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    Mobilcom: Anmeldung zum Insolvenzverf. nur noch eine Zeitfrage ?!!! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 12.11.02 13:34:23 von
    neuester Beitrag 30.12.02 16:54:47 von
    Beiträge: 10
    ID: 658.889
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      schrieb am 12.11.02 13:34:23
      Beitrag Nr. 1 ()
      ftd.de, Di, 12.11.2002, 12:33, nächste Aktualisierung: Di, 12.11.2002, 15:00
      Nemax am Mittag: Hängepartie setzt Mobilcom unter Druck
      Von Thorsten Kramer, Hamburg

      Am Neuen Markt haben sich die Indizes am Dienstag leicht aufwärts bewegt. Mobilcom standen gegen den Trend kräftig unter Druck. Firmengründer Gerhard Schmid hat in den Verhandlungen mit der Bundesregierung über eine Treuhänderschaft für seine Anteile noch immer nicht eingelenkt.

      Der Auswahlindex Nemax 50 gewann 0,4 Prozent auf 409 Punkte. Der Nemax All Share legte 0,9 Prozent auf 453 Zähler zu.

      Mobilcom gehörten bei ansehnlichen Umsätzen zu den schwächsten Werten im Nemax 50. Sie fielen bis zum Mittag um 8,2 Prozent auf 3,83 Euro. Der Mobilfunkanbieter steuert weiterhin in Richtung der Insolvenz, weil sich der ehemalige Vorstandschef Gerhard Schmid auch am Dienstag weigerte, sein Aktienpaket einem Treuhänder zu übergeben. "Herr Schmid muss sich entscheiden. Die Zeit wird immer enger", sagte Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement (SPD). Schmids Unterschrift ist die Voraussetzung dafür, dass Mobilcom durch ein bereits ausgehandeltes Finanzpaket von Bund, Banken, Lieferanten und dem Hauptaktionär France Telecom gerettet werden kann.

      ***************************************************************************************************************************************

      Ich könnte mir vorstellen, dass die Hängepartie noch ca. 5 - 8 Börsentage anhält und das zum Ende nächster Woche eine Anmeldung zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Betracht kommt.

      Erneute Verhandlungsaufnahme nach einer evtl. Eröffnung des vorläufigen Insolvenzverf. halte ich durchaus für möglich.

      Hier wird gepokert, dass die Tische krachen ! :D

      Eine evtl. Insolvenz hätte auch einige Vorzüge für die Mobilcom, Schmid und die Aktionäre (die dann evtl. zu Kursen unter 1,50 Euro auf vermeintliche Schnäppchenjagd gehen könnten) !

      Mein Tipp für alle Investierten: SL bei 3 Euro setzen !

      Gruss, der HEXER :D
      Avatar
      schrieb am 12.11.02 14:00:26
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hier eine interessante Info zum Ablauf des Insolvenzverf. aus einem anderen Thread:


      #9 von Plato 12.11.02 11:40:18 Beitrag Nr.: 7.824.574 7824574
      Dieses Posting: versenden | melden | drucken | Antwort schreiben
      Das Regelinsolvenzverfahren

      Das Verfahren wird nur auf Antrag beim zuständigen Amtsgericht eröffnet. Einen Antrag können sowohl der Schuldner als auch die Gläubiger stellen. Der Antrag kann bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens zurückgenommen werden oder bis der Antrag rechtskräftig abgewiesen wurde. Zahlreiche Regelungen des BGB und des Gesellschaftsrechts sehen spezifische Antragspflichten für Gesellschaften mit Haftungsbeschränkungen vor. Wird eine GmbH zahlungsunfähig oder tritt eine Überschuldung ein, sind die Geschäftsführer dazu verpflichtet, unverzüglich - jedoch längstens innerhalb von 3 Wochen nach Vorliegen des Insolvenzgrundes - einen Insolvenzantrag zu stellen (§ 64 GmbH). Entsprechende Regelungen gelten auch für die Aktiengesellschaft (§ 92 AktG.) und die Genossenschaft (§ 99 GenG). Die schuldhafte Verletzung der Antragspflicht führt zu einer Strafbarkeit wegen Insolvenzverschleppung. Die Pflicht, einen Insolvenzantrag zu stellen, besteht für natürliche Personen grundsätzlich nicht.

      In der Insolvenzordnung sind drei Eröffnungsgründe für das Verfahren geregelt, wobei die Antragspflicht nur bei der Zahlungsunfähigkeit und der Überschuldung, nicht jedoch bei der drohenden Zahlungsunfähigkeit besteht.

      Zahlungsunfähigkeit:
      Zahlungsunfähig (§ 17 InsO) ist der Schuldner, wenn er nicht in der Lage ist, die fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen. Dabei reicht jede fällige Forderung aus, unabhängig davon, ob der Gläubiger sie ernsthaft fordert oder ihre Höhe unerheblich ist. Entscheidend ist allein, dass sie besteht und vom Schuldner nicht erfüllt werden kann. Insoweit hat der Gesetzgeber die früheren Anforderungen der Rechtsprechung verschärft. Die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners ist in der Regel anzunehmen, wenn er seine Zahlungen eingestellt hat.

