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    15 % Pauschalsteuer auf Aktien- und Fondsgewinne - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 16.11.02 10:17:55 von
    neuester Beitrag 18.11.02 23:44:35 von
    Beiträge: 29
    ID: 660.962
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      Avatar
      schrieb am 16.11.02 10:17:55
      Beitrag Nr. 1 ()
      Gerade in den Nachrichten gehört und auch schon im wo-Forum "Recht&Steuern" diskutiert:

      "15 Prozent Steuer auf Aktiengewinne


      Bundesfinanzminister Hans Eichel (SPD) hat angeblich seine Steuerpläne revidiert. Dem Magazin „Focus“ zufolge sollen Gewinne aus dem Verkauf von Aktien, Fondsanteilen oder Immobilien künftig pauschal mit 15 Prozent versteuert und mittelfristig auch mit Sozialabgaben belegt werden. Der Steuersatz gelte nach Angaben aus Regierungskreisen ab dem 21. Februar 2003.

      Die bisherigen Spekulationsfristen von einem Jahr für Aktien und zehn Jahren für Immobilien sollen demnach wegfallen. Vor dem Stichtag erworbene Wertpapiere und Häuser sollen mit 1,5 Prozent des Verkaufspreises besteuert werden. Auf die geplante Doppelbesteuerung von Fonds will Rot-Grün verzichten."


      Horu
      Avatar
      schrieb am 16.11.02 10:58:49
      Beitrag Nr. 2 ()
      15% wäre vernünftig. Haben andere Staaten auch. Aber das mit den Sozialabgaben wäre bedenklich, nämlich Augenwischerei.
      Nachdem die formalen Steuersätze wohl mit Rücksicht auf den internationalen Vergleich nicht weiter erhöht werden können,
      wird demnächst auch noch wohl Posting im Internet mit Sozialabgaben belegt. Hurra!!!
      pilsbier
      Avatar
      schrieb am 16.11.02 11:02:35
      Beitrag Nr. 3 ()
      na das ist doch mal eine gute Idee
      Avatar
      schrieb am 16.11.02 11:04:28
      Beitrag Nr. 4 ()
      Super LÖSUNG da kann man nich meckern !!!!!!!!:D
      Avatar
      schrieb am 16.11.02 11:36:44
      Beitrag Nr. 5 ()
      Sag ich doch seit langem.

      Genau der richtige Ansatz und die Erbschaftssteuer drastich erhöhen.

      Das wäre der richtige Ansatz, wer arbeitet, soll von seinem Ertrag etwas haben.
      Wer in den Genuss des Ertrags seiner Väter kommt, soll die Allgemeinheit daran beteiligen.
      Er kann ja nichts für die Gnade seiner Geburt.
      Das hat mit Neidsteuer absolut nichts zu tun, sonst müsste man auch konsequneterweise einen einheitlichen Einkommensteuersatz einführen.

      Und die Unternehmensführer an die Kandarre nehmen.
      Persönliche Haftung bei schweren Managementfehlern ist gefragt.

      Vor allem die Banker, die unser Geld fahrlässig verleihen,
      müssen an die Kandarre genommen werden.

      Und die Fondmanager müssen erfoglsabhängig honoriert werden.

      Wenn sie Luschen sind, dann keine Vergütung, wenn sie top sind, warum dann kein Topgehalt.

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      Avatar
      schrieb am 16.11.02 11:37:39
      Beitrag Nr. 6 ()
      Damit müßte man leben können.
      Avatar
      schrieb am 16.11.02 11:38:21
      Beitrag Nr. 7 ()
      Verluste müssen aber geltend gemacht werden können!
      Avatar
      schrieb am 16.11.02 11:52:02
      Beitrag Nr. 8 ()
      Dass vor dem Stichtag erworbene Aktien mit 1,5% bei Veräußerug besteuert werden, ist eine riesengroße Sauerei.
      Was ist mit fonsgebundener Altersvorsorge?

      Eine Sauerei nach der anderen von dieser "Regierung".
      Avatar
      schrieb am 16.11.02 11:57:27
      Beitrag Nr. 9 ()
      15 % -> Das wäre eine sinnvolle Lösung !

      Da hätte Eiche ganz massiv Boden gut gemacht !


      Die Verrechnung mit Verlusten muß allerdings
      beibehalten bleiben.
      Avatar
      schrieb am 16.11.02 12:15:51
      Beitrag Nr. 10 ()
      #8

      tja, das ist nach wie vor ein heikles Thema. Zumal es bisher sogut wie keine auf Riester-Basis anerkannten Fonds gibt.

