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    An die Juristen unter euch. - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 26.10.02 14:11:31 von
    neuester Beitrag 26.10.02 18:53:42 von
    Beiträge: 20
    ID: 651.782
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      Avatar
      schrieb am 26.10.02 14:11:31
      Beitrag Nr. 1 ()
      an alle mods bitte lasst diese beitrag im allgeiemein forum stehen und schiebt ihn net isn rehct forum wiel da liest in niemand. danke ciao


      hab heut ne Unterlassungs und Verpflichtungshandlung bekommen. könnt ihr mi sagen was des beduetne soll? also muss ich jetzt 5.000 euro strafe zahlen oder net? ich ruf später sowieos mein anwalt an aber ich würd trotzdem ma wissen ob jemand da ne ahnung hat.


      Herr blablabla verplichtet sich gegenüber MTV Europe 1. es bei Vermedung einer für jeden Fall der Zuwiederhandlung fällig werdenden Vetragsstarfe in einer Höhe € 5.000 unter Ausschluss des Fortsetzungszusammenhangs zu unterlassen, den Doaminnamen www.mtvXXXXXXXX.de als internet adresse zu verwenden.


      was heisst des? wollen die auf jedenfall 50000 euro von mir oder nur wennn ich die doamin net freigeben ?
      Avatar
      schrieb am 26.10.02 14:20:34
      Beitrag Nr. 2 ()
      Letzteres ist der Fall:
      Du darfst den Namen nicht mehr als Domainnamen verwenden, ansonsten zahlst Du für jeden Fall des Gebrauchs die genannte Strafe!
      Solltest Du ab Zustellung der Klage weiterhin die Domain verwenden, zahlst Du also!

      Gruss vom
      Hairman
      Avatar
      schrieb am 26.10.02 14:22:39
      Beitrag Nr. 3 ()
      wenn du noch frage haßt, dan bite nich hir
      Avatar
      schrieb am 26.10.02 14:36:02
      Beitrag Nr. 4 ()
      Achtung die vorstehende Antwort ist falsch! Ich kann aber Deine Frage kaum verstehen, weil soviele Rechtschreibfehler drin sind. Von wem kam das Schreiben? Wie ichs verstehe, wirst Du aufgefordert, eine strafbewährte Unterlassungserklärung abgeben (?). Machs mal was genauer.
      Avatar
      schrieb am 26.10.02 14:52:21
      Beitrag Nr. 5 ()
      ich hab ne fanpage gemacht für eien Show auf MTV. die show hiess mtvfreakshow. ich hab mir die domain schützen lassen und seit ca 2 monaten läuft die show net mehr. jetzt hab ich auf die seite ein onlineshop gestellt. jetzt kamm eine Unterlassungs und Verpflichtungserklärung.

      Herr XXX XXX (ich) verpflichtet sich gegenüber MTV EUROPE 1. es bei Vermeidung einer für jeden Fall der Zuwiderhandlung fällig werdenden Vertragsstarfe in einer Höhe von € 5000 unter ausschluss des Fortsetzungszusammenhangs zu unterlasse, den domains namen www.mtvfreakshow.de als internet adresse zu verwenden sowie das Kennzeichen mtv in diese oder ähnlicher schreibweise als internet adresse zu verwenden.


      jo so lautet der tex. was soll des? muss ich nun 5000 euro bezhalen? ich hab noch 3 weiter domains mit mtv in der adresse.

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      Avatar
      schrieb am 26.10.02 15:03:10
      Beitrag Nr. 6 ()
      Auweia, die Pisa Studie läßt grüßen!
      Avatar
      schrieb am 26.10.02 15:17:00
      Beitrag Nr. 7 ()
      Kalisto, du hast von einem sog. Abmahnverein[Juristen die eine besondere Art von Rechtsauffassung haben], eine Verpflichtungs/Unterlassungserklärung bekommen!

      In der Regel haben diese, bevor sie sowas verschicken, als "persönliche" Rechtsgrundlage immer einen oder mehrere gewonnene Prozesse, auf die sie sich dann berufen können in einem kommenden Prozess, oder wenn der "Beschuldigte" hartnäckig ist.

