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    Mehrwertsteuer auf 30% rauf? was meint ihr?? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 17.10.02 23:55:50 von
    neuester Beitrag 18.10.02 11:39:08 von
    Beiträge: 20
    ID: 648.139
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      Avatar
      schrieb am 17.10.02 23:55:50
      Beitrag Nr. 1 ()
      Mein liebstes Steuermodell wäre:
      Mehrwertseteuer auf 30 % +/-x% und sonst überhaupt keine Steuern(keine Einkommenssteuer, nix, garnix). Finanzamt wird abgeschafft. 1000e Beamte auch.

      Wer 3000 € im Monat ausgeben kann zahlt mehr, wer nur 1000 € ausgeben kann zahlt weniger, aber alle den gleichen %-Anteil. Weiss jemand was gerechteres?? Wärt ihr dafür?

      Opus V
      Avatar
      schrieb am 18.10.02 00:05:43
      Beitrag Nr. 2 ()
      dann kauft jeder im benachbarten ausland, wann begreift man denn endlich das diese abzockerei der falsche weg ist :confused:
      Avatar
      schrieb am 18.10.02 00:15:56
      Beitrag Nr. 3 ()
      klar, geringverdiener und leute mit kindern überdurchschnittlich belasten. fänd ich toll...
      Avatar
      schrieb am 18.10.02 00:24:27
      Beitrag Nr. 4 ()
      @#3

      Und Schwarzarbeiter auch noch mit Steuern belasten, so eine Schweinerei!! ;)

      Opus V
      Avatar
      schrieb am 18.10.02 00:31:45
      Beitrag Nr. 5 ()
      Opus
      Das tut schon weh dein Vorschlag.
      Damit kastrierst du jeden Bundeshaushalt und jede Regierung egal welcher Couleur könnte sofort Konkurs anmelden.

      Um dir das zu verdeutlichen:

      Der Anteil der direkten Steuern (dazu gehört die Umsatzsteuer neben der Mineralölsteuer, Ökosteuer u sonstigen Verbrauchssteuer.) macht derzeit ca 48,5 % des gesamten Steueraufkommens des Bundeshaushaltes aus.

      Der Anteil der indirekten Steuern, dazu gehören die Einkommensteuer und vor allem die gewaltige Menge der Lohnsteuer, beträgt derzeit ca 51,5 % des gesamten Steueraufkommens.

      Wenn nach deinem Vorschlag die indirekten Steuern abgeschafft werden, fehlen erst mal ca 50% Steuereinnahmen. Da reicht auch eine Verdoppelung der Umsatzsteuer nicht aus, um einen Ausgleich zu schaffen.

      Außerdem: Eine Anhebung der USt hätte eine Preiserhöhung von rund 16 % und mehr zur Folge. Wie wollen wir da noch Wettbewerbsfähig bleiben???????

      Ziemlich unausgegoren dein Vorschlag. :laugh:

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      Avatar
      schrieb am 18.10.02 00:35:29
      Beitrag Nr. 6 ()
      #4
      hast recht, damit der gerechtigkeit genüge getan wird, können es ruhig die sozial schwachen ausbaden. betrifft uns ja (hoffentlich) nicht.

      #5
      jau, indirekt und direkt bitte tauschen.

      n8
      Avatar
      schrieb am 18.10.02 00:37:11
      Beitrag Nr. 7 ()
      Boersenhighlander
      du verwechselt indirekte mit direkten Steuern

      Steuereinnahmen 2001
      Gesamt 446,2 Mrd €
      davon USt 138,935 Mrd €
      davon LSt 132,626 Mrd €
      davon Minarlölsteuer 40,69 Mrd €
      davon ESt(veranlagt) 8,771 Mrd €

      Haushalte mit geringem Einkommen erfahren eine relative Mehrbelastung und ist daher abzulehnen.
      Avatar
      schrieb am 18.10.02 00:53:34
      Beitrag Nr. 8 ()
      Die 30% waren nur so aus der Luft gegriffen, als Beispiel. Seuerfreibetäge gäbe es aber auch nicht mehr(warum auch??, jeder benutzt Gehwege oder Ampeln, Straßen oder ÖPNV), von der Steuer "absetzen kann man auch nix mehr. Das müsste man mal alles gegenrechnen. So einfach die alten Zahlen hinstellen funktioniert also nicht.

