat die auf Basis der Erkenntnisse einer Sonderprüfung der Wirtschaftsprüfer Rödl & Partner GmbH , München, neu erstellten Jahresabschlüsse 1998, 1999 und 2000 testiert. Für das Geschäftsjahr 2000 wurde ein Konzernabschluss erstellt.

      2. Beschlussfassung über die Gewinnverwendung der Geschäftsjahre 1998, 1999 und 2000

      a.) Beschlussfassung über die Gewinnverwendung 1998

      Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Jahresfehlbetrag in Höhe von DM 1.339.237,31 dies entspricht € 684.741,16, in laufender Rechnung vorzutragen.

      b.) Beschlussfassung über die Gewinnverwendung 1999

      Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Jahresfehlbetrag in Höhe von DM 5.668.636,23 dies entspricht € 2.898.327,68, in laufender Rechnung vorzutragen.

      c.) Beschlussfassung über die Gewinnverwendung 2000

      Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Jahresfehlbetrag in Höhe von DM 29.357.134,09, dies entspricht € 15.010.064,31, in laufender Rechnung vorzutragen.

      3. Beschlussfassung über den Widerruf der Entlastung der Vorstände

      Ingrid Schnabel und Bodo Schnabel für die Geschäftsjahre 1998, 1999 und 2000 und neue Beschlussfassung über die Entlastung der Geschäftsjahre 1998, 1999 und 2000

      Die Hauptversammlung hat den Vorständen Ingrid Schnabel, Bodo Schnabel und Hartmut Schwamm für die Geschäftsjahre 1998, 1999 und 2000 jeweils Entlastung erteilt. Die Entlastung erfolgte in Unkenntnis der gefälschten Bilanzzahlen, insbesondere der falschen Umsätze. Die tatsächlichen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse der Gesellschaft wurden erst durch den Sonderprüfbericht der Wirtschaftsprüfer Rödl & Partner GmbH, München, bekannt. Damit sind die Voraussetzungen für die Entlastungsbeschlüsse entfallen, die Entlastung kann widerrufen werden. Die von den Sonderprüfern aufgedeckten Bilanzmanipulationen und -fälschungen betreffen die ehemaligen Vorstände Bodo Schnabel und Ingrid Schnabel. Der heutige Vorstand Hartmut Schwamm hatte über die Vorgänge keine eigene Kenntnis und war in die Manipulationen nicht involviert.

      a.) Beschlussfassung über den Widerruf der Entlastung des ehemaligen Vorstands Ingrid Schnabel für das Geschäftsjahr 1998

      Der Aufsichtsrat und der Vorstand schlagen den Widerruf der Entlastung des ehemaligen Vorstands Ingrid Schnabel für das Geschäftsjahr 1998 vor.

      b.) Beschlussfassung über den Widerruf der Entlastung der ehemaligen Vorstände Ingrid Schnabel und Bodo Schnabel für das Geschäftsjahr 1999

      Der Aufsichtsrat und der Vorstand schlagen den Widerruf der Entlastung der ehemaligen Vorstände Ingrid Schnabel und Bodo Schnabel für das Geschäftsjahr 1999 vor.

      c.) Beschlussfassung über den Widerruf der Entlastung des ehemaligen Vorstands Bodo Schnabel für das Geschäftsjahr 2000

      Der Aufsichtsrat und der Vorstand schlagen den Widerruf der Entlastung des ehemaligen Vorstands Bodo Schnabel für das Geschäftsjahr 2000 vor.

      d.) Beschlussfassung über die Entlastung des ehemaligen Vorstands Ingrid Schnabel für das Geschäftsjahr 1998

      Der Aufsichtsrat und der Vorstand schlagen vor, dem ehemaligen Vorstand Ingrid Schnabel für das Geschäftsjahr 1998 keine Entlastung zu erteilen.

