checkAd

    Tabelle mit BKK-Beitragssätzen - wer ist die günstigste - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 10.10.02 20:18:56 von
    neuester Beitrag 15.10.02 10:35:41 von
    Beiträge: 17
    ID: 644.693
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 900
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 10.10.02 20:18:56
      Beitrag Nr. 1 ()
      Vor fünf Minuten habe ich in meinem e-mail-Postkasten eine Horrormeldung gelesen. Ich fand nämlich einen Newsletter (der Stiftung Warentest, den ich immer bekomme), daß die Bkk-Mobil-Oil sowie die BKK-KM ihre Beitragssätze drastisch erhöhen. Nun möchte ich mich bezüglich der folgenden 3 Punkte informieren.

      1. Informationstabelle:
      Nun möchte ich fragen ob jemand weiß wo ich eine Tabelle mit den Beitragssätzen aller BKKs finde. Am besten wäre eine Tabelle in dem auch der ermäßigte Beitragssatz für "freiwillig Versicherte" angegeben wird.

      2. Wer ist der günstigste Anbieter auf dem Markt:
      Derzeit würde ich als regulär Versicherter bei der BKK-Mobil-Oil 11,2% Beitrag bezahlen.
      Dieser Beitrag soll ab sofort um 1,6% auf 12,8% erhöht werden.
      Als freiwillig Versicherter bezahle ich wohl glatte 10,0% Beitrag - ich gehe davon aus, daß sich auch hier der Beitrag entsprechend erhöht.
      Nun möchte ich Euch bitten zu posten welcher Anbieter noch günstig liegt (für mich sollte es eine BKK sein, die auch niedersächsische Mitglieder aufnimmt).

      3. Sonderkündigungsrecht ?
      Habe ich bei einer Beitragserhöhung ein Sonderkündigungsrecht ?

      Für Antworten wäre ich dankbar.

      Finanzvoyeur
      Avatar
      schrieb am 10.10.02 20:39:12
      Beitrag Nr. 2 ()
      Du kannst ganz normal nach einer Beitragsanpassung kündigen. Die Kündigungszeit beträgt aber meines Wissens 2 Monate.
      Außerdem machen die BKK Mobil Oil und BKK KM das nicht freiwillig sondern sie sind dazu von der Behörde verpflichtet worden.
      Es gibt aber noch nicht viel genaues darüber, insbesondere ob sie evtl. Rechtsmittel einlegen können. (?)


      ciao
      Avatar
      schrieb am 10.10.02 20:41:57
      Beitrag Nr. 3 ()
      bei beitragserhöhungen kannste nach der neuen + alten gesetzgebung immer wechseln. nach dem neuen kassenwahlrecht sogar nach einer beitragserhöhung wann du willst-->fristen
      gibt hier zur zeit keine!!hat gesetzgeber zum 1.1.02 vergessen!!!bva hat diese meinung der bkk`n bestätigt!!!
      bindungsfrist gilt sowieso dann nicht!!

      geh einfach in yahoo unter krankenkassen!!dort findeste alles.:):):)
      Avatar
      schrieb am 10.10.02 20:50:55
      Beitrag Nr. 4 ()
      Auch mit 12,8 % bei der BKK-Mobil Oil kann ich leben !

      Mal sehen auf was die anderen Kassen anheben werden - die meisten sind ja jetzt schon weit über 13% !

      Gruß Steven
      Avatar
      schrieb am 10.10.02 20:57:29
      Beitrag Nr. 5 ()
      Habe gehört, das die BKK Mobil Oil mit einer anderen BKK fusionieren will. Der neue Beitragssatz würde dann gleich wie der BS der anderen BKK sein (ca.13,7%). Offiziell wird von Mobil Oil dementiert. Folge für die Mitglieder: Kein Sonderkündigungsrecht!!!

