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    Spekulationssteuer: Juristen zweifeln - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 17.10.02 08:03:48 von
    neuester Beitrag 18.10.02 11:45:06 von
    Beiträge: 22
    ID: 647.480
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      schrieb am 17.10.02 08:03:48
      Beitrag Nr. 1 ()
      Aus der FTD vom 17.10.2002
      Juristen zweifeln an Aktiensteuer
      Von Jens Tartler, Berlin

      Führende deutsche Steuerrechtler und der Bundesfinanzhof (BFH) haben Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der rückwirkenden Besteuerung von Spekulationsgewinnen aus Wertpapiergeschäften. Diese wird von der Bundesregierung geplant.

      Der Pressereferent des BFH, der Richter Heinz-Jürgen Pezzer, sagte der FTD: "Unter dem Gesichtspunkt des verfassungsrechtlichen Rückwirkungsverbots ist das problematisch." Der Kölner Universitätsprofessor Joachim Lang warnt: "Was die Regierung da vorhat, ist verfassungswidrig."

      Die rot-grüne Koalition will ab 2003 alle Spekulationsgewinne aus Wertpapiergeschäften mit dem persönlichen Einkommensteuersatz belasten, unabhängig davon, wann die Papiere gekauft und wie lange sie gehalten wurden. Die bisherige Spekulationsfrist von einem Jahr, nach deren Ablauf die Gewinne steuerfrei bleiben, soll gestrichen werden. Die Union will die Änderung aber im Bundesrat blockieren.



      Übergangsregelung erforderlich


      Sowohl Lang als auch sein Bochumer Kollege Roman Seer halten die Besteuerung von Veräußerungsgewinnen zwar für systematisch richtig. Dann müssten aber auch Verluste steuerlich berücksichtigt werden. Auch Arbeitnehmer müssten ihre Spekulationsverluste mit ihrem Gehalt verrechnen dürfen. Angesichts der Kurseinbrüche der vergangenen drei Jahre wäre das für den Fiskus ein schlechtes Geschäft. Seer: "Die Koalitionsvereinbarung ist unausgegoren."


      Auch mit der Rückwirkung haben beide Steuerrechtler Probleme. Seer hält es für "skandalös", wenn Staatssekretärin Barbara Hendricks erkläre, mit Verkündung des Koalitionsvertrages hätten die Anleger keinen Vertrauensschutz mehr. Seer sagt, die Wertpapierbesitzer müssten erst mit einem Bundestagsbeschluss oder - wegen des Bundesrates - mit einer Bekanntmachung im Bundesgesetzblatt umdisponieren. Nach Langs Einschätzung müsste eine Übergangsregelung geschaffen werden, die alle Wertpapiergeschäfte freistellt, bei denen der Anleger vor 2003 gekauft hat. Der Gesetzgeber dürfe nicht allein auf den Verkauf der Papiere abstellen. Es gebe einen Dispositionsschutz schon beim Kauf. Auf diesen Schutz verwies das Bundesverfassungsgericht, als es sich mit Schiffsbeteiligungen befasste.


      Lang, Seer und BFH-Sprecher Pezzer verweisen auf den Fall der verlängerten Spekulationsfrist für Immobilien. Diese war im März 1999 rückwirkend zum Jahresbeginn von zwei auf zehn Jahre ausgedehnt worden. Ein Immobilienbesitzer, der im Februar 1999 verkauft hatte, klagte und bekam vor dem Finanzgericht Köln Recht. Im März 2001 setzte der BFH die Steuervollstreckung aus, weil er "ernstliche Bedenken" hat, ob das Gesetz verfassungsgemäß ist. Bei der rückwirkenden Besteuerung von Wertpapiergewinnen habe er "analoge Zweifel", sagt Sprecher Pezzer.



      © 2002 Financial Times Deutschland
      Avatar
      schrieb am 17.10.02 08:39:38
      Beitrag Nr. 2 ()
      Und was ist damit:

      Meine Aktienkäufe bestreite ich aus ordentlich versteuerten Einkünften und Erträgen. Wenn ich auf diese Wertpapiererträge nun nochmals Spekusteuer zahlen müsste, liegt doch eine Doppelbesteuerung vor oder?