      e.) Beschlussfassung über die Entlastung der ehemaligen Vorstände Ingrid Schnabel und Bodo Schnabel für das Geschäftsjahr 1999

      ea.) Der Aufsichtsrat und der Vorstand schlagen vor, dem ehemaligen Vorstand Ingrid Schnabel im Wege der Einzelentlastung für das Geschäftsjahr 1999, 1. Januar 1999 bis 9. Juni 1999, keine Entlastung zu erteilen.

      eb.) Der Aufsichtsrat und der Vorstand schlagen vor, dem ehemaligen Vorstand Bodo Schnabel im Wege der Einzelentlastung für das Geschäftsjahr 1999, 10. Juni bis 31. Dezember 1999, keine Entlastung zu erteilen.

      f.) Beschlussfassung über die Entlastung des ehemaligen Vorstands Bodo Schnabel für das Geschäftsjahr 2000

      Der Aufsichtsrat und der Vorstand schlagen vor, dem ehemaligen Vorstand Bodo Schnabel für das Geschäftsjahr 2000 keine Entlastung zu erteilen.

      4. Beschlussfassung über den Widerruf der Entlastung des Aufsichtsrats für die Geschäftsjahre 1998, 1999 und 2000 und neue Beschlussfassung über die Entlastung der Geschäftsjahre 1998, 1999 und 2000

      Nach den Erkenntnissen der Sonderprüfung und des Sonderprüfberichts der Wirtschaftsprüfer Rödl & Partner GmbH, München ist von schwerwiegenden Pflichtverletzungen des ehemaligen Aufsichtsrats anlässlich der Ausübung seiner gegenüber dem Vorstand bestehenden Kontroll- und Überwachungspflichten auszugehen. Damit sind die Voraussetzungen für die Entlastungsbeschlüsse entfallen, die Entlastung kann widerrufen werden.

      a.) Widerruf der Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 1998

      Der Aufsichtsrat und der Vorstand schlagen den Widerruf der Entlastung der Aufsichtsräte Bodo Schnabel und Manfred Götz für das Geschäftsjahr 1998 vor.

      b.) Widerruf der Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 1999

      Der Aufsichtsrat und der Vorstand schlagen den Widerruf der Entlastung der Aufsichtsräte Bodo Schnabel, Manfred Götz, Ingrid Schnabel und Dr. Andreas Löhr für das Geschäftsjahr 1999 vor.

      c.) Widerruf der Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2000

      Der Aufsichtsrat und der Vorstand schlagen den Widerruf der Entlastung für das Geschäftsjahr 2000 vor.

      d.) Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 1998

      Der Aufsichtsrat und der Vorstand schlagen vor, den Aufsichtsräten Bodo Schnabel und Manfred Götz für das Geschäftsjahr 1998 keine Entlastung zu erteilen.

      e.) Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 1999

      ea.) Der Aufsichtsrat und der Vorstand schlagen vor, dem Aufsichtsrat Bodo Schnabel im Wege der Einzelentlastung für das Geschäftsjahr 1999, 1. Januar bis 9. Juni 1999, keine Entlastung zu erteilen.

      eb.) Der Aufsichtsrat und der Vorstand schlagen vor, der Aufsichtsrätin Ingrid Schnabel im Wege der Einzelentlastung für das Geschäftsjahr 1999, 10. Juni bis 31. Dezember 1999, keine Entlastung zu erteilen

      ec.) Der Aufsichtsrat und der Vorstand schlagen vor, dem Aufsichtsrat Dr. Andreas Löhr im Wege der Einzelentlastung für das Geschäftsjahr 1999, 10. Juni bis 31. Dezember, keine Entlastung zu erteilen.

      ed.) Der Aufsichtsrat und der Vorstand schlagen vor, dem Aufsichtsrat Herrn Manfred Götz im Wege der Einzelentlastung für das Geschäftsjahr 1999, 1. Januar bis 31. Dezember keine Entlastung zu erteilen.

      f.) Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2000

      Der Aufsichtsrat und der Vorstand schlagen vor, dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2000 keine Entlastung zu erteilen.