      Drohenden Zahlungsunfähigkeit:
      Drohenden Zahlungsunfähigkeit (§ 18 InsO) liegt vor, wenn der Schuldner voraussichtlich nicht in der Lage sein wird, die bestehenden Zahlungspflichten im Zeitpunkt der Fälligkeit zu erfüllen. Auf diesen Eröffnungsgrund kann sich jedoch nur der Schuldner selbst berufen, nicht dagegen seine Gläubiger. Der auf die drohende Zahlungsunfähigkeit gestützte Antrag kann bei einer juristischen Person oder einer Gesellschaft nur im Rahmen der Vertretungsmacht gestellt werden.

      Überschuldung:
      Die Überschuldung (§ 19 InsO) ist gegeben, wenn das Vermögen des Schuldners die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt. Dabei ist jedoch bei der Bewertung des Vermögens des Schuldners die Fortführung des Unternehmens zugrunde zu legen, wenn diese beabsichtigt und nach den Umständen auch möglich ist. Die Überschuldung ist nur bei juristischen Personen (z.B. GmbH) und Gesellschaften, bei denen kein persönlich haftender Gesellschafter eine natürliche Person ist (z.B. GmbH & Co. KG), ein Eröffnungsgrund.

      Schuldnerantrag:
      Dem Antrag sollte ein Verzeichnis der Gläubiger und Schuldner sowie eine Übersicht über die Vermögensmasse beigefügt werden. Das Insolvenzgericht hat von Amts wegen alle Umstände zu ermitteln, die für das Insolvenzverfahren von Bedeutung sind. Insbesondere für die Feststellung der Eröffnungsgründe können die genannten Unterlagen eingefordert werden.

      Gläubigerantrag:
      Bei einem Gläubigerantrag stellt das Gericht deutlich höhere Anforderungen an die Berechtigung zur Stellung des Insolvenzantrages. Der Gläubiger muss ein rechtliches Interesse an der Eröffnung des Insolvenzverfahrens haben. Ein rechtliches Interesse fehlt immer dann, wenn die Befriedigung des Gläubigers auf einfachere, schnellere und zweckmäßigere Weise erreicht werden kann. Weiterhin ist erforderlich, dass der Gläubiger seine Forderungen glaubhaft macht (Urteile, Vollstreckungsbescheide, Schuldscheine, eidesstattliche Versicherung, Wechsel).

      Vorläufige Sicherungsmaßnahmen:
      Bis über den Insolvenzantrag entschieden wird, kann das Gericht folgende Sicherungsmaßnahmen vornehmen, um eine nachteilige Veränderung der Vermögenslage des Schuldners zu verhüten:
      - einen vorläufigen Insolvenzverwalter bestellen
      - dem Schuldner ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegen und anordnen, dass Verfügungen des Schuldners nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind
      - Einstellung und Untersagung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in das unbewegliche Vermögen des Schuldners

      Entscheidung über den Insolvenzantrag:
      Das Gericht kann den Antrag mangels Eröffnungstatbestandes oder Masse abweisen. Mangels Masse bedeutet, dass das verbliebene Vermögen des Schuldners nicht ausreicht, um die Gerichtskosten sowie die Vergütungen für den vorläufigen Insolvenzverwalter, den Insolvenzverwalter und die Mitglieder des Gläubigerausschusses zu begleichen. Es besteht für die Gläubiger aber die Möglichkeit, einen Massekostenvorschuss zu leisten, um die Eröffnung des Verfahrens herbeizuführen.
      Avatar
      schrieb am 20.12.02 00:21:13
      Beitrag Nr. 3 ()
      Ob dieses Thema im jan. wieder an Aktualität gewinen könnte ?

      Was meinen die Forumteilnehmer ?

      Gruss, der Hexer :D
      Avatar
      schrieb am 20.12.02 18:00:14
      Beitrag Nr. 4 ()
      also ich würde (fast) jede Wette eingehen dass es Mobilcom in einem Jahr (sagen wir zum 31. Dez. 2003) icht mehr als eigenständige AG geben wird.
      Soll heissen- entweder Übernahme (auf niedrigem Niveau) oder Insolvenz!
      Das ist meine Prognose!
      Avatar
      schrieb am 20.12.02 18:30:39
      Beitrag Nr. 5 ()
      @kostolani

      Langsam bekomme ich, auch wenn mich Aktien nur wenig interessieren, Lust `nen bißchen hier mitzuposten.

