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    Dienstwagenregelung: ist rot-grün dem Wahn verfallen oder mache ich einen Fehler - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 18.10.02 11:46:58 von
    neuester Beitrag 07.01.03 18:45:50 von
    Beiträge: 51
    ID: 648.336
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      Avatar
      schrieb am 18.10.02 11:46:58
      Beitrag Nr. 1 ()
      Eine einfache Rechnung:

      Ein Selbständiger hat 50.000 aus seinem Einkommen zu versteuern.
      Er zahlt (sag` mal) 30% also 15.000 an den Fiskus. Für 35.000 kauf er sich
      einen Privatwagen, den er zwar auch dienstlich nutzt aber er will
      keine Vergünstigungen für die Selbständigen in Anspruch nehmen :laugh:

      Ein anderer Selbständiger hat auch 50.000 aus seinem Einkommen zu versteuern.
      Er hat aber gehört, dass die Regierung den Mittelstand stärken will.
      Das glaubt er unbesehen, hat auch keine Zeit sich mit Details zu befassen,
      weil er einen 12 Std. Arbeitstag hat. Na gut, er kauft sich den gleichen Wagen
      als Dienstwagen, den er aber auch privat nutzt. Er zahlt für den Wagen 32.600,
      weil er die halbe MSt. geltend macht. 17.400 (den Rest zu den erwirtschafteten
      50.000) muß er der Einkommensteuer unterziehen. Den Wagen schreibt er über 5
      Jahre ab und schlägt 1,5% von 35.000 geldwerten Vorteil pro Monat dem zu versteuernden
      Einkommen zu. In 5 Jahren hat er also 90% von den 35.000 der Einkommenssteuer unterziehen
      müssen, mit der 0,003 Pf Entfernungspauschale dazu (sag` mal) 100 %. Dann verkauft
      er den Wagen für (Pi mal Auge) 15.000 und für die muß er auch die Einkommenssteuer
      zahlen. Wieviel Geld muß er nun einkommensversteuern?

      17.400 + 35.000 + 15.000 = 67.400 (Einkommenssteuer 30% davon)
      Wie denn das? Er hat doch nur 50.000 Gewinn in diesem Bereich gemacht!

      Die rot-grünen erhoffen sich hier Mehreinnahmen?
      Entweder ist hier ein Fehler in meiner Rechnung oder
      wird es in D in zwei Jahren keine Dienstwagen mehr geben.
      Bei 0 Dienstwagen, 0 Steuereinnahmen aus Dienstwagen!
      Und im übrigen so fördert man anscheinend die Konjunktur
      und den Mittelstand :laugh: :laugh: :laugh:
      Avatar
      schrieb am 18.10.02 11:56:09
      Beitrag Nr. 2 ()
      Gehen wir halt zu Fuß
      Soviel Zeit muss sein
      Avatar
      schrieb am 18.10.02 12:02:11
      Beitrag Nr. 3 ()
      Da bleiben nur die Dienstwagen für die Abgeordneten übrig....

      Flack
      Avatar
      schrieb am 18.10.02 12:02:30
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hallo HeiligerSchweinehund,

      wenn du richtig nachdenkt geht es nur um Personengesellschaften und Freiberufler! Abhilfe gibt nur durch das führen eines Fahrtenbuch! Damit weißt du auch was Nachhaltigkeit bedeutet. Die Nachhaltigkeit ist nur ein Modewort und ersetzt das Wort Regulierung!:mad:


      Gruß Albatossa
      Avatar
      schrieb am 18.10.02 12:08:26
      Beitrag Nr. 5 ()
      @Wahrheit

      Ein Bild bitte
      (nackte Wahrheit, zu Fuß)

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      Avatar
      schrieb am 18.10.02 12:10:51
      Beitrag Nr. 6 ()
      Die Dienstwagenregelung und die Spekusteueränderung sollen ggf schon wieder geändert werden (so lt SWR 3 Nachrichten das Handelsblatt)
      Avatar
      schrieb am 18.10.02 12:12:23
      Beitrag Nr. 7 ()
      Avatar
      schrieb am 18.10.02 12:13:39
      Beitrag Nr. 8 ()
      "Er zahlt für den Wagen 32.600,
      weil er die halbe MSt. geltend macht. 17.400 (den Rest zu den erwirtschafteten
      50.000) muß er der Einkommensteuer unterziehen"

      Aber doch nicht im Jahr der Anschaffung. Du kannst doch nicht die Anschaffung als Aufwand verbuchen - das ist zunächst ein erfolgsneutraler Aktivtausch von Kasse in Anlagevermögen.

