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    Die beste Privathaftpflichtversicherung - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 08.10.02 09:02:26 von
    neuester Beitrag 24.11.02 23:02:14 von
    Beiträge: 25
    ID: 643.256
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      Avatar
      schrieb am 08.10.02 09:02:26
      Beitrag Nr. 1 ()
      RE: Private Haftpflichtversicherungen

      Umfrage :

      Man steht oft vor der Frage :

      Welche PHV soll ich kaufen ?
      Brauche ich eine Ausfalldeckung ?
      Soll ich eine Selbstbeteiligung vereinbaren ?
      Wie verhalten sich die Versicherer im Schadenfall ?

      Wie sehen Eure Erfahrungen aus ?
      Welches Versicherungsunternehmen könnt Ihr empfehlen ?


      SOM
      Avatar
      schrieb am 08.10.02 09:04:50
      Beitrag Nr. 2 ()
      Moin som,

      betreibst Du mal wieder Marktforschung??

      NH ;)
      Avatar
      schrieb am 08.10.02 09:12:19
      Beitrag Nr. 3 ()
      ich habe eine police der haftpflichtkasse darmstadt mit der
      für mich sehr wichtigen ausfalldeckung.
      habe einen vertrag mit selbstbeteiligung gewählt.

      zur schadenregulierung kann ich gar nichts sagen, da ich noch keinen hatte.


      fundi
      Avatar
      schrieb am 08.10.02 09:14:26
      Beitrag Nr. 4 ()
      Was ist eine Ausfalldeckung?

      Gruß lowkatmai
      Avatar
      schrieb am 08.10.02 09:24:54
      Beitrag Nr. 5 ()
      RE: Ausfalldeckung

      Die Ausfalldeckung ist eine Innovation in der PHV.
      Sie schützt den Versicherungsnehmer gegen :

      Ausfalldeckung ab einer Schadenersatzforderung von 5.000 EURO bis Deckungssumme für Schadenersatzansprüche,
      - denen vorsätzliches Handeln des Schädigers zugrunde liegt.
      - für Schadenersatzansprüche, die aus der Eigenschaft des Schädigers als Tierhalter- oder -hüter entstanden sind
      Es ist eine Art Eigenversicherung
      - wenn gegen den Schädiger vor einem Gericht eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union, Norwegen oder der Schweiz ein rechtskräftig vollstrecktes Urteil erstritten wurde

      Beispiel :
      Ein Schweizer hat keine PHV und verletzt mich bei Skifahren.
      Mein Schaden liegt bei 880.000 Euro durch eine Querschnittslähmung. Der Schweizer ist aber Mittellos, wird jedoch rechtskräftig verurteilt.

      Klasse, jetzt sitze ich auf einer Forderung gegen meinen Schädiger, und werde dieses Geld aber nie in meinem Leben sehen ( der Schädiger hat das Geld nicht), obwohl ich es dringend brauche. Die Lösung:

      Eine Ausfalldeckung


      SOM

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      Avatar
      schrieb am 08.10.02 09:27:19
      Beitrag Nr. 6 ()
      RE: #5

      mein eigener Privathaftpflichtversicherer zahlt also meine Ansprüche gegen meinen Schädiger.

      SOM
      Avatar
      schrieb am 08.10.02 09:32:50
      Beitrag Nr. 7 ()
      also versichere ich den schädiger mit meinen beiträgen gleich mit. na dankeschön!!
      Avatar
      schrieb am 08.10.02 09:40:35
      Beitrag Nr. 8 ()
      RE: Sexiest Man

      richtig, falls der Schädiger den Betrag nicht selbst aufbringen kann, oder dagegen nicht versichert ist.
      Die Ausfalldeckung schliesst damit eine wichtige Lücke.
      Ohne Ausfalldeckung hast du zwar einen riesigen eigenen Schaden, bekommst aber das Geld nicht.

      Diese Ausfalldeckung ist günstig, und gibt es je nach Anbieter ab ca. 5 Euro pro Jahr, und ist als Zusatz zur Privathaftpflichtversicherung abzuschliessen. Es gibt aber auch deutlich teuere Anbieter.


      SOM
      Avatar
      schrieb am 08.10.02 10:50:41
      Beitrag Nr. 9 ()
      Ich würde die DBV empfehlen, sagt auch Stiftung Warentest.

      Bei den 2 Schäden die ich hatte, gab es keine Probleme mit dem Bezahlen.

      Bei 4 Millionen pauschal
      + Ausfalldeckung
      + Schlüsselverlust
      + zahlt auch b. Kinder unter 7 Jahren
      + Diensthaftpfl.
      + und und und

      nur 48 Euro (Öffentlicher Dienst).
      Avatar
      schrieb am 08.10.02 16:46:23
      Beitrag Nr. 10 ()
      Mit der HK Darmstadt wäre ich vorsichtig. Bei der Regulierung wird sehr genau geprüft bwz. relativ schnell ein Sachverständiger eingeschaltet. Die Regulierung kann dann nicht innerhalb 8 Tagen geschehen.
      Avatar
      schrieb am 08.10.02 17:39:58
      Beitrag Nr. 11 ()
      Nur keine Versicherung bei der WWK.!!!!!
      Da sitzt man 30 Wochen in einer Wohnung mit Wasserschaden, ohne daß etwas passiert.