      Trading Spotlight

      Anzeige
      Nurexone Biologic
      0,3960EUR 0,00 %
      +600% mit dieser Biotech-Aktie?!mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 10.10.02 21:11:55
      Beitrag Nr. 6 ()
      #3

      es gibt sehr wohl eine Kündigungsfrist. Was es nicht gibt ist ein bestimmter Zeitraum wie lange man kündigen kann das die Kündigung noch ausgeführt wird. Es wäre theoretisch möglich das man erst 4 Monate später kündigt und sich auf diese Beitragserhöhung bezieht. Hier gibt es keine genauen Termine.


      ciao
      Avatar
      schrieb am 10.10.02 22:29:56
      Beitrag Nr. 7 ()
      Ja danke erstmal an alle.
      Ich habe nach Raten von hurryup bei yahoo nach Tabellen/Datenbank gesucht
      Den folgenden Link finde ich sehr brauchbar:

      http://www.krankenkassen-direkt.de

      Man kann hier die Beitragssätze (nach Bundesland) sortieren. Auch die ermäßigten Beitragssätze für freiwillig versicherte kann man sehen. Es gibt ein Portrait zu jeder BKK.

      Ich sehe dort, daß es die günstigsten BKKs schon/(oder noch bis zur nächsten Erhöhung) für 11,9% gibt.
      Für freiwillig Versicherte (wie mir) ist 10,9% das günstigste was ich dort gesehen habe (BKK Gildemeister usw.).

      Bei mir als freiwillig Versicherter sehe ich, daß bei Mobil-Oil der Beitrag bei 11,2 liegt (das Günstigste wäre im Moment etwa 10,9). Also nach unten hin sind nur 0,3% an Beitrag zu sparen.

      #6 (an Aikhoch):
      Ja Aikhoch, vielleicht ist das so, daß es keine Frist für die Absendung einer Kündigung gibt. Aber das wäre eher für die regulär Versicherten, die wohl nur einmal im Jahr (bis 30.09.) kündigen dürfen interessant. Bei mir speziell wäre dann ja wohl sowieso jederzeit eine 2-monatige Kündigungsfrist.

      Finanzvoyeur
      Avatar
      schrieb am 12.10.02 21:44:35
      Beitrag Nr. 8 ()
      Die Küdigungsfristen und Szenarien wurden zum 01.01.02 für Pflicht- und Freiwillig Versicherte eh harmonisiert, gibts also keinen Unterschied mehr :D
      Avatar
      schrieb am 12.10.02 21:47:46
      Beitrag Nr. 9 ()
      noch was: jederzeit kannst auch du nicht mehr kündigen, auch für dich gilt inzwischen die 18-monatige Bindungsfrist, einzige Ausnahme: Beitragssatzerhöhung :D

      Hast dich ja ganz schön gut beraten lassen :laugh:

      Ich nehme mal an, du weißt das du mit dem ermäßigten Beitragssatz keinen Anspruch auf Krankengeld ab dem 43. Tag der Erkrankung hast :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 13.10.02 13:03:00
      Beitrag Nr. 10 ()
      Hi,

      zahle Beiträge an die BKK-KM und werde kündigen, was lt. Kündigungsrecht frühestens zum 31.12.02 möglich wäre. Nun kam der Bescheid der Erhöhung erst gestern per E-Mail, also im gleichen Monat, in dem die Beitragserhöhung stattfindet, d.h. mir wurde keine Möglichkeit gegeben, im Monat vor der Erhöhung zu kündigen. Das kann ja wohl nicht sein! Korrekt wäre eine Kündigung zum 30.11.02, oder etwa nicht?

      Einen guten Krankenkassenvergleich findet man auch unter http://www.krankenkasseninfo.de
      Avatar
      schrieb am 13.10.02 13:35:17
      Beitrag Nr. 11 ()
      @francoir

      Das ist bei den gesetzlichen Krankenkassen normal das man die Erhöhung erst später mitgeteilt bekommt. Das ist so soweit ich weiss auch rechtens. Nur bei den Privaten ist das anders, aber die könnten genauso vorgehen nur das Du bei denen dann sofort kündigen kannst, was bei der GKV nicht geht. Der Termin 31.12.02 ist somit also rechtens.

