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    Scheel(Grüne) Interview zur Speku-Steuer - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 12.11.02 23:20:50 von
    neuester Beitrag 13.11.02 21:48:03 von
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    ID: 659.217
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      schrieb am 12.11.02 23:20:50
      Beitrag Nr. 1 ()
      "Das Kapital nicht ins Ausland treiben"



      Von Lutz Reiche

      Die Pläne der Bundesregierung zur Spekulationssteuer sorgen für Unruhe. Eine rückwirkende Besteuerung sei der falsche Weg, meint Christine Scheel, Vorsitzende des Finanzausschusses im Bundestag, im Gespräch mit manager-magazin.de. Auch eine Doppelbesteuerung sei abzulehnen.

      mm.de: Die Koalition will in Kürze über die Spekulationssteuer entscheiden. Mit welchem Schutz können Anleger ab kommenden Jahr noch rechnen?

      Scheel: Für uns Grüne ist wichtig, dass es einen Vertrauensschutz gibt und dass Kursgewinne nicht rückwirkend versteuert werden. Wir müssen uns über einen Stichtag verständigen, ab dem dann nach Neuerwerb und Verkauf von Wertpapieren eine moderate Besteuerung stattfindet. Ob diese jetzt erfolgt, indem man Spekulationsfristen verlängert oder ob man eine Pauschale einführt und die Fristen so lässt, wie sie sind, ist derzeit in der Koalition noch nicht zu Ende diskutiert.

      mm.de: Müssen Altanleger, die ihre Aktien länger als ein Jahr gehalten haben und sie erst nach einem noch zu benennenden Stichtag verkaufen, mögliche Gewinne versteuern?

      Scheel: Dass Altanleger ihre Kursgewinne versteuern müssen, streben die Grünen nicht an.



      Vertrauensschutz hat Priorität: Christine Scheel (Grüne), Vorsitzende des Finanzausschusses im Bundestag und finanzpolitische Sprecherin der Fraktion


      mm.de: Die Spekulationsfrist soll nach dem Willen von Bundesfinanzminister Eichel fallen. Halten Sie Fristen für sinnvoll, und welche favorisieren die Grünen?

      Scheel: Die Vorschläge des Bundesfinanzministeriums, zum einen eine Rückwirkung zu erlassen und gleichzeitig die Spekulationsfrist völlig aufzuheben, halte ich mit Blick auf die Finanzmärkte und die Anleger nicht für verantwortungsvoll. Wir möchten, dass die Menschen weiter bereit sind, für ihre Altersvorsorge auch in Aktien und Fonds zu investieren. Den gleichen Anreiz brauchen wir im Immobilienbereich, was ja mit entscheidend ist für die weitere Entwicklung der Bauwirtschaft in Deutschland.

      mm.de: Welchen Vorschlag haben die Grünen denn nun konkret in die Verhandlungen eingebracht?

      Scheel: Was Steuersätze und Spekulationsfristen betrifft, haben wir uns noch nicht festgelegt. Ob nun eine Frist von zehn Jahren oder eine andere gelten soll, da bin ich persönlich ganz leidenschaftslos. Unsere Priorität zum jetzigen Zeitpunkt des Verfahrens ist der Vertrauensschutz und dass die neuen Regelungen erst ab dem Stichtag gelten. Das kann zum Beispiel der Tag der Bundesratsentscheidung sein oder der Veröffentlichung des Gesetzes.

      mm.de: Wird es auch eine Besteuerung auf Fondsebene geben?

      Scheel: Auf Fondsebene ist es so, dass jedes Jahr eine Ertragsaufstellung von den Fondsgesellschaften den Anlegern am Jahresende zugestellt wird. Das heißt, ich versteuere jedes Jahr meine Erträge. Dann kann ich nicht am Ende, wenn ich meine Fondsanteile auflöse, nochmals steuerlich herangezogen werden. Dann hätten wir eine Doppelbesteuerung, und die ist abzulehnen.

      mm.de: Mit Blick auf die bislang bekannten Pläne spricht die Finanzwelt von einem Schlag gegen die Aktienkultur und befürchtet eine Kapitalflucht. Teilen Sie diese Bedenken?

      Scheel: So wie sich die ursprünglichen Vorschläge aus dem Finanzministerium lesen und anhören, befürchte ich das auch, ja. Und deswegen brauchen wir eine vernünftige Gesetzesgrundlage. Wir sollten nicht Entscheidungen treffen, die das Kapital ins Ausland treiben.

      mm.de: Muss eine gerechte Steuerpolitik nicht auf die Besteuerung von Veräußerungsgewinnen aller Vermögensobjekte abzielen?

