checkAd

    Filme ziehen von Kaaza / eDonkey...Erlaubt?!? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 25.10.02 10:54:37 von
    neuester Beitrag 29.10.02 14:28:38 von
    Beiträge: 11
    ID: 651.399
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 1.859
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 25.10.02 10:54:37
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ich wollte nur mal so fragen, wie es rechtlich aussieht mit dem Download z.B. von aktuellen Kinofilmen oder CDs.
      Mein bisheriger Wissensstand war folgender:
      Der BESITZ dieser Filme/CDs stellt eine rechtliche Grauzone dar, lediglich das KOMMERZIELLE WEITERVERBREITEN wäre strafbar.

      Weiss hier jemand was genaues ???
      Avatar
      schrieb am 25.10.02 10:59:01
      Beitrag Nr. 2 ()
      diese Frage ist aber nicht ernst gemeint, oder?

      Aktuelle Kinofilme legal per Internet zu verbreiten ist wohl ganz klar untersagt, da alleine schon die Kopien illegal erstellt wurden.

      Grüße

      Mila
      Avatar
      schrieb am 25.10.02 11:04:28
      Beitrag Nr. 3 ()
      Klar, die VERBREITUNG ist strafbar...
      Aber wie gesagt: Meines Wissens stellt der BESITZ (und damit auch das Downloaden für den PRIVATEN GEBRAUCH)z.Zt. noch eine rechtliche Grauzone dar...:confused::confused::confused:
      Avatar
      schrieb am 25.10.02 11:07:50
      Beitrag Nr. 4 ()
      ich denke mal sie `legal zu verbreiten` is legal :D

      nur ist es das in 99,9% halt nicht, wg urheberrechten etc.

      meine meinung:
      privat is es n kavaliersdelikt
      (ich selber hab da eh keine ahnung von, von wegen rippen und so - aber wer will den die zwei drittel aller internet-user verklagen)
      Avatar
      schrieb am 25.10.02 11:32:29
      Beitrag Nr. 5 ()
      Aus der FTD vom 4.9.2002
      Tauschbörsen: Die rechtliche Situation
      Von Jürgen Weinknecht

      Im deutschen Urheberrecht ist ausdrücklich festgeschrieben, dass man grundsätzlich zum privaten Gebrauch Kopien von Musik oder Filmen herstellen darf. Daraus folgt, dass ein Kopierschutz nach deutschem Recht eigentlich gar nicht zulässig ist.

      Es sei denn, er würde ausdrücklich beim Kauf der CD oder DVD vereinbart - etwa durch den deutlichen Hinweis auf der Verpackung, dass der Käufer beim Kauf einer Kopier-Blockade zustimmt. Ist dies nicht der Fall, macht man sich erst in dem Moment strafbar, in dem man sich eine illegal erstellte Kopie des Films aus dem Internet zieht oder eine Kopie herstellt und sie über das Internet verbreiten. Wenn eine aus dem Internet heruntergeladene Kopie auf der Festplatte des Computers gespeichert ist und andere Nutzer des File-Sharing-Dienstes sie über das Netz PC herunterladen können, trifft dies ebenfalls zu. Die Strafen selbst sind ebenfalls eindeutig geregelt - und teilweise recht drastisch. Zum einen gibt es einen zivilrechtlichen Anspruch auf Löschung der Kopie, Unterlassung einer weiteren Verbreitung und Schadensersatz für entgangene Gewinne.

      Außerdem besteht sogar der Anspruch auf Überlassung der Vorrichtung, mit der nahezu ausschließlich solche Kopien hergestellt wurden - in diesem Fall also des Computers. Darüber hinaus gibt es einen strafrechtlichen Anspruch, der für das Vervielfältigen, Verbreiten oder das öffentliche Vorführen von unrechtmäßigen Kopien bei bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe liegt. Auch wenn diese Strafen vor allem auf gewerbliche Raubkopierer zielen, können sie auf jeden angewandt werden, der sich illegal Copyright-geschützte Produkte aus dem Netz zieht. Ansprüche können auch aus dem Ausland in Deutschland durchgesetzt werden. Wird hier ein urheberrechtsgeschütztes Werk einer US-Firma heruntergeladen, wird diese in Deutschland vor dem Gesetz so behandelt, als sei sie ein deutsches Unternehmen.


      Rechtsanwalt Dr. Jürgen Weinknecht ist Spezialist für Internet-Recht.