      ciao Aik
      Avatar
      schrieb am 13.10.02 17:35:37
      Beitrag Nr. 12 ()
      Die Kündigungsfrist beträgt zwei Kalendermonate, d.h. im Klartext: Wenn deine Kündigung im Oktober eingeht, so sind die zwei folgenden vollen Monate November und Dezember, Kalendermonate halt, die Kündigungsfrist :D
      Avatar
      schrieb am 13.10.02 17:40:52
      Beitrag Nr. 13 ()
      Bei der BKK KM und auch bei der BKK MobilOil kam die Aufforderung des BVA zur Beitragssatzerhöhung am 27.09.02 ins Haus geflatttert. :eek:

      Sei froh, daß du wenigstens eine e-mail erhalten hast, verpflichtet sind sie dazu nicht, bei einer Erhöhung jeden einzelnen Versicherte zu informieren, meines Wissens muß das nur im Bundesanzeiger stehen :rolleyes:

      Wart mal ab was so zum 01.01.03 alles passiert und in welche Höhen die diversen Beitragssätze schwinden, für Ulla Schmidt sind die Tage wohl gezählt :D
      Avatar
      schrieb am 14.10.02 12:20:22
      Beitrag Nr. 14 ()
      Pressemitteilung der BKK-Mobil-Oil:

      Gigantische Umverteilung durch Finanzausgleich (RSA) Weg in eine überteuerte Einheitsversicherung?


      Der Verwaltungsrat der BKK MOBIL OIL hat im September eine Beitragssatzanpassung von 11,2 auf 12,2 Prozent beschlossen. Ein zuvor eingereichtes Finanzkonzept mit einem allgemeinen Beitragssatz von 11,9 Prozent wurde vom Bundesversicherungsamt (BVA) aus "grundsätzlichen" Erwägungen für "nicht genehmigungsfähig" angesehen. Laut BVA wird es keine Krankenkassen mit einem Beitragssatz von unter 12,0 Prozent mehr geben.

      Das BVA ordnete am 24.9.2002 einen Beitragssatz für die Versicherten der BKK in Höhe von 12,8 Prozent zum 1. Oktober 2002 an. Diesen hält die BKK MOBIL OIL für unbegründet und überhöht; daher wird die Anordnung zur Zeit vor dem Landessozial-gericht Niedersachsen beklagt.

      Die Verwaltungskosten der BKK MOBIL OIL betragen nur 2 Prozent der Beitragseinnahmen (ca. 70 Prozent unter denen der großen Orts- und Ersatzkassen). Die BKK hat mit durchschnittlich weniger als 2 Prozent eine einmalig niedrige Krankenstandsquote in Deutschland. Die BKK MOBIL OIL gehört, als viertgrößte Betriebskrankenkasse, zu den effizientesten und wirtschaftlichsten Krankenkassen in Deutschland.

      So konnten die Mitglieder der BKK MOBIL OIL bisher mit einem seit 1997 stabilen Beitragssatz von nur 11,2 Prozent rechnen (Memo: 1993 bis 1996 11,6 Prozent). Der Beitrag wurde immer langfristig kalkuliert.

      Bei einer Erhöhung auf 12,8 Prozent würde im nächsten Jahr das höchstzulässige Vermögen überschritten werden. Dies hätte eine
      Beitragssatzsenkung zur Folge.

      Im August zeichnete sich ab, dass das Geschäfts-/ Rechnungsergebnis 2002 der BKK MOBIL OIL keinen Überschuss der Einnahmen ausweisen würde.

      Der größte Belastungsfaktor für die effizient geführte BKK MOBIL OIL sind jedoch die jährlichen Subventionslasten für den Risikostrukturausgleich (RSA) – seit 1994. Inzwischen werden 65 Prozent der Beitragseinnahmen in diesen Finanzausgleich abgeführt, der überwiegend den finanzschwächeren Ortskrankenkassen (wie der AOK "Gesundheitskasse" – mit einem selbst zu verantwortenden überproportionalen Verwaltungskostenanteil) zufließt.

      Ohne diese Zahlungen läge der allgemeine Beitragssatz der BKK MOBIL OIL bei 4,1 Prozent!

      In diesem Jahr ist zu den Stürmen in der Gesetzgebung (z. B. Aufhebung des Arzneimittelbudgets) und der gigantischen Umverteilung zu Gunsten der "notleidenden" Empfängerkassen im August auch noch der Hochrisikopool hinzugekommen. Trotz des immer größer werdenden Subventionsvolumens sind bei der anderen Kassenart seit 1994 keine Beitragssatzsenkungen festzustellen.

