Speku-Verlust nur innerhalb 1 Jahr ansetzbar? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 18.02.00 09:33:42 von
neuester Beitrag 19.02.00 20:45:07 von
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Habe ich das richtig verstanden, dass Verlust-Aktien, die man über ein Jahr hält nicht mit Speku-Gewinnen verrechnet werden können?
REK
REK
maßgeblich ist hier der § 23 Abs 1 Nr. 2 in verbindung mit § 23 Abs. 3 Satz 6 Einkommenssteuergesetz:
"Verluste dürfen nur bis zur Höhe des Gewinns, den der Steuerpflichtige im gleichen kalenderjahr aus privaten Veräußerunggeschäften erzielt hat, ausgeglichen werden"
Aber: evtl. Verlustabzug nach § 10d EStG (wenn es sich um das unmittelbar vorangegangene Jahr handelt)
"Verluste dürfen nur bis zur Höhe des Gewinns, den der Steuerpflichtige im gleichen kalenderjahr aus privaten Veräußerunggeschäften erzielt hat, ausgeglichen werden"
Aber: evtl. Verlustabzug nach § 10d EStG (wenn es sich um das unmittelbar vorangegangene Jahr handelt)
Nach der Neufassung des § 23 EStG dürfen Spekulationsverluste
ab 1999
- entweder mit Spekulationsgewinnen des gleichen Jahres
- oder mit Spekulationsgewinnen des Vorjahres
- oder mit Spekulationsgewinnen der Folgejahre
verrechnet werden.
Halte ich Aktien aber länger als 1 Jahr befinde ich mich im
aussersteuerlichen Bereich. Weder sind dann Kursgewinne
steuerpflichtig, noch Kursverluste steuerlich verrechenbar.
Beste Grüße
ab 1999
- entweder mit Spekulationsgewinnen des gleichen Jahres
- oder mit Spekulationsgewinnen des Vorjahres
- oder mit Spekulationsgewinnen der Folgejahre
verrechnet werden.
Halte ich Aktien aber länger als 1 Jahr befinde ich mich im
aussersteuerlichen Bereich. Weder sind dann Kursgewinne
steuerpflichtig, noch Kursverluste steuerlich verrechenbar.
Beste Grüße
Die Spekugewinne oder -Verluste sind nur zu erfassen, wenn die Wertpapiere innerhalb eines Jahres an- und verkauft wurden. (rechtliche Situation ab 1.1.1999).
Im Moment sind jedoch Gerichtsverfahren anhängig, wo beantragt wird die Spekulationsverluste aus 1998 oder 1997 durch das Finanzamt feststellen zu lassen, damit man in 1999 oder später mit eventuellen Spekugewinnen verrechnen kann. Auf jeden Fall einen Steuerberater beauftragen! Bin leider auch selber betroffen.
mfg
tomtom3
Im Moment sind jedoch Gerichtsverfahren anhängig, wo beantragt wird die Spekulationsverluste aus 1998 oder 1997 durch das Finanzamt feststellen zu lassen, damit man in 1999 oder später mit eventuellen Spekugewinnen verrechnen kann. Auf jeden Fall einen Steuerberater beauftragen! Bin leider auch selber betroffen.
mfg
tomtom3
Dann ist es ja in der Regel wohl sinnvoll, Aktien, die im Minus sind, innerhalb der Spekulationsfrist noch aus dem Depot zu werfen, da man dann wenigstens den Verlust als Spekulationsverlust mit Spekulationsgewinnen verrechnen kann, oder?
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