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    Beitragsbemessungsgrenze in der PKV - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 14.10.02 20:13:13 von
    neuester Beitrag 02.11.02 23:52:30 von
    Beiträge: 43
    ID: 646.027
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      Avatar
      schrieb am 14.10.02 20:13:13
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo zusmammen !

      Nach dem unsere jetzige "Versager-Regierung" nun die BBG in der GRV erhöhen will... wie sieht es denn mit der BBG in der PKV aus. Wird die dann auch steigen. Bitte um Hilfe, da ich mich mit dem Gedanken trage, mich privat krankenzuversichern.
      Also, bleibt die BBG in der PKV oder steigt diese auch?
      Bitte helft mir !
      Dank eim voraus !
      Avatar
      schrieb am 14.10.02 20:30:57
      Beitrag Nr. 2 ()
      Naja begeistert ist wohl keiner aber "Versager-Regierung" ist wohl etwas harter Tobak. Ich vermute Du zielst mit Deiner Frage auf die GKV ab. Hier ist die BBG üblicherweise 75% der RV/AV-Grenze. Also im Westen dann vermutlich 3.750. Tröste Dich - Du bist nicht der Einzige den es trifft! Versuche es doch mal mit Sozailabgabenfreien Betriebsrenten nach §40b/§3.63EStG!
      Avatar
      schrieb am 14.10.02 20:52:57
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hi,

      ich glaube, dass Du etwas falsch verstanden hast: Die BBG ist die BBG. Um in die PKV wechseln zu können, mußt Du z. Zt. über 3375 € pro Monat verdienen - ansonsten geht´s zurück in die GKV.

      Du wirst davon wahrscheinlich auch betroffen sein, wenn Du jetzt eine PKV abschließt und die BBG später angehoben wird.

      cu!
      BJ
      www.vsp-invest.de
      Avatar
      schrieb am 14.10.02 21:24:56
      Beitrag Nr. 4 ()
      Ich glaube,Ihr seid alle nicht recht auf dem laufenden:
      Um den Einnahmeausfall in der gesetzlichen KV abzumildern plant die regierung eine Anhebung der Bemessungsgrenze in der PKV auf 4500 Euro.Dies würde eine Abkoppelung von der Bemessungsgrentze der GRV bedeuten(geplant 5000 Euro).Alle,die sich jetzt noch mit dem gedanken tragen,müssen nun bald handeln.
      Im Übrigen bedeutet der Rückfall unter die BBG der KV nicht zwangsläufig den Rückfall in die Gesetzliche.Man kann sich auch befreien lassen.Dieser Schritt ist jedoch endgültig!Also dann forever private...
      cu Webbie
      Avatar
      schrieb am 15.10.02 05:21:21
      Beitrag Nr. 5 ()
      #4
      ...forever?
      wenn man doch dann arbeitslos wird, müsste das noch ein
      Weg zurück sein...?

      gruss kpdoerle

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      Avatar
      schrieb am 15.10.02 06:16:15
      Beitrag Nr. 6 ()
      Leider nicht!
      Das Arbeitsamt beteiligt sich aber auch bei deinen Beiträgen zur PKV.
      cu Webbie
      Avatar
      schrieb am 15.10.02 08:25:05
      Beitrag Nr. 7 ()
      Wenn man unter die Jahresarbeitsverdienstgrenze fällt, weil diese angehoben wird, kann man sich von der eintretenden Versicherungspflicht im gesetzlichen System befreien lassen - dies gilt dann aber für die gesamte Dauer der Arbeitstätigkeit. Arbeitslosigkeit wird davon jedoch nicht berührt - dann wird man wieder versicherungspflichtig und kann zurück in das gesetzliche System wechseln (so man das möchte).
      Avatar
      schrieb am 15.10.02 14:15:30
      Beitrag Nr. 8 ()
      @majanero
      Nach meiner Kenntnis gibt es keine Möglichkeit der Rückkehr in die GKV,wenn man sich nach Unterschreiten der Pflichtgrenze befreien ließ!
      Auch nicht bei Arbeitslosigkeit!
      cu Webbie
      Avatar
      schrieb am 15.10.02 17:09:47
      Beitrag Nr. 9 ()
      Dann versuche ich es mal. Zunächst einmal beträgt die BBG in der GKV 75% der BBG in der RV. daran ändert sich (noch) nichts. Die BBG in der RV steigt jedes Jahr im gleichen Verhältnis wie die Löhne (wie das genau ermittelt wird, weiß ich auch nicht, sind halt jedes Jahr so 2-3%).

