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    Wie sichert man rechtlich Schuldschein ab ? Bitte um Hilfe ! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 27.10.02 17:04:27 von
    neuester Beitrag 28.10.02 11:48:55 von
    Beiträge: 3
    ID: 651.989
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      Avatar
      schrieb am 27.10.02 17:04:27
      Beitrag Nr. 1 ()
      Habe vor meiner Partnerin Geld zu leihen möchte mich aber mit Schuldschein für Rückzahlung absichern.

      Möchte möglichst ohne Notar oder Anwaltskosten auskommen.

      Welche Angaben sind wichtig ?

      Wie läßt sich Schuldschein rechtlich vollstrecken ?

      Was ist zu beachten ?

      Vielen Dank für Eure Hilfe
      Avatar
      schrieb am 27.10.02 18:03:09
      Beitrag Nr. 2 ()
      He Jungfuchs,

      scheinst ja nicht viel Vertrauen zu Deiner Freundin zu haben!
      Als Kavalier schenk ihr doch das bißchen Geld! :D
      Avatar
      schrieb am 28.10.02 11:48:55
      Beitrag Nr. 3 ()
      Ein Schuldschein allein reicht nicht. Du benötigst dringend einen unabhängigen Zeugen (nicht Papa und nicht ihren Bruder!) welcher als Zeuge mit unterschreibt. Des weiteren musst du dir im Klaren darüber sein, daß du in D dein Recht im Streitfall nicht bekommen wirst.

      Wenn sie die Schuld nicht zurückzahlen kann und du einen
      Vollstreckungsbescheid erhalten hast must du folgendes berücksichtigen
      -Pfändungsfreibetrag € 920/Mo.
      -Möbel/E-Geräte etc. in der Praxis nicht pfändbar!
      -LV nicht pfändbar
      -Vermögen in bescheidenem Umfang nicht pfändbar!
      Nach 6 Jahre erlischt dein Anspruch auf die Forderung, wenn der Schuldner Privatinsolvenz beantragt!
      Mein Tipp: Lass einen nahen Verwandten von Ihr bürgen oder
      lass dir einen Anteil an gebundenem Vermögen Sicherheitsübereignen. Schlägt beides jeden notariell beurkundeten Schuldschein, sofern Werte vorhanden.


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