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    Wie komme ich um die Speku-Steuer herum ? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 15.10.02 22:48:04 von
    neuester Beitrag 16.10.02 15:53:18 von
    Beiträge: 23
    ID: 646.786
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      Avatar
      schrieb am 15.10.02 22:48:04
      Beitrag Nr. 1 ()
      Müssen die Banken die Spekulationsgewinne melden oder gibt es da Möglichkeiten ? Stichprobenkontrollen finden eh und je statt, aber alles kontrollieren kann doch der Staat trotzdem nicht.
      Avatar
      schrieb am 15.10.02 22:52:58
      Beitrag Nr. 2 ()
      Stell dir vor, zur Zeit überhaupt kein Problem.

      Zuerst muß das Gesetz verabschiedet werden.

      Da kommen noch einige die beim Bundesgerichtshof klagen.

      Warte mal ab.
      Avatar
      schrieb am 15.10.02 22:54:50
      Beitrag Nr. 3 ()
      Du mußt nur Aktein kaufen und im Depot liegen lassen!
      Dann wirst du nie Speku-steuer bezahlen müssen.
      P.S.Gewinne kannst du eh nicht machen
      Avatar
      schrieb am 15.10.02 22:54:50
      Beitrag Nr. 4 ()
      Wenn Alle zusammenhalten und die Vorgaben mißachten können diese Drecksäcke von Politikern nichts erreichen. Man muß diesen unfähigen Leuten Widerstand bieten. Aber Alle, nicht nur ein Paar. Dann klappt es. Also auf gehts, leistet Widerstand, verwigert euch dem Staat, dann gewinnen wir. Nehmt euch ein Beispiel an Italien oder Frankreich. Das Volk hat die Macht - nicht diese hergelaufenen Spitzbuben wie Schröder usw. G. C1
      Avatar
      schrieb am 15.10.02 23:02:51
      Beitrag Nr. 5 ()
      Denkt an die Einführung der Freistellungsbescheinigungen für Kapitalerträge.
      Auch dieses bombastische Gesetzeswerk ist irren Politikerhirnen entsprungen und in der Praxis nicht durchführbar/kontrollierbar.
      Ich habe an bestimmt 10 Banken und 2 Bausparkassen Freistellungsaufträge in Höhe von zigtausen Euro erteilt, seit jahren.
      Eigentlich illegal, aber nicht überprüfbar, von wem auch ???

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      schrieb am 15.10.02 23:17:03
      Beitrag Nr. 6 ()
      # 5

      Schlingel ;)
      Avatar
      schrieb am 15.10.02 23:49:15
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf die Frage von #1: "Buy high, sell low" ;)
      Avatar
      schrieb am 16.10.02 07:39:09
      Beitrag Nr. 8 ()
      @ 5: Da irrst du. Die Finanzbehörden haben eine Liste von jedem Steuerpflichtigen, wieviele Freistellungsaufträge er wo erteilt hat. Es dauert bestimmt nicht mehr lange, dann musst du alle Zinsen/Dividenden aufdecken. Und wenn du Dividenden hast, wirst du aufgrund eines begründeten Anfangsverdachts auch deine Wertpapiergeschäfte aufdecken müssen.
      Avatar
      schrieb am 16.10.02 10:33:26
      Beitrag Nr. 9 ()
      ich habe eichelfrei@web.de gefragt, interessant
      Avatar
      schrieb am 16.10.02 10:50:20
      Beitrag Nr. 10 ()
      Gut, dass ich nur Optionsscheine habe, da brauch ich keine Aktiengewinne versteuern !!!
      Avatar
      schrieb am 16.10.02 11:30:35
      Beitrag Nr. 11 ()
      fleißig weiter Rotgrün wählen, jede Demo mitmachen, weiter jeden Brückentag blau machen und jeden kranken Urlaubstag beim Arbeitgeber melden, am besten sowieso immer krank aus dem Urlaub zurückkommen, gewerkschaftlich organisert sein, natürlich immer vollberuflich auf AG-Kosten, bei jedem Streik vorne dabei sein. Als Personalchef ausschließlich PGs einstellen, mit dicker Krankenakte. Jeden Euro selbst im Ausland anlegen, für Deine PGs Selbsthilfegruppen organiseren , damit die dasselbe auch lernen, Jedes Schlupfloch ausnützen, um dem Staat und Arbeitgeber ja nie mehr als nötig zu geben. Bei jedem Problem sämtliche Schuld weit von sich weißen und nach noch mehr Staat brüllen oder den bösen Arbeitgebern zuschieben ......