      Da nimmt man die Altersvorsorge komplett in die eigenen Hände, trägt darüberhinaus noch das Risiko schwankender Börsen, und wird dennoch mit normalen Spekulanten in einen Topf geworfen, was ja wohl nicht korrekt ist bei auf Jahre angelegeten Fonds-Sparplänen.

      Man kann sein Depot natürlich auch ins Ausland verlegen, so isses ja nicht.

      Und nochwas zur Erbschaftssteuer: Das ist und bleibt ein doppeltes Abkassieren ! Da bin ich strikt dagegen !!

      Von der Vermögenssteuer ganz zu schweigen. Schon wieder ein Schlag ins Kontor des doch mitlerweile hoffentlich allseits anerkannten Leistungsprinzips. Selbst in der Volksrepublik China setzt sich der Gedanke langsam, aber sicher durch.
      Avatar
      schrieb am 16.11.02 13:34:51
      Beitrag Nr. 11 ()
      roger11,

      im Ansatz hast Du schon recht, die Altersvorsorge sollte steuerfrei bleiben.
      Man kann ja sich auch bei Aktiensparen den KLVs angleichen und nach zwölf Jahren Haltefrist den Versicherungssparern gleichsetzen.

      Wenn Du das Sparen aus bereits versteuerten Einkommen meinst, dann müsste man konsequenterweise den Sparerfreibetrag streichen.

      Den Freibetrag für Versicherungen aber dann auch.
      Du hast ja auch einen Vorsorgebetrag, den Du steuerwirksam geltend machen kannst.
      Das sind eben bei uns die vielen Ausnahmebestimmungen, die Geld kosten und wieder reinkommen müssen.

      Aber bei der Erbschaftssteuer kann man ja nun wirklich das Leistungsprinzip nicht anwenden.
      Geleistet hat doch nur der Erblasser und nicht der Erbe.

      Wer gut verdient, muss doch auch eine höhere Steuer zahlen, weil er leistungsfähig ist.

      Warum soll der Erbe nicht etwas mehr für die Allgemeinheit tun, zumal er für sein Erbe doch nichts kann.
      Avatar
      schrieb am 16.11.02 14:40:15
      Beitrag Nr. 12 ()
      @ Schürger

      Nun kann es aber passieren, dass man je nach Art und Höhe der Erbschaft ganz schön in die Bredouille kommt, sprich sofort verkaufen muss, um den Fiskus zu bedienen. Wer jedenfalls nichts auf der hohen Kante hat, könnte da eine mögliche Erbschaft gar als Belastung empfinden.

      Zur Speku-Steuer:

      1) glaube ich kaum, dass die Banken einer Offenlegung sämtlicher Konten und Depots ihrer Kunden bereitwillig zustimmen werden. Ganz im Gegenteil, zumal sie ja dazu verdonnert werden sollen, diesen immensen Mehraufwand zu betreiben. Im Moment wird aber überall entlassen, wie also soll das funktionieren ?
      2) steht eine Verfassungsklage an, nach der die Speku-Steuer per se verfassungswidrig ist, da bei weitem nicht alle Bürger ihre Wertpapiergeschäfte dem Fiskus melden, und dies wiederum dem Gleichheitsprinzip widerspricht.
      3) im Verhältnis zu beispielsweise den USA sind unsere Steuern eh viel zu hoch, sodass eine Spekulationssteuer wie bei den Amis erst gerechtfertigt wäre, wenn an der Einkommenssteuer nach unten gedreht würde.

      Im übrigen ist die Opposition doch heilfroh, dass sie nicht ans Ruder gekommen ist. Warum wohl sagt der Merz nichts und nochmal nichts als Alternative ? An die Sozialleistungen wären die härter rangegangen, ok. Aber sonst ? Es gibt doch so gut wie keinen Spielraum. Allerhöchstens den Beamtenstaat radikal reformieren und weg mit der heiligen Kuh des " Staatsdieners ".

      Gruss
      Roger ( der natürlich kein Beamter ist...:laugh:....)
      Avatar
      schrieb am 16.11.02 17:34:16
      Beitrag Nr. 13 ()
      :mad: :mad: :mad: :mad: :mad:

      @ roger11

      Finger weg von uns Beamten !
      Dazu steh ich auch morgen früh um 03:15 Uhr auf, damit DU sicher weiterschlafen kannst.
      Das will auch halbwegs gut bezahlt sein. ( wirds aber nicht ):mad: :mad: :mad: :confused:
      Avatar
      schrieb am 16.11.02 18:18:17
      Beitrag Nr. 14 ()
      roger11,

      im Prinzip sind wir ja garnicht so weit auseinander.