      © 2002 Financial Times Deutschland

      :D

      Trading Spotlight

      Anzeige
      Nurexone Biologic
      0,4260EUR -0,93 %
      InnoCan startet in eine neue Ära – FDA Zulassung!mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 25.10.02 11:43:53
      Beitrag Nr. 6 ()
      Endlich mal ´ne detaillierte Auskunft. Danke schön!!!

      ...Und wenn ich mir jetzt einen Film ziehe, brenne, und dann gleich wieder von der Festplatte lösche, damit er nicht weiterverbreitet werden kann ???

      Fragen über Fragen!!!


      Ich glaub, ich surfe nur noch mit dem Anonymizer...:D:D:D
      Avatar
      schrieb am 25.10.02 12:11:10
      Beitrag Nr. 7 ()
      wenn du ein tauschprogramm wie eDonkey dazu benutzt, kannst du nicht verhindern das du schon während des dl die datei an andere user weitergibst :eek:

      da gibt es nix zu diskutieren oder schönzureden, das ist illegal !

      ein arbeitskollege von mir kennt jemandenden, der zuhause illegal ps2 spiele kopiert und an andere weiterverkauft hat.
      nachts um halb drei hat die polizei das haus gestürmt und computer mit kundenadressen u.s.w. beschlagnahmt. der typ selber sitzt zur zeit immer noch in u-haft.

      man sollte schon wissen auf was man sich da einläßt :D
      Avatar
      schrieb am 25.10.02 13:37:56
      Beitrag Nr. 8 ()
      :eek: Dann lass ich das mal lieber bleiben :eek:

      Hab ja auch nie was verkauft....

      Danke für die Tipps!!!
      Avatar
      schrieb am 28.10.02 14:54:40
      Beitrag Nr. 9 ()
      um mal´n bisserl gegenzuspinnen:

      nachdem geplant ist die GEZ gebuehr auf den PC
      auszuweiten koennte man schlussfolgern, dass
      das internet dem radio und fernsehen gleichzu-
      setzen ist.

      nachdem ich korrekt GEMA-gebuehren auf meine
      CD-rohlinge, audio- und videokassetten abdruecke,
      und ich am radio legal musik fuer meinen hausgebrauch
      aufnehmen darf, un ich das auch am videorekorder
      darf, und (s.oben) das internet dem radio/fernsehen
      gleichgestellt ist, darf ich auch alle inhalte
      zum hausgebrauch speichern und privat nutzen.

      nicht ICH begehe eine ordnungswiedrigkeit/starftat,
      sondern derjenige, der illegalen content bereitstellt.
      das ist wie wenn eine radiostation lieder ohne sende-
      erlaubnis ausstrahlt.

      problem: bei e-donkey siehe #7, aber z.b. bei KaZaa
      kann man das file-sharing ZU anderen nutzern abstellen,
      was aber wiederum die idee eines peer2peer-netzwerks
      konterkarriert.

      in so einem fall bin ich echt froh, dass unsere gesetz-
      gebung so lahm und traege ist, und das internet so
      schnell. erinnert sich ueberhaupt noch wer an napster?

      GGG
      Avatar
      schrieb am 29.10.02 14:27:59
      Beitrag Nr. 10 ()
      noch´n netter read zu dem thema:

      http://intern.de/news/3642.html

      ---

      Urheberrechtsindustrie warnt US-Unternehmen
      25.10.2002

      Die im September von der Urheberrechtsindustrie gestartete PR-Kampagne betrifft offenbar auch die institutionelle Ebene. Heute sollen beispielsweise die Fortune 1000 Companies - also die wichtigsten Unternehmen der USA - in einer gemeinsamen Aktion verwarnt werden.

      In einem Brief an diese Unternehmen wollen der Verband der Musikindustrie, der Verband der Filmindustrie, der Verband der Musikverleger sowie die Gilde der Liederkomponisten Druck machen. Die Unternehmen werden gewarnt, ihren Mitarbeitern den Tausch von Musikstücken und Filmen über das Internet zu erlauben. Für das Zuwiderhandeln werden zwar keine konkreten Folgen genannt. Doch wird erwähnt, dass die Unterhaltungsindustrie ihre Rechte aggressiv wahrnehmen werde. Auch in einer ähnlichen Maßnahme Anfang Oktober, bei der 2.300 Schulen und Universitäten angeschrieben wurden, drohte man durch die Blume.