      Bislang war die BBG in der GKV auch gleichzeitig die Versicherungspflichtgrenze, d.h. erst nach Überschreiten konnte man als Nicht-Selbstständiger in die PKV wechseln.

      Dies soll sich ab dem nächsten Jahr für BERUFSANFÄNGER ändern, für die die Versicherungspflichtgrenze auf die Höhe der BBG in der RV angehoben werden soll. Dadurch müßten junge (und damit gute) Risiken länger in der GKV bleiben.
      Avatar
      schrieb am 15.10.02 18:02:37
      Beitrag Nr. 10 ()
      Hallo noch-n-zocker, die BBG der KV/PV müßte aber auch analog zur BBG der RV/AV steigen, da sie sich darauf zu 75% bezieht. Dazu habe ich bisher aber noch nichts gelesen oder Beträge an Mehrkosten gesehen. Nur das bei SPIEGEL-Online inzwischen geschrieben wird, dass ohne eine Gesetzesänderung auch mehr AV-Beitrag abzudrücken ist, wenn die BBGRV erhöht wird. Logisch ist ja auch dieselbe!
      Avatar
      schrieb am 15.10.02 20:25:29
      Beitrag Nr. 11 ()
      Wo ist das Problem, wenn man nicht mehr zurück kann in die GKV?

      Jede private Versicherung MUSS einen Tarif anbieten, der vom Beitrag nicht höher ist als der Höchstbeitrag der GKV oder habe ich da etwas falsch verstanden? Der Höchstbeitrag der GKV ist allerdings auch nicht gerade billig, wenn man arbeitslos wird.

      Weiß jemand hierzu etwas näheres?

      Gruß
      longus
      Avatar
      schrieb am 16.10.02 08:13:59
      Beitrag Nr. 12 ()
      longus

      Das größte Problem ist, und das zeigt auch dieser Thread wieder, dass viele Leute einfach nicht mehr durchblicken und deshalb vielleicht Fehlentscheidungen treffen.

      Zu Deinem "Problem": In der PKV wird jede Person separat versichert. Solltest Du also Frau und Kinder haben und Deine Frau nicht berufstätig sein, wird der Höchstbetrag der GKV mehrfach fällig.

      Wenn sich der Gesetzgeber nicht bald was einfallen läßt, wie man die systematische Abzocke im Gesundheitswesen stoppen kann, dann fährt unser System vor die Wand.

      Andrija, das die Höchstbeiträge in der ALV und in der GKV analog zur BBG in der RV steigen, ist eine Selbstverständlichkeit. Wird in den Medien aber bei der GKV gerne vergessen, weil ja das Image gewahrt bleiben muss, daß die böse PKV die Prämien immer stärker erhöht als die GKV.

      Die BKK StjB hat per 1.10 die Beiträge erhöht, ohne den Kunden dies mitzuteilen. Sowas gibt`s auch nur in der GKV :mad:
      Avatar
      schrieb am 16.10.02 10:17:14
      Beitrag Nr. 13 ()
      Longus
      Noch eine Ergänzung: Wenn die BBG steigt, steigt natürlich auch der Höchstbeitrag in der GKV. Natürlich kann dann auch die PKV mehr für ihren Standardtarif verlangen wenn Du im Alter in diesen wechseln willst!

      noch-n-zocker
      Versuch es mit der BKK KM-direkt (11,7%). Du hast bei Beitragserhöhungen ein Sonderkündigungsrecht!
      Avatar
      schrieb am 16.10.02 12:23:09
      Beitrag Nr. 14 ()
      Andrija, BKK-KM direkt erhöht auch auf Weisung des Bundesaufsichtsamtes für die Krankenkassen (genauen Namen habe ich jetzt nicht im Kopf) von 11,7 auf 12,8%.

      Diese Erhöhungen erfolgen nicht, weil die Kassen selbst ein mögliches Defizit verhindern wollen, sondern weil das Bundesamt dies vorschreibt. Deshalb kommt die Erhöhung auch plötzlich und ohne Mitteilung. Klage gegen die Entscheidung wird erwogen.

