Frage zur Doppelbesteuerung - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 29.10.02 17:26:08 von
neuester Beitrag 29.10.02 18:06:23 von
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Wer kann mir mal bitte sagen, wo rechtlich festgehalten ist, daß in Deutschland auf die selbe Sache keine zwei Steuern erhoben werden darf? (z.B. wie im "Streifall" Benzin: Mineral, MwSt und Öko)
Mir reicht der Paragraph.
Danke
Mir reicht der Paragraph.
Danke
Wie kommst Du auf die Idee? Warum sollte das verboten sein? Gegen welchen Artikel des Grundgesetzes verstößt eine Doppel- oder Dreifachbelastung?
@Rainer
eben, darum geht es mir.
Kann mir daran erinnern, als damals die Öko eingeführt wurde, gabs diesbezüglich Ärger.
Wollte nur mal wissen, ob es im GG oder sonstwo geschrieben steht
eben, darum geht es mir.
Kann mir daran erinnern, als damals die Öko eingeführt wurde, gabs diesbezüglich Ärger.
Wollte nur mal wissen, ob es im GG oder sonstwo geschrieben steht
@Seidmann:
Da gab es natürlich politischen "Ärger". Rechtlich gesehen ist das einwandfrei.
Warum sollte auch eine Erhöhung der Mineralölsteuer um damals (CDU) 50 Pfennige okay sein, eine weitere Erhöhung durch die sogenannte "Ökosteuer" aber problematisch?
Da gab es natürlich politischen "Ärger". Rechtlich gesehen ist das einwandfrei.
Warum sollte auch eine Erhöhung der Mineralölsteuer um damals (CDU) 50 Pfennige okay sein, eine weitere Erhöhung durch die sogenannte "Ökosteuer" aber problematisch?
Das steht nirgends. Kann lediglich sein, daß in bestimmten Fällen eine Übermaßbesteuerung unverhältnismäßig ist und damit allgemein gegen Art. 14 (Eigentum) und das Rechsstaatsprinzip verstößt. Das hat das Bundesverfassungsgericht mal gegen die Vermögenssteuer vorgebracht, sofern die Vermögenssteuer in Verbindung mit der Einkomensteuer dazu führt daß Erträge aus Kapital im Ergebnis fast vollstaändig wegbesteuert werden.
@Shortguy:
Ja, leider hat damals das BVerfG unter Kirchhoff die indirekten Steuern bei der Formulierung des "Halbteilungsgrundsatzes" außer Acht gelassen. Sonst wäre der Spitzensteuersatz schon längst viel weiter gesenkt worden.
Ja, leider hat damals das BVerfG unter Kirchhoff die indirekten Steuern bei der Formulierung des "Halbteilungsgrundsatzes" außer Acht gelassen. Sonst wäre der Spitzensteuersatz schon längst viel weiter gesenkt worden.
das verbot eine selbe sache zweimal zu besteuern steht im GG !
beispiel : auf den benzinpreis incl. mineraloelsteuer mehr-
wertsteuer zu erheben ist rechtens .
aber : bereits pauschal versteuerte einnahmen duerfen nicht
noch einmal besteuert werden .
mein vater ist rentner und arbeitet nebenbei (330 euro).
diese werden von arbeitgeber pauschal besteuert. in der steuer-
erklaerung braucht er diese einkunft nicht angeben . sonst wuerde
auf den bereits besteuerten betrag noch einmal einkommensteuer faellig , was nicht sein kann.
genauso kann man nur einmal wegen einer sache verurteilt werden und nicht mehrfach !
beispiel : auf den benzinpreis incl. mineraloelsteuer mehr-
wertsteuer zu erheben ist rechtens .
aber : bereits pauschal versteuerte einnahmen duerfen nicht
noch einmal besteuert werden .
mein vater ist rentner und arbeitet nebenbei (330 euro).
diese werden von arbeitgeber pauschal besteuert. in der steuer-
erklaerung braucht er diese einkunft nicht angeben . sonst wuerde
auf den bereits besteuerten betrag noch einmal einkommensteuer faellig , was nicht sein kann.
genauso kann man nur einmal wegen einer sache verurteilt werden und nicht mehrfach !
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