      Danach kann man natürlich abschreiben, nur im Jahr der Anschaffung mindert der Kaufpreis nicht den zu versteuernden Gewinn
      Avatar
      schrieb am 18.10.02 12:16:49
      Beitrag Nr. 9 ()
      @HMHM:
      Die Regelung betrifft vor allem Arbeitnehmer mit "Geschäftswagen", also die klassischen AD-Leute. Darum geht es doch.
      fondast
      Avatar
      schrieb am 18.10.02 12:17:35
      Beitrag Nr. 10 ()
      Sorry, HMHM. Ich meinte Albatossa!!!
      Avatar
      schrieb am 18.10.02 12:22:23
      Beitrag Nr. 11 ()
      leary 99,
      stimmt, das macht die Rechnung noch negativer für den braven
      Dienstwagenkäufer
      Avatar
      schrieb am 18.10.02 12:57:39
      Beitrag Nr. 12 ()
      Hallo fondast,

      an diese Gruppe habe ich noch nicht gedacht! Aber die trifft es auch voll! Ist halt wieder so eine Neidsteuer wie alles von Rot-Grün die gegen alle sind die sich hier im Land den Arsch aufreißen und nicht von Sozialstaat leben!!:mad:

      Gruß Albatossa
      Avatar
      schrieb am 18.10.02 13:03:35
      Beitrag Nr. 13 ()
      Wenn mich nicht alles täuscht, ist gegen die Prozent-Regelung ohnehin immer noch ein Verfahren (BFH) offen, so daß Steuerbescheide in dieser Hinsicht vorläufug sind.
      Bin mir aber nicht ganz sicher...
      fondast
      Avatar
      schrieb am 18.10.02 13:09:59
      Beitrag Nr. 14 ()
      Hallo fondast,

      es gibt sowieso keine Steuerbescheide mehr die nicht vorläufig sind.
      Avatar
      schrieb am 18.10.02 13:17:18
      Beitrag Nr. 15 ()
      einmal eine ganz andere Frage:

      hat den die neue Regierung die Absicht, an der Dienstwagenregelung etwas zu ändern? M. W. beträgt der geldwerte Vorteil immer noch 1 % vom Bruttopreis des Fahrzeugs.

      SFK
      Avatar
      schrieb am 18.10.02 13:30:42
      Beitrag Nr. 16 ()
      Also, wenn die gerüchteküche stimmt, soll der geldwerte-vorteil von 1% auf 1,5% angehoben werden.
      Aber ihr macht einen Fehler in eurer rechnung.....
      der liebe gott gab uns das leasing.
      Also leasen wir die karre mal....
      4 Jahre, 10% Restwert festgeschrieben (und zwar richtig fest!)
      Leasingrate mithin ca. 1100 € / Monat bei ca. 50 mille incl.
      Steuermindernd somit 12 x 1100....13200 €
      Restwerthammer: erwerbskosten 5000 €
      Tatsächlicher restwert ca. 40 - 55 % , wenn man den richtigen wagen genommen hat, und nicht den der es sein muss....
      Verkaufserlös steuerfrei: mindestens 15000 € (muss nur die tante von einem freund kaufen, und dann sofort weiter drehen die karre...)
      so geht es!!!!
      Avatar
      schrieb am 18.10.02 13:36:37
      Beitrag Nr. 17 ()
      #16

      Auch der Ertrag aus dem Verkauf wird versteuert - es ist auch egal, ob der Wagen geleast, gemietet oder gekauft wird, da immer 1% bzw. zukünftig 1,5% des Listenpreises zu versteuern ist.
      Es geht hier meiner Meinung nach auch vornehmlich um die Arbeitnehmer, denen ein solcher Dienst PKW zur Verfügung gestellt wird. Irgendwann rechnet das sich nicht mehr, da der geldwerte Vorteil zu Steuern führt, die dem Arbeitnehmer abgezogen werden und er durch den jeweiligen Grenzsteuersatz immer stärker belastet wird.
      Avatar
      schrieb am 18.10.02 13:38:47
      Beitrag Nr. 18 ()
      @ watch.at.stoxx, # 16:

      Ich habe den Eindruck, daß hier von zwei unterschiedlichen Dingen gesprochen wird:

      a) von einem Dienstfahrzeug als Angestellter (geldwerter Vorteil)
      b) Geschäftsfahrzeug eines Freiberuflers.

      bei a) fallen die 1 % in jedem Fall an.

