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    wie kann man kurzfristig einen hohen geldbetrag abheben ohne aufzufallen ? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 16.10.02 17:56:33 von
    neuester Beitrag 26.10.02 20:11:58 von
    Beiträge: 9
    ID: 647.291
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      Avatar
      schrieb am 16.10.02 17:56:33
      Beitrag Nr. 1 ()
      weiss einer wie man einen 7stelligen betrag vom konto abheben kann ohne aufzufallen ?
      würde bei einer solchen höhe eine kontrollmitteilung geschrieben ?
      faällt man nicht bereits über 15000 wegen dem geldwäschegesetz auf ?
      viele kleinere abhebungen würden doch auch auffallen ?

      was kann man machen ? oder kann man irgenwie tafelpapiere kaufen oder ähnlichen ausweg ?

      bitte nur hilfreiche antworten !

      danke

      p.s. da ich hiv inviziert bin will ich meine letzten jahre nicht in einer sozialwohnung leben
      Avatar
      schrieb am 16.10.02 18:05:26
      Beitrag Nr. 2 ()
      Ist doch ganz einfach. machst du bei mehreren banken ein Konto auf. Dann überweist du regelmäßig einen krummen betrag knapp unter 15000 € (z.B. 14 587,96€;) an den neu aufgemachten Konten.
      Von denen hebst du dann regelmäßig die entsprechende Beträge ab. Nur wo willst du mit demm Geld hin. Unterm Kopfkissen oder? ;)

      gruss
      Z
      Avatar
      schrieb am 16.10.02 18:05:59
      Beitrag Nr. 3 ()
      Normalerweise müssen Beträge über 15.000€ gemeldet werden. Wie oft - da muß Dir Deine Bank normalerweise Auskunft erteilen.
      Davon abgesehen - was solls? Du darfst doch Dein Geld ausgeben wie Du willst und wo Du willst.

      greese
      Avatar
      schrieb am 16.10.02 18:06:27
      Beitrag Nr. 4 ()
      Wie ist das Geld auf das Konto gekommen ohne aufzufallen ?
      Avatar
      schrieb am 16.10.02 18:07:01
      Beitrag Nr. 5 ()
      ... ist das dein eigenes konto oder soll es gerauft werden? macht natürlich unterschied im vorgehen!

      - des. -

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      Avatar
      schrieb am 16.10.02 18:22:04
      Beitrag Nr. 6 ()
      Eine Meldung muss im Rahmen des Geldwäschegesetzes (GWG)dann gemacht werden, wenn die Barverfügung höher als 15 TEUR ist.

      Die Bank ist aber berechtigt, bei Verdachtsfällen auch über Geschäftsvorgänge kleiner 15 TEUR eine Verdachtsmeldung zu erstellen.

      Dazu zählen z.B. Zahlungen, die nicht zu den Vermögensverhältnissen / der wirtschaftlichen Lage des Kunden passen.

      Also, prinzipiell ist niemand sicher vor dem GWG.


      Grüße

      Outperformer :D
      Avatar
      schrieb am 16.10.02 22:31:16
      Beitrag Nr. 7 ()
      .
      ich dachte, die Bankmeldungen gelten nur für Einzahlungen.
      Avatar
      schrieb am 16.10.02 23:50:23
      Beitrag Nr. 8 ()
      Sturmhaube und Pistole!
      Soll schon funktioniert haben.
      Avatar
      schrieb am 26.10.02 20:11:58
      Beitrag Nr. 9 ()
      wollte auch diesen thread mangels beantwortung noch mal hochziehen


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