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    In Pantoffeln und Traingshose zur Arbeit - diese Recht klage ich ein. - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 10.10.02 17:13:27 von
    neuester Beitrag 11.10.02 09:48:30 von
    Beiträge: 22
    ID: 644.607
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      schrieb am 10.10.02 17:13:27
      Beitrag Nr. 1 ()
      ftd.de, Do, 10.10.2002, 16:32
      Kopftuchurteil zu Gunsten muslimischer Verkäuferin

      Erstmals hat eine Muslimin vor einem Bundesgericht durchgesetzt, dass sie am Arbeitsplatz ein Kopftuch tragen darf. Einer muslimischen Lehrerin war dies erst kürzlich gerichtlich untersagt worden.

      Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt verwarf am Donnerstag die Kündigung einer 30-jährigen Parfümerie-Verkäuferin eines Kaufhauses im hessischen Ort Schlüchtern, die aus Glaubensgründen bei der Arbeit ihr Kopftuch tragen wollte. Die Firma hatte negative Reaktionen von Kunden und Umsatzeinbußen befürchtet. Sie prüft nun den Gang vor das Bundesverfassungsgericht, wo bereits die Klage einer Lehrerin gegen ein Kopftuch-Verbot liegt.

      Der Arbeitgeber habe zwar das Recht, eine Kleiderordnung einzuführen, müsse aber Auswirkungen auf Grundrechte berücksichtigen, hieß es in der Begründung des zweiten Senats. Zur grundgesetzlich geschützten Glaubensfreiheit gehöre auch das Tragen des Kopftuches.



      Arbeitgeber geschockt


      Allein die Befürchtung von Nachteilen rechtfertige kein Zurückdrängen dieses Schutzes. Es sei auch nicht erkennbar, dass das Kopftuch zwangsläufig zu erheblichen wirtschaftlichen Beeinträchtigungen führe.


      "Ich bin zutiefst geschockt", sagte die Leiterin des Kaufhauses, Andrea Marburger. Die Muslimin kündigte an, sie wolle dort wieder arbeiten. "Dafür habe ich ja gekämpft." 1999 hatte sie nach dem Erziehungsurlaub gesagt, ihre religiösen Ansichten hätten sich so geändert, dass sie künftig nur noch mit Kopftuch arbeiten wolle.



      Unterricht ohne Kopftuch


      Das Kaufhaus kündigte ihr daraufhin, ohne sie nochmals beschäftigt zu haben. Die Kaufhausleiterin sagte nun, "wir werden sie beschäftigten müssen", von wollen könne keine Rede sein. Sie kündigte an, dass man eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe prüfe.


      Dort liegt bereits die Klage einer baden-württembergischen Lehrerin. Ihr hatte das Oberschulamt Stuttgart untersagt, im Unterricht ein Kopftuch zu tragen. Im Juli 2002 bestätigte das Bundesverwaltungsgericht das Verbot, da das Kopftuch die Pflicht zur strikten Neutralität in einer staatlichen Schule verletze.


      Aktenzeichen: 2 AZR 472/01
      Avatar
      schrieb am 10.10.02 17:21:50
      Beitrag Nr. 2 ()
      Und da wundern sich die armen Arbeitnehmer in Deutschland,
      wenn Unternehmer keine Leute einstellen wollen und die Arbeitsplätze ins Ausland verlagern, tststs..
      Avatar
      schrieb am 10.10.02 17:22:19
      Beitrag Nr. 3 ()
      @ all: ihr seid ja selber schuld! das wird noch viel besser kommen. und alles unter dem deckmantel der religionsfreiheit! hättet ihr besser mal konservativ gewählt.

      db:(:(:(

      p.s.: ich wandere jetzt in die türkei aus u. führe dort die "leder-hose" ein. bin mal gespannt was die sagen. ach ja, fast vergessen. `ne kirche (oder besser einen dom) möchte ich auch noch haben. ha, ha, ha
      Avatar
      schrieb am 10.10.02 17:23:13
      Beitrag Nr. 4 ()
      bald müssen wir mit pumphosen und turban rumlaufen. das ist deutschland aber wir haben ja unsere vergangenheit darauf müssen wir ja immer rücksicht nehmen.
      bis zum jüngsten tag!!!!!!!!!!!!! amen
      Avatar
      schrieb am 10.10.02 17:29:36
      Beitrag Nr. 5 ()
      Du mußt Dir für Deinen Trainingsanzug nur einen religiösen Grund einfallen lassen. Schon ist der Kuchen gegessen!