      SFK
      Avatar
      schrieb am 18.10.02 13:42:26
      Beitrag Nr. 19 ()
      #18

      Beim Freiberufler oder Unternehmer einer Personengesellschaft ist das immer ein Thema der Steuerprüfung, wieviel Prozent dem betrieblichen und wieviel dem privaten Bereich zugerechnet werden. Das sind individuelle Werte.

      M.E. trifft die neue Regelung nur Arbeitnehmer
      Avatar
      schrieb am 18.10.02 13:53:15
      Beitrag Nr. 20 ()
      Ist der geldwerte Vorteil nicht auch sozialversicherungspflichtig?
      Avatar
      schrieb am 18.10.02 13:55:57
      Beitrag Nr. 21 ()
      ja, das praktisch alles, was lohnsteuerpflichtig ist auch sozialversicherunsgpflichtig ist, aber da gibt und gab es diverse Klagen gegen, weil ja kein Geld geflossen ist
      Avatar
      schrieb am 18.10.02 13:55:59
      Beitrag Nr. 22 ()
      #20
      ei logisch!!
      Avatar
      schrieb am 18.10.02 13:59:34
      Beitrag Nr. 23 ()
      Natürlich gilt die 1% bzw. 1,5% Regelung auch für die Geschäftswagen der Freiberufler, Selbständigen
      wenn sie kein Fahrtenbuch führen wollen:

      Für die private Nutzung von Geschäftswagen ist pro Monat 1 Prozent des Brutto-Listenpreises zu
      versteuern - die Kosten für Sonderzubehör sind dabei mit zu berücksichtigen. Für die Privat-nutzung eines
      40.000-Euro-Wagens müssen Sie pro Monat also immerhin € 400 ansetzen - ungerechterweise selbst
      dann, wenn dieser 40.000-Euro-Wagen gebraucht für umgerechnet 10.000 Euro angeschafft worden ist.
      Hinzu kommen gegebenenfalls 0,03 Prozent des Listenpreises pro Kilometer für den Weg zwischen
      Wohnort und Betriebsstätte.
      Avatar
      schrieb am 18.10.02 14:23:31
      Beitrag Nr. 24 ()
      #23

      Du kannst aber auch auf anderen Wegen glaubhaft machen, dass der DienstPKW z.B. ausschliesslich dienstlich genutzt wird. Dazu gab es in der Vregangenheit diverse Urteile. Die 1% Regelung ist nämlich genau in dem von Dir geschilderten Fall absurd.
      Avatar
      schrieb am 18.10.02 14:31:59
      Beitrag Nr. 25 ()
      #24

