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    Umziehen - ohne Frau ? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 08.10.02 11:21:48 von
    neuester Beitrag 08.10.02 11:48:24 von
    Beiträge: 10
    ID: 643.361
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      Avatar
      schrieb am 08.10.02 11:21:48
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo w:o Leute!
      Hab da nen Probläm!
      Ich wollt mit meiner Freundin zum 1.11.02 zusammenziehen.
      Nur hab ich jetzt doch nicht mehr so die grosse Lust dadrauf (Muffensausen:-))
      Mietvertrag ist allerdings scon unterschrieben...
      Hab ich da ne Chance den Mietvertrag zu kündigen ohne
      irgendwelche Mieten zahlen zu müssen?
      Oder kann der Vemrieter von mir die Zahlung von xxx Mieten verlangen???
      Bitte helft mir,sonst muss ich meine Freundin noch töten,um wenigstens von der LV die ersten Mieten
      zu bezahlen:-))))
      Avatar
      schrieb am 08.10.02 11:25:44
      Beitrag Nr. 2 ()
      wer macht dir denn dann den Haushalt?
      Avatar
      schrieb am 08.10.02 11:26:34
      Beitrag Nr. 3 ()
      Gesetzl. Kündigungsfrist 3 Monate! Wenn Du keinen Nachmieter hast musst Du zahlen.

      Grüsse
      carpaccio :)
      Avatar
      schrieb am 08.10.02 11:28:40
      Beitrag Nr. 4 ()
      Ich würde mich auch von dieser Freundin trennen - die muss nämlich saublöd sein. Saublöd, Dich als Begünstigten Ihrer LV einzusetzen. :D
      Avatar
      schrieb am 08.10.02 11:32:26
      Beitrag Nr. 5 ()
      @carpaccio
      danke für dne hinweis mit den 3 monaten...
      das mit der lv kommt nur daher,weil ich ihre grosse liebe bin:-))

      also,wer braucht ne 90m² grosse wohnung?:-)

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      Avatar
      schrieb am 08.10.02 11:34:23
      Beitrag Nr. 6 ()
      @cowboy,

      wenn sie in Düsseldorf ..Oberkassel oder Niederkassel ist....nehme ich sie!

      Evt. incl. Freundin...kommt darauf an :D
      cu
      DARC
      Avatar
      schrieb am 08.10.02 11:43:25
      Beitrag Nr. 7 ()
      Ich habe schon `ne Wohnung, nehm Dir aber gerne Deine Freundin ab. Vorausgesetzt sie ist max. 28, schlank, attraktiv, kinder-und tierlieb etc.
      Avatar
      schrieb am 08.10.02 11:43:42
      Beitrag Nr. 8 ()
      Achtung, das mit dem Nachmieter stimmt nicht. Das muss man mit dem Vermieter ausmachen. Die Kündigungsfrist bestimmt sich meist nach der im Vertrag festgelegt Frist, erst wenn da nix steht nach dem Gesetz. Auf jedem Fall mit dem Vermieter sprechen, man kann ja auch die eigene Finanzlage etwas dramatischer darstellen als sie ist, dann hat der vielleicht Angst vor Mietausfall und entläßt einen ohne weiteres aus dem Mietvertrag.
      Avatar
      schrieb am 08.10.02 11:44:14
      Beitrag Nr. 9 ()
      is inne nähe von ddorf...
      aber die freundin kannste gerne haben,auch mitsamt ihren zicken,mimosen,und und und;-)
      viel spass mit der:-)))
      Avatar
      schrieb am 08.10.02 11:48:24
      Beitrag Nr. 10 ()
      Wenn Du vom Mietvertrag zurücktritts, dann hat das wie immer in Vertragsfällen Schadensersatzforderungen zur Folge.
      Kann der Vermieter die Wohnung wieder vermieten, dann ist ihm kein schaden entstanden, ausser evtl. Anzeigenschaltung. Bei der heutigen Mietlage aber eher unwahrscheinlich. Maximalforderung ist dann 3 Monatsmieten.
      Ich bin auch mal 14 Tage vorher abgesprungen. Ich habe dem vermieter gesagt, ich habe kein Geld für die Kaution. Da hat er kalte Füsse gekriegt.


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