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    Dienstwagenbesteuerung. Statt 1% demnächst 1,5% ? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 16.10.02 11:32:28 von
    neuester Beitrag 16.10.02 15:09:55 von
    Beiträge: 13
    ID: 647.003
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      Avatar
      schrieb am 16.10.02 11:32:28
      Beitrag Nr. 1 ()
      So heute in der Bildzeitung zu lesen!
      Avatar
      schrieb am 16.10.02 11:37:06
      Beitrag Nr. 2 ()
      Das fehlt mir auch noch ! Son Rotz, überall wird man abgezockt !!!
      Gruß
      SL
      Avatar
      schrieb am 16.10.02 11:39:08
      Beitrag Nr. 3 ()
      Steht nicht nur in der Blöd.
      Handelsblatt.de da findet
      ihr den Koalitionsvertrag.
      Avatar
      schrieb am 16.10.02 11:46:14
      Beitrag Nr. 4 ()
      na dann gute Nacht AUDI, BMW und DB. Mit der neuen Dienstwagenbesteuerung wird dieses Privileg der "leidenden
      Angestellten" immer uninterssanter.
      Mal sehen, was als nächstes in Richtung "Sozialismus durch die Hintertür" auf uns zukommt.

      Gruss an alle, die sich betroffen fühlen
      Avatar
      schrieb am 16.10.02 11:48:59
      Beitrag Nr. 5 ()
      na und:p

      ja isses den die possibility - kaum werden ein paar sekundäre
      privilegien angefasst, schon blöckt die schwarze hammelherde (neid??):laugh:

      die anpassung dieses geldwerten vorteils is echt konkrät sinnvoll!

      ciao

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      Avatar
      schrieb am 16.10.02 11:58:52
      Beitrag Nr. 6 ()
      Avatar
      schrieb am 16.10.02 12:07:46
      Beitrag Nr. 7 ()
      Also das mit der Dienstwagensache ist noch einigermassen ok.
      Die Regierung hat nicht nur Unsinnsvorschläge verzapft. Die Mehrwertbesteuerung von Inlandsflügen ist z.B. sehr sehr sinnvoll. Eigentlich geht noch gar nicht weit genug. Inlandsflüge müssten erheblich verteuert werden, meiner Meinung nach, das mit der Mehrwertsteuer ist schon ein Schritt in die richtige Richtung.
      Aber das war es auch schon fast, was ich an der rotgrünen Politik bzw. deren Absichtserklärungen für die nächsten vier Jahre gutheissen kann.
      Avatar
      schrieb am 16.10.02 12:13:20
      Beitrag Nr. 8 ()
      Tja, Rot-Grün scheint auch hier im Board die Neidgefühle vieler Menschen zu befriedigen.

      Erbärmlich.

      Wenn mir mal jemand erklären kann, warum es ein "Privileg" ist, wenn ich bisher rund 16% des Bruttolistenpreises als geldwerten Vorteil versteuern muss, während es "gerechter" sein soll, wenn ich zukünftig rund 22% zu versteuern habe? Dies alles vor dem Hintergrund, dass ich schon aus beruflichen Gründen ein repräsentatives und daher recht teures Auto fahren muss?
      Avatar
      schrieb am 16.10.02 12:14:24
      Beitrag Nr. 9 ()
      Ist doch ganz einfach!

      Dann muß man sich eben die Mühe machen, ein Fahrtenbuch zu führen.

      Wer das nicht will, muß eben 1,5% zahlen.

      Die Neuregelung trifft also nicht mehr nur die Dummen, sondern
      dann auch die Faulen.

      M666
      Avatar
      schrieb am 16.10.02 12:36:02
      Beitrag Nr. 10 ()
      Maestro

      so ein Blödsinn! Hast DU mal überlegt, wieviel unnütze Arbeitszeit bei demjenigen, der das Fahrtenbuch führt und bei den Finanzämtern dafür drauf geht?

      Sinnvoller wäre es nun wirklich, alle diese Privilegien komplett abzuschafen und dann tatsächlich niedrigere Steuersätze zu schaffen. Da hätte dann jeder was von.

      Aber so ist es wieder mal voll in die Neidkomplex-Diskussion reindiskutiert.
      Avatar
      schrieb am 16.10.02 12:44:03
      Beitrag Nr. 11 ()
      :laugh:

      Fahrtenbuch

      :laugh:

      Das Lügenbuch nach dem Motto "wie erziehe ich den letzten Steuerehrlichen zum Steuerbetrüger"

      Naja, die Kommunisten haben schon immer Formulare geliebt, das Ganze nennt man dann Steuervereinfachung.

      Der Lügenbaron hat gesprochen. Basta.
      :D
      Avatar
      schrieb am 16.10.02 15:01:54
      Beitrag Nr. 12 ()
      Die Hersteller von Fahrtenbüchern werden jetzt Hochkonjunktur bekommen.

      Ab 2003 bin ich auch dabei, denn bei einer 1,5 %-Regelung zahlt man bei einem Geschäftswagen fast schon drauf.

      Bsp.: Geschäftswagen Bruttolistenpreis 50.000 Euro
      Nutzungsdauer 5 Jahre: 1,5 % x 60 Monate = 90 % des Listenpreises = 40.000 Euro
      Folgekosten (Reparatur, Benzin, Kasko-Versicherung, Steuer etc.) 20.000 Euro
      Gesamtkosten 70.000 Euro
      => 40.000 Euro gelten bereits als Entnahme
      Weiterverkauf nach 5 Jahren für 20.000 Euro = ebenfalls zu versteuernder Gewinn.
      Letztlich sind von den Kosten in Höhe von 50.000 Euro(Ankauf + Folgekosten - Verkauf) nur 10.000 Euro steuerlich geltend zu machen (= 20 %). Voraussetzung für einen Geschäftswagen ist jedoch die 50%-ige Nutzung.

      Mir solls egal sein. Ab 2003 gibt`s dann auch ein Fahrtenbuch
      Avatar
      schrieb am 16.10.02 15:09:55
      Beitrag Nr. 13 ()
      "Wir hams geschafft!" ....Vertrach!"





      :cry:


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