      Warum sollen Geringverdiener nicht ihren Anteil zum Staatshaushalt leisten? Ist es gerecht wenn die anderen alles Nötige bezahlen?
      Avatar
      schrieb am 18.10.02 00:57:39
      Beitrag Nr. 9 ()
      soll natürlich heißen: Steuerfreibeträge
      Avatar
      schrieb am 18.10.02 01:09:08
      Beitrag Nr. 10 ()
      Die exakte Aufteilung in indirekte und direkte Steuern spielt hier doch nur eine untergeordnete Bedeutung.
      Der Fehler von Opus liegt in der fehlerhaften Einschätzung des Umsatzsteueraufkommens.

      Der Bundeshaushalt 2001 wies Steuereinnahmen von insgesamt
      384 Mrd DM aus (DM nicht € !!) Quelle: http://www.google.de/search?q=Steueraufkommen+Bundeshaushalt…

      Davon entfallen 90 Mrd DM auf die Umsatzsteuer lt. oa. Quelle.

      384 Mrd minus 90 Mrd = 294 Mrd übrige Steuern.
      Diese übrigen Steuern i.H.v. 294 Mrd DM will Opus wegfallen lassen.
      Dafür verdoppelt er die USt von 90 Mrd auf 180 Mrd.

      Es fehlen im Bundeshaushalt 2001 also immer noch:
      294 Mrd minus 180 Mrd = 114 Mrd DM Einnahmen.

      Völliger Schwachsinn dieser Vorschlag.
      Avatar
      schrieb am 18.10.02 01:29:30
      Beitrag Nr. 11 ()
      Hallo Boersenhighlander,

      leider hast du auch nicht Recht! Dadurch, das Keine Lohnsteuer/Einkommenssteuer vom Bruttolohn runtergeht hat jeder mehr Geld in der Börse und kann mehr Geld ausgeben = höhere Umsatzsteuereinnahmen. Schwarzarbeiter gäbe es auf einen Schlag keine mehr und SteuerfreiesEinkommen auch nicht. Rechnerische Grundlage wäre eher BSP-Sozialversicherung + Einsparung für Finanzbehörden.

      Opus V
      Avatar
      schrieb am 18.10.02 01:37:29
      Beitrag Nr. 12 ()
      MWSt auf 25% ESt und LSt runter.
      Bei Vollbeschäftigung direkte Steuern (ESt) bei Arbeitslosigkeit indirekte Steuern (MWSt)
      Grunsätzlich - wenn ich was verändern will, muß danach Verlierer geben.




      Ich würde MWSt auf 25% heraufsetzen und um diesen Betrag ESt im unteren Bereich herabsetzen. Niedrige MWSt für Lebensmittel, Kindersachen, Medikamente.
      Durch MWSt erwische ich Schwarzarbeiter, durch niedrige Eingangssteuern habe ich größeren Abstand zu Soz. Hilfe. Bei den Rentnern müsste man sehen.

      Keine Steuerfreie Einnahmen (Nachtzuschläge, Sonntagsarbeit, Km-Pausch., Werbungskosten (das ist Sache der AN-AG, Selbständige-Kunde) keine Sondertatbestände für Gruppen.

      z.B. (ob es reicht, weiß ich nicht – nur zum Nachdenken)
      bis 12.000 = 0 %
      12.001 - 20.000 = 0% auf 5 % steigend linear
      15.000 - 99.999 = 5% auf 45 % steigend progres.
      ab 100 T = 45%

      Für einen Familien Mitglied muß der Staat einen Job zur Verfügung stellen - wir haben in manchen Familien Soz.Hilf. in 4. Generation, deren Kindern sind von vorne benachteiligt - keine Ordnung im Tagesablauf. Für solche Fälle evtl. negative Steuern.