      Doch die Botschaft dürfte auch so ankommen, denn sie ist kaum zu übersehen. Schulen, Unis und Arbeitgeber sollen ihr Bestes tun, den Peer-to-Peer Tausch an ihren Rechnern zu unterbinden. Sonst werden nicht nur die "Täter" zur Rechenschaft gezogen, sondern auch die den Tausch ermöglichenden Organisationen.

      Ob die Verbände mit solchen Klagen wirklich Erfolg hätten, ist eine andere Frage. Doch als Teil der PR-Kampagne wird diese Drohung ihren Zweck erfüllen. Die Organisationen werden dazu beitragen, den Anwendern ein mehr oder weniger diffuses Unrechtsbewusstsein für den Tausch zu vermitteln. Beziehungsweise für das Kopieren urheberrechtlich geschützter Stücke allgemein.

      Das ist zwar lange nicht in jedem Fall verboten. Für den privaten Zweck sollte praktisch jede Kopie erlaubt sein . Zumindest, wenn dabei kein Kopierschutz verletzt wird. Aber leider gibt es keine ähnlichen PR-Aktionen, die über die Rechte des Verbrauchers aufklären.


      Wall Street Journal: Movie, Music Firms to Warn Companies on Worker Piracy
      http://online.wsj.com/article/0,,SB1035409135800451671,00.ht ml

      C|Net: Studios, RIAA warn CEOs on file trading
      http://news.com.com/2100-1023-963208.html?tag=fd_top

      ---

      GGG
      Avatar
      schrieb am 29.10.02 14:28:38
      Beitrag Nr. 11 ()
      noch´n netter read zu dem thema:

      http://intern.de/news/3642.html

      ---

      Urheberrechtsindustrie warnt US-Unternehmen
      25.10.2002

      Die im September von der Urheberrechtsindustrie gestartete PR-Kampagne betrifft offenbar auch die institutionelle Ebene. Heute sollen beispielsweise die Fortune 1000 Companies - also die wichtigsten Unternehmen der USA - in einer gemeinsamen Aktion verwarnt werden.

      In einem Brief an diese Unternehmen wollen der Verband der Musikindustrie, der Verband der Filmindustrie, der Verband der Musikverleger sowie die Gilde der Liederkomponisten Druck machen. Die Unternehmen werden gewarnt, ihren Mitarbeitern den Tausch von Musikstücken und Filmen über das Internet zu erlauben. Für das Zuwiderhandeln werden zwar keine konkreten Folgen genannt. Doch wird erwähnt, dass die Unterhaltungsindustrie ihre Rechte aggressiv wahrnehmen werde. Auch in einer ähnlichen Maßnahme Anfang Oktober, bei der 2.300 Schulen und Universitäten angeschrieben wurden, drohte man durch die Blume.

      Doch die Botschaft dürfte auch so ankommen, denn sie ist kaum zu übersehen. Schulen, Unis und Arbeitgeber sollen ihr Bestes tun, den Peer-to-Peer Tausch an ihren Rechnern zu unterbinden. Sonst werden nicht nur die "Täter" zur Rechenschaft gezogen, sondern auch die den Tausch ermöglichenden Organisationen.

      Ob die Verbände mit solchen Klagen wirklich Erfolg hätten, ist eine andere Frage. Doch als Teil der PR-Kampagne wird diese Drohung ihren Zweck erfüllen. Die Organisationen werden dazu beitragen, den Anwendern ein mehr oder weniger diffuses Unrechtsbewusstsein für den Tausch zu vermitteln. Beziehungsweise für das Kopieren urheberrechtlich geschützter Stücke allgemein.

      Das ist zwar lange nicht in jedem Fall verboten. Für den privaten Zweck sollte praktisch jede Kopie erlaubt sein . Zumindest, wenn dabei kein Kopierschutz verletzt wird. Aber leider gibt es keine ähnlichen PR-Aktionen, die über die Rechte des Verbrauchers aufklären.


      Wall Street Journal: Movie, Music Firms to Warn Companies on Worker Piracy
      http://online.wsj.com/article/0,,SB1035409135800451671,00.ht ml

      C|Net: Studios, RIAA warn CEOs on file trading
      http://news.com.com/2100-1023-963208.html?tag=fd_top

      ---

      GGG


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Filme ziehen von Kaaza / eDonkey...Erlaubt?!?