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    wo bleiben die Briefe ??? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 09.10.02 11:00:31 von
    neuester Beitrag 21.10.02 07:31:36 von
    Beiträge: 9
    ID: 643.851
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      schrieb am 09.10.02 11:00:31
      Beitrag Nr. 1 ()
      ich habe noch nichts bekommen und nehme an das da auch nichts mehr kommt.

      bei 70.000 aktionären entstehen durch porto, papier, etc. locker kosten von 150.000 euro. wer soll die bezahlen ?

      rein rechnerisch müssten allein 1% der aktionäre je einen schuldschein zeichnen um nur die marketingkosten rein zu bekommen.

      hätte der alte gablenz nicht für über 1 mio. euro noch ende letzten jahres ein paar sündhaft teure anzeigen geschaltet dann wären vielleicht noch ein paar scheinchen übrig.

      aber so wird das nichts mehr !
      Avatar
      schrieb am 09.10.02 11:53:11
      Beitrag Nr. 2 ()
      09/10/2002 10:59
      Teilschuldverschreibung bei Cargolifter verzögert sich

      Berlin, 09. Okt (Reuters) - Die für den Fortbestand der
      insolventen Cargolifter AG [CLA.GER] wichtige
      Teilschuldverschreibung der Aktionäre liegt hinter dem Zeitplan
      zurück.
      Eine Sprecherin des Luftschiffbauers sagte am Mittwoch in
      Berlin, wegen des Abstimmungsbedarfs zwischen Vorstand,
      Insolvenzverwalter und Juristen erhielten die Aktionäre die
      entscheidenden Unterlagen voraussichtlich erst am Freitag oder
      Samstag. Die Zeichnungsfrist für diese Form eines Schuldscheins
      hätte ursprünglich am 1. Oktober beginnen sollen. Am Fristende
      vom 15. November ändere sich aber nichts, sagte die Sprecherin.
      Mit der Teilschuldverschreibung will das Unternehmen bis zu
      45 Millionen Euro über die Aktionäre einwerben. Nach Angaben des
      Insolvenzverwalters Rolf-Dieter Mönning müssen die rund 72.000
      Aktionäre bis Ende Oktober rund 20 Millionen Euro zur Rettung
      des Luftschiffbauers aufbringen, um eine Abwicklung zu
      verhindern.
      Mönning hatte Ende September angekündigt, er selbst werde
      "die Reißleine ziehen", sollte sich in den nächsten Wochen bei
      der Kapitaleinwerbung kein positiver Trend abzeichnen. Die
      Firmensprecherin sagte, um den 20. Oktober herum werde man
      "sicher schon Näheres sagen können".
      Die Gläubigerversammlung hatte dem Sanierungsmodell
      zugestimmt. Dieses steht allerdings unter dem Vorbehalt, dass
      bis Ende Oktober die benötigten 20 Millionen Euro eingeworben
      wurden. Die Gesamtforderungen der Gläubiger belaufen sich auf
      75,8 Millionen Euro. Größter Gläubiger ist das Land Brandenburg
      über seine Investitionsbank (ILB) mit 52 Millionen Euro.
      Cargolifter plant in einer Kooperation mit dem britischen
      Konkurrenten Advanced Technologies Group (ATG), künftig
      gemeinsam Luftschiffe zu entwickeln und zu bauen. Eine genaue
      Unternehmensprüfung von ATG, eine so genannte Due Dilligence,
      sei inzwischen angelaufen und müsse bis Ende Oktober
      abgeschlossen sein, sagte die Sprecherin.
      kla/mik
      Avatar
      schrieb am 17.10.02 13:11:04
      Beitrag Nr. 3 ()
      ich habe immer noch nichts erhalten - dabei wollte ich mir so gerne mal die bedingungen im detail anschauen. so ein investment von 250 euro will gut überlegt sein in diesen zeiten wo man mit sap an einem tag über 20 prozent gewinn machen kann. ausserdem sind es bis zum 15. november noch nicht einmal mehr ein monat !
      Avatar
      schrieb am 17.10.02 13:47:45
      Beitrag Nr. 4 ()
      #23 von DasEndeNaht 03.10.02 11:09:47 Beitrag Nr.: 7.508.734 7508734
      Dieses Posting: versenden | melden | drucken CARGOLIFTER AG NA O.N.