      Es wird doch einen Grund geben warum andere Länder, siehe Tabelle oben MWSt-Sätze bis zu 25% haben ohne Sozialkalt zu sein.

      Diese Konsumgesteuerte Staatseinahmen hat der Prof. Manfred Rose in Kroatien und Rumänien eingeführt.

      Alle Konsumieren, Steuern bezahlen aber nicht


      System von Rose (Die Einfachsteuer)

      Sparbereinigte Besteuerung der Renten, zinsbereinigte Besteuerung des Wertpapier- und Kontensparens, zinsbereinigte Besteuerung der Unternehmensgewinne

      Idee: Die Einfachsteuer ist ein konkreter Systemvorschlag des Finanzwissenschaftlers Manfred Rose (Universität Heidelberg) für ein langfristig anzustrebendes neues deutsches Steuersystem. Es wurde in seinen Grundzügen bereits 1994 erfolgreich in Kroatien umgesetzt.(*1) Die theoretische Konzeption geht auf Arbeiten von Boadway / Bruce (1982, 1984) und Wenger (1983) zurück. Es handelt sich bei der Einfachsteuer um ein konsumbasiertes System aus lebenszeitlicher Sicht, das vollständig frei von lenkungspolitischen Regelungen ist. Unternehmensgewinne werden zinsbereinigt (*2) besteuert, d.h. neben Fremdkapitalzinsen dürfen auch Eigenkapitalzinsen abgezogen werden. Als Eigenkapitalzins (Schutzzins) ist die von der Deutschen Bundesbank ermittelte Durchschnittsrendite risikoloser Kapitalmarktanlagen (z.B. in Höhe des Zinssatzes einer zweijährigen Bundesanleihe) zu wählen.
      Weiterhin sieht die Einfachsteuer bezüglich gesparter Einkommensteile vor: (a) im Sinne einer sparbereinigten Einkommensbesteuerung die nachgelagerte Besteuerung von Renten u.ä. Altersvorsorgebezügen und (b) im Sinne einer zinsbereinigten Einkommensbesteuerung die Steuerfreiheit marktüblicher Erträge festverzinslicher Kapitalmarktanlagen, die aus versteuertem Einkommen erworben wurden. Hiermit ist eine einmalige steuerliche Belastung der auf Märkten erwirtschafteten Einkünfte eines Bürgers in lebenszeitlicher Sicht gewährleistet.

      Ausgestaltung: Auf der Haushaltsebene wird die bestehende Einkünftevielfalt im deutschen Steuerrecht beseitigt. Vorgesehen sind nur drei Einkunftsarten: Neben (1) Einkünften aus nichtselbständiger Erwerbstätigkeit umfaßt die Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer (2) Einkünfte aus selbständiger Erwerbstätigkeit und (3) Einkünfte aus Vorsorgevermögen. In der letzten Einkunftsart werden alle Versorgungsbezüge (Renten, Beamtenpensionen etc.) nachgelagert besteuert, d.h. Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung und in andere vom Gesetzgeber explizit vorgesehene Altersvorsorgeanlagen sind abzugsfähig. Einkünfte der Selbständigen beinhalten Anteile am Gewinn/Verlust von Inhaberunternehmen und sonstige Einkünfte, die wie bisher auf selbständige Erwerbstätigkeiten zurückgehen. In dieser Einkunftsart werden auch prinzipiell Zinseinkünfte besteuert, die über den marktüblichen Zins hinausgehen.(*3) Im Unterschied zur Steuerpraxis in vielen Ländern sind Aufwendungen für Humankapitalinvestitionen von der Bemessungsgrundlage abzugsfähig. Zudem sind mit der Einfachsteuer Verluste unbegrenzt vortragsfähig, soweit hierfür nicht schon eine Steuervergütung gezahlt wurde. Eine solche Steuervergütung wird auch dann gewährt, wenn bei fehlendem oder zu geringem Markteinkommen persönliche Abzüge nicht ausgeschöpft werden können. Steuervergütungen erfolgen, soweit der Bürger aus früheren Steuerzahlungen auf seinem Lebenszeitkonto ein Steuerguthaben hat. Persönliche Abzüge berücksichtigen in Form von Freibeträgen nicht nur den existentiellen Konsumbedarf des Steuerpflichtigen, sondern u.a. auch den Mindestbedarf der von ihm unterhaltenen Personen.