      "Im Interesse unserer Mitglieder werden wir diese eklatante Wettbewerbsverzerrung anprangern und wettbewerbsrechtlich prüfen lassen", versichert Vorstand J. Bollhorn.

      Sobald entschieden ist, in welcher Höhe eine Beitragssatzanpassung erfolgt, werden die Mitglieder der BKK MOBIL OIL schriftlich informiert.

      Hamburg, der 06.10.2002
      Avatar
      schrieb am 14.10.02 21:49:55
      Beitrag Nr. 15 ()
      Dann würde ich auch dafür plädieren, daß die finanzschwächeren Ortskrankenkassen, die früher jeden als einzigen aufnehmen mußten, etwas entlastet werden :rolleyes:

      Wie wäre es anstatt einem Finanzausgleich, ein Ausgleich mit Risiko-Versicherten, wie z.B. Dialyse-Patienten, Arbeitslose, Rentner, Sozialhilfe-Empfänger. :D

      Aber das wäre natürlich unmenschlich :laugh:

      Seltsamerweise melden die Sozialämter immer noch die Sozial-Schwachen zur AOK, scheinen wohl nicht sparen zu müssen/wollen :laugh:

      Sie melden natürlich nur die, die ein entsprechendes Risiko bilden, die da sind Familien oder Menschen mit Vorerkrankungen; der Rest geht per Privat-Rechnung zu Lasten des Sozialamtes, der größte Witz überhaupt :mad:

      Das ganze Gesundheitssystem gehört reformiert!

      Viele sehen in Zukunft 5 bis 6 Krankenkassen die überleben werden.....

      In Baden-Württemberg gab es 1996 (Freier "Wettbewerb" unter den Krankenkassen) 21 KK´s, 2002 gab es schon 123 KK´s :eek:

      Die AOK Ba-Wü hat meines Wissen Verwaltungskosten in Höhe von 4%, die Ersatzkassen von 5-6%, viele BKK´s haben gar keine Verwaltungskosten, weil diese vom Betrieb übernommen werden und steuerlich als Gemeinkosten abgesetzt werden und der Steuerzahler dafür blecht :eek:

      Auch das Ammenmärchen mit dem RSA darf man nicht blind glauben:

      Eine BKK Fahr, auch lange bei 11,6 % stand kurz vor der Pleite, der Betrieb (Traktoren) war es schon lange, was auch zur Öffnung führte. Da der Rentner-Anteil der BKK relativ hoch war, hat man sich über den RSA gesund gestoßen und sich saniert, ja sogar Rücklagen aus dem Gelderfluß bilden können.......

      Das Gesundheitswesen in D ist ein Scheiß hoch zehn, null Kontinuität, Seehofer wäre der einzige dem ich was zugetraut hätte, naja schau mer mal :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 15.10.02 09:18:40
      Beitrag Nr. 16 ()
      ja genau der Seehofer. Der hat es ja früher schon verstanden das Gesundheitssystem zu reformieren....

      ciao
      Avatar
      schrieb am 15.10.02 10:35:41
      Beitrag Nr. 17 ()
      #6

      Meines Wissens gibt es bei Beitragssatzerhöhungen sehr wohl eine Frist und zwar vier Wochen, d.h. man kann im "Erhöhungsmonat" kündigen.

      Die einzige Konstellation wie dieses Sonderkündigungsrecht wieder "aufleben" kann besteht dann, wenn zwischen zwei Versicherungszeiten eine Zeit der Familienversicherung besteht und während dieser Familienversicherung die Beitragssätze angehoben werden. Sobald nun wieder die Versicherungspflicht eintritt, kann man in Bezug der Beitragssatzerhöhung kündigen und die vier Wochen Sonderkündigungsrecht leben wieder auf.

      Ansonsten gilt die 18-monatige Bindungsfrist :rolleyes:

      P.S.: Sicher kann man über Seehofer auch schimpfen, nur war er der einzige der auch mal was gemacht hat und Reformen angegangen ist.......


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Tabelle mit BKK-Beitragssätzen - wer ist die günstigste