      Habe mich kurz erkundigt - das betraf Jahre bis 1995; mein Fehler.
      Avatar
      schrieb am 18.10.02 14:44:22
      Beitrag Nr. 26 ()
      Guten Tag !
      Eigentlich wollte ich hier ja auch mal den fehlenden Mut der von mir bekanntermaßen mitgewählten Regierung beklagen aber wenn ich mir die threads so anschaue kann ich nur sagen, dass die hier versammelten "ICH-AGs" mal wieder nichts begriffen haben.
      Jeder muss seinen Teil dazu beitragen, dass es dem Staat wieder besser geht. Da ist es nicht nur billig sondern auch einfach "asozial" immer bestimmte Regelungen herauszugreifen und dann in großes Wehklagen zu verfallen.
      Bleiben wir mal dem Beispiel des Threaderöffners.
      Richtig wäre die folgende Rechnung:
      A kauft einen Wagen privat und legt diesen nicht ins Betriebsvermögen ein. Er muss also für seinen Wagen den Bruttolistenneupreis, um im Beispiel zu bleiben, 50.000 Euro zahlen.
      B kauft auch einen Wagen für 50.000 Euro brutto, führt diesen aber im BV. Konsequenzen hieraus:
      1) B kann 50% der Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen, macht immerhin 3.448 Euro weniger. B zahlt also defacto für den PKW "nur" 46.552 Euro.
      2) Diesen tatsächlichen Preis kann er nun auf die Nutzungsdauer des PKW abschreiben. Beträgt diese fünf Jahre kann er jedes Jahr 9.310 Euro geltend machen.
      3) Demgegenüber steht nun der "Privatanteil" von 1,5% des Bruttolistenneupreises also jedes Jahr 50.000 Euro x 1,5% = 7.500 Euro.
      4) Per Saldo kann B also nur noch 9.310-7.500 = 1.810 Euro geltend machen. Immerhin macht das in fünf Jahren 9.050 Euro. Bei dem vom Threaderöffner angenommenen Steuersatz von 35% würde das also auf 5 Jahre betrachtet insgesamt eine Steuerersparnis von 3.167 Euro ausmachen.
      Mithin zahlt B also nach Steuer für den gleichen Wagen wie A nur noch 43.385 Euro.
      5) Beim Verkauf des PKW hat B aber im Gegensatz zu A den den Buchwert übersteigenden Teil des Kaufpreises zu versteuern. Nehmen wir wie der Threaderöffner mal an, er veräußert den 5 Jahre alten Wagen mit Buchwert "0" für 15.000 Euro (m.E. ziemlich hoch gegriffen aber seis drum).
      Dann müsste er 15.000 x Steuersatz (35%) = 5.250 Euro an den Fiskus abführen.
      6) Summa summarum bleibt ihm also ein Vorteil von 1.365 Euro gegenüber A.
      7) Damit aber nicht genug! Denn B kann, da der Wagen zum Betriebsvermögen gehört, die gesamten Kosten (also Benzin, Versicherung, Reparaturen usw.) von der Steuer absetzen, während A nur einen Pauschbetrag, der im Regelfall deutlich niedriger liegt absetzen kann.
      Dazu kommt (aufgepasst), dass B 50% der gesamten auf diese Kosten entfallenden Vorsteuern geltend machen kann!
      So schlecht steht sich B daher nicht!
      Ich halte das Gejammere auf hohem Niveau hier für nachgerade lächerlich!
      Es gibt viel an der Regierung zu kritisieren (und das zu Recht!). Ich halte die Koalitionsvereinbarung auch nicht gerade für eine politische Meisterleistung, aber das Genöhle von Leuten, die um ihre 50.000 Euro-Karosse fürchten
      halte ich für ziemlich peinlich!!!
      Avatar
      schrieb am 18.10.02 14:50:07
      Beitrag Nr. 27 ()
      zu Punkt 7) A kann im Gegenzug eine Aufwandseinlage tätigen!
      Avatar
      schrieb am 18.10.02 14:51:29
      Beitrag Nr. 28 ()
      Wenn diese Erhöhung tatsächlich kommt (von 1 auf 1,5 %),
      dann könnt sich die Gehaltsabrechnung eines Dienstwagennutzers wie folgt verändern:

      Annahme:
      Mann, St.-Klasse III/2:
      Fahrzeugneupreis: € 25.000,00

      ..........................................bisher....................nachher:


      Brutto:............................2.500,00................2.500,00
      geldwerter Vorteil
      des Neuwagens............250,00....................375,00
      zu versteuern:..............2.750,00................2.875,00

      ./. LSt./K.St.......................246,90....................286,19
      ./. Sozialversicherung....580,27....................606,63
      ./. Dienstwagen..............250,00....................375,00

      Netto:.............................1.672,83................1.607,18


      Fazit:

      Die Familie mit zwei Kindern hätte einen monatlichen Mehraufwand von € 65,65;

      SFK
      Avatar
      schrieb am 18.10.02 14:56:33
      Beitrag Nr. 29 ()
      #27:
      Korrekt! Aber ich hatte ja schon daruf hingeiwesen, dass diese Einlage i.d.R. (von der es sicher Ausnahmen gibt!) niedriger liegen dürfte als der Abzug der direkten Kosten bei B!
      Im übrigen ist es ja auch B unbenommen, ein Fahrtenbuch zu führen. Grundsätzlich soll es nunmal so sein, dass ausschließlich die betriebliche Nutzung steuerlich interessiert (und das ist ja wohl unbestritten).
      Die 1% bzw. 1,5%-Regel, so sie denn wirklich kommt, sollte lediglich eine Verienfachungsregel darstellen.
      Avatar
      schrieb am 18.10.02 15:03:35
      Beitrag Nr. 30 ()
      Hallo SKF,

      hast du richtig erkannt! Macht aber im Jahr wieder 780 Euro Verlust vom Nettogesamteinkommen der Familie. Und das ist halt nur ein Punkt so diese Regierung absahnt! Was ist mit all den anderen Steuern die noch kommen und das Einkommen/Netto schmäler?