      5. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichts und des Berichts des Aufsichtsrats zum Jahresabschluss zum 31. Dezember 2001 sowie des gebilligten Konzernabschlusses, des Konzernlageberichts und des Berichts des Aufsichtsrats zum Konzernabschluss zum 31. Dezember 2001

      Die Hauptversammlung hatte am 28. Mai 2001 die KPMG Deutsche Treuhand-Gesellschaft Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2001 bestellt. Die KPMG Deutsche Treuhand-Gesellschaft Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin hat den ihr erteilten Auftrag zur Prüfung des Jahresabschlusses fristlos gekündigt. Wegen einer bestehenden Interessenkollision nach § 318 Absatz 3 HGB hat der Aufsichtsrat die gerichtliche Bestellung der WAPAG Allgemeine Revisions- und Treuhand-Gesellschaft Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, beim Amtsgericht München beantragt. Mit Beschluss vom 4. April 2002 hat das Amtsgericht München die WAPAG Allgemeine Revisions- und Treuhand-Gesellschaft Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zum Abschlussprüfer bestellt. Für das Geschäftsjahr 2002 gilt die Bestellung zugleich zum Konzernabschlussprüfer, § 318 Absatz 2 Handelsgesetzbuch.

      6. Beschlussfassung über die Gewinnverwendung 2001

      Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Jahresfehlbetrag in Höhe von DM 48.864.823,76, dies entspricht € 24.984.187,66, in laufender Rechnung vorzutragen.

      7. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2001

      a.) Der Aufsichtsrat und der Vorstand schlagen vor, dem Vorstand Bodo Schnabel im Wege der Einzelentlastung für das Geschäftsjahr 2001 keine Entlastung zu erteilen.

      b.) Der Aufsichtsrat und der Vorstand schlagen vor, dem Vorstand Hartmut Schwamm im Wege der Einzelentlastung für das Geschäftsjahr 2001 Entlastung zu erteilen.

      8. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2001

      Der Aufsichtsrat und der Vorstand schlagen vor, dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2001 keine Entlastung zu erteilen.

      9. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichts und des Berichts des Aufsichtsrats zum Jahresabschluss zum 31. Dezember 2002 sowie des gebilligten Konzernabschlusses, des Konzernlageberichts und des Berichts des Aufsichtsrats zum Konzernabschluss zum 31. Dezember 2002

      Im Geschäftsjahr 2002 hat keine ordentliche Hauptversammlung stattgefunden. Für das Geschäftsjahr 2002 wurde seitens der Hauptversammlung kein Abschlussprüfer bestellt. Der Aufsichtsrat hat gegenüber dem zuständigen Amtsgericht München die gerichtliche Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2002 beantragt. Das Amtsgericht München hat mit Beschluss vom 25. April 2003 die WAPAG Allgemeine Revisions- und Treuhand-Gesellschaft Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer. Die Bestellung gilt für das Geschäftsjahr 2002 zugleich zum Konzernabschlussprüfer, § 318 Absatz 2 Handelsgesetzbuch.

      10. Beschlussfassung über die Gewinnverwendung des Geschäftsjahres 2002

      Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Jahresfehlbetrag des Geschäftsjahres 2002 in Höhe von € 15.222.517,06 in laufender Rechnung vorzutragen.

      11. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2002

      a.) Der Aufsichtsrat und der Vorstand schlagen vor, dem Vorstand Bodo Schnabel im Wege der Einzelentlastung für das Geschäftsjahr 2002, 1. Januar bis 7. März 2002, keine Entlastung zu erteilen.

      b.) Der Aufsichtsrat und der Vorstand schlagen vor, dem Vorstand Hartmut Schwamm im Wege der Einzelentlastung für das Geschäftsjahr 2002 Entlastung zu erteilen.