      Wohin man wechseln kann, wird man wohl erst zum 1.1.2003 wissen, weil jetzt überall erhöht wird - im Mittel um 0,5 Beitragspunkte.
      Avatar
      schrieb am 16.10.02 12:59:49
      Beitrag Nr. 15 ()
      Ohje, ist ja ganz frisch. Weißt Du welche derzeit die günstigste ist?
      Avatar
      schrieb am 16.10.02 13:37:47
      Beitrag Nr. 16 ()
      Aus Focus.de > Private Finanzen > Versicherungen > Krankenkassenvergleich

      Die Beitragssätze von 200 Kassen:
      Hessen

      Krankenkasse
      Telefon
      Beitrags-
      satz *

      BKK Enka__________________ 0180/2000743 // 11,8%
      BKK Henschel Plus ________ 0180/2557587 // 11,8%
      BKK Anker-Lynen-Prym _____ 02402/142800 // 11,9%
      BKK Essanelle ____________ 01801/255765 // 11,9%
      BKK Gildemeister/Seidensticker 0800/0255255 // 11,9%
      BKK Gothaer ______________ 01801/000192 // 11,9%
      Taunus BKK ______________ 0180/1190000 // 11,9%
      BKK Herkules _____________ 01801/255934 // 12,0%
      Avatar
      schrieb am 17.10.02 14:33:52
      Beitrag Nr. 17 ()
      Andrija

      Dieses "Sonderkündigungsrecht" gilt nur für Kunden, die noch keine 18 Monate dabei sind. Ansonsten habe ich die gleiche Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Monatsende wie ohne Erhöhung.
      Avatar
      schrieb am 17.10.02 14:41:23
      Beitrag Nr. 18 ()
      for4zim

      Glaub ich nicht. Wenn die Erhöhungen nur auf Weisung von oben erfolgt wären, dann hätten alle BKKs gleichzeitig erhöht. So beginnt doch wieder die Wechselei, die jede Menge Kosten verursacht und nicht viel bringt.

      Ich verstehe allerdings nicht, wieso die BKKs nicht allesamt gegen den RSA vorgehen. Seit etlichen Jahren haben wir jetzt die freie Wahl der GKV. Die AOKs und die Ersatzkassen hatten alle Zeit der Welt, um entweder zu einer besseren Mitgliederstruktur zu kommen oder aber die Kosten an die aktuelle Situation anzupassen. Es ist doch ein Unding, dass die AOK und etliche Ersatzkassen auf Kosten aller Versicherten einen riesigen Werbetat haben, obwohl kein normal denkender Mensch sich dort neu versichert. Und die Altkunden kann ich preiswert per Mitgliederzeitschrift bei Laune halten.
      Avatar
      schrieb am 17.10.02 15:45:49
      Beitrag Nr. 19 ()
      #noch-n-zocker
      Das Sonderkündigungsrecht muß ich nicht in Anspruch nehmen - habe rechtzeitig vor der letzten Schmidtschen Gesetzesänderung zur BKK KM-direkt gewechselt. Gebe aber offen zu, dass dies nur wegen des Geldes geschehen ist. Leistungserbringung und Verhalten der Ärzte gg. BBK´lern ist nicht gerade berauschend!Insofern widerspreche ich auch Deiner These, dass kein normal denkender Mensch zur AOK uder den Ersatzkassen wechselt. Service und Kompetenz um Längen besser! Im Alter - wenn ich dann Leistungen brauche würde ich sofort die BKKén verlassen! Insofern stimmt auch Deine Aussage zum RSA nicht. Man bekommt keine bessere Mitgliederstruktur wenn die guten Risiken abwandern! Das wissen auch die BKK´n - wird natürlich in der Presse anders vertreten! Das Äquivalenzprinzip der PKV wird über Preis der Versicherungsleistung und Risikokollektiv bestimmt! Die GKV ist ein Kollektiv und nur der RSA schaftt soetwas wie Gerechtigkeit im Sinne des Solidarprinzips. Wenn man gegen den RSA ist, kann man nicht für die GKV an sich sein! Pfennigfuchser wie wir wechseln nur immer schneller zur günstigsten Kasse, weil RSA-Transfereffekte im Beitragssatz der jeweiligen Kasse mit einem entsprechenden Zeitverzug ihre Wirkung entfalten!
      Gruß Andrija
      Avatar
      schrieb am 17.10.02 16:02:35
      Beitrag Nr. 20 ()
      noch-n-zocker, das ist mir egal, ob Du es glaubst. Es ist der Grund, den die Krankenkasse auf ihrer Homepage angibt. Der Beitragssatz unter 12% wird als generell zu niedrig angesehen; es sollte also im Prinzip alle Krankenkassen treffen, die "zu günstig" anbieten. Inwieweit das stimmt, mußt Du diese BKK fragen.
      Avatar
      schrieb am 17.10.02 16:10:05
      Beitrag Nr. 21 ()
      # for4zim Habe ich schon getan! Die Jungs vom Callcenter wissen natürlich nix - wen wundert´s! Das BVA will keine Beitragssätze unter 12% mehr genehmigen! Darüber hinaus hat die BKK-KM aber wohl auch ein Schuldenproblem! Denke Du liegst richtig!
      Avatar
      schrieb am 21.10.02 15:36:28
      Beitrag Nr. 22 ()
      Ach du Sch...