      Auszug aus den vorläufigen Bedingungen der neuen CL-Schuldverschreibung

      §2 (Status der Teilschuldverschreibungen)

      (1) Die Teilschuldverschreibungen begründen unbedingte und nicht nachrangige Verbindlichkeiten der Anleiheschuldnerin, die durch eine beim Amtsgericht Königs-Wusterhausen im Grundbuch Briesen, Blatt 406, Abteiliung III, Flur 4, Flurstücke 33, 34 eingetragenen erstrangige Grundschuld auf dem Grundstück der Anleiheschuldnerin Werft Briese-Brand 1, 15910 Krausnick in Höhe des Gesamtnennbetrages der Anleihe (die Grundschuld) besichert sind. Sollte die Grundschuld nicht oder nicht vollständig zur Befriedigung der aus den Teilschuldverschreibungen resultierenden Verbindlichkeiten ausreichen, so stehen diese Verbindlichkeiten im Übrigen im gleichen Rang mit allen sonstigen nicht nachrangigen und unbesicherten Verbindlichkeiten der Anleiheschuldnerin, soweit zwingende gesetzliche Bestimmungen nichts anderes vorschreiben.

      Damit steht fest, was "erstrangig" bedeutet. Das o. a. Grundstück dient als Sicherheit für die Schuldverschreibung. Weiß jemand, wie groß das Grundstück ist? Dann könnte man in etwa schätzen, wie hoch der Verkehrswert des Grundstücks ist.



      Es gibt keine erstrangige Grundschuld und somit wird es wohl auch keine Teilschuldverschreibung mehr geben.

      PS: Bitte doch mal den User DasEndeNaht ob Er nicht auch den Rest der "vorläufigen Bedingungen der neuen CL-Schuldverschreibung" veröffentlichen möchte.
      Avatar
      schrieb am 17.10.02 15:10:01
      Beitrag Nr. 5 ()
      das habe ich gerade auf der cla homepage gefunden:


      CargoLifter News

      Angebotsfrist für besicherte Teilschuldverschreibungen hat begonnen (17/10/2002)

      Briesen-Brand – Am Dienstag, den 15. Oktober 2002, hat die Angebotsfrist für den Erwerb besicherter Teilschuldverschreibungen der CargoLifter AG begonnen. Die rund 72.000 Aktionäre der CargoLifter AG werden mit dem Ziel angeschrieben, dem insolventen Unternehmen über die Kapitalmaßnahme mit einem Gesamtnennbetrag von 45 Millionen Euro die zur Aufhebung des Insolvenzverfahrens notwendigen finanziellen Mittel zur Verfügung zu stellen. Vom 15. Oktober bis einschließlich 15. November 2002 bietet die CargoLifter AG den Anlegern bis zu 180.000 Teilschuld-verschreibungen über je 250 Euro an.

      Bei einer Verzinsung von sechs Prozent haben die Papiere eine Laufzeit von zehn Jahren, die Zinsen werden am Ende der Laufzeit ausgezahlt. Die Anleihe wird durch eine an rangbereiter Stelle eingetragene Grundschuld auf dem Grundstück des CargoLifter Werftgeländes in Brand zunächst nachrangig besichert. Um einen zielgerichteten Einsatz des zur Verfügung gestellten Kapitals sicherzustellen, soll das Geld zunächst auf ein von einem Notar geführtes Treuhandkonto eingezahlt und nur dann zur Verwendung freigegeben werden, wenn die rechtliche und wirtschaftliche Gesamtsituation die Realisierung des geplanten Fortführungskonzeptes zulässt und das Insolvenzverfahren nach Annahme eines Insolvenzplans aufgehoben wird.
      Am 27. September 2002 hatte die Gläubigerversammlung der CargoLifter AG am Amtsgericht Cottbus dem von Insolvenzverwalter Prof. Dr. Rolf-Dieter Mönning erläuterten Fortführungskonzept, dem sogenannten Drei-Säulen-Modell, zugestimmt und dem Antrag von Vorstand und Aufsichtsrat entsprochen, zur Umsetzung im Rahmen einer Reorganisationslösung eine weitere Frist bis zum 31. Oktober 2002 einzuräumen. Diese Frist wurde inzwischen bis zum 15. November 2002 verlängert, eine weitere Verlängerung kommt jedoch nicht in Betracht. Voraussetzung für die Umsetzung der Reorganisationslösung ist die Beseitigung der Insolvenzgründe Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung.