      12. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2002

      Der Aufsichtsrat und der Vorstand schlagen vor,

      a.) dem Aufsichtsrat Herrn Dr. Andreas Löhr im Wege der Einzelentlastung für das Geschäftsjahr 2002, 1. Januar bis 28. Juni 2002, keine Entlastung zu erteilen.

      b.) dem Aufsichtsrat Herrn Manfred Götz im Wege der Einzelentlastung für das Geschäftsjahr 2002, 1. Januar bis 30. Juni 2002, keine Entlastung zu erteilen.

      c.) der Aufsichtsrätin Frau Ingrid Schnabel im Wege der Einzelentlastung für das Geschäftsjahr 2002, 1. Januar bis15. Mai 2002, keine Entlastung zu erteilen.

      d.) dem Aufsichtsrat Herrn Rechtsanwalt Dr. Achim Walk im Wege der Einzelentlastung für das Geschäftsjahr 2002, 5. Juni bis 31. Dezember 2002, Entlastung zu erteilen.

      e.) dem Aufsichtsrat Herrn Manfred Brass im Wege der Einzelentlastung für das Geschäftsjahr 2002, 19. August bis 31. Dezember 2002, Entlastung zu erteilen.

      f.) dem Aufsichtsrat Herrn Jörg Ostenrieder im Wege der Einzelentlastung für das Geschäftsjahr 2002, 19. August bis 31. Dezember 2002, Entlastung zu erteilen.

      13. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Ge-schäftsjahr 2003


      1. Der Aufsichtsrat schlägt zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2003 die WAPAG Allgemeine Revisions- und Treuhand-Gesellschaft Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vor.

      2. Der Aufsichtsrat schlägt zum Konzernabschlussprüfer für das Ge-schäftsjahr 2003 die WAPAG Allgemeine Revisions- und Treuhand-Gesellschaft Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vor.

      14. Wahlen zum Aufsichtsrat

      Die Aufsichtsräte Dr. Achim Walk, Manfred Brass und Jörg Ostenrieder wurden durch Beschluss des Amtsgerichts München vom 5. Juni und 19. August 2002 zu Aufsichtsräten der Gesellschaft bestellt. Mit Ausnahme von Herrn Manfred Brass, der nicht für den neuen Aufsichtsrat kandidiert, stellen sich die Aufsichtsräte zur Wahl. Der Aufsichtsrat setzt sich nach § 95 AktG in Verbindung mit § 10 der Satzung zusammen; er besteht aus drei Mitgliedern.

      Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung zur Wahl zum Aufsichtsrat vor:

      a.) Herrn Dr. Achim Walk, München, Rechtsanwalt, Steuerberater;
      auch Vorsitzender des Aufsichtsrates der KW Financial Services Holding AG, München,

      b.) Herrn Jörg Ostenrieder, Ebenhausen, Diplom Industriedesigner;
      keine Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen,

      c.) Herrn Klaus Peter Huber, München, Diplom Ing. FH.;
      auch Vorsitzender des Aufsichtsrates der Raiffeisenbank München Süd.

      Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

      15. Vergütung des Aufsichtsrats/Satzungsänderung

      Nach § 15 der Satzung erhalten die Aufsichtsräte für jedes volle Geschäftsjahr ihrer Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat eine Aufwandsentschädigung von € 5.000, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Der Vorsitzende erhält das Doppelte, der stellvertretende Vorsitzende das Eineinhalbfache des Betrages.

      Der Aufsichtsrat und der Vorstand schlagen folgende Satzungsänderung vor: „§ 15 Vergütung

      Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten in den Geschäftsjahren 2003 und 2004 eine monatliche Aufwandsentschädigung von netto € 1.000,- zzgl. der ges. Umsatzsteuer. Der Vorsitzende erhält das Doppelte, der stellvertretende Vorsitzende das Eineinhalbfache des Betrages.

      Für das Geschäftsjahr 2002 erhält der Vorsitzende des Aufsichtsrats eine Vergütung von insgesamt € 50.000,- zzgl. der ges. Umsatzsteuer.