      nachdem ich am Wochenende endlich mal zum Zeitunglesen gekommen bin, verstehe ich erst die ganze Aufregung. Die geplante Erhöhung der BBG auf 5100 € hatte ich echt nicht mitgekriegt. Hiermit ziehe ich also Posting #9 zurück :( und wiederhole die Eingangsfrage des Threads, weiß jemand, ob die BBG in der GKV bei 75% der BBG in der RV bleibt? Darüber habe ich am Wochenende nichts gefunden.
      Avatar
      schrieb am 22.10.02 13:32:12
      Beitrag Nr. 23 ()
      Ich denke das ist klar:(:

      News vom 17.10.2002

      Rot-Grün greift Besserverdienern ungeniert in die Taschen

      Die Rentenbeiträge sollen 2003 von 19,1 auf 19,3 Prozent steigen. Zusätzlich wird die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) heraufgesetzt: Im Westen von derzeit 4.500 auf 5.000 Euro, im Osten von 3.750 auf 4.170 Euro. Auf Grund der bereits zuvor beschlossenen Anhebung des so genannten Berechnungsfaktors für die BBG von derzeit 1,8 auf 2,0 steigt ab Januar 2003 die BBG noch einmal: im Westen auf 5.100 Euro, im Osten auf 4.275 Euro. Entscheidend für die Beitragsberechnung ist das Bruttoeinkommen. Besserverdiener werden demzufolge aus weiteren 600 Euro (Ost: 503,40 Euro) Beiträge zahlen müssen. Bei 19,3 Prozent Beitragssatz entspricht dies einem zusätzlichen Beitrag von 115,80 Euro (Ost: 97,16 Euro) im Monat.

      Damit einher geht eine Erhöhung der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung (AV), weil diese gesetzlich an die Entwicklung der Rentenversicherung gekoppelt sind. Sofern der aktuelle Beitragssatz zur AV von 6,5 Prozent stabil bleibt, entsteht auch hier ein entsprechender Mehrbeitrag für besserverdienende Arbeitnehmer und ihre Arbeitgeber von über 39 Euro im Monat (Ost: 32,72 Euro).

      Schnell verdrängt: Das Wahlversprechen

      Trotz einer höheren Versicherungspflichtgrenze zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sollten die Beitragsbemessungsgrenzen (BBG) der GKV bzw. gesetzlichen Pflegeversicherung nicht angetastet werden, so das Versprechen der SPD. Eine Illusion, wie sich jetzt zeigt: Wird die BBG zur Rentenversicherung (RV) angehoben, betrifft dies automatisch auch die der GKV. Grund dafür ist wiederum die gesetzliche Koppelung der beiden Grenzen aneinander. Die BBG zur GKV beträgt 75 Prozent der BBG zur RV.

      Nach derzeitiger Rechtslage wird dadurch zum Jahreswechsel 2002/2003 die aktuelle BBG zur GKV von 3.375 Euro automatisch um 450 Euro auf 3.825 Euro ansteigen (West und Ost). Bei durchschnittlichen 14,3 Prozent Kassen-Beitragssatz müssen Besserverdiener allein in der GKV mit einem monatlichen Mehrbeitrag von rund 64 Euro rechnen.

      Rot-Grünes Rezept: Weniger Kaufkraft - höhere Lohnnebenkosten

      Zusammengenommen müssen alle diejenigen, deren Einkommen die BBGn erreicht, mit einer monatlichen Mehrbelastung von rund 220 Euro (Ost: rund 195 Euro) rechnen. Dies entspricht einer Jahres-Mehrbelastung von bis zu 2.640 Euro. Für die Beiträge kommen jeweils Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu gleichen Teilen auf.

      Damit setzt Rot-Grün zu Zeiten einer schwierigen Konjunkturlage auf das Einbremsen von Kaufkraft und die Steigerung von Lohnnebenkosten. Auch Aussagen der bisherigen Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD), dass genug Geld im GKV-System wäre, scheinen durch die Politik nach der Wahl vergessen.

      Quelle: Die unabhängige Infobörse zur Gesetzlichen KrankenVersicherung
      Avatar
      schrieb am 22.10.02 17:54:19
      Beitrag Nr. 24 ()
      Nun wohl doch nicht...

