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    Todesfall und Zinseinkünfte - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 01.11.02 17:41:08 von
    neuester Beitrag 01.11.02 22:03:14 von
    Beiträge: 10
    ID: 654.491
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      schrieb am 01.11.02 17:41:08
      Beitrag Nr. 1 ()
      Frage: Wenn jemand in diesem Jahr verstorben ist wie werden seine Kapitaleinkünfte versteuert. Die Bank sagt sie werden pauschal mit 30prozent versteuert. Stimmt das? Wenn ja was ist das für ne steuer. Danke für eure hilfe.
      Avatar
      schrieb am 01.11.02 18:10:36
      Beitrag Nr. 2 ()
      @partypapst: Ist der/die Verstorbene eine(e) Angehörige(r) von dir?
      Regelst du die steuerlichen Angelegenheiten des/der Verstorbenen?
      Avatar
      schrieb am 01.11.02 19:06:46
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hi Nataly! Dich findet man ja auf allen steuerrechtlichen Boards...
      Avatar
      schrieb am 01.11.02 20:20:56
      Beitrag Nr. 4 ()
      @Steuerfux: Bist du neu? Bin schon sehr lange im Forum Recht & Steuern.
      Avatar
      schrieb am 01.11.02 20:33:53
      Beitrag Nr. 5 ()
      Bin jedenfalls froh über jeden, der kompetent postet.

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      schrieb am 01.11.02 20:37:04
      Beitrag Nr. 6 ()
      Laut Userinfo bist du tatsächlich neu. Das Forum kann einen Steuerfux gut brauchen.
      Avatar
      schrieb am 01.11.02 20:42:28
      Beitrag Nr. 7 ()
      Zu #1: Wenn jemand stirbt, hat er ab diesem Zeitpunkt keine Einkünfte mehr, auch keine Kapitaleinkünfte. Der Nachlass geht mit dem Tod auf die Erben über , diese erzielen Einkünfte aus Kapitalvermögen.
      Avatar
      schrieb am 01.11.02 20:45:58
      Beitrag Nr. 8 ()
      Mit dem Tod erlischt auch der Freistellungsauftrag, den der Verstorbene erteilt hatte. Dies hat zur Folge, dass von den Kapitaleinkünften Zinsabschlag einbehalten wird. Der Zinsabschlag stellt eine Erhebungsform der Einkommensteuer dar.
      Avatar
      schrieb am 01.11.02 21:25:45
      Beitrag Nr. 9 ()
      partypapst, die Zinsabschlagsteuer(Zas) nach dem Tod läßt sich nicht vermeiden. Normalerweise lohnt es sich, im nächsten Jahr eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Das Finanzamt fragt dann, ob derjenige im Namen aller Erben spricht. Normalerweise wird die Zas erstattet.
      Avatar
      schrieb am 01.11.02 22:03:14
      Beitrag Nr. 10 ()
      Zu #9: Wenn von dem/der Verstorbenen im Jahr 2002 Einkommensteuer bezahlt wurde (z.B. Lohnsteuer, Einkommensteuer-Vorauszahlungen) dann kann es sich lohnen, im Jahr 2003 für 2002 eine Einkommensteuer-Erklärung abzugeben. Das muss natürlich einer der Erben machen, am besten derjenige, der am besten informiert ist.


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