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    Sammelklage USA (Class Action) Anmeldung von Ansprüchen - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 12.11.02 21:49:14 von
    neuester Beitrag 13.11.02 06:31:20 von
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    ID: 659.185
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      schrieb am 12.11.02 21:49:14
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hilfe,

      wer kann mir erklären, wie ich das Formular zur Anmeldung meiner Ansprüche gegen Turbodyne ausffüllen muß, damit mein Anspruch auch wirklich berücksichtigt wird.
      Das Formular ist auf www.rotter-rechtsanwaelte.de als pdf-Datei herunterzuladen.Da dieses Formular auf US-Bürger zugeschnitten ist, weiß ich nicht was ich als Deutscher bei den einzelnen Punkten hinschreiben muß:

      - Ich habe die Aktien bei der Volksbank gekauft. Diese wickelte die Börsengeschäfte über die SGZ Bank AG. Wer ist nun Beneficial Owner wer Record Owner.

      - weiteres Problem: Angaben zu Versicherungssummen die ich ja als AUsländer nicht habe

      - Anschriftsangabe: State, Zip-Code

      - DIe Angaben zum Kaufpreis, Verkaufspreis: Dieser war damals noch in DM. Muss ich diesen in USD umrechnen, zu welchem Kurs genau.
      - Taxpayer Identifikation Number: Habe ich ja auch nicht

      - Wer muß dieses Formular alles unterschreiben: ich , die Bank?

      - Welche Unterlagen müssen beigelegt werden. Müssen diese Übersetzt werden. Ich habe als Kaufbeleg nur noch die Kopie eines bankinternen Formulares.

      Wer hat schon einmal an einer Sammelklage teilgenommen und weiß wie so ein Formular richtig ausgefüllt wird, und was sonst noch zu beachten ist damit die Arbeit nicht umsonst war.oder kennt jemand eine Web-Seite in der das Ausfüllen erklärt wird. Die Antragsfrist bei Turbodyne endet am 30.12.2002.

      Wenn ich es richtig verstanden habe erhält nur der US-Rechtsanwalt einen bestimmten prozentualen Anteil an der Summe die ich erhalte. Weitere Kosten fallen nicht an. Auch im Falle des Unterliegens fallen mir keine Kosten an. Stimmt das so ?.

      Weitere Sammelklage auf: http://securities.stanford.edu

      Antwort an: aktienverkauf@yahoo.de

      Vielen Dank im Voraus.
      Avatar
      schrieb am 13.11.02 06:31:20
      Beitrag Nr. 2 ()
      frag mal nach bei der kanzlei rotter.
      ein problem dürfte auch sein, ob du überhaupt in den USA klagen kannst.


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