      Nach meiner Erinnerung läuft wg. dieser Doppelbesteuerung bereits eine Verfassungsklage bzw. ist sogar schon entschieden worden.

      In jedem Fall liegt aber eine Ungleichbehandlung vor, weil
      Veräußerungsgewinne von Unternehmensbeteiligungen weiterhin steuerfrei bleiben sollen.
      Avatar
      schrieb am 17.10.02 08:50:52
      Beitrag Nr. 3 ()
      Ich rege mich nun auch schon seit 3 Tagen dermaßen auf, aber glaubt mir, es hat keinen Zweck!

      Herr Schröder schafft nie die 4 Jahre, denn man beißt nie in die Hand die einen füttert!!!!!

      Also abwarten und Tee trinken, denn das Problem Schröder hat sich schon erledigt, doch er weiß es noch nicht...
      Avatar
      schrieb am 17.10.02 08:56:00
      Beitrag Nr. 4 ()
      #2
      Mach Dir keine Hoffnungen, wenn Du einkaufst, zahlst Du jedesmal von Deinem versteuerten Einkommen Mehrwert- Essig-Branntwein_Versicherungs....Steuer!
      Avatar
      schrieb am 17.10.02 08:56:26
      Beitrag Nr. 5 ()
      Mit der eventuellen Doppelbesteuerung hat es H. Eichel gestern bei Maischberger begründet, daß Unternehmen Beteiligungen weiterhin steuerfrei verkaufen dürfen. Denen muß der Arsch mit Grundeis gehen, sie sind noch größere Nieten als sowieso schon jeder wußte oder die waren alle betrunken. Auf jeden Fall haben sie die Zahl der Fehler(handwerklich, ökonomisch und psychologisch) gegenüber 1998 noch mal gesteigert. Wo kann ich einen Put auf diese Regierung kaufen;)
      Schöne Grüße von Stephen

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      Avatar
      schrieb am 17.10.02 09:57:14
      Beitrag Nr. 6 ()
      tja jungs und mädels, z.b. damals anno1917/1918 mit der einführúng der sogenannten korkensteuer auf sekt und schaumwein zur finanz. neuer kriegsschiffe......ich glaube die gibt es heute noch

      cu
      seeffe
      Avatar
      schrieb am 17.10.02 10:16:12
      Beitrag Nr. 7 ()
      #5

      Da sieht man mal wieder, dass Politiker meistens nicht wissen wovon sie reden, ihr Nichtwissen aber mit erstaunlicher Selbstsicherheit in der Öffentlichkeit vorzeigen. Der liebe Hans hätte gestern genausogut behaupten können, die Erde sei eine Scheibe.

      Ein nettes Beispiel für absolute Unfähigkeit von Politikern (in diesem Fall von Rot/Grün) ist das neue Körperschaftsteuergesetz. Der damit eingeschlagene Weg ist durchaus richtig. Dass dies aber nun (vorübergehend) dazu führt, dass der Staat Steuern sogar an die Unternehmen zurückzahlen muß, ist auf einen schlichten handwerklichen Fehler zurückzuführen (ohne dass ich das hier näher ausführen will). Aber selbst zum handwerklich korrekten Arbeiten sind diese Damen und Heren zu blöde. Das ist etwa so, als ob ein Bäcker Weizen- nicht von Roggenmehl oder ein Metzger Schweine- nicht von Rindfleisch unterscheiden kann.
      Avatar
      schrieb am 17.10.02 10:20:38
      Beitrag Nr. 8 ()
      #2, #4

      ...und die Arbeiter in der Essig-Fabrik zahlen von "Deinem"
      versteuerten Geld dann nochmal Einkommensteuer. Von diesem
      versteuerten Einkommen muß der Essig-Fabrik-Arbeiter dann
      auch nochmal Versicherungssteuer, Mehrwertsteuer... zahlen..

      dessen Versicherungsvertreter zahlt dann auch wieder Einkommensteuer.....