      So werden nie Börsengewinne enstehen, wozu also das Gejammere?
      Avatar
      schrieb am 16.10.02 14:29:38
      Beitrag Nr. 12 ()
      zu #5 und #8

      Es interessiert das FA nicht die Bohne, wie viele Freistellungsaufträge Du in welcher Höhe erteilt hast.
      Vielmehr wird überprüft, ob der maximal freistellbare Betrag tatsächlich überschritten wird. Die Banken melden nämlich nicht mehr wie früher die Höhe der Freistellungsaufträge, sondern die Höhe der tatsächlich vom ZASt-Abzug freigestellten Beträge! Anhand von Name und Anschrift wird ggf. automatisch eine Kontrollmitteilung an das zuständige FA geschickt, d.h. der Sachbearbeiter kriegt einen automat. Bearbeitungshinweis. Seine Sache, wie er damit verfährt. Bei geringfügigen Überschreitungen wird er kein Problem machen, wenn die steuerpfl. Beträge trotz der unrechtmäßigen Freistellung ordentlich erklärt werden. Dann weist er i.d.R. nur im Steuerbescheid auf die Sache hin und bittet um zukünftige Änderung. Bei massiven/wiederholten Überschreitungen gibt es Ärger.
      Avatar
      schrieb am 16.10.02 14:43:45
      Beitrag Nr. 13 ()
      @aktienfee,machen auch die reinen fondsgesellschaften direkt diese meldungen?
      Avatar
      schrieb am 16.10.02 14:45:09
      Beitrag Nr. 14 ()
      @watcher 42, was denkst du eigentlich, wie lange solche verfahren dauern ???????????????und dann noch das bundesverfaselgericht hinterher???????
      Avatar
      schrieb am 16.10.02 14:46:45
      Beitrag Nr. 15 ()
      @all

      kann ich das nicht einfach umgehen, indem ich ich Depo
      bei einer Gesellschaft in Luxembourg eröffne ?

      und wie ist es mit Kindern, die haben doch glaube ich einen generellen Freibetrag von 10.000 Euro, oder liege ich da falsch ?

      Gruss

      tortelini
      Avatar
      schrieb am 16.10.02 14:54:05
      Beitrag Nr. 16 ()
      @curacanne
      Ja, alle Institute, die Freistellungserklärungen annehmen dürfen, müssen je Freistellungsauftrag die darauf erfolgte Inanspruchnahme aller ZASt-Freistellungen melden, und zwar jeweils die Summe der Zinsen und der Dividenden (getrennt nach mit/ohne Halbeinkünfteverf.) Also bei der St.-Erklärung aufpassen: die Summen müssen (+/- geringe Abweichungen) stimmen, sonst gibt es Rückfragen.
      Avatar
      schrieb am 16.10.02 14:59:50
      Beitrag Nr. 17 ()
      zu #15

      Rate dringend davon ab. Lux. ist fürs FA ein rotes Tuch. Hat man schnell die Steufa am Hals.
      Geht sowieso nur, wenn man das Geld bar hinträgt. Ein lux. Konto fällt unweigerlich auf, wenn man z.B. eine nennenswerte Überweisung dorthin tätigt.
      Avatar
      schrieb am 16.10.02 15:04:28
      Beitrag Nr. 18 ()
      @aktienfee, und wie sieht das mit ausländische fondsgesellschaften aus?
      Avatar
      schrieb am 16.10.02 15:16:15
      Beitrag Nr. 19 ()
      na, wenn also die fa diese mitteilungen haben, warum dann mnachen sie den sch ... nicht allein und nehmen sich, was sie denken, ihnen , verzeihung dem staat, zusteht
      Avatar
      schrieb am 16.10.02 15:16:17
      Beitrag Nr. 20 ()
      @curacanne
      Wie gesagt, Meldungen erfolgen zZ. nur im Zusammenhang mit Freistellungen. Meldungen gibts nur, wenn die Fondsges. verpflichtet ist, Dir ZASt abzuziehen, es aber nicht tut, weil ihr Dein Freistellungsauftrag vorliegt. Zieht die ausländ. Ges. Dir nix ab, weil sie wg. ihres Sitzes im Ausland nicht dazu verpflichtet ist, macht sie natürlich erst recht keine Mitteilung an die Finanzbehörden.
      Avatar
      schrieb am 16.10.02 15:20:46
      Beitrag Nr. 21 ()
      zu #19
      Das tun die!! Wenn man es nicht selbst erklärt, dann setzt der Sachbearbeiter die Einnahmen von Amts wegen an. Wenn Anhaltspunkte dafür vorhanden sind, wird er weitere nicht erklärte Einnahmen im Wege der Schätzung draufsatteln. Dann muss der Steuerpfl. erstmal zahlen und kann ggf. Einspruch einlegen.
      Avatar
      schrieb am 16.10.02 15:21:42
      Beitrag Nr. 22 ()
      @danke aktienfee, Du bist wohl vom fach !
      Avatar
      schrieb am 16.10.02 15:53:18
      Beitrag Nr. 23 ()
      habe etwas gefunden, wie man legal Vorteile erzielen kann, fragt luxfinanz@web.de

      EU-Freiheitsrechte werden legal genutzt, man kann seine Position deutlich verbessern.


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