      Der Fall: Bei meiner Tochter kam das Wasser von oben. Die Versicherung hat einen Gutachter eingeschaltet. Dieser meinte, man könne die Sachen ganz einfach reparieren. Obwohl die Wände voll Wasser waren und die Tapeten von der Decke fielen sollte sie billig abgespeist werden. Sie sollte Kostenvoranschläge bringen. Das Tat sie, keine Reaktion. Der Schaden wurde von den Handwerkern auf 15.000E geschätzt, was der Gutachter nicht akzeptieren wollte.

      Dann ging sie zum Anwalt. Erst nach mehreren Schreiben kam eine Reaktion. Der Gutachter kam nochmals, zusammen mit einem Handwerker. Dann brachte der Gutachter eigene Handwerker und versprach, die Sache abzuschließen, wenn der Kostenvoranschlag vorliegt. Das war vor 4 Wochen.
      Jetzt schreibt das Gutachterbüro, man würde die Sache abschließen, wenn die Rechnungen vorliegen.

      Bei dieser Verschleppung der Angelegenheit traut sich meine Tochter überhaupt nicht, einen Handwerker zu beauftragen, zumal der Gutachter versprochen hat, aufgrund der Kostenvoranschläge zu bezahlen. So wie die WWK verfährt, muß meine Tochter damit rechnen, auf den Handwerkerrechnungen sitzen zu bleiben, zumal heutzutage auch Abschlagszahlungen verlangt werden.

      Nun meine Frage: Wird in der Regel aufgrund der Kostenvoranschläge bezahlt?
      Außerdem: Sie hat wochenlang bei uns gewohnt, weil die nasse Wohnung nicht bewohnbar war. Steht ihr dafür eine Entschädigung zu?
      Avatar
      schrieb am 09.10.02 14:16:05
      Beitrag Nr. 12 ()
      Schildere den Schadenfall etwas genauer. Was ist "Wasser von oben"? Regenwasser? Oder ist in der Wohnung über der Wohnung der Tochter ein Wasserschlauch geplatzt und Wasser durch die Decke? Welche Versicherung ist denn leistungspflichtig? Haftpflicht oder Leitungswasser-Versicherung?
      Avatar
      schrieb am 09.10.02 20:18:01
      Beitrag Nr. 13 ()
      Es handelt sich um eineen Leitungswasserschaden. Da ist der Boiler von der Wand gefallen.

      Zuständig die Privathaftpflichtversicherung der WWK.
      Avatar
      schrieb am 09.10.02 20:28:50
      Beitrag Nr. 14 ()
      Zu #13: In der Wohnung über der Wohnung deiner Tochter ist der Boiler von der Wand gefallen, Wasser ist ausgetreten und durch die Decke in die Wohnung deiner Tochtér gekommen?
      Schuld ist der Mieter der oberen Wohnung? Die WWK ist der Privathaftpflichtversicherer des Mieters der oberen Wohnung? Die WWK hat ihre Leistungspflicht grundsätzlich anerkannt?
      Avatar
      schrieb am 09.10.02 20:34:41
      Beitrag Nr. 15 ()
      Welche Besonderheiten gelten in Versicherungsfällen?

      Privathaftpflicht:
      Richtet bei Ihnen jemand anderer einen Schaden an und übernimmt dessen Haftpflichtversicherung die Reparaturkosten, heißt das nicht, dass Sie gar nichts zu zahlen haben. Erst wenn Sie die Rechnung des Handwerkers beglichen haben, haben Sie einen Anspruch gegen den Verursacher. Anschließend erstattet seine Haftpflichtversicherung entweder ihm den Betrag (der ihn dann an Sie weiterleitet) oder zahlt das Geld direkt an Sie aus. Das heißt: Weder Sie noch der Handwerker können ihre Kosten direkt von der Versicherung des Schädigers einfordern.
      http://www.super-illu.de/service/recht/04156