      Die Bemessungsgrundlage für Unternehmensgewinne wird zunächst unabhängig davon ermittelt, ob es sich um Inhaberunternehmen oder um börsennotierte Publikumsgesellschaften handelt. Inhaberunternehmen sind Einzelunternehmen, Personengesellschaften und persönlich geführte Kapitalgesellschaften (GmbH u.ä.), die für das Inhabermodell optiert haben. Die Anteilseigner dieser Unternehmen versteuern ihren Gewinn- oder Verlustanteil als Einkünfte aus selbständiger Erwerbstätigkeit im Rahmen der persönlichen Einkommensteuer. Dies sichert eine weitgehende Gleichbehandlung von selbständiger und nichtselbständiger Erwerbstätigkeit in einem lebenskonsumbasierten Steuersystem. Die Gewinne der börsennotierten Kapitalgesellschaften, die sich dem breiten nationalen und internationalen Publikum als Sparanlage anbieten, werden auf der Unternehmensebene abschließend besteuert.
      Der zu versteuernde Unternehmensgewinn wird zunächst ganz traditionell nach der Kassenrechnung oder der Bestandsrechnung (Handelsbilanz) ermittelt. Sofern in diesem Gewinn Erträge bzw. Aufwendungen aus Unternehmensbeteiligungen enthalten sein sollten, müssen diese Positionen wieder herausgerechnet werden. Zusätzlich abzugsfähig sind Zinsen auf das Eigenkapital (*4) und einen vorgetragenen Verlust.(*5) Weil die Grenzrendite in Höhe eines marktüblichen Zinssatzes (Schutzzins) damit steuerfrei bleibt, werden nur ökonomische Reingewinne besteuert.
      Die Einfachsteuer unterscheidet sich klar von den dualen Steuersystemen einiger skandinavischer Staaten, in denen Kapitaleinkommen in Höhe einer Marktrendite durchaus besteuert werden. Ähnlichkeit besteht freilich bezüglich des dualen Charakters. Doch auch im Steuertarif unterscheiden sich beide Systeme. Während das nordische System eine Flat Rate für Kapitaleinkommen vorsieht und Arbeitseinkommen stark progressiv besteuert, verlangt die Zinsbereinigung nur die Gleichheit des Spitzensteuersatzes der persönlichen Einkommensteuer mit dem Körperschaftsteuersatz.(*6) "Die Einfachsteuer" sieht einen einheitlichen Steuersatz von nicht mehr als 25% vor, der auf alle Einkommen angewendet wird.

      Vorzüge: Die Zinsbereinigung bei der Einfachsteuer ist ein elegantes Verfahren zur einfachen Umsetzung eines konsumbasierten Steuersystems, ohne die traditionellen Verfahren der Ermittlung von Unternehmensgewinnen abschaffen zu müssen. Durch die Gewährung des Eigenkapitalzinsabzugs (neben dem traditionellen Fremdkapitalzinsabzug) sind wirklich alle ökonomisch relevanten Kapitalkosten steuerlich abzugsfähig, so daß effektiv nur Reingewinne besteuert werden. Die zinsbereinigte Einkommensteuer auf Unternehmensgewinne ist in der Belastungswirkung äquivalent zu den Cash-Flow-Systemen. Aus intertemporaler Sicht bleibt die Kompensation für vergangenen Konsumverzicht somit unbesteuert, so dass die Effizienzkriterien der Steuertheorie in höchstem Maße erfüllt sind. Das heißt: Das Steuersystem genügt weitgehend den Kriterien der intertemporalen Neutralität, Abschreibung- und damit Investitionsneutralität, Finanzierungsneutralität und Rechtsformneutralität. Damit bleibt auch der Kapitalbildungsprozeß auf der Haushalts- und Unternehmensebene steuerlich unbeeinträchtigt. Zahlreiche Arbitragemöglichkeiten traditioneller Systeme entfallen, was sowohl Effizienzgewinne bringt als auch aus administrativer Sicht sehr positiv zu bewerten ist.
      Die Anwendung nur eines einzigen Steuersatzes sowohl auf das persönliche Einkommen wie auch auf die Gewinne von Körperschaften ermöglicht im Vergleich zur heutigen Einkommensbesteuerung eine nahezu als dramatisch zu bezeichnende Senkung der Steuererhebungskosten und eine hohe Transparenz des Steuerrechts. Im Vergleich zu den Cash-Flow-Varianten der Einkommensbesteuerung ist die Einfachsteuer als ausgesprochen übergangsfreundlich zu betrachten. Dies gilt insbesondere unter fiskalischen, ermittlungstechnischen und internationalen Aspekten.