      Ab dem Geschäftsjahr 2005 beschließt die Hauptversammlung jeweils in der ordentlichen Hauptversammlung über die Vergütung des Aufsichtsrats, ohne dass es einer Satzungsänderung bedarf.“

      16. Zustimmung zur Ausgliederung der Vertriebsaktivitäten auf die Tochtergesellschaft
      PHOENIX Verwaltungs- und Vertriebs GmbH

      Der Vorstand hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats die Firma PHOENIX Verwaltungs- und Vertriebs GmbH als 100%iges Tochterunternehmen gegründet. Die Vertriebsaktivitäten sollen in dieser Gesellschaft gebündelt werden. Der Sinn und Zweck der Maßnahme besteht in einer damit verbundenen Stärkung der Vertriebsaktivitäten am Markt, da der Name ComROAD durch die Vorgänge des Jahres 2002 nachhaltig beschädigt wurde und sich negativ auf den Vertrieb auswirkt.

      Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, der erfolgten Gründung der Tochtergesellschaft PHOENIX Verwaltungs- und Vertriebs GmbH und der Ausgliederung der Vertriebsaktivitäten auf diese Gesellschaft die Zustimmung zu erteilen.

      17. Satzungsänderungen

      a.) Nach § 3 der Satzung erfolgen Bekanntmachungen der Gesellschaft im Bundesanzeiger und auf der Internet-Homepage der ComROAD AG unter der Adresse www.comroad.com. Nach dem am 1. Januar 2003 in Kraft getretenen § 25 AktG erfolgen Bekanntmachungen der Gesell-schaft nur noch im elektronischen Bundesanzeiger, wenn Gesetz oder die Satzung der Gesellschaft vorsieht, dass Bekanntmachungen in den Gesellschaftsblättern erfolgen sollen.

      Zur Klarstellung des § 3 der Satzung schlagen Aufsichtsrat und Vorstand folgende Satzungsänderung vor: „§ 3

      Bekanntmachungen

      Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im elektronischen Bundesanzeiger und auf der Internet-Homepage der ComROAD AG un-ter der Adresse „www.comroad.com“.“

      b.) Beschlussfassung über die Umstellung von Namensaktien auf Inhaberaktien und Satzungsänderungen

      Die ordentliche Hauptversammlung vom 28. Mai 2001 hat unter Tagesordnungspunkt 9 die Umstellung von Inhaberaktien auf Namensaktien und die entsprechenden Satzungsänderungen beschlossen. Diese Satzungsänderungen wurden zwischenzeitlich im Handelsregister eingetragen.

      Die in diesem Zusammenhang ebenfalls beschlossene Einrichtung eines Aktienregisters erfolgte jedoch nicht. Da die Beweggründe für die damalige Satzungsänderung - direkter Kontakt zu den Aktionären und Gewinnung einer Akquisitionswährung - in der aktuell bestehenden Situation nicht mehr im Vordergrund stehen, soll auf die kostenintensive Einrichtung des Aktienregisters verzichtet werden. Dazu erforderlich sind auch die Umstellung auf Inhaberaktien und die entsprechenden Satzungsänderungen.

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen deshalb vor, zu beschließen:

      ba.) Die Aktien der Gesellschaft werden von Namensaktien in Inhaberaktien umgewandelt.

      bb.) Ein Aktienregister wird nicht eingerichtet.

      bc.) Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre der Gesellschaft berechtigt, die nicht später als am siebten Tag vor der Versammlung Ihre Aktien hinterlegt haben und rechtzeitig angemeldet sind. Die Anmeldung hat schriftlich, fernschriftlich, durch Telefax oder Computerfax, oder durch e-Mail zu erfolgen und muss der Gesellschaft spätestens am siebten Tag vor der Hauptversammlung zugegangen sein. Die Einzelheiten der Anmeldung sind in der Einladung bekanntzumachen.

      bd.) In Anpassung an die Umstellung von Namens- auf Inhaberaktien schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, unter Berücksichtigung der vorstehenden Beschlussfassungen folgende Satzungsänderungen vorzunehmen: (1) § 4 Abs. 1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

      "Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EURO 20.080.000,00 (in Worten: Euro zwanzig Millionen achtzigtausend) und ist eingeteilt in 20.080.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien."

