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    Aktien Gewinne /Verluste Versteuern - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 19.10.02 09:11:38 von
    neuester Beitrag 22.10.02 16:09:12 von
    Beiträge: 20
    ID: 648.686
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      Avatar
      schrieb am 19.10.02 09:11:38
      Beitrag Nr. 1 ()
      Muß man auch Angaben machen wenn ich z.b 10000euro Gewinn
      aber auch 10000euro Verlust gemacht habe?? (in 2002)
      Das wäre mir zu viel Aufwand die ganzen Käufe Verkäufe
      raus zu suchen!

      Kastor
      Avatar
      schrieb am 19.10.02 09:30:41
      Beitrag Nr. 2 ()
      Du brauchst Dir gar nicht soviel Arbeit zu machen, brauchst nur die Käufe und Verkaufe rauszusuchen, bei denen ein Veräusserungsgewinn angefallen ist. An den anderen wird der Fiskus kein Interesse haben LOL
      Avatar
      schrieb am 19.10.02 09:38:59
      Beitrag Nr. 3 ()
      Wie ein Veräußerungsgewinn? Erkläre mal.
      Meinst du dann wenn eine Aktie durch Veräußerungsgewinn steigt?

      Gruss HoliXXX
      Avatar
      schrieb am 19.10.02 10:13:43
      Beitrag Nr. 4 ()
      Starlemming versteuert gar nichts, alles Quatsch ! :laugh::laugh::laugh:
      Gruß
      SL
      Avatar
      schrieb am 19.10.02 10:45:16
      Beitrag Nr. 5 ()
      Hallo Kastor:)....die Sache ist ganz einfach...deine Bank hat eine Meldepflicht gegenüber dem Finanzamt...früher gabs Stichproben,ab 2003 soll alles meldepflichtig sein....Alternative:tranferiere dein Depot zu ner online erreichbaren Bank ins Ausland:)dann ändert sich nix:laugh:.....im übrigen hat sich die Regierung mit dem Gesetzentwurf wohl gewaltig ins Knie geschossen....denn 1.sollten Aktienfonds ja zur Altersvorsorge gefördert werden(nun sollen auch Diese anschliessend wieder besteuert werden)und 2.stell dir mal den Verwaltungsaufwand beim Finanzamt vor,wenn es mal gilt die Gewinne/Verluste eines eifrigen Daytraders zu berechnen:laugh:....
      FAZIT:der Gesetzentwurf ist Schwachsinn pur und gehört in die Mülltonne.....aber damit unterscheidet er sich kaum von den anderen Vorschlägen unseres Bundesfinanzbetrügers....äh,meine..Finanzministers......

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      Avatar
      schrieb am 19.10.02 11:08:20
      Beitrag Nr. 6 ()
      Hallo user,

      im Ernst würde mich ebenfalls interessieren.
      Für das Jahr 1999 habe ich einen Gewinn versteuert, das Finanzamt hatte meine Rechnung akzeptiert.
      Ich habe die Gewinngeschäfte für 1999 addiert (Kursdifferenz), davon die Verlustgeschäfte abgezogen (Kursdiffernz) und die Spesen und für die Geschäfte sowie sonstige Kosten (Kurssystem, Zeitschriften). Internetkosten und Computer habe ich nicht abgesetzt, da keine Abgrenzung
      zur sonstigen Nutzung.
      Für 2000 habe ich das genauso gemacht, da kam am Ende ein Verlust heraus, den ich auf 1999 zurückgetragen und den Rest vorgetragen habe. 2001 hatte ich nur Gewinntrades, allerdings unter der 1000, - DM (512 € ?) Grenze, die ich nicht angegeben habe. 2002 dürfte wahrscheinlich im Verlust enden (habe Gewinn- und Verlustgeschäfte).

      einfaches theoretisches Bsp.
      Kauf 1.000 Infineon-Aktien zu 14,00 €, Verkauf 10,00 €,
      Verlust: 4000,- €, Spesen: 100,- €
      Kauf 1.000 Daimler-Aktien zu 32,50 € und Verkauf zu 38,00 €,
      Gewinn 5.500,- €, Spesen: 200,- €.

      Rechnung:
      5.500 € - 4.000 € - 300 € Spesen = 1.200 € zu versteuernder Gewinn.