      Gruß Albatossa
      Avatar
      schrieb am 18.10.02 15:06:21
      Beitrag Nr. 31 ()
      @SFK

      Nur ein kleiner Hinweis:

      die Sozialversicherungsbeiträge erhöhen sich natürlich auch noch, so dass die Differenz höher sein wird, also der Arbeitnehmer deutlich weniger in der Tsche haben wird. Dies hängt aber nicht primär mit dem Dienstwagne zusammen. Und der Arbeitgeber zahlt den selben Betrag nochmals. Daneben erhöhen sich auch BG Beiträge und andere Umlagen, die nach der Lohnsumme ermittelt werden.
      Avatar
      schrieb am 18.10.02 15:06:42
      Beitrag Nr. 32 ()
      SFK,
      Deine Berechnung ist nicht zu bestreiten!
      Meines Erachtens ist es aber eben unvermeidbar, dass jemand "betroffen" ist, wenn der Staat steuerliche Subventionen oder auch nur die normalen Subventionen streicht!
      Immer dann, wenn der Staat seine Ausgaben zurückfährt, gibt es jemanden, der davon betroffen ist. Selbst der Abbau der immer wieder gerne genommenen Kohlesubventionen würde Menschen treffen (und im Gegensatz zur Neuregelung der Dienstwagenregelung sogar in ihrer Existenz!).. Das ist also nicht die Frage. Die Frage müsste vielmehr lauten:"Sind die Subventionen oder steuerlichen Tatbestände gerechtfertigt". Und da würde ich sowohl bei der Kohlesubvention als auch bei der Dienstwagenregelung mit "Nein" antworten. Klartext: Ich wäre also für eine Reduzierung der Kohlesubvention und ich bin auch für eine Erhöhung des Privatanteils des Dienstwagens auf 1,5% des Bruttolistenneupreises. Problematisch wird das ganze nur dann, wenn man das eine macht und das andere aus Rücksichtnahme auf nahestehende Interessengruppen für sakrosankt erklärt!
      Avatar
      schrieb am 18.10.02 15:15:19
      Beitrag Nr. 33 ()
      Huta,

      Deine Rechnung ist an einigen Stellen falsch, hab` keine Lust auf
      alles einzugehen, aber soviel:

      3) Demgegenüber steht nun der "Privatanteil" von 1,5% des Bruttolistenneupreises also jedes Jahr 50.000 Euro x 1,5% = 7.500 Euro.

      korrekt wäre: Demgegenüber steht nun der "Privatanteil" von 1,5% des Bruttolistenneupreises also jedes Jahr 50.000 Euro x (1,5% x 12) = 9.000 Euro.
      Außerdem berücksichtigst Du nicht die Entfernungspauschale etc.

      Aber das wichtigste: Du hast meine Intention nicht begriffen.
      Es geht hier nicht um jammern um 50.000 Euro Karrosse (Dein Beispiel
      bezog sich im übrigen auf 50.000 mein auf 35.000 ;) ).
      Es geht darum, dass sich der Kauf eines privat genutzten Geschäftswagens
      gegenüber einem ganz normalen Kauf nicht mehr lohnen wird, also wird das
      keiner mehr machen. Dann erkläre mir bitte, wie aus dieser Änderung
      Kapital für die Allgemeinheit geschlagen werden kann. Doch höchstens noch
      durch den Dummen und Faulen, die ihre Geschäftswagen bis zur völligen Abschreibung
      noch behalten.
      Innerhalb von 3 Jahren trocknen aber doch die Steuereinnahmen in diesem Bereich aus!
      Avatar
      schrieb am 18.10.02 15:15:34
      Beitrag Nr. 34 ()
      Hallo Leute,

      die Arbeiterwohlfahrt (AWO) geht voll auf Regierungskurs und leckt bereits den Arsch der Grünen!:D

      http://www.gruene-partei.de/rsvgn/rs_dok/0,,13574,00.htm
      Avatar
      schrieb am 18.10.02 15:19:41
      Beitrag Nr. 35 ()
      #26 huta
      der vorteil für B ist ein witz, nämlich überhaupt keiner mehr

      wo ist das ganze denn noch ein "dienst"wagen??????? , der in den meisten fällen weiter über 50% genutz werden m u ß ( also nicht bloß d a r f)

      typisches rot/grünes neidgerülpse
      fazit daraus : es lohnt sich wieder weniger ein unternehmer zu sein, weil man factisch auch hier draufzahlt
      Avatar
      schrieb am 18.10.02 15:21:18
      Beitrag Nr. 36 ()
      @ Huta, # 26:

      Hallo Huta,
      alles was im Nachgang fett gedruckt ist, sind Zitate von Dir aus der # 26. Das magere ist meine Sicht der Dinge.


      Richtig wäre die folgende Rechnung:

      A kauft einen Wagen privat und legt diesen nicht ins Betriebsvermögen ein. Er muss also für seinen Wagen den Bruttolistenneupreis, um im Beispiel zu bleiben, 50.000 Euro zahlen.


      B kauft auch einen Wagen für 50.000 Euro brutto, führt diesen aber im BV. Konsequenzen hieraus:

      1) B kann 50% der Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen, macht immerhin 3.448 Euro weniger. B zahlt also defacto für den PKW "nur" 46.552 Euro.

      2) Diesen tatsächlichen Preis kann er nun auf die Nutzungsdauer des PKW abschreiben. Beträgt diese fünf Jahre kann er jedes Jahr 9.310 Euro geltend machen.


      Die Abschreibungsdauer beträgt für Pkw mittlerweile 6 Jahre;
      D.h., er kann jährlich nur € 7.758 geltend machen;

      3) Demgegenüber steht nun der "Privatanteil" von 1,5% des Bruttolistenneupreises also jedes Jahr 50.000 Euro x 1,5% = 7.500 Euro.

      1,5 % aus € 50.000 sind € 750,00;
      Darf ich korrigieren: 1,5 % x 12 x € 50.000 = € 9.000


      4) Per Saldo kann B also nur noch 9.310-7.500 = 1.810 Euro geltend machen. Immerhin macht das in fünf Jahren 9.050 Euro. Bei dem vom Threaderöffner angenommenen Steuersatz von 35% würde das also auf 5 Jahre betrachtet insgesamt eine Steuerersparnis von 3.167 Euro ausmachen.
      Mithin zahlt B also nach Steuer für den gleichen Wagen wie A nur noch 43.385 Euro.


      € 7.758 - € 9.000 = - € 1.242, das macht in 6 Jahren - € 7.452;
      Nach dieser Betrachtung hätte er eine steuerliche Mehrbelastung von € 2.608,00 !

      5) Beim Verkauf des PKW hat B aber im Gegensatz zu A den den Buchwert übersteigenden Teil des Kaufpreises zu versteuern. Nehmen wir wie der Threaderöffner mal an, er veräußert den 5 Jahre alten Wagen mit Buchwert "0" für 15.000 Euro (m.E. ziemlich hoch gegriffen aber seis drum).
      Dann müsste er 15.000 x Steuersatz (35%) = 5.250 Euro an den Fiskus abführen.
      6) Summa summarum bleibt ihm also ein Vorteil von 1.365 Euro gegenüber A.


      die 1.365,00 kann ich nicht mehr nachvollziehen!

      7) Damit aber nicht genug!

      das ist ja ungeheuerlich!

      Denn B kann, da der Wagen zum Betriebsvermögen gehört, die gesamten Kosten (also Benzin, Versicherung, Reparaturen usw.) von der Steuer absetzen, während A nur einen Pauschbetrag, der im Regelfall deutlich niedriger liegt absetzen kann.

      I sog nix mehr!

      Dazu kommt (aufgepasst), dass B 50% der gesamten auf diese Kosten entfallenden Vorsteuern geltend machen kann!
      So schlecht steht sich B daher nicht!
      Ich halte das Gejammere auf hohem Niveau hier für nachgerade lächerlich!


      no comment!

      Es gibt viel an der Regierung zu kritisieren (und das zu Recht!). Ich halte die Koalitionsvereinbarung auch nicht gerade für eine politische Meisterleistung, aber das Genöhle von Leuten, die um ihre 50.000 Euro-Karosse fürchten
      halte ich für ziemlich peinlich!!!


      no comment !


