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    Nochmals zur Besteuerung von Spekulationsgewinnen.. - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 21.10.02 09:43:50 von
    neuester Beitrag 22.10.02 17:31:50 von
    Beiträge: 13
    ID: 649.019
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      Avatar
      schrieb am 21.10.02 09:43:50
      Beitrag Nr. 1 ()
      Nach dem geplanten Wegfall der Spekulationsfrist werden die Fachleute wohl demnächst darüber diskutieren, ob es sich bei dieser Besteuerung noch um eine solche des Einkommens oder bereits eine solche des Vermögens handelt. Die Grenze zwischen Einkommens- und Vermögensbesteuerung ist allerdings fließend und schwierig zu bestimmen. Beides, Einkommen und Vermögen, zu besteuern ist grundsätzlich auch ohne weiteres möglich. Im Unterschied zum Einkommen darf das Vermögen allerdings nur sehr mäßig besteuert werden, weil anderenfalls ein Verstoß gegen Art. 14 GG vorliegt. (Bei der abgeschafften Vermögensteuer lag der Steuersatz bei 2%!)

      Was ebenfalls für Zündstoff sorgen könnte ist die Tatsache, dass nur Vermögenszuwächse, die durch Aktien- und Immobilienbesitz erzielt werden, besteuert werden sollen, während der gewinnbringende Verkauf wie etwa von Rentenpapieren, Gold und anderen Edelmetallen,Antiquitäten. Kunstgegenständen, Münz- und Briefmarkensammlungen, Oldtimern und dergl. nicht besteuert werden soll. Diese Vorgehensweise kann man als willkürlich bezeichnen. Willkürliches Handeln des Gesetzgebers verstößt allerdings gegen Art. 3 GG (Gleichheitssatz) und ist damit verfassungswidrig.
      Avatar
      schrieb am 21.10.02 09:46:39
      Beitrag Nr. 2 ()
      Exzellenter Kommentar !!!
      Avatar
      schrieb am 21.10.02 09:48:04
      Beitrag Nr. 3 ()
      Respekt Doktor :)
      Avatar
      schrieb am 21.10.02 09:53:46
      Beitrag Nr. 4 ()
      zum 2. Teil; Richtig, aber schwer zu erfassen. (Was ist mit den Verlusten aus meiner Oldtimersammlung??)

      Beim 1. Teil verwechselst du leider den Steuersatz auf die Substanz (wäre also das Depotvolumen; Steuersatz dann z.B. 2%) und Ertrag (erzielte Gewinne/Verluste; steuersatz dann hoch)
      Avatar
      schrieb am 21.10.02 09:58:39
      Beitrag Nr. 5 ()
      was ist mit optionsscheine, zertifikate und besonders was ist mit dem FUTURE TRADING

      der future wurde als glücksspiel deklariert und unterliegt nicht der spekulationsfrist, obwohl am tag ca. 18 MRD € umgesetzt werden.
      gewinne beim DAX FUTURE sind STEUERFREI :eek:

      die REICHEN (deutsche bank etc.) tun sich keinen in den kaffee

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      Avatar
      schrieb am 21.10.02 11:25:37
      Beitrag Nr. 6 ()
      Zu #5: Gewinne beim Dax-Future sind nach § 23 Abs. 1 Nr. 4 EStG als Termingeschäfte steuerpflichtig, sofern der Zeitraum zwischen Erwerb und Beendigung des Rechts auf einen Differenzausgleich, Geldbetrag oder Vorteil nicht mehr als ein Jahr beträgt.
      Avatar
      schrieb am 21.10.02 11:42:36
      Beitrag Nr. 7 ()
      #4 Verluste sollen ja nicht anrechenbar sein - allein das zeigt schon, wie hirnrissig und rechtlich fragwürdig die Pläne der Regierungskoalition sind...:rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 21.10.02 22:03:13
      Beitrag Nr. 8 ()
      3 fragen zum besteuerungsverständnis

      1.
      ich verdiene nur mit spekulationen in den bereichen futures und aktien mein broterwerb, also als haupterwerb.
      wieviel steuer würde ich bezahlen bei einem gesamteinkommen aus spekulationsgewinnen pro jahr von 10.000EUR oder 20.000EUR

      2. wie könnte so eine kontrollmitteilung von einer bank denn aussehen, wenn ich in deutschland nur das referenzkonto habe und das brokerkonto im ausland liegt.

