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    Diskriminierung bei VEM, gibt es hier Juristen? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 16.02.00 12:54:06 von
    neuester Beitrag 28.02.00 01:42:00 von
    Beiträge: 11
    ID: 64.766
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      Avatar
      schrieb am 16.02.00 12:54:06
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hola Leute,

      ich habe heute die folgende Email von VEM bekommen:

      Sehr geehrter Herr.

      vielen Dank für Ihr Interesse am Virtuellen Emissionshaus.

      Wir haben Ihre Unterlagen erhalten und müssen Ihnen leider mitteilen, daß
      wir niemandem mit einer anderen Staatsangehörigkeit
      als der deutschen eine Zuteilung geben können, da Sie den rechtilichen
      Bestimmungen und Gesetzen im Bereich Wertpapierabwicklung
      Großbritanien unterstehen.

      Solange diese nicht von jedem einzelnen Land geprüft und
      Übernommen wurden, können wir daher kein geschäftliche
      Beziehung mit Ihnen eingehen.

      Sie haben bei dem Onvista Affinityprogramm eine garantierte Zuteilung
      erhalten,
      obwohl bei der Anmeldung von Onvista bereits angegeben wurde,
      daß mann die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen muß.

      Dies tut uns natürlich auch außerordentlich leid, da wir Sie
      auch gerne als unseren Kunden begrüßen würden.
      Doch dies ist eine häufig vorkommende Handhabung, die
      in den U.S.A wie auch in Japan üblich ist.

      Für weitere Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

      Mit freundlichen Grüßen

      Ihr VEM - Team


      Meine Fragen:

      - wie kann es sein, dass jemand der seit Jahren in Deutschland lebt und gar keine geschaeftliche Beziehungen zu Grossbritannien pflegt, den rechtlichen Bestimmungen
      in Grossbritannien untersteht?

      - warum kann ich bei anderen deutschen Banken ohne Probleme zeichnen?

      - kann mir vielleicht jemand mit den rechtlichen Bestimmungen der deutschen Gesetzgebung helfen, die diese Sache widerlegen (oder vielleicht sogar bestaetigen) koennten?

      Ich finde das ehrlich gesagt eine Unverschaemtheit. Ich koennte mir gut vorstellen, dass das eine Verletzung von §3 des Grundgesetzes ist und eventuell auch von irgendwelchen EU-Bestimmungen, habe aber nur ein Paar Rechtsvorlesungen besucht und habe daher keine Ahnung ;).

      Vielen Dank fuer Eure Hilfe,
      ein etwas entaeuschter lalloo

      p.s. das ist uebrigens falsch, dass man die deutsche Staatsbuergerschaft besitzen muss, um sich bei Onvista anzumelden. Man muss nur in Deutschland wohnen.
      Avatar
      schrieb am 16.02.00 16:48:47
      Beitrag Nr. 2 ()
      Diese Praxis habe ich auch schon bei anderen Banken bemerkt, hat juristische Gründe - insbesondere Amerikaner dürfen keine deutschen Emissionen zeichnen, da deutsche Emissionen den amerikanischen Gesetzen nicht genügen - da gibt es spezielle Reporting-Pflichten. Was das mit Engländern zu tun hat, weiß ich allerdings auch nicht.
      Avatar
      schrieb am 16.02.00 17:25:24
      Beitrag Nr. 3 ()
      Abgesehen davon hast du einfach Pech gehabt. Denn wir haben hier in Deutschland Vertragsfreiheit und man darf sich natürlich aussuchen, ob man mit jemandem einen Vertrag schließt oder nicht. Scheinbar haben die sich entschlossen mit Dir keinen Vertrag zu schließen, was die natürlich auch dürfen. Schade für dich. :-((
      Avatar
      schrieb am 16.02.00 20:11:58
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hi Neger,

      das ist allerdings richtig aber ob es rechtlich einwandfrei ist,
      jemand wegen seiner Nationalitaet auszuschliessn, wage ich, ganz
      stark zu bezweifeln.

      Gibt es niemand, der sich ein bisschen mit den Gesetzen in diesem
      Bereich auskennt?