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      Avatar
      schrieb am 10.10.02 17:33:09
      Beitrag Nr. 6 ()
      Kann nur sagen: ARMES Deutschland!!!! Oder politisches Kalkül??? Rotgrün brauchen die "Deutschtürken" in 4 jahren zum erneuten Wahlerfolg!!! Also bloss seine "treue" Stammwähler bei Laune halten!!!! Bin noch gespannt wieviele Türken "deutsch" werden sogar ohne ein Wort deutsch zu sprechen und wieviele Moscheen noch gebaut werden?????
      Es lebe die "Multikulti-Gesellschaft!!!!!!!!
      Avatar
      schrieb am 10.10.02 17:35:58
      Beitrag Nr. 7 ()
      :laugh: - mit Humor kann man dieses Urteil tatsächlich am besten ertragen....
      Avatar
      schrieb am 10.10.02 17:36:29
      Beitrag Nr. 8 ()
      Es wird zum Glück kein Kunde per Gesetz gezwungen in einem Laden einzukaufen, indem radikale Islamisten arbeiten !
      Avatar
      schrieb am 10.10.02 17:39:39
      Beitrag Nr. 9 ()
      ...Nr. 8 - womit dann aber genau diejenigen bestraft sind, die nichts dafür können, nämlich die Geschäftsinhaber...


      Aber man könnte natürlich eine obligatorische Kopfbedeckung mit dem Firmenabzeichen als Uniform einführen. Dann wird das Kopftuch entweder reichlich blös aussehen oder sie muss halt woanders hin.
      Oder so eine Perücke, wie sie die Richter früher aufhatten....:laugh:
      Avatar
      schrieb am 10.10.02 17:40:31
      Beitrag Nr. 10 ()
      die Argumentation des Arbeitgebers war unter Berücksichtigung der Brisanz der Angelegenheit auch etwas dümmlich.

      Da darf man doch nicht mögliche, noch nicht belegbare finanzielle Einbußen als Grund anführen. Wenn Nicht-Kopftuchträger gekündigt werden, haben sie sich bisher in der Argumentation schon intelligenter angestellt. Arbeitsschutzgründe (flatterndes Kopftuch) o.ä. wären da vor Gericht sicher besser angekommen.
      Avatar
      schrieb am 10.10.02 17:47:39
      Beitrag Nr. 11 ()
      HMHM! Soll der Geschäftsinhaber warten bis Er 50% Umsatzminus hat und dann klagen??? Wo sind wir denn???
      Mit Deiner Argumentation gebe ich Dir Recht!! Aber ist es nicht traurig daß man in Deutschland die Wahrheit nicht sagen darf???????????????????? Wie lange noch müssen wir mit Heuchelei und Tabus leben???????????
      Avatar
      schrieb am 10.10.02 17:47:46
      Beitrag Nr. 12 ()
      #10,
      richtig. jedoch hätte er es anders formuliert
      wäre er in den topf "braune brühe" gekommen.
      .
      Avatar
      schrieb am 10.10.02 17:51:16
      Beitrag Nr. 13 ()
      Ich glaube, dass ich bei der Ausübung meines Jobs
      (Bankschiss mit Kundenverkehr) schnell mal stürzen kann
      (Glaubensfrage) und werde in Zukunft aus Überzeugung einen
      Helm tragen !!:laugh:
      Avatar
      schrieb am 10.10.02 18:05:47
      Beitrag Nr. 14 ()
      @ all: ein polizist hat neulich hier in unserer gegend zu einem "jugo" jugo gesagt. dafür hat ihn der dann wegen ausländerfeindlichem verhalten angezeigt! diesen aberwitz muss man sich mal vorstellen. armes deutschland

      db:(:(:(
      Avatar
      schrieb am 10.10.02 18:17:43
      Beitrag Nr. 15 ()
      ..ich ziehe zur Ausübung meines Berufes demnächst auch immer ein Kopftuch an. Mal sehen, was andere Veteidiger, Richter und Staatsanwälte davon halten.....
      Avatar
      schrieb am 10.10.02 20:28:19
      Beitrag Nr. 16 ()
      Muß man außer dem Kopftuch noch was anziehen? :(
      Avatar
      schrieb am 10.10.02 20:34:41
      Beitrag Nr. 17 ()
      Die Toleranz hat in diesem Fall gesiegt.

