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    Gerichtsvollzieher war bei mir.......... - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 29.10.02 18:08:22 von
    neuester Beitrag 30.10.02 11:53:37 von
    Beiträge: 24
    ID: 652.978
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      Avatar
      schrieb am 29.10.02 18:08:22
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hi,

      hatte schon mal geschrieben und bitte um Hilfe.

      Habe vor 1,5 Jahren ein Klavier geschenkt bekommen. Nach dieser Zeit fordert er jetzt einen Betrag von 14.000,-- Euro per Gericht und Rechtsanwalt an. Er behauptet, dass am Telefon ein Kaufvertrag zustandegekommen sei und er auch eine Zeugin dafür hat. Das Klavier ist laut Gutachten aber nur noch für den Sperrmüll gut. Ich habe allerdings auch einen Zeugen, der bestätigen kann, dass ich das Klavier geschenkt bekommen habe.

      Ist denn das so einfach vor Gericht zu klagen. Allein der Streitwert ist schon eine Sauerei. Bitte um Hilfe
      Avatar
      schrieb am 29.10.02 18:14:15
      Beitrag Nr. 2 ()
      klar ist das so einfach. wenn du keinen rechtsschutzhast, wirds teuer. wenn beide zeugen glaubwürdig sind , sieht s nach einem vergleich aus, dann kriegen die anwälte noch eine gebühr mehr, en richter freut s auch, weil er kein urteil schreiben muß. sachverständige sind übrigens auch recht teuer.
      Avatar
      schrieb am 29.10.02 18:15:07
      Beitrag Nr. 3 ()
      Völlig wirre Geschichte.Hast du bei Ebay gesteigert ?
      Dann mußt du auch zahlen !
      Avatar
      schrieb am 29.10.02 18:16:44
      Beitrag Nr. 4 ()
      Sollte der "Verkäufer" tratsächlich zeugen dafür haben, daß am Telefon ein Kaufvertrag zustande kam, dann würde ich an deiner Stelle einen auf unzurechnungsfähig machen, was völlig plausibel erscheint.
      Avatar
      schrieb am 29.10.02 18:17:41
      Beitrag Nr. 5 ()
      Du mußt doch mehrfach angemahnt worden sein..warum hast du nicht früher reagiert ?
      Ich glaube "Zahlen macht Frieden"!

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      Avatar
      schrieb am 29.10.02 18:18:26
      Beitrag Nr. 6 ()
      Ich glaube du lügst uns an !
      Avatar
      schrieb am 29.10.02 18:20:08
      Beitrag Nr. 7 ()
      Gib Ihm das Teil doch einfach zurück.

      Streitwert hoch: Der gegnerische Rechtsanwalt erhält sein stellt seine Rechnung nach dem Streitwert!!
      Je höher der Streitwert, desto höher das Honorar des RA!
      Kapische?
      Hatte vor vielen Jahren mal einen Rechtsstreit: Mein RA-Gegner hat einen Streiwert ausgerechnet das war Haarsträubend. So 6000 DM.
      Zum Schluß blieb ich nichts anderes übrig als sich mit mir/uns zu vergleichen. Wert: 100DM (in Worten 100 DM hat er von 6000 erstritten.)
      Die Rechnung meines RA so ca. 1500 DM!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
      Hat man da noch Worte?
      Gehe einer juristischen Auseinandersetzung deshalb am besten aus dem Weg.
      Stell Ihm das Teil einfach zurück. basta. Könnte sonst teuer werden, wenn der gegnerische Anwalt gewitzter ist wie deiner!
      Recht ist nicht immer gleich Recht. Da kann man sich schön die Finger verbrennen.
      Fuzzi
      Avatar
      schrieb am 29.10.02 18:21:38
      Beitrag Nr. 8 ()
      @die machete
      :laugh


      @critiger
      vielleicht schreibste noch was mehr über das klavier,wie kam das geschäft zustande??
      Avatar
      schrieb am 29.10.02 18:21:38
      Beitrag Nr. 9 ()
      @die machete
      :laugh


      @critiger
      vielleicht schreibste noch was mehr über das klavier,wie kam das geschäft zustande??
      Avatar
      schrieb am 29.10.02 18:24:20
      Beitrag Nr. 10 ()
      seltsam,

      in einem anderen thread von dir, war die rede von € 4.200,
      aber egal, wenn ein gerichtsvollzieher kommt, so muss der vorgang doch von einem gericht entschieden worden sein, oder etwa nicht.
      Avatar
      schrieb am 29.10.02 18:24:27
      Beitrag Nr. 11 ()
      das WICHTIGSTE : ALLE FRISTEN BEACHTEN !

      bevor sie ablaufen - RA fragen, 030 30122847

      -SL-
      Avatar
      schrieb am 29.10.02 18:25:21
      Beitrag Nr. 12 ()
      Ach ja noch was:
      Hab ich ganz vergessen. Wenn der Gerichtsvollzieher bei dir war, dann hat dein Gegner bereits einen Titel (Mahnbescheid-Vollstreckungsbescheid) in der Tasche. Damit ist er bereits im Vorteil.
      Hast Du geschlafen als diese Bescheide ins Haus flatterten?
      Gegen einen Mahnbescheid kann man Wiederspruch einlegen. Ich glaube 4 Wochen lang. Dananch wird er Rechtskräftig. Der Vollstreckungsbescheid folgt, dann Pfändung.