      Ich bin mir mittlerweile aber nicht mehr sicher.
      Evtl. muss man nur die Gewinngeschäfte versteuern und die Verlustgeschäfte gesondert vor- bzw. zurücktragen.
      Mein Finanzamt hat meine Rechnung bisher jedenfalls immer akzeptiert (Nachweise wurden verlangt).
      Außerdem weiß ich nicht, ob man die Verluste jedes Jahr erneut vortragen muss, z.B. die für das Jahr 2000 in das Jahr 2001 auch wenn man dort keine Verlust hatte und dann wieder ins Jahr 2002 usw. Beachten muss man dieses Jahr zudem, dass das Halbeinkünfteverfahren für Aktien gilt, nicht aber für Optionsscheine, bei Investmentfonds muss man noch zwischen Kurs-, Zinsgewinn und Dividendengewinne unterscheiden. Bei ausländischen Werten ist noch mehr zu beachten.
      Wer weiß, was eine Aufstellung beim Steuerberater kosten würde?

      Würde mich über Antworten und andere Erfahrungen freuen.

      Thomas
      Avatar
      schrieb am 19.10.02 11:53:44
      Beitrag Nr. 7 ()
      Ich geb überhaupt nix an!
      Ist mir viel zu kompliziert!
      Hab in letzter zeit ziemlich getradet und Berge von Belegen!
      Und wenn man einmal versteuert hat man doch nie Ruhe!
      Hab einige Verluste da kann ich noch einige Zeit traden
      ohne einen Gewinn zu erwirtschaften!
      Muß erst meine Verluste in 2002 ausgleichen!
      Läuft momentan ganz gut:)

      Außerdem mach ich es dann wie Kohl "ich sag nix":)
      Die Politiker betrügen doch auch!
      Ich trete dann auch "nur" zurück!

      Kastor
      Avatar
      schrieb am 19.10.02 12:20:11
      Beitrag Nr. 8 ()
      aktiengewinne werden nur zur hälfte besteuert.

      aktienverluste aber zu 100 % angerechnet.

      verluste darf man künftig nicht mehr mit gewinnen aus dem vorjahr oder folgejahren verrechnen.

      so gelesen heute in der bild-zeitung.


      diese drecks spd - gehört in die wüste
      Avatar
      schrieb am 19.10.02 13:46:46
      Beitrag Nr. 9 ()
      @Kastor

      Hätte ich vor der Wahl nicht unbedingt unterschrieben, aber inzwischen - STIMME 100 PROZENT ZU!!
      Avatar
      schrieb am 19.10.02 14:37:37
      Beitrag Nr. 10 ()
      Hallo Kastor,
      Ihr habt völlig Recht, alles großer Schwachsinn! Leider sind unsere rot-grünen Politiker so realitätsfern, dass sie der kommunistischen PDS-Mär von den riesigen Börsengewinnen ohne jedes Risiko, den zockenden Millionären die nichts abgeben wollen, den unsozialen und arbeitsfaulen Spekulanten, die auf Kosten der "einfachen" Leute leben usw. auf den Leim gehen.

      Von "Risikokapital" wollen diese Leute natürlich nichts hören.

      Am meisten eingespart wird, wenn man die Steuerbeamten einspart, die alles prüfen und berechnen sollen.
      Die Steuer wird nicht viel einbringen.
      Im Endeffekt wird eine riesige Bürokratie benötigt und Banken, Finanzdienstleister und Anleger belästigt.

      Die Börse ist hauptsächlich nur eine Umschichtung von Kapital, was die einen gewinnen, verlieren die anderen.
      Die meisten "Gewinne" sind nur unrealisierte Buchgewinne in der Hausse-Phase gewesen.

      Da die Börse sehr zyklisch ist, wollen die Politiker ein Vor- und Zurücktragen von Verlusten natürlich vermeiden, was klarer Steuerbetrug ist. Wenn ich 2002 10.000,- € Verlust gemacht habe und 2003 wieder 10.000,- € Gewinn mache, habe ich im Endeffekt gar keinen Gewinn gemacht, warum soll ich dann Steuern zahlen? So etwas muss doch verfassungswidrig sein.

      Im Endeffekt sollen die Trader vom Finanzminister abgezockt werden. Er "verdient" seine Steuer dadurch:
      1. das es Trader gibt die insgesamt Gewinn haben und Steuern bezahlen müssen, die Trader aber die insgesamt Verlust machen, diese Verluste dagegen steuerlich nicht geltend machen können (z.B. ist Future-Trading ein klares Nullsummenspiel und müsste steuerfrei sein)

      2. das er die Verlustanrechnung beschränken will.

