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    Spekulationssteuer - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 05.11.02 22:13:39 von
    neuester Beitrag 13.11.02 15:05:10 von
    Beiträge: 17
    ID: 655.955
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      schrieb am 05.11.02 22:13:39
      Beitrag Nr. 1 ()
      ich habe gehört von einem freund, dass die jahresfrist jetzt doch bleiben soll

      ich kann mir das nicht vorstellen

      bitte stellungnahmen , sofern jemand mehr weiss
      danke
      Avatar
      schrieb am 05.11.02 22:17:32
      Beitrag Nr. 2 ()
      Ich dächte ich hab heute gehört, dass sie ab Februar nächsten Jahres wegfällt.
      Avatar
      schrieb am 05.11.02 22:20:14
      Beitrag Nr. 3 ()
      Soweit ich weiß, ist der Stichtag nun der 14.2.2003.
      Die bis dahin realisierten Kursgewinne unterliegen noch dem alten Steuerrecht.
      Alle nach diesem Termin realisierten Gewinne fallen bereits in die neue Regelung, unabhängig davon, ob die Käufe noch in der Zeit der alten Regelung getätigt wurden.
      Diese Regelung kann einen bösen Einfluß auf die Märkte haben. Man stelle sich vor, welche gewaltigen Aktienpakete VOR dem 14.2. auf den Markt geworfen werden, um sich (evtl.) die noch steuerfreien Gewinne zu sichern.

      Ob unsere liebe Regierung irgendwann auch mal zu denken anfängt???

      Gruß
      NB
      Avatar
      schrieb am 05.11.02 22:24:56
      Beitrag Nr. 4 ()
      ich habe gehört, nur verluste werden versteuert...

      PS: auf die idee kommen die auch noch! ;)
      wer an der grippe sitzt, der frißt! anfangen könnten diese sesselfurzer zum beispiel mal bei sich.....
      ne, da werden mal eben die diäten wieder erhöht (wieder 130€ p.monat mehr) !!!!!!!!!!!!!

      ich kann die typen nicht mehr ab, voll krassssssssssss
      Avatar
      schrieb am 05.11.02 22:34:43
      Beitrag Nr. 5 ()
      Diese Speku-Steuer- Änderung ist mir persönlich worscht, da ich die Investments, die ich über ein Jahr gehalten hab, an einer Hand abzählen kann. Aber irgendwie wirkt das Ganze vor dem Hintergrund dem diesjahr inkraftgetretenen Halbeinkünfteverfahren vollkommen suspekt! Das HEV ist sowieso eine Wissenschaft für sich...

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      Avatar
      schrieb am 05.11.02 22:47:38
      Beitrag Nr. 6 ()
      ich bin für eine RiesenDEMO:),

      Dazu soll einer von den profilierten Boardteilnehmern einen Thread aufmachen um AntiSteuererhöhungsDemos zu organisieren und Stimmen zu sammlen.

      Eine Unterschriftenaktion wäre auch net schlecht, dass wir die in Berlin mal richtig mit Post zumüllen.


      BÜRGER, GEHT AUF DIE STRASSE. DER ZUKUNFT WILLEN!!!
      Avatar
      schrieb am 05.11.02 23:19:11
      Beitrag Nr. 7 ()
      DAnke
      Avatar
      schrieb am 06.11.02 01:38:27
      Beitrag Nr. 8 ()
      das ganze bedarf aber doch noch der zustimmung des bundesrates, da die einkommenssteuer zu gleichen teilen an bund und länder geht! so stehts zumindest im grundgesetz! artikel 106 III i.V.m. artikel 105 III.

      etwas hoffnung bleibt also noch!

      Tirit
      Avatar
      schrieb am 06.11.02 08:47:45
      Beitrag Nr. 9 ()
      @3 >>Man stelle sich vor, welche gewaltigen Aktienpakete VOR dem 14.2. auf den Markt geworfen werden, um sich (evtl.) die noch steuerfreien Gewinne zu sichern.

