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    ESt-Erklärung liegt mehrere Monate bei FA- jetzt sollen wir hohe Zinsen zahlen! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 12.11.02 22:15:53 von
    neuester Beitrag 14.12.02 23:59:56 von
    Beiträge: 13
    ID: 659.200
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      Avatar
      schrieb am 12.11.02 22:15:53
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hi,

      unsere ESt-erklärung für 2000 wurde Anfang des Jahres abgegeben (mit korrekter Fristverlängerung). Da wir alle Gewinne aus den Aktienverkäufen ehrlich angegeben haben, müssen wir logischerweise Speku-steuer zahlen.

      Nun haben wir jetzt erst den Bescheid bekommen, mit einer deftigen Zinsforderung. Es ist doch nicht unsere Schuld, daß der Vorgang solange beim FA rumliegt.

      Ist das normal? Dürfen die das?

      Und: Ist die Speku-steuer nicht verfassungswidrig?

      Hat jemand eine Tip?

      Danke an alle,
      Webworker.
      Avatar
      schrieb am 12.11.02 22:29:12
      Beitrag Nr. 2 ()
      Speku-Steuer ist m.E. sofort fällig.
      Avatar
      schrieb am 12.11.02 22:41:36
      Beitrag Nr. 3 ()
      ja die dürfen das ..deshalb kann man auch freiwillig vorauszahlungen leisten . dann werden keine Zinsen berechnet..sollte zuviel vorausgezahlt werden wird das Finanzamt den zuviel gezahlten Betrag zurückerstatten inkl. 6 %
      Zinsen(kleiner Tipp von mir ;))
      Avatar
      schrieb am 12.11.02 23:01:29
      Beitrag Nr. 4 ()
      Spekulationsgewinne ab 2000 nur vorläufig! Man muss also nichts bezahlen!
      Avatar
      schrieb am 12.11.02 23:35:08
      Beitrag Nr. 5 ()
      @Minotaurus:

      Das ist ja der Hammer! Eine freiwillige Vorauszahlung hat unser Steuerberater nie erwähnt! (Es besteht eine riesige Differenz zwischen den Zinsen des FA und den Zinsen des Tagesgeldkontos, wo das Geld parkt.)

      Hätten wir das gewußt!!

      Kann man den Steuerberater dafür haften lassen?

      Grüße,
      Webworker.

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      Avatar
      schrieb am 12.11.02 23:50:57
      Beitrag Nr. 6 ()
      @webworker

      keine Ahnung was du da machen kannst...mein steuerberater hat mir früher kein Ärger gemacht..frag mal deinen Rechtsanwalt...mir ist das mittlerweile egal, weil ich nicht mehr an den dt. Staat löhnen muss :)
      Avatar
      schrieb am 12.11.02 23:54:01
      Beitrag Nr. 7 ()
      noch was vergessen..ich hab gelesen man soll für den Bescheid Einspruch einlegen, da es ein offenes Verfahren zwecks Spekulationssteuer noch gibt..glaub zwar nicht dass sich das Bundesverfassunggericht für die Aktienzocker entscheidet..aber kostet ja nix
      Avatar
      schrieb am 13.11.02 00:23:29
      Beitrag Nr. 8 ()
      In dem Moment, wo der Steuerberater Deine Erklärung abgegeben hatte, wußtest Du doch was du zahlen musst.

      Diese Betrag hättest du, wie bereits oben erwähnt, als "Vorauszahlung" termingerecht zahlen müssen.

      Einspruch, wegen Spekusteuer: Frag mal Deinen Steuerberater, NACHDEM du Dir einen neuen gesucht hast ;)
      Avatar
      schrieb am 13.11.02 08:31:26
      Beitrag Nr. 9 ()
      Ein Einspruch wegen der Speku-Steuer sollte eigentlich nicht notwendig sein, weil auf Grund eines Schreibens des BMF die Einkommensteuer insoweit nur vorläufig festgesetzt wird. Sollte ein entsprechender Vorläufigkeitsvermerk aber fehlen, ist ein Einspruch erforderlich.
      Avatar
      schrieb am 15.11.02 14:23:16
      Beitrag Nr. 10 ()
      ich würde trotzdem Einspruch einlegen, allerdings noch mit einer zusätzlichen Begründung:

      1. Zeitraum zwischen Einreichung und Feststellung hattest Du nicht zu verantworten

      und

      2.) Verzinsung der Steuerzahlungen widerspricht dem Grundgesetz, da Verzinsung von Steuererstattungen (ich glaube 1998) abgeschafft !!!!

      Wehr Dich, das Politiker-und Beamtenpack können wir kleinen Leute nur mit Ihren eigenen Waffen oder einer Revolution schlagen (letzteres ist mit dem "Michel" wohl nicht drin)
      Avatar
      schrieb am 15.11.02 15:55:48
      Beitrag Nr. 11 ()
      Die Verzinsung der Steuerzahlungen widerspricht dem Grundgesetz :confused: Die Besteuerung an und für sich gehört zum Raubrittertum und schränkt generell die ökonomische Freiheit des Einzelnen ein oder wie meinst du das?
      Die Verzinsung von Steuererstattung wurde zigdutzendmal modifiziert aber nicht abgeschafft.
      Avatar
      schrieb am 18.11.02 10:12:56
      Beitrag Nr. 12 ()
      auf eine Steuererstattung bekommt man (zumindest bei der EInkommenststeuer) definitiv keine Zinsen mehr, auf die durch den Steuerzahlung unverschuldete Nachzahlung soll man Zinsen zahlen - hat das nix mit einem Verstoß gegen den Gleichheistgrundsatz zu tun ??!!!!!!!!!!:confused:
      Avatar
      schrieb am 14.12.02 23:59:56
      Beitrag Nr. 13 ()
      @#17

      Das ist die Frage!:cry:


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