      Erfolgt kein Wiederspruch, muß das gericht davon ausgehen, daß der Anspruch rechtens, bzw. ZU RECHT BESTEHT!!!
      Schlechte Karten! für dich.
      Dein Gegner war schlauer und du hast gepennt!
      Fuzzi
      Avatar
      schrieb am 29.10.02 18:29:43
      Beitrag Nr. 13 ()
      wie kann er einen zeugen haben
      am telefon.

      er müsste auf lautsprecher geschaltet haben.

      wenn es ein handy war unglaubwürdig.

      kannst du eventuell nachweisen, dass du zum
      besagten termin gar nicht mit ihm
      telefoniert hast.

      alles schon lange her.

      hat er eine rechnung geschrieben?
      seit wann fordert er den betrag von dir?
      schick ihm das ding doch zurück.
      Avatar
      schrieb am 29.10.02 18:34:04
      Beitrag Nr. 14 ()
      Also wenn der Gerichtsvollzieher schon da war, dann hat die Gegenpartei schon einen Schuldtitel. Wenn sie den ergo hat, dann hat sie auch schon...
      1. Eine Rechnung an dich geschrieben und ...
      2. Dich mehrmals gemahnt und ...
      3. Irgendwann nach fruchtloser Mahnung die Sache an einen Anwalt abgegeben und ...
      4. Der Anwalt hat wiederum eine Frist von 2 Wochen gegeben um dann ...
      5. Einen Mahnbescheid gegen dich beim nächsten Amtsgericht zu beantragen, der dann offiziell per Nachgnahme mit Rückschein an dich gegangen ist. Mit einer Widerspruchsfrist von 14 Tagen, die du anscheinent nicht genutzt hast und damit stillschweigend die Richtigkeit des Anspruchs der Gegenseite anerkannt hast.
      Damit haben die also einen sofort pfändbaren Schuldtitel in Händen und du wirst zahlen müssen. Ein Gerichtsvergleich im Nachherein ist nicht möglich, es sei denn, dass die Widerspruchsfrist des Mahnbescheides verlängert wird, was aber nur mit Krankheit oder mit einem längeren Auslandsaufenhalt zu begründen wäre.
      Es sieht ganz so aus, als wenn du erst einmal zahlen mußt. Vielleicht kann das Geschäft rückgängig gemacht werden, aber auch das ist mit vieleln Widrigkeiten und Kosten verbunden.
      Avatar
      schrieb am 29.10.02 18:42:01
      Beitrag Nr. 15 ()
      Wenn diese Geschichte nicht vollkommene Verarsche der hiesigen Community ist...was ich in Anbetrach dieser merkwürdigen Geschichte geneigt bin zu glauben...... ist ein Beitreiben des Betrags für den Gerichtsvollzieher definitv nicht möglich:

      Er muß nämlich nachweisen, daß permanent gemahnt und der angemahnte Betrag von Dir nicht gezahlt worden ist. Des Weiteren gibt es keine mündlich bindende Vereinbarungen/Verträge die in dieser Höhe glaubhaft gemacht werden können. D.h. exestiert kein schriftlicher Vertag muß der vormalige Besitzer des Klaviers den Verkauf definitv durch andere Unterlagen glaubhaft machen. Kein Richter hält für glaubhaft ein Klavier sei ohne Papiere zu solch einem hohen Betrag verkauft worden, dann 1,5 Jahre später wird ein angeblich mündlich vereinbarter Verkauf geltend gemacht ohne das während des vorhergehenden Zeitraums Mahnungen zur Zahlung ergangen sind.
      Der Zeuge ist in jedem Falle zudem brauchbar, vorausgesetzt er war bei der Übergabe des Klavier und bei der Kenntnisnahme der Schenkung persönlich anwesend. Eine eidesstattliche Erklärung vorab wäre sinnvoll um dem Kläger den Wind aus den Segeln zu nehmen und eventuell eine Klage zu vermeiden.
      Ist die Geschicht wahr, ist sie haarsträubend und der Gerichtvollzieher kann Dich definitiv am Arsch lecken. Schlecht wirds bringt der `Verkäufer` diverse glaubhafte Zeugen seinerseits! Dann kann sich die Geschicht ganz schön hinziehen.