      Wie es in Moment aussieht haben nur wenige Langzeitinvestoren die Gewinne in im Depot. Es werden viele bis März warten um Verluste realisieren zu können. Sieh zB. Dt. Telekom
      Avatar
      schrieb am 06.11.02 08:52:58
      Beitrag Nr. 10 ()
      Es wird spekuliert, dass die Frist verlängert wird, als Alternativmodell. Stand in Handelsblatt oder FTD von heute. Da aber jeden Tag was anderes kommt, warte ich ab!
      Avatar
      schrieb am 07.11.02 18:23:53
      Beitrag Nr. 11 ()
      Regierungskoalition streitet über Aktiensteuer

      Berlin (vwd) - In der Regierungskoalition gibt es offensichtlich Meinungsverschiedenheiten über das Geltungsdatum und die Ausgestaltungsmodalitäten der geplanten Steuer auf private Veräußerungsgewinne. Umstritten ist in der Koalition insbesondere die Frage des rückwirkenden In-Kraft-Tretens der Bestimmungen. Die Vorsitzende des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages, Christine Scheel, sagte am Donnerstag zu vwd*, bisherige Zeitplanungen seien nur "vorläufig". Ob das für den Gesetzesbeschluss angestrebte Datum des 21. Februar erreicht werde, bleibe abzuwarten.



      Die finanzpolitische Sprecherin von Bündnis 90/Die Grünen machte deutlich, dass nach Auffassung der Grünen bisher bekannt gewordene Details noch keine Festlegung der Koalition bedeuten. "Wir haben es hier mit zwei Koalitionspartnern zu tun", deutete sie Widerstand der Grünen in Einzelfragen an. Jeder Punkt müsse "fachlich überprüft werden". Dies gelte nicht nur mit Blick auf die technische Ausgestaltung, sondern "auch im Hinblick auf die wirtschaftspolitischen Wirkungen". Die Grünen wollten deshalb am Montag mit Vertretern des Bundesfinanzministeriums über das Thema der Aktiensteuer sprechen.



      In der entscheidenden Frage einer möglicherweise rückwirkenden Geltung der Aktien-Besteuerung beharrte Scheel darauf, dass die Neuregelung keinesfalls rückwirkend greifen dürfe. Sie setzte sich damit deutlich in Gegensatz zu Bundesfinanzminister Hans Eichel, der eine solche Rückwirkung plant. "Es gibt Vertrauensschutz," betonte sie. "Man kann nicht hingehen und sagen, jetzt hat sich der Gesetzgeber das anders überlegt". Die Neuregelung dürfe deshalb erst für den Neuerwerb ab einem Stichtag gelten. Dafür müsse noch ein Modell entwickelt werden, das eine "moderate Besteuerung" vorsehe, die auch die Altersvorsorge berücksichtige.



      Dies könne entweder mit einer Pauschale oder gestaffelt geschehen, sagte Scheel. Die von Eichel bislang geplante Rückwirkung kritisierte die Grünen-Finanzexpertin als "sehr prozessanfällig". Eine Sprecherin des Finanzministeriums sah auf Anfrage von vwd hingegen kein Rechtsproblem für die rückwirkende Geltung einer Aktiensteuer. Scheel warnte, bereits bei der Verlängerung der Spekulationsfrist für Immobilien auf zehn Jahre habe die Regierung die Erfahrung einer Prozesslawine machen müssen. Dies wolle niemand wiederholen.



      Im Übrigen müsse man sich die Reaktion der Finanzmärkte auf die Pläne vor Augen führen, sagte sie. Es bestehe ganz klar eine "Verunsicherung der Anleger". Dieser "sehr großen Unruhe" müsse entgegengewirkt werden. Bei Anhörungen in dem von ihr geleiteten Ausschuss sollten rund 70 Sachverständige zu Wort kommen, kündigte sie an. Unter anderem sollten Vertreter der Kreditwirtschaft und von Anlegerverbänden sowie Aktionärsschützer zu dem Thema angehört werden.



      *Das Gespräch führte vwd Korrespondent Andreas Kißler



      vwd/7.11.2002/ak/ps

      :confused:
      Avatar
      schrieb am 09.11.02 22:37:07
      Beitrag Nr. 12 ()
      Hallo!