      Zuerst prüf mal, ob du an eines der großen "Büros" gekommen bist!
      Eines sitzt im schönen Berlin, ein anderes in Köln.....

      Sollte dies der Fall sein, bezahl!

      In jedem anderen Fall wird es wohl einen Prozess geben.

      Das Gesetz ist eindeutig!
      In Deutschland ist das eben so....anders, wie in den meisten anderen Länder....

      Kann auch sein, das du als Waldesel für einen Musterprozess herhalten mußt...
      Das ist dann sozusagen das Werkzeug dieser Burschen für spätere Fälle und um andere arme Teufel zu erledigen.

      Chancen gegen eine solche Abmahnung hat man schwerlich, insbesondere unsere Richter sowie das gesamte Internet als Brutstätte von so ziemlich allem verachtenswerten und der Kriminalität sehen...also erwarte im Falle eines Rechtsstreits nicht allzu viel!

      1. Hol dir Prozesskosten-Beihilfe
      2. Reagier unbedingt in fristgerechter Form auf diese Abmahnung!
      3. Verweigere jede Art von Schuld

      4. Du wirst abgeurteilt und kannst nicht zahlen, sitz dann Tageweise deine Strafe ab!

      Schöne Aussichten, nicht?
      Doch genau so wird es kommen, das kannst du glauben oder nicht!
      Avatar
      schrieb am 26.10.02 15:17:32
      Beitrag Nr. 8 ()
      Vorschlag: such Dir ne Domain legasthenie.de o. ä.
      Avatar
      schrieb am 26.10.02 15:19:21
      Beitrag Nr. 9 ()
      Nein, es handelt sich um eine Vertragsstrafe, die nur dann zu zahlen ist, wenn Du unterschreibst u n d danach einfach weitermachst. Wenn Du unterschreibst, kommt als nächstes die Honorarrechnung des Gegners, wahrscheindlich so über 750 Euro. Wenn Du nicht unterschreibst, kann es sein, dass der Sender Dich auf Unterlassung verklagt oder eine einstweilige Verfügung erwirkt. Geh also zu einem fachkundigen (!) Anwalt, der sich mit Wettbewerbsrecht auskennt. Es muss geprüft werden, ob Du mit der URL oder dem Inhalt gegen das Marken- oder Firmennamensrecht verstößt, nur dann würde ich die geforderte Erklärung "unter Protest gegen die Kosten" abgeben. Das mit dem Protest kann Dir dann Dein Anwalt erklären. Tip: Frag vorher, was Dich die Tätigkeit des Anwalts kosten!!!
      Avatar
      schrieb am 26.10.02 15:25:28
      Beitrag Nr. 10 ()
      unter Bezug auf 7

      Kam das Schreiben von einem Abmahnverein? Dann ists wegen der Kosten günstiger als wenn es von einem Anwalt stammt

      Aber es ist schon richtig: Die Abzockvereine gehören in der Tat verboten!!!
      Avatar
      schrieb am 26.10.02 15:28:27
      Beitrag Nr. 11 ()
      oje, eurofuchser...was war denn das?
      Vertragsstrafe? hahaha....Kalisto hat wohl einen Vertrag mit MTV, was?

      Nee nee..unser lieber kleiner Kalisto hat natürlich vergessen..weil das ja auch so unwichtig ist....von wem er diese Unterlassungserklärung bekommen hat!
      Von einem Anwaltsbüro oder einer bevollmächtigten MTV-Juristischen Abteilung...oder halt Abmahnverein!
      Avatar
      schrieb am 26.10.02 15:32:45
      Beitrag Nr. 12 ()
      Du willst das wohl nicht verstehen. Ahmahnvereine wie auch Anwälte verschicken i.d.R. vorgefertigte Unterlassunngserklärungen, die auch eine Unterschriftenleiste für den Abgemahnten haben. Sobald der Empfänger das unterschreibt wird der darin genannte Betrag von 5000 Euro zur Vertragsstrafe. Du kannst mir das glauben, ich bin Rechtsanwalt und auf Wettbewerbsrecht spezialisiert.
      Avatar
      schrieb am 26.10.02 15:35:18
      Beitrag Nr. 13 ()
      eurofuchser...DU SOLLST NICHT LÜGEN...das weißt du doch, oder?
      du bist kein Anwalt! du bist eher ein Waldesel!