      Auch das amerikanische System ist nicht empfehlenswert.
      Dort werden die Gewinne im ersten Jahr nicht versteuert und danach muss erst versteuert werden. Das führt ja letzlich dazu, dass so viel gezockt wird.

      Jedesmal zum Ende des Fiskaljahres schmeißen die Jahresanleger ihre Aktien auf den Markt, um steuerfrei wegzukommen.

      Dass bei der Erbschaftssteuer natürlich die Besteuerung von
      Immobilien- und Firmenerbe zu Liquiditätsengpässen führen kann, wird als Gegenargument verwendet.

      Das ist aber eine Frage der Bewertung. Wer sich ein Haus neu baut, muss ja bekanntlich im Regelfall auch Kredit zur Finanzierung aufnehmen. Im Gegenzug kann er die Belastung steuerwirksam geltend machen.
      Insofern ist das alles nur eine Frage der Durchführung, das lässt sich regeln.

      Es ist schon richtig, dass unser Apparat viel Geld verschlingt, aber wir haben bei der Post und Telekom gesehen, wie man die Privatisierung zu Lasten des Aktionärs vornimmt.

      Was meines Erachtens aus politischen Gründen nicht offen ausgesprochen wird, ist eben die Fehleinschätzung der Wiedervereinigung.

      Die blühenden Landschaften lassen eben noch auf sich warten und kosten noch viel, viel Geld.
      Und deshalb werden wir in Zukunft noch mehr als den Solidaritätszuschlag zahlen müssen.

      Deshalb hat der Osten Schröder gewählt, weil er sich von ihm mehr verspricht, und Kohl abgewählt, weil er nicht halten konnte, was er versprochen hatte.

      Die in Brüssel, der teuerste Apparat überhaupt, sollten sich das mal zu Gemüte führen.

      Wenn die in Berlin auch möchten, die können doch garnicht anders. Wir werden noch ewig bezahlen.
      Avatar
      schrieb am 16.11.02 18:23:09
      Beitrag Nr. 15 ()
      #13

      Gewisse Bereiche MÜSSEN einen Beamtenstatus haben ... Polizisten u.a. !! Da gebe ich Dir Recht!!! Aber z.B. Lehrer??? Nein, nicht wirklich!!
      Avatar
      schrieb am 17.11.02 20:04:26
      Beitrag Nr. 16 ()
      So schlecht würden die meisten bei 15 % gar nicht fahren.

      Wie sieht es im Ausland mit Steuern auf Kursgewinne aus?

      Land..........Steuersatz...............................

      USA.........Persönlicher Steuersatz; nach 1 Jahr max. 20 %

      Großbrit....Persönlicher Steuers.;max. 40 %, hoheFreibeträge

      Frankreich..26 Prozent; hohe Freibeträge

      Niederlande.Keine Steuern

      Luxemburg...Nach 6 Monaten Haltefrist keine Steuern

      Belgien.....Keine Steuern

      Spanien.....48 Prozent; nach 1 Jahr Haltefrist 18 %

      Schweden....30 Prozent

      Österreich..Persönl.Steuers.; nach 1 Jhr. Haltefrist st.frei
      Avatar
      schrieb am 17.11.02 20:33:57
      Beitrag Nr. 17 ()
      hoschti - was machst du im Staatsdienst ?

      NOBODY_III in östereich gibts die Fondssteuer ! egal ab 12 Monate vorbei sind oder nicht - und wer Fonds kürzer als 12 Monate hält löhnt länge mal breite ...



      ---

      es wird so kommen wie ichs vor einem Jahr schon schrieb :p
      Avatar
      schrieb am 17.11.02 23:51:34
      Beitrag Nr. 18 ()
      @ HansderMeiser Finde ich schon , daß Lehrer im Staatsdienst sein sollten, um ein einheitliches Lehrsystem zu erhalten.
      Ein friere Arbeitsmarkt im Schuilbereich könnte Lehrer unter Leistungsdruck setzten , wie in der freien Wirtschaft eben. Das wäre net gut.

