checkAd

    Pflichtteil einklagbar? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 09.11.02 14:38:09 von
    neuester Beitrag 09.11.02 20:23:44 von
    Beiträge: 15
    ID: 657.837
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 625
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 09.11.02 14:38:09
      Beitrag Nr. 1 ()
      Kollegin von mir äußerte kürzlich die Absicht, ihren Pflichtteil von ihrer vermögenden, in Kanada lebenden Mutter einzuklagen. Zu der Mutter besteht kein Kontakt mehr. Ich hab sofort gesagt, das ginge nicht. Sie beruft sich auf einen Jura-Studenten, der meint, dass dies ginge. Weiß einer was genaues? Ich kann mir nicht vorstellen, dass dies zu Lebzeiten in Deutschland möglich ist. Aber vielleicht ja im Ausland. Die Mutter hat wohl beide Staatsangehörigkeiten. Das Vermögen besteht u.a. aus Grundvermögen hier und in Kanada.
      Avatar
      schrieb am 09.11.02 14:48:17
      Beitrag Nr. 2 ()
      schnorrer gibt´s die gibt´s gar nicht.

      deine kollegin ist eine charakterliche niete!!!

      :O
      Avatar
      schrieb am 09.11.02 14:55:18
      Beitrag Nr. 3 ()
      "Deine Kollegin" will offenbar auch noch den Anwalt sparen und Rechtsrat schnorren...Leute gibt es...
      Avatar
      schrieb am 09.11.02 15:14:16
      Beitrag Nr. 4 ()
      Danke für die Tipps. Aber ihr kennt die Hintergründe ja gar nicht. Das Vermögen hat die Mutter auch nur geerbt, was ihre Eltern erwirtschaftet haben. Diese hätten bestimmt nicht gewollt, dass das hart erarbeitete Geld nun in einer fremden Familie landet. Sie hätten bestimmt gewollt, das das Vermögen von der Mutter auf die Enkel übergeht. Was ist daran unmoralisch? Es werden nur die Interessen derjenigen Vertreten, die das Vermögen aufgebaut haben.
      P.S. Ich werde mir eure Nicks merken, falls ihr mal Fragen haben solltet.
      Avatar
      schrieb am 09.11.02 15:19:07
      Beitrag Nr. 5 ()
      #1 Dein Arbeitsplatz ist zu bedauern, eine solch moralisch niedrige Kollegin zu haben ,pass auf das du nicht genauso wirst.Sag ihr, sie solle sich mit ihrer,Mutter aussöhnen bevor sie für alle Zeiten enterbt wird,wobei ich ihr persönlich einen Schiffsbruch wünsche.Als evtl. zukünftiger Ehemann,könnte man(n) den moralischen Standpunkt natürlich tiefer hängen.Viel Glück wünscht...

      Trading Spotlight

      Anzeige
      Nurexone Biologic
      0,4360EUR +6,34 %
      Die bessere Technologie im Pennystock-Kleid?!mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 09.11.02 15:40:35
      Beitrag Nr. 6 ()
      Das ist die Generation die sich von den "Alten" ausgenutzt fühlt, aber kräftig absahnen will. Die Alten sind zu teuer, aber die Erbschaften graben wir vorher noch ab.
      Sag der Kollegin, dass sie nicht auf Jura-Studenten hören soll !
      Avatar
      schrieb am 09.11.02 15:48:54
      Beitrag Nr. 7 ()
      Avatar
      schrieb am 09.11.02 15:54:30
      Beitrag Nr. 8 ()
      #2+
      Eine Frage der Ehre also...?
      Na, ich weiss ja nicht auf welchen Pferdchen ihr so dahinreitet.
      Avatar
      schrieb am 09.11.02 17:03:07
      Beitrag Nr. 9 ()
      Nach deutschem Recht kann das Pflichtteil nach dem Tod der Mutter eingeklagt werden.
      Avatar
      schrieb am 09.11.02 17:58:36
      Beitrag Nr. 10 ()
      zu #2,#3,#5,#6

      fuer moralische aspekte verwendet bitte das RELIGION,
      hier geht es um eine rechtliche frage, die nataly in
      #9 beantwortet hat. wenn ihr geld zu verschenken habt,
      geb´ ich euch gerne meine kontonummer. :-

      GGG
      Avatar
      schrieb am 09.11.02 18:08:05
      Beitrag Nr. 11 ()
      Wie immer gibt es von Nataly sachliche Hinweise. Und dank auch für die Unterstützung von GGG.
      Das es einen Pflichtteilsanspruch im Erbfall gibt, ist mir bewusst. Nur geht das auch schon zu Lebzeiten? Wie gesagt, ich kann es mir nicht vorstellen, dass dies nach deutschem Recht möglich ist. Aber über dem großen Teich haben die ja schon irre Gesetze.
      Würdet ihr Moralapostel es denn für gerecht halten, wenn die Mutter das von ihren Eltern geerbte Vermögen den Kindern ihres neuen Mannes hinterlässt (falls sie eher stirbt als ihr neuer Mann), die die Großeltern (die das Vermögen erwirtschaftet haben)noch nie gesehen haben?
      Avatar
      schrieb am 09.11.02 18:14:19
      Beitrag Nr. 12 ()
      @GulOcram

      ich bin kein rechtsexperte, aber:

      zu lebzeiten kann kein pflichtteil eingeklagt werden,
      der begriff pflichtteil ist an ein ableben eines
      nahen verwandten gebunden.

      was zu lebzeiten moeglich ist, ist einen moeglichen
      unterhaltsanspruch gegenueber der mutter einzuklagen.
      nur: recht haben und recht kriegen sind immer 2 paar
      stiefel, einen rechtsstreit BRD - kanada zu fuehren,
      das kann daaauern...

      GGG
      Avatar
      schrieb am 09.11.02 18:15:49
      Beitrag Nr. 13 ()
      @GulOCram: In Kanada haben im die 10 Provinzen ihr eigenes Erbrecht.
      Gerecht wäre das sicher nicht, deshalb gibt es ja in Deutschland das Pflichtteilsrecht.
      Avatar
      schrieb am 09.11.02 18:36:12
      Beitrag Nr. 14 ()
      #11 Die Mutter "Deiner Kollegin" wird von ihrer Gier wissen und ihr Ableben Gerechtigkeitshalber hinauszögern.Sie wird mit ihren Eltern auch nicht die selben Schwierigkeiten gehabt haben,mit geld ,gold,glück wird sie deshalb die lieben Kinder ihres neuen Mannes bevorzugen.Ist Deine Kollegin etwa im Neuen Markt stark Investiert,du kennst ja ihre Verhältnisse sehr gut?.
      Avatar
      schrieb am 09.11.02 20:23:44
      Beitrag Nr. 15 ()
      @oktopodius

      der pflichtteil steht der guten GESETZLICH zu. das ist
      nicht illegal, halblegal, grauzone oder sonstwas. die
      familienverhaeltnisse zu beurteilen masse ich mir, im
      gegensatz zu dir, nicht an.

      GGG


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Pflichtteil einklagbar?