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    Spekulationssteuer ab Februar 2003 - 500 Beiträge pro Seite | Diskussion im Forum

    eröffnet am 05.11.02 14:56:05 von
    neuester Beitrag 05.11.02 18:44:24 von
    Beiträge: 3
    ID: 655.729
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      schrieb am 05.11.02 14:56:05
      Beitrag Nr. 1 ()

      Die generelle Besteuerung von Veräußerungsgewinnen aus Wertpapiergeschäften wird womöglich erst im Februar kommen. Somit will der Finanzminister erst nach der Hessen-Wahl an den Gewinnen der Investoren mitnaschen. Das geht aus einem heutigen Bericht des Handelsblatts hervor.

      Betroffen von der neuen Regelung sollen auch Veräußerungsgewinne aus Termingeschäften und Fondsanteilen sowie aus dem Verkauf nicht selbst genutzter Immobilien sein. Wie es im Handelsblatt weiter heißt, wird es keine Unterscheidung zwischen Anteilsscheininhabern und Direktanlegern geben.

      Nach dem 21. Februar 2003 werden alle realisierten Veräußerungsgewinne zeitlich unbegrenzt und auch rückwirkend besteuern, heißt es. Begründet wird die Entscheidung mit dem ´´Zuwachs an wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen´´.

      Weiterhin gilt für Verluste aus Wertpapier- und Immobliengeschäften, dass sie mit Gewinnen, jedoch nicht mit Arbeitseinkommen, verrechnet werden dürfe. Die Kreditinstitute werden künftig angehalten, dem Bundesamt für Finanzen die Veräußerungsgeschäfte ihrer Kunden mitzuteilen.



      Diese Nachricht wurde Ihnen von TeleTrader präsentiert.

      Autor: TeleTrader News Room (© Teletrader),14:52 05.11.2002

      Avatar
      schrieb am 05.11.02 15:13:24
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hi,
      hoffentlich gilt das mit dem zeitlich unbegrenzt auch für die Veräußerungsverluste. Dann wird die Sache nämlich durchaus erträglich! Alle, die Neuemissionen aus den Jahren 1997 - 2000 noch halten, können damit praktisch die zukünftigen Gewinne steuerfrei machen!

      CU Kirmi
      Avatar
      schrieb am 05.11.02 18:44:24
      Beitrag Nr. 3 ()
      letzte Info auf der Seite von www.finanztreff.de

      so säh es schon ein wenig erträglicher aus, denke ich!!!!


      DIHK erwartet weitere Änderungen an Plänen zu Aktiensteuer
      Berlin (vwd) - Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK erwartet nach Aussagen seines Steuerexperten Alfons Kühn noch weitere Änderungen an den Plänen der Regierung zur Aktiensteuer. Gegenwärtig werde nun auch darüber diskutiert, die Spekulationsfrist für die Veräußerung von Wertpapieren und nicht selbst genutztes Wohneigentum deutlich zu verlängern aber nicht ganz zu Gunsten einer uneingeschränkten Besteuerung abzuschaffen sagte Kühn am Dienstag zu vwd. Außerdem steht den Angaben zufolge auch die geplante Einführung von Kontrollmitteilungen möglicherweise wieder zur Disposition.

      Ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums wollte dies nicht bestätigen Er sagte, gegenwärtig werde "stündlich über neue Vorschläge diskutiert. Kühn sagte, gegenwärtig werde über den Vorschlag diskutiert, anstatt der von den Verbänden hart kritisierten Kontrollmitteilung eine generelle Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge einzuführen. Werde eine solche Abgeltungssteuer anrechenbar auf die Steuerschuld ausgestaltet, sei ein Satz von 30 Prozent realistisch.

      Bei der Spekulationssteuer solle eine Verlängerung der Spekulationsfrist gewährleisten, dass zwar Spekulationsgewinne besteuert würden, eine Veräußerung etwa zum Zwecke der Altersvorsorge aber nicht. "Die Regierung hat erkannt, dass mit den Änderungen ganze Zukunftsplanungen in Frage gestellt würden", sagte der Steuerexperte des DIHK zu den jüngsten Entwicklungen. Die SPD verspüre nach seinen Informationen "einen enormen Druck von der Basis".

      Kühn sprach sich dafür aus, eine Abgeltungssteuer anstelle der Kontrollmitteilung einzuführen und signalisierte auch, dass die Wirtschaft beim Thema Umsatzsteuerbetrug "gegebenenfalls auch unpopuläre Maßnahmen mittragen wolle. Details zur rückwirkenden Geltung der Maßnahmen zur Aktiensteuer seien nach seiner Kenntnis "noch nicht in trockenen Tüchern, sagte Kühn auch. +++ Andreas Kißler
      vwd/5.11.2002/ak/ps/hab


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