      Mit solchen Steuerregeln müssen noch mehr Daytrader zwangsläufig pleite gehen.

      Eichel hat mit den Telekom- und Postaktien doch die Kleinanleger um mehr Geld gebracht, als das was alle Betrüger in Deutschland zusammen den Leuten abgezockt haben.

      Die Gysis, Eichels usw. sollten nicht vergessen, als es dem Finanzplatz Deutschland noch gut ging, ging es der Wirtschaft besser als heute.

      Die "Spekulanten" und Trader haben eine wichtige Funktion als Liquiditätsspender in den Finanzmärkten, weil es dadurch jederzeit Handelspartner für die "normalen" Anleger gibt und mit den Derivaten können Absicherungsgeschäfte betrieben werden und die Risiken auf die Spekulanten verlagert werden.
      Die Politiker sollten sich lieber fragen, wie man den Finanzplatz Deutschland attraktiver macht, dann entstehen auch wieder Arbeitsplätze.

      Wer schon eine Steuer will, der sollte bei jedem Trade einen kleinen Betrag automatisch abziehen, praktisch eine besondere Umsatzsteuer für Börsengeschäfte, z.B. 0,10 € pro 1000,- € Ordersumme und damit hätte es sich.
      Der Finanzminister hätte immer Einnahmen, egal ob die Börse fällt und steigt, es wäre vom Aufwand her praktikabel und in für Trader vertretbaren Größenordnungen.

      Leider ist die Geldgier der Politiker so groß, dass ich an keine vernünftige Lösung glaube.

      Schönes Wochenende

      Thomas
      Avatar
      schrieb am 19.10.02 15:36:31
      Beitrag Nr. 11 ()
      Eine Börsenumsatzsteuer gabs ja schon mal, 0,5% je zur Hälfte vom Käufer und Verkäufer. Ich hätte auch für eine Wiedereinführung plädiert, aber die roten Socken wollens halt richtig schön kompliziert. Allerdings müßten eine derartige Steuer auch Ausländer, die in Deutschland handeln, bezahlen.
      Heute in der FAZ steht, man rechne mit 1,5 Mrd. Steuermehreinnahmen, davon 1Mrd. durch verbesserte Erfassung der Zinserträge. Da werden aber schon 30% Quellensteuer einbehalten. Und bei den Dividenden ist es doch so,dass wer die nicht angibt und mit weniger als 40% versteuern müßte, ohnehin sich selbst benachteiligt.
      Bei den Zinsen hätte ich mir eine Abgeltungssteuer gewünscht.25% und keine Sparerfreibeträge mehr und aus. Die Finanzbeamten, die nur die Freistellungsaufträge
      überwachen,könnten dann was anderes tun.Ein Bekannter von mir wurde übrigens angeschrieben, weil seine auf mehrere Banken
      verteilter Freistellungsauftrag um DM 100.- zu hoch war.
      Dass das ganze auch Auswirkungen auf das Anlageverhalten der Bürger haben wird, soweit können Politikerhirne leider nicht denken.
      Avatar
      schrieb am 19.10.02 17:18:40
      Beitrag Nr. 12 ()
      .........also wenn ich das alles so lese, verliere ich die lust an aktien, weil es viel zu kompliziert und aufwendig wird. ich werde meine derzeitigen aktien so lange halten, bis sie +/- 0 sind und dann verkaufen. die kapitalertragssteuer iszt übersichtlicher. ansonsten übe ich mich im konsumverzicht, dadurch gewinne ich auch an lebensqualität, ohne daß steuern anfallen.
      Avatar
      schrieb am 22.10.02 11:02:16
      Beitrag Nr. 13 ()
      Hallo zusammen,

      dem Finanzamt habe ich auch noch nie was von Gewinnen aus Aktien mitgeteilt. Spekulationsgewinne habe ich immer für mich mit den Verlusten verrechnet und dabei kam nie ein Gewinn heraus. Gewinne habe ich höchstens in der längerfristigen Aktienanlage gehabt, die bisher ja nicht versteuert werden mußte. Wie ich seit einiger Zeit weiß hätte ich dem Finanzamt aber alle Gewinne und Verluste mitteilen müssen. Bedeutet das nun für mich, dass ich die Gewinne der Vergangenheit einschließlich Zinsen von 6 % pro Jahr zurück zahlen muß und die Verluste nicht mehr geltent machen kann? Ich würde das als ungerecht empfinden.