      @ oegeat: Bin Polizeibeamter(Streifendienst).Dort im Schichtdienst tätig + musste heute um 05:30 Uhr anfangen.
      Avatar
      schrieb am 18.11.02 00:38:58
      Beitrag Nr. 19 ()
      @hoschti

      Oh doch, das wäre sogar SEHR gut!!!! :D
      Avatar
      schrieb am 18.11.02 10:07:10
      Beitrag Nr. 20 ()
      DIE WELT schreibt heute folgenden Kommentar:

      Der Teufel im Detail
      Von Cornelia Wolber

      Auf den ersten Blick kann man Bundesfinanzminister Hans Eichel für seine neuen Pläne nur beglückwünschen. Warum nicht gleich so, mag man ihm für die Idee der Einführung einer Abgeltungssteuer zurufen. Statt Gewinne aus dem Verkauf von Aktien, Fondsanteilen und Immobilien als Einkommen zu versteuern, behält die Bank künftig 15 Prozent ein und führt sie an den Staat ab. Das ist besser als alles, was Rot-Grün in den letzten Wochen diskutiert hat.

      Vermutlich würde dieser Vorschlag sogar die Gnade des unionsgeführten Bundesrates finden, wäre da nicht das verblüffende Detail, das man bei näherem Hingucken entdeckt. Danach gilt die Abgeltungssteuer erst ab einem bestimmten Stichtag. Davor erworbene Wertpapiere und Immobilien will Eichel mit 1,5 Prozent des Verkaufspreises besteuern und zwar offenbar unabhängig davon, ob es einen Wertzuwachs gegeben hat oder nicht. Die Idee, die sich dahinter verbirgt, ist klar: Kasse machen.

      Sollte Rot-Grün angesichts des zu erwartenden Proteststurmes auf diesen Zusatz verzichten, könnte die Koalition zur Abwechslung mal wieder Pluspunkte sammeln. Der vergleichsweise niedrige Satz der Abgeltungssteuer könnte helfen, die Kapitalflucht zu bremsen. Steuersündern würde das Handwerk gelegt. Kurz: Ein großer Schritt hin zu mehr Steuerehrlichkeit und mit ihm zu mehr Steuergerechtigkeit wäre getan und damit allen geholfen.

      Die Autorin erreichen Sie unter: wolber@welt.de


      Würde diese Auslegung der Regierungspläne nicht eine Quellensteuer auf alle Verkäufe aus inländischen Depots bedeuten? Wenn ja, wird man bei persönlichem Steuersatz unter 15% einen Teil dieser neuen Quellensteuer über die Steuererklärung wieder hereinholen können? Wird es für bisher nicht Steuerpflichtige, z.B. viele Rentner, eine Art Freistellung geben?

      Horu
      Avatar
      schrieb am 18.11.02 13:37:55
      Beitrag Nr. 21 ()
      Wie Finanzminister Eichel gerade auf einer Pressekonferenz erklärte, gilt bei Aktien auch weiterhin das Halbeinkünfteverfahren, so daß unter dem Strich pauschal
      7,5 % Steuern erhoben werden.

      Bei der rückwirkenden Besteuerung können Gewinne unter 10 %
      und Verluste gegengerechnet werden.
      Avatar
      schrieb am 18.11.02 15:14:42
      Beitrag Nr. 22 ()
      darf man dann daraus schließen, dass es keine "kontrollmitteilungen" an die finanzämter geben wird?

      da die bank die verwaltung übernimmt und die 15 respektive 7,5 prozent an den staat abführt läge das nahe, oder?

      Tirit
      Avatar
      schrieb am 18.11.02 19:10:08
      Beitrag Nr. 23 ()
      Das Halbeinkünfte-Verfahren gilt übrigens nicht für Fonds.
      Avatar
      schrieb am 18.11.02 19:28:44
      Beitrag Nr. 24 ()
      @ Tirit

      Bin nicht sicher. Wenn ich das in der Pressekonferenz richtig verfolgt habe, besteht Eichel auf den Kontrollmitteilungen, die er dann auch an Finanzämter und Krankenkassen weiterreichen kann.

      Die Meldungen sind etwas widersprüchlich.

      Bin auch gar nicht sicher, ob die Steuer als Abgeltungssteuer erhoben wird, obwohl das lt. folgender
      vwd-Meldung sinnvoll wäre.

      BdB: Erster Schritt auf dem Weg zu einer Abgeltungssteuer

      Berlin (vwd) - "Die Beschlüsse der Koalitionsrunde sind ein erster Einstieg in eine pauschalierte Einkommensteuer speziell auf Veräußerungsgewinne", erklärte Manfred Weber, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes deutscher Banken (BdB) am Montag in Berlin. Den vorgeschlagenen Zinssatz von 15 Prozent bezeichnete Weber als "moderat und kapitalmarktverträglich". Die vorgesehen 15-prozentige Pauschalsteuer auf Gewinne aus Verkäufen von Aktien, Fondsanteilen und Immobilien sollte aber auch auf Zinsen und Dividenden erweitert werden.



