Reizvoller Wind um mb software (658320) ?!? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 10.10.02 11:56:30 von
neuester Beitrag 12.10.02 16:51:37 von
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Naudis, Naudis.....da bin ich ja einmal gespannt.....welchr Inhalte soll es bei MB noch geben
Naudis, Naudis.....da bin ich ja einmal gespannt.....welche Inhalte soll es bei MB noch geben
Aus DEWEZET vom 12.10.2002:
Mursch setzt sich durch: mb-Hauptversammlung
Hameln (tw). Das Amtsgericht Hameln hat Bernhard Mursch, Gründer und Ex-Vorstandschef der „mb Software AG“, ermächtigt, eine Hauptversammlung einzuberufen: Der „Aktionär“ Mursch hält mehr als fünf Prozent der stimmberechtigten Aktien. Während der Versammlung soll auch ein neuer Aufsichtsrat gewählt werden, der wiederum einen neuen Vorstand bestimmen soll.
Die Hauptversammlung, zu derem Vorsitzenden das Gericht Insolvenzverwalter Helge Wachsmuth bestimmt hat, soll in etwa drei Monaten zusammentreten. Damit hat das Gericht einem Antrag Murschs vom April 2002 stattgegeben, den die Anwälte Roman v. Alvensleben und Dirk Effe („Wohlfahrt, Effe & Koll.“) an den damaligen Vorstand Bernd-Wolfgang Diekmann gerichtet hatten. Dem Verlangen war, so das Gericht, „ohne Angabe von Gründen“ nicht entsprochen worden. „Das Gericht hat die längst überfällige, aber richtige Entscheidung nicht nur für unseren Mandanten, sondern für alle Aktionäre getroffen“, erklärten die Mursch-Anwälte in einer ersten Stellungnahme. Mursch selbst verspricht sich von der Hauptversammlung – deren Tagesordnung er selbst bestimmt – vor allem „Transparenz“ über die „Vorfälle“ im Hause mb im Zusammenhang mit der Insolvenz. Der Ex-Vorstandschef weiter: „Ich will uns aber auch ein Bild darüber verschaffen, inwieweit eine Fortführung des Unternehmens zur Zeit noch möglich ist.“
Die Bildung von Auffanggesellschaften sei jedenfalls nicht nötig gewesen; auf Grund der Effizienz der mb-Softwareprogramme seien genügend Investoren vorhanden gewesen, um einen leistungsfähigen Konzern zu erhalten. Mursch abschließend: „Besagte Software-Entwicklungen sind nicht im Sinne und zum Vorteil der Aktionäre vermarktet worden.“ Dass die Mursch-Aktien an verschiedene Banken verpfändet seien, berühre seine gesellschaftsrechtliche Stellung nicht, begründet das Gericht seine Entscheidung. Den Aktionären – und damit auch dem Ex-Vorstandschef – könne es nicht verwehrt werden, innerhalb der Hauptversammlung am Verlauf des Insolvenzverfahrens Anteil zu nehmen. Murschs Antrag, nach dem Rücktritt Diekmanns einen Notvorstand und Notaufsichtsrat zu bestellen, habe dagegen nicht entsprochen werden können, hieß es. Denn: Weder die IHK Hannover noch der Insolvenzverwalter hätten geeignete oder dazu bereite Personen benennen können; weitergehende Bemühungen des Gerichts selbst, einen Willigen aus dem Kreis heimischer Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer zu finden, seien außerdem gleichfalls erfolglos geblieben.
© Dewezet, 12.10.2002
http://www.dewezet.de/Redaktion/NewsArticle.php3?zeitung=Dew…
Mursch setzt sich durch: mb-Hauptversammlung
Hameln (tw). Das Amtsgericht Hameln hat Bernhard Mursch, Gründer und Ex-Vorstandschef der „mb Software AG“, ermächtigt, eine Hauptversammlung einzuberufen: Der „Aktionär“ Mursch hält mehr als fünf Prozent der stimmberechtigten Aktien. Während der Versammlung soll auch ein neuer Aufsichtsrat gewählt werden, der wiederum einen neuen Vorstand bestimmen soll.
Die Hauptversammlung, zu derem Vorsitzenden das Gericht Insolvenzverwalter Helge Wachsmuth bestimmt hat, soll in etwa drei Monaten zusammentreten. Damit hat das Gericht einem Antrag Murschs vom April 2002 stattgegeben, den die Anwälte Roman v. Alvensleben und Dirk Effe („Wohlfahrt, Effe & Koll.“) an den damaligen Vorstand Bernd-Wolfgang Diekmann gerichtet hatten. Dem Verlangen war, so das Gericht, „ohne Angabe von Gründen“ nicht entsprochen worden. „Das Gericht hat die längst überfällige, aber richtige Entscheidung nicht nur für unseren Mandanten, sondern für alle Aktionäre getroffen“, erklärten die Mursch-Anwälte in einer ersten Stellungnahme. Mursch selbst verspricht sich von der Hauptversammlung – deren Tagesordnung er selbst bestimmt – vor allem „Transparenz“ über die „Vorfälle“ im Hause mb im Zusammenhang mit der Insolvenz. Der Ex-Vorstandschef weiter: „Ich will uns aber auch ein Bild darüber verschaffen, inwieweit eine Fortführung des Unternehmens zur Zeit noch möglich ist.“
Die Bildung von Auffanggesellschaften sei jedenfalls nicht nötig gewesen; auf Grund der Effizienz der mb-Softwareprogramme seien genügend Investoren vorhanden gewesen, um einen leistungsfähigen Konzern zu erhalten. Mursch abschließend: „Besagte Software-Entwicklungen sind nicht im Sinne und zum Vorteil der Aktionäre vermarktet worden.“ Dass die Mursch-Aktien an verschiedene Banken verpfändet seien, berühre seine gesellschaftsrechtliche Stellung nicht, begründet das Gericht seine Entscheidung. Den Aktionären – und damit auch dem Ex-Vorstandschef – könne es nicht verwehrt werden, innerhalb der Hauptversammlung am Verlauf des Insolvenzverfahrens Anteil zu nehmen. Murschs Antrag, nach dem Rücktritt Diekmanns einen Notvorstand und Notaufsichtsrat zu bestellen, habe dagegen nicht entsprochen werden können, hieß es. Denn: Weder die IHK Hannover noch der Insolvenzverwalter hätten geeignete oder dazu bereite Personen benennen können; weitergehende Bemühungen des Gerichts selbst, einen Willigen aus dem Kreis heimischer Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer zu finden, seien außerdem gleichfalls erfolglos geblieben.
© Dewezet, 12.10.2002
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