      Drei-Säulen-Modell findet breite Unterstützung

      Daneben sollen über eine noch zu gründende gemeinnützige GmbH (gGmbH) Forschungsprojekte durchgeführt werden. Ferner könnten in einer Transfergesellschaft gekündigte und freigestellte Mitarbeiter für einen gesetzlich vorgegebenen Zeitraum mit dem Ziel beschäftigt und qualifiziert werden, sie später wieder in die CargoLifter AG oder die gGmbH einzugliedern. Das Drei-Säulen-Modell wird vom Land Brandenburg, dem Landkreis Dahme-Spreewald, der Industrie- und Handelskammer Cottbus, der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus, der Fachhochschule Wildau und weiteren Institutionen unterstützt.
      Falls CargoLifter im Rahmen einer Reorganisation oder im Wege einer übertragenden Sanierung erhalten werden kann, soll die inzwischen vertraglich vereinbarte Kooperation mit dem englischen Luftschiffbauer Advanced Technologies Group (ATG) in Kraft treten. Das reorganisierte Unternehmen wäre jedoch, verglichen mit der CargoLifter Gruppe vor dem Insolvenzverfahren, wesentlich kleiner und effizienter organisiert; das Unternehmenswachstum würde allein nach wirtschaftlichen Anforderungen ausgerichtet werden. Voraussichtlich könnten circa 35 bis 40 Mitarbeiter aus den Bereichen Entwicklung und Produktion wieder eingestellt werden.

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      Avatar
      schrieb am 17.10.02 19:05:11
      Beitrag Nr. 6 ()
      Die den Aktionären zugegangenen Erläuterungen zum Erwerb derTeilschuldverschreibung enthalten einen Risikohinweis. Darinheißt es, die Investoren sollten sich vor ihrem Erwerb mit dendamit verbundenen Risiken kundig machen. Diese Risiken könnten"nicht abschließend beurteilt werden". Es bestehe grundsätzlichdie Gefahr, dass die Gesellschaft nicht erfolgreich aus derInsolvenz geführt werden könne. Zugleich wird auf noch etlicheoffene Fragen verwiesen, was die Umsetzung der vorgelegtenSanierungspläne betrifft. Sollte Cargolifter nicht erfolgreichaus der Insolvenz geführt werden, erhielten die Investoren zwarihr eingezahltes Geld zurück, die Höhe etwaiger Zinszahlungenseien in diesem Fall aber nicht gesichert.
      Avatar
      schrieb am 17.10.02 19:22:54
      Beitrag Nr. 7 ()
      "Die Anleihe wird durch eine an rangbereiter Stelle eingetragene Grundschuld auf dem Grundstück des CargoLifter Werftgeländes in Brand zunächst nachrangig besichert. "

      Klasse, an rangbereiter Stelle! Und nachrangig. Schrott, kompletter.

      Nur zur Info: eine solche Grundschuld wird erst wieder zu Bargeld, wenn solch ein Grundstück verkauft wird, das kann Jahre dauern und ein Erlös kann auch mal 1% der ursprünglichen Summe sein. Und der Vorranggläubiger (wer ist das und in welcher Höhe?) hat eh die einzigen Karten in dem Spiel.

      Also: Spenden ohne Spendenquittung, ohne steuerliche Relevanz, da Verluste nicht realisiert werden können. unbesichert.

      Solch eine Grundschuld würde ich nicht mal in Höhe von 200% der Summe und das erstrangig auf ein unbelastetes Grundstück für ein paar Wochen nehmen.
      Geschätzte Rendite? Na 20% per annum, und? Nein, nicht mal so etwas mach ich.
      Aber die Fans gucken ja nicht auf den cent, also Spenden ohne Quittung für Unsinn, anstelle wirklich Bedürftigen zu helfen.
      Avatar
      schrieb am 18.10.02 13:19:14
      Beitrag Nr. 8 ()
      Aktionäre für CargoLifter

      Reorganisation und Erhaltung der CargoLifter AG
      durch Erwerb von besicherten Teilschuldverschreibungen


      Sehr geehrte Aktionärinnen,
      sehr geehrte Aktionäre,

      Insolvenzverwalter, Vorstand und Aufsichtsrat der CargoLifter AG wenden sich heute mit der Bitte an Sie, das gemeinsam entwickelte Sanierungsmodell finanziell zu unterstützen, um die Reorganisation von CargoLifter zu verwirklichen und den weltweit einzigartigen Werftstandort zum Bau von Luftschiffen zu erhalten.