      Schöne Idee, die Sie da haben. Wenn ich mir dazu

      http://finanzen.tiscali.de/press/news/open/index.jsp?id=OLDE…

      anschaue, kommt mir so `ne Idee:

      Wer ist denn der Vertriebsprofi im Aufsichtsrat, dazu noch von einem unserer altbekannten Hauptdarstellern hineingelobt?

      Gibt doch `ne schöne Vision, bietet so richtig Spekulationsmaterial über die graue Winterzeit.
      Mit den wohlhabenden Schweitzern im Hintergund und dem (noch vorhandenen) MOB-Tafelsilber bieten sich ungeahnte Möglichkeiten.
      Von der jetzigen MobilCom wird dann zwar wohl so gut wie nichts, auch kaum `nen Arbeitsplatz, überbleiben.

      Aber zumindest einer kommt dann doch noch zu seinem Ziel!

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      Avatar
      schrieb am 20.12.02 18:43:38
      Beitrag Nr. 6 ()
      @B_B_B

      nun ich stehe solchen `Wunderheilern` eigentlich eher speptich gegenüber.
      `Vertriebsprofi` - Vertriebsprofis braucht man an der Basis, in den Mob-Shops und vor allem zur Aqisition von neunen Vertriebswegen.

      debitel ist für mich das Spitze, deren `Vertriebsprofis` haben es vor einigen jahren geschafft bei Metro zu landen - was zur Folge hat dass es in jedem Mediamarkt , in jedem Saturn und in jeder Metro-filiale auschliesslich debitel-Verträge /-Haandys gibt!
      Und das sind die grössten Elektronikmärkte Europas!
      Soweit ich weiss arbeitet debitel auch mit karstadt zusammen denn in den meisten karstadt-Häusern gibt es auch debitel-Verkaufsstände.

      Was hat mob. dem entgegenzusetzen - die vergleichsweise wenigen eigenen Shops?
      Die hat debitel darüber hinaus auch.
      Ansonsten werden Mob-Verträge hauptsächlich über die klaienen privaten Handyläden vertrieben. Aber auch da gibt es harte Konkurrenz (debitel, talkline, victor-vox, hutschinson usw.).

      Der Mobilfunkmarkt ist gesättigt -die Kunden wechseln i.d.R. nur noch von einem Anbieter zum Anderen.
      Und das geschiet wiederum über aggressiven Preiskampf.

      Gruss

      Kostolany
      Avatar
      schrieb am 20.12.02 18:56:25
      Beitrag Nr. 7 ()
      http://62.138.42.18/marktberichte.asp?msg=002756300000000520…

      +++ Hickhack bei MobilCom (662240) wie zu G. Schmids besten Zeiten

      Vor kurzem noch als Retter gefeiert, wird jetzt Kritik an des Retters hohen Forderungen und seinem Platzhirsch-Verhalten laut. Wie der SPIEGEL berichtet, erhielt Vogel deshalb in der Abstimmung des Kontrollgremiums vor wenigen Wochen nicht die erforderliche Zweidrittelmehrheit. Für seine Vermittlertätigkeit im Streit zwischen France Telecom, G. Schmid und MobilCom soll er pro Tag mehrere tausend Euro in Rechnung gestellt haben. Und obwohl eine Stimme zur Wahl Vogels gefehlt habe, wurde er zum Aufsichtsratschef ernannt. Der Ex-Thyssen-Chef Vogel geht davon aus, dass diese Panne bereits bei der nächsten Sitzung am kommenden Montag korrigiert wird.


      +++ Vorstandsvorsitzender Th. Grenz auf der Ab
      schussliste?

      Der Aufsichtsrat der MobilCom (662240) entscheidet auf dieser Sitzung am Montag möglicherweise bereits über die Nachfolge des amtierenden Vorstandsvorsitzenden Thorsten Grenz. Grenz wird mittlerweile als Finanzmensch dargestellt, der Schwächen im menschlichen Umgang habe und Mitarbeiter nicht ausreichend motivieren konnte.

      :) :) :)
      Avatar
      schrieb am 21.12.02 12:56:31
      Beitrag Nr. 8 ()
      #6

      Da muss ich dir vollkommen rechtgeben !



      Charttechnisch halte ich sogar Kurse von 1,48 Euro kurzfristig für möglich.

      Gruss, der Hexer ;)
      Avatar
      schrieb am 25.12.02 18:16:24
      Beitrag Nr. 9 ()
      #8 - Ergänzung zu #8:

      Ich sehe hier bei Mobilcom 3 wichtige charttechnische Marken:


      1.) 3 Euro Marke
      2.) 2 Euro Marke
      3.) 1,48 Euro Marke

      Momentan wird wohl die Unterstützung bei 3 Euro angetestet !

      Am 27.12.2002 werden wir sehen, ob die 3 Euro-Marke gehalten werden kann !

      Gruss + frohe Weihnachten, der Hexer ;)
      Avatar
      schrieb am 30.12.02 16:54:47
      Beitrag Nr. 10 ()
      10 Tage-Chart:



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