      Ein verwirrter SFK
      Avatar
      schrieb am 18.10.02 15:35:54
      Beitrag Nr. 37 ()
      h aaaaa l l o! huuuuuta
      bitte melden aus der k aaaaa mpa
      Avatar
      schrieb am 18.10.02 16:02:48
      Beitrag Nr. 38 ()
      @ Huta, # 32:

      Huta, jetzt sind wir genau an dem Punkt angelangt, wo sozialdemokratische und konservative Politik sich unterscheiden:

      Zitat: "Immer dann, wenn der Staat seine Ausgaben zurückfährt, gibt es jemanden, der davon betroffen ist. "

      Es ist richtig, daß der Staat seine Ausgaben zurückfahren muß. Hier gefallen mir sogar die Argumente von Hans Eichel.
      Nur er allein wird sich kaum durchsetzen können. Jetzt hätte ich aber beinahe den Faden verloren, Unterschied zwischen rot und schwarz war angesagt.

      Die Roten versuchen das Geld immer umzuverteilen. Beispiel: die Ökosteuer wurde eingeführt, um die Lohnnebenkosten zu senken. Was passiert?

      Bist Du mit mir einer Meinung, daß höhere Abgaben / Steuern sich negativ auf die Wirtschaft auswirken ? Ich denke schon!

      Also wenn ich die Einnahmen nicht erhöhen kann über höhere Steuern, dann muß ich die Ausgaben, wie bereits von Dir angesprochen zurückfahren, und da gibt es einiges:

      ...Streichung des 13. Monatsgehaltes für Beamte
      ...konsequente Durchsetzung von Kostenvoranschlägen
      (nicht mehr akzeptieren, daß sich Baukosten dramatisch erhöhen)
      ...keine Verschwendung (Bund der Steuerzahler)
      ...bei Beschaffung von Dienstwagen eine Fahrzeugklasse kleiner (Golf statt Passat)
      ...Höhe der Bezüge von ehemaligen Abgeordneten oder Ministern überdenken
      ...auf vorzeitige Pensionierungen im Staatsdienst verzichten
      ...weniger Beschilderungen an den Straßen (ist oft hirnrissig: 80-60-80-60 auf weniger als 500 m)
      ...alle Staatsbehörden von Bonn nach Berlin (spart Reisekosten)
      ...das Steuersystem der F.D.P; gigantisch einfach! spart Finanzbeamte
      ...

      Huta, wenn es gelänge die Lohnnebenkosten genauso wie die Staatsausgaben zu senken (spürbar), ohne an anderer Stelle zuzuschlagen, kannst Du Dir dann vorstellen, daß das, was der Staat zunächst weniger verfügbar hat, durch Steuermehreinnahmen durch die anspringende Konjunktur aufzufangen, wenn nicht sogar zu übertreffen ist?

      Das sind eben die Ideen, die mir die Unionsparteien sympathisch machen, die Mut-mach-Parteien eben.

      SFK
      Avatar
      schrieb am 18.10.02 19:48:54
      Beitrag Nr. 39 ()
      Mal was grundsätzliches:

      wenn man Eure Rechnungen hier vefolgt, dann ergeben sich doch gleich 2 fundamentale Gründe, warum es in der BRD nicht mehr funzt.

      Einmal die zu hohe Besteuerung. Wir sind das Land, das praktisch die höchsten Steuern hat. Und dennoch sind wir pleite.


      Grund 2: alles viel zu kompliziert.

      Auch das ist symphtomatisch für dieses Land.

      Regelungen, so kompliziert, daß sie keine Sau mehr versteht.

      Geht mal nicht von Euch aus, die ja noch halbwegs Einblick haben, geht doch mal von Menschen aus, denen solche Berechnungen einfach nicht liegen.

      Die verzweifeln an diesen abgefinkelten Betrachtungen.

      Viel zu kompliztiert.
      Und viel zu teuer.

      Das hat miteinander zu tun, das bedingt einander.
      Niemand wird das Land aus seiner gedämpften Lage befreien, ganz im Gegenteil.

      SEP
      Avatar
      schrieb am 18.10.02 21:06:34
      Beitrag Nr. 40 ()
      Wenn ich #1 lese wird mir schwindelig. Habe zwar Mathematik studiert, aber irgendwie verstehe ich das alles nicht mehr.