      Scheel: Grundsätzlich bin ich der Meinung, dass wir den Einkommens- und Einkünftebegriff so definieren sollten, dass alle Einkünfte steuerlich möglichst gleich behandelt werden - sowohl Arbeitnehmer-Einkommen, Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit, Mieteinnahmen und Vermögenseinkommen. Das ist mittel- und langfristig die Zielrichtung. Und dafür braucht es vernünftige Übergangsregelungen.

      mm.de: In welcher Form dürfen Verluste künftig weiter mit Veräußerungsgewinnen verrechnet werden?

      Scheel: Nach der aktuellen Gesetzgebung haben wir die Möglichkeit der Verrechnung. Wer Gewinne und Erträge versteuern lassen will, muss auch in Zukunft eine Verlustverrechnung zulassen. Derzeit gibt es nur einzelne Vorstellungen und einen Rohentwurf aus dem Bundesfinanzministerium, der aber, was diese Frage anbelangt, wenig Konkretes bietet.

      mm.de: Was kommt auf die Immobilienbesitzer zu?

      Scheel: Auch hier gilt der Vertrauensschutz. Es kann nicht sein, dass Menschen, die sich vor Jahren für ihre Altersvorsorge eine Immobilie zugelegt haben, steuerlich jetzt schlechter gestellt werden. Anders verhält es sich dagegen, wenn man mit Immobilienobjekten handelt. Dann ist es vernünftig, hier zu besteuern. Dies ist ja auch jetzt bereits der Fall.

      mm.de: Frau Scheel, verraten Sie und doch bitte, wie Sie als Finanzexpertin für das Alter vorsorgen?

      Scheel: Ich sorge auf verschiedenen Feldern vor, sei es über eine Lebensversicherung oder einen Fonds und die Rentenversicherung natürlich.

      mm.de: Auch an die Lebensversicherung will der Fiskus ran. Müssen wir in Zukunft Steuern auf unsere Lebensversicherung bezahlen, wenn sie uns im Alter ausgezahlt wird?

      Scheel: Millionen Menschen haben die Verträge unter bestimmten Voraussetzungen abgeschlossen. Viele finanzieren ja zum Beispiel auch über Lebensversicherungen Immobilien. Hier setzen wir genauso auf Vertrauensschutz. Man kann nicht in bestehende Verträge eingreifen und dann plötzlich eine Besteuerung draufsetzen. Dann geht die Rendite schlagartig in den Keller. Das ist nicht zumutbar.
      Avatar
      schrieb am 12.11.02 23:23:47
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hoffnung für Wertpapierinhaber: Grüne wollen nicht jeden Veräußerungsgewinn versteuern

      Grüne: Nicht jeder Veräußerungsgewinn wird besteuert / Zurückhaltung aus dem Finanzministerium


      mas. BERLIN, 12. November. In die geplante Besteuerung der Veräußerungsgewinne ist Bewegung gekommen. Wie die finanzpolitische Sprecherin der Grünen, Christine Scheel, nach einem Treffen der Fachpolitiker beider Regierungsfraktionen berichtete, sollen Gewinne, die bei der Veräußerung von Aktien, Fondsanteilen und Immobilien realisiert werden, nicht in jedem Fall besteuert werden. Danach wird erwogen, nur die Veräußerungsgewinne steuerpflichtig zu machen, wenn der Anleger die betreffenden Aktien oder Rentenpapiere weniger als fünf Jahre gehalten hat. Bisher gilt eine sogenannte Spekulationsfrist, innerhalb deren die Gewinne der Einkommensteuer unterworfen werden, von einem Jahr. Die zehnjährige Frist für nicht selbstgenutzte Immobilien soll nach Angaben Scheels nicht angetastet werden. Auch ist nach ihren Worten nicht mehr geplant, Veräußerungsgewinne rückwirkend oder Investmentfonds doppelt zu besteuern.

      Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD, Joachim Poß, bestätigte gegenüber dieser Zeitung diese Verabredungen der Fachpolitiker, sagte aber relativierend dieser Zeitung: "Es handelt sich noch nicht um eine endgültige Einigung, sondern um einen Zwischenstand." Für Donnerstag abend habe er die zuständigen Politiker aus beiden Fraktionen und Finanzminister Hans Eichel zu einem Abstimmungsgespräch eingeladen. Poß wollte nicht ausschließen, daß Eichel ebenfalls mit neuen Plänen für die Besteuerung von Veräußerungsgewinnen erscheinen wird.

      Im Finanzministerium kommentierte man die Äußerungen Scheels auffallend zurückhaltend. "Eine Einigung können wir nicht bestätigen", hieß es. Falls es zu den von Scheel genannten Korrekturen käme, müßte Eichel auf eingeplante Mehreinnahmen verzichten. Noch rechnet er mit einem Plus von 300 Millionen Euro im Jahr 2004 und jeweils 600 Millionen Euro in den beiden folgenden Jahren.