      3. gibt es abkommen zwischen deutschland und z.b. den usa die dem deutschen staat einen einblick geben können wer geld im ausland auf einem brokerkonto hat.
      Avatar
      schrieb am 21.10.02 22:27:00
      Beitrag Nr. 9 ()
      Hallo hallihallo
      :laugh:

      Also Dein Haupterwerb bringt also 10.000.- bis 20.000.- im Jahr?

      Ich glaube Du solltest Dir keinen allzu großen Kopf zerbrechen zum Besteuerungsverständnis.
      Für Dich gibt es in Dtl. auch interessantere Behörden als das Fianzamt, z. B. das Sozialamt, Wohnungsamt, Bekleidungsstelle, etc.

      Ich würde alles genauso deklarieren , Du erhältst einen Wohnberechtigungsschein, Sozialhilfe, Kindergartengebührenbefreiung, ermäßigte Straba-Tickets Zuschüsse zum Zahnersatz, ermäßigte Theater- und Opernkarten etc. etc. was willst Du noch mehr?

      Die Kontrollmitteilung vom Finanzamt sieht ungefähr so aus:

      "Meldung an Sozialamt und Wohnungsamt: Wenn das alles ist, bitte nehmt Euch diesem an. Gruß Finanzamt."

      Nimms mir bitte nicht übel: Fand Deinen Beitrag echt lustig.
      :laugh:
      Avatar
      schrieb am 22.10.02 12:19:45
      Beitrag Nr. 10 ()
      Wenn das zu versteuernde Einkommen 10.000 EUR beträgt, beträgt die Steuer ca. 850 EUR, bei 20.000 EUR ca. 3.600 EUR. Ein Anspruch auf Sozialhilfe besteht bei einem Single ohne Kinder auch bei einem zu versteuernden Einkommen von 10.000 EUR nicht.
      Avatar
      schrieb am 22.10.02 14:29:51
      Beitrag Nr. 11 ()
      @NATALY
      wer sagt Dir denn, dass bei seinem "Nebenerwerb" positive Einkünfte da sind, wenn er in seinem Haupterwerb schon so dralle verdient?

      Möchte mich mit Dir nicht streiten, aber in meinem Studium und das ist schon eine ganze Weile her, haben wir mal gelernt, daß das durchschnittliche Familieneinkommen des Sozialhilfeempfänger bei ca. 25000.- Euro liegt. Ob hierbei schon die unzähligen Vergünstigungen außerhalb des direkten Geldtranfers mitgezählt wurde, weiß ich jetzt nicht mehr.

      Angaben zum Familienstand etc. liegen mir jetzt derzeit nicht vor, aber Du kannst ja in meinem Beitrag dann das Wort "Sozialhilfe" streichen, alle übrigen Vergünstigungen werden wohl auch für den Single bei 10.000 bis 20000.- "Gewinnen" (ungleich "zu versteuerndes Einkommen", wie Du sicher weißt) bleiben.
      Avatar
      schrieb am 22.10.02 15:07:29
      Beitrag Nr. 12 ()
      einige sind hier doch wirklich kleine dummerchen und kommen mir ihrer politischen einstellung.


      habe auf die zweite und dritte frage noch keine antwort erhalten. die wäre seeeeeehr interessant für mich.


      übrigens einige milliönchen im hintergrund in form von materiellem und dann arm sein wie eine kirchenmaus.... so muß man es machen.

      oder machen es die großen firmen nicht anderst?
      Avatar
      schrieb am 22.10.02 17:31:50
      Beitrag Nr. 13 ()
      @halihalo
      ...wieso politische Einstellung?
      Mein Onkel arbeitet im Sozialamt und da wollte ich Dir nur behilflich sein.
      Aber Nataly kann Dir sicher sagen, wie rentabel der Geldtransfer ins Ausland bei max. 850 Euro Steuerschuld p. a. ist.
      habsowiesokeineAhnung


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