      Das Problem ist doch die komplizierte Überregulierung. Das kann doch kein Schwein mehr nachvollziehen. Wollen die uns verscheißern. Eine Bombe gehört in diesen Saustall geworfen.


      Ich mache das so: Leihe mir den Privatwagen meiner Mutter - (Rentnerin). Und zahle ihr dafür Kilometergeld. Das schlucken die Deppen vom Finanzamt. So einfach kann alles sein. Und meine Mutter freut sich. ;)
      Avatar
      schrieb am 18.10.02 21:11:55
      Beitrag Nr. 41 ()
      die neue regel ist echt was fürn arsch.
      aber alle gesetze so das sep sie versteht geht auch nicht.
      Avatar
      schrieb am 19.10.02 00:04:14
      Beitrag Nr. 42 ()
      Leute, Leute!
      Es betrifft überwiegend Arbeitnehmer, die einen "Geschäftswagen, auch zur privaten Nutzung" vom Arbeitgeber zur verfügung gestellt bekommen.
      Tolle Aussichten:
      - vom Arbeitnehmer Mobilität fordern
      - vom Arbeitslosen noch mehr mobilität fordern
      - dann die Kilometerpauschale streichen wollen
      - dann den Nachteil des "geldwerten Vorteil" erhöhen

      Ich lach mich tot - sozial, ökologisch, pazifistisch?
      Diese Regierung ist nicht mal mehr das Papier wert, auf dem es gewählt wurde.
      Es ist ok, wenn man vor der Wahl und aber auch nach der unpopuläre Maßnahmen ergreift und dann die Wahrheit darüber sagt.
      Aber das Vorher-Gelüge und -Verspreche und den Danach-Wortbruch und Rumgedruckse / -gelüge, das ist das fatale.
      fondast (Na denn - gute Nacht)
      Avatar
      schrieb am 19.10.02 01:18:44
      Beitrag Nr. 43 ()
      Wir werden unser Auto zurückgeben oder es gibt eben entsprechend mehr Cash. Auf jeden Fall zahlt der Arbeitgeber drauf, weil es mit der Bahn länger dauert und mit dem Flugzeug teurer wird wie auch die Gehaltsanpassung.
      Avatar
      schrieb am 20.10.02 20:37:09
      Beitrag Nr. 44 ()
      Wann wird denn diese Änderung von 1 auf 1,5% definitiv abgesegnet ?? Geht so etwas durch den Bundesrat ?
      Avatar
      schrieb am 20.10.02 20:40:08
      Beitrag Nr. 45 ()
      Ja, es muß durch den Bundesrat da sich dies auch auf die Finanzen der Länder auswirkt. Die Einkommensteuer ist eine Gemeinschaftsteuer.
      Avatar
      schrieb am 28.10.02 17:01:05
      Beitrag Nr. 46 ()
      die fette Rezzo Ratte


      fährt privat schon immer Porsche :O
      Avatar
      schrieb am 28.10.02 19:40:02
      Beitrag Nr. 47 ()
      ..wenn er nicht gerade in Thailand rummacht !
      Avatar
      schrieb am 07.01.03 17:38:02
      Beitrag Nr. 48 ()
      Ja, die Automobilindustrie hat einen guten Draht zu Gerd - Erhöhung soll laut n-tv vom Tisch sein.

      Hat sich schon gelohnt, dass einige Autofirmen-Chefs für Schröder geworben haben.
      Avatar
      schrieb am 07.01.03 18:35:23
      Beitrag Nr. 49 ()
      Würde mich nicht wundern, wenn Schröder wieder einen Rückzieher macht.
      Dabei muss man sich einfach mal klar machen , dass die (lächerliche)1 % - Regelung schlicht und einfach der Steuergerechtigkeit widerspricht.
      Jeder, der sich in diesem Bereich auskennt, weiß das.
      Der allgemeine Steuerzahler subventioniert das "Privatvergnügen" privilegierter Arbeitnehmer, die in den Genuss eines "Dienstwagens" kommen.
      Avatar
      schrieb am 07.01.03 18:41:41
      Beitrag Nr. 50 ()
      wurde laut n-tv aber schon wieder dementiert, dass die Erhöhung zurückgezogen werden soll.
      Avatar
      schrieb am 07.01.03 18:45:50
      Beitrag Nr. 51 ()
      ja, also ist jetzt klar, dass der Draht Kanzleramt zu n-tv doch nicht so gut sein kann.


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