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    Subventionen - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 30.10.02 17:31:27 von
    neuester Beitrag 08.12.03 23:59:08 von
    Beiträge: 12
    ID: 653.495
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      schrieb am 30.10.02 17:31:27
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      schrieb am 30.10.02 17:38:17
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      schrieb am 05.07.03 21:01:02
      Beitrag Nr. 3 ()
      Thread: Was haltet ihr von den 3 OS -Scheinen bitte ehrlich und hilfreiche Antworten!

      DIE ZEIT

      28/2003


      Wirtschaft

      Sorgloser Raubzug durch öffentliche Kassen

      Von Marius Zippe

      Am Abend des 7. Januar 1994 erleuchtete ein Feuerwerk den Himmel über Berlin. Etwa 1500 geladene Gäste feierten im Schauspielhaus am Gendarmenmarkt die Gründung der Bankgesellschaft Berlin. Nach den Vorstellungen der Politiker sollte das Geldinstitut zum Global Player wachsen und – zum Wohle aller, versteht sich – die Landeskassen füllen.

      Die Wirklichkeit sieht anders aus. Anfang 2001 stehen führende Bankmanager im Verdacht, gegen Parteispenden millionenschwere Kredite verschleudert zu haben. Mit der Bankgesellschaft Berlin verbindet sich heute der größte Wirtschaftsskandal in der Geschichte der Bundesrepublik, schreibt der Journalist Mathew D. Rose in seinem neuen Buch. Darin schildert er, wie die „Berliner Oligarchie“ mit der Bankgesellschaft einen beispiellosen Raubzug durch die öffentlichen Kassen unternahm.

      Weil einige der Protagonisten um ihren Ruf fürchten, haben die Enthüllungen die Gerichte beschäftigt. So erstritt der Immobilienhändler Manfred Schoeps ein vorübergehendes Auslieferungsverbot des Buches. Er sah sich durch den Titel Eine ehrenwerte Gesellschaft in die Nähe der Mafia gerückt und damit seine Persönlichkeitsrechte verletzt. Nach dem Widerspruch des Verlages darf das Buch zwar weiterhin unter dem alten Titel erscheinen. Vier Stellen im Text, die Schoeps monierte, müssen aber geschwärzt werden. Dass das Buch bislang im Wesentlichen vor den Richtern bestand, dürfte auch mit den Erfahrungen des Autors im investigativen Journalismus zu tun haben.

      Folgt man ihm, so wurde die Bankgesellschaft vor allem für die Versorgung der „Klientelwirtschaft“ mit Posten, Aufträgen und Krediten gegründet. Um die nötigen Milliarden zu verdienen, legte die Bank in den neunziger Jahren geschlossene „Sorglos“-Immobilienfonds auf. Obwohl die Immobilienhausse nach der Wiedervereinigung vorüber war, gaben die Manager luftige Rendite-Garantien. Den Anlegern wurden für meist 25 Jahre feste Ausschüttungen aus den Mieten versprochen. Außerdem wurde ein Extrazuckerl versprochen. Wenn die Immobilie nach 25 Jahren im Wert gesunken sei, zahle die Bank die Fondsanteile zu 100 Prozent zurück.

      Tausende stürzten sich auf die Vollkasko-Anlage und zahlten 13 Milliarden Euro ein. Zu den eifrigen Abstaubern der Schnäppchen gehörten die Bankvorstände selbst, Politiker und Baulöwen – Berlins „Beutegemeinschaft“. Dass die teuren Garantien nicht eingelöst werden können, ist einkalkuliert. Warum auch? Für die Mietgarantien der leer stehenden „Schrottimmobilien“, so das Urteil eines Insiders, haftete die staatliche Bank und damit das Land Berlin mit Steuergeld. Die rot-rote Regierung übernahm 2002 mit Billigung der CDU eine Bürgschaft für 21,6 Milliarden Euro. Diese Umverteilung öffentlichen Geldes auf private Konten dürfte einmalig sein.

      Die Schuld am Bankenskandal tragen laut Rose vor allem vier Gruppen: Neben den Berliner Politikern und den Bankmanagern sind das die Wirtschaftsprüfgesellschaften und das damalige Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen (heute Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht). Rose weist nach, dass die Gefahren der Immobilienfonds bekannt waren. Bereits 1997 monierte ein Wirtschaftsprüfer Bilanztäuschung und unkalkulierbare Risiken, die von der Bank womöglich nicht allein bewältigt werden könnten.