      Rentenbeiträge steigen, Kassenbeiträge stabil, 21.10.2002

      Rentenbeiträge steigen, Kassenbeiträge stabil

      Die Rentenbeiträge werden zum Jahreswechsel von 19,1 auf 19,3 Prozent angehoben. Die Beitragbemessungsgrenze für die Rentenversicherung soll von 4.500 auf 5.100 Euro angehoben werden. Nur bis zur Höhe dieses Einkommens sind Rentenbeiträge zu entrichten. Dies wird bei den Betroffenen zu Mehrzahlungen von bis zu 982 Euro (West), bzw. 819 Euro (Ost) führen, errechnete das ZDF-Magazin WISO. Die gleichen Mehrausgaben kommen noch einmal auf den Arbeitgeber zu.

      Um das Rentensystem stabil zu halten, will die Koalition das Finanzpolster der Rentenversicherungen von 80 auf 60 Prozent seiner Monatsausgaben senken. Der Geschäftsführer des Verbandes Deutscher Rentenversicherer (VDR) Franz Ruland sagte WISO gegenüber, er halte diesen Schritt "letztlich für unverantwortlich". Ruland befürwortet stattdessen eine weitere Erhöhung der Beiträge.

      Entgegen eines Berichtes der FAZ sollen die Höchstbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung nicht steigen, schrieb am Freitag die Financial Times Deutschland. Die Zeitung berief sich auf Angaben des Gesundheitsministeriums.

      Laut Gesetz ist die Grenze auf 75 % des West-Niveaus der Rente festgelegt. SPD und Grüne wollen diese gesetzliche Koppelung aufheben. Die Beitragsbemessungsgrenze der Kranken- und Pflegeversicherung wird dennoch "inflationsbedingt" von 3.375 Euro auf 3.450 Euro steigen.
      Avatar
      schrieb am 23.10.02 11:03:54
      Beitrag Nr. 25 ()
      >>Um das Rentensystem stabil zu halten, will die Koalition das Finanzpolster der Rentenversicherungen von 80 auf 60 Prozent seiner Monatsausgaben senken.<<

      DER ist richtig gut :laugh:

      Muß natürlich "Rentenbeitrag" heißen, aber die Freud`sche Fehlleistung sagt alles.

      Ich gehe auch davon aus, dass die BBG in der KV zunächst nicht drastisch erhöht wird. Das bietet sich aber als nächstes an, um die Sozialversicherung zu stärken ohne gleichzeitig die Beamten zu belasten :mad:
      Avatar
      schrieb am 24.10.02 22:56:56
      Beitrag Nr. 26 ()
      @noch n zocker
      wie schon oben beschrieben sind die grenzen gekoppelt die bbg kv erhöht sich automatisch mit der erhöhung der bbg rv.

      und die erhöhung wird kommen, denn hierzu ist nichtmal eine gesetzesänderung notwendig, denn die bbg wird jährlich mittels einer verordnung festgesetzt. es wäre schon merkwürdig wenn das sgb v geändert würde damit die grenze nicht angehoben werden müsste, oder nicht?

      im übrigen wird eine derart drastische erhöhung der pflichtversicherungsgrenze den pkvn ganz schön zu schaffen machen, wer ist schon jung, dynamisch und verdient gleich mal 5100 euro? das sind 1725 euro mehr wie bisher! da ändert sich der altersdurchschnitt in der pkv bald ganz schnell äusserst ungünstig und das bei der wirtschaftslage.
      pkv wird wohl dann wieder das was sie mal war, was für die gesellschaftliche oberklasse mit luxus zu luxuspreisen.
      Avatar
      schrieb am 24.10.02 23:23:02
      Beitrag Nr. 27 ()
      @schambach:

      vorsicht, so hoch steigt nur die BBG für die rentenversicherung! kv-bbg "nur" 75 % davon, eventuell aber auch angepaßt auf 4.500 €. keine frage, auf jeden fall zu hoch, wenn ihr mich fragt.

      @alle:
      das ganze vorhaben könnte das vorhandene system zum einsturz bringen - und zwar nicht nur das der pkv!
      wenn man zudem noch den mehraufwand für die unternehmen betrachtet, eventuell auch den der kleinen selbständigen, dann kann man nur noch beten! wie soll denn nun noch eine belebung der wirtschaft stattfinden, wenn alles geld in die maroden systeme fließen soll?
      mein vorschlag auch weiterhin:
      mehr eigenverantwortung.
      vor gut einem monat hatte man die chance, etwas zu verändern, leider kam es nicht dazu. und nun will wiedermal keiner die spd und vor allem die grünen gewählt haben. warum eigentlich? schröder und joschi sind doch so sympatisch, oder?