      Spätestens Donnerstag abend soll die neue Formel stehen, der Entwurf für das Steuervergünstigungsabbaugesetz am nächsten Tag an die übrigen Ministerien verschickt werden. Es sieht vor, daß Informationen über Zinsen und Kapitalvermögen künftig auch den Sozialversicherungsträgern bekannt gemacht werden. Damit würde die Voraussetzung geschaffen, die Beiträge für die Sozialversicherungen künftig nicht nur vom Arbeitseinkommen, sondern auch von ermittelten Kapitalerträgen und Kursgewinnen zu erheben. Eichel will den Entwurf am 20. November ins Kabinett einbringen. Acht Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft bekundeten indessen äußerste Besorgnis über die geplanten Rechtsänderungen. Auf die Unternehmen kämen damit in dieser Legislaturperiode Mehrbelastungen von 35 Milliarden Euro zu, was beachtliche negative Folgen für die Konjunktur und den Arbeitsmarkt haben werde.

      Die schlechte Konjunktur wirkt sich indessen schon auf die Steuereinnahmen aus. An diesem Mittwoch wird der Arbeitskreis Steuerschätzung seine Erwartungen bekanntgeben. Nach Angaben Scheels ist allein für den Bund in diesem Jahr mit Mindereinnahmen von 7 Milliarden Euro zu rechnen.

      "Auf keinen Fall wird es eine Rückwirkung der Besteuerung geben."

      Christine Scheel, Bündnis 90/Grüne

      Frankfurter Allgemeine Zeitung, 13.11.2002, Nr. 264 / Seite 11
      Avatar
      schrieb am 13.11.02 00:05:12
      Beitrag Nr. 3 ()
      na ihr sozihasser,
      habt ihr euch schon bei den grünen bedankt das sie gegen die totale spekusteuer front machen? nach fünf jahren steuerfrei ist doch etwas womit ihr als langfristanleger gut leben könnt, odeeer?

      grüsse
      Avatar
      schrieb am 13.11.02 07:06:49
      Beitrag Nr. 4 ()
      Wer die Idee prägte das Aktien und Kapitalgewinne
      nach 5 Jahren steuerfrei sind der treibt die Leute
      vorsätzlich und bewusst in die Abzocke.

      Hast Du z.B. die Deutsche Telekom vor ca. 2 Jahren
      gekauft und hälst sie noch weitere 3 Jahre
      dann musst Du nach 5 Jahren keine Steuern auf
      deinen Kapitalgewinn zahlen.

      Ist doch logisch denn nach ca. 5 Jahren hat sich der
      Kurs der Deutschen Telekom halbiert.

      Besser ist das Beispiel Japan
      1990 zum Höchstpunkt japanische Aktien eingekauft
      und nach 5 Jahren mit Verlust verkauft.

      Ich wähle nie mehr SPD
      Ich wähle nie mehr Grüne

      die sind mir einfach zu doof.

      Wenn ich zu wenig Einnahmen habe dann muss ich
      erstmal drastisch die Ausgaben kürzen.

      Afghanistan-Einsatz um 50% reduzieren

      Kuraufenthalte (Kur-Urlaub) streichen
      Hatte einen Arbeitskollegen der machte wirklich
      an der Nordsee Kur der war Fussballer mit einer
      wirklich tollen Kondition.

      Da könnte ich auch alle 2 Jahre auf Kur wegen
      10% Übergewicht.
      Avatar
      schrieb am 13.11.02 09:52:56
      Beitrag Nr. 5 ()
      Aus Posting #2
      "Es sieht vor, daß Informationen über Zinsen und Kapitalvermögen künftig auch den Sozialversicherungsträgern bekannt gemacht werden. Damit würde die Voraussetzung geschaffen, die Beiträge für die Sozialversicherungen künftig nicht nur vom Arbeitseinkommen, sondern auch von ermittelten Kapitalerträgen und Kursgewinnen zu erheben. "


      Man lasse sich diesen Satz auf der Zunge zergehen. Jetzt sollen auch noch Sozialversicherungsbeiträge von Zinsen genommen werden (eine alte ideologische Wunschvorstellung von Grünen, SPD-Linken und Gewerkschaftern).

      10.000 Euro zu vier Prozent Zinsen ergibt Zinseinkommen (genauer Opportunitätsertrag für nicht verkonsumiertes Kapital) von 400 Euro. Davon nimmt sich der Fiskus bei einem Steuersatz von 35 Prozent 140 Euro. Wenn die Sozialversicherung sich auch noch 40 Prozent, also 160 Euro nimmt, bleiben dem Sparer 100 Euro. Von 400 Euro verbleiben 25 Prozent, 75 Prozent werden abgezockt. Wenn wir gnädig sind, dann darf man die Zinsbeiträge vor der Besteuerung abziehen. Dann gehen 160 Euro Sozialversicherung ab, danach 35 Prozent von 240 Euro, also 84 Euro für den Fiskus, insgesamt verschwinden 244 Euro, immer noch 61 Prozent Abzocke. Warum wird eigentlich nicht gleich alles weggenommen? Unter Berücksichtigung der Inflation hat der Sparer sowieso schon Verlust gemacht. Unter solchen Bedingungen versaufe ich lieber heute noch mein Geld, und hinterher zahlt mir die Solidargemeinschaft auch noch die neue Leber.

