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    Geplante Änderungen zur Aktienbesteuerung - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 18.11.02 11:18:05 von
    neuester Beitrag 18.11.02 11:48:29 von
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    ID: 661.406
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      schrieb am 18.11.02 11:18:05
      Beitrag Nr. 1 ()
      Berlin, 18. Nov (Reuters) - SPD und Grüne haben sich auf eine neue Form der Aktienbesteuerung geeinigt. Nach Angaben aus Koalitionskreisen sollen Gewinne aus Verkäufen von Aktien und nicht selbst genutzten Immobilien künftig pauschal mit 15 Prozent besteuert werden. Für Altfälle gilt eine Sonderregelung. Es folgt eine Aufstellung der Pläne. Die folgenden Angaben beruhen auf übereinstimmenden Aussagen aus Koalitionskreisen aus beiden Parteien.

      - Veräußerungsgewinne aus dem Verkauf von Immobilien, Wertpapieren, Termingeschäften und anderen Vermögensgegenständen werden zukünftig umfassend, einheitlich und gleichmäßig besteuert. Immobilien für eigene Wohnzwecke können im Rahmen der bisherigen Regelung weiterhin steuerfrei veräußert werden.
      - Mindesthaltefristen (Spekulationsfristen) sind steuerlich nicht mehr relevant.
      - Anschaffungskosten von Immobilien werden zukünftig nicht mehr um AfA oder Sonder-AfA gemindert.
      - Der Steuersatz beträgt pauschal 15 Prozent für alle Veräußerungsgewinne.
      - Stichtag für die Reform und die Unterscheidung zwischen Altfällen und Neufällen ist der Tag der Verabschiedung des Gesetzentwurfs im Bundestag. Das ist voraussichtlich der 21. Februar 2003.
      - Altfälle, die vor dem Stichtag angeschafft wurden, werden pauschal mit 1,5 Prozent auf den Verkaufserlös besteuert. Im Detail bedeutet dies, dass der Veräußerungsgewinn pauschal mit zehn Prozent angenommen und darauf ein Steuersatz von 15 Prozent erhoben wird. Daraus ergeben sich die genannten 1,5 Prozent.
      - Der Nachweis von Anschaffungskosten für Altfälle erübrigt sich, wobei nachgewiesene höhere Kosten steuerlich anerkannt werden können.
      - Bei Neufällen erfolgt die Ermittlung der Veräußerungsgewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren oder Termingeschäften durch Mitteilungen der Institute an das Bundesamt für Finanzen. Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften dürfen nur mit Verlusten aus privaten Veräußerungsgeschäften ausgeglichen werden.
      - Eine doppelte Besteuerung von Investmentfonds ist nicht mehr vorgesehen.
      gwb/rbo

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      Monday, 18 November 2002 10:53:42
      ENDS [nL18263442]
      Avatar
      schrieb am 18.11.02 11:29:07
      Beitrag Nr. 2 ()
      Interessant: Wer vor dem 21.02.2003 einsteigt, begrenzt die steuerlichen Gewinne auf max. 10%. Niedrigere Gewinne oder Verlusten können deklariert werden.
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      schrieb am 18.11.02 11:48:29
      Beitrag Nr. 3 ()
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