      zum thema günstige gesetzliche krankenkassen:
      in bayern haben wir die möglichkeit, bei der bkk mobil oil unterzukommen. diese hatte bis jetzt einen beitragssatz von 11,2 % (seit 1997!), muß diesen aber nun auf 12,2 % anheben, obwohl es vor der wahl noch hoeß, es sei keine erhöhung geplant. alle meine angestellten haben dorthingewechselt. ist zwar immernoch ne günstige kasse, aber nur um die aok zu finanzieren mit ihrem elend großen wasserkopf (tausende von beratern und attraktive werbeprämien!)diese erhöhung?
      ich glaube, daß wir in kürze bei den 15 % angelangt sind bei den alten kassen (aok, dak, usw.).
      die pkv ist und bleibt für mich die erste wahl, denn bei der gkv wird das ganze sicher auch wieder mit einer senkung der beiträge einhergehen.
      habe erst neulich eine analyse zu gesicht bekommen, was passieren würde, wenn man die leistungen von der gkv in die pkv (also eigenverantwortlich) übertragen würde. selbst wenn die pkv-gesellschaften einen annahmezwang auferlegt bekämen, würde es sich für alle seiten mehr als rechnen. wieso geht man nicht diesen weg? nein, stattdessen muß man alles was man seit jahren gewohnt ist weitermachen. ich kanns nicht verstehen. manchmal kommts mir vor, als wenn fortschritt ein fremdwort wäre. vielleicht müßte man es den leuten da oben mal erklären.
      schade, schade, wieder ne chance verspielt.

      schöne grüße vom biber
      Avatar
      schrieb am 25.10.02 12:56:20
      Beitrag Nr. 28 ()
      Hallo Biber 2000,

      hier ist übrigens der Grund für die Beitragserhöhung, die aber offensichtlich deutlich höher ausfällt als Du annimmst:

      Handelsblatt Nr. 196 vom 11.10.02 Seite 4
      Versicherungsamt erzwingt höhere Beiträge
      Das Bundesversicherungsamt hat zwei der günstigsten Betriebskrankenkassen gezwungen, auf Grund von Finanzierungslücken ihre Beitragssätze zu erhöhen. Das Amt teilte mit, die BKK Mobil Oil sei verpflichtet worden, ihren Satz auf 12,8 Prozent von 11,2 Prozent zu erhöhen. Die BKK KM müsse ihren Beitragssatz auf 12,9 Prozent von 11,7 Prozent erhöhen.dpa

      ... aber den Quatsch mit dem AOK - Wasserkopf und den tollen Werbeprämien glaubst Du doch wohl selbst nicht! Solltest Du ein bißchen was von versicherungsmathematischen Grundregeln verstehen, würdest Du derart einseitige Äußerungen nicht treffen (vgl.: #19). Das Problem der teueren AOKs und Ersatzkassen liegt doch wohl eher an deren Alterstruktur und das höhre Risiko ihrer Versicherten krank zu werden. Wenn ein Versicherter krank geworden ist, wird er wohl kaum die ganze Bewilligungsprozedur nochmal bei einer günstigen BKK durchführen. Fazit: Es wechseln nur Gesunde und die verursachen nunmal keine Kosten.

      Mit Aussagen wie, " alle meine angestellten haben dorthingewechselt" wäre ich im übrigen sehr vorsichtig! Du verletzt mit wie auch immer gearteten Empfehlungen das freie Krankenkassenwahlrecht Deiner AN!
      Avatar
      schrieb am 25.10.02 13:05:29
      Beitrag Nr. 29 ()
      Schambach & Biber

      nach meinen Informationen steigt die BBG in der GKV nur moderat auf 3450. Dies wird auch die Pflichtgrenze bleiben außer für BERUFSANFÄNGER, deren Pflichtgrenze steigt auf 4500 €.

      Ich kann nur hoffen, dass meine Gefühlslage nicht repräsentativ für alle "Besserverdienenden" ist. Ich bin`s nämlich leid, mich für alles und jedes solidarisch zu zeigen. Zugegeben, ich klage auf leicht erhöhtem Niveau, aber irgendwann ist das Maß voll :mad:

      Ich zahle über 150€ für den KiGA (3 Stunden), Essen würde noch dazu kommen.

      Ich kann meine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung nicht mal mehr steuerlich absetzen, von Beiträgen zur Altersversorgung ganz zu schweigen.

      Meine Erträge aus bereits versteuertem Einkommen werden komplett nochmal besteuert. usw...usw...

      Jetzt fehlt nur noch, dass die evangelische Kirche die Kirchensteuer meiner Frau auf 50% meiner ESt berechnet :( In Bayern ist es bereits soweit. Kirchenaustritt ist ohnehin der einzige Weg, um seine Solidarbeiträge wenigstens ein bisschen zu reduzieren.