      Übrigens hilft das der Rentenversicherung nicht viel, denn daraus resultieren ja auch wieder neue Ansprüche.
      Übrigens sind auch Ärztevertreter dafür, das Zinsen und Dividenden als Beitragsbemessungsgrundlage hernagezogen werden. Warum? Weil dann viele in die PKV überwechseln können, indem sie einmalig möglichst hohe Extraeinkünfte ausweisen. Und Ärzte lieben nur Privatpatienten.
      Übrigens zahlen Abgeordnete keine Rentenversicherung und haben zumeist eine private Krankenversicherung. Die dürfen ihre Zinseinkünfte also behalten.

      Sehr geehrte sogenannte Finanzexperten von rot-grün: Die Kuh, die man melken will, darf man nicht schlachten. Wenn Sie diese Regelung einführen, kommt der gesamte Kapitalmarkt endgültig zum Erliegen. Dann haben Sie Deutschland unwiderruflich getötet.

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      Avatar
      schrieb am 13.11.02 09:59:01
      Beitrag Nr. 6 ()
      Für mich ist die Sache klar:

      Weg mit der Knete ins Ausland, die Rot-Grünen sind unberechenbar und wollen Geld gleich 10 mal besteuern.

      Von der Laffer-Kurve haben diese Lehrernasen bisher wohl immer noch nichts mitbekommen.

      Die ruinieren das ganze Land im Sauseschritt !

      Super Gerd
      Avatar
      schrieb am 13.11.02 10:23:58
      Beitrag Nr. 7 ()
      #3,
      dich haben sie wohl aus dem Sumpf geholt?
      Nur weil sie nicht gleich die völlige Enteignung wollen, muß man die Sozialisten nicht lieben.
      Davon abgesehen: mit deinem Posting entlarvst du dich als nicht ernstzunehmender Börsianer, bzw. stellst unter Beweis, daß du gar keine diesbezüglichen Ambitionen hast. Auf deine Kommentare können wir bei w:o sehr gut verzichten.

      keepitshort,
      daß du Versager die Pappnasen schon mal gewählt hast, trau ich dir glatt zu.
      Avatar
      schrieb am 13.11.02 10:31:54
      Beitrag Nr. 8 ()
      Hallo gholzbauer,

      Tja, was soll man angesichts der kommunistisch angehauchten Gutmenschenregierung noch sagen?

      Ich habe diese Penner jedenfalls nicht gewählt und werde sowas auch nie in Erwägung ziehen. Die Wirtschaft wird von diesen Proleten systematisch an die Wand gefahren, aber die dumme Masse jubelt weiter ihrem schauspielerisch begabten Messias Schröder zu und freut sich über den Sozialstaat.

      Wir sind wahrlich Wanderer in einem dunklen Staat zu einer dunklen Zeit :(
      Avatar
      schrieb am 13.11.02 10:35:00
      Beitrag Nr. 9 ()
      Sovereign,
      bald werde ich nicht mehr in Dtl. wandeln, methinks :) :(
      Avatar
      schrieb am 13.11.02 10:40:29
      Beitrag Nr. 10 ()
      gholzbauer,

      eigentlich habe ich keine Lust mein schönes Schleswig-Holstein - Heimat meiner Familie seit 5 Jahrhunderten - zu verlassen.
      Andererseits sollten wir nicht solange warten, bis das rote Gesocks Typen wie uns ob unserer "falschen Gesinnung" ins Umerziehungslager steckt oder gleich zur Zwangsarbeit nach Sibirien verfrachtet....
      Avatar
      schrieb am 13.11.02 10:55:50
      Beitrag Nr. 11 ()
      #4-10
      Ist denn keiner von Euch in der Lage die beiden Meldungen richtig zu lesen?
      J.
      Avatar
      schrieb am 13.11.02 11:00:39
      Beitrag Nr. 12 ()
      ... tja, Joerver, die sozialistische Lesart scheint momentan ein wenig schwindsüchtig zu sein! :D
      Avatar
      schrieb am 13.11.02 11:02:40
      Beitrag Nr. 13 ()
      Die Umerziehungslager für die nächste Generation sind bereits geplant.
      Olaf Scholz sprach schon von der "Lufthoheit über den Kinderbetten".

