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    Anlage KAP/ Anlage SO, wer kann helfen? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 24.10.02 09:36:15 von
    neuester Beitrag 25.10.02 23:51:42 von
    Beiträge: 5
    ID: 650.813
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      Avatar
      schrieb am 24.10.02 09:36:15
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,
      ich habe durch das Lesen der Threads hier schon einige Informationen erhalten, dennoch habe ich ein paar Fragen, vielleicht weiß ja jemand was genaueres dazu:

      Habe dem Finanzamt (FA) bislang noch nie Angaben zu Wertpapieren/Dividenden etc. gemacht, weil ich immer den Freibetrag für Zinsen unterschritten habe oder die Spekulationsfrist beachtet habe oder Spekulationsgewinne und -Verluste (beides innerhalb eines Jahres bzw. früher eines halben Jahres) nicht höher als 1000 DM waren. In der Anleitung zur Steuererklärung 2000 heißt es dazu: KAP entbehrlich, SO entbehrlich.
      Habe aber sehr wohl hohe Gewinne erzielt (steuerfrei).
      Hätte ich doch irgendwas angeben müssen?

      Leider habe ich nun 2001 ziemlich hohe Verluste erspekuliert. Es heißt, daß ich die irgendwie noch mal verwenden (gegenrechnen) könnte. Aber gegen was? alle Gewinne der Vergangenheit und der Zukunft, oder was gibt es für Fristen?
      Auch 2002 wird es wohl Verluste geben.

      Meine eigentliche Frage ist:
      Wenn ich jetzt dem FA meine Steuerklärung nebst Anlage SO präsentiere (nebst einem Aktenordner mit Abrechnungen, bin schon seit Tagen damit beschäftigt), wird das Finanzamt sehen, daß ich auch in den Vorjahren hohe Aktienbestände hatte.
      Zwar habe ich keine illegalen Einkünfte erzielt, aber das könnte doch das FA dann vermuten. Womöglich würden sie dann sämtliche Belege der letzten Jahre fordern, was mehrere Aktenordner wären, wobei nicht alle in diesen Ordnern sind und ich mehrfach umgezogen bin, ich würde also wieder Tage, wenn nicht Wochen brauchen um alles aufzuschlüsseln.
      Dazu habe ich natürlich nur wenig Lust. Überlege daher wiederum, ganz auf die Anlage SO zu verzichten.
      Wenn mir allerdings die horrenden Speku-Verluste noch mal was nützen sollten, will ich mir die Mühe machen.

      So, Text schon viel zu lang, vielen Dank im Voraus für Kommentare und viele Grüße

      Q.
      Avatar
      schrieb am 24.10.02 09:49:24
      Beitrag Nr. 2 ()
      Ach, eins hab ich noch vergessen:
      Wenn ich schon Aktiengeschäfte aufführe, brauche ich doch wohl nur die steuerlich relevanten anzugeben, also nur Verkäufe innerhalb der Speku-Frist (und keine Verkäufe außerhalb der Frist und keine Käufe)?

      Gruß Q.
      Avatar
      schrieb am 24.10.02 10:46:56
      Beitrag Nr. 3 ()
      @quepos

      zu 2) ja
      zu 1) warum willst du dir im voraus die mühe der altbestände machen, warte doch ab, ob sie wirklich was von der vergangenheit wollen, kenne einige fälle,wo die verluste anerkannt wurden ohne nachfrage.
      wenn sich der verlust "lohnt" allemal vortragen lassen.

      mfg specunia
      Avatar
      schrieb am 24.10.02 13:58:40
      Beitrag Nr. 4 ()
      Zu #1: Wenn deine Kapitalerträge unter dem Freibetrag waren und die Speku-Gewinne unter DM 1000, hast du dich steuerlich korrekt verhalten, wenn du die Anlagen KSO (KAP + SO) nicht abgegeben hast.
      "Vermutungen" können dir egal sein.
      Die Verluste 2001 und 2002 kannst du nach derzeitiger Rechtslage unbefristet vortragen und mit Gewinnen in zukünftigen Jahren verrechnen.
      Zu #2: Du musst nur die Geschäfte (Käufe + Verkäufe)innerhalb der Speku-Frist angeben, nicht aber Käufe und Verkäufe außerhalb der Speku-Frist. Diese sind steuerlich uninteressant.
      Avatar
      schrieb am 25.10.02 23:51:42
      Beitrag Nr. 5 ()
      @(s)pecunia @nataly

      vielen Dank, das Dunkel erhellt sich (langsam).

      Gruß Q.


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