      Ich bin auch fest davon überzeugt, in 25 Jahren einen lapidaren Brief von der BfA zu erhalten
      "Sehr geehrter Herr ...,

      vielen Dank dafür, dass Sie selbst für ihren Ruhestand vorgesorgt haben. Die Ihnen eigentlich zustehende Rente werden wir an diejenigen verteilen, die während ihres Berufslebens alles auf den Kopp gehauen haben und jetzt auf ihre solidarische Unterstützung angewiesen sind."

      Ich habe kein Problem damit, von meinem Geld anderen was abzugeben, die unverschuldet in Not sind, dass kann jeden treffen. Aber abgezockt zu werden, damit noch ein paar Eurofighter mehr gekauft werden können oder wir ab und an mal ne neue Hauptstadt bekommen, nein Danke!
      Und wie Rot-Grün mit dieser Lohnnebenkostensteigerung einen neuen Arbeitsplatz netto schaffen will, ist mir absolut rätselhaft.
      Avatar
      schrieb am 25.10.02 13:09:12
      Beitrag Nr. 30 ()
      >>die ganze Bewilligungsprozedur<<

      Andrija, was für eine Bewilligungsprozedur meinst Du? Meines Wissens wechselt man nach Lust und Laune, ohne das da irgendwer irgendwas bewilligt. Oder hat sich da auch was geändert?
      Avatar
      schrieb am 25.10.02 13:33:58
      Beitrag Nr. 31 ()
      Andrija, nach den Eigendarstellungen einiger Krankenkassen melden einige BKKs erheblich geringere Verwaltungskostenanteile als die AOKs. Die andere Alterstruktur der Mitglieder wird bereits durch den Risikostrukturausgleich ausgeglichen.
      Avatar
      schrieb am 25.10.02 14:44:16
      Beitrag Nr. 32 ()
      etraut, you have mail
      Avatar
      schrieb am 25.10.02 18:15:50
      Beitrag Nr. 33 ()
      Haha...recht hast Du! Selten so gelacht...:

      "Sehr geehrter Herr ...,

      vielen Dank dafür, dass Sie selbst für ihren Ruhestand vorgesorgt haben. Die Ihnen eigentlich zustehende Rente werden wir an diejenigen verteilen, die während ihres Berufslebens alles auf den Kopp gehauen haben und jetzt auf ihre solidarische Unterstützung angewiesen sind."

      So far...Loonax
      Avatar
      schrieb am 26.10.02 14:26:10
      Beitrag Nr. 34 ()
      #30 Ich meine nicht die Bewilligungsprozedur beim Wechsel sondern die Leistungsanerkennung im Krankheitsfalle.

      #31 Der Risikostrukturausgleich gleicht durchschnittliche Kosten (sogenannte Normkosten) aus. Tatsächliche Kosten im Krankheitsfall liegen naturgemäß höher und betreffen daher Kassen mit schlechter Risikostruktur stärker. Der RSA soll daher sinnvollerweise bis 2007 auf einen sogenannten Morbiditätsorientierten RSA umgestellt werden. Beitragsunterschiede ergeben sich insbesondere durch mangelhafte Ausgleichsparameter im RSA.

      Niedrige KK-Verwaltungskosten resultieren weitestgehend aus einer anderen Berechnungsmethode, da Trägerbetriebe an den Verwaltungskosten beteiligt sind oder unentgeltlich Geschäftsräume zur Verfügung stellen.
      Avatar
      schrieb am 30.10.02 15:39:14
      Beitrag Nr. 35 ()
      Rein in die Kartoffeln, raus aus den Kartoffeln :confused:


      Berlin, 30. Okt (Reuters) - Die Bundesregierung erwägt nach Angaben aus Koalitionskreisen weiter auch eine generelle Anhebung der Versicherungspflichtgrenze der Krankenkassen.
      In den Kreisen hieß es am Mittwoch, zu der bisher geplanten Anhebung der Grenze nur für Berufsanfänger auf 5100 Euro Monatseinkommen liege ein Alternativmodell vor. Danach soll die Grenze, ab der Arbeitnehmer von der gesetzlichen zu einer privaten Krankenkasse wechseln dürfen, für alle Versicherten auf 3825 Euro von derzeit 3375 Euro steigen. Die Entscheidung soll in den nächsten Wochen fallen. Die Anhebung der Versicherungspflichtgrenze soll in einem Vorschaltgesetz zur Gesundheitsreform beschlossen werden, dass zum 1. Januar 2003 in Kraft treten soll.
      vat/kps

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      Wednesday, 30 October 2002 15:22:26
      RTRS [nL3076570]
      Avatar
      schrieb am 31.10.02 09:42:58
      Beitrag Nr. 36 ()
      Einer geht noch...einer geht noch hoch :(