      Wie steht es eigentlich mit der Aktionärs-Abzocksteuer in Dänemark? Wäre doch naheliegend für Dich. Andererseits, die Skandinavier, diese Volksheimheinis, haben im Grunde auch einen an der Waffel.


      #11
      du bist wohl selber nicht in der Lage dazu.
      Oder du gedenkst dich ebenfalls in das Lager der nicht ernstzunemenden Anleger zu stellen?
      Avatar
      schrieb am 13.11.02 11:06:51
      Beitrag Nr. 14 ()
      5 Jahr Spekusteuer auf Aktien ist Bloedsinn.
      Genauso 10 Jahre auf Immos, das hat alles nichts mehr mit Besteuerung von Spekulation zu tun.

      1 Jahr ist maximal akzeptabel, man muss ganz einfach die Moeglichkeit haben umzuschichten.

      Immerhin waere dies schon eine Verbesserung.
      Avatar
      schrieb am 13.11.02 11:08:17
      Beitrag Nr. 15 ()
      @gholzbauer,

      wo denkst du hin? Joerver ist doch überhaupt kein Anleger, sondern eher ein SPD-Push-Kollege von aldibroker und Rudi&Marion. :look:
      Avatar
      schrieb am 13.11.02 11:15:49
      Beitrag Nr. 16 ()
      Jo, Rudi&Marion ist auch immer wieder klasse :laugh:

      Und von wegen der 5 Jahre: wetten, daß in 5 Jahren die Renten- und Krankenversicherungen in Dtl. dermaßen an der Wand stehen, daß dann trotz gegenwärtig anderer Absichtserklärungen eine rückwirkende Enteignung stattfinden wird?
      Ihr werdet es erleben.
      Avatar
      schrieb am 13.11.02 11:17:21
      Beitrag Nr. 17 ()
      Am besten lässt die Bundesregierung schon einmal Pläne für den achtspurigen Ausbau der Autobahnen nach Schweiz und Luxemburg erarbeiten...

      :mad:
      Avatar
      schrieb am 13.11.02 11:20:01
      Beitrag Nr. 18 ()
      Joerver hat nicht verstanden, dass die dummen Schwarzen jeden Trick der Rot-Grünen durchkreuzen.

      Was bleibt ist eine massive Kontrolle und eine evtl. Spekufrist auf 5 Jahre (Meine Güte wie toll, die nächsten 4 Jahre kann es eigentlich nur seitlich oder nach unten gehen). Die jährlichen Erträge (Dividenden z. B.) sollen womöglich für Steuern und Sozialabgaben herhalten.

      Na Joerver, hast Du es nun verstanden ?

      Super Gerd !
      Avatar
      schrieb am 13.11.02 11:20:28
      Beitrag Nr. 19 ()
      Lt
      wir hatten das Thema gestern schon mal, und da ging sachlicher zu.
      Ich wünsch Dir nicht die Verluste an den Hals, die ich in den letzten 2 Jahren gemacht habe. I.A. gibt für mich nur eins hoffen und warten.
      Deshalb wären Verlustvorträge für mich schon ganz interessant(nicht alle Einkunftarten geeinander, das ist nirgends geplant).
      Aber nichts genaues weiss man.
      10 Jahres-Frist auf Immobilien besteht schon.
      J.
      Avatar
      schrieb am 13.11.02 11:44:58
      Beitrag Nr. 20 ()
      ... die Verrechnung der Einkunftsarten miteinander mag nur der Finanzminister nicht leiden, ist übrigens auch verständlich, könnten doch so jeder Speku-Verlust mit der Besteuerung z. B. von Erwerbseinkommen abgeglichen werden. Aber, ob dies auch das Bundesverfassungsgericht so sieht, muss erst noch abgewartet werden. Ich bin mir auch sicher, dass man nicht zuletzt aus diesem Grund gezwungen war, die totale Öffnung der Speku-Steuer zurückzunehmen, denn dies hätte zu einem Dammbruch und fiskalischen Fiasko geführt. Denn was hat Eichel erst vor wenigen Tagen in einem Spiegel Interview zutreffend gesagt? In etwa sinngemäß: Es gibt keinen vernünftigen Grund, Spekulationseinkünfte besser zu stellen, als andere Einkunftsarten. Gemein war dies natürlich einseitig, denn seine Zielrichtung war, die Veräußerungserlöse mit dem persönlichen Steuersatz zu belegen. Aber, und das habe ich bereits gestern versucht, dir zu erklären, wer "A" sagt, darf auch "B" nicht unterschlagen. Das in unserer Verfassung niedergelegte Gleichheitsgebot bedeuten in konsequenter Auslegung im Umkehrschluss auch ein Ungleichbehandlungsverbot. Soll heiße, wenn Speku-Einkommen bei der Besteuerung wie Erwerbseinkommen behandelt werden, dann aber auch in Bezug auf die gegenseitige Verrechnung in Falle von nachweisbaren Verlusten. Aber es kann doch nicht so schwer sein, dies zu verinnerlichen, oder? :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 13.11.02 12:01:29
      Beitrag Nr. 21 ()
      @gholzbauer

      "Die Umerziehungslager für die nächste Generation sind bereits geplant. Olaf Scholz sprach schon von der "Lufthoheit über den Kinderbetten."