      Schöne Grüße
      Nordlicht
      Avatar
      schrieb am 22.10.02 12:09:38
      Beitrag Nr. 14 ()
      @Nordlicht:
      " Wie ich seit einiger Zeit weiß hätte ich dem Finanzamt aber alle Gewinne und Verluste mitteilen müssen"

      Da täuschst du dich. Wenn tatsächlich in jedem Jahr unterm Strich nur Speku-Verluste angefallen sind, musstest du dem Finanzamt gar nichts mitteilen.
      Avatar
      schrieb am 22.10.02 12:47:55
      Beitrag Nr. 15 ()
      so wie nordlicht bin ich in der vergangenheit auch verfahren. mit dem augenmerk auf spekulationssteuerfreie gewinne gerichtet. muß man damit rechnen, da ja dann zukünftig jeder ungeachtet von fristen vor sich hinzocken wird und diese geschäfte dem FA mitzuteilen sind, daß das FA aufstellungen der vergangenen jahre haben will? die habe ich nämlich nur auf schmierzetteln und würde dann blöde aussehen oder reicht dem FA die aussage, man sei unter 500 euro geblieben. reicht dem FA die umsatzliste von der direktbank? fragen fragen fragen
      Avatar
      schrieb am 22.10.02 13:48:51
      Beitrag Nr. 16 ()
      Zu #15: Es ist wirklich traurig, welche Angst vor dem Finanzamt besteht. Wenn du unter 1000 DM Speku-Gewinn geblieben bist, muss das reichen, wenn du das so angibst. Ich denke, das Finanzamt kann nicht das Gegenteil beweisen.
      Avatar
      schrieb am 22.10.02 14:35:13
      Beitrag Nr. 17 ()
      @danke nataly. so werde ich dann ab der neuen regelung auf teufel komm raus( blöde redewendung) zocken , das in einer ordentlichen form notieren und dann den spekugewinn versteuern, hat ja eigentlich auch den vorteil, daß man nicht mehr so lange warten muß und rechnen muß, welche aktien man wo zuerst gekauft hat. dann wird morgens gekauft und abends verkauft, bleibt nur zu hoffen, daß die märkte so bleiben.

      curacanne
      Avatar
      schrieb am 22.10.02 14:56:05
      Beitrag Nr. 18 ()
      Danke für Deine Antwort NATALY. Da bin ich aber erleichtert, aber was passiert eigentlich wenn die geplante Spekulationssteuer umgesetzt wird und bei mir fallen Spekusteuern an. Dann werden doch sicher auch meine Spekugewinne der Vergangenheit entdeckt. Müssen die dann auch tatsächlich meine Verluste des gleichen Jahres berücksichtigen? Außerdem fielen Gewinne und Verluste bei verschiedenen Banken an. Ohne meine Angaben bei welcher Bank ich ge - und verkauft habe wäre die Verrechnung des Finanzamtes von meinen Gewinnen und Verlusten nicht vollständig und damit fehlerhaft.
      Avatar
      schrieb am 22.10.02 16:04:35
      Beitrag Nr. 19 ()
      Zu #18: Die Einkommensteuer ist eine Jahressteuer, besteuert werden die Einkünfte eines Kalenderjahres (§ 2 Abs. 7 EStG). Für die Steuerplicht entscheidend ist also, was unter dem Strich im Kalenderjahr rauskommt, der JAHRESGEWINN also. Wenn du in jedem Kalenderjahr insgesamt mit deinen "privaten Veräußerungsgeschäften" unter 1000 DM geblieben bist, fällt definitiv keine Einkommensteuer an.Diese Rechtslage kann nicht rückwirkend geändert werden, eine Änderung könnte nur für Veräußerungen ab 1.1.2003 erfolgen.
      Avatar
      schrieb am 22.10.02 16:09:12
      Beitrag Nr. 20 ()
      Es ist auch völlig uninteressant, bei welchen Banken Gewinne und Verluste angefallen sind, steuerlich interessant ist AUSSCHLIEßLICH, ob du aus sämtlichen Geschäften zusammengenommen innerhalb eines Kalenderjahrs unter einem Gewinn von 1000 DM geblieben bist.
      Unvollständige oder unrichtige Angaben in der Einkommensteuererklärung sind im Übrigen NUR dann strafbar, wenn sie dazu geführt haben, dass die Einkommensteuer zu niedrig festgesetzt wurde. Das ist bei dir ja nicht der Fall.


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