      Eine derartige Besteuerung sollte von vornherein als Abgeltungsteuer ausgestaltet werden. Der Finanzminister bekäme dann unmittelbar Geld in die Kasse und nicht erst mit erheblicher Zeitverzögerung über die Steuererklärung der Bürger. Eine Abgeltungsteuer, die auch Zinsen und Dividenden erfasse, sei zudem für Anleger und Fiskus transparent und mache den Aufbau von kostenintensiver Bürokratie zur Erstellung von Kontrollmitteilungen überflüssig.



      Für problematisch hält der Verband die vorgesehene Regelung für Altanlagen. Solche Rückwirkungen seien verfassungsrechtlich höchst bedenklich. Im Übrigen würden sie besonders belastend in die langfristig geplante Altersvorsorge vieler Bürger eingreifen. +++ Gerhard Zehfuß


      vwd/18.11.2002/zf/ptr

      18. November 2002, 16:48

      ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

      Ob es dabei bleibt, ist auch noch fraglich; denn lt. Raimund Brichta von n-tv sieht die jetzige Regelung so aus,
      als wenn sie ein riesiges Subventionsprogramm für Daytrader
      wäre.

      Diese beziehen ihre Einkünfte fast zu 100 % aus Aktienspekulationen und hätte künftig nur noch 7,5 % Steuern zu bezahlen.
      Avatar
      schrieb am 18.11.02 22:10:08
      Beitrag Nr. 25 ()
      hab nun im laufe des heutigen abend mehrere interviews gesehen und überall wurde die meinung vertreten, dass es zukünftig kontrollmitteilungen geben werde! damit natürlich auch eine aufweichung des bankgeheimnis (wie der von mir geschätzte prof. gehrke, uni erlangen heute zugab).

      aber eines konnte mir noch niemand genau sagen: was umfassen die kontrollmitteilungen dann: nur käufe, nur verkäufe, oder jegliche transaktion und damit auch dividendenzahlungen etc.????

      Hat hier jemand eine antwort auf diese frage???

      nobody_III vielleicht???

      Schönen Abend noch allerseits

      Tirit
      Avatar
      schrieb am 18.11.02 22:23:09
      Beitrag Nr. 26 ()
      interessant finde ich auch folgende überlegung:

      angenommen man verändert an seinem depot nichts mehr!
      gibt es dann trotzdem eine meldung der bank ans finanzamt, die angibt, dass man überhaupt ein depot hat und dann auch noch die einzelnen bestände aufzählt! so quasi eine aufzählung des vermögens an wertpapieren! wäre sowas überhaupt zulässig???? mmmmhhh, fragen über fragen!!

      ;)


      Tirit
      Avatar
      schrieb am 18.11.02 22:48:58
      Beitrag Nr. 27 ()
      Momentan läuft auf n-tv eine Sondersendung zu dieser Thematik.

      Vielleicht findest Du dort ja die Antwort auf Deine Fragen.
      Avatar
      schrieb am 18.11.02 22:53:57
      Beitrag Nr. 28 ()
      verfolge ich auch gerade! ;)
      aber der herr von der dekabank hatte ja auch nur die allgemeine floskel "alle transaktionen" geäußert!
      was das jetzt genau beinhaltet hat er auch nicht erläutert!

      kann auch sein dass ich was verpasst hab!
      war noch was???!!!!

      Tirit
      Avatar
      schrieb am 18.11.02 23:44:35
      Beitrag Nr. 29 ()
      Finde auch, daß um die Sonder-Sendung mehr Wind gemacht wurde als an effektiven Facts rauskam.

      Zu wenig konkrete Beispiele.

      Macht aber nichts.

      Im Augenblick sieht`s danach aus, daß die Fonds-Anleger die Verlierer der neuen Regelung wären, weil sie nicht unter das Halbeinkünfte-Verfahren fallen und somit 15 % zu versteuern hätten.

      Bei Aktien käme durch das Halbeinkünfte-Verfahren unter dem Strich eine Besteuerung mit 7,5 % zum Tragen.
      Damit wären die Daytrader die großen Gewinner.
      Ob das im Sinne des Erfinders ist, wird sich zeigen.

      Bestimmt gibt es noch diverse Änderungen.

      Abwarten und Tee trinken!

      Ein interessanter Link in diesem Zusammenhang:

      http://www.bundesregierung.de/Themen-A-Z/Steuern-und-Finanze…


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