      Ach, das ist im Grunde doch nichts neues: Ich durfte in meiner Schulzeit auch unter größtenteils links angehauchten Alt-68er Gutmenschen-Lehrern leiden....geschafft mich umzupolen haben die es aber nie: Ich war quasi das "enfant terrible" der gymnasialen Oberstufe: Zweireiher und Budapester statt Jeans und Turnschuhe, meine Pausenlektüre war die FAZ und das Handelsblatt und statt mit nem gammeligen Rucksack lief ich mit nem Aktenkoffer durch die Gegend...also ne Art "Konterrevolution" gegen den Geist der 68er würde ich sagen....als Dank dafür habe ich von den linken Gutmenschen aber auch offziell "unsoziales Verhalten" bescheinigt bekommen (schriftlich mit Brief und Siegel)...in der DDR wäre so jemand ins Lager gekommen, unter Kohl hat so jemand BWL studiert ;)

      Gruß

      Sovereign
      Avatar
      schrieb am 13.11.02 12:03:20
      Beitrag Nr. 22 ()
      Sachlich gesprochen wird die geplante Enteignungssteuer unglaubliche Ungerechtigkeiten zur Folge haben, z.B.:

      Anleger, die in der Vergangenheit schwere Verluste hatten und in der Zwischenzeit nach Ablauf der einjährigen Speku-Frist die Aktien gegen andere ausgetauscht haben, werden (bei einem Steuersatz von 50%) die doppelte Summe an Gewinnen machen müssen, damit sie nach Steuern nur wieder auf den alten Stand kommen.

      Wer das Pech hat, Aktien zu besitzen, deren Notierung wg. Konkurs eingestellt ist, wird die resultierenden Verluste nicht gegen andere Gewinne verrechnen können, da ja keine Veräußerung und damit kein Veräußerungsverlust mehr möglich ist.

      Die Verluste aus den letzten 2 Jahren werden dank Halbeinkünfteverfahren bestenfalls nur halb berechnet, die zukünftigen Gewinne dagegen werden voll herangezogen.

      In einem guten Börsenjahr werden Gewinne wg. des Zusammenballungseffektes schnell mit 50% besteuert (drohende Sozialabgaben außen vor), während man in einem schlechten Jahr vermutlich nicht auf Reduktion des Steuersatzes, geschweige denn auf Rückzahlungen hoffen kann.

      Wenn es tatsächlich keine rückwirkende Besteuerung geben sollte, müßte man zukünftige Veräußerungen von Wertpapieren, die man bereits seit Jahren hält, u.U. mit einem Stichtagskurs (etwa 30./31.12.2002) verrechnen. Dieser Kurs kann aber im Einzelfall stark zufallsbedingt sein. (In diesem Fall, Joerver, kannst außerdem deine Verluste u.U. ganz abhaken, da evtl. gar nicht anrechenbar.)