      Gruesse,
      lalloo
      Avatar
      schrieb am 16.02.00 20:30:21
      Beitrag Nr. 5 ()
      Und Doctor Cash, jetzt kannst Du auch meine 100 Onvistas
      haben, wenn Du einen Weg findest, die APN-Zuteilung auf
      Deinen Namen zu aendern ;).

      Cheers,
      Lalloo

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      Avatar
      schrieb am 16.02.00 20:32:11
      Beitrag Nr. 6 ()
      Hi Leute,

      mit Diskriminierung und Vertragfreiheit hat das ganze überhaupt nichts zu tun. Wenn VEM dürfte, würden sie auch einen Vetrag mit dir abschließen, je mehr Kunden desto besser. Die dürfen es jedoch nicht, da es ihnen die gesetzlichen Bestimmnungen einiger Staaten verbietet. Und da du Brite bist, gelten für dich die Bestimmungen von Großbritannien.

      Siehe auch in den AGB von VEM:

      § 10 Verkaufsbeschränkung

      Es gelten gesetzliche Verkaufsbeschränkungen für USA, US-Personen, Cayman Island und Großbritannien. Ein Verkauf von Wertpapieren soll auch in anderen Staaten nicht durchgeführt werden, in denen ein solches Angebot, ein solcher Antrag oder ein solcher Verkauf gesetzeswidrig vor der Eintragung oder dem Berechtigungsnachweis gemäß den Sicherheitsgesetzen eines solchen Staates wäre.



      Achja: Nehmen wir an, es würde diese Bestimmung nicht geben, dann würde auch dann das Verhalten der VEM nicht gegen Art. 3 I GG verstoßen, da die Grundrechte nur Abwehrrechte gegen den Staat sind und nicht unter Privatleuten. Die Grundrechte könnten nur gegebenenfalls eine Drittwirkung entfalten. Wenn VEM dann sagen würde mit Briten machen wir keine Geschäfte, dann kann ihnen das keiner verbieten.

      Gruß,
      dow
      Avatar
      schrieb am 16.02.00 20:37:21
      Beitrag Nr. 7 ()
      Hallo Laloo,

      frag doch einfach ob Du Deine Zuteilung dann auf mich umschreiben kannst.

      Gebe Dir dann die Hälfte des Gewinns.

      Bei Interesse mail an 818@aladin.de
      Avatar
      schrieb am 16.02.00 20:43:37
      Beitrag Nr. 8 ()
      Hi Dow,

      danke fuer Deine Antwort. Was ich aber wirklich nicht verstehe
      ist folgendes:

      Warum sollen fuer mich britische Gesetze gelten, obwohl ich
      in Deutschland wohne und alle anderen deutschen Gesetze fuer
      mich gelten? Dazu kommt noch, dass ich hier bereits kraeftig
      Wertpapiergeschaefte taetige?

      Gruesse,
      lalloo
      Avatar
      schrieb am 16.02.00 20:45:26
      Beitrag Nr. 9 ()
      Sorry, eine kleine Ergaenzung:

      Nei netIPO und Akon haben mich problemlos anmelden koennen.
      Was sind die unterschiedlichen gesetzlichen Bestimmungen
      fuer VEM?

      Ciao,
      lalloo
      Avatar
      schrieb am 27.02.00 20:39:15
      Beitrag Nr. 10 ()
      lalloo,

      habe das Problem mittlerweile verstanden:

      Bei einer Neuemission muss der Prospekt in der Sprache der Kunden vorliegen. Hierbei gilt die Nationalität als starker Anhaltspunkt.
      Dies ist der Grund, warum Ausländer keine Zuteilung bei so kleinen Werten wie Onvista erhalten, da diese nur Deutsche Prospekte haben.

      Ich habe mich mittlerweile beruhigt, trotzdem Scheisse....
      Avatar
      schrieb am 28.02.00 01:42:00
      Beitrag Nr. 11 ()
      Lalloo, ich geb Dir 65% des Gewinns !!! nach Steuern versteht sich.


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