      1. Kern dieses Konzeptes ist die Kooperation mit der englischen Firma Advanced Technologies Group (ATG), dem weltweit erfahrensten Luftschiffbauer der Nachkriegszeit. Die Vorteile einer Zusammenarbeit sind die folgenden:
      • ATG verfügt über zwei Projekte, die unmittelbar vor dem Serienbau stehen bzw. deren Konzeptphase abgeschlossen ist.
      • Diese Projekte summieren die technischen und operationellen Erfahrungen mehrerer Vorlaufprogramme, die weltweiten Einsatz gefunden haben.
      • Der Finanzbedarf, um kurzfristig eine Auslastung der Werfthalle in Brand zu erreichen, ist wesentlich geringer als der einer Eigenentwicklung.
      • Für beide Unternehmen ergäben sich Vorteile; ATG ist beispielsweise nicht in der Lage, in eine Halle wie die in Brand zu investieren.
      • Der Beginn einer Luftschiff-Fertigung würde die Erlangung weiterer technisch ähnlicher Fertigungsaktivitäten ermöglichen – der Standort kann damit zum internationalen Zentrum des Luftschiffbaus werden.
      • Nur in dieser internationalen Zusammenarbeit wird eine staatliche Entwicklungsförderung noch möglich sein.
      • Die Kooperation steht offen für weitere Partner – es könnte eine „Luftschiff-Industrie“ entstehen.

      Wir sind überzeugt, dass dieses Modell industriell tragfähig ist und deswegen noch einmal Ihren Einsatz wert ist. Wir haben eindeutige Indikationen, dass Ihre Unterstützung ein wichtiges Signal auch für die staatliche Unterstützung bedeuten würde. Eine Grundsatzvereinbarung mit ATG über die gemeinsame Realisierung zweier Projekte (AT-10 und SkyCat 20) liegt vor.

      2. Aus den Fehlern der Vergangenheit lernend, würde das reorganisierte Unternehmen wesentlich kleiner und effizienter organisiert sein und sein Wachstum allein nach wirtschaftlichen Anforderungen ausrichten. Als Produktionsgesellschaft wird die CargoLifter AG zukünftig eigene Produkte entwickeln und bauen, aber auch Produktions-, Wartungs- und Logistikdienstleistungen für andere Luftschiffbauer erbringen. Ziel ist es, Brand als internationales Zentrum für alle Aktivitäten der „Leichter-als-Luft“-Technologie zu etablieren. Zusätzlich soll die CargoLifter AG als Eigentümerin des Standorts Brand die dortige Ansiedlung von Unternehmen betreiben und Räumlichkeiten und Außenflächen auch an Dritte vermieten.
      Der Bereich Forschung und Entwicklung soll in eine gemeinnützige GmbH (gGmbH) ausgegliedert werden. Dabei kann eine optimale Fördermöglichkeit für bestimmte Forschungs- und Entwicklungsaufgaben im Grundlagenbereich erzielt werden. An der gGmbH können sich u.a. der Landkreis, die Technische Universität Cottbus, die Fachhochschule Wildau, das Land Brandenburg und evtl. auch die CargoLifter AG beteiligen. Die gGmbH soll insbesondere Entwicklungsaufgaben für den Transport-Ballon CL 75 sowie weitere Luftschiffe übernehmen und die „Leichter-als-Luft“-Technologie im allgemeinen vorantreiben. Dabei soll die CargoLifter AG einen noch zu definierenden Anteil halten, um eine enge Bindung zur Entwicklung zu ermöglichen, soweit eine Beteiligung nicht förderschädlich ist. Soweit aus der CargoLifter AG Know-how, Patente oder andere Vermögensgegenstände an diese gemeinnützige Gesellschaft übertragen werden, erfolgt dies gegen Zahlung einer marktübliche Vergütung an die CargoLifter AG. Auf Basis der in der gGmbH geleisteten Entwicklung baut und betreibt die CargoLifter AG, in Eigenregie oder im Auftrag Dritter, „Leichter-als-Luft“-Systeme.

      3. Der Finanzbedarf für die Realisierung dieses Geschäftsmodells, die Gläubigerbefriedigung und die Herausführung der CargoLifter AG aus der Insolvenz liegt in Abhängigkeit zum Ergebnis noch anstehenden Verhandlungen mit den Gläubigern bei ca. 30 bis 45 Millionen Euro. Dieser Kapitalbedarf soll durch die Aktionäre, Erlöse aus der Veräußerung von nicht betriebsnotwendigen Vermögensgegenständen und gegebenenfalls auch durch neue Investoren beschafft werden.