      Ich könnte mir auch vorstellen, daß Du ein Klavier verschenkt hast, nun die schenkung bereuts und hier einen Rat suchst um Geld eintreiben zu können ??????!!!!!!!!!
      Avatar
      schrieb am 29.10.02 18:47:43
      Beitrag Nr. 16 ()
      @critiger: Ich zitiere aus deinem früheren Thread vom August:

      #6 von critiger 29.08.02 09:51:06 Beitrag Nr.: 7.233.757 7233757
      Dieses Posting: versenden | melden | drucken | Antwort schreiben
      Zeugen habe ich
      es ist ein Jahr her
      Rechtsschutzversicherung habe ich
      Anzeige läuft keine
      Reden tu ich mit dem nicht mehr, er kam ja mit dem Anwalt
      ----------------------------------------------------------

      Du hast also eine Rechtsschutzversicherung und die Gegenseite hat einen Rechtsanwalt eingeschaltet. Warum hast du denn keinen Anwalt beauftragt? Ist 30 cm über deinem Hals ein Vakuum?
      Avatar
      schrieb am 29.10.02 18:48:53
      Beitrag Nr. 17 ()
      Hi,

      zur Ergänzung. Ich habe nie eine Mahnung oder Rechnung erhalten. Was ich vergass, er behauptet, dass ich das Klavier veräußert habe und macht auf das Strafrecht aufmerksam.

      Das Klavier hat er mir sogar vorbeigebracht.
      Avatar
      schrieb am 29.10.02 19:04:35
      Beitrag Nr. 18 ()
      @critiger: Deine Sachverhaltsschilderung ist völlig unglaubwürdig. Der Gerichtsvollzieher kommt nur, wenn er einen rechtskräftigen Titel zur Vollstreckung hat. So, wie du die Sache schilderst, kann das kaum sein.
      Avatar
      schrieb am 29.10.02 19:06:07
      Beitrag Nr. 19 ()
      So ganz glaubhaft erscheint mir die Geschichte auch nicht, aber es geht mir eher darum, den Weg klar zu stellen, bis der Gerichtsvollzieher aktiv wird.
      Jeder kann gegen jeden (kostet Gebühr) beim Amtsgericht einen Mahnbescheid beantragen. Die prüfen nicht die Richtigkeit, sondern lassen das Räderwerk laufen: Amtlich zustellen und die Frist von 2 Wochen. Wird Widerspruch dagenen erhoben, dann wird entweder die Sache fallen gelassen, ein Vergleich oder es kommt zu einem Prozess. Bei Akzeptanz (kein Widerspruch) ist ein sofort pfändbarer Schuldtitel die Folge. Deswegen sollte jeder so etwas peinlich genau prüfen und entsprechende Schritte unternehmen.
      Der Gerichtsvollzieher kommt nicht auf Wunsch der Gegenpartei, sondern wie der Name schon sagt, er wird erst auf Anordnung des Gerichts tätig.
      Avatar
      schrieb am 29.10.02 19:13:51
      Beitrag Nr. 20 ()
      Zu #19: Nach § 753 ZPO wird der Gerichtsvollzieher im Auftrag des Gläubigers tätig:

      ZPO § 753 Vollstreckung durch Gerichtsvollzieher


      (1) Die Zwangsvollstreckung wird, soweit sie nicht den Gerichten zugewiesen
      ist, durch Gerichtsvollzieher durchgeführt, die sie im Auftrag des
      Gläubigers zu bewirken haben.

      (2) Der Gläubiger kann wegen Erteilung des Auftrags zur Zwangsvollstreckung
      die Mitwirkung der Geschäftsstelle in Anspruch nehmen. Der von der
      Geschäftsstelle beauftragte Gerichtsvollzieher gilt als von dem Gläubiger
      beauftragt.
      Avatar
      schrieb am 29.10.02 19:16:26
      Beitrag Nr. 21 ()
      Voraussetzung für das Tätigwerden des Gerichtsvollziehers ist allerdings, dass der Gläubiger einen "Titel" hat und den bekommt er nur vom Gericht.
      Avatar
      schrieb am 29.10.02 20:33:24
      Beitrag Nr. 22 ()
      dann muß es sich um 2 klaviere handeln
      Avatar
      schrieb am 29.10.02 20:33:39
      Beitrag Nr. 23 ()
      Jenau.
      Avatar
      schrieb am 30.10.02 11:53:37
      Beitrag Nr. 24 ()
      critiger meldet sich nicht mehr. Die Sache ist wohl oberfaul.


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      Gerichtsvollzieher war bei mir..........