      Das Versagen aller Kontrollinstanzen und die Dimension der betrügerischen Geschäfte lassen nur den Vergleich mit dem amerikanischen Enron-Skandal zu. Doch während dieser von Politikern, FBI und Journalisten durchleuchtet werde, blieben die Vorgänge um die Bankgesellschaft in dichten Nebel gehüllt, schreibt Rose. Der parlamentarische Untersuchungsausschuss ist von CDU und SPD dominiert, die als Mitschuldige des Skandals wenig Interesse an Aufklärung hätten. Auch die Staatsanwaltschaft lasse die Finger von der „ehrenwerten Gesellschaft“. Der einzig saubere Ausweg, die Insolvenz der Bankgesellschaft, sei mit der Übernahme der Milliardenbürgschaften durch das Land vorerst verbaut.

      Die Stärke dieses Buch liegt darin, dass es die verstreuten Informationen zusammenfügt. Erst jetzt kann man sich ein angemessenes Bild über die Raffgier der „Oligarchie“ machen. Die wirkt umso schamloser, als in der hoch verschuldeten Hauptstadt Bäder geschlossen und Subventionen für Schulbücher gestrichen werden.



      Mathew D. Rose: Eine ehrenwerte Gesellschaft
      Die Bankgesellschaft Berlin; Transit Buchverlag, Berlin 2003; 232 S., 16,80
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      schrieb am 12.07.03 00:41:51
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      schrieb am 12.07.03 01:02:38
      Beitrag Nr. 5 ()
      und noch etwas zur Untreue

      04.07.2003, 15:07 Thread: Konsolidierung in Rußland zum Einstieg nutzen !!! (?)
      OLG Karlsruhe: Beschwerde der Staatsanwaltschaft Mannheim erfolgreich
      Hauptverfahren im Komplex "Arcus-Firmengruppe" gegen ehemalige Vorstände der Sparkasse Mannheim vor der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Mannheim eröffnet

      (mitgeteilt von www.jurion.de)

      Den ehemaligen Vorstandsmitgliedern der Stadtsparkasse Mannheim Dr. Hans-Joachim Rieken, Helmut Richard Sauer, Fridolin Hörner und Horst Hoffmann hatte die Staatsanwaltschaft Mannheim in einer neuen Anklageschrift vom 05.07.2002 vorgeworfen, Kredite in vier Fällen im Zeitraum vom 31.08.1993 bis 26.10.1994 im Gesamtumfang von etwa 56 Millionen DM an die Arcus-Firmengruppe des Erhard Ding ohne zureichende Prüfung der Bonität des Kreditnehmers bewilligt und sich deshalb der Untreue strafbar gemacht zu haben. Mit Beschluss vom 05.03.2003 hatte die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Mannheim die Eröffnung des Hauptverfahrens aus Rechtsgründen abgelehnt.

      Diese Auffassung hat der 3.Strafsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe auf die Beschwerde der Staatsanwaltschaft Mannheim nicht geteilt, das Hauptverfahren eröffnet und die Anklage der Staatsanwaltschaft Mannheim vor der Wirtschaftsstrafkammer zugelassen:


      Die von der Staatsanwaltschaft erhobene Anklage sei ordnungsgemäß erhoben und entspreche den gesetzlichen Anforderungen. Auch liege entgegen der Ansicht der Verteidigung trotz des seit 1996 anhängigen Verfahrens keine rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung vor, da das Verfahren tatsächlich und rechtlich schwierige Sachverhalte aus dem Bereich der Wirtschaftskriminalität zum Gegenstand habe und die sich fortentwickelnde Rechtsprechung des Bundesgerichtshof zur Verantwortung von Bankleitern wegen Untreu habe berücksichtigt werden müssen.


      Hinsichtlich des Tatverdachts hat der 3.Strafsenat das Vorliegen eines hinreichenden Tatverdachts bejaht und insbesondere auf die „starke strukturelle Ähnlichkeit“ der angeklagten Untreuehandlungen im Komplex Arcus/Ring mit den Kreditvergaben in den Komplexen Ramsteiner/Binshof und Ring/Günther hingewiesen, die nach der Ent-scheidung des Bundesgerichtshofs vom 15.11.2001 mit gravierenden Verstößen gegen die Pflichten eines Bankleiters bei Kreditvergaben behaftet gewesen seien. Auch sei zu sehen, dass bereits zum Zeitpunkt der ersten Kreditvergabe am 31.08.1993 sich die Arcus- Firmengruppe in massiven finanziellen Schwierigkeiten befunden habe, woraus sich der Verdacht einer objektiv pflichtwidrigen Kreditvergabe ergebe. Allen Sparkassenvorständen habe deshalb eine besondere Informations- und Prüfungspflicht oblegen, welcher sie nicht nachgekommen seien. Durch die Kreditvergabe sei nach einer Gesamtbetrachtung auch die Existenz der Bank gefährdet gewesen, zumal hierbei auch die sonstigen Kreditengagements der Sparkasse Mannheim berücksichtigt werden müssten.


