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    Zweifam.haus mit Einliegerwohnung Baugen.war 96 jetzt Eigenheimzulage - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 04.11.02 20:04:30 von
    neuester Beitrag 05.11.02 14:54:16 von
    Beiträge: 14
    ID: 655.352
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      Avatar
      schrieb am 04.11.02 20:04:30
      Beitrag Nr. 1 ()
      Wir haben im Jahr 1995 Bauantrag für ein Zweifamilienhaus mit Einliegerwohung gestellte. Der Bauantrag wurde 1996 genehmigt. Im Jahr 1997 wurde die erste Wohnung fertig gestellt, die wir selbst bezogen haben. Wir erhalten seither Eigenheimzulage (8.000,00 DM weil 2 Kinder) 1998 stellten wir die Einliegerwohnung fertig, diese ist derzeit vermietet (Einkünfte aus V+V).
      Nun möchten wir gerne die zweite Wohnung bezugsfertig machen. Da wir bisher keinen 10e genutzt haben, müsste es doch möglich sein für diese Wohnung auch noch Eigenheimzulage zu bekommen. Theoretisch könnte ja mein Mann einziehen.
      Was bedeutet bezugsfertig. Müssen Möbel in der Wohnung sein. Für mich bedeutet bezugsfertig = nein. Stimmt das?
      Wie lange darf ich noch mit dem Fertigstellung warten.
      Verfällt unsere Anrecht auf Erhalt der Eigenheimzulage irgendwann?
      Avatar
      schrieb am 04.11.02 20:17:36
      Beitrag Nr. 2 ()
      § 10e EStG ist doch abgeschafft worden. dafür gibt es die Eigenheimzulage. Sowohl 10e als auch Eigenheimzulage gibts nicht!!!

      Grüße

      Crypti
      Avatar
      schrieb am 04.11.02 20:19:24
      Beitrag Nr. 3 ()
      Dumme Frage: Warum habt Ihr den 10e nicht genutzt? Verstehe ich nicht.
      In der zweiten Wohnung könntet Ihr entweder unentgeltlich(!) Verwandte wohnen lassen und nach 10h abschreiben, oder vermieten und Eure Kredite/Darlehen -soweit wie möglich- darauf abwälzen und über viele Jahre abschreiben! Ihr braucht einen Steuerberater!!!!!!
      Avatar
      schrieb am 04.11.02 20:22:31
      Beitrag Nr. 4 ()
      Stimmt, 10e ist abgeschafft. Geht mal zum Steuerberater!!!!
      Avatar
      schrieb am 04.11.02 20:29:06
      Beitrag Nr. 5 ()
      Bezugsfertig heißt, alle wesentlichen Baumaßnahmen müssen abgeschlossen sein und die Wohnung muß bewohnbar sein (Maßstab: Ein Mieter würde einziehen). Kleine Restarbeiten, wie Tapezieren, Teppichboden verlegen sind unschädlich. Auf die baurechtliche Abnahme kommt es nicht an. Allerdings kann man nicht für zwei in räumlichen Zusammenhang stehende Wohnungen gleichzeitig eine Eigenheimzulage beantragen. Daneben wird das Finanzamt möglicherweise auch mißtrauisch, wenn eine bereits bezogene Familienwohnung vorhanden ist und nur ein Ehegatte dann die zweite Wohnung im Haus bezieht (dauerndes Getrenntleben? Splittingtarif?) Das klingt beim Finanzamt nach Gestaltungsmißbrauch. Man sollte sich zumindest schon einmal Erklärungen überlegen...

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      Avatar
      schrieb am 04.11.02 20:29:08
      Beitrag Nr. 6 ()
      @ Teresamaria

      Du forderst ja eine Mega-Antwort...

      Also, bezugsfertig bedeutet, daß die Wohnung zum dauerhaften Wohnen geeignet sein muß. Dies ist natürlich Auslegungssache, aber sanitäre Einrichtungen, eine Koch- und Schlafgelegenheit muß gegeben sein.

      Die Idee, Deinen Mann auszuquartieren, kann zwar unter Umständen reizvoll sein, bringt Dir aber in Bezug auf die Eigenheimzulage nichts. Nachdem Eheleute für gewöhnlich nicht zwei Wohnungen nebeneinander bewohnen ...

      Eine Lösung wäre die unentgeltliche Überlassung für die Eltern, Kinder etc.

      Aufgrund des Bauantrages ist m.E. die Förderung zwar grundsätzlich möglich, in Deinem Fall aber sehr schwehr zu realisieren.