      4. Um diese für den Erhalt der CargoLifter AG notwendigen Mittel einzuwerben, bieten wir Ihnen in der Zeit vom 15.10.2002 bis zum 15.11.2002 eine durch eine an rangbereiter Stelle eingetragene Grundschuld auf dem Grundstück

      Werft Briesen-Brand 1, 15910 Krausnick – Groß Wasserburg

      zunächst nachrangig besicherte Teilschuldverschreibung in einem Gesamtnennbetrag von € 45 Mio. an, eingeteilt in bis zu 180.000 Teilschuldverschreibungen im Nennbetrag von je € 250,00.
      Können die Schuldverschreibungen erfolgreich platziert werden, dienen die eingeworbenen Mittel zur Befriedigung der am Insolvenzverfahren beteiligten Gläubiger sowie zur Sicherstellung der für eine Fortführung der CargoLifter AG notwendigen Liquidität. Die frühestmögliche Aufhebung des Insolvenzverfahrens soll mit Hilfe eines Insolvenzplans erfolgen. Dieses gesetzliche Instrument ermöglicht es, die Befriedigungsquote, aber auch Forderungsverzichte festzulegen, und die einzelnen Maßnahmen bis zur Aufhebung des Insolvenzverfahrens zu beschreiben.
      Zuständig für die Erarbeitung eines Insolvenzplanes sind Insolvenzverwalter und Vorstand. Der fertige Plan wird anschließend beim zuständigen Insolvenzgericht (Amtsgericht Cottbus) eingereicht und sodann in einer weiteren Gläubigerversammlung zur Abstimmung gestellt. Erreicht der Insolvenzplan die vom Gesetz vorgeschriebenen Mehrheiten, gilt der Plan als angenommen. Der Insolvenzplan wird sodann vom Amtsgericht bestätigt. Der Insolvenzplan hat dann die gleiche rechtliche Qualität wie ein Gerichtsurteil. Ist der Plan rechtskräftig, hebt das Insolvenzgericht das Insolvenzverfahren auf.

      5. Zur Besicherung der Teilschuldverschreibungen soll auf dem Grundstück der CargoLifter AG in Briesen-Brand eine Grundschuld eingetragen werden. Die Eintragung erfolgt zunächst an rangbereiter Stelle. Derzeit gehen der Grundschuld Grundpfandrechte zugunsten einer am Insolvenzverfahren beteiligten Bank sowie der Investitionsbank des Landes Brandenburg vor.
      Können über die Teilschuldverschreibungen ausreichende Geldmittel eingeworben werden, wird der Insolenzplan (s.o. unter 4.) vorsehen, daß die erstrangige Grundschuld durch Ablösung der Kreditforderung gelöscht wird. Bezüglich der Investitionsbank des Landes Brandenburg wird der Insolvenzplan die Vereinbarung eines neuerlichen Rangrücktritts und die Aufhebung des Widerrufsbescheides vorschlagen, mit dem die Rückzahlung der an CargoLifter ausgereichten Fördermittel verlangt wird. Allerdings ist es denkbar, daß die erste Rangstelle benötigt wird, um neu aufgenommene Fremdmittel abzusichern. Auch dies müßte in einem Insolvenzplan geregelt werden.

      Die Aufhebung des Insolvenzverfahren hängt somit von folgenden Voraussetzungen ab:
      • Die Einwerbung ausreichender Geldmittel über die angebotene Teilschuldverschreibung.
      • Die Erarbeitung und Einreichung eines realistischen und damit erfüllbaren Insolvenzplans.
      • Die Annahme dieses Insolvenzplans durch die am Verfahren beteiligten Gläubiger mit anschließender Bestätigung des Plansdurch das zuständige Insolvenzgericht.

      Die Zeichner der Anleihe tragen somit dazu bei, den Rechtsträger CargoLifter AG zu erhalten. Die nähere Ausgestaltung der Teilschuldverschreibung entnehmen Sie bitte den als Anlage zu diesem Schreiben beigefügten Anleihebedingungen. Bitte lesen Sie auch die beigefügte Risikobeschreibung sorgfältig durch.

      6. Das eingeworbene Kapital wird nur eingesetzt, wenn die vorgeschriebenen Voraussetzungen erfüllt sind. Entscheidend ist dabei die Annahme des Insolvenzplans durch die am Verfahren beteiligten Gläubiger. Nur wenn diese Voraussetzung erfüllt ist, darf der als Treuhänder eingesetzte Notar die Gelder an den Insolvenzverwalter bzw. die CargoLifter AG auszahlen.