      usw. usf.
      Avatar
      schrieb am 13.11.02 12:08:46
      Beitrag Nr. 23 ()
      Spekulationsgewinne wurden schon immer mit dem persönlichen Steuersatz berechnet. Deine weiteren Erklärungen habe ich nicht bestritten, hab mich in dieser Hinsicht auch schon geäußert. Wenn, alles gleichbehandeln.
      Einen positiven Aspekt finde ich an der ganzen Sache. Die Zocker (Leerkäufe)werden durch die Meldpflicht zur Kasse gebeten. Wer hat sich nicht schon darüber geärgert.
      Warum wird bei festverzinslichen Papieren der Gewinn erst mit ner Abschlagsteuer belegt und muß dann verrechnet werden.
      Und bei Aktien bleibt es jedem selbst überlassen, ob er meldet oder nicht.(Gleichbehandlung)
      J.
      Avatar
      schrieb am 13.11.02 12:17:43
      Beitrag Nr. 24 ()
      Beim Stichwort "Gleichbehandlung" fallen mir spontan "gigantische" Münz- Briefmarken- Telefonkarten-, Uhren- Gemälde- und Antiquitätensammlungen etc. ein! Natürlich gilt eine Gleichbehandlung auch in beiden Richtungen. Wenn also Spekulationsgewinne das zu versteuernde Gesamteinkommen mehren, kann niemand ernsthaft bestreiten, auch kein rotbebrillter Sozialist, dass durch Spekulationsverluste das Gesamteinkommen gemindert wird, oder? :look:
      Avatar
      schrieb am 13.11.02 12:23:29
      Beitrag Nr. 25 ()
      gholz
      Du mußt im Endeffekt die Risiken immer selber tragen.(konkurs)
      Und ich glaube eine rückwirkende Besteuerung ist vom Tisch.
      Das einzige, was mir noch nicht klar ist, bleiben die Aktien, die vor dem Stichtag gekauft wurden in der 1 Jahres-Frist oder muß man dann 5 Jahre warten bis steuerfrei sind?
      Ich verstehe eins nicht, was ist mit dem Stichtagkurs. Eine Bewertung des Depots zum Stichtag, davon kann nirgends etwas finden.
      Die Verluste mit oder ohne Steuern wieder auszugleichen, halte ich i.A. für utopisch.
      J.
      Avatar
      schrieb am 13.11.02 12:27:54
      Beitrag Nr. 26 ()
      LT
      wie willst Du das alles erfassen. Ein privater Bereich muß doch wohl bleiben. Würde Finanzbeamte auch bei der Überprüfung überfordern.
      J.
      Avatar
      schrieb am 13.11.02 12:36:48
      Beitrag Nr. 27 ()
      ... eben drum, du argumentierst von hinten durch die kalte Küche. Aber genau die derzeit bestehende Ungleichbehandlung in der Überwachungspraxis war Anlass, die Verfassungsmäßigkeit der Spekulationssteuer in Frage zu stellen. Und wenn’s bei Mobilien nicht klappt mit der Steuergerechtigkeit, muss dies auch analog für Spekulationserträge gelten. Du wirst schon sehen, das Verfassungsgericht wird ganz sicher auch solche Vergleiche anstellen. Und nur weil etwas in der Vergangenheit so war, wie es derzeit ist, kann dies doch nicht bedeuten, dass aus "Tradition" ein Missstand weiterleben darf.
      Avatar
      schrieb am 13.11.02 12:38:00
      Beitrag Nr. 28 ()
      Ich bin mit dem einen Jahr Frist immer noch einigermaßen hingekommen (obwohl diese Frist schon reichlich willkürlich ist; besser wäre ein mit Haltedauer sinkender Steuersatz, wenn man schon besteuern muß). Aber in 5 Jahren geht der Chipzyklus zweimal rauf und runter, in den Emerging Markets kann sich das Szenario grundlegend ändern und mit meinen Minen könnte ich nicht auf 5 Jahre vorrausplanen. Auch die Anlage in Branchenfonds wird uninteressant, da in so einem langen Zeitraum ein Wechsel eingeplant werden muß. Man kann also im Grunde gar nicht mehr vernünftig auf Marktschwankungen reagieren, ohne im Erfolgsfall mit einer Steuer belegt zu werden. Dies steht genau im Gegensatz zur ursprünglichen Intention der "Spekulations"steuer, nämlich übermäßige Spekulation und damit übermäßige Preisschwankungen zu unterdrücken, was auch immer man unter "übermäßig" verstehen mag.

      Ich würd mich außerdem kaum beschweren, wenn man in Dtl. 35% Einkommenssteuer und 20% auf Speku-Gewinne zahlen würde, aber >50% Abgaben + 50% auf Gewinne ist eindeutig zu viel.
      Wer dem widerspricht, dem unterstelle ich eindeutig Neidmotive.
      Und wenn es nur der Neid des Börsenverlierers auf die Gewinne anderer ist, gelle Joerver ;) . Aber denk besser nicht zu kurzfristig; irgendwann in der Zukunft, mit einem 20-bagger auf der Pfanne, könntest du dein Eintreten für diese Steuererhöhung bereuen.
      Avatar
      schrieb am 13.11.02 12:40:59
      Beitrag Nr. 29 ()
      Ist wirklich scheisse, was sich die Regierung derzeit alles erlaubt. Wer steckt sein Geld denn noch in deutsche Unternehmen oder generell in Wertpapiere oder Immobilien? Die deutsche Aktienkultur braucht keinen Dämpfer, sondern ein Stimulant.