      Probleme: Eine wesentliche Systemänderung im Vergleich zum gegenwärtigen Gewinnsteuerrecht stellt der Zinsabzug auf das im Unternehmen eingesetzte Eigenkapital dar. Die praktische Umsetzung des Abzugs von Schutzzinsen auf der Unternehmensebene und eine hiermit abgestimmte Besteuerung von Zinsen auf der Haushaltsebene sind entscheidend für den Erfolg des ganzen Systems der Einfachsteuer. Bezüglich der Praktikabilität einer Besteuerung des zinsbereinigten Gewinns sind die Erfahrungen in Kroatien allerdings vielversprechend. Zu hinterfragen ist jedoch, ob die Systemumstellung in Deutschland in zufriedenstellendem Maß verwirklicht werden kann, wenn man das in Politik und auch in der Steuerwissenschaft noch weit verbreitete Vorurteil bezüglich der Steuerbarkeit von Zinsen berücksichtigt. Eine Steuerfreiheit marktüblicher Zinsen bedeutet ja nicht, daß Zinsen keiner Steuerbelastung unterliegen. Sie tritt dadurch ein, daß die Besteuerung des gesparten Einkommens den Zinsertrag automatisch in Höhe des Steuersatzes reduziert: "Wer das heutige Saatgut besteuert belastet die morgige Ernte". Die meisten sparenden Bürger verstehen diesen Sachverhalt sehr wohl auch ohne steuertheoretische Grundkenntnisse.
      Käme es nur zu einer mäßigen Abgeltungssteuer auf private Zinseinkünfte, so müßte der marktbestimmte (Brutto-)Schutzzins um den Zinssteuersatz reduziert werden. Ein weiteres Problem könnte in der Bestimmung des Schutzzinssatzes liegen. Die effizienzmäßig erwünschte steuerliche Verzerrungsfreiheit ist nur gegeben, wenn dieser Zinssatz tatsächlich den Zinssatz einer risikolosen Kapitalmarktanlage approximiert. Da auf Kapitalmärkten allein schon laufzeitbedingt verschiedene Zinssätze (relativ) risikoloser Kapitalforderungen vorliegen, ist im Sinne einer typisierenden Regelung ein z.B. indexfundierter Durchschnittssatz zu ermitteln. Durch die Bedeutung, die dem Schutzzins im Einfachsteuersystem zukommt, besteht sowohl für den Fiskus als auch für Unternehmen ein großer Anreiz, diesen politisch zu beeinflussen. Es sollte deshalb sichergestellt werden, dass eine unabhängige Institution – wie z.B. die Deutsche Bundesbank – die jährliche Schutzzinsbestimmung übernimmt.