      War das jetzt eine Beleidigung oder nicht? du Anwalt!
      Avatar
      schrieb am 26.10.02 15:40:20
      Beitrag Nr. 14 ()
      13 bleibt unkommentiert.

      Wenn die Abmahnung von der Rechtsabteilung von MTV können die gar keine Kosten geltend machen, allenfalls die Schreibauslagen und das Porto (hab ich noch nir erlebt)
      Avatar
      schrieb am 26.10.02 15:40:22
      Beitrag Nr. 15 ()
      spass mal beiseite, eurofuchs, kann zwar nicht verstehen, warum du unbedingt anwalt..hahahaha..sein willst, aber vielleicht hast du ja ne kleine sado-maso neigung.

      im endepäng aber hast du recht, unterschreibt er die verzichtserklärung, hat er akzeptiert..zwar keinen vertrag, wie du waldesel schreibst..sondern ausschließlich seine schuld eingesehen und beziffert und erklärt, das er auch in zukunft bei verstößen zahlen wird....

      also, lieber eurofuchser, überleg dir nochmal deinen berufswunsch und bitte..bitte lehr doch einen anständigen beruf!
      Avatar
      schrieb am 26.10.02 15:43:01
      Beitrag Nr. 16 ()
      @ kannnitmehr

      Bitte wieder sachlich, sonst wird dein Fall einer fürs WO-Schöffengericht!
      Avatar
      schrieb am 26.10.02 16:04:33
      Beitrag Nr. 17 ()
      l.o.l. WO-Schöffengericht lachmichtod

      @ BlueMod: Mich stört das Gesabbel nicht, wobei der sicher nicht erwarten wird, dass ich mich auf diesem fachlichen Niveau anfange, zu streiten.
      Avatar
      schrieb am 26.10.02 16:14:34
      Beitrag Nr. 18 ()
      Neeeiiiiinnnnnnn, bitte nicht..ich..ich..ich...
      KANNNITMEHR, bluemodwaldesel..

      siehst du, siehst du..ich kann mir nicht erklären, warum ich immer waldesel schreibe...hilf mir doch!

      Leseprobe: "Ich sag`s euch, wegen dieser Ursel werd`ich noch zum Altweiberhasser", knurrte Hunze, der sich neben mir die Zähne putzte. "Pssssst!" machte ich. "Man weiß nie, ob sie nicht in einer der Toiletten herumhängt." "Nee, tut sie nicht", versicherte Rebecca. "Wenn die aufs Klo geht, bedient sie ununterbrochen die Wasserspülung, damit man nicht hört, dass sie furzt wie ein Waldesel."

      Das war nichts obszönes, sondern ein Ausschnitt eines neuen, interessanten Taschenbuches.
      Avatar
      schrieb am 26.10.02 17:56:03
      Beitrag Nr. 19 ()
      des schreiben ist von mtv von der lega and bussinnes abteilung gekommen. die ham gesgat sie leiten erst gerichtliche schritte ein wenn ich dieses schreiben nicht bis zum 1.11 unterschrieben zurück schicken würde. also kein brief vom anwalt oder so.
      Avatar
      schrieb am 26.10.02 18:53:42
      Beitrag Nr. 20 ()
      veröffentlich doch mal den genauen text, oder gib ihn mir mal in die boardmail, dann kann ich dir sagen, was dahinter steht.
      vorsicht bei voreiligem einschalten eines "rechtsanwaltes"....das wird teuer, weil der anwalt sogar notfalls die strafbewehrte und zahlenmäßig angesetze unterlassungsklage...wie: im wiederholungsfalle sind blahblahblah...., ansetzen kann.

      in jedem fall bitte versuchen sich zu einigen..ohne anwalt!


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