      Eine Toleranz, die man nicht nur vom Arbeitgeber sondern auch von den Kunden erwarten kann. Mir jedenfalls würde es nicht stören, von einer Frau mit Kopftuch bedient zu werden. Schließlich muß man ja auch jede Menge anderer Zumutungen etwa modischer Art hinnehmen.
      Avatar
      schrieb am 10.10.02 20:56:04
      Beitrag Nr. 18 ()
      @17
      stimmt! Toleranz hat gesiegt.
      Aber:Es gibt eine ganze Menge von Jobs in denen es eine
      Kleiderordnung gibt.Der Maßstab von dieser abzuweichen
      müßte dann aber für alle gleich sein!
      Und dies dürften dann nicht nur religiöse Gründe sein.
      (Wo bleibt da die gleichbehandlung mit irgendwelchen "nicht-gläubigen"?)
      Wenn ich aus überzeugung kurze Hosen das ganze Jahr tragen will,
      weil es vielleicht für die "Abhärtung",und damit gesund ist,
      wird mich jeder Arbeits-Richter bei einem Prozeß auslachen.
      Toleranz gegenüber einzelnen/respektive einer Gruppe führt
      in einem Staat in dem die Grundlage die GLEICHHEIT ist,
      immer zu Mißmut und ressentiments.
      Mit solchen Urteilen setzt sich für viele im Kopf fest,
      das manche "gleicher" sind als andere.
      Jedes Land hat eigene Sitten und Traditionen die berücksichtigt werden müssen!Diese kann ich aber zu einem großen Teil NICHT mit in ein anderes Land nehmen!
      Keine deutsche Frau würde auf die Idee kommen bei einem Arbeitsplatz in Saudi-Arabien darauf zu klagen,in Hosen zur Arbeit zu kommen.Man hätte Respekt vor der DORTIGEN Kultur.

      Witzigerweise wird Toleranz IMMER von den INTOLERANTEN
      eingeklagt!

      SM
      Avatar
      schrieb am 10.10.02 23:15:26
      Beitrag Nr. 19 ()
      SM

      Es könnte sein, daß Du recht hast und gleichzeitig die Intoleranz gesiegt hat. Aber das ist nun unser Prüfstein: Wir müssen auch tolerant gegenüber den Intoleranten sein. Sonst müßten wir diesen Wert aufgeben und wären generell einem gesellschaftlichen Druck zur Anpassung ausgesetzt, der alle Lebensbereiche erfassen könnte. Toleranz nützt uns mehr als es uns schadet.

      Dabei ist nicht mal sicher, ob diese Frau selbst intolerant ist. Schließlich verlangt sie nur für sich selbst, ein Kopftuch zu tragen. Nicht von Dir, nicht von mir.

      Gruß Max
      Avatar
      schrieb am 11.10.02 00:12:19
      Beitrag Nr. 20 ()
      Nr. 18: besser kann man es kaum ausdrücken.

      Nr. 19: unter wehrhafter Demoktratie ist aber etwas anderes zu verstehen. Dass man die Toleranten schützt und den Intoleranten die Stirn bietet, statt ihnen nachzugeben...
      Avatar
      schrieb am 11.10.02 00:30:48
      Beitrag Nr. 21 ()
      Das Urteil ist ein Skandal, denn es wurde nicht im Namen des Volkes verkündet.
      Aber von unseren weltfremden und realitätsfernen Richtern kann man wohl nichts anderes erwarten!
      Nur was mache ich eines Tages, wenn die Moslems gesiegt haben? In welchem Land darf ich dann _ohne_ Kopftuch leben?
      Wo darf ich dann zur Kirche gehen?
      Wo kriege ich dann Sozialhilfe?
      Wer erhält mir meine Glaubensfreiheit?
      Als "normaler" Mensch versteht man diese Vorgänge nicht!
      Avatar
      schrieb am 11.10.02 09:48:30
      Beitrag Nr. 22 ()
      Würde sie statt in einen Kaufhaus bei einer kirchlichen Organisation (z.B. Caritas) arbeiten, hätten die sie mit dem Segen der Gerichte sofort rausgeschmissen (abgesehen davon, dass sie sie erst gar nicht eingestellt hätten).
      Als sog. Tendenzbetriebe dürfen die Leute aus religiösen Gründen diskriminieren.

      Vielleicht sollte das Kaufhausleitung ähnlich argumentieren und dieselben Rechte beanspruchen, die auch kirchlichen Betriebe haben. Z.B. dass man von einem "christlichen" Betrieb nicht verlangen kann, islamische Mitarbeiter zu beschäftigen.

      Übrigens, ich geh ab nächste Woche mit Mönchskutte und Rosenkranz ins Büro!


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