      Diskussion / Bewertung: Das Einfachsteuersystem wird den wesentlichen Anforderungen an ein ‚gutes‘ Steuersystem gerecht. Neben der Umsetzung wichtiger effizienztheoretischer Erkenntnisse der Steuertheorie der letzten Jahrzehnte wird auch den Kriterien der Transparenz, Fairness und internationalen Integrationsfähigkeit in hohem Maße Rechnung getragen. Was die Erzielung eines angemessenen Steueraufkommens betrifft, hat die Einfachsteuer den Cash-Flow-Varianten voraus, dass geltende Abschreibungsregeln beibehalten werden und somit massive Steuerausfälle vermieden werden können. Finanzierungsrechnungen für den Übergang vom derzeitigen Steuerrechtschaos zum Einfachsteuersystem sind Gegenstand noch laufender Forschungen.(*7) Die Abschaffung aller lenkungspolitisch begründeten Ausnahmeregelungen wird sicherlich einer fiskalisch unbedenklichen Einführung des Einfachsteuerrechts dienlich sein.
      Auch bezüglich der vertikalen Verteilungseffekte des Übergangs zur Einfachsteuer liegen bislang noch keine Forschungsergebnisse vor. In einer Simulationsstudie zur zinsbereinigten Einkommen- und Gewinnsteuer kommen allerdings Fehr / Wiegard (1999) interessanterweise zu günstigen intra- und intergenerationalen Veteilungswirkungen.
      Insgesamt ist die Einfachsteuer und die in ihr enthaltene Idee der Zinsbereinigung ein Leitbild für eine Reform der Einkommen-, Gewerbe- und Körperschaftsteuer, das viele in Deutschland derzeit diskutierten Probleme beseitigen würde. Jüngst hat die Arbeitsgemeinschaft selbständiger Unternehmer (ASU) nicht nur aus mittelständischer Sicht empfohlen, die Heidelberger Einfachsteueridee als Grundorientierung für die Etablierung eines neuen deutschen Systems der Einkommens- und Gewinnbesteuerung zu wählen.(*8)
      International hat das Konzept der Besteuerung des zinsbereinigten Gewinns - in der englischsprachigen Literatur unter ACE (allowance for corporate equity) firmierend - zunehmend Unterstützung zahlreicher Ökonomen gefunden.(*9)

      Literatur:


      Boadway, R. / Bruce, N. (1982): "A General Proposition on the Design of a Neutral Business Tax", Discussion Paper Department of Economics Queen’s University, Kingston (Ontario Canada)
      Boadway, R. / Bruce, N. (1984): A Proposition on the Design of a Neutral Business Tax, Journal of Public Economics 24, S. 231-239
      Fehr, H. / Wiegard, W. (1999): "Lohnt sich eine konsumorientierte Neugestaltung des Steuersystems?", in: Smekal,C. u.a.(Hrsg.): Einkommen versus Konsum, Heidelberg, S.65-84
      Institute for Fiscal Studies (1991): Equity for Companies: A Corporation Tax for the 1990s, London
      Greß, M. / Rose, M. / Wiswesser, R. (1998): Marktorientierte Einkommensteuer, München
      Kaiser, M. (1992): Konsumorientierte Reform der Unternehmensbesteuerung, Heidelberg
      Rose, M. (Hrsg.) (1991): Konsumorientierte Neuordnung des Steuersystems, Berlin
      Rose, M. / Wiswesser, R. (1997): "Tax Reform in Transition Economies: Experiences from Participating in the Croatian Tax Reform Process of the 1990s", in: Soerensen, P.B. (Hrsg.): Public Finance in a Changing World, Cambridge, S. 257-278
      Rose, M. (2000): "Das Einfach-Steuersystem: Programm einer grundlegenden Reform der Einkommens- und Gewinnbesteuerung in Deutschland", www.einfachsteuer.de
      Schmidt, P. / Wissel, H. / Stöcker, M. (1996): "The New Croatian Tax System", in: International Bureau of Fiscal Documentation, Bulletin April, S.155-163
      UNI Unternehmerinstitut e.V. der ASU Arbeitsgemeinschaft Selbständiger Unternehmer(2000), Einmalsteuer und Abgabenwettbewerb, Berlin
      Wiswesser, R. (1997), Einkommens- und Gewinnbesteuerung bei Inflation - Analyse bestehender Steuersysteme und Entwicklung eines Reformvorschlags, Heidelberg.
      Wenger, E. (1983): Gleichmäßigkeit der Besteuerung von Arbeits- und Vermögenseinkünften, Finanzarchiv 41, S.207-252
      Links:
      www.einfachsteuer.de