      Von einer Doppel- Dreifach- oder Tausendfach-Besteuerung
      "lebt" nun mal unser Staat.

      kroko
      Avatar
      schrieb am 17.10.02 10:23:34
      Beitrag Nr. 9 ()
      #8
      Alle Staaten (zumindest seriöse)
      Avatar
      schrieb am 17.10.02 13:40:55
      Beitrag Nr. 10 ()
      Wieso müssen eigentlich die Steuern auf Veräußerungsgewinne überhaupt
      erhoben werden. Die Eintreibung, Überprüfung etc. kostet derart viel, weil
      die Bemessungsgrundlage derart komplex ist, dass der Saldo der Steuer"einnahmen"
      sowieso negativ sein wird. Wieso kann man sich eigentlich nicht zu
      "einfachen" Lösungen durchringen wie zum Beispiel der kompletten
      Steuerfreiheit von Veräußerungsgewinnen, dafür aber zum Ausgleich,
      zur "Sozialen Ausgewogenheit", meinetwegen auch nur für "Besserverdienende"
      einem höheren Einkommensteuersatz. Jemand der soviel Geld verdient,
      dass er am Aktienmarkt anlegen kann, wird bestimmt akzeptieren,
      dass der Einkommensteuersatz marginal erhöht wird, wenn dafür die Wertzuwächse aus
      der Anlage steuerfrei blieben. Das Ganze hätte zudem noch den
      Vorteil, dass der ganze Aufwand für die Ermittlung der Besteuerungsgrundlage
      für Veräußerungsgewinne bei jedem einzelnen und beim Finanzamt entfiele.
      Die einzigen die m.E.was dagegen haben könnten, sind u.U. Steuerberater.
      Avatar
      schrieb am 17.10.02 14:16:07
      Beitrag Nr. 11 ()
      zu #10:

      ... und die "Besserverdienenden", die kein Interesse haben, ihr dann hoeher versteuertes Einkommen in Aktien anzulegen.
      Aus welchen Gruenden auch immer. Nicht jeder legt Geld in Aktien an - denke hier bitte an Selbststaendige, die lieber in die eigene Firma investieren, als in die anderer....


      Von daher ist Dein Vorschlag de facto Unsinn.

      Gruss.
      Avatar
      schrieb am 17.10.02 15:47:05
      Beitrag Nr. 12 ()
      #10: so spricht ein wahrer Hungerleider :cry:
      Avatar
      schrieb am 17.10.02 16:22:28
      Beitrag Nr. 13 ()
      zu # 11 : Vielen Dank für den konstruktiven Beitrag, von wegen Unsinn. Jeder Selbständige,
      der nicht diversifiziert und alles in die eigene Firma steckt ist ein viel größerer Spekulant
      als jeder Aktienanleger...


      zu # 12: der Sinn dieses Beitrags entzieht sich leider meinem Verständnis. Bitte um Aufklärung!!!!
      Auf jeden Fall auch sehr sehr konstruktiv.
      Avatar
      schrieb am 17.10.02 16:30:37
      Beitrag Nr. 14 ()
      #13: Ich glaube Dir entzieht sich so viel, dass es sich nicht lohnt, dich aufzuklären.

      Jeder Selbständige, der nicht diversifiziert und alles in die eigene Firma steckt ist ein viel größerer Spekulant
      als jeder Aktienanleger...


      Klar :laugh:

      dafür aber zum Ausgleich, zur "Sozialen Ausgewogenheit", meinetwegen auch nur für "Besserverdienende"
      einem höheren Einkommensteuersatz. Jemand der soviel Geld verdient, dass er am Aktienmarkt anlegen kann, wird bestimmt akzeptieren, dass der Einkommensteuersatz marginal erhöht wird, wenn dafür die Wertzuwächse aus der Anlage steuerfrei blieben.


      Soziale Ausgewogenheit :D
      Bei Dir fällt mir da er Schmarotzertum ein :kiss:
      Avatar
      schrieb am 17.10.02 16:37:24
      Beitrag Nr. 15 ()
      Hallo ihr beiden, darf ich mit streiten? Um was geht es denn? Wer hat denn angefangen?
      Avatar
      schrieb am 17.10.02 16:38:08
      Beitrag Nr. 16 ()
      @syncMasterDesaster:

      Schon mal über die Funktion und Bedeutung von Anführungszeichen nachgedacht?
      Mir scheint, lesen und dabei den Text auch verstehen wird nicht in jeder Schule gelehrt....