      7. Reichen die eingeworbenen Mittel nicht aus oder lehnen die am Verfahren beteiligten Gläubiger den Insolvenzplan ab, wird das auf dem Anderkonto des Notars eingezahlte Kapital nebst aufgelaufenen Zinsen, soweit diese nicht zur Deckung der Kosten, insbesondere der Kosten für die Tätigkeit des Treuhänders, die im Zusammenhang mit der Begebung der Teilschuldverschreibungen erfolgte Rechtsberatung sowie die Versendung der vorliegenden Dokumente und die Kosten der entsprechenden Abwicklung erforderlich sind, zurückgezahlt. Zu den näheren Bedingungen der Auszahlung des eingezahlten Kapitals an die CargoLifter AG bzw. den Insolvenzverwalter oder der konkreten Ausgestaltung der Rückzahlungsmodalitäten lesen Sie bitte § 5 bzw. § 6 des als Anlage beigefügten Treuhandvertrages sowie das ebenfalls als Anlage beigefügte Formular zum Erwerb der Teilschuldverschreibungen.

      8. Das als 3-Säulen-Modell entwickelte Sanierungskonzept wird vom Land Brandenburg, dem Landkreis Dahme-Spreewald, der Industrie- und Handelskammer Cottbus, der Technischen Universität Cottbus, der Fachhochschule Wildau und weiteren Institutionen unterstützt. Bundesregierung und Landesregierung haben ihre Unterstützung für das Verbundprojekt mit ATG in Aussicht gestellt.
      Allerdings können weder der Bund noch das Land Brandenburg finanzielle Mittel zur Verfügung stellen, um die Insolvenzgründe der Zahlungsunfähigkeit zu beseitigen. Die Erhaltung des Rechtsträgers ist ausschließlich Sache der Gesellschafter (Aktionäre), die entscheiden müssen, ob sie ihre Verfügungsrechte aufgeben oder CargoLifter AG erhalten wollen.

      9. Wie Sie wissen, stehen wir unter einem erheblichen Zeitdruck. Auf der Gläubigerversammlung am 27.09.2002 haben die Gläubiger der CargoLifter AG vier Wochen zur Verwirklichung einer Reorganisationslösung eingeräumt. Die Frist bis zum 15.11.2002 muß unbedingt eingehalten werden.
      Aus vielen Anrufen, E-mails und Briefen wissen wir, dass ein großer Teil der immer noch rund 72.000 Aktionäre weiter hinter der Idee und dem Unternehmen steht. Hierfür möchten wir uns sehr herzlich bedanken. Die mit der Entwicklung, dem Bau, der Vermarktung und dem Betrieb von Luftschiffen verbundenen Risiken teilen wir mit allen weltweit tätigen Luftschiffbauern. Unser Ziel ist es, die schädliche Fraktionierung der Produzenten zu überwinden und den Bau von Luftschiffen an dem einzigartigen Standort in Brand zu konzentrieren. Auch das neue Konzept birgt erhebliche Risiken. Gemeinsam glauben wir aber: Es lohnt sich nochmals zu investieren.

      10. Diesem Schreiben sind Informations- und Erwerbsunterlagen im Zusammenhang mit den angebotenen Teilschuldverschreibungen beigefügt. Daneben erhalten Sie mit gleicher Post ein Schreiben der Aktionärsinitiative „Zukunft–in-Brand“. Dieses Schreiben ist weder von der CargoLifter AG veranlasst, noch übernimmt diese für dessen Inhalt die Verantwortung. Informationen des Insolvenzverwalters können Sie unter http://www.insolnet.de/ abrufen.
      Wir möchten Sie bitten, für den Erwerb von Teilschuldverschreibungen das beiliegende Formular zu verwenden und den Betrag auf das angegebene Konto zu überweisen.

      Für Rückfragen steht Ihnen Herr Laue von der Aktionärsbetreuung unter 06182/ 220076 oder 06182/ 829248 gerne zur Verfügung.

      Mit freundlichen Grüßen

      Prof. Dr. Rolf-Dieter Mönning
      Insolvenzverwalter

      Dr. Wolfgang Schneider
      Vorstandsvorsitzender

      Heinz Herrmann
      Aufsichtsratsvorsitzender
      Avatar
      schrieb am 21.10.02 07:31:36
      !
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