      Kroatische Regierung:
      http://www.mfin.hr/index_eng.htm

      Universitäten / Institute mit Bezug zur Zinsbereinigung:
      http://www.ifs.org
      http://www.siaw.unisg.ch/kirch/index_e.html
      http://www.uni-heidelberg.de/institute/fak18/index_d.html
      http://www.uni-potsdam.de/u/lsfiwi/index.htm
      http://www.wifak.uni-wuerzburg.de/wilan/wifak/bwl/bwl4/bwl4.…
      http://www.vwl.uni-freiburg.de/fakultaet/fiwiI/
      gruß
      rudi
      Avatar
      schrieb am 18.10.02 01:57:41
      Beitrag Nr. 13 ()
      Also gut Opus
      einigen wir uns darauf, daß du mit deinem Vorschlag richtig liegen könntest, wenn der gesamte ersparte Betrag an übrigen Steuern auch vollumfänglich für den Konsum verwendet wird.

      Das macht dann 294 Mrd DM mehr Geld in der Tasche des Steuerzahlers und somit 32 % mehr USt von 294 Mrd DM = ca 100 Mrd DM für den Fiskus.
      Könnte hinkommen wenn unterstellt wird, daß kein Vorsteuerabzug mehr den Fiskus belastet.

      Viel Erfolg noch morgen beim Aktiendeal
      Gruß BH
      Avatar
      schrieb am 18.10.02 02:25:41
      Beitrag Nr. 14 ()
      @ BH
      Natürlich funktioniert die Sache nur ohne Vorsteuerabzug(gibt es auch nicht mehr). Und natürlich wäre eine Konsumflaute eine Katastrophe für den Staat. Wahrscheinlich wäre eine Sterbesteuer nötig(bist du plötzlich tot und hast noch 100000 € Erspartes, du böser Geizhals ;) werden 30% Steuern fällig, weil man es nicht verprasst hat). Aber das interesiert einen dann auch nicht mehr.
      Mir geht es nur um das System, nicht um %-te.
      Gute Nacht.
      Opus V
      Avatar
      schrieb am 18.10.02 02:56:32
      Beitrag Nr. 15 ()
      .
      wieso sollte ein wirtschaftlich Stärkerer nicht auch mehr Lasten schultern wie ein zB Geringverdiener.

      und auch noch einen Gruß an R+M: wieso muß ich immer der Verlierer sein ???
      Avatar
      schrieb am 18.10.02 09:55:52
      Beitrag Nr. 16 ()
      @ 11meter

      auch einen schönen Gruß - keine Angst die Regierung macht es nicht, also kein Verlierer.

      gruß
      rudi
      Avatar
      schrieb am 18.10.02 10:35:34
      Beitrag Nr. 17 ()
      @ all

      lest bitte J Rawls : Eine Theorie der Gerechtigkeit


      Dann wisst ihr warum der Starke mehr Steuern zu zahlen hat als der Schwache !
      Avatar
      schrieb am 18.10.02 10:44:25
      Beitrag Nr. 18 ()
      Wie wärs denn mit genau dem Gegenteil ?

      Mehrwertsteuer auf 0 %, und gleichzeitig den Spitzensteuersatz auf 90 % erhöhen ?!
      Avatar
      schrieb am 18.10.02 10:48:22
      Beitrag Nr. 19 ()
      Wie wäre es mit Kishons Überlegung? Steuer rauf auf 150%, wer 5 Jahre überlebt ohne zuvor nennenswerte Vermögenswerte nachweisen zu können betreibt Steuerhinterziehung.
      Avatar
      schrieb am 18.10.02 11:39:08
      Beitrag Nr. 20 ()
      Mein Vorschlag: Einkommensteuer rauf auf 101%.
      Wer zahlt, ist ein Steuerhinterzieher! ;)


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