      Was würde denn im Fall der Fälle (keine Speku-Frist mehr)
      mit den "angehäuften" und vorgetragenen Verlustvorträgen
      geschehen? Verfallen die?
      Avatar
      schrieb am 09.11.02 22:51:55
      Beitrag Nr. 13 ()
      Nö, mindestens mit den neuen Gewinnen verrechnen, sonst klagen.
      Avatar
      schrieb am 11.11.02 23:27:50
      Beitrag Nr. 14 ()
      Aus der FTD vom 12.11.2002
      Grüne wollen Spekulationsfrist verlängern
      Von Birgit Marschall, Berlin

      Die Bundestagsfraktion der Grünen will die von Bundesfinanzminister Hans Eichel geplante ersatzlose Abschaffung der Spekulationsfrist für Wertpapiergeschäfte nicht mittragen. Sie hat andere Pläne.

      Das erfuhr die Financial Times Deutschland aus Kreisen der Grünen-Fraktion. Der kleine Koalitionspartner strebt stattdessen eine Verlängerung der bislang einjährigen Spekulationsfrist für Wertpapierverkäufe auf fünf Jahre an. Bei Immobiliengeschäften soll nach dem Willen der Grünen die bisherige Zehnjahresfrist beibehalten werden. Wenige Tage vor der Bundestagsentscheidung über die bei den Grünen und Teilen der SPD umstrittene Anhebung der Rentenbeitragssätze zeichnet sich damit ein weiterer Streit in der Koalition ab.

      Ein Referentenentwurf zur Reform der Wertpapier- und Immobilienbesteuerung, den Eichel am 20. November ins Bundeskabinett bringen will, sieht die komplette Besteuerung von Spekulationsgewinnen vor. Nach dem Entwurf würden Gewinne aus Wertpapier- und Immobilienverkäufen auch rückwirkend besteuert.


      Die Grünen sehen darin eine Verletzung des Vertrauensschutzes für Anleger. Zudem bestehe die Gefahr der Doppelbesteuerung von Gewinnen aus Investmentfonds, kritisieren sie. Eine Arbeitsgruppe hat sich deshalb am Montag darauf verständigt, nur einer Verlängerung der Spekulationsfrist bei Wertpapiergeschäften zuzustimmen. Dieses Zugeständnis an Eichel wollen die Grünen an eine Erhöhung der Freibeträge für Kapitalanleger knüpfen.


      "Es kann nicht angehen, dass die Regierung die Menschen jahrelang ermutigt, Aktien für ihre Altersvorsorge zu kaufen, und sie dann mir nichts, dir nichts im Regen stehen lässt", sagte Grünen-Wirtschaftsexperte Hubert Ulrich. "Die Spekulationssteuer ist eine Riesengefahr für den deutschen Kapitalmarkt. Sie würde die Kapitalflucht massiv vorantreiben."



      © 2002 Financial Times Deutschland
      Avatar
      schrieb am 12.11.02 14:09:26
      Beitrag Nr. 15 ()
      kam heute auch so auf B5. passt doch, damit ist die
      fonds-problematik wieder vom tisch. und das verfassungs-
      gericht kassiert die unrechtmaessige rueckwirkende
      besteuerung beim immobilienverkauf von 2 auf 10 jahren.

      GGG
      Avatar
      schrieb am 12.11.02 22:54:41
      Beitrag Nr. 16 ()
      Spekulationssteuer

      Von Marie-Luise Hoffmann, Volker Votsmeier und Ruth Bohnenkamp
      [15.05.02, 11:13]

      Viele Anleger wollen jetzt Börsenverluste beim Finanzamt melden. Ein riskantes Spiel, wenn sie früher Gewinne verschwiegen haben. Schon machen die Finanzbehörden gegen Sünder mobil. Ein Capital-Report über neue Ermittlungsmethoden und Ungereimtheiten der Gesetze. Welche Risiken Anleger fürchten müssen und wie sie ihre Rechte wahren - mit Telefonaktion.


      Darauf haben Deutschlands Steuerfahnder gewartet: Ein brandaktueller Beschluss des Bundesfinanzhofs (BFH) erlaubt ihnen, bei Banken Auskünfte über Spekulationsgeschäfte von Kunden zu verlangen (VII B 152/01). Konkrete Hinweise auf Steuervergehen einzelner Anleger sind nicht nötig. Recherchen sind erlaubt, wenn Informationen der Finanzverwaltung die Vermutung nahe legen, Bankkunden hätten bei Börsendeals kräftig hinterzogen.