      Hingegen seien weitere Umstände, wie etwa die politische Zielsetzung der Kreditvergabe zur Standort- und Arbeitsplatzsicherung oder die Zustimmung des Kreditausschusses oder des Verwaltungsrates, für die Bewertung der Kreditvergaben als pflichtwidrig ohne Bedeutung.



      Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluss vom 03. Juli 2003 - 3 Ws 72/03 -

      OLG Karlsruhe: Beschwerde der Staatsanwaltschaft Mannheim erfolgreich
      Hauptverfahren im Komplex "Arcus-Firmengruppe" gegen ehemalige Vorstände der Sparkasse Mannheim vor der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Mannheim eröffnet

      (mitgeteilt von www.jurion.de)

      Den ehemaligen Vorstandsmitgliedern der Stadtsparkasse Mannheim Dr. Hans-Joachim Rieken, Helmut Richard Sauer, Fridolin Hörner und Horst Hoffmann hatte die Staatsanwaltschaft Mannheim in einer neuen Anklageschrift vom 05.07.2002 vorgeworfen, Kredite in vier Fällen im Zeitraum vom 31.08.1993 bis 26.10.1994 im Gesamtumfang von etwa 56 Millionen DM an die Arcus-Firmengruppe des Erhard Ding ohne zureichende Prüfung der Bonität des Kreditnehmers bewilligt und sich deshalb der Untreue strafbar gemacht zu haben. Mit Beschluss vom 05.03.2003 hatte die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Mannheim die Eröffnung des Hauptverfahrens aus Rechtsgründen abgelehnt.


      Diese Auffassung hat der 3.Strafsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe auf die Beschwerde der Staatsanwaltschaft Mannheim nicht geteilt, das Hauptverfahren eröffnet und die Anklage der Staatsanwaltschaft Mannheim vor der Wirtschaftsstrafkammer zugelassen:


      Die von der Staatsanwaltschaft erhobene Anklage sei ordnungsgemäß erhoben und entspreche den gesetzlichen Anforderungen. Auch liege entgegen der Ansicht der Verteidigung trotz des seit 1996 anhängigen Verfahrens keine rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung vor, da das Verfahren tatsächlich und rechtlich schwierige Sachverhalte aus dem Bereich der Wirtschaftskriminalität zum Gegenstand habe und die sich fortentwickelnde Rechtsprechung des Bundesgerichtshof zur Verantwortung von Bankleitern wegen Untreu habe berücksichtigt werden müssen.


      Hinsichtlich des Tatverdachts hat der 3.Strafsenat das Vorliegen eines hinreichenden Tatverdachts bejaht und insbesondere auf die „starke strukturelle Ähnlichkeit“ der angeklagten Untreuehandlungen im Komplex Arcus/Ring mit den Kreditvergaben in den Komplexen Ramsteiner/Binshof und Ring/Günther hingewiesen, die nach der Ent-scheidung des Bundesgerichtshofs vom 15.11.2001 mit gravierenden Verstößen gegen die Pflichten eines Bankleiters bei Kreditvergaben behaftet gewesen seien. Auch sei zu sehen, dass bereits zum Zeitpunkt der ersten Kreditvergabe am 31.08.1993 sich die Arcus- Firmengruppe in massiven finanziellen Schwierigkeiten befunden habe, woraus sich der Verdacht einer objektiv pflichtwidrigen Kreditvergabe ergebe. Allen Sparkassenvorständen habe deshalb eine besondere Informations- und Prüfungspflicht oblegen, welcher sie nicht nachgekommen seien.
      Durch die Kreditvergabe sei nach einer Gesamtbetrachtung auch die Existenz der Bank gefährdet gewesen, zumal hierbei auch die sonstigen Kreditengagements der Sparkasse Mannheim berücksichtigt werden müssten.

      Hingegen seien weitere Umstände, wie etwa die politische Zielsetzung der Kreditvergabe zur Standort- und Arbeitsplatzsicherung oder die Zustimmung des Kreditausschusses oder des Verwaltungsrates, für die Bewertung der Kreditvergaben als pflichtwidrig ohne Bedeutung.

      Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluss vom 03. Juli 2003 - 3 Ws 72/03 -

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      schrieb am 12.07.03 18:54:55
      Beitrag Nr. 6 ()
      #3

      Alle Beteiligten wegsperren und Schlüssel wegwerfen.

      :mad: :mad: :mad: :mad:

      Die sind schlimmer wie die Mafia.:mad: Das ist Diebstahl am Volk im ganz,ganz grossen Stil.

      MfG Icho:(
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      schrieb am 13.07.03 18:23:35
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      schrieb am 13.07.03 18:29:26
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      schrieb am 11.11.03 23:41:12
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      schrieb am 12.11.03 23:38:12
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      schrieb am 08.12.03 23:52:33
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      schrieb am 08.12.03 23:59:08
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