      (2) § 4 Abs. 2 Satz 1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

      "Der Vorstand ist ermächtigt, bis zum 17. September 2004 mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft durch Ausgabe neuer Inhaberaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um bis zu EURO 1.898.000,00 (in Worten: Euro eine Million achthundertachtundneunzigtausend) zu erhöhen."

      (3) § 4 Abs. 2a Satz 1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

      "Der Vorstand ist ermächtigt, bis zum 8. Juni 2005 mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft durch Ausgabe neuer Inhaberaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um bis zu EURO 5.694.000,00 (in Worten: Euro fünf Millionen sechshundertvierundneunzigtausend) zu erhöhen."

      (4) § 4 Abs. 3 Satz 1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

      "Der Vorstand ist ermächtigt, bis zum 8. Juni 2005 mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft durch Ausgabe von 2.008.000 (in Worten: zwei Millionen achttausend) auf den Inhaber lautende Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu EURO 2.008.000,00 (in Worten: Euro zwei Millionen achttausend) zu erhöhen."

      (5) § 4 Abs. 4 Satz 1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

      "Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu EURO 1.200.000,00 (in Worten: Euro eine Million zweihunderttausend) durch die Ausgabe von bis zu 1.200.000 (in Worten: eine Million zweihunderttausend) auf den Inhaber lautende Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital)."

      (6) § 18 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

      "Teilnahme an der Hauptversammlung

      Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre der Gesellschaft berechtigt, die nicht später als am siebten Tag vor der Versammlung Ihre Aktien hinterlegt haben.“


      Teilnahme an der Hauptversammlung

      Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre der Gesellschaft berechtigt, die ihre Aktien bei der Gesellschaftskasse der ComROAD AG, c/o Haubrok Corporate Events GmbH, Widenmayerstr. 32, 80538 München, einem deutschen Notar oder einer zur Entgegennahme der Aktien befugten Wertpapier-Sammelbank hinterlegen und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen.

      Die Hinterlegung kann auch in der Weise erfolgen, dass die Aktien mit Zustimmung der Gesellschaftskasse der ComROAD AG, c/o Haubrok Corporate Events GmbH, Widenmayerstr. 32, 80538 München, für diese bei einer Bank bis zur Beendigung der Hauptversammlung im Sperrdepot gehalten werden.

      Die Hinterlegung hat spätestens am Mittwoch, 4. Juni 2003, zu erfolgen.

      Im Falle der Hinterlegung bei einem deutschen Notar oder bei einer Wertpapiersammelbank ist die hierüber auszustellende Bescheinigung spätestens am Donnerstag, 5. Juni 2003, bei der Gesellschaftskasse einzureichen.

      Das Stimmrecht kann in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären ausgeübt werden.

      Anträge von Aktionären

      Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt gemäß §§ 126, 127 AktG sind in schriftlicher Form ausschließlich zu richten an:

      ComROAD AG
      c/o Haubrok Corporate Events GmbH
      Widenmayerstr. 32
      80538 München
      Deutschland
      Fax: +49 (0)89 / 21 027 298

      Rechtzeitig innerhalb der Frist des § 126 Abs. 1 AktG unter vorstehender Adresse eingegangene, ordnungsgemäße Anträge werden unverzüglich im Internet unter www.comroad.com zugänglich gemacht. Dort werden gegebenenfalls auch Stellungnahmen der Verwaltung zu den Gegenanträgen veröffentlicht.


      Unterschleißheim, im Mai 2003

      ComROAD AG

      Der Vorstand


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