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    Hilfe! KFZ-Abmeldung? Wer weiß Bescheid? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 21.10.02 15:25:19 von
    neuester Beitrag 21.10.02 16:26:03 von
    Beiträge: 9
    ID: 649.257
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      Avatar
      schrieb am 21.10.02 15:25:19
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hi, hab da ein Problem:

      Hab letzte Woche mein Motorrad verkauft, an einen Holländer.

      Der hat das Ding bar bezahlt, ne rote Nr. drangeschraubt (in NL sind die weiß)und ist damit losgedüst.

      Da er bezahlt hat, habe ich ihm KFZ-Brief und Schein ausgehändigt, mein Kennzeichen habe ich behalten.

      Als ich mit dem Kennzeichen zum Straßenverkehrsamt bin sagten die mir: "Ohne Papiere keine Abmeldung".

      Und den Typ erreiche ich jetzt irgendwie nicht...

      Hat von euch schon mal jemand was ähnliches gehabt?

      Danke im Voraus und

      Gruß

      Wad is?
      Avatar
      schrieb am 21.10.02 15:27:41
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hast Du keinen Kaufvertrag ? Der langt normalerweise zum Abmelden ...
      Avatar
      schrieb am 21.10.02 15:32:13
      Beitrag Nr. 3 ()
      @robbinett

      Klar hab ich nen Kaufvertrag, aber das Straßenverkehrsamt sagt:
      Ohne Paper keine Abmeldung....
      Avatar
      schrieb am 21.10.02 15:36:34
      Beitrag Nr. 4 ()
      @wadis

      ich denke du hast ein problem. wenn die angegebene
      adresse im kaufvertrag ungueltig ist, und du den
      auch nicht erreichst, dann kannst du das teil nicht
      abmelden.

      ich hatte sowas aehnliches, gefreut wie ein schnee-
      koenig, dass jemand meinen alten 626 ohne tuev noch
      kaufen wollte. war ein auslaender. aus lybien. hab
      mir sicherheitshalber seine handynummer geben lassen.
      naja, was war: adresse hat nicht gereicht/gestimmt,
      handy-nummer war falsch. ich hab am naechsten werktag
      eine (ausserordentliche?) stimmlegung gemacht, dazu
      braucht man aber kennzeichen UND kfz-schein.

      was ich gelernt hab: an auslaender NUR stillgelegt
      verkaufen, an kaeufer im inland telefon-nummer und
      adresse genau ueberpruefen. im zweifelsfall auch nur
      abgemeldet.

      viel glueck!

      GGG
      Avatar
      schrieb am 21.10.02 15:39:07
      Beitrag Nr. 5 ()
      zu #3:

      klar, weil im normalfall der kaeufer das teil nach
      spaetestens 3 tagen (oder was im KV vereinbart ist)
      auf sich ummelden muss. du musst dann im prinzip
      garnix machen, ausser auf die kfz-steuer-ruecker-
      stattung zu warten. wenn der kaeufer das NICHT um-
      meldet, dann hast du zwar rechtl. ansprueche gegen
      ihn, aber bei nicht erreichbar ( = falsche adresse?)
      nutzt dir das wenig.

      GGG

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      Avatar
      schrieb am 21.10.02 15:40:57
      Beitrag Nr. 6 ()
      kaufvertrag langt?? -du hast leider 0 ahnung!
      das ist jetzt echt übel, denn wir leben in deutschland :D
      hatte den gleichen fall, ich ließ eine zwangsabmeldung durch die versicherung machen, das geht aber unter normalen umständen nur wenn du das fahrzeig als gestohlen meldest, oder, wie ich, den versicherungsmenschen gut kennst.

      probier`s und rede mit deiner versicherung, die machen `ne meldung an die zulastelle, daß der vers. schutz erloschen ist und dann müßte es irgendwie klappen, ansonsten: pech gehabt!
      niemals ein fahrzeug angemeldet mit papieren aus der hand geben!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
      Avatar
      schrieb am 21.10.02 15:57:03
      Beitrag Nr. 7 ()
      @Papagallo

      Hast schon Recht, normalerweise gebe ich die Papiere gegen das Geld und den Schlüssel gegen die Abmeldebescheinigung raus.

      Allerdings kam der Typ aus Holland und hätte dann denn ganzen Weg 2 x fahren müssen.....außerdem war ich natürlich froh um diese Jahreszeit das Bike zu einem guten Preis verkaufen zu können.

      Also wenn einer seine Steuern oder die Versicherung nicht bezalt, dann kommt doch einer vom Straßenverkehrsamt vorbei und entwertet die Kennzeichen. Wieso können die die Kennzeichen nicht entwerten, wenn ich samt Personalausweis, Nr.-Schild und Kaufvertrag dort auflaufe???
      Avatar
      schrieb am 21.10.02 16:00:14
      Beitrag Nr. 8 ()
      als käufer des motorrades ist er in der pflicht, es unmittelbar nach kauf ab- oder umzumelden, bis dahin ist es unabhängig vom ab- oder anmontierten nummernschild weiterhin auf Dich versichert, was im schlechtesten fall bedeuten würde, das eventuelle schäden, die er verursacht, Deinen schadensfreiheitsrabatt beeinflussen, nach deutschem recht muß er dann zwar Deinen finanziellen schaden ausgleichen, aber das geht natürlich nur, sofern Du ihn erreichen kannst. ob allerdings sein mitgebrachtes kennzeichen, das sicherlich ähnlich wie in deutschland mit einer versicherung verbunden sein muß, in diesem rahmen überhaupt für ein noch angemeldetes kfz eine rolle spielt, sei dahingestllt. abmelden ist für dich nicht möglich, dafür brauchtst Du -wie Du schon erfahren hast- den brief, den kfz.-schein und das kennzeichen. ich würde die versicherung darüber informieren, wer der käufer ist, weiterhin diesen nochmals kontaktieren und drängen, das motorrad umgehend umzumelden. in diesem sonderfall, da der käufer ausländer ist, ist es sicherlich außerdem ratsam, nochmals die zulassungsbehörde zu befragen. achso: Deine steuerpflicht endet erst mit der schriftlichen verkaufsmitteilung an die zulassungsstelle. im grunde müßte er sogar unterschrieben haben, daß er das fahrzeug, den brief, die zulassung und das nummernschild erhalten hat. das ist bei vorgedruckten verträgen aus zeitschriften etc. meist auch so formuliert. die versicherung wird im normalfall tagesgenau mit dem kaufvertragsdatum beendet, tage die der käufer noch im rahmen Deiner versicherung herumfährt, werden meist auf kulanz erlassen, bzw. sollte der käufer das motorrad, was nicht der fall sein wird, bei Deiner gesellschaft versichern, ab kaufdatum ihm in rechnung gestellt. :rolleyes:

      viele grüße

      s.
      Avatar
      schrieb am 21.10.02 16:26:03
      Beitrag Nr. 9 ()
      @wadis
      wie gesagt, ich würde es mal so probieren, daß ich die versicherung informiere und paralell dazu zur zulastelle gehe. ich erinnere mich, daß ich nicht mal `nen kaufvertrag schriftlich abgeschlossen hatte. wird schon irgendiwe klappen ;)


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