      Berlin, 31. Okt (Reuters) - Bundessozialministerin Ulla Schmidt (SPD) strebt die Anhebung des Beitragssatzes zur Rentenversicherung auf 19,5 Prozent von derzeit 19,1 Prozent an.
      Schmidt sagte am Donnerstag vor einer Bundestagsdebatte über die Gesundheits- und Sozialpolitik zu Journalisten in Berlin, sie werde vorschlagen, auf diesen Beitragssatz zu gehen. Bislang hatte die Regierung für 2003 eine Anhebung des Beitragssatzes auf 19,3 Prozent geplant. Allerdings hatte unter anderem der Verband Deutscher Rentenversicherungsträger (VDR) hatte bereits Zweifel geäußert, ob die geplanten Reformen für die angestrebte Beitragssatzstabilisierung bei 19,3 Prozent ausreichten. Zur Stabilisierung sollen auch die Ökosteuer-Einnahmen dienen, die zum 1. Januar 2003 noch einmal deutlich steigen.
      ode/kps

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      [GER] [SWI] [OE] [DNP] [EUROPE] [WEU] [DE] [GEG] [GEE] [GEM] [POL] [JOB] [GVD] [LDE] [RTRS]

      Thursday, 31 October 2002 09:14:25
      RTRS [nL31289967]
      Avatar
      schrieb am 31.10.02 10:39:40
      Beitrag Nr. 37 ()
      kam soeben über N-TV:
      die Regierung hat es anscheinend sehr eilig mit der Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze der GKV.
      Die Bundesgesundheitsministerin möchte erreichen, dass die neue Regelung bereits ab NÄCHSTEN DONNERSTAG gilt.
      Es wurde nicht näher auf diesen Punkt eingegangen, aber für mich hört sich das so an, dass man die bis zum Jahresende zu erwartetende Massenflucht der Besserverdienenden auch noch stoppen will. Wer einen Wechsel plant, sollte sich also jetzt wirklich beeilen. Unter Umständen ist nicht mehr bis Jahresende Zeit


      Angebote zur Süddeutschen KV und Alte Oldenburgische bei epf@onlinehome.de
      Avatar
      schrieb am 31.10.02 12:10:54
      Beitrag Nr. 38 ()
      Sheppy,

      Du meinst sicher die Versicherungspflichtgrenze.
      Avatar
      schrieb am 31.10.02 12:35:13
      Beitrag Nr. 39 ()
      nee, Du hast alles falsch verstanden :(

      Es geht darum, dass ab nächsten Donnerstag die GKV keine Beitragserhöhung mehr genehmigt bekommen soll.
      Aber das ist ja wohl ein schlechter Scherz. Erst verdonnert das Bundesversicherungsamt ein Paar BKKs zu drastischen Erhöhungen und dann verordnet die Schmidt einen Erhöhungsstop. :confused:
      Avatar
      schrieb am 31.10.02 17:02:52
      Beitrag Nr. 40 ()
      Na dann schau Dir mal die Ausnahmen an, bei denen man doch erhöhen darf. Da kann man das Verbot auch gleich knicken. Ulla ist eine echte Wunderwaffe!
      Avatar
      schrieb am 02.11.02 12:46:40
      Beitrag Nr. 41 ()
      nein, ich habe nichts falsch verstanden. wer unter 3875 verdient, muss bis mittwoch seine gkv kündigen, sonst ist der zug abgefahren
      Avatar
      schrieb am 02.11.02 23:22:25
      Beitrag Nr. 42 ()
      Sheppy,

      sorry, Du hast recht. Auf Reuters wurde zunächst nur der Erhöhungsstopp gemeldet, die Info über den vorgezogenen Kündigungstermin stand zuerst nur in der Bild.

      Aber wir sind uns einig, dass es nur um die Versicherungspflichtgrenze geht, ja?
      Avatar
      schrieb am 02.11.02 23:52:30
      Beitrag Nr. 43 ()
      @Biber2000
      Das Bundesversicherungsamt hat angeordnet, dass die BKK MobilOil ihren Beitragssatz auf 12,8 % erhöhen muss, lt. einer Information die mir letzte Woche zuging.
      Diese Anordnung wird derzeit vor dem Landessozialgericht beklagt. Bei einer positiven Entscheidung wird es zu einer Rückabwicklung und somit umgehend zu einer Beitragserstattung kommen. Bei einer Abweisung der Klage würde im nächsten Jahr das höchstzulässige Vermögen überschritten werden so dass eine Beitragssatzsenkung die Folge wäre.


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      Beitragsbemessungsgrenze in der PKV