      Abgesehen davon sagt diese Prol-mäßige Anmache sowieso sehr viel über Deinen Intellekt aus!!
      Avatar
      schrieb am 17.10.02 16:56:31
      Beitrag Nr. 17 ()
      Ich dachte eigentlich jetzt käme wieder: "zu # 12: der Sinn dieses Beitrags entzieht sich leider meinem Verständnis. Bitte um Aufklärung!!!!

      Prollmäßige Anmache :laugh:

      Überleg lieber mal, was für einen Stumpfsinn Du hier von Dir gibst.

      Mir scheint, lesen und dabei den Text auch verstehen wird nicht in jeder Schule gelehrt....
      Erst über Besserverdienende und Selbständige "herziehen" und nun auch noch über Deine Schule.
      Was sagt Deine Lehrer(in) dazu??

      Bevor du nun antwortest, denk lieber mal über die Funktion und Bedeutung von Anführungszeichen nach! :D
      Avatar
      schrieb am 17.10.02 17:11:15
      Beitrag Nr. 18 ()
      zu#17:

      Dass jetzt so was in der Richtung kommt, hab ich mir schon gedacht.
      Es lohnt sich nicht weiter hier zu diskutieren, weil es einige hirnlose
      gibt, die gar nicht diskutieren wollen.

      Also Schluß Aus Ende, ich bin raus aus dem Thread.

      PS: zufrieden SMD?????
      Avatar
      schrieb am 17.10.02 19:11:49
      Beitrag Nr. 19 ()
      Welche Steuereinnahmen eigentlich? Ist es nicht ein Nullsummenspiel? Zumindest dem Autor nach:

      Was ist die Börse? Sie ist ein Spiel von Leuten, die auf das große Los hoffen und in dieser Hoffnung Unternehmen mit Finanzmitteln ausstatten. Die Hoffnung ist bei genauerer Betrachtung allerdings eine Illusion, denn an der Börse wird kein Geld gedruckt, sondern immer wenn eine Person gewinnt, muß eine andere Person verloren haben. Es geht nicht anders! Die Kurse steigen nicht in den Himmel, sondern schwanken um einen Mittelwert der, Geldwertstabilität vorausgesetzt, konstant ist. Einzelne Personen können wohl gewinnen und verlieren, aber in der Summe aller Aktionen über die Zeit, ergibt die Veränderung null. Das heißt: für den Staat gibt es überhaupt kein Steueraufkommen, wenn Gewinne und Verluste der einzelnen Akteure gegeneinander verrechnet werden! Nur weil diese Aufrechnung nicht in allen Fällen gelingt und in manchen Fällen gar verboten ist, kann der Fiskus in den Randbereichen schätzungsweise 50 Millionen an Spekulationssteuern einnehmen, nicht hingegen im Kernbereich des regülären Geschäftes.

      Auszug aus: Das Für und Wider einer Spekulationssteuer im Wertpapiergeschäft

      http://www.opp.uni-wuppertal.de/politik/981130.htm
      Avatar
      schrieb am 17.10.02 21:48:57
      Beitrag Nr. 20 ()
      Tolle Sache !! Bin dafür alles zu versteuern. Allerdings leben dann auch meine horrenden Verluste älter als 12 Monate wieder auf ...

      Bringt echtes Geld :)
      Avatar
      schrieb am 17.10.02 21:59:27
      Beitrag Nr. 21 ()
      Habt Ihr Euch schon mal Gedanken gemacht, wie viele Leute deren Altersvorsorge über Fonds bestreiten wollen ???

      Wie verhält sich hier die Besteuerung ???

      Lustig finde ich, das "Riester" (oder wie auch immer) Konzept beinhaltet auch Fondsanlagen ...

      Fazit: Schuß in´s Knie ... :mad:

      Ein nachdenklicher

      Mirbel
      Avatar
      schrieb am 18.10.02 11:45:06
      Beitrag Nr. 22 ()
      @postfunk,
      Dein Autor hat seine Wirtschaftsweisheiten wohl aus dem Merkantilismus gewonnen.
      Dr. Quesnay läßt grüßen: Die einzige Produktive Klasse ist die Landwirtschaft (classe productive), Gewerbetreiben und Handel produzieren nach diesem schlauen Menschen nichts, er nannnte sie "classe sterile".


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