      # Cryptkeeper

      10e war der Vorläufer der derzeit noch gültigen Eigenheimzulage, hier spielt der Objektverbrauch in Teresa´s Überlegungen schon eine Rolle.


      Ich hoffe, ich konnte Dir etwas weiterhelfen -

      CU
      MB
      Avatar
      schrieb am 04.11.02 20:37:51
      Beitrag Nr. 7 ()
      @ Fux

      Du warst ein bissl schneller :laugh:

      Grüße
      MB
      Avatar
      schrieb am 04.11.02 20:47:13
      Beitrag Nr. 8 ()
      @ Mirbel:

      So sind sie halt die Füxe... :-))

      Aber zu Sache: Ich könnte mir denken, dass es auch schon Probleme gibt mit dem Bauantrag aus 1995. Dieser muß Grundlage sein, für die Schaffung der neuen Wohnung. Und ob nun möglicherweise nach über 7 Jahren da noch ein kausaler Zusammenhang gesehen werden kann, ist zumindest fragwürdig. Klärung könnte aber ggf. eine Frage an die Baubehörde schaffen, ob z.B. der Bauantrag bzw Baugenehmigung noch Gültigkeit hat...
      Avatar
      schrieb am 04.11.02 20:51:25
      Beitrag Nr. 9 ()
      Hi Fux,

      ich denke, es dürfte kein Problem sein. Das FA kann letztendlich niemandem vorschreiben, wie lange die Bauzeit dauern muß, oder die Länge der Baudauer festlegen.

      Aber interessant ist´s schon, 100%ig sicher bin ich mir auch nicht.

      Grüße

      MB:D
      Avatar
      schrieb am 04.11.02 20:55:56
      Beitrag Nr. 10 ()
      He Fux,

      Du bist ja neu hier !! :eek:

      seit 01.11.2002, 13 Postings :eek:

      Herzlich Willkommen!!

      Grüße
      MB
      Avatar
      schrieb am 04.11.02 20:59:13
      Beitrag Nr. 11 ()
      Hi MB,

      ich gebe dir ja recht, dass man die Bauzeit nicht vorschreiben kann. Aber irgendwann muß die Bauerei mal losgehen. Jetzt weiß ich allerdings auch nicht vom Sachverhalt her, ob die weitere Wohnung durch einen Anbau oder zB. Dachausbau hergestellt werden soll. Bei einem Dachausbau hätte möglicherweise auch kein Problem, weil ja schon Teile der Wohnung errichtet sind. Bei einem Anbau hingegen müssen die wesentlichen Bauarbeiten noch gemacht werden. Dann könnte es Probleme geben....
      Avatar
      schrieb am 04.11.02 21:02:55
      Beitrag Nr. 12 ()
      Userinfo

      allgemein
      Username: Steuerfux
      Registriert seit: 01.11.2002
      User ist momentan: Online seit 04.11.2002 20:51:59
      Threads: 0
      Postings: 14
      Interessen keine Angaben


      In meinem letzten Posting meinte ich eher das o.g.

      Frischfleisch !! :laugh:

      Spaß beiseite, Ernst komm her!

      Ja, Deine Überlegungen passen schon, wäre echt interessant dies zu prüfen.

      Grüße

      Mirbel :D
      Avatar
      schrieb am 04.11.02 21:03:37
      Beitrag Nr. 13 ()
      Danke, danke Mirbel...

      mal sehen, was hier im Forum so läuft... Teilweise ganz interessante Rechtsfragen. Bin mal gespannt, was so noch alles kommt im Laufe der Zeit :-)
      Avatar
      schrieb am 05.11.02 14:54:16
      Beitrag Nr. 14 ()
      Danke Euch Allen für die Tips bzw. Hilfe.

      Nach einem kurzen Gespräch mit einem Steuerberater, der sich für uns schlau machen will, dazu folgendes: Eigenheimzulage kann nicht zweimal gleichzeitig laufen. Zuerst muss abgewartet werden bis die erste Zeit abgelaufen ist (noch zwei Jahre). Oder wir müssten uns eventuell getrennt veranlagen lassen.
      In der Wohnung fehlen nur noch die Türen, Fliesen, Boden und die Decken. Alles andere ist bereits gebaut. Also Strom und Wasser verlegt, die Wände sind verputzt und die Heizung läuft auch schon. Deshalb dürfe der lange Herstellungs- zeitraum keine Probleme bereiten.
      Bei Bau sind wir davon ausgegangen die Wohnung
      Verwandten zu einer ermässigten Miete zu überlassen. Doch leider (Gott sei Dank) haben wir keine Zinsen und da rechnet sich das alles nicht so.


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