      Demnach dürfte das Verhalten der WWK korrekt sein.
      Avatar
      schrieb am 09.10.02 20:38:00
      Beitrag Nr. 16 ()
      Interessant auch die schilderung der Bearbeitung eines Schadensfalles in der Privathaftpflicht:
      http://contacting.org/leitfaden/beispiel1.html
      Avatar
      schrieb am 09.10.02 20:48:02
      Beitrag Nr. 17 ()
      @wasserdrache: Hat deine Tochter zufällig eine Rechtsschutzversicherung? Dann würde ich einen Rechtsanwalt beauftragen.
      Übrigens: Ich habe was ähnliches erlebt und zwar habe ich in den unter mir gelegenen Räumen auch schuldhaft einen Wasserschaden verursacht. Bei mir war es auch schwierig, die Regulierung durch die Privathaftpflicht zu erreichen. Man behauptete, bei mir liege kein Verschulden vor, ich sei nicht haftbar.
      Ich musste einen Anwalt einschalten, sonst hätte es wohl nicht geklappt.
      Ihr könnt froh sein, dass die WWK wenigstens grundsätzlich die Leistungspflicht anerkannt hat. Falls die Schäden nicht vollständig ersetzt werden, müsste die Tochter gegen den Schadenverursacher klagen.
      Avatar
      schrieb am 10.10.02 08:32:55
      Beitrag Nr. 18 ()
      Wasserdrache

      Ich möchte NATALY hier beipflichten. Es ist ein weitverbreiteter Irrtum, dass es zu jedem entstandenen Schaden auch einen haftenden Schadenverursacher gibt. Deswegen ist die eigene Hausratversicherung z.B. so wichtig.

      Einfaches Beispiel: In der Wohnung über dir platzt bei einer drei Jahre alten Spülmaschine der Schlauch und Wasser läuft aus. Die Hausfrau hält sich derweil in einem anderen Zimmer der Wohnung auf und merkt nix. Da liegt in der Regel keine Haftpflicht vor, da man nicht verpflichtet ist, eine Spülmaschine ständig zu beobachten. Deswegen sei froh, wenn die WWK anerkannt hat, daß der Boiler schuldhaft von der Wand gefallen ist.
      Avatar
      schrieb am 10.10.02 09:58:28
      Beitrag Nr. 19 ()
      "Außerdem: Sie hat wochenlang bei uns gewohnt, weil die nasse Wohnung nicht bewohnbar war. Steht ihr dafür eine Entschädigung zu?"

      Ist deine Tochter Mieterin? Dann wäre § 536 Abs. 1 BGB zu beachten. Wenn die Wohnung nicht bewohnbar war, war sie von der Entrichtung der Miete befreit.
      Avatar
      schrieb am 24.11.02 16:55:03
      Beitrag Nr. 20 ()
      @ all

      also ich habe gerade eine neue Privathaftpflicht abgeschlossen und bin nach langer Marktforschung bei der Würzburger Versicherung gelandet über ino24. Der "Luxus" Tarif deckt alle wesentlichen Problemfälle ab (ok, manche Sachen, z.B. "fremde Schlüssel" ist ein wenig dünn aber aufstockbar) und sind mit 59,00 Euro im Volltarif saugünstig. Mit Ausfalldeckung, "Tagesmutter"schutz, Schlüsselverlust und besonders wichtig inkl. Verzicht auf Deliktunfähigkeit von Kindern (das ist bei Familien sauwichtig, denn die Versicherung beruft sich im Zweifel immer auf Verletzung der Aufsichtspflicht). Sonst 2,5 Mio. Euro Deckungssumme inkl. Vermögensschäden usw. - geile Versicherung. Momentan zahle ich 78 Euro bei der Concordia, die weit weniger bietet.

      Übrigens. Bei Hausrat ist der Favorit die NV an der Küste. Die haben Unterversicherungsverzicht bei 500 (!!!) Euro/qm. Unschlagbar, außer dass leider kein Kinderwagendiebstahl aus dem Hausflur mitversicherist und keine Planschschäden; sonst aber der absolute Favorit in D.

      Ciao

      Art
      Avatar
      schrieb am 24.11.02 18:54:32
      Beitrag Nr. 21 ()
      Zu #20:
      "die Versicherung beruft sich im Zweifel immer auf Verletzung der Aufsichtspflicht)"

      Hoffentlich tut sie das, dann ist sie nämlich leistungspflichtig.

      Wenn nämlich die Eltern die Aufsichtspflicht erfüllt haben und das Kind auch nicht haftet, dann ist die Haftpflichtversicherung leistungsfrei.
      Avatar
      schrieb am 24.11.02 19:08:57
      Beitrag Nr. 22 ()
      @ sorry

      meinte "Verzicht auf Prüfung der Aufsichtspflichtverletzung". Ist schon tricky..

      Ciao

      Art
      Avatar
      schrieb am 24.11.02 21:34:00
      Beitrag Nr. 23 ()
      Wenn die Versicherung "tricky" ist, wirft sie den Eltern Verletzung der Aufsichtspflicht vor. Wenn das die Eltern empört bestreiten, freut sich die Haftpflichtversicherung.
      Avatar
      schrieb am 24.11.02 22:07:37
      Beitrag Nr. 24 ()
      @ Nataly

      naja, deswegen kann man die Prüfung ja auch ausschließen, wenn man das will bzw. überhaupt Kinder hat...

      Ciao

      Art
      Avatar
      schrieb am 24.11.02 23:02:14
      Beitrag Nr. 25 ()
      Finde ich sehr sinnvoll.


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