      Die Rasterfahndung kann beginnen. "Wir stehen in den Startlöchern", frohlockt Dieter Ondracek, Vorsitzender der Deutschen Steuergewerkschaft. Schon kündigt der Cheflobbyist der Steuerbeamten eine konzertierte Aktion an. Die Fahnder wollten jetzt länderübergreifend beraten, nach welchem Muster sie bundesweit zuschlagen könnten. "Da droht die nächste Bankenfahndungswelle", prophezeit Jan Schiffer, Rechtsanwalt aus Bonn.

      "Soll ich, oder soll ich nicht?" So lautet die Gretchenfrage für Anleger, die bis zum 31. Mai ihre Steuererklärung abgeben müssen. 95 Prozent derer, die mit schnellen Aktiendeals 1999 und 2000 Kasse machten, haben das bisher in ihren Steuererklärungen verschwiegen, schätzt Ondracek. Doch bei der Abrechnung 2001 ist die Frage verzwickter. Dafür sorgt nicht erst die drohende Fahndungswelle.

      Bei anhaltend schwachen Börsen geht es für die Mehrzahl der Anleger inzwischen darum, ob sie ihre herben Verluste deklarieren sollen. Schließlich erlaubt das Finanzamt seit 1999, rote Zahlen aus Spekulationsgeschäften zeitlich unbegrenzt von künftigen Gewinnen abzuziehen. Als

      Verrechnungspotenzial können zudem nicht nur Wertpapierdeals dienen. Auch Verkäufe von Antiquitäten und anderen privaten Vermögenswerten sowie Immobilien schlagen zu Buche, wenn sie in die Spekulationsfristen fallen.

      "Die Verlustverrechnung ist ein attraktives Angebot", meint Frank Ommerborn von der Bonner Kanzlei Flick Gocke Schaumburg. Und so sehen es offenbar auch viele vom Börsenpech verfolgte Steuerzahler. "Die Zahl der Fälle, in denen dem Finanzamt rote Zahlen gemeldet werden, steigt", so erste Trendmeldungen aus der Oberfinanzdirektion (OFD) Karlsruhe. Und die OFD-Kollegen in Münster stellen bereits fest, dass etliche Steuerzahler, die jetzt ihre Miesen erklären, "zuvor noch nie Gewinne angegeben haben".

      Doch greifen Finanzbeamte solche Erklärungen jetzt gezielt auf? Oder geht die Steuererklärung möglicherweise so durch, aber dafür gibt`s demnächst unliebsamen Besuch von Steuerfahndern? Sicher ist: Die Richter eröffnen den Beamten eine "neue, wirklich effektive Methode, Steuerhinterzieher mit Spekulationsgewinnen aufzuspüren", unterstreicht Godehard Uleer. Als Chef der Steuerfahndung Hannover ist er quasi der Erfinder der Ermittlungsaktion, die jetzt vom Bundesfinanzhof abgesegnet wurde.

      Auch an anderer Stelle mehren sich die Anzeichen für eine härtere Gangart: Die Betriebsprüfer, die turnusmäßig die Geschäftspapiere der Banken kontrollieren, tüfteln ebenfalls neue Wege aus, um bei dieser Gelegenheit auch Spekulanten auf die Schliche zu kommen. Und die Beamten, die am Schreibtisch die Steuererklärungen durchgehen, werden durch gezielte Fortbildung für Spekulationssteuerbetrug sensibilisiert.

      Glossar: Steuerrecht und Spekulation


      Private Veräußerungsgeschäfte. So heißen Spekulationsgeschäfte mit Wertpapieren, Immobilien oder auch Antiquitäten. Ob Gewinne und Verluste aus dem Verkauf privater Pkw, Möbel und anderer Wirtschaftsgüter dazu zählen, ist umstritten.


      Anlage SO. In dieses Steuerformular müssen Spekulationsgeschäfte eingetragen werden. Spekulationsfrist. Der Fiskus verlangt nur Steuern, wenn Kauf und Verkauf innerhalb einer bestimmten Frist erfolgen. Für Immobilien beträgt diese seit 1999 zehn Jahre, für Wertpapiere und andere Sachen ein Jahr.