      Da hau ich doch lieber ab nach Luxembourg, Lichtenstein oder in die Schweiz. Selbst wenn man erwischt wird, kommt man noch günstiger weg. Erst recht, wenn man dem Kanzler und seinem Amnestieversprechen Glauben schenken sollte.
      Avatar
      schrieb am 13.11.02 12:51:35
      Beitrag Nr. 30 ()
      ... und vor allen Dingen die Investoren jenseits der Speku-Steuergrenze werden den Ausverkauf der so genannten "Deutschland AG" schon voranbringen. :(
      Avatar
      schrieb am 13.11.02 12:52:13
      Beitrag Nr. 31 ()
      Das mit dem Stichtagskurs meinte ich genau in Bezug auf die Verhinderung einer Rückwirkung. Also z.B. eine Aktie gekauft zu 10 Euro im Jahr 2000, bei Inkrafttreten des Gesetzes, am Stichtag (bspw. Ende 2002) bei 30 Euro, verkauft danach zu 50 Euro. Mit Stichtag und ohne Rückwirkung wäre der anfallende zu versteuernde Gewinn 20 Euro, ohne Stichtag und mit Rückwirkung wären es 40 Euro.
      Im umgekehrten Fall wäre natürlich ein Verlust (Kauf 2000 zu 50 Euro, Kurs Ende 2002 bei 10 Euro, Verkauf später zu 5 Euro) nicht mit 45 Euro, sondern lediglich mit 5 Euro zu berechnen.
      Das könnte dir durchaus passieren, Joerver.

      Oder wie wäre es mit der perversen Variante? Kauf 2000 zu 50 Euro, Ende 2000 bei 10 Euro, Verkauf zu 20 Euro, macht 10 Euro zu versteuernder Gewinn :laugh:
      Das werden aber selbst die Sozis nicht wagen. Zumindest vorerst :eek:
      Avatar
      schrieb am 13.11.02 12:58:15
      Beitrag Nr. 32 ()
      die letzte Variante in #31 meinte ich natürlich mit "Ende 2002 bei 10 Euro" ...
      Avatar
      schrieb am 13.11.02 13:06:02
      Beitrag Nr. 33 ()
      LT
      Warten wir auf die Entscheidung der Herren in Rot. Aber die machen immer nur Vorgaben, die Politik muß sie ausfüllen.

      Gholz
      So kann ich mir die Regelung nicht vorstellen, finde auch keinen Hinweis
      Neid hab ich nicht nötig.
      Ich muß meine Gewinne angeben.
      Es ist alles erlaub, was nicht verboten ist. Aber dann bitte auch die Versteuerung für alle, in welcher Frist ist in dem Fall ohne Bedeutung.
      J.
      Beim Posten kann ich kein Geld verdienen. Till later.
      Avatar
      schrieb am 13.11.02 13:06:07
      Beitrag Nr. 34 ()
      #31 "Das könnte dir durchaus passieren, Joerver"
      Obwohl: wenn du hoffst, es gäbe keine Rückwirkung, dann hast du die Verluste vermutlich bereits realisiert. Sicherlich mit Halbeinkünfteverfahren, d.h., müßte es dir nicht stinken, zukünftige Gewinne voll angerechnet zu bekommen? :confused:
      Avatar
      schrieb am 13.11.02 13:10:50
      Beitrag Nr. 35 ()
      re#33
      Es geht hier doch nicht um die Gleichbehandlung, sondern um die Ausdehnung der Frist, also de facto eine Steuererhöhung.
      Welche "meine Gewinne" überhaupt? Du hast doch hoffnungslose Verluste, wenn ich #25 richtig verstehe.
      Avatar
      schrieb am 13.11.02 14:20:31
      Beitrag Nr. 36 ()
      Das Grauen hat einen Namen Steuerklärung 00. FA hat mich an den Eiern.
      J.
      Avatar
      schrieb am 13.11.02 21:48:03
      Beitrag Nr. 37 ()
      Wenn ich mir das alles noch einmal durchlese, geht in den Postings m.E. doch einiges durcheinander.
      Bis 01.01.00 galt die Halbjahresfrist, alle Verluste im Spekuzeitraum konnten bis zur Höhe der Gewinne gegengerechnet werden.
      Ab 00 galt die Einjahresfrist in der innerhalb dieser Zeit Gewinne und Verluste gegeneinander gegengerechnet wurden. Gewinne und Verluste konnten auch ins nächste Jahr übertragen werden.
      Ab 01.01.02 gilt das Halbeinkünfteverfahren (ausländische Aktien schon ab 01.01.01)d.h. Gewinne und Verluste können nur noch zur Hälfte verrechnet werden, die Hälfte gilt auch für alle Kosten. Gewinne müssen auch nur zur Hälfte besteuert werden.
      Nun stellt sich für mich die Frage, wenn das System 02 weiter angewandt wird.(Halbeinkünfteverfahren)
      Werden die nach dem Stichtag nicht realisierten Gewinne und Verluste weiter nach dem Einjahresverfahren behandelt, oder gilt für diese dann die neue 5-jährige Spekulationsfrist.
      Wenn das zweite gilt wären alle nicht realisierten Verluste automatisch zum Ausgleich hoffendlich kommender Gewinne zu nutzen.
      Diese Betrachtung gilt nur für Aktien, für Zins-und Dividendenzahlungen und Fonds gelten wieder andere Bestimmungen.
      Ich hoffe nichts übersehen zu haben, denn ich habe nicht alle Einkommensteuerhandbücher der letzten Jahre.
      J.


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