      Freigrenze. Abgaben werden erst fällig, wenn nach Verrechnung mit Verlusten mindestens 512 Euro (bis 2001: 1000 Mark) übrig bleiben. Wird die Freigrenze erreicht, ist der gesamte Betrag steuerpflichtig.


      Verlustrücktrag/Verlustvortrag. Seit 1999 können Verluste, die nach der Verrechnung mit Spekulationsgewinnen übrig bleiben, mit dem Spekulationsplus des Vorjahrs oder grenzenlos mit künftigen Gewinnen verrechnet werden.


      Anlage VA. Mit Hilfe dieses Steuerformulars kann der Anleger den Rücktrag der Verluste beschränken und diese so optimal verteilen.




      Trickser im Visier

      Finanzbeamte und Steuerfahnder haben vielfältige Möglichkeiten, Anlegern mit Spekulationsgewinnen auf die Schliche zu kommen.


      Risiko Finanzbeamter. Spekulationsgewinne zählen bei vielen Finanzämtern zu den Prüfungsschwerpunkten für die Steuererklärungen des Jahres 2001. Will heißen: Die Beamten sind gehalten, die Angaben der Börsianer in der Anlage SO über Spekulationsgewinne verstärkt unter die Lupe zu nehmen. Wer Pech hat und an einen peniblen Bearbeiter gerät, muss damit rechnen, dass der einen Blick auf die Vorjahreserklärungen wirft. Sind in der Vergangenheit niemals Kursgewinne aufgetaucht, kann der Beamte gezielt beim Steuerzahler nachfragen. Anderer Ansatzpunkt: Die Beamten können sich beim Bonner Bundesamt für Finanzen einloggen und feststellen, was die Kreditinstitute dort an freigestellten Zinsen und Dividenden gemeldet haben. Auch diese Informationen lassen Rückschlüsse auf unversteuerte Spekulationsgewinne zu.


      Risiko Betriebsprüfer. Auch Bankbetriebsprüfer sollen sich jetzt intensiv um Spekulationsgewinne kümmern. Konzepte für neue einträgliche Prüfungen sind in der Mache. Die Oberfinanzdirektion Düsseldorf weist ihre Beamten in einer neuen Verfügung an, sich gezielt Provisionsertrags- oder Wertpapiervermittlungskonten der Banken vorzuknöpfen. Wo die Aufzeichnungen Hinweise auf Kursgewinne von Kunden geben, sollen Kontrollmitteilungen an deren Finanzämter gehen. Bisher war dieser Weg wegen der riesigen Datenmenge zu aufwändig. Seit Jahresbeginn dürfen sich Prüfer aber unmittelbar in das EDV-System der Unternehmen einloggen. Sie können Betriebe mittels Unternehmens-EDV und eigener Software prüfen. Das erleichtert Kontrollen. Das Bankgeheimnis ist nach Auffassung der Düsseldorfer kein Hindernis. Sie filzten schließlich keine Kundenkonten, sondern nutzten Daten bankinterner Konten.


      Risiko Steuerfahnder. Das Finanzgericht Niedersachsen erlaubte Fahndern 2001, bei einer Bank gezielt Auskünfte über Wertpapiergeschäfte von Kunden zu verlangen. Ein brisanter Beschluss, der beim Bundesfinanzhof auf dem Prüfstand stand (VII B 152/01). Die Münchner Richter haben ihre Kollegen jetzt im Kern bestätigt: Die Fahnder haben auch das Recht, Sammelauskünfte einzuholen. Allerdings können sie Informationen nicht beliebig bei jeder Bank abfragen. Sie brauchen Hinweise, dass "gerade Kunden dieses Kreditinstituts in erheblicher Zahl in einem bestimmten Marktsegment" Spekulationsgewinne erzielten. Trotz Differenzierung der obersten Steuerrichter haben die Fahnder neue Ansatzpunkte für systematische Recherchen. Bisher waren sie auf Zufallstreffer angewiesen.
      Avatar
      schrieb am 13.11.02 15:05:10
      Beitrag Nr. 17 ()
      Ist das Bankgeheimnis denn jetzt schon aufgehoben